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27.01.11
11:55 Uhr
FDP

Carsten-Peter Brodersen: Verbraucherinformation sollte bundesweit einheitlich geregelt werden

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Katharina Loedige, MdL Stellvertretende Vorsitzende Nr. 030/2011 Günther Hildebrand, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Kiel, Donnerstag, 27. Januar 2011
Sperrfrist: Redebeginn



www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!
Verbraucherinformationsgesetz
Carsten-Peter Brodersen: Verbraucherinformation sollte bundesweit einheitlich geregelt werden
In seiner Rede zu Top 50 (Anträge zum Verbraucherinformationsgesetz) sag- te der umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Carsten-Peter Brodersen:

„Die Landesregierung hat einen Bericht über das Verbraucherinformati- onsgesetz vorgelegt, um den die regierungstragenden Fraktionen im ver- gangenen Herbst gebeten hatten. Wir danken der Ministerin für ihren aus- führlichen Bericht.
Der Bericht macht deutlich, dass es gerade mit dem Blick auf den derzei- tigen Skandal in der Futtermittelindustrie zu einer Novellierung des VIG kommen muss.
Darüber hinaus sieht auch die Bundesumweltministerin in ihrem Aktions- plan in Punkt 13 eine Novellierung des Verbraucherinformationsgesetzes vor – doch muss bei aller bundespolitischen Relevanz beachtet werden, welche speziellen Punkte aus der Sicht Schleswig-Holsteins gegebenen- falls reformbedürftig sind und einer Novellierung unterzogen werden müs- sen.
Der vorliegende Bericht gibt hier Aufschluss.
801 Anträge wurden in der Bundesrepublik bis zu diesem Tage gestellt – 801 Anträge bundesweit! In Schleswig-Holstein wurden im Evaluations- zeitraum und bis zum 26.11.2010 jedoch nur acht Anträge gestellt.

Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2
Dies macht deutlich, dass die Bürgerinnen und Bürger in unserem Bun- desland über das bestehende Informationsfreiheitsgesetz, auch im Gel- tungsbereich des Lebensmittelrechts, verbraucherrelevante Informationen erhalten können.
Das Verbraucherinformationsgesetz besitzt für Schleswig-Holstein, auf Grund der eigenen Gesetzeslage, eine nachrangige Bedeutung, daher sehen wir keinen Bedarf zur Ausweitung des Geltungsbereiches des VIG.
Die Positionierung der Landesregierung zu der in beiden Oppositionsan- trägen geforderten Übernahme des dänischen „Smiley-Systems“ ist klar und wir teilen diese Auffassung. Der Übernahme stehen erhebliche Vor- behalte gegenüber, da sie unter Umständen gar eine Verschlechterung der Hygienestandards zur Folge haben kann, was aus aktuellem Bezug nicht zu vertreten wäre. So schön dieser bildhafte Verbraucherschutz wir- ken mag – unabhängig von der Sinnhaftigkeit – ist es derzeit gesetzlich nicht möglich, eine Veröffentlichung von Kontrollergebnissen zu erwirken. Die Rechtsgrundlage fehlt. Zu bedenken ist auch die potenzielle Existenzgefahr für Betriebe mit ein- maligem Mängelbescheid.
Weiter müssen die Haftungsfragen, wie im Fall der Futtermittelverunreini- gungen, aus haushaltspolitischer Sicht vorher berücksichtigt werden.
Im Zusammenhang mit dem aktuellen Dioxinskandal ist aber festzuhalten, dass sowohl beim MLUR als auch beim Landeslabor keine spezifischen Anfragen nach dem VIG eingegangen sind. Anfragende haben in dem aktuellen Fall auch keinen Anspruch auf die In- formation, welche konkreten Betriebe wegen einer Belieferung mit Fut- termitteln, in denen die dioxinbelasteten Fette enthalten sind, ge- bzw. entsperrt wurden. Das gibt das aktuelle VIG ebenfalls nicht her.
In diesem Zusammenhang stellt sich nun die Frage der Zusammenfüh- rung des UIG, IFG und des Verbraucherinformationsgesetzes, wie es die SPD auch fordert.
Eine Vereinfachung durch eine Zusammenführung würde den Bürgerin- nen und Bürgern einen durchaus höheren Partizipationsgrad ermöglichen, doch sprechen gegen eine Zusammenlegung momentan leider einige ver- fassungsrechtliche Gründe.
Der Bund wird diesbezüglich handeln müssen, damit dieses Muster von einem einheitlichen Modellgesetz auch auf Schleswig-Holstein übertragen werden kann. Das Land Berlin hat einen Antrag auf Änderung des VIG gestellt, welcher auf einer der nächsten Bundesratssitzungen erörtert werden soll. Aus unserer Sicht sollte dieser Antrag nicht unterstützt werden, um einer einheitlichen Musterlösung durch den Bund nicht im Wege zu stehen.
Es sollte hier der schon für den Jahreswechsel angekündigte aber noch nicht vorliegende Änderungsentwurf der Bundesregierung abgewartet Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 3 werden. Wir befinden uns nun also in einer Situation, in der die Hand- lungsaufforderung eindeutig auf Bundesebene liegt.
Wir sprechen uns dafür aus, jetzt keinen eigenen Novellierungsentwurf vorzulegen, um im Umkehrschluss nicht am Ende zwischen 16 verschie- denen Ländernovellierungen debattieren zu müssen.
Eine Vorlage aus dem BMELV, welche wir an Schleswig-Holsteinische Belange anpassen, erscheint uns als sinnvollste Lösung.



Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/