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19.11.09
15:58 Uhr
CDU

Dr. Michael von Abercron zu TOP 25: Neues CCS-Gesetz muss Kompetenzen für Bundesländer schaffen

Umweltpolitik
Nr. 352/09 vom 19. November 2009
Dr. Michael von Abercron zu TOP 25: Neues CCS-Gesetz muss Kompetenzen für Bundesländer schaffen
Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist Redebeginn
Ein altes Sprichwort sagt: „ ein guter Hahn kräht auch zweimal“! Übertragen auf das Thema bedeutet dies: alle Beiträge, die zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgen, müssten nach fünf Durchläufen in weniger als einem Jahr, hier im Landtag, mindestens doppelt so gut sein.
Ob sich das tatsächlich erfüllt, bleibt fraglich, denn neue fachliche Erkenntnisse zu diesem Thema haben sich seit der letzten Debatte kaum ergeben! Es gibt also in Wahrheit kaum Gründe, die eine neue Beschlussfassung des Hauses notwendig machen würden.
Das wichtigste Ergebnis der vergangenen Debatten war, dass sich die Fraktionen in der abgelaufenen Legislaturperiode ganz überwiegend einig waren, die Planungen für ein CCS-Pilotprojekt der RWE in Schleswig-Holstein nicht zuzulassen. Es war der Erfolg des Ministerpräsidenten Peter Harry Carstensen, der in Zusammenarbeit mit der CDU-Bundestagsgruppe, sehr engagiert und erfolgreich dafür eingetreten ist, dass das geplante neue CCS-Gesetz auf der Ebene des Bundes nicht gekommen ist.
Folgerichtig hat die RWE vor wenigen Tagen nun öffentlich erklärt hat, dass
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 das CCS-Kraftwerksprojekt Hürth mit einer über 400 km langen Leitung nach Schleswig-Holstein und der unterirdischen CO2-Verpressung in den salinen Aquiferen zunächst nicht weiter verfolgt wird. Ich denke, dass niemand hier im Hause nach der Vorgeschichte und der Art der ursprünglichen Planungen über diesen Schritt wirklich traurig ist:
1. das Projekt wurde und wird von der betroffenen Bevölkerung ganz überwiegend abgelehnt; 2. die Planungen, Vorbereitungen und insbesondere die Informationearbeit des Unternehmens waren völlig ungenügend; 3. die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen schienen mehr als fraglich
Seit Verabschiedung der EU-RICHTLINIE 2009/31/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. April 2009 über die geologische Speicherung von Kohlendioxid ist nun aber die Bundesregierung in der Pflicht, sich mit der Umsetzung in nationales Recht zu befassen. Die neue Berliner Koalition hat sich vorgenommen, dieses Gesetz, das Abscheidung, Transport und Einlagerung regeln soll, zeitnah umzusetzen.
Ein ganz zentraler Punkt ist dabei die Akzeptanz der betroffenen Bürger, die wir gerade hier aus Schleswig-Holsteiner Sicht einfordern wollen und müssen.
Bei der Frage der CCS Technologie geht es aber keinesfalls nur um das Thema CO2-Einlagerung. Viel mehr geht es auch um die verschiedenen Möglichkeiten der Abtrennung von CO2 sowie um die Frage der Wiedereinführung von CO2 in den Wirtschaftskreislauf, um letztlich eine Speicherung sogar überflüssig zu machen. Denn natürlich ist die Einlagerung keine nachhaltige Lösung!
Die CDU-Fraktion und die CDU-Landesgruppe werden alles tun, um den Ländern über die Ausgestaltung einer Raumordnungsklausel die Kompetenz einzuräumen, die unterirdische CO2 –Speicherung auszuschließen. Wenn der Antrag des SSW in dieser Weise gestellt worden wäre, könnten wir ihm ohne weiteres zustimmen! So wie er jetzt gestellt ist, läuft er den Interessen unseres Landes zu wider und ist sogar kontraproduktiv: Denn wir brauchen für unsere Position Bündnispartner in den Ländern!
- Wollen wir etwa anderen Ländern vorschreiben, wie sie ihre Klimaziele erreichen wollen? - Wollen wir Ihnen von heute auf morgen wirklich untersagen, Kohle zu fördern und zu verwerten?
Eine solche Haltung hat mit demokratischem Föderalismus, mit Subsidiarität und auch mit Solidarität nichts gemein. Unsere Position wäre zum Scheitern

Seite 2/3 verurteilt! Ganz im Gegenteil, wir müssen für unsere Haltung im Bund und gerade auch über die Grenzen der Parteien werben. Denn auch völlig andere Koalitionen wie z. B. in Brandenburg werden die einmalige EU-Förderung für ein CCS-Pilotvorhaben sicherlich nicht verschmähen.
Ich sage dies völlig ohne kritischen Unterton, weil wir möglicherweise von neuen Erkenntnissen profitieren können. Es geht dabei auch um die Frage, wie weit wir mit den Klimaschutzzielen weltweit kommen werden, wenn große Länder wie u.a. China und Russland, weiter auf die Kohle setzen. Der ganz aktuelle Bezug zur Konferenz in Kopenhagen macht deutlich, wie notwendig es werden könnte, diesen bisher noch beim Klimaschutz zögernden Ländern wenigstens bei der Technologie einen Weg zu weisen, der ihnen und uns die notwendige Zeit gibt, bis auch dort endgültig klimaneutrale Energien in ausreichender Menge zur Verfügung stehen.
Deshalb: Ein Verbotsantrag zum Einsatz der CCS-Technologie hilft niemandem! Daher legen wir Ihnen einen Änderungsantrag vor, der es Ländern ermöglichen soll, z. b. mit Hilfe einer Raumordnungsklausel selbst zu entscheiden, ob sie eine unterirdische CO2 –Speicherung ausschließen wollen.



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