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10.09.10
14:06 Uhr
CDU

Werner Kalinka zu TOP 23: Das Parlament ist kein Gerichtssaal

Innenpolitik
Nr. 299/10 vom 10. September 2010
Werner Kalinka zu TOP 23: Das Parlament ist kein Gerichtssaal
„Untersuchungs- und Fragerechte des Parlaments und damit der Abgeordneten sind parlamentarische Kernbereiche. Wenn Beweiserhebungen in Untersuchungsausschüssen von Richtern vorgenommen würden, wie dies der SSW vorschlägt, würde dies parlamentarische Rechte begrenzen. Parlamentarische Rechte sind aber nicht teilbar“, so der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Werner Kalinka, in der Landtagsdebatte.
Richterliche Untersuchungen würden die Arbeit der Untersuchungsausschüsse weder politisch unumstrittener machen, noch würden sie so genannte „Schlammschlachten“ vermeiden. Vielmehr würden dann auch die Richter in die Auseinandersetzung gezogen. Der Abgeordnete: „Das Problem wäre nur verlagert. Das Parlament ist auch kein Gerichtssaal.“
Schon heute könnten nach § 9 des Schleswig-Holsteinischen Untersuchungsausschussgesetzes „Unterausschüsse zur Beweisaufnahme“ gebildet werden. Alle Mittel der Beweisaufnahme stünden zur Verfügung – auch die Zwangsmittel, die ein Richter habe. Insoweit seien auch hier hinreichende rechtliche Möglichkeiten gegeben.
Erfolg oder Misserfolg von Untersuchungsausschüssen hingen ganz wesentlich davon ab, mit welcher Unabhängigkeit und qualitativer Arbeit die Abgeordneten sich den Aufgaben stellten: „Ein Untersuchungsausschuss ist immer nur so gut, wie es seine Mitglieder sind oder wie es die Umstände
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


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Ergebnisse von Untersuchungsausschüssen dürften nicht nur am Beratungsende gesehen werden. Häufig hätten sie längerfristige und damit nachhaltige Wirkungen. Kalinka: „Nehmen wir nur das Beispiel des Flick-Ausschusses. Oder des Koko-Ausschusses, dessen Bedeutung längerfristig nicht unterschätzt werden sollte.“
In Schleswig-Holstein hätten die beiden Untersuchungsausschüsse 1987/88 und 1993/94/95 zur Barschel-Affäre gezeigt, wie unterschiedlich Ergebnisse sein könnten. Kalinka: „Was im ersten Ausschuss falsch gesehen wurde, wurde im zweiten erfreulicher Weise korrigiert.“ Er nannte den Vorsitzenden des zweiten Untersuchungsausschusses, Heinz Werner Arens, Norbert Gansel und Jürgen Weber als Beispiele, die mit Objektivität trotz politischen Druckes eine gute Arbeit in schwierigen Situationen geleistet hätten.



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