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19.11.10
12:35 Uhr
FDP

Wolfgang Kubicki: Die Grünen beweisen profunde Rechtsunkenntnis

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Katharina Loedige, MdL Stellvertretende Vorsitzende Nr. 446/2010 Günther Hildebrand, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Kiel, Freitag, 19. November 2010
Sperrfrist: Redebeginn



www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!
HSH Nordbank
Wolfgang Kubicki: Die Grünen beweisen profunde Rechtsunkenntnis
In seiner Rede zu TOP 26, 42, 43 (HSH Nordbank) sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:

„Die Ereignisse der letzten Wochen und Monate haben das Bild der HSH Nordbank in der Öffentlichkeit erheblich beschädigt. Es bestand zudem die Gefahr, auch das Bild der öffentlichen Anteilseigner nachhaltig zu beeinträchtigen. Diesem Spuk musste ein Ende gemacht werden.
Der Vorstandsvorsitzende der HSH Nordbank, in dessen Organisationszuständigkeit erhebliche Missstände zutage getreten waren, bis hin zu kriminogenen Methoden, Mitarbeiter zu entfernen, war nicht länger haltbar. Deshalb haben die Landesregierungen von Hamburg und Schleswig-Holstein beschlossen, den Aufsichtsratsvorsitzenden zu bitten, die Trennung von Herrn Nonnenmacher einzuleiten.
Es ist schon verwunderlich, wie mangelnder Sachverstand bei Abgeordneten dieses Hauses durch martialisches Auftreten ersetzt wird. Aber es empfiehlt sich, das Aktiengesetz zu beachten. Die HSH Nordbank ist eine Aktiengesellschaft!
Entweder es gibt Gründe, Herrn Nonnenmacher fristlos zu kündigen, dann muss dies nach arbeitsrechtlichen Grundsätzen binnen 14 Tagen nach Kenntnis der Gründe erfolgen, oder es gibt keine solchen, eine fristlose Kündigung rechtfertigenden Gründe, dann hat Herr Nonnenmacher Anspruch auf Vertragserfüllung – und dies bedeutet die Zahlung seines Gehalts einschließlich Boni bis zum Ende der Vertragslaufzeit. Es ist schon verwunderlich, dass ausgerechnet die Sozialdemokraten dieses Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Landes sich in dieser Frage zu Wort melden. Die Bedingungen des Vertrages sind ausgehandelt worden, und der Vertragsabschluss selbst fiel in die Zeit, in der die SPD Schleswig-Holstein an der Regierung beteiligt war.
Und es ist ein Treppenwitz der Geschichte, dass die Genossen Stegner und Weber am 25. Oktober 2010 erklären:
‚Die SPD-Landtagsfraktion fordert die schwarz-gelbe Regierung in Schleswig-Holstein und den schwarz-grünen Senat in Hamburg auf, heute zu handeln – Nonnenmacher muss sofort von seinem Posten entfernt werden.’,
um am 08. November 2010 durch den Kollegen Weber erklären zu lassen:
‚Dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss liegen keine Dokumente und Aussagen vor, die eine fristlose Kündigung des Vorstandsvorsitzenden der HSH Nordbank, Dirk Jens Nonnenmacher, rechtfertigen würden. Wir haben keine neuen Erkenntnisse, die ein solches Vorgehen juristisch belastbar möglich machen würden. Wenn die Landesregierungen in Schleswig-Holstein und Hamburg trotzdem diesen Weg gehen, kann das für Schleswig-Holstein eine teure Tasse Tee werden.’
Das ist doch wohl starker Tobak, ich empfehle allen Beteiligten die Beachtung von § 117 Aktiengesetz.
Allerdings haben die Sozialdemokraten einen Tag später erneut eine Volte hingelegt, als der Fraktionsvorsitzende der SPD zum Beschluss der Landesregierungen aus Hamburg und Schleswig-Holstein, den Aufsichtsrat um die Ablösung des Vorstandsvorsitzenden zu bitten, erklärte:
‚Dieser Schritt war längst überfällig; die SPD hat das lange gefordert und zwar auch schon vor der Vertragsverlängerung von Nonnenmacher durch die Regierungen Schleswig-Holsteins und Hamburgs.’
Da der Kollege Dr. Stegner seine Reden gern mit Zitaten würzt, will ich ihm eins von Abraham Lincoln entgegenhalten:
‚Besser schweigen und als Narr scheinen, als sprechen und jeden Zweifel beseitigen.’
Seien Sie versichert, lieber Kollege Dr. Stegner, dass bei einer etwaigen Vertragsauflösung mit Herrn Nonnenmacher vereinbart werden wird, dass jedwede Zahlung zurückgeleistet werden muss, wenn im Nachhinein Verstöße gegen den Arbeitsvertrag bzw. gegen das Aktiengesetz, die eine fristlose Kündigung gerechtfertigt hätten, festgestellt werden oder eine strafrechtliche Verurteilung von Herrn Nonnenmacher erfolgt.

Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 3 Auch an dieser Stelle möchte ich noch einmal betonen, dass für Herrn Nonnenmacher nach wie vor die Unschuldsvermutung gilt. Aber es muss für die Anteilseigner angesichts der immer pikanteren Details der Tätigkeit der Prevent AG für die HSH Nordbank darum gehen, die Unschuld der Bank wieder herzustellen.
Lassen Sie mich deshalb zu den vorliegenden Anträgen kommen:
Dass der Schleswig-Holsteinische Landtag jedweder Form von Bespitzelung entgegentritt, ist für mich eine Selbstverständlichkeit. Wir haben deshalb überhaupt keine Bedenken und Probleme, dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen in diesem Punkt zuzustimmen.
Dass die Grünen allerdings fordern, die Landesregierung solle ihre Verantwortung wahrnehmen und wieder Mitglieder der Landesregierung in den Aufsichtsrat schicken, zeugt – wie auch in anderen Fällen – von profunder Rechtsunkenntnis. Ich darf daran erinnern, dass die Landesregierung bis zum Jahre 2009 im Aufsichtsrat der Bank vertreten war und wir jedenfalls von Frau Simonis und Herrn Stegner vernommen haben, dass sie selbst keine Ahnung hatten, was sie da taten.
Ich empfehle dem Kollegen Fürter, an dem bereits seit längerer Zeit die aktuelle Gesetzgebung und Rechtsprechung vorbeigegangen sein muss, die Lektüre des Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht aus dem Juli 2009, mit dem die Anforderungen an Aufsichtsräte in der Finanzbranche verschärft wurden. In § 36 Abs. 3 Kreditwesengesetz heißt es aktuell:
‚Die Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans eines Institutes oder einer Finanzholdinggesellschaft müssen zuverlässig sein und die zur Wahrnehmung der Kontrollfunktion sowie zur Beurteilung und Überwachung der Geschäfte, die das Unternehmen betreibt, erforderliche Sachkunde besitzen. Bei der Prüfung, ob eine in Satz 1 genannte Person die erforderliche Sachkunde besitzt, berücksichtigt die Bundesanstalt den Umfang und die Komplexität der vom Institut betriebenen Geschäfte.’
Im Merkblatt der BaFin hierzu wird darauf hingewiesen, dass der Lebenslauf der Aufsichtsorgane im Wesentlichen denselben Anforderungen genügen muss, wie der Lebenslauf der Geschäftsleiter. Herr Fürter, außer Ihnen, kennen Sie noch jemanden in diesem Hause oder in der Landesregierung, der diesen Anforderungen an die fachliche Eignung als Aufsichtsrat einer international tätigen Geschäftsbank genügen würde?
Offensichtlich scheinen Sie dem Satz zu glauben:
‚Wem Gott gibt ein Amt, dem gibt er auch Verstand.’
Dass dies ein Irrglaube ist, hat Herr Dr. Stegner als Aufsichtsrat der HSH Nordbank in der Vergangenheit ausreichend bewiesen, und Sie selbst dokumentieren dies doch gerade in eindrucksvoller Weise.
Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 4 Ihr weiterer Antrag, die Landesregierung möge ein ‚unabhängiges’ arbeitsrechtliches Gutachten zu der Frage erstellen lassen, ob Herr Nonnenmacher ohne Abfindung als Vorstandsvorsitzender entlassen werden kann, ist in sich völlig absurd.
Erstens sind weder Herr Nonnenmacher, noch Herr Kopper Angestellte des Landes Schleswig-Holstein. Ich betonte es bereits, die HSH Nordbank ist eine Aktiengesellschaft.
Zweitens beträgt die Frist, innerhalb derer ein befristeter Vertrag, der ausschließlich durch fristlose Kündigung vorzeitig beendet werden kann, zwischen Kenntniserlangung der Umstände, die eine solche Kündigung rechtfertigen würden, und ihrem Ausspruch, 14 Tage. Handelndes Organ in diesem Fall wäre ausschließlich der Aufsichtsrat und nicht die Anteilseigner. Hierfür käme ein durch die Landesregierungen beauftragtes Gutachten wesentlich zu spät, unabhängig von der Tatsache, dass auch das Ergebnis keinerlei Auswirkungen auf das Handeln des Aufsichtsrates hat bzw. haben muss.
Nach alledem: Fürter, fünf, setzen, wäre die konsequente Benotung eines solchen Vorschlages in einem juristischen Seminar.
Schließlich der Antrag der Linken, die die HSH Nordbank verpflichten will, Betrieben keine Geschäfte zu ermöglichen, die zur Erzielung von steuerlichen Vorteilen der Betriebe zu Lasten der öffentlichen Körperschaft gehen.
Abgesehen davon, dass die Anteilseigner der Aktiengesellschaft selbst keinerlei Vorschriften hinsichtlich ihrer Geschäftstätigkeit machen können – auch hier verweise ich noch einmal nachdrücklich auf § 117 Aktiengesetz -, ist diese Forderung auch in sich derart unsinnig, dass man sich schämen muss, eine solche Forderung in einem Landesparlament behandeln zu müssen.
Die Bank soll nunmehr eine vorgelagerte Steuerprüfung vornehmen? Es dürften keine Betriebsmittelkredite mehr ausgegeben werden, da eine Prüfung der Verwendung der Linie gar nicht möglich ist und schließlich muss man sich fragen, ob damit nicht das Kreditgeschäft insgesamt für die Zukunft ausgeschlossen werden soll.
Da Zinsen als Betriebsausgabe geltend gemacht werden können, genießt Fremdkapital gegenüber Eigenkapital einen steuerlichen Vorteil. Die Linken ruinieren also lieber den gesamten Finanzmarkt und die Betriebe, als zunächst einmal nachzudenken, bevor sie solche Forderungen erheben. Aber auch dies ist ja nichts Neues.
Unser Fokus sollte sich auf die Zukunft richten. Nach wie vor bestehen Risiken auf dem amerikanischen Immobilienmarkt. Zum Ende des Halbjahres hatte die HSH Nordbank immer noch ein Immobilienportfolio im Kreditersatzgeschäft in Höhe von 16 Milliarden Euro. Die Gefahr eines
Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 5 erneuten Einbruchs des weltweiten Handelsvolumens würde zudem im Schiffsportfolio Probleme nach sich ziehen. Und wir müssen als Anteilseigner der Bank aufpassen, dass die Führungspersönlichkeiten die Bank nicht gegen die längerfristigen Eigentümerinteressen lenken. Es macht mir Sorgen, dass eine große Anzahl der Führungskräfte eine gemeinsame Station in ihrem Lebenslauf aufweisen.
Und es macht mir Sorgen, dass die EU-Kommission nach wie vor, glaubt man dem Bericht des Spiegel vom 27. September 2010, noch nicht davon überzeugt ist, dass das Geschäftsmodell der HSH Nordbank nachhaltig und tragfähig ist.
Die Bank muss Vertrauen zurückgewinnen, um die Risiken bewältigen zu können.
Wir sollten sie auf diesem Weg positiv begleiten, denn es geht um nicht unerhebliche Vermögensinteressen des Landes Schleswig-Holstein.“



Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/