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23.03.11
16:29 Uhr
CDU

Petra Nicolaisen zu TOP 6: Wir vertrauen auf die Verantwortlichkeit der kommunalen Ebene

Innenpolitik
Nr. 135/11 vom 23. März 2011
Petra Nicolaisen zu TOP 6: Wir vertrauen auf die Verantwortlichkeit der kommunalen Ebene
Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist Redebeginn
Der Ansatz mag ja richtig sein, denn das Landesentwicklungsgrundsätzegesetz ist die rechtliche Grundlage für die Landesplanung. Hier setzt der neue Landes-entwicklungsplan aus dem Jahr 2010 die Leitlinien.
Doch nun zum Gesetzentwurf: In den Paragraphen 2 soll eingefügt werden, ich zitiere aus der Begründung:
„Mit Grund und Boden ist daher äußerst sparsam umzugehen. In die Leitvorstellungen zur Landesentwicklung ist die weitgehende Vermeidung des Flächenverbrauchs bei neuen Baumaßnahmen aufzunehmen.“ Ich empfehle hier den neuen Landesentwicklungsplan zur Hand zu nehmen. Innenentwicklung und Verdichtung sind keine neuen Erfindungen, liebe Oppositionsparteien. Im LEP 2010 heißt es hierzu auf Seite 50 zur städtebaulichen Entwicklung: Zitat „ Die Inanspruchnahme neuer Fläche soll landesweit reduziert werden.
Zur Verringerung der Inanspruchnahme von Grund und Boden


Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1443 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 - hat die Innenentwicklung Vorrang vor der Außenentwicklung. - Sollen Möglichkeiten für eine städtebaulich angemessene Verdichtung bestehender oder geplanter Bauflächen genutzt werden, …..“
Ähnliche Grundsätze gelten für die gewerbliche Entwicklung.
Ich zitiere aus dem LEP: „Vor der Neuausweisung von Flächen sollen in den Gemeinden geeignete Altstandorte, Brachflächen und Konversionsstandorte genutzt werden.“
Die CDU-Fraktion vertraut auf die Verantwortlichkeit der kommunalen Ebene und sieht hier keinen zusätzlichen Handlungsbedarf.
In den Paragraphen 11, der die Energieversorgung, Wasserwirtschaft und Stoffwirtschaft regelt, möchten Sie die Bevölkerung mit ausreichenden, umweltverträglichen und möglichst preiswerten Energiedienstleistungen versorgt wissen. Der Einsatz von einheimischen und regenerativen Energieträgern soll dabei eingesetzt werden. Auch diesen Grundsatz finden Sie, liebe antragstellende Fraktionen, im LEP 2010.
Der Windenergie kommt sowohl unter energie- und klimapolitischen als auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten eine besondere Rolle zu. Die Ausweisung zusätzlicher Windeignungsgebiete auf 1,5% der Landesfläche ist zügig umzusetzen. Der neue Abstands- und Höhenerlass schafft die entsprechenden Rahmenbedingungen, damit Schleswig-Holstein weiterhin ein attraktiver Investitionsstandort bleibt.
Regionalpläne, Abstandserlass und weitere Kriterien aus dem LEP bilden aus unserer Sicht eine Grundlage, die eine Änderung des Landesentwicklungsgrundsätzegesetz überflüssig macht. Die atomare Katastrophe in Japan hat bei allen Mitgliedern meiner Fraktion zum Nach- und bei vielen sogar zum Umdenken in Bezug auf die Zukunft der Energieversorgung in Schleswig-Holstein geführt. Ich verweise an dieser Stelle noch einmal auf den Entschließungsantrag von CDU und FDP von heute.
Wir setzen auf den konsequenten Ausbau der erneuerbaren Energien, werden aber auch konventionellen Energieformen weiterhin benötigen, bis die erneuerbaren Energieformen soweit ausgebaut sind, dass die Stromversorgung übernehmen können. Entscheidend für den Ausbau der erneuerbaren Energien ist in meinen Augen auch ein rasanter Ausbau der Netze, dieses muss über das Energieleitungsausbaugesetz des Bundes vorangetrieben werden. Dafür haben wir uns heute morgen klar ausgesprochen Schleswig-Holstein, ein starker Wirtschaftsstandort mit einem

Seite 2/3 neuen Energiemix (aus erneuerbaren Energien), das muss das Ziel sein! Die Einführung der CCS-Technik wird es mit der CDU-Fraktion in Schleswig-Holstein nicht geben!
Hier steht uns für das laufende Jahr ein neues Energie- und Klimaschutzkonzept in Haus.
Sehr geehrte antragstellenden Fraktionen , im Landesentwicklungsgrundsätzegesetz wird in § 6 noch einmal auf die ökologische Qualitätssicherung des Raumes verwiesen, das bestehende Recht finden Sie für Ihren gesamten Antrag bereits im LEP. Auch hier also der Hinweis im LEP unter Punkt 3.5.1 , dass die verschiedenen Energieträger und modernen Anlagen und Technologien so zu nutzen und zu entwickeln sind, dass eine nachhaltige und klimaverträgliche Energieversorgungsstruktur ermöglicht wird.
Wir sehen als CDU-Fraktion keinen weiteren Handelungsbedarf, würden Ihnen das im Ausschuss, wenn Bedarf besteht, noch einmal erläutern.



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