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30.05.13 , 11:39 Uhr
FDP

Christopher Vogt zu TOP 12 (Korruptionsregister): Dieses Gesetz braucht niemand, weil es niemandem hilft, es schafft nur neue Bürokratie und ist rechtsstaatlich untragbar

FDP-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist Redebeginn Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Christopher Vogt, MdL Nr. 263 / 2013 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer

Kiel, Donnerstag, 30. Mai 2013



www.fdp-fraktion-sh.de Wirtschaft / Korruptionsregister


Christopher Vogt: Dieses Gesetz braucht niemand, weil es niemandem hilft, es schafft nur neue Bürokratie und ist rechtsstaatlich untragbar In seiner Rede zu TOP 12 (Gesetzentwurf zur Einrichtung eines Registers zum Schutz fairen Wettbewerbs) erklärt der Stellvertretende Vorsitzende und wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:
„Der Ministerpräsident hat gestern erklärt, dass die Landesregierung die Bürokratie für die Unternehmen in unserem Land – gemessen in Zeit und Geld – bis 2020 halbieren wolle. Das ist wirklich klasse – der kleine Haken an der Sache ist nur leider, dass die Koalitionsfraktionen offenbar das ge- naue Gegenteil anstreben – mal ganz davon abgesehen, dass der Minis- terpräsident nicht erklärt hat, wie er das eigentlich erreichen möchte. Wahr- scheinlich ist, dass auch in diesem Bereich nichts Nennenswertes folgen wird.
Sie haben uns hier heute quasi das ‚Vergabegesetzfolgegesetz‘ vorgelegt. Sie hatten sich in Ihrem Vergabegesetz ja bereits auf dieses bisher nicht existente Gesetz bezogen, deshalb macht es aus Ihrer Sicht auch Sinn, dieses Gesetz endlich einmal vorzulegen.
Wenn man den Vertretern der Koalitionsfraktionen aufmerksam zuhört, müsste man als unbeteiligter Dritter den Eindruck bekommen, dass die Wirtschaftskriminalität und vor allem die Korruption in unserem Land aus- ufern und dies derzeit das größte wirtschaftspolitische Problem in unserem Land darstellen würde. Wenn man sich den Korruptionsindex von Transparency International anschaut, dann stellt man fest, dass Deutsch- land dort von 176 untersuchten Staaten weltweit den 13. Platz belegt. Es sind derzeit also 163 der erfassten Staaten korruptionsanfälliger als Deutschland – darunter Japan, die USA, Großbritannien und Frankreich.


Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: susann.wilke@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de 2 Wenn Sie nun sagen, dass Sie dies nicht zufriedenstellen kann und Sie gern weiter an die vorbildlichen skandinavischen Länder heranrücken wol- len, dann müssen Sie sich auch so konsequent zeigen und auf deren glä- serne Bürger und Unternehmen verweisen und dies entsprechend nach- ahmen. Ihr geplantes Korruptionsregister ist jedoch lediglich ein schlechter Scherz, ein verspätetes Element des unsäglichen Tariftreue- und Vergabe- gesetzes und eine weitere Kriminalisierung von Unternehmen.
Wie bereits beim Tariftreue- und Vergabegesetz hat Ihnen auch bei diesem Gesetzesentwurf Ihr offensichtlich tiefsitzendes Misstrauen gegenüber den Unternehmen in unserem Land die Feder geführt. Dieses grundsätzliche Misstrauen gegenüber den Unternehmen ist nicht nur nicht gerechtfertigt, sondern leider auch sehr schädlich.
Ich möchte einige konkrete Punkte herausgreifen:
1. Sie setzen eine Falscherklärung beim Vergabegesetz gleich mit der Bildung einer terroristischen Vereinigung beziehungsweise dem Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz. Sind Ihnen diese mangelnde Ver- hältnismäßigkeit und die damit einhergehende Wirkung dieses Paragra- phen überhaupt bewusst? Entweder wollen Sie sagen, dass die Gründung einer terroristischen Vereinigung nicht so schlimm ist, oder dass eine Falscherklärung ebenso schlimm ist, wie die Bildung einer terroristischen Vereinigung. Beides wäre verheerend!
2. Obwohl eine Vergabesperre, die durch eine Eintragung erfolgen könnte, weitreichende wirtschaftliche Konsequenzen für die betroffenen Unternehmen haben kann, soll diesem gemäß § 6 Absatz 5 lediglich die Gelegenheit zu einer Stellungnahme eingeräumt werden. Weitere recht- staatliche Verfahrensrechte wie Akteneinsicht, Rechtsmittel sowie weitere Möglichkeiten wie eine gerichtliche Überprüfung sind nicht vorgesehen. Die Möglichkeiten, die einem Beschuldigten im Strafverfahren gewährt werden, bekommt ein Unternehmer bei einer Falscherklärung nicht eingeräumt. Das kann nun wirklich nicht angehen! Das hat mit Rechtsstaatlichkeit nichts zu tun!
3. Ihr Gesetzesentwurf sieht sogar vor, dass der Grundsatz der Un- schuldsvermutung aufgehoben werden soll, denn in dem Register sollen ja nicht nur rechtskräftige Urteile eingetragen werden, bei Straftatbeständen nach § 2 Abs. 2 soll schon die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ein- getragen werden. Das ist rechtswidrig! Ich frage mich wirklich, wie die Grü- nen einen solchen Entwurf unterschreiben konnten!
Dies sind leider noch nicht einmal alle juristischen Kritikpunkte, die man Ih- nen hier vorwerfen muss. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Sie mit diesem Entwurf ein Gesetz auf den Weg bringen, das niemand braucht, weil es niemandem hilft, das jedoch neue Bürokratie schafft und rechts- staatlich untragbar ist. Dieses Gesetz schürt Misstrauen und bietet keinerlei Lösungen für die tatsächlichen Probleme. Es ist gleich in mehreren Punk- ten nicht mit höherrangigem Recht vereinbar.
Wenn der Schutz des fairen Wettbewerbs und vor allem die Korruptionsbe- kämpfung für Sie wirklich einen so hohen Stellenwert haben sollten wie Sie es hier vorgeben, dann nehmen Sie das Geld, das Sie für die Errichtung und Unterhaltung dieses Korruptionsregisters benötigen werden und stär- ken Sie damit die Staatsanwaltschaften, die Polizei und das Gerichtswe- sen. Die Motivation dieser Menschen, die durch eine zeit- und wirkungs- Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: susann.wilke@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de 3 gleiche Übertragung des Tarifabschlusses erreicht werden würde, würde die Korruption in diesem Land erheblich besser bekämpfen als jedes noch so umfängliche Karteikartensystem. Vielleicht erkennen Sie das ja noch bei der Anhörung im Ausschuss. Ich habe aber diesbezüglich die Hoffnung fast schon aufgegeben.
Die FDP-Landtagsfraktion prüft derzeit eine Normenkontrollklage gegen das Vergabegesetz! Wir werden dieses Gesetz – sollte es denn beschlos- sen werden – dabei mit einbeziehen.“



Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: susann.wilke@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de

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