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23.03.11
16:39 Uhr
SSW

Lars Harms zu TOP 6 - Gesetzentwurf zur Änderung des Landesentwicklungsgrundsätzegesetz

Presseinformation
Kiel, den 23.03.2011 Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms


TOP 06 Gesetzentwurf zur Änderung des Landesentwicklungsgrundsätzegesetz
Drs 17/1359

Neben den bundesrechtlichen Raumordnungsgrundsätzen bestimmt in Schleswig-Holstein das
Landesentwicklungsgrundsätzegesetz (LEGG) zusätzlich spezielle Entwicklungsperspektiven
für das Land. Das heißt, die Weiterentwicklung der Raumordnung geschieht auch unter
Berücksichtigung des LEGG.
Dass Raumordnungspläne in zeitlichen Anständen neu aufgestellt werden müssen, stellt
niemand außer Frage. Sie sind als planerische Grundlage für die Weiterentwicklung des Landes
notwendig. Dort werden die planerischen Leitbilder und Ziele für die Gestaltung des Landes
festgelegt. Wenn wir also Ziel und Leitbilder für unser Land in aller Regelmäßigkeit neu
aufstellen, sollte dies natürlich auch für die Grundlagen gelten. Soll heißen: Die
Entwicklungsgrundsätze müssen der Zeit entsprechen.


Wir haben eine hitzige Diskussion im Land auf allen Ebenen gehabt, als es um den LEP ging.
Dabei spielte insbesondere die zusätzliche Bebauung in der Fläche im Hinblick auf den 2
demografischen Wandel eine große politische Rolle. Wir haben als SSW unter anderem
kritisiert, dass der Tenor von „Freiwilligkeit und Kooperation“ dazu führen wird, dass die
Gemeinden in einen ruinösen Wettbewerb bei der Neuansiedlung von Wohnraumflächen und
Gewerbegebieten treten.
Dies soll keine neue LEP-Debatte werden. Aber wir wissen, dass der Flächenverbrauch und die
Flächenversiegelung in Deutschland ein massives Problem darstellen. Während der letzten 60
Jahre haben sich die Siedlungs- und Verkehrsflächen in Deutschland mehr als verdoppelt. Der
tägliche Flächenverbrauch liegt bei rund 100 Hektar. Damit werden naturnahe oder
landwirtschaftlich genutzte Flächen verändert oder versiegelt. Vor dem Hintergrund
stagnierender oder rückläufiger Bevölkerungszahlen ist dies nicht mehr akzeptabel. Was wir
brauchen ist eine Flächensparpolitik und eine Verbesserung der Flächeneffizienz. Zu diesem
Ergebnis kommt auch eine Kommission zum Bodenschutz beim Umweltbundesamt.
Die Empfehlung lautet daher. Wir brauchen weniger versiegelte Flächen und einen sorgsamen
Umgang mit den Flächen. In diesem Sinne ist auch der erste Punkt unseres Gesetzentwurfs zu
verstehen.
Wir wollen kein Bau- und Versiegelungsverbot. Aber wir müssen Ziele der Flächeneinsparung
und Flächeneffizienz künftig stärker in der Raumordnung berücksichtigen.


Im Zuge der jetzt bundesweit angestoßenen Diskussion um die Zukunft der Energieversorgung
im Land, ist es deutlich geworden, dass wir vor großen Herausforderungen stehen. Wir wollen
schnellstmöglich raus aus der Atomtechnologie und mittelfristig raus aus der
Energieversorgung durch fossile Energieträger. Langfristiges Ziel ist die Energieversorgung aus
Erneuerbaren Energien.


Dies lässt sich nicht von heute auf morgen lösen. Aber wir müssen heute unsere Hausaufgaben
machen, sprich die planerischen Ziele definieren und festlegen, damit sie in der Raumordnung
entsprechend aufgenommen werden. 3
Wir wissen, dass der Atomausstieg nicht ohne die Brückentechnologie der fossilen
Energieträger Gas und Kohle machbar ist. Daher ist es wichtig, hierfür die Entwicklungsziele zu
definieren. Es darf aber keinen Freifahrtschein für den uneingeschränkten Bau neuer
Großkraftwerke geben. Dabei muss aber auch klar sein, dass neue Kohlekraftwerke nicht mehr
nötig sind. Wenn Kohle als Energieträger genutzt wird, dann darf dies nur unter der Prämisse
der rationellsten Verwendung geschehen.
Gerade vor dem Hintergrund der bei uns im Land geführten CCS-Debatte und dem
einstimmigen Beschluss des Landtages hierzu, ist der Neubau von Kohlekraftwerken
abzulehnen.
Der Ausbau der Erneuerbaren Energien muss vorangebracht werden. Hier bin ich dann doch
wieder beim LEP, wo die Ausweisung neuer Eignungsgebiete für die Windenergienutzung, auf
1,5% der Landesfläche erhöht wurde. Diese Maßgabe haben wir unterstützt.
Aber das ist natürlich nicht alles. Die dezentrale Energieversorgung wird künftig eine größere
Rolle spielen als bisher. Dafür brauchen wir aber neue Netzstrukturen. Ohne den Netzausbau
keine Energiewende. Daher muss dies in den Grundsätzen der Landesentwicklung künftig
stärker berücksichtigt werden. Natürlich sollte dabei der Bau von Erdkabeln im Grundsatz
Vorrang vor Freileitungen haben.


Unser heutiger Gesetzentwurf soll jetzt schon die Planungsgrundlagen schaffen, die nötig sind
um die Energiewende zu schaffen und um nachhaltig mit unseren Ressourcen umgehen zu
können.