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27.05.11
15:49 Uhr
SSW

Lars Harms zu TOP 24 - Keine Bundesratszustimmung zum CCS-Gesetzentwurf der Bundesregierung

Presseinformation Kiel, den 27.05.2011 Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 24 Keine Bundesratszustimmung zum CCS-Gesetzentwurf der Bundesregierung Drs. 17/1479

Herr Carstensen, es tut mir leid, aber was sie Berlin erreicht haben, war wohl nix. Es hat nur den
Anschein, dass nach langem Gezerre, vielen Diskussionen und Überzeugungsarbeit es der
Landesregierung gelungen ist, sich Gehör in Berlin zu verschaffen, um die Länderklausel im
Entwurf des CCS-Gesetzes unterzubringen. Was uns heute als Vetorecht verkauft wird, ist nur
weiße Salbe.
Wie viel Herzblut sie für die Sache hatten, wird deutlich, wenn wir den Verlauf der Debatte
über die CO2-Einlagerung betrachten. Erst auf massiven Druck aus Bevölkerung und von
Vertretern aus den unterschiedlichsten gesellschaftlichen Verbänden und Organisationen hat
es die Landesregierung übers Herz gebracht, Schleswig-Holsteinische Interessen zu vertreten.
Ich kann mir dabei durchaus vorstellen, dass es nicht einfach war, in Berlin und gegenüber den
anderen Bundesländern verständlich zu machen, warum wir nicht wollen, dass das CO2 bei uns
in den Untergrund verpresst wird. Und ebenso schwer ist es sicherlich gewesen, eine
entsprechende Lösung – in Form einer Länderklausel – herbei zu führen. Das wird von uns nicht
angezweifelt. 2



Nach Veröffentlichung des Entwurfes, wurde dann aber schnell deutlich, dass das, was dort
drin steht, für Schleswig-Holstein nicht ausreicht. Zwar wurde eine so genannte Länderklausel
im Entwurf aufgenommen, aber das Verpressen unter der Nordsee außerhalb der 12-Meilen-
Zone kann nicht verhindert werden. Aufgrund der Ausbreitung von CO2 im Untergrund wäre
neben den Inseln auch das Festland betroffen. Durch die „kalte Küche“ Nordsee wird der Dreck
unter unsere Füße gepresst. Damit wird jede Länderklausel ad absurdum geführt.


Herr Carstensen, hat sich mehrmals dafür feiern lassen, dass eine Länderklausel nun im
Entwurf drin ist. Wer aber die Debatte zur ersten Lesung im Bundestag verfolgt hat, stellt fest,
dass die Länderklausel von mehreren Fraktionen – unter anderem von der FDP – sehr kritisch
gesehen wird. Das parlamentarische Verfahren hat nun erst richtig begonnen. Aber sicher
verankert ist die Länderklausel im Gesetz noch nicht.
Besonders deutlich geht dies aus dem Redebeitrag von Herrn Kauch von der FDP-
Bundestagsfraktion hervor. „So wie diese Länder in einigen Fragen zu Recht die Solidarität des
Bundes einfordern, so erwarte ich auch, dass sie die Verpflichtung zur Solidarität mit der
Bundespolitik ernst nehmen, wenn sie selbst gefordert sind.“ Mit anderen Worten: Wenn wir
etwas vom Bund bekommen, kann der Bund uns im Gegenzug zur Müllkippe der Nation
machen. Die wirtschaftlichen Interessen würden vor alle anderen Interessen gestellt. Wer
solche Äußerungen tätigt, hat den Föderalismus nicht verstanden. Damit spricht er den
Ländern jegliche Kompetenz ab und stellt geologische Voraussetzungen über den Willen der
Bevölkerung. Aber auf dem Untergrund, über den wir sprechen, leben Menschen. Es macht vor
allem deutlich, die Länderklausel ist noch nicht gesichert.
Auch im Bundesrat wird der Gesetzentwurf es schwer haben, weil Brandenburg bereits
angekündigt hat, dem Gesetzentwurf aufgrund der Länderklausel nicht zuzustimmen.


Doch selbst wenn die Länderklausel in der vorliegenden Fassung durchkommt, stellt sich die
Frage, welchen Wert sie hat. Ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages 3
kommt zu dem Ergebnis, dass es den Ländern nicht möglich sein wird, ihr komplettes
Territorium von der Verpressung auszunehmen. Stattdessen muss für jeden in Frage
kommenden Standort gerichtsfest festgestellt werden, warum eine Endlagerung für das
jeweilige Gebiet nicht möglich ist. Das hat nichts damit zu tun, dass gegen den Willen der
Menschen keine CO2-Enlagerung stattfinden darf. Vielmehr kann sich hier jedes Unternehmen
weiterhin eine CO2-Endlagerstätte erklagen.
Ich fasse zusammen: Die Ausbreitung von CO2 in der Nordsee würde bis in das Schleswig-
Holsteinische Territorium ragen. Die Länderklausel ist noch nicht im Gesetz abgesichert und
selbst wenn, müssen gerichtsfeste Gutachten belegen, dass die Speicherung dort unmöglich
ist.
Ich stelle fest: Selbst wenn die Länderklausel kommen sollte, ist sie keine Option für Schleswig-
Holstein, denn sie gibt uns in keinster Weise Sicherheit. Die Landesregierung wurde in Berlin
über den Tisch gezogen und Herr Carstensen hat die dabei entstehende Reibungswärme mit
Nestwärme verwechselt.
Das lässt nur einen Schluss zu: Wir fordern die Landesregierung auf, sich im Bund dafür
einzusetzen, dass mindestens eine Länderklausel kommt, die ihren Namen auch verdient.
Nämlich eine, die ohne Wenn und Aber ermöglicht, die CO2-Endlagerung in Schleswig-Holstein
auszuschließen. Aber am besten wäre es, wenn dieser Unsinn per Gesetz in ganz Deutschland
verboten würde.