Oliver Kumbartzky: Vorschläge der Piraten sind nicht sachgerecht
FDP-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Es gilt das gesprochene Wort.Nr. 438 / 2012 Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Christopher Vogt, MdL Kiel, Donnerstag, 15. November 2012 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Parlamentarischer GeschäftsführerInnen und Recht / Änderung der VerfassungOliver Kumbartzky: Vorschläge der Piraten sind www.fdp-sh.de nicht sachgerechtIn seiner Rede zu TOP 10 und 21 (Gesetzentwurf zur Stärkung der verfas- sungsmäßigen Rechte des Landtages und des Volkes. Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein) erklärt der Abge- ordnete der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:„Die hier vorliegenden Verfassungsänderungsentwürfe von Piraten und CDU sind so unterschiedlich, wie die beiden Fraktionen, die sie eingebracht haben. Man kann die Qualität beider Anträge bewerten, wie man will. Ich bin jedenfalls froh, wenn wir uns bald um eine ‚große‘ Verfassungsreform kümmern können.Der Entwurf der Piraten ist – wer würde es anders erwarten? – von einem guten Schuss Weltfremdheit durchzogen. In Ihrer Begründung zur Änderung von Arti- kel 30 heißt es unter anderem:‚Staatsverträge, die Gegenstände der Gesetzgebung betreffen oder zu ihrer Durchführung eines Gesetzes bedürfen, werden bisher nur nachträglich demo- kratisch legitimiert.‘Die Frage muss hier lauten: Warum schreiben Sie ‚nur‘?Sie wollen hiermit suggerieren, dass die Zustimmung durch den Landtag in ei- nem solchen Falle weniger wert ist – was an sich schon eine Frechheit für jeden Parlamentarier ist. Sie vergessen dabei außerdem zu erwähnen, dass die Lan- desregierung ein vitales Interesse daran haben muss, dass sie uns – als Par- lament – einen Staatsvertrag vorlegt, der auch unsere Zustimmung findet. Sie kann – schon jetzt – allein deswegen nicht im leeren Raum einen Vertrag aus- handeln, weil sie ohnehin immer darauf achten muss, dass es zum Wohle des Landes Schleswig-Holstein geschieht. Und dies haben wir im Zweifel zu kontrol- lieren und können gegebenenfalls unsere Zustimmung verweigern.Insofern verstehe ich wirklich nicht, warum wir der Landesregierung durch eine solche Regelung Handschellen für etwaige Verhandlungen anlegen sollten. Es ist schlichtweg nicht praktikabel. Etwas anderes habe ich von Ihnen, Herr Dr. Breyer, allerdings auch nicht erwartet.Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: susann.wilke@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de 2 Auch die von den Piraten vorgelegte Änderung von Artikel 40, das sogenannte ‚obligatorische Verfassungsreferendum‘, halten wir nicht für sinnvoll. Es ist be- reits jetzt mit der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages ein besonderes Quorum zu erfüllen, das sich von einer einfachgesetzlichen Än- derung erheblich unterscheidet. Wenn Sie in Ihrem Antrag schreiben, Bayern und Hessen hätten ähnliche Regelungen, bei denen es also einer obligatori- schen Volksabstimmung bedarf, dann sollten Sie fairerweise auch erwähnen, dass die 14 anderen Bundesländer diese Regelung nicht haben – und zwar aus gutem Grund.Zur Fairness hätte im Übrigen dazugezählt, Herr Dr. Breyer, wenn Sie auch er- klärt hätten, wie die Prozedur der Verfassungsänderung zum Beispiel in Hessen konkret geregelt ist. In der Hessischen Landesverfassung heißt es in Artikel 123 Absatz 2:‚Eine Verfassungsänderung kommt dadurch zustande, daß der Landtag sie mit mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder beschließt und das Volk mit der Mehrheit der Abstimmenden zustimmt.‘Es ist also mitnichten so, dass Sie hier eine Regelung einführen wollen, die un- ter anderem zu derjenigen in Hessen analog ist.Nun zum Entwurf der CDU. Der Einschub, den Sie in Artikel 45 haben wollen, klingt zunächst einmal vernünftig. Ob die Änderung tatsächlich sinnvoll ist, sei hier einmal dahingestellt. Ich möchte an dieser Stelle lediglich darauf hinweisen, was die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit angeht sind wir ohnehin durch Arti- kel 59a Landesverfassung dazu gezwungen, an allen Ecken und Enden zu spa- ren. Wir sind also schon jetzt indirekt von Verfassungs wegen angehalten, so sparsam und wirtschaftlich wie möglich mit unseren Mitteln umzugehen.Insofern sehe ich diesen Änderungsvorschlag skeptisch, wenngleich ich mich von guten Argumenten gerne überzeugen lasse.Das Ansinnen der Union betreffend Artikel 49b ist wiederum verständlich. Es ist die logische Konsequenz aus den Forderungen nach einem länderübergreifen- den Grundlagenstaatsvertrag. Daher unterstützen wir die Intention dieses Punk- tes, weil es Barrieren der Zusammenarbeit mit anderen reduziert.Wir werden in der Anhörung im Ausschuss sehen, inwieweit diese Änderungs- wünsche als tragfähig angesehen werden. Ich kann vorausschicken, bei einigen Punkten, die ich aufgezählt habe, wird meine Fraktion mit Sicherheit nicht mit- gehen.“Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: susann.wilke@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de