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12.12.12
15:18 Uhr
CDU

Heiner Rickers zu TOP 37: Fracking – Nein, danke!

Umweltpolitik
Nr. 549/12 vom 12. Dezember 2012
Heiner Rickers zu TOP 37: Fracking – Nein, danke!
Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist Redebeginn
Mit den Stimmen der CDU-Landtagsfraktion wird es kein Fracking in Schleswig-Holstein geben.
Eine solch klare Aussage hätte ich mir bei der CCS-Diskussion von der Opposition gewünscht. Doch damals haben wahlkampftaktische Überlegungen das politische Handeln bestimmt. Leider, muss man sagen, denn fest steht für mich, dass wir bei einem gemeinsamen Auftreten ein anderes Gewicht gehabt hätten und somit schlagkräftiger gewesen wären.
Richtig ist aber auch, dass wir jetzt eine andere Situation haben. Diese Opposition steht zu Ihrer Verantwortung für unser Land. Daher haben wir auch dem fraktionsübergreifenden Antrag zur heutigen Sitzung zugestimmt.
Worum geht es? Anfang November wurden Pläne von Bohrfirmen bekannt, die beim zuständigen Oberbergamt in Clausthal-Zellerfeld die Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen beantragt haben – einfach ausgedrückt: Sie wollen nach Erdöl und Erdgas suchen und natürlich irgendwann auch fördern. Das Bergrecht sieht einen Rechtsanspruch auf eine bergrechtliche Aufsuchungserlaubnis vor. Durch sie erfolgt lediglich das Abstecken eines Claims. Es sollen Rechte gegenüber Konkurrenten gesichert werden – mehr
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 nicht. Für alle folgenden und erforderlichen technischen Maßnahmen sind gesonderte Genehmigungen erforderlich.
Das Fracking wäre zunächst auch nichts Aufsehen erregendes, wird es doch seit über 30 Jahren z.B. in Niedersachsen angewendet. Die Risiken dieser Methode müssen dennoch ernst genommen werden.
In Schleswig-Holstein ist Fracking ein Thema geworden weil: - Unkonventionelle Lagerstätten im Fokus stehen, deren Abbau das Problem mit sich bringt, dass verstärkt umwelttoxische Substanzen erforderlich sein können. So ein unkontrollierbarer Chemikalieneinsatz für mich heute einfach nicht mehr vorstellbar.
- Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)ebenso wie ein Planfeststellungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung im Bergrecht nur unzulänglich verankert ist. Bislang ist die UVP beim Fracking nur unzureichend in der UVP-Verordnung/ Bergbau geregelt. Nach § 1 Nr. 2 bedürfen einer UVP nur die Gewinnung von Erdöl und Erdgas zu gewerblichen Zwecken, bei Fördervolumen über 500 to Erdöl oder 500.000 to Erdgas pro Tag. Hier gilt es ergänzend festzuschreiben, dass bei allen Anträgen zu Fracking-Vorhaben unkonventioneller Lagerstätten verpflichtend eine UVP sowie ein Planfeststellungs-verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung gesetzlich geregelt wird.
Bereits Anfang September haben Umweltbundesamt (UBA) und Bundesumweltministerium (BUM) eine mehrere hundert Seiten umfassende Studie zum Fracking vorgestellt. Als wesentlichste Erkenntnisse hieraus können festgehalten werden: Beide empfehlen übereinstimmend strenge Auflagen aufgrund von „zahlreichen Wissenslücken“, so seien z.B. die Auswirkungen benutzter umwelttoxischer Stoffe auf das Grundwasser nicht untersucht; eine gesetzlich verankerte UVP und die Beteiligung der Bevölkerung sowie eine Änderung des Bergrechtes - eines Bundesgesetzes.
Eingangs habe ich es schon einmal betont, in Sachen Fracking gibt es zwischen Landesregierung und Opposition keinen Dissens und deshalb haben wir den Antrag auch mit unterschrieben, damit wir uns nicht falsch verstehen.
Dennoch möchte ich selbstkritisch fragen: Verheben wir uns nicht, wenn wir die Landesregierung bitten „keine Genehmigungen zu erteilen“ oder „eine UVP durchführen zulassen“?
Wie schon ausgeführt besteht ein Rechtsanspruch auf eine Aufsuchungserlaubnis und zuständig ist nicht die Landesregierung sondern das Oberbergamt in Clausthal-Zellerfeld. Genauso ist die Landesregierung bei

Seite 2/3 einer UVP-Forderung der falsche Adressat. Zudem ist eine Bürgerbeteiligung über eine Änderung des Berggesetzes für alle Beteiligten sicherer, genauso wie die Umsetzung der Forderung nach einer generellen UVP.
Wenn wir Forderungen erheben, ist der politische Wille das Eine, eine korrekte Formulierung das Andere. Wecken wir also nicht Erwartungen, die wir am Ende nicht erfüllen können, weil sie gar nicht in unserem Zuständigkeitsbereich liegen!
Zusammenfassend stelle ich fest, im Grundsatz sind wir uns alle einig, jetzt liegt der Ball bei der Landesregierung entsprechende Anträge im Bundesrat zu stellen und unsere Wünsche in die Tat umzusetzen.



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