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12.04.11
16:54 Uhr
SSW

CCS-Gesetz: Die Länderklausel muss absolut wasserdicht sein

Pressemitteilung Nr. 055/2011
Kiel, den 12.04.2011

Pressesprecher Lars Erik Bethge, Tel. 0431-988 1383



CCS-Gesetz:
Die Länderklausel muss absolut wasserdicht sein
Zur heutigen dpa-Meldung, die Bundesregierung habe sich auf eine „Länderklausel“ im
CCS-Gesetz verständigt, erklärt der umweltpolitische Sprecher der SSW-Landtags-
fraktion, Flemming Meyer:


„Bundeswirtschaftsminister Brüderle hat offensichtlich seinen Widerstand gegen
eine Länderklausel aufgegeben; das ist ein Schritt in die richtige Richtung.
Entscheidend bleibt aber, dass die Länderklausel absolut Wasserdicht ist. Der
Landtag muss die CO2-Endlagerung in Schleswig-Holstein dauerhaft ausschließen
können, ohne von den Energiekonzernen oder dem Bund in rechtliche Streitigkeiten
über energiepolitische, wirtschaftliche oder geologische Kriterien verwickelt werden
zu können. Sollte es nur die minimalste Chance geben, dass Schleswig-Holstein
durch das CCS-Gesetz ein CO2-Endlager aufgezwungen werden kann, muss die
Landesregierung weiterhin Widerstand leisten.“