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27.05.11
15:39 Uhr
CDU

Dr. Michael von Abercron zum TOP 24: Falsche Behauptungen werden auch durch ständiges Wiederholen nicht richtiger!

Umweltpolitik
Nr. 235/11 vom 27. Mai 2011
Dr. Michael von Abercron zum TOP 24: Falsche Behauptungen werden auch durch ständiges Wiederholen nicht richtiger!
Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist Redebeginn
Als wir in der Februar-Sitzung – damals bereits zum 4. Mal - über das Thema CCS gesprochen haben, hatte ich die Gelegenheit wahrgenommen, dem Ministerpräsident und der Landesregierung für ihre Standhaftigkeit bei der Durchsetzung der Länderklausel zu danken. Ich freue mich nun, dass ich das heute, wo wir endgültige Gewissheit haben, noch einmal tun kann. Es ist eine Spitzenleistung im Interesse unserer Bürger, dass der Ministerpräsident und der Wirtschaftsminister gegenüber dem Bund und widerstreitenden Interessen der Länder unsere Vorstellung einer Länderklausel haben durchsetzen können. Die neuerliche Diskussion um eine angeblich neue Auslegung der so genannten Länderklausel kann ich nicht nachvollziehen und legt den Verdacht nahe, man wolle aus politischen Erwägungen für Verunsicherung sorgen.
Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages zitiert zunächst nichts weiter als die Begründung zur Auslegung des § 2 Abs. 5 KSpG (E). Auch für juristisch weniger Vorgebildete ist nach dem Durchlesen des Gesetzes sehr schnell klar, dass der Ausschluss von Flächen und natürlich erst recht des gesamten Landesgebietes ohne die gebotene Abwägung nicht möglich ist. Es sind sogar einige für unser Land wichtige Abwägungsgründe explizit aufgeführt:
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1443 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 Umwelt- und Tourismusbelange, Geologische Besonderheiten, andere öffentliche Interessen (Druckluftspeicher, Wasserschutz, Landwirtschaft).
Ich kann nur dringend davor warnen, diese schwierige Diskussion um das CSS- Gesetz erneut zu beginnen, weil eine Mehrheit für den vorliegenden Gesetzentwurf angesichts der Interessenlage der Kohle fördernden Länder absolut kein Selbstgänger ist. Statt eine völlig sinnlose und sogar gefährliche Debatte zu beginnen, sollten wir sofort an die Arbeit gehen. Deshalb fordern wir die Landesregierung in unserem Antrag auch auf, die Grundlagen dafür zu schaffen, die potentiellen Flächen Schleswig-Holsteins für die CCS-Technologie auszuschließen. Im Antrag von Bündnis 90 / Die Grünen (Drs. 17/1479) wird kritisiert, dass die CCS-Technik in der AWZ, also über 12 sm vom Festland entfernt nicht ausgeschlossen wird.
Rein formal dürfte Ihnen eigentlich klar sein, dass wir als Bundesland dem Bund nicht vorschreiben können, was in der AWZ geschieht. Die Ausdehnung einer Länderklausel auf das Territorium des Bundes verbietet sich von selbst und ist auch durch die Vorgaben des Gesetzes zur Wahrung unsere Interessen gar nicht notwendig. Warum? Dies liegt an den Detailregelungen des Gesetzes, die für die Demonstrations- und Forschungsspeicher sehr strenge Genehmigungsauflagen vorsieht:
Die Erarbeitung und Bewertung der Potentiale für CCS geschieht nur im Einvernehmen mit den Ländern; die Errichtung eines Speichers erfolgt nach einem Planfeststellungsverfahren: dabei müssen das Wohl der Allgemeinheit und die Langzeitsicherheit gewährleistet sein, Gefahren für Mensch und Umwelt sind auszuschließen, eine Umweltverträglichkeits-Prüfung ist vorgeschrieben.
Das alles sind erhebliche Hürden für die Errichtung von Demonstrationsanlagen, von denen es wohl nur zwei bis drei im Bundesgebiet geben soll.
Die AWZ in der Nordsee liegt unmittelbar an den Schutzgebieten des Nationalparks Wattenmeer. Abgesehen von dieser räumlichen Nähe ist es so gut wie ausgeschlossen, dass nach den Vorgaben des Gesetzes große CO2-Leitungen durch das Wattenmeer genehmigungsfähig wären. Ein möglicher Betreiber müsste darüber hinaus mit extrem hohen Kosten rechnen. Ich erinnere auch daran, dass der Antrag eines Unternehmens in Schleswig-Holstein zur Aufsuchung möglicher Speicherorte auf dem Festland längst zurückgezogen wurde. Vor diesem Hintergrund und bei der Abwägung dieser Fakten sehe ich überhaupt keinen Grund, dem vorliegenden Antrag zuzustimmen. Sollten sich nach Abschluss der Probephase für die

Seite 2/3 Demonstrationsprojekte bzw. Forschungsvorhaben Hinweise ergeben, dass das Schutzbedürfnis unserer ökologisch empfindlichen Küstenregionen nicht genügend berücksichtigt ist, lassen sich bei den dann ohnehin notwendigen Anpassungen für das allgemein gültige CCS-Gesetz entsprechende Änderungen einbringen.
Wenn Sie es aber wirklich ernst nehmen mit dem Ausschluss von CCS in Schleswig-Holstein, dann handeln Sie, statt die Länderklausel durch Ihre kontraproduktiven Vorschläge für eine Bundesratsinitiative zu torpedieren. Hören Sie auf die Menschen damit zu verunsichern, dass die Länderklausel nicht wirksam sei! Falsche Behauptungen werden auch durch ständiges Wiederholen nicht richtiger.
Sie können doch wirklich nicht dagegen sein, dass die Landesregierung damit beginnt, den Ausschluss von CCS für unser Land vorzubereiten, denn nach drei Jahren läuft die Zeit ab! Dann könnte ein Antrag auf CO2 -Speicherung auch ohne dieses Landesgesetz gestellt werden! Ich hatte es bisher so verstanden, dass alle hier im Hause gerade das nicht wollen!
Deshalb wäre es nur folgerichtig, wenn Sie jetzt auch unserem Antrag zu stimmen!



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