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09.09.10
15:53 Uhr
SSW

Lars Harms zu TOP 30 - Aufnahme einer Länderklausel im CCS-Gesetz

Presseinformation
Kiel, den 09.09.2010 Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 30 Aufnahme einer Länderklausel im CCS-Gesetz Drs. 17/818

Der überarbeitete Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Demonstration und Anwendung von
Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von
Kohlendioxid“ – im Volksmund CCS-Gesetz genannt – wurde in weiten Teilen und inhaltlich
strittigen Punkten kaum verändert. Die massive Kritik am ersten Entwurf von 2009 ließ den
Gesetzgeber kalt. So bleibt die Kritik zu zentralen Fragen wie Haftung, Langzeitsicherheit und
Risiken der CO2 Endlagerung immer noch unbeantwortet.
Aus Schleswig-Holsteinischer Sicht wird dies deutlich am Beispiel der geforderten Länderklausel.
Noch im Wahlkampf wurde zugesagt, dass man sich auf Bundesebene für eine Länderklausel
einsetzen wolle. Hiervon ist im aktuellen Entwurf aber nichts zu finden.
Herr Carstensen, wo bleibt die Einflussnahme auf ihre Parteikollegen im Bundestag und in der
Bundesregierung? Die Menschen vor Ort haben es verdient, ernst genommen zu werden.
Aber auch die Zusagen von Bundesumweltminister Röttgen, die er den Menschen in
Nordfriesland gegeben hat, sind im neuen Entwurf nicht enthalten.
Ich gebe dem Kollegen Liebing aus dem Bundestag grundsätzlich Recht, wenn er in seiner
Pressemitteilung sagt, „es Bedarf wesentlicher Nachbesserungen im Gesetzesverfahren.“ 2
Gleichzeitig weist er darauf hin, dass das gesetzgeberische Verfahren bereits im Januar oder
Februar abgeschlossen sein wird. Viel Zeit bleibt also nicht mehr. Es ist daher mehr als
fragwürdig, was der Gesetzgeber an Änderungen zulassen wird – wenn nicht einmal der Entwurf
von 2009 Nachbesserungen erfahren hat. Das zur Situation vor der wir jetzt stehen.


Deshalb sollten wir alles dafür tun, uns auf Bundesebene Gehör zu verschaffen, damit deutlich
wird, dass wir diese Technologie ablehnen. Kohlekraftwerke sind Dinosaurier der
Energieproduktion und sie sind die Klimakiller Nummer 1 unter den fossilen Energieträgern. Die
CCS-Technologie ist nicht ausgereift. Die Forschung und Entwicklung hierfür verschlingt
Fördergelder – Gelder die besser in die Forschung und Entwicklung regenerativer Energieformen
gesteckt werden sollten. Die Technologie steht erst in 20 Jahren zur Verfügung – also in einer
Zeit wo wir energietechnisch viel weiter sein sollten. CCS verlängert die Laufzeit der Kohlekraft
und legitimiert den Bau neuer Kohlekraftwerke, weil diese angeblich sauber wären. CCS
verschlingt selbst erhebliche Energiemengen, dafür muss dann deutlich mehr Kohle verbrannt
werden. Niemand kann garantieren, dass das Kohlendioxid im Untergrund bleibt. Die Gefahr der
Grund- und Trinkwasserverseuchung ist nicht auszuschließen. Sie birgt unkalkulierbare Risiken
für Mensch, Tier und Natur – und das über tausende von Jahren. Auf den Punkt gebracht: CCS-
Technologie ist der falsche Weg und wird von der Bevölkerung abgelehnt. Daher fordern wir ein
bundesweites Verbot der CCS-Technologie.
Gleichwohl wissen wir, dass ein generelles Verbot schwer umzusetzen ist. Aus diesem Grund ist
es wichtig, dass zumindest die einzelnen Staaten für sich entscheiden können, auf ihrem
eigenen Gebiet die Technologie zu verbieten. Diese Möglichkeit räumt auch die europäische
Richtlinie ein.
Es gibt jedoch juristische Bedenken hinsichtlich einer Länderklausel. Soll heißen, eine
Länderklausel im Bundesdeutschen CCS-Gesetz - ohne genaue Gebietsbestimmung - hält
juristisch nicht stand. Aus diesem Grund lautet unsere Forderung: Schleswig-Holstein muss
gegenüber dem Bund klar zu erkennen geben, dass wir die CCS-Technologie auf unserem Gebiet
komplett ausschließen. 3
Aus unserer Sicht kann auch die Landesregierung nichts gegen eine solche klare Positionierung
haben, da sie mit ihrer Länderklausel im Prinzip das gleiche Ziel verfolgen.
Wir müssen die juristischen Bedenken ernst nehmen. Aus diesem Grund sollten wir für
Schleswig-Holstein den sicheren Weg wählen und dafür sorgen, dass die Schleswig-
Holsteinische Ablehnung der CCS-Technologie im CCS-Gesetz konkretisiert wird.