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14.09.11
15:13 Uhr
CDU

Dr. Michael von Abercron zu TOP 23: Ablehnung der Länderklausel kann nicht ernsthaft gewollt sein!

Umweltpolitik
Nr. 384/11 vom 14. September 2011
Dr. Michael von Abercron zu TOP 23: Ablehnung der Länderklausel kann nicht ernsthaft gewollt sein!
Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist Redebeginn
Wir haben mit diesem Antrag die sehr ungewöhnliche Situation, dass die Landesregierung im Bundesrat eigentlich etwas ablehnen soll, was hier in diesem Hause von allen immer wieder beschworen worden ist!
Die unterirdische Speicherung von CO2 soll für unser Land ausgeschlossen werden. Nach langen, sehr schwierigen Verhandlungen hatte sich diese Landesregierung mit der Einführung einer „Länderklausel“ endlich durchsetzen können. Wir haben ihr dafür mehrfach Lob und Anerkennung ausgesprochen.
Als wollte man diesen für unser Land so wichtigen Erfolg dem Ministerpräsidenten und seinem Wirtschaftsminister nicht gönnen, haben die Kritiker verzweifelt nach den angeblichen Mängeln dieses Gesetzes gesucht. Gefunden haben Sie nur juristische Selbstverständlichkeiten:
- Es gibt in einem Rechtsstaat Klagemöglichkeiten, - die Außenwirtschaftszone (AWZ) unterliegt formal nicht dem Land, - Eignung und Nicht-Eignung von potenziellen Speicherorten sind im Planungsrecht zu begründen.
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1443 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 Zur Ausgangslage: - Der Bund muss ein CCS-Gesetz vorlegen, um EU-Recht einzuhalten. - Das neue CCS-Gesetz dient nur 2-3 Demonstrationsanlagen anderer Bundesländer. - Es regelt nicht abschließend, sondern nur für den Zeitraum bis 2017. - Der Bund hat über das Bergrecht bisher die wesentliche Planungshoheit Untertage. - Schleswig-Holstein hat keine Regelungsbefugnis für die Außenwirtschaftszone (AWZ).
Völlig losgelöst von den Regierungskoalitionen in den Ländern bestehen hinsichtlich von CCS je nach der Bedeutung der Kohleförderung und Industriepolitik unterschiedliche Interessen. Der Bund wiederum wollte eigentlich überhaupt keine Beschränkung seiner Planungsrechte.
Deshalb war es nicht nur schwer, einen Kompromiss zu finden, sondern ein großer Erfolg, einen Weg zu finden, wie eine solche Länderklausel rechtlich verankert werden kann. Die Länder haben jetzt die Möglichkeit, potentielle Flächen auszuschließen. Dafür gibt es in unserem Land auch ohne juristische Klimmzüge sehr gute Gründe: - Fremdenverkehr, - intensive Landbewirtschaftung, - kleinräumige Nähe zu Schutzgebieten, - Interessenkollision mit einer möglichen Druckluftspeicherung für Windkraftanlagen.
Wir haben die Landesregierung daher mit unserem Antrag Drucksache Nr. 15/1547 aufgefordert, schnell mit der Bewertung dieser möglichen Lagerstätten zu beginnen.
Das ist auch ein klares Signal nach Berlin und an mögliche Investoren! Sie sagen, der Gesetzentwurf könne CCS nicht verhindern, weil mögliche Betreiber gegen einen Gebietsausschluss klagen können!
Eine solche Klagemöglichkeit ist in einem Rechtstaat eine Selbstverständlichkeit!! Eine Klage eines Betreibers ist aber extrem unwahrscheinlich: Würde es denn wirklich Sinn machen, für ein Demonstrationsvorhaben einen, zeitraubenden, unsicheren Klageweg zu bestreiten! Bis das entschieden wäre, sind die EU-Fördertöpfe längst verschlossen!!
Ein weiterer Kritikpunkt bezieht sich auf die Außenwirtschaftszone in der Nordsee. Dass das Land hier keine Zuständigkeit hat, versteht sich von selbst.

Seite 2/3 Entscheidend ist aber, dass das gesamte Wattenmeer dem strengen Schutzregime des Nationalparks unterliegt. Jede Störung und Beeinträchtigung auch im vorgelagerten Bereich der AWZ ist bei einer Genehmigung für CCS abzuwägen. Das ist eine erhebliche Hürde, wo auch das Land in die Genehmigung einbezogen ist! Noch entscheidender ist aber, wie kommt das CO2 dort hin?
Die großen Leitungen müssten durch den Nationalpark, was naturschutzfachlich kaum genehmigungsfähig wäre!
Hinzu kommen immense Kosten! Für 1 km Offshore-Leitung werden 1 Mio. € gerechnet! Der einzig noch verbliebene Interessent für CCS (Vattenfall) hat daher gesagt, der Fokus für eine CO2-Verpressung liegt auf „Onshore“
Wir haben in der Vergangenheit über die wesentlichen Nachteile der CCS-Technologie weitgehend Einigkeit gehabt. Wir lehnen diese Technik für unser Land ab.! Wir wollen aber andere Länder nicht bevormunden! Wenn das Land Brandenburg CCS will, dann muss es im Bundesrat auch zustimmen!! Aber auch die Länder, die CCS nicht wollen, brauchen das Gesetz: - es ist europarechtlich geboten, - es regelt auch die Technik beim wichtigen CO2-Recycling, - es gibt Schleswig-Holstein ein wesentliches Mitspracherecht bis hin zum Ausschluss der gesamten Landesfläche.
Deshalb müssen wir den SSW-Antrag ablehnen. Wenn dieses Gesetz im Bundesrat scheitert, besteht die erhebliche Gefahr, dass sich am Ende der Bund und die Länder, die eine Länderklausel grundsätzlich ablehnen, im Vermittlungsausschuss durchsetzen! Dann haben wir dauerhaft unseren Einfluss unterirdisch abgespeichert! Das kann dieser Landtag doch wohl nicht ernsthaft wollen!



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