Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
27.05.11
15:38 Uhr
B 90/Grüne

Detlef Matthiessen zum CCS-Gesetzesentwurf

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort Schleswig-Holstein Pressesprecherin TOP 24 Keine Bundesratszustimmung zum CCS- Claudia Jacob Gesetzesentwurf Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Telefon: 0431 / 988 - 1503 Dazu sagt der energiepolitische Sprecher Fax: 0431 / 988 - 1501 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172 / 541 83 53
Detlef Matthiessen: presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 321.11 / 27.05.2011

Keine Bundesratszustimmung zum CCS-Gesetzesentwurf Der Ministerpräsident klopft sich auf die Schulter, nach seiner Auffassung hat sich Schleswig-Holstein im CCS-Gesetzgebungsverfahren durchgesetzt. Die Länderklausel im Paragraf 2 Absatz 5 Kohlendioxid-Speicherungsgesetz (KSpG) erlaube es den Län- dern in Zukunft CO2-Einspeicherung komplett auszuschließen. Wenn das so wäre, si- cher ein Erfolg. Leider trifft das nicht zu und es bleibt die Frage: Hat der Ministerpräsi- dent sich getäuscht bzw. täuschen lassen oder hat er die Öffentlichkeit getäuscht? Zwei wenig schmeichelhafte Alternativen.
Eine formalrechtliche Ausstiegsklausel, eine sogenannte „Opt-out“-Regelung, fehlt im Gesetzesentwurf der Bundesregierung. Einen generellen Ausstieg für die Länder gibt es nicht. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages kommt zu dem Ergebnis, dass bei der Auswahlentscheidung, also der Zulassung oder Nichtzulassung von CO2-Speichern, eine Abwägung erforderlich ist. Diese muss natürlich rechtlichen Anforderungen entsprechen und ermessensfehlerfrei sein. Sie darf nicht politisch- willkürlich getroffen werden, sondern nach fachlichen Kriterien müssen Auswahl- oder Ablehnungsgründe genannt werden. Ein Verwaltungsakt, den der Antragsteller notfalls gerichtlich überprüfen lassen kann.
Das ist normales Verwaltungshandeln, der Landesgesetzgeber soll dafür die rechtliche Grundlagen bestimmen. Von einer Länderklausel, wie sie der Landtag Schleswig- Holstein gefordert hat, ist der Paragraf 2 Abs. 5 im Entwurf des KSpG weit entfernt.


Seite 1 von 3 Die Summe der Teilgebietsauswahl könnte theoretisch im Ergebnis dazu führen, dass in einem Land keine geeigneten Kohlendioxidspeicher zu bestimmen sind. Für Schleswig- Holstein ist das unwahrscheinlich. Ich erinnere daran, dass ja gerade die potenzielle Eig- nung tiefengeologischer Formationen in Schleswig-Holstein zu den Konflikten um CCS geführt haben. Eine nach fachlichen Kriterien durchgeführte Gebietsauswahl würde wahrscheinlich nicht zu einem CCS-Lagerstättenausschluss für ganz Schleswig-Holstein führen können. Ein Automatismus ist das jedenfalls nicht und einer Länderklausel bedarf es dazu auch nicht, sondern es erfordert kluges Verwaltungshandeln, das dann kaum politisch steuerbar wird, wenn im Bundesrat der Antrag eine Mehrheit findet, dass die zuständige Behörde das BGR werden soll, also das Bundesamt für Geologie und Roh- stoffe.
Der Kollege von Abercron hat gestern in einer Pressemitteilung zur Entkräftung unserer Sichtweise auf die amtliche Begründung zum Gesetz hingewiesen. Ob man mir in die- sem Zusammenhang eine „Verunsicherung der Bevölkerung mit Desinformation“ unter- stellen muss, wie Sie es getan haben, Herr Kollege, ist eine Stilfrage. Ich finde, dass ich einigermaßen seriös argumentiere.
Sie führen aus der Begründung an: „Damit werden die Handlungsmöglichkeiten der Län- der weiter gestärkt. Im gesamten Landesgebiet wird der Ausschluss von Gebieten durch diese fachgesetzliche Regelung rechtlich ermöglicht.“
Sie übersehen den weiteren Text: „Damit hat die Gebietsauswahl anhand anerkannter fachlicher und verwaltungsrechtlicher Kriterien zu erfolgen. Die Vorschrift enthält insoweit ein Abwägungsgebot.“ Ermöglicht ja, wenn die fachlichen Voraussetzungen stimmen, er- zwungen nein.
Auf eine schriftliche Frage unseres Bundestagsabgeordneten Oliver Krischer, ob die Länder eine CO2-Verpressung für ihr gesamtes Gebiet einschließlich der allgemeinen Wirtschaftszone durch ein Landesgesetz ausschließen können, antwortet die Bundesre- gierung nur sehr ausweichend.
Sie erklärt: „Die Länder können durch Landesgesetz bestimmen, dass eine dauerhafte Speicherung von CO2 nur in bestimmten Gebieten zulässig ist oder das diese in be- stimmten Gebieten unzulässig ist. Damit werden die Länder sowohl zu Positiv- als auch zu Negativausweisungen von Gebieten für die dauerhafte Speicherung ermächtigt. Bei der Ausweisung der Gebiete sind energie- und industriebezogene Optionen einer poten- tiellen Speicherstätte, die geologischen Besonderheiten der Gebiete und andere öffentli- che Interessen (z.B. Umwelt- und Tourismusbereiche) abzuwägen. Die Gebietsauswahl hat anhand anerkannter fachlicher und verwaltungsrechtlicher Kriterien zu erfolgen. Die Auswahlentscheidung beurteilt sich somit nach den Gegebenheiten der jeweiligen Ge- biete und ist daher gebietsbezogen.“ Soweit die Bundesregierung. Das klingt ganz an- ders als ein klares und eindeutiges Ja − die Länder können die CO2-Verpressung aus- schließen.


2 Im Gesetzesentwurf Paragraf 2 Absatz 4 steht: „Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 (BGBl. 1994 II S. 1798) auch im Bereich der ausschließlichen Wirtschaftszone und des Fest- landsockels.“ Da ist die Nordsee-Küste von Schleswig-Holstein wieder im Rennen. Von einem CO2-Endlager unter der Nordsee wären nicht nur die Inseln, sondern auch das Festland betroffen, wenn sich das CO2 ausbreitet und das Grundwasser erreicht.
Im Spiegel vom 16.5.2011 ist nachzulesen, dass im norwegischen CO2-Speicher Sleipner der Druck im Speicher nicht angestiegen ist, obwohl schon jahrelang CO2 verpresst wurde. Das kann ein Hinweis sein, dass CO2 an Gesteinsverwerfungen aus- tritt. Das würde nichts Gutes für unsere Nordseeküste, seine Bewohner und das Grund- wasser bedeuten.
Neu in der politischen Debatte ist ein Vorstoß der FDP-Bundestagsfraktion, sie will die Länderklausel kippen. Ich frage mich da schon, welchen Einfluss die Kubiki-FDP Schleswig-Holstein auf ihrer Bundesebene hat?
Unser Antrag, den Gesetzesentwurf im Bundesrat abzulehnen, kommt genau rechtzeitig, denn die erste Behandlung im Bundesrat steht am 27. Mai 2010, also heute an. Die endgültige Zustimmung oder Ablehnung des Bundesrates ist für den 23. September vor- gesehen.
Wir nehmen natürlich zur Kenntnis, dass RWE Dea AG die bereits erteilten Konzessio- nen für die Felder „Nördliches SH“ und „Oldenburg/Holstein“ für unterirdische Testlager- stätten zurückgegeben hat. Die Proteste der Bevölkerung waren erfolgreich.
Bei aller Gemeinsamkeit gegen ein CO2-Endlager bleibt es weiterhin unverständlich, dass CDU und FDP neue Kohlekraftwerke in Brunsbüttel CCS-ready bauen wollen. Die Kraftwerke sollen mit CCS-Technik nachgerüstet werden, wenn diese Technologie ir- gendwann mal ausgereift ist. Ich halte fest, CDU und FDP wollen Kohlekraftwerke und CCS. Das abgetrennte CO2 soll dann aber nicht in Schleswig-Holstein, sondern in Bran- denburg endgelagert werden. St. Florian lässt grüßen, konsequent ist das nicht.
Im Übrigen sollte Die Linke den Mund nicht zu weit aufmachen. Das von SPD und den Linken gemeinsam regierte Brandenburg ist das einzige Bundesland, das sich offensiv für die Erprobung der CCS-Technik und die versuchsweise CO2-Verpressung in seinen Untergrund einsetzt. Die Forderung nach einem bundesweiten CCS-Gesetz steht sogar im Koalitionsvertrag von SPD und Linken. Allerdings hat Ministerpräsident Platzeck laut dpa-Meldung vom 13.4.2011 erklärt, „Wenn Bundesländer mit Speicherkapazität von Kohlendioxid sich der CCS-Verpressung entziehen könnten, dann ist das Thema tot“. Er meinte damit wohl Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Das Märchen von der saube- ren Kohle bleibt eine dreckige Lüge.

***

3