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09.09.10
15:49 Uhr
FDP

Günther Hildebrand: Zu einer Länderklausel gibt es keine Alternative

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Katharina Loedige, MdL Stellvertretende Vorsitzende Nr. 304/2010 Günther Hildebrand, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Kiel, Donnerstag, 9. September 2010
Sperrfrist: Redebeginn



www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!
CCS-Gesetz
Günther Hildebrand: Zu einer Länderklausel gibt es keine Alternative
In seiner Rede zu TOP 30 (CCS-Gesetz) sagte der umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Günther Hildebrand:
„Die FDP, wie auch die CDU und andere Parteien, haben schon vor der letzten Landtagswahl vor einem Jahr die Speicherung von CO² in Schleswig-Holstein abgelehnt. Insofern war es nur konsequent, dieses auch in den gemeinsamen Koalitionsvertrag aufzunehmen. Seinerzeit gab es ganz erheblichen Widerstand im Norden des Landes, der auch gut begründet war. Selbstverständlich hat sich an unserer Haltung nichts geändert.
Bestätigt wurden wir in unserer Haltung, dadurch dass der Bundesumweltminister Röttgen bei verschiedenen Anlässen im Land uns zugesichert hat, dass gegen den Willen des Landes keine Voraussetzungen zur Ablagerung von CO² in Schleswig-Holstein geschaffen werden.
Soweit so gut.
Überrascht waren wir in sofern, dass bei der Vorlage des CCS- Gesetzentwurfes in Berlin eine entsprechende Länderklausel, die eben die Zustimmung des betreffenden Landes für solche Vorhaben vorsieht, nicht enthalten war. Wir sollten hier heute noch einmal unmissverständlich deutlich machen, dass wir für einen solchen Paragraphen im CCS-Gesetz keine Alternative sehen.


Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Dabei möchte ich mich ausdrücklich dafür bedanken, dass auch Minister de Jager in der Anhörung des Bundes ganz klar Stellung bezogen hat und eine Länderklausel gefordert hat.
Dieses ist auch erforderlich weil nach Ansicht des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages der derzeitige Gesetzesentwurf nicht die Möglichkeit einer Verhinderung durch die Länder vorsieht. Einen Änderungsvorschlag, wie ihn Herr Röttgen gefordert hat, wird die Landesregierung sicherlich einbringen, um so den Gesetzesentwurf in unseren Sinn zu verändern.
Bestärkt werden wir in unserer Überzeugung durch verschiedene Gutachten, die die Sinnhaftigkeit dieser Technologie in Frage stellen.
Die FDP Schleswig-Holstein ist dabei keineswegs technologiefeindlich, aber die Risiken müssen klar erkannt und beherrschbar sein. Das ist hier nicht oder noch nicht der Fall.
Wir dürfen aber nicht gleich das Kind mit dem Bade ausschütten. Wenn in Schleswig-Holstein Erkundungen zur Geothermie vorgenommen werden, darf es keinen Anlass geben, diese zu verhindern.
Denn die Untergrundformationen, die für die Einlagerung von CO² geeignet sind, sind meist auch für die Nutzung von Geothermie geeignet. Da wir weiterhin an dem Weg hin zu erneuerbaren Energien festhalten wollen, dürfen wir die Chance, die Schleswig-Holstein im Bereich Geothermie, aber auch z.B bei der Speicherung von durch Wind erzeugter Energie, nicht verhindern.
Darüber hinaus hat Schleswig-Holstein mit seiner Randlage aus logistischer Sicht nicht für eine Einlagerung geeignet. Denn keiner kann Pipelines quer durch Deutschland nach Schleswig-Holstein wollen.

Klar ist aber auch, dass wir den Föderalismus achten und deshalb natürlich nicht, wie es LINKE und der SSW in ihrem Antrag fordern, versuchen werden, ein Verbot in ganz Deutschland in dem Gesetzesentwurf zu verankern. Jedes Bundesland soll selbstständig für sich die Möglichkeit haben, dies Technologie zu erproben oder einzuführen.
Die SPD wiederum unterstützt uns mit ihrem Antrag bei dem Anliegen die Einführung einer Länderklausel durchzusetzen, jedoch halten wir die Einschränkung auf die reine Erprobung der CCS-Technik für nicht Ziel führend. Auch sollten dafür keine zu hohen Genehmigungshürden aufgebaut werden.
Danken möchte ich auch unserer Umweltministerin Frau Dr. Rumpf, dass sie in den letzten Wochen noch einmal mit Nachdruck unseren Standpunkt vertreten hat. Ich bin sehr zuversichtlich, dass der Gesetzesentwurf zur CCS-Technik in unserem Sinne verändert wird.“
Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/