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30.05.13
13:10 Uhr
CDU

Dr. Axel Bernstein zu TOP 16: Ein generelles Verbot der Videoüberwachung in Zügen ist mit der CDU nicht zu machen

Datenschutzpolitik
Nr. 316/13 vom 30. Mai 2013
Dr. Axel Bernstein zu TOP 16: Ein generelles Verbot der Videoüberwachung in Zügen ist mit der CDU nicht zu machen
Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist Redebeginn
Einmal mehr haben wir auf der Tagesordnung das Thema Videoüberwachung - dieses mal nicht an Bahnhöfen, sondern in den Zügen.
Entgegen dem Eindruck, den Überschrift erwecken könnte, geht es den Piraten nicht um die Frage, ob in Zügen lückenlos – wie auch immer man das dann definiert – videoüberwacht wird, sondern es geht um ein generelles Verbot im Rahmen künftiger Ausschreibungen.
Wenn sich die Piraten auf diese Position festgelegt haben – ich halte das für vollkommen falsch, aber Sie können das ja gerne tun – warum fordern Sie dann eine wissenschaftliche Untersuchung?
Wie so oft in Anträgen des früheren Fraktionsvorsitzenden der Piraten, erklären sie in der Begründung des Antrages alles zu wissen.
Wenn man aber mal einen Blick in die von Ihnen angegebenen Quellen wirft, von anderen Untersuchungen ganz zu schweigen, zeigt sich einmal mehr: die Piraten suchen sich Versatzstücke aus Untersuchungen heraus und kombinieren sie so lange miteinander, bis es ihrem Weltbild entspricht.
Pressesprecher Dirk Hundertmark, Mareike Watolla Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 Wir kennen diese Methodik ja nun schon aus den verschiedensten Diskussionen, die wir mit Ihnen geführt haben. Ihren eigenen Ansprüchen an Transparenz werden sie nicht gerecht, indem Sie einfach nur darauf vertrauen, dass schon keiner so genau nachsehen wird, wenn sie nur ausreichend vermeintliche Belege anführen.
Kommen wir mal zu Realität: Das Sicherheitsgefühl der Fahrgäste wird durch eine Videoüberwachung gesteigert. Bestätigt wird dies u.a. gerade durch eine Erhebung der Berliner Verkehrsbetriebe.
Deshalb hat auch die BAG SPNV in ihren Empfehlungen für Anforderungen an Fahrzeuge in Vergabeverfahren festgestellt, dass eine Videoüberwachung mit Ringspeicher je Fahrzeug weitgehend Standard ist.
Mögliche Täter lassen sich durch die Kenntnis von Videoüberwachung von Straftaten abhalten. Wichtig ist, dass die Videoüberwachung offen und deutlich erkennbar erfolgt.
Die Möglichkeit der Verfolgung von Straftaten wird erhöht. Die Berliner Verkehrsbetriebe verzeichnen mit der Zunahme der Videoüberwachung auch eine Zunahme von Anfragen der Polizeibehörden zur Herausgabe von Videomaterial zur Aufklärung von Straftaten.
Fahrgäste erwarten ein hohes Maß an Sicherheit. Nur, wer sich sicher fühlt, nutzt den ÖPNV.
Dazu gehört natürlich ebenso die Sichtbarkeit und Erreichbarkeit von Sicherheitspersonal. Dem dienen Zugbegleiter, Sicherheitspersonal an Bahnhöfen oder Maßnahmen wie die kostenlose Beförderung von Polizeibeamten.
Ausdrücklich falsch ist es aber, den Eindruck zu erwecken, als würde der Einsatz von Videoüberwachungsanlagen Mittel binden, die alternativ in mehr Sicherheitspersonal gesteckt werden könnten.
Das Gegenteil ist richtig, ein Zugführer, der alleine für Sicherheit und Ordnung im Zug verantwortlich ist, ist auf Videobilder angewiesen. Ebenso falsch ist das Szenario, es würden SMS oder gar Passwörter über die Videoüberwachung mitgelesen.
Nach Auskunft der Bahnunternehmen hier im Lande sind die Anlagen dazu überhaupt nicht ausgelegt. Sie sollten nicht jede Vorabendserie für bahre

Seite 2/3 Münze nehmen, in der die Kommissare in ihrem Designerbüro mit wundermächtiger Software aus wenigen grauen Pixeln ein scharfes Portrait des Verdächtigen zaubern.
Lassen Sie mich aus den Absonderlichkeiten des Piratenantrages noch einen Punkt herausgreifen:
„Unter Videoüberwachung vermeiden Menschen unbefangene, kreative, individuelle Verhaltensweisen, um nicht aufzufallen. Dadurch droht zunehmend eine gleichförmige Gesellschaft zu entstehen“
Nun stehen wir hier im Plenarsaal ja quasi auch unter Videoüberwachung. Mit Blick auf die bisherige Performance der Piraten könnte man glauben, sie hätten dann recht.
Ich kann ganz ernsthaft nicht erkennen, welche kreative oder individuelle Verhaltensweise, die man angemessen in einem Nahverkehrszug an den Tag legen könnte, durch Videoaufzeichnung beeinträchtigt würde.
Sollten Sie mit Kreativität oder Individualität allerdings – sagen wir mal – die spontane Veränderung der Inneneinrichtung der Züge meinen, sind wir der Meinung, dass solche Form der Kreativität eher nicht an fremdem Eigentum ausgelebt werden sollte.
Lassen Sie mich die seltene Gelegenheit nutzen und bei diesem Thema ein Lob aussprechen an Innenminister Breitner, der laut Pressebericht vom Montag mit seinem Berliner Kollegen Friedrich einig ist, dass Videoüberwachung an Bahnhöfen ein Beitrag für mehr Sicherheit ist.



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