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22.02.11
14:25 Uhr
SSW

CCS-Gesetz: Die Alternative zur Länderklausel ist ein Totalverbot im Norden

Pressemitteilung Nr. 021/2011
Kiel, den 22.02.2011

Pressesprecher Lars Erik Bethge, Tel. 0431-988 1383



CCS-Gesetz:
Die Alternative zur Länderklausel ist ein Totalverbot im Norden
Der SSW hat heute einen Dringlichkeitsantrag für die morgige Landtagstagung ein-
gebracht, mit dem der Landtag der Landesregierung im Kampf gegen die CO2-End-
lagerung in Schleswig-Holstein und im Wattenmeer den Rücken stärken soll. „Falls
der Bund sich einem Vetorecht verschließt, muss das Land dafür kämpfen, dass
Schleswig-Holstein ganz vom CCS-Gesetz ausgenommen wird“, fordert der parla-
mentarische Geschäftsführer der SSW-Landtagsfraktion, Lars Harms.


„Artikel 4 der entsprechenden EU-Richtlinie zur CO2-Speicherung im Untergrund
sieht vor, dass die Staaten die CO2-Endlagerung in Teilen oder dem gesamten
Hoheitsgebiet verbieten können. Dies muss unsere Forderung sein, wenn der Bund
dem Land nicht ein glasklares Vetorecht einräumt. Die Festlegung auf eine
Länderklausel ist bereits ein großes Entgegenkommen Schleswig-Holsteins gewesen.
Sollte der Bund sich nicht auf diesen Kompromiss einlassen, dann muss ganz
Schleswig-Holstein dafür kämpfen, dass unser Land und unser Meer ausdrücklich 2
vom CCS-Gesetz ausgenommen werden. Die Landesregierung kann sich gewiss sein,
dass bei diesem Kampf so viele Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner
hinter sich hat, wie sonst nie.“



Die Dringlichkeitsantrag mit den Details und dem Wortlaut der EU-Richtlinie finden Sie
in unserem Presseservice hier