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14.09.11
15:05 Uhr
SSW

Flemming Meyer zu TOP 23 - Schleswig-Holstein muss das CCS-Gesetz im Bundesrat ablehnen

Presseinformation Kiel, den 14. September 2011 Es gilt das gesprochene Wort



Flemming Meyer
TOP 23 Schleswig-Holstein muss das CCS-Gesetz im Bundesrat ablehnen Drs. 17/1775
Herr Carstensen, Sie haben den Menschen hier im Land immer wieder
zugesichert, dass diese Landesregierung sich dafür einsetzen wird, dass
Schleswig-Holstein nicht zum CO2-Endlager der Nation wird. Aus diesem
Grund hat die Landesregierung sich in Berlin für eine Länderklausel stark
gemacht und diese Forderung auch ausgefochten. Von Seiten der CDU und FDP
wird das Vetorecht immer wieder als maximale Lösung verkauft. Darum
beharren sie darauf, dem Gesetz im Bundesrat zuzustimmen.


Ich sage Ihnen aber, dieses vermeintliche Vetorecht ist in Wirklichkeit
nur weiße Salbe. Dies wurde zuletzt durch das juristische Gutachten vom
BUND und Greenpeace bestätigt. Die Länderklausel verhindert die
Speicherung von CO2 nicht dauerhaft - auch nicht in Schleswig-Holstein.
Sie gilt vorerst nur für den Erprobungszeitraum von sechs Jahren. Aber
auch hier gilt, dass Ausschlussgründe für einzelne Gebiete explizit 2
auszuführen sind und juristisch angreifbar sind. Die Länderklausel schafft
für Schleswig-Holstein keine Sicherheit.


Auch in anderer Hinsicht haben wir mit dem CCS-Gesetz in
Schleswig-Holstein keine Sicherheit. Soll heißen: Die Bundesländer haben
keine Möglichkeit zu verhindern, wenn CO2 im Offshore-Bereich verpresst
werden soll. Als Land Schleswig-Holstein haben wir keine rechtliche
Handhabe gegen die CO2-Verpressung außerhalb der 12-Meilen-Zone. Dies ist
der Hoheitsbereich des Bundes.


Aufgrund des hohen Drucks, mit dem das CO2 in den Untergrund verpresst
wird, besteht dort die Gefahr, dass stark salzhaltiges Wasser nach oben
gepresst wird. Dies hätte gravierende Folgen für die Meeresumwelt und für
das Wattenmeer. Darüber hinaus wäre das Trinkwasservorkommen gefährdet.
Aufgrund des Ausbreitungsradius wären auch die Inseln und das Festland
betroffen. Damit wird jede Länderklausel ad absurdum geführt.


Dass Gefahren durch die Verpressung nicht auszuschließen sind, wird
deutlich aus der Stellungnahme der Deutschen Versicherungswirtschaft. Sie
führt unter anderem aus, dass eine versicherungstechnische Absicherung der
CCS-Technologie vorstellbar ist für die Phasen der Abscheidung, des
Transports und der Injektion von CO2. Aber darüber hinaus hält die
Versicherungswirtschaft den Versicherungszeitraum - wir reden hier von
Jahrzehnten und Jahrhunderten - nicht für versicherbar.


Das ist auch der Punkt, wo andere Bundesländer die Gefahr sehen in Regress
genommen zu werden, da sie letztendlich allein das Risiko tragen. Der
Betreiber hat zwar die Verantwortung noch 30 Jahre nach Stilllegung der 3
Anlage, danach wird sie aber auf das jeweilige Land übertragen. Mit
anderen Worten: Das CCS-Gesetz ermöglicht den Betreibern erst damit Geld
zu verdienen, auf lange Sicht sind diese aber aus der Verantwortung raus
genommen und mögliche Schadenshaftungen übernimmt dann die Allgemeinheit.
Die Bevölkerung in Schleswig-Holstein lehnt die Verpressung von CO2 in den
Untergrund ab, wenn wir es dann doch bekommen und ein Schadensfall
eintritt, müssen letztendlich die, die es nicht gewollt haben, auch noch
dafür bezahlen. An Absurdität ist dies nicht mehr zu übertreffen.
Es ist schon paradox, dass die Landesregierung dem CCS-Gesetz zustimmen
will, obwohl wir uns hier im Landtag fraktionsübergreifend gegen die
Verpressung von CO2 in Schleswig-Holstein ausgesprochen haben. Daher
fordere ich Sie auf, stoppen Sie das CCS-Gesetz im Bundesrat! Nutzen Sie
diese Chance, denn das ist, was die Menschen hier im Land von Ihnen
erwarten.