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06.11.09
17:30 Uhr
Landtag

Schleswig-Holsteinisches Altenparlament für mehr Daten- und Verbraucherschutz

151/2009 Kiel, 6. November 2009


Schleswig-Holsteinisches Altenparlament für mehr Daten- und Verbraucherschutz

Kiel (SHL) - Für eine Stärkung des unabhängigen Daten- und Verbraucherschutzes hat sich heute das Altenparlament im Schleswig-Holsteinischen Landtag ausgespro- chen. Unter Leitung von Antje-Marie Steen vom Landesseniorenrat berieten die De- legierten über eine Vielzahl von Anträgen.
Am Morgen hatte Landtagspräsident Torsten Geerdts die Delegierten im Plenarsaal des Landtages herzlich begrüßt. Das Altenparlament sei ein wichtiger Impulsgeber für die politi- sche Arbeit des Landtages und der Landesregierung, betonte er. Ein Vortrag des Landesbe- auftragten für Datenschutz, Dr. Thilo Weichert, gab den Vertretern der Seniorenverbände, Gewerkschaften und Parteien einen Überblick über aktuelle Fragen des Daten- und Verbraucherschutzes. Anschließend berieten die 75 Teilnehmer in drei Arbeitsgruppen über die vorher eingereichten Anträge. Auch ein Leitbild für eine generationenfreundliche Ge- meinde wurde verabschiedet. Darin spielt der Grundgedanke der Inklusion, also der gleich- berechtigten Teilhabe aller Menschen am öffentlichen Leben, eine große Rolle. Wir dokumentieren hier die gefassten Beschlüsse des Gremiums, das seit 1989 jährlich im Landeshaus tagt.

Schleswig-Holsteinischer Landtag Beschlüsse des Altenparlaments vom 6. November 2010

Leitbild und Handlungsfelder für eine „Generationenfreundliche Gemeinde“

Das Zusammenleben der Menschen in unseren Städten, Gemeinden und Landkreisen wird von vielen Faktoren beeinflusst. Diese können unter anderem sein: die soziale Schichtung und der Grad der sozialen Durchmischung, die Altersstruktur, die Arbeits- und Lebensmög-
Schleswig-Holsteinischer Landtag, Postfach 7121, 24171 Kiel ▪ V.i.S.d.P.: Annette Wiese-Krukowska, awk@landtag.ltsh.de, Tel. 0431 988 - 1116 oder 0160 - 96345209; Fax 0431 988-1119 ▪ www.sh-landtag.de → Presseticker 2

lichkeiten, landschaftliche und bauliche Besonderheiten sowie das Zusammenspiel vieler individueller Eigenschaften oder Eigenarten, die Herkunft, Lebenshoffnungen und Lebens- möglichkeiten der Menschen.

Allen gemeinsam ist aber, dass jeder Mensch sein eigenes Leben in mehreren Phasen durchlebt und jeweils dementsprechend an der Gesellschaft teilhaben sollte. Deshalb ist für eine humane und demokratische Gesellschaft unverzichtbar, dass jede Generation für ande- re einsteht, insbesondere für Kinder und Jugendliche einerseits, für Menschen mit Behinde- rungen sowie Alte und Hochbetagte andererseits, während diese selbst ihre Stärken für das Gemeinwohl einbringen.

Das Miteinander der Generationen unter ausdrücklichem Einschluss („Inklusion“) von Menschen mit Behinderungen oder anderen Besonderheiten (z. B. Migrationshin- tergrund) wird vor allem in den Kommunen gestaltet. Hier liegt eine zentrale Herausfor- derung für zukunftsorientiertes kommunales Handeln und dessen Unterstützung durch Lan- des- und Bundesebene.

Dabei bietet der „demografische Wandel“, d. h. die vorauszusehende Zunahme älterer Men- schen an der Gesamtbevölkerung in Deutschland und Europa, vor allem Chancen, − das kommunale Geschehen für alle Generationen zu echter Teilhabe zu öffnen, − Generationenübergreifende Begegnung und Zusammenarbeit weiter zu entwickeln, − kreatives bürgerschaftliches Engagement aller Generationen zu initiieren, − gegenseitige Rücksichtnahme und Hilfe zu organisieren, − in Planungs-, Gestaltungs- und Arbeitsprozessen Routinen und deren Infrage-Stellung, Innovationsfreude und Erfahrungswissen zusammen zu führen.

Denn Alte und Junge, Starke und Schwache, in Deutschland Geborene und Zugewanderte sind aufeinander angewiesen. Die Jüngeren können von dem Wissen und der Erfahrung der Älteren profitieren. Und die Jüngeren können Ältere und Menschen mit Behinderungen in ihrem Alltag begleiten und unterstützen, ohne dass diese ihre Selbständigkeit aufgeben müssen. „Inklusion“ erfordert: Jeden Menschen mit seinen besonderen Eigenschaften ernst zu nehmen und ihm die angemessene Teilhabe in der Gesellschaft zu ermöglichen, anstatt ihn zu diskriminieren und auszuschließen. Nicht die Menschen haben sich den Institutio- nen anzupassen, sondern die Institutionen den Menschen. Das beinhaltet aber auch die Bereitschaft zur Integration trotz eigener Besonderheiten (z. B. für Zugewanderte: Spracher- werb; allgemein: gute Nachbarschaft zwischen den Generationen, gegenseitige Hilfe bzw. Rücksichtnahme und die Bereitschaft Hilfe anzunehmen).

Kommunale Daseinsvorsorge in der generationenfreundlichen Gemeinde muss in allen Handlungsfeldern von Verwaltung und Politik für bürgerschaftliches Engagement offen sein und dieses herausfordern – unabhängig von Lebensalter, Geschlecht, Religion, Gesund- 3

heitszustand, Herkunft und ähnlichen Voraussetzungen. Dazu sind strukturelle Maßnahmen ebenso erforderlich wie aktivierende individuelle Unterstützung (insbesondere im Sinne einer fachlichen und solidarischen Beratung, der Stärkung eigener Aktivitäten, ideeller und sachli- cher Förderung sowie finanzieller Hilfe zur Bewältigung besonderer Lebenslagen). Die je- weils Handelnden sollen in allen Bereichen das Zusammenwirken der Generationen und sozialen Gruppen als Leitlinie beachten und der gesellschaftlichen Isolation von Menschen- gruppen oder einzelnen entgegenwirken.

Familien und Alleinstehende, Kinder und Jugendliche, Senioren und Menschen mit Behinde- rungen, in Deutschland Geborene und Zugewanderte haben durchaus ähnliche Erwartungen an die Daseinsvorsorge in ihrem Wohnort. Dies gilt insbesondere für eine Infrastruktur, die den Menschen in der Region, in der sie aufwachsen, lernen und ausgebildet werden, ein angemessenes Angebot an Arbeits- und Lebensmöglichkeiten bietet. Dazu gehören außer- schulische und lebensbegleitende Bildungsmöglichkeiten sowie Kulturangebote gleicherma- ßen wie Wohnraum, Grünflächen, Nahversorgung, ÖPNV, Gesundheitsdienste, Sport und Prävention. Allen nützt es, wenn öffentliche und private Räume von Barrieren befreit und vielfältige Möglichkeiten zur Begegnung und Zusammenarbeit geschaffen werden.

Dieses Leitbild soll nicht nur für das Handeln in den Kommunen gelten, sondern auch für Beratung und Förderung kommunaler Vorhaben durch das Land Schleswig- Holstein und kommunale Spitzenverbände; darüber hinaus die entsprechende Einwir- kung auf der Bundesebene und bei europäischen Initiativen anregen.

Die Landesregierung wird außerdem aufgefordert, sich für mehr Daten- und Verbraucher- schutz, einzusetzen, insbesondere für - Schutz vor Auswertung und missbräuchlicher Nutzung von Internetnutzungsdaten - Schutz vor Internetveröffentlichung - Technische Verbesserung bei EC- und Kreditkarten - Qualitätssicherung bei Auskunfteien - Bekämpfung unseriöser Inkassoverfahren - Bestätigungspflicht bei Telefonverträgen - Fürsorgepflicht der Banken.

Das Leitbild soll insbesondere für die nachfolgend ausdrücklich benannten kommuna- len Handlungsfelder konkrete Ziele ermöglichen. Diese sind:

1. Teilhabe − Weiterentwicklung der politischen Teilhabe der Bürger in jedem Lebensalter in den kommunalen Institutionen durch demokratisch von der Basis legitimierte Vertretung (Beiräte, Fürsprecher o. ä.). 4

− Förderung aufgeklärter und respektvoller Menschenbilder in Verwaltung und Öffentlich- keit und entschiedenes Eintreten gegen Diskriminierungen. − Verhinderung der Benachteiligung von Menschen auf Grund von Besonderheiten (z. B. Behinderung, Migrationshintergrund, Lebensalter). − Bildung und Förderung von kommunalen Seniorenbeiräten gem. §§ 4, 47d, 47e der Gemeindeordnung und §§ 42a, 42b der Kreisordnung in Schleswig-Holstein. − Ergänzung der „Beauftragten“ (z. B. Gleichstellungsbeauftragte gem. § 2 Abschn. 3 der Gemeindeordnung, Beauftragte/r für Menschen mit Behinderung usw.) durch beratende Gremien bzw. gewählte Beiräte. − Einrichten geeigneter Strukturen für die Teilhabe von Migranten ohne deutsche Staats- bürgerschaft. − Förderung von Netzwerken zur Teilhabe aller am kulturellen und sozialen Leben.

2. Stadt-/Gemeinde- und Sozialplanung − Verbesserung von Wohnquartieren in der sozialen und altersmäßigen Durchmi- schung mit dem Ziel einer „generationenübergreifenden nachbarschaftlichen Be- standsentwicklung und -verbesserung“ – unter ausdrücklicher Einbeziehung von Menschen mit Besonderheiten (z. B. Behinderung, Migrationshintergrund, alleinerzie- hender Elternteil, Kinderreichtum). − Anregung und Förderung selbstverwalteter Nachbarschafts- und Mehrgenerationen- Wohnprojekte. − Weiterentwicklung von Kinder-, Jugend- und Seniorenzentren zu „Mehrgenerationen- häusern“ bzw. „Familienzentren“, in denen auch Platz für die „Großeltern-Generation“ ist. − Wohnortnahe Bildungs- und Sozialeinrichtungen, Sicherung der Nahversorgung für den täglichen Bedarf sowie ärztlicher und fachärztlicher Versorgung.

3. Sozial- und Kulturarbeit − Förderung und Beratung mit dem Ziel interkultureller Begegnung für alle Altersgrup- pen. − Anregung und Förderung von Gemeinde- oder Stadtteilmittelpunkten mit Angeboten für alle Generationen unter Einschluss selbstverwalteter Initiativen. Förderung und Unter- stützung von Selbstverwaltung und ehrenamtlicher Arbeit in diesen Zentren durch pro- fessionelle inhaltliche und organisatorische Unterstützung (Programmdurchführung, Verwaltung, Erhaltung und Pflege der Räumlichkeiten, technische und organisatorische Hilfen). − Spezielle Förderung von gemeinsamen Projekten zwischen jung und alt sowie von an- deren Inklusionsprojekten. − Anregung und Förderung sozialer und gesundheitlicher Vorsorge, von Nachbarschafts- hilfe und Lotsendiensten im Sinne unabhängiger Beratung und Unterstützung. 5

− Ausbau einer trägerunabhängigen Beratung und einer Betreuungs- und Pflegeinfra- struktur, die bei Eintreten von Behinderungen oder Gebrechlichkeit den Verbleib in der gewohnten Wohnung bzw. Wohnumgebung ermöglicht (ambulante Pflege, Tages- und Kurzzeitpflege, Qualitätssicherung in der Pflege, Pflegeeinrichtungen in Wohnquartie- ren). − Aufbau und Förderung von Gruppen bzw. Netzwerken zur sozialen und kulturellen Selbsthilfe. − Förderung des Breitensports durch für alle Generationen sowie Menschen mit Behinde- rungen geeignete Spiel- und Sportanlagen.

4. Bebauungspläne − Konsequente Umsetzung der neuen LBO-Vorschriften zur Barrierefreiheit; Nutzung der Kann-Bestimmungen des § 84 LBO. − Konkretisierungen der „besonderen Belange von Familien mit Kindern, von alten Menschen sowie Menschen mit Behinderungen“ (LBO § 3) in den Festsetzungen und Begründungen von Bebauungsplänen.

5. Haus- und Wohnungsbau − Konsequente Umsetzung der Barrierefreiheit nach § 55 LBO (bei mehr als zwei Woh- nungen in einem Haus muss ein Geschoss barrierefrei ausgeführt werden). − Verbesserung der Förder-Richtlinien – für barrierefreie Bauausführung – für barrierefreie oder barrierearme Wohnungsanpassung auch für Bewohner von Mietwohnungen (vgl. den Beschluss AP 19/32). − Förderung des sozialen Wohnungsbaus nicht nur durch Darlehen, sondern auch (wieder) durch zweckgebundene Zuschüsse mit dem Ziel sozial begründeter Mieten. − Zuschüsse speziell für barrierefreie Wohnungen auch hier mit dem Ziel sozial be- gründeter Mieten.

6. Straßenverkehr − Sichere Straßen, Rad- und Fußwege, d. h. Übersichtlichkeit auch für Kinder, abgesenk- te Bordsteine an allen Querungen, besonders gesicherte Querungen an viel befahrenen Straßen oder an unübersichtlichen Stellen, eingehende Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen. − Gezielte Aus- und Fortbildung der jeweils zuständigen Mitarbeiter/innen.

7. ÖPNV − Organisation, Erreichbarkeit, Ausgestaltung von Haltestellen des öffentlichen Perso- nennahverkehrs, von Fahrzeugen und Informationen nach den Bedürfnissen aller Gene- rationen und von Menschen mit Behinderungen. 6

− Gewährleisten einer konsequenten Fahrgastorientierung durch entsprechende Schu- lungen des Personals in den Fahrzeugen und in der Kundenbetreuung. − Kundenfreundliche Fahrplangestaltung und Linienführung auch in den Randstunden und an Sonn- und Feiertagen.



„Datenschutz und Verbraucherschutz“


Geldautomaten der Banken Landesregierung und Landtag sollen die Geldinstitute verpflichten, sicherzustellen, dass die technisch-organisatorischen Vorgaben zum Bürgerschutz eingehalten werden. Insbesondere sollen die Geldinstitute sicherstellen, dass ihre Geldautomaten nicht manipuliert sind.

Regelung für Geschäftsbanken Die Landesregierung wird aufgefordert, sich für eine bundesgesetzliche Regelung für Ge- schäftsbanken einzusetzen; diese sollen Verfahren entwickeln, um nur solche Abbuchungen auszuführen, die zuvor schriftlich durch den Kunden genehmigt worden sind.

Stärkung und Unterstützung der schleswig-holsteinischen Verbraucherzentrale Landtag und Landesregierung werden aufgefordert, der Verbraucherzentrale Schleswig- Holstein die finanzielle und personelle Ausstattung zu gewähren, die zur zuverlässigen und unabhängigen Unterrichtung und Information aller Verbraucher erforderlich ist.


Telefonische Auskünfte zu Produkten und Angeboten Die Landesregierung und der Schleswig-Holsteinische Landtag werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass telefonische Auskünfte zu Produkten und Angeboten einer Firma kostenfrei sind (Kundendienst).


Verminderung bzw. Streichung des Mehrwertsteuersatzes bei Arzneimittel Der Schleswig-Holsteinische Landtag wird aufgefordert, sich für eine Verminderung bzw. Streichung des Mehrwertsteuersatzes bei Arzneimittel einzusetzen.


Geplante Müllendlagerung Die Landesregierung, alle Parteien und die Verwaltung werden bestärkt , sich weiter hin ge- gen die geplante Müllendlagerung (CCS, CO2) zur Wehr zu setzen. 7

„Generationenfreundliche Gemeinde“

Die Landesregierung wird aufgefordert, Schleswig-Holsteins Städte und Kommunen finan- ziell und strukturell in die Lage zu versetzen, den Inklusionsgedanken generationenüber- greifend voranzutreiben und die Schulung und Fortbildung der Mitarbeiter zu fördern.

Die Landesregierung Schleswig-Holstein wird aufgefordert, eine Bundesratsinitiative zur Fortführung der Inklusion in ganz Deutschland zu ergreifen. Ein vom Sozialverband Deutschland jüngst erstelltes Bildungsbarometer zur Inklusion hat deutlich herausgestellt, dass die Länder Schleswig-Holstein und Bremen bei der Integration von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung die besten Fortschritte erzielt haben. Diese Fortschritte müssen im Rahmen einer Bundesratsinitiative durch die Landesregierung Schleswig-Holstein kommuni- ziert werden. Es muss das ausdrückliche Ziel der schleswig-holsteinischen Landesregierung sein, die hiesigen Erfolge für die gesamte Bundesrepublik nutzbar zu machen und vor allem in den Bereichen, wo Inklusion noch überhaupt keinerlei politische Debatte ausgelöst hat, diese schlussendlich zu entfachen. Nur die Länder, wo Inklusion aktiv gelebt wird, werden in der Lage sein, zukunftsgerichtet und damit generationenfreundlich zu handeln.

Die Landesregierung und der Schleswig-Holsteinische Landtag werden aufgefordert: Für die Förderung des generationsübergreifenden Gesprächs sowie den Abbau von Bar- rieren zwischen den Generationen ist fachliche Zurüstung auf beiden Seiten dringend erfor- derlich. Die Landesregierung wird in Ansehung des Landesentwicklungsplanes, hier Kapitel 8,4, aufgefordert, dafür zu sorgen, dass jüngere und ältere Menschen Grundkenntnisse des generationsübergreifenden Dialogs vermittelt bekommen, um sie für entsprechende Initiati- ven an Schulen und Kindertagesstätten, Einrichtungen der Jugendarbeit sowie an Senioren- einrichtungen zuzurüsten. Es ist zu prüfen, inwieweit die gemäß Kapitel 8,3 (2) Landesent- wicklungsplan genannten Familienbüros hierbei Koordinationsaufgaben übernehmen kön- nen.

Barrierefreiheit in Bebauungsplänen – Umsetzung der neuen Landesbauordnung Die Landesregierung und der Schleswig-Holsteinische Landtag werden aufgefordert, den Städten und Kreisen zu empfehlen, zur Umsetzung der neuen Landesbauordnung betr. der Barrierefreiheit nachfolgende Beschlüsse zu fassen:

(1) In Zukunft sollen alle Bebauungspläne im Teil B – Text nachfolgende Festsetzun- gen enthalten: (Abschn. „Stellplätze und Garagen“) „Neu errichtete Stellplätze und Garagen müssen von den zugeordneten Gebäuden aus bar- rierefrei erreichbar sein.“ (§ 50 Abs.10 LBO) (Abschn. „Gestalterische Festsetzungen“) 8

„Der Zugang von öffentlichen Verkehrswegen, Stellplätzen und Garagen zu den Haustüren muss auch innerhalb des Grundstücks barrierefrei ausgeführt werden.“ (nach § 84 Abs.1, Ziff. 3 LBO) „Die Abfallbehälter müssen an ihren Stellplätzen barrierefrei erreichbar und nutzbar sein.“ (nach § 84 Abs.1, Ziff.5 LBO)

(2) In den Begründungen wird eingefügt: (Abschn. Verkehrserschließung, Infrastruktur) „Die Wege zu den Haustüren müssen barrierefrei sein. Es wird empfohlen, die Hauseingän- ge ohne Stufen und das Eingangsgeschoss barrierefrei auszuführen.“

(3) Ausnahmen sind nur zulässig, wo sie durch die Beschaffenheit des Geländes zwingend sind (in Analogie zu LBO § 52, Abs 5).


Einrichtung der Bushaltestellen in Schleswig-Holstein Landesregierung und Landtag werden aufgefordert, bei Vergabe der Buslizenzen und dem Betrieb von Bushaltestellen darauf zu achten, dass einheitliche, barrierefreie, übersichtliche und saubere Bushaltestellen eingerichtet werden.

Entwicklung eines Mobilitätskonzeptes Die Landesregierung Schleswig-Holstein wird aufgefordert, ein den geänderten gesellschaft- lichen Bedingungen angepasstes Mobilitätskonzept in Schleswig-Holstein zu entwickeln.


„Soziale Versorgung im Lande“

Die Landesregierung wird aufgefordert (z. B. durch den Landesentwicklungsplan) die soziale Infrastruktur in den Regionen zu entwickeln und zu stärken.

Die Landesregierung wird aufgefordert, sich nachhaltig dafür einzusetzen, dass schnellst- möglich mehr Pflegefachpersonal entsprechend dem tatsächlichen Bedarf und den Aus- wirkungen des demographischen Wandels und der zunehmenden Demenz ausbildet und eingestellt wird.

Die Landesregierung wird aufgefordert, den Kontakt zu den Spitzenverbänden der Gesetzli- chen Krankenversicherungen und der Kassenärztlichen Vereinigung des Landes und des Bundes herzustellen, um ärztliche Versorgungsstrukturen auf dem Lande sicherzustel- len. 9

Der Schleswig-Holsteinische Landtag wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass Be- nachteiligungen aus den Regelungen zum sog. „Versorgungsabschlag alter Art“ auch für bestandskräftige Fälle beseitigt werden. Entsprechende Fälle sind ab dem Tag der diesbe- züglichen höchstrichterlichen Rechtsprechung, dem 18.06.2008, erneut aufzugreifen und neu zu bescheiden.

Die Landesregierung und der Schleswig-Holsteinische Landtag werden aufgefordert, eine Untersuchung und Dokumentation über die schleichenden Rentenkürzungen bzw. der Leis- tungskürzungen zu Lasten der Rentnerinnen und Rentner seit dem Jahr 2000 durchzufüh- ren. Die Dokumentation soll den Mitgliedsverbänden des Altenparlamentes rechtzeitig zur Vorbereitung der nächsten Sitzung zur Verfügung gestellt werden.

Der Schleswig-Holsteinische Landtag wird aufgefordert, sich für eine stärkere Entlastung der Rentnerinnen und Rentner im Gesundheitsbereich einzusetzen.

Der Schleswig-Holsteinische Landtag wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass in Schleswig-Holstein die völlige Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe durch Schaffung eines eigenen Beamtenversorgungsgesetzes und einer Anpassung des Besoldungsgesetzes realisiert wird.

Der Landtag wird aufgefordert, die Stelle einer/es Bürgerbeauftragten in der jetzigen Form zu erhalten und als überparteiliche Instanz für jeden Bürger bestehen zu lassen.

Die Politiker werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass Ausgaben, die sich auf ein Ehrenamt beziehen, steuerlich berücksichtigt werden können.


Die politischen Gremien des Landes Schleswig-Holsteins mögen mehr darauf einwirken, bei der Erstellung der Durchführungsverordnung für das Selbstbestimmungsstärkungsgesetz (Pflegegesetzbuch II), Betreff der Transparenz und Aufschlüsselung der Kosten, die sich unter dem Begriff Investitionszulage verbergen, darauf zu achten, dass diese auch für die Verbraucher dargestellt werden.

Die politischen Gremien des Landes Schleswig-Holsteins mögen sich dafür einsetzen, dass die Leistungen für Menschen, die sich aus akuten Krankheitsgründen nicht selbst versorgen können, jedoch auch nicht krankenhauspflichtig sind, durch die sozialen Sicherungssysteme gesichert sind.