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19.08.13
16:25 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung: Verkehrsinfrastruktur, Ortung durch Funkzellenabfragen, CCS, Zukunft der Landwirtschaft, Beamtenpensionen

93/2013 Kiel,19. August 2013


Themen der Plenarsitzung: Verkehrsinfrastruktur, Ortung durch Funkzellenabfragen, CCS, Zukunft der Landwirtschaft, Beamten- pensionen Kiel (SHL) – Zu seiner nächsten Tagung kommt der Landtag ab Mittwoch, 21. August, 10:00 Uhr, im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum der Plenartagung stehen die Themen zur Verkehrsinfrastruktur, zur Ortung durch Funkzellenabfragen, zu CCS, zur Zukunft der Land- wirtschaft und zu den Beamtenpensionen. Nähere Informationen zu allen Tagesordnungs- punkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum- online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter www.sh-landtag.de aufgerufen wer- den.

Mittwoch, 21. August, 10:00 bis 18:00 Uhr
TOP 2, 18, 22, 23, 32, 38 Gesetzentwürfe zur Sanierung von Landesstraßen, Anträge zur Verkehrssituation an der Rader Hochbrücke, zur Fehmarnbelt-Querung und zur Elbque- rung, Gesetzentwurf der Fraktion der CDU (Drs. 18/861), Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, B´90/DIE GRÜNEN, PIRATEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/883), Gesetzentwurf der Fraktion der FDP (Drs. 18/927), Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (Drs. 18/913), Anträge der Fraktion der CDU (Drs. 18/1010, 18/1030, 18/832) , Anträge der Fraktionen von SPD, B´90/DIE GRÜNEN und der Abge- ordneten des SSW (Drs. 18/1029, 18/949), Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/1047), Bericht und Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses (Drs. 18/1034), geplan- ter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 105 Minuten.

Der harte Winter hat zahlreiche Schlaglöcher auf Schleswig-Holsteins Landesstraßen hinter- lassen, und im Sommer stauen sich die Touristen auf der A7, weil die Rader Hochbrücke bei Rendsburg marode ist und nur noch einspurig überquert werden kann. Das Straßennetz im Norden funkt SOS, und die Politik sucht nach Lösungen. Der Landtag hat mehrere Stunden für das Thema reserviert. Schleswig-Holsteinischer Landtag, Postfach 7121, 24171 Kiel ▪ Tobias Rischer, pressesprecher@landtag.ltsh.de, Tel. 0431 988-1120; Fax 0431 988-1014 ▪ www.sh-landtag.de → Presseticker Thema Landesstraßen: Mehr als ein Drittel des knapp 3.600 Kilometer langen Straßennet- zes in Schleswig-Holstein ist laut Verkehrsministerium dringend sanierungsbedürftig. Der Landesrechnungshof beziffert den Sanierungsstau auf mehr als 100 Millionen Euro. Es herrscht parteiübergreifende Einigkeit, dass die Löcher im Asphalt rasch gestopft werden müssen. Umstritten war aber zunächst, wie das konkret passieren soll. Auch bei der Höhe der Hilfsgelder liegen die Fraktionen auseinander.

Die Koalition wollte zunächst liegengebliebene Mittel aus dem PROFI-Programm für energeti- sche Gebäudesanierung umleiten. Dieser Weg ist aber rechtlich umstritten. Der Wissen- schaftliche Dienst des Landtages hat Zweifel geäußert, ob eine solche Änderung am Landes- haushalt vom Landtag angestoßen werden kann. Hierfür sei die Landesregierung zuständig, heißt es in einem Gutachten von Anfang August.

Das Kabinett hat unterdessen beschlossen, die sogenannten Zensusgewinne teilweise für die Verkehrsinfrastruktur zu reservieren. Mit der neuen Bevölkerungsschätzung steigen die Zah- lungen aus Länderfinanz- und Umsatzsteuerausgleich für 2011 bis 2013 um insgesamt 100 Millionen Euro. 18 Millionen hiervon sind zur Sanierung der maroden Verkehrsinfrastruktur eingeplant. Mit bereits vorher zugesagten Geldern steigt die Finanzspritze für die Straßen damit auf 26 Millionen. Diesen Weg unterstützen nun auch die Koalitionsfraktionen in einem Resolutionsentwurf.

Die Liberalen hatten bereits im Juni vorgeschlagen, rund 50 Millionen Euro aus dem Zensus in die Instandsetzung der Straßen zu stecken. Die Union fordert ein 60 Millionen Euro schwe- res Rettungsprogramm aus Zensus-Einnahmen und PROFI-Mitteln.

Thema Nord-Süd-Verbindung: Die Rader Brücke ist wegen bröckelnder Pfeiler derzeit für LKW gesperrt und kann auch von PKW nur eingeschränkt passiert werden. Vor diesem Hin- tergrund fordert die Koalition vom Bund mehr Geld, um den „Verkehrsknotenpunkt Rends- burg“ insgesamt zu stärken. Nicht nur die Autobahn-Hochbrücke, sondern auch der Straßen- tunnel unterm Nord-Ostsee-Kanal und die Eisenbahn-Hochbrücke müssten instandgesetzt werden. Um die Reparatur der Brücke zu beschleunigen, will die CDU dort eine Rund-um-die- Uhr-Baustelle einrichten. Zudem müsse es bessere Umleitungen geben, etwa durch den Rendsburger Straßentunnel oder über Kanalfähren. Die FDP will prüfen lassen, ob die 40 Jahre alte Brücke durch ein neues Bauwerk ersetzt werden kann und fordert zur Entlastung zudem den Ausbau der Bundesstraße B5.

Thema Fehmarnbelt: Die CDU unterstützt erneut den geplanten Fehmarnbelttunnel und for- dert, die Planfeststellung für den Bau der Hinterlandanbindung auf schleswig-holsteinischer Seite schnell abzuschließen. Hierbei geht es insbesondere um die Schienenanbindung, die zurzeit durch mehrere Tourismus-Orte an der Lübecker Bucht führt. Dort fürchtete man, dass Feriengäste vergrault werden, wenn mehrere Dutzend Güterzüge pro Tag durch die Badeorte

2 rollen. Politiker aus dem Kreis Ostsholstein fordern, eine neue Trasse für den Fern- und den Güterverkehr zu bauen und den Regionalverkehr weiter auf der alten Strecke laufen zu las- sen.

Die milliardenschwere Querung ist sowohl bei den Grünen als auch bei der Ostholsteiner SPD umstritten. Kritiker befürchten unabsehbar steigende Kosten, Schäden für die lokale Wirtschaft sowie negative Auswirkungen auf die Umwelt. In ihrem Koalitionsvertrag fordert die Kieler Koalition vom Bund eine aktuelle Finanzplanung für das Projekt, denn die ursprünglich auf 800 Millionen Euro angesetzten Kosten sind nach Schätzungen des Bundesrechnungsho- fes vom April 2009 auf mindestens 1,7 Milliarden Euro gestiegen.

Thema A20: Auch der Weiterbau der A20 bleibt umstritten. Ein CDU-Antrag, der auf einen raschen Bau der gesamten Autobahn inklusive Elbquerung drängt, stieß im Wirtschaftsaus- schuss auf den Widerstand der Koalition. SPD, Grüne und SSW setzten stattdessen ihr eige- nes Papier durch, in dem sie zunächst eine gründliche Abschätzung der finanziellen und öko- logischen Folgen des Projekts fordern.


TOP 25 Lokale Bündnisse für Familie in Schleswig-Holstein weiter stärken, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/1032), geplanter Aufruf 11:450 Uhr, geplante Redezeit 35 Mi- nuten

Die CDU ruft die Landesregierung auf, lokale „Bündnisse für Familie“ im Lande zu stärken: Die Angebote sollen besser vernetzt und vor Ort bekannter gemacht werden, zudem sollen neue hinzukommen.

Die Bündnisse wollen auf kommunaler Ebene Beratungs- und Hilfsangebote bündeln und die Verwaltungsabläufe sowie die Stadtentwicklung nach dem Aspekt der Familien- und Kinder- freundlichkeit gestalten. Zu den Zielen dieser Zusammenschlüsse von Behörden, Verbänden und Vereinen gehören die Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, eine qualifi- zierte Kinderbetreuung und ein familienfreundliches Wohnumfeld.

Laut einem im Juni vorgelegten Regierungsbericht gibt es im Lande gegenwärtig 22 dieser Zusammenschlüsse. Zu finden sind die Netzwerke vor allem in größeren Städten wie Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Norderstedt, aber auch in kleineren Orten wie Plön, Schwarzenbek und Brunsbüttel.

Die Partner in einem lokalen Bündnis bringen in einem gemeinsamen Abstimmungsprozess ihre Vorstellungen und Wünsche ein und bilden dazu Arbeitskreise mit unterschiedlichen Auf- gabenstellungen. Im Fokus können unter anderem Betreuungsangebote für Kinder sowie eine familienfreundlichere Gestaltung des Nahverkehrs stehen. Die Bundesinitiative Lokale Bünd- nisse für Familie wurde im Jahr 2004 von der damaligen Familienministerin Renate Schmidt

3 (SPD) und vom DIHK-Präsidenten Ludwig Georg Braun ins Leben gerufen. Bundesweit en- gagieren sich heute etwa 13.000 Personen in diesem Bereich.


TOP 12 Ortung von Bürgern durch nicht-individualisierte Funkzellenabfragen, Große Anfrage der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/244), Antwort der Landesregierung (Drs. 18/1021), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 40 Minuten

Die schleswig-holsteinische Polizei hat in den letzten vier Jahren insgesamt 848 Mal soge- nannte Funkzellenabfragen vorgenommen und dabei möglicherweise Millionen Verbindungs- und Standortdaten von Handy-Nutzern erfasst. Das geht aus der Antwort des Innenministeri- ums auf eine Große Anfrage der Piraten hervor.

Bei solchen Abfragen werden alle Nutzer von Mobiltelefonen erfasst, die sich zu einer be- stimmten Zeit in einem Funkgebiet aufhalten. Die polizeiliche Maßnahme muss jeweils auf Antrag der Staatsanwaltschaft von einem Richter genehmigt werden. Voraussetzung sind in der Regel Ermittlungsverfahren zu Kapitalverbrechen wie Mord und Totschlag.

Insgesamt ist die Zahl der Abfragen in den vergangenen vier Jahren stark angestiegen - von 151 im Jahr 2009 auf 256 im vergangenen Jahr. Am häufigsten griffen Ermittler im Landge- richtsbezirk Kiel zwischen 2009 und 2012 zum Instrument der Funkzellenabfrage: 336 Mal. Es folgen Lübeck mit 265 und Itzehoe mit 231, während in Flensburg nur 16 Anfragen ver- zeichnet wurden. Die kürzeste Funkzellenabfrage dauerte drei Minuten, in Kiel dauerte eine Funkzellenabfrage 2012 hingegen einen kompletten Monat an. 2010 wurden in der Landes- hauptstadt innerhalb von 24 Stunden 2,3 Millionen Verbindungs- und Standortdaten von 300.000 Menschen erfasst.

In einer ersten Reaktion kritisierten die Piraten den „digitalen Voyeurismus“ der Behörden. Die Oppositionsfraktion geht von rund sieben Millionen georteten Handys seit 2009 aus. Demgegenüber habe es aber gerade einmal 36 Verurteilungen gegeben, zu denen die Abfra- gen geführt hätten. Die Praxis sei also „ineffizient“. Die Piraten monieren zudem die mit 48 Monaten oft langen Speicherfristen für erhobene Daten und fordern, dass die Bürger von den Telefonanbietern darüber informiert werden müssten, dass ihre Daten an die Polizei weiter- gegeben wurden.

„Die Kritik an Funkzellenabfragen ist unberechtigt“, betont dagegen Innenminister Andreas Breitner (SPD). „Denn sie sind rechtsstaatlich erlaubt, sie werden von der Staatsanwaltschaft beantragt und müssen gerichtlich genehmigt werden. Mehr rechtsstaatliche Sicherung geht nicht.“ Bei Funkzellenabfragen würden keine Gespräche abgehört, sondern namentlich zu- nächst nicht zugeordnete Telefonnummern festgestellt, die möglicherweise im Kontext zu schweren Verbrechen stehen könnten und die Ermittlungen vorantreiben sollten.



4 TOP 5 Änderung des Hochschulgesetzes, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 18/710), Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses (Drs. 18/1037), geplanter Aufruf 15:40 Uhr, geplante Redezeit 40 Minuten

Die grundlegende Novellierung des Hochschulgesetzes steht noch aus, aber in zwei Punkten will die Koalition bereits Nägel mit Köpfen machen: Ein Gesetzentwurf der Landesregierung, der im Bildungsausschuss nur geringfügig überarbeitet wurde und der auch bei der Oppositi- on auf grundsätzlichen Zuspruch stieß, sieht die Abschaffung des Universitätsrates vor. Dar- über hinaus enthält das Papier eine Regelung, die dem Universitätsklinikum Schleswig- Holstein (UKSH) die Möglichkeit eröffnet, Bauvorhaben in eigener Regie durchzuführen.

Die laufende Amtsperiode des Universitätsrates endet im September. Die von der Koalition geplante Abschaffung des Gremiums soll noch vor dessen gesetzlich vorgeschriebener Neu- besetzung erfolgen und damit auch vor der von der Koalition angekündigten grundlegenden Novellierung des Hochschulgesetzes, heißt es zur Begründung. Dem UKSH will die Landes- regierung eine rechtliche Option schaffen, die es dem Land erlaubt, Bauvorhaben projektbe- zogen ganz oder teilweise dem Klinikum zu übertragen. Über die Übertragung soll im Einzel- fall das Finanzministerium entscheiden.


TOP 6 Anerkennungsgesetz Schleswig-Holstein, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 18/994), geplanter Aufruf 16:20 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen in Schleswig-Holstein soll be- schleunigt und vereinfacht werden. Der entsprechende Gesetzentwurf des Wirtschaftsminis- teriums geht nun in die parlamentarische Beratung.

Das Gesetz regelt insbesondere Berufsausbildungen an den Berufsfachschulen und den Fachschulen wie beispielsweise die Ausbildung zum Sozialpädagogischen Assistenten oder zur Pharmazeutisch-Technischen Assistenten sowie zu staatlich anerkannten Heilpädagogen. In diesen Fällen sei die Feststellung der Gleichwertigkeit durch die zuständigen Behörden unbedingt erforderlich. In anderen Fällen, den sogenannten „nicht reglementierten Berufen“ wie beispielsweise Kaufmännische oder Chemisch-Technische Assistenten sei die Anerken- nung zwar nicht zwingend, bei der Integration in den Arbeitsmarkt aber sehr hilfreich. Beamte, Lehrkräfte, Ingenieure und Architekten sind durch das Gesetz nicht erfasst, weil die Anerken- nungsverfahren im jeweiligen Berufsrecht bereits hinreichend geregelt sind.

Laut Ministerium ist das Gesetz auch im Rahmen der Bemühungen der Landesregierung zur Erhöhung des Fachkräftepotenzials für die Unternehmen in Schleswig-Holstein zu sehen. Das Gesetz bringe mehr Klarheit in Verfahren und Zuständigkeiten und erhöhe die Chance, dass gut ausgebildete Menschen entsprechend ihrer ausländischen Qualifikation in Deutsch-

5 land arbeiten können. Und es könne einen wichtigen Beitrag zur Abmilderung des drohenden Fachkräftemangels leisten.“


TOP 8 Änderung des Polizeiorganisationsgesetzes, Gesetzentwurf Landesregierung (Drs. 18/1019), geplanter Aufruf 16:55 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Polizeidirektionen Husum und Flensburg werden zusammengelegt. Das sieht ein Entwurf zur Änderung des Polizeiorganisationsgesetzes vor, den der Landtag nun in erster Lesung berät.

Sitz der neuen Polizeidirektion soll nach Willen des Innenministeriums Flensburg sein. Ziel der Zusammenlegung sind straffere Führungs- und Stabsstrukturen. Mit der Bündelung der Kräfte und dem größeren Personalkörper könne die Behörde ihre Aufgaben im nördlichen Landesteil effektiver und flexibler planen und erfüllen. Die Fusion der beiden Direktionen wer- de bereits seit rund zwei Jahren vorbereitet und zu großen Teilen im Alltag bereits praktiziert. Bis Ende des Jahres soll die neue Polizeiorganisation im Norden gesetzlich unter Dach und Fach sein.

Die neue Behörde mit rund 800 Beschäftigten, darunter 720 Polizeibeamte, ist zuständig für die Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg sowie die Stadt Flensburg. Sie ist die von der Fläche her größte Polizeibehörde des Landes. Neben Flensburg gibt es Polizeidirektionen in Kiel, Neumünster, Bad Segeberg, Lübeck, Ratzeburg und Itzehoe sowie in Eutin die Poli- zeidirektion für Aus- und Fortbildung und für die Bereitschaftspolizei.


Donnerstag, 22. August, 10:00 bis 18:00 Uhr
TOP 30 Konsequenzen rot-grüner Steuerpläne für Familien und Arbeitsplätze (Drs. 18/1045 NEU), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Steuerpläne von SPD und Grünen zur Bundestagswahl stoßen auf den Widerstand der Nord-CDU. Eine Anhebung der Einkommens-, der Erbschafts- und der Kapitalertragssteuer, eine Vermögensabgabe oder die Abschaffung des Ehegattensplittings würden nach Auffas- sung der Union vor allem Familien und mittelständische Betriebe belasten. Auch den Plan der Koalition, die Grunderwerbssteuer im Lande auf 6,5 Prozent aufzustocken, kritisiert die CDU erneut als „Strukturnachteil für Schleswig-Holstein als Wirtschaftsstandort“.

Laut ihrem Wahlprogramm will die SPD den Spitzensteuersatz in der Einkommensteuer von 42 auf 49 Prozent anheben. Der neue Satz soll ab Einkommen von 100.000 Euro jährlich greifen. Die SPD will zudem das bisherige Ehegattensplitting durch einen Partnertarif erset- zen. Zudem wollen die Sozialdemokraten eine Vermögensteuer einführen. Über die Höhe

6 sagt das Programm nichts aus. Die Höhe der individuellen Erbschaftsteuer soll künftig an den Erhalt von Arbeitsplätzen gekoppelt werden. Die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge will die SPD zunächst von jetzt 25 auf 32 Prozent erhöhen.

Auch die Grünen haben ein Steuerkonzept vorgelegt. Es sieht vor, dass bei der Einkommens- teuer ab einem Jahreseinkommen von 80.000 Euro jeder weitere Euro mit 49 Prozent besteu- ert werden soll. Außerdem wollen die Grünen langfristig eine Vermögensteuer einführen. Zu- nächst soll eine auf zehn Jahre befristete Abgabe auf Privatvermögen mit einem Wert von mehr als einer Million Euro greifen. Auch die Grünen wollen das Ehegattensplitting ersetzen. Zunächst soll sich das Splitting nur noch für Ehepaare mit einem gemeinsamen Jahresein- kommen von unter 60.000 Euro lohnen. Diesen Splittingdeckel wollen die Grünen innerhalb von zehn Jahren komplett abbauen. Die Grünen wollen auch an das Geld der Erben: Der Staat soll aus Erbschaften künftig doppelt so viel einnehmen wie bisher, also 8,6 Milliarden Euro. Das soll durch niedrigere Freibeträge und eine erweiterte Bemessungsgrundlage passieren.


TOP 9 Gesetz zur Regelung der Kohlendioxid-Speicherung, Gesetzentwurf der Landes- regierung (Drs. 18/1020), geplanter Aufruf 10:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Landesregierung will Schleswig-Holstein per Gesetz zur CCS-freien Zone machen. De- monstration, Forschung und dauerhafte Einlagerung von CO2 sollen landesweit ausgeschlos- sen werden. Das „Carbon Capture and Storage“, die unterirdische Lagerung von Kohlendi- oxid aus Kohlekraftwerken, hat im Lande in den letzten Jahren zu heftigen Protesten geführt, nachdem Energiekonzerne angekündigt hatten, das Verfahren im Lande erproben zu wollen.

Mit dem Gesetzentwurf macht die Landesregierung nun von der sogenannten Länderklausel Gebrauch, die es Bundesländern ermöglicht, unter bestimmten Voraussetzungen die CO2- Speicherung in ihrem Gebiet zu untersagen. Nach Überzeugung des Umweltministeriums ist die Einlagerung des Gases in ganz Schleswig-Holstein nicht möglich. Dem stünden geologi- sche Gegebenheiten, der Vorrang von Geothermienutzung und die mögliche Beeinträchti- gung des Tourismus entgegen. Sollten Kohlendioxidleitungen, die durch Schleswig-Holstein führen, beantragt werden, muss die Öffentlichkeit dem Gesetzentwurf zufolge frühzeitig in- formiert und beteiligt werden.

Bundestag und Bundesrat hatten im Juni 2012 das Kohlendioxidspeichergesetz beschlossen. Schleswig-Holstein stimmte in der Länderkammer dagegen. Mit dem Gesetz wurde die unter- irdische Verpressung von CO2 - begrenzt auf 1,3 Millionen Tonnen pro Jahr und Speicher - zwar grundsätzlich erlaubt. Die Bundesländer werden aber ermächtigt, eine Speicherung unter bestimmten Voraussetzungen in ihrem Gebiet auszuschließen – die sogenannte Län- derklausel. Hierzu muss das Land die sonstigen Optionen zur Nutzung einer potenziellen Speicherstätte, die geologischen Besonderheiten der Gebiete und andere öffentliche Interes- sen gegenüber einer CO2-Einlagerung abwägen.

7 Im Gesetzentwurf wird Schleswig-Holstein nach geologischen Kriterien in fünf Gebiete ge- gliedert. Für jedes der Gebiete wird separat eine Abwägung vorgenommen. Diese Abwägun- gen ergeben, dass eine Speicherung von CO2 nicht möglich ist. Zum Teil ist Schleswig- Holstein geologisch ungeeignet, weil die Sandsteine vor allem in tieferen Lagen nicht porös genug sind. Auch eine Beeinträchtigung des Trinkwassers ist zu befürchten. In anderen Ge- genden würde eine Einlagerung von Kohlendioxid eine Nutzung für Geothermie dauerhaft unmöglich machen.


TOP 13 und 34 Sicherung von bezahlbarem Wohnraum, Anträge der Fraktion der Pira- ten (Drs. 18/899, 18/1049), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Insbesondere in Ballungsräumen, aber auch auf Inseln wie Sylt und Föhr steigen die Mieten und die Immobilienpreise - und vor allem Menschen mit geringem und mittlerem Einkommen haben es schwer, in der gewünschten Lage eine Bleibe zu finden. Das ruft die Piraten auf den Plan. Sie fordern eine Mietpreisbremse und ein „Zweckentfremdungsverbot“ für Wohn- raum.

Mit dem „Zweckentfremdungsverbot“ soll Dauerwohnraum davor geschützt werden, in Fe- rienwohnungen oder Gewerbeflächen umgewandelt zu werden. Das Verbot soll in den Sylter Gemeinden greifen, in denen bezahlbarer Wohnraum immer knapper wird, aber auch im Hamburger Rand, in Kiel und Lübeck. Für die derzeitige Verknappung bezahlbaren Wohn- raumes sei die schleichende Umwandlung vieler Wohnhäuser in Gewerbe-Objekte, aber auch die gewerbliche Zimmervermietung mitverantwortlich. Ausnahmen etwa für Tagesmutter, Ki- tas oder Ärzte könnten zugelassen werden. Die teure Wohnungsbauförderung bringt unter dem Strich nichts, wenn der noch vorhandene Wohnraum schleichend zweckentfremdet wer- de.

Zudem fordern die Piraten die Landesregierung auf, den bundesgesetzlichen Spielraum zur Begrenzung des Mietanstiegs nach Paragraph 558 des Bürgerlichen Gesetzbuchs voll aus- zuschöpfen und die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen in solchen Gemeinden und Städten auf 15 Prozent abzusenken, in denen die Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum besonders gefährdet sei. Das mit den Stimmen von CDU, CSU und FDP verabschiedete Mietrechtsän- derungsgesetz aus diesem Jahr ermögliche es den Landesregierungen, die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen in den betroffenen Orten von 20 Prozent auf 15 Prozent innerhalb von drei Jahren abzusenken.


TOP 14 Schleswig-Holstein setzt sich für mehr Transparenz im Bundesrat ein, Antrag der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/923), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

8 Die Piraten-Fraktion sieht eine mangelhafte Transparenz bei Entscheidungen des Bundesra- tes im Vergleich zum Schleswig-Holsteinischen Landtag und anderen Landesparlamenten. Dorn im Auge sind vor allem die nicht öffentlichen Ausschusssitzungen, die den Prozess der Willensbildung sowohl der Öffentlichkeit als auch den Abgeordneten der Länder nicht klar erkennbar werden ließen, so der Vorwurf. Darüber hinaus gebe es nur wenige Informationen über das Abstimmungsverhalten der Landesregierung und weiterer Absprachen. Das treffe auch auf den Vermittlungsausschuss wie auch den Ständigen Beirat zu.

Die Piraten fordern daher eine Öffnung der Protokolle des Bundesrates mit seinen Ausschüs- sen für die Öffentlichkeit, mindestens jedoch für die Abgeordneten der Landesparlamente. Die Protokolle sollten zudem das Abstimmungsverhalten der einzelnen Landesregierungen dokumentieren. Außerdem setzen sie sich für eine noch breitere Diskussion der Bundesrats- themen in den Fachausschüssen des Landestages ein. Wortgleiche Anträge der Piraten lie- gen auch in anderen Landesparlamenten vor, in denen die Piraten vertreten sind.


TOP 21 Erhalt der bäuerlichen Landwirtschaft in Schleswig-Holstein, Antrag der Frakti- on der CDU (Drs. 18/1028), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die CDU fährt einen Generalangriff gegen die Umwelt- und Agrarpolitik der Koalition. Unter dem Motto „Erhalt der bäuerlichen Landwirtschaft in Schleswig-Holstein“ fordert die Union die Koalition auf, ihre Pläne beim Erhalt von Grünland, beim Verbandsklagerecht für Tierschutz- verbände, beim Jagdrecht, bei der Küstenfischerei und beim Knickschutz fallen zu lassen.

Thema Jagdgesetz: Die Koalition will den Jägern ab Anfang 2014 untersagen, bleihaltige Munition zu verwenden. Wissenschaftliche Studien würden belegen, "dass andere Tiere, ins- besondere Greifvögel, nach der Aufnahme von mit Bleipartikeln von Geschossen kontami- nierten Aufbrüchen oder von Aas Vergiftungen erleiden, die in vielen Fällen zum Tode füh- ren", heißt es zur Begründung in einem von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Entwurf zur Änderung des Landes-Jagdgesetzes. Zudem könne das Blei in die Nahrungskette gelangen und auch Menschen erreichen, die Wildfleisch zu sich nehmen. Das Gesetz wird derzeit im Umwelt- und Agrarausschuss beraten. Die für den August vorgesehene endgültige Verab- schiedung im Landtag verschob der Ausschuss, weil das Gesetz nach Aussagen der Koaliti- onsfraktionen noch von der EU notifiziert werden muss.

Thema Verbandsklagerecht: Die Koalition will es Organisationen wie dem Deutschen Tier- schutzbund oder dem Verein gegen quälerische Massentierhaltung “ProVieh“ ermöglichen, gegen Tierhalter, zum Beispiel agrarische Großbetriebe, zu klagen. Zudem sollen die Ver- bände durch eine einstweilige Anordnung möglichen Verletzungen der Tierschutzbestimmun- gen entgegenwirken können. Das ist bislang nicht möglich: Verstöße müssen den Behörden



9 gemeldet werden. Tiere hätten selbst keine Stimme und bräuchten deshalb einen Fürspre- cher, heißt es bei der Koalition.

Thema Grünland: In den letzten Jahren ist in Schleswig-Holstein viel Grünland umgebrochen und in Ackerflächen verwandelt worden, etwa für den Anbau von Energiemais. Dies habe „teilweise verheerende ökologische Folgen“ mit sich gebracht, klagt das Umweltministerium, zum Beispiel Artensterben und vermehrte Treibhausgase. Die Landesregierung will deswe- gen den Schutz und den Erhalt von Dauergrünland per Gesetz regeln. Das Gesetz, das der- zeit im Ausschuss beraten wird, soll nach Willen der Regierung zum Herbst in Kraft treten.

Das geplante Gesetz untersagt die Umwandlung von Dauergrünland, wenn nicht anderswo Ersatz geschaffen wird. Für besonders sensible Gebiete – Überschwemmungs- und Wasser- schutzgebiete, Gewässerrandstreifen, Moorböden, sowie erosionsgefährdete Gebiete – gilt ein grundsätzliches Umwandlungsverbot. Das Gesetz soll für alle Landwirte gelten, und nicht nur für solche, die EU-Direktzahlungen empfangen, wie es die derzeitige Dauergrünland- Erhaltungsverordnung vorsieht.

Thema Knicks: Um den Knick als Merkmal der schleswig-holsteinischen Kulturlandschaft zu schützen, hat das Umweltministerium zum 1. Juli neue Schutzbestimmungen erlassen. Es wurden verbindliche Regeln für den Ausgleich bei Knickverlegungen eingeführt sowie ein 50 Zentimeter breiter Saumstreifen entlang der Knicks, in dem keine Kulturpflanzen angebaut und keine Dünge- und Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden dürfen. Auch ist es nicht erlaubt zu pflügen, damit der Knickwall nicht immer weiter beschädigt wird. Ein schräger seit- licher Rückschnitt der Knickgehölze vom halben Meter Saumstreifen an soll helfen, die seitli- chen äußeren Zweige als wichtige Nahrungsgrundlage und Lebensraum für Insekten und Vögel zu erhalten. Knicks sollen künftig nur noch in Ausnahmen verlegt werden dürfen. Für den Knick besonders markante, alte Bäume sollen erhalten bleiben.

Auch bei Bauern, Jägern und Fischern hagelt es Kritik am Kurs von Rot-Grün-Blau. Die Fi- schereiliche Notgemeinschaft, der Bauernverband und der dortige Landesjagdverband haben Anfang August ein Aktionsbündnis zur Wahrung ihrer Interessen gegründet. Wie die Verbän- de mitteilten, werden Fischer, Landwirte und Jäger durch die aktuelle Landespolitik in ihren Rechten und Möglichkeiten zu wirtschaften bis hin zur Existenzgefährdung eingeschränkt. Die Verbände haben eine „Hörnumer Erklärung“ verabschiedet, mit der sie deutlich machen wol- len, dass diese Berufsgruppen das Fundament für den Wohlstand der Menschen auf dem Lande und an den Küsten, für die Anziehungskraft und die Lebensqualität in den ländlichen Räumen Schleswig-Holsteins darstellten.


TOP 20 Änderung der Küstenfischereiordnung, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/1027), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten



10 Die CDU geht erneut gegen die Pläne der Landesregierung für ein weitreichendes Stellnetz- verbot für Ostseefischer auf die Barrikaden. Nach Willen der Union soll das Verbot der Stell- netze, mit dem das Umweltministerium die Schweinswale schützen will, nicht auf fünf bis acht Monate ausgedehnt werden, sondern auf maximal vier bis sechs Wochen.

Die Landesregierung will die Fischerei mit Stellnetzen in der Ostsee weiter einschränken, um Schweinswale und Tauchenten zu schützen. Denn neben Hering, Dorsch, Butt oder Scholle können sich auch Säuger und Seevögel in den Maschen verfangen. Die Einschränkungen dürften aber die Zukunft der Küstenfischer nicht bedrohen, mahnt die CDU. Die 140 Fi- schereibetriebe zwischen Flensburger Förde und Lübecker Bucht dürften nicht wegen „über- zogener Forderungen“ von Umweltschützern in ihrer Existenz bedroht werden, denn Stellnet- ze seien „die ökologischste Form der Fischerei“.

Derzeit laufen Gespräche zwischen Ministerium und Fischern über eine neue Küstenfische- reiverordnung. Dabei geht es um die Frage, welche Schutzzonen ausgewiesen werden und zu welchen Zeiten hier keine Stellnetze verwendet werden dürfen. Derzeit gibt es Schutzzo- nen in 200 Meter Entfernung vom Ufer.

Stellnetze seien „die wichtigste unnatürliche Todesursache für Schweinswale“, klagt das Um- weltministerium. Der Bestand der Meeressäuger sei in den vergangenen Jahren stark zu- rückgegangen. Der Landesfischereiverband hält dagegen: „Die Stellnetzfischerei hat abge- nommen, und die Schweinswalbestände nehmen zu. Es gibt deshalb keinen Grund, den Fa- milienbetrieben die Existenzgrundlage zu entziehen und ihnen die Fanggebiete zu nehmen“, heißt es in einer Erklärung aus dem letzten Jahr.


TOP 16 Nachhaltigkeitsbeirat für Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/970), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die CDU fordert die Einsetzung eines unabhängigen wissenschaftlichen Gremiums, das die Landesregierung im Bereich der Nachhaltigkeit berät und die Umsetzung des sogenannten Integrierten Energie- und Klimakonzeptes vom März 2012 kritisch begleitet.

Grundlage des Antrages ist ein Berichtsantrag von CDU und FDP aus der vergangenen Wahlperiode. Die Landesregierung wird darin aufgefordert, jährlich über den Stand der Ener- giewende, den Netzausbau, die Energieerzeugung und den Ausbau der Speicherkapazitäten zu berichten. Das jährliche Monitoring sollte dabei durch einen Beirat – bestehend aus Vertre- tern des Landes, der Bundesnetzagentur sowie aus Wissenschaft und Energiewirtschaft – beratend begleitet werden.

Ursprünglich wollte die Landesregierung im Juni des vergangenen Jahres einen entspre- chenden Bericht vorlegen. Durch die vorgezogenen Wahlen kam es nicht dazu. Im Wirt-

11 schaftssauschuss am 30. Oktober 2012 wurde als neuer Berichtstermin Juli 2013 sowie die Einsetzung des Beirates vereinbart. Die CDU drängt nun auf die konkrete Umsetzung durch die Landesregierung.


TOP 17 Länderübergreifender Binnenhochwasserschutz der Elbanrainer, Antrag der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/983), geplanter Aufruf 16:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Nach dem verheerenden Elbe-Hochwasser im Juni fordern die Piraten nun konkrete Schritte, um den Binnenhochwasserschutz zu verbessern. Die Landesregierung soll gemeinsam mit den anderen betroffenen Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Bran- denburg, Sachsen-Anhalt und Sachsen eine Arbeitsgruppe gründen, die bis Ende 2013 einen Schutzplan für die nächsten 100 Jahre erarbeitet und die Kosten für einen effektiven Hoch- wasserschutz benennt.

„Voneinander losgelöst durchgeführte Maßnahmen einzelner Länder bergen die Gefahr, dass das gemeinsame Ziel aus dem Blick gerät“, schreiben die Piraten. So sei es „schwer nach- vollziehbar, warum schleswig-holsteinische Deiche ein bis zu 20 Zentimeter höheres Niveau aufweisen als jene am unmittelbar gegenüberliegenden, niedersächsischen Elbufer“. Ein Kernpunkt: Der rund 1.000 Kilometer lange Fluss brauche mehr Platz. „Polderflächen, Hoch- wasserrückhalte-, Regenrückhalte- und Speicherbecken sowie Deichrückverlegungen“ sollen dafür sorgen, dass Menschen und ihre Besitztümer nicht in Gefahr geraten, wenn der Fluss über die Ufer tritt. Denn eines sei klar: „Solche – vormals als Jahrhundertereignisse erachtete Hochwasser – können auch zukünftig alle 10 Jahre – oder häufiger – auftreten.“

Unterdessen laufen die Hilfen für die betroffenen Regionen an: Laut Landesregierung hat die Stadt Lauenburg Mitte August einen Zuschuss von 180.000 Euro aus dem Aufbauhilfefonds erhalten. Bundeskabinett und Bundesrat haben zudem den Weg für eine rasche Auszahlung der acht Milliarden Euro Flut-Hilfen des Bundes freigemacht.

Von den acht Milliarden gehen 1,5 Milliarden Euro an den Bund zur Sanierung der Infrastruk- tur. 6,5 Milliarden Euro bekommen die Länder. Die Hälfte dieser Summe soll nach einem be- stimmten Schlüssel aufgeteilt werden. Der Rest wird noch einmal neu aufgeteilt, wenn fest- steht, welche Schäden den Ländern tatsächlich entstanden sind. Da das Hochwasser vor allem Süd- und Ostdeutschland besonders getroffen hatte, gehen die meisten Anteile auch in diese Regionen.

Für Schleswig-Holstein ist zunächst 0,5 Prozent der zu verteilenden Summe vorgesehen Das wären rund 16 Millionen Euro. In Schleswig-Holstein wurden laut Landesregierung bislang Hochwasserschäden in Höhe von rund 27 Millionen gemeldet.



12 Freitag, 23. August, 10:00 – 18:00 Uhr
TOP 26 Kein Eingriff in die Pensionen, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/1036), ge- planter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die FDP ruft die Landesregierung auf, die Bezüge der pensionierten Beamten nicht anzutas- ten. Die Liberalen reagieren damit auf entsprechende Äußerungen des baden- württembergischen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann (Grüne). Das Land Baden- Württemberg habe Pensionslasten von 70 Milliarden Euro - damit müsse man etwas machen, wird Kretschmann in einem Interview zitiert. Konkreter wurde er nicht. Über das Thema müs- se er zunächst mit seinen Länderkollegen sprechen. So etwas gehe nur „im Geleitzug der Länder“.

Aus mehreren Bundesländern kam jedoch umgehend Widerspruch. Bayerns Finanzminister Markus Söder (CSU) erklärte: „Das ist ein Raubzug mit Ansage, wenn die Grünen an die Be- amtenpensionen in anderen Ländern ran wollen.“ Auch Rheinland-Pfalz will den Rotstift nicht weiter bei den Beamten ansetzen. „Wir haben schon Einsparungen im Beamtenbereich 2011 festgelegt“, sagte eine Sprecherin von Finanzminister Carsten Kühl (SPD). „Darüber hinaus sind keine weiteren Maßnahmen geplant.“ Die hessische CDU/FDP-Landesregierung will ebenfalls nicht an den Beamtenpensionen rühren.

Auch Beamtenvertreter sprachen sich gegen eine Verschlechterung der Versorgungsansprü- che für neue Beamte aus. Der Konkurrenzkampf um qualifizierten Nachwuchs werde deutlich stärker werden, und der Staat könne nicht darauf verzichten, qualifizierte Bewerber in den Landesdienst zu holen. Dies werde jedoch nicht funktionieren, wenn die Bewerber schlechter bezahlt und versorgt würden.


TOP 35 Finanzielle Handlungsspielräume sichern: Altschuldentilgungsfonds für Land und Kommunen, Antrag der Fraktionen von SPD, B´90/DIE GRÜNEN und der Abgeord- neten des SSW (Drs. 18/744), Änderungsantrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/776), Be- richt und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (Drs. 18/915), geplanter Aufruf 10:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Der Landtag startet erneut den Versuch, die Schulden von Ländern und Kommunen in einen bundesweiten Tilgungsfonds zusammenzufassen und schrittweise abzutragen. Sowohl SPD, Grüne und SSW als auch die CDU regen an, überschüssige Soli-Mittel in den Schuldenabbau zu stecken. Über die genaue Formulierung des Antrags an die Landesregierung wollen sich der Innen- und der Finanzausschuss am Rande der Plenarsitzung verständigen.



13 Nach Berechnungen der Koalition könnte der Fonds allein in den nächsten sechs Jahren auf 200 Milliarden Euro anwachsen. Dies wäre zunächst eine Teilentlastung, denn Ende 2011 standen die Länder mit insgesamt 533 Milliarden Euro in der Kreide. Bei den Städten, Kreisen und Gemeinden waren es noch einmal 130 Milliarden. Allein für Zinsen werden so 25 Milliar- den pro Jahr fällig. Kommt der Fonds, dann könnte dies den Landeshaushalt jährlich um 250 Millionen entlasten, rechnet die Koalition vor.

Die Union pocht zudem darauf, dass die Beteiligten sich verpflichten, einen strikten Abbau- pfad für das strukturelle Haushaltsdefizit einzuhalten. Denn: „Wer die Solidarität aller in An- spruch nimmt, muss dafür auch selbst einen eigenen Beitrag leisten.“


TOP 24 Folgen und Konsequenzen aus dem Gutachten zur Fortentwicklung des kom- munalen Finanzausgleichs, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/1031), geplanter Auf- ruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Mehr Geld für die Städte und Gemeinden im Norden, Einbußen für die Kreise – das werden voraussichtlich die Folgen sein, wenn der kommunale Finanzausgleich im Lande neu geregelt wird. Grundlage ist ein Gutachten, das das Innenministerium in Auftrag gegeben hat. Die CDU hakt nun nach, wie die Gutachter zu ihren Schlussfolgerungen gekommen sind und wel- che Konsequenzen sich für die Kommunen ergeben.

Der kommunale Finanzausgleich wird sich in Schleswig-Holstein laut Innenministerium künftig erstmals an den tatsächlichen Aufgaben orientieren. Neben den kreisfreien Städten sollen auch viele kreisangehörige Städte und Gemeinden von der geplanten Reform profitieren. Es geht um die Aufteilung von rund einer Milliarde Euro auf Kreise, Städte und Gemeinden.

Das Gutachten des Niedersächsischen Instituts für Wirtschaftsforschung aus Hannover sieht vor, den bisherigen Verteilungsschlüssel zu ändern. Die Gutachter schlagen vor, den Anteil der Finanzmittel für Aufgaben der Gemeinden von 40 Prozent - derzeit 384 Millionen Euro - auf 42,4 Prozent und für übergemeindliche Aufgaben von 11,41 Prozent - 109,4 Millionen - auf 13,7 Prozent zu erhöhen.

Dem Gutachten zufolge sollen auch die Gemeinden im ländlichen Raum mehr Geld bekom- men. Die Kreise erhalten demgegenüber künftig weniger Schlüsselzuweisungen. Sie seien aber deshalb nicht die Verlierer der Reform, da sie wie die kreisfreien Städte auch ab 2014 die Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nicht mehr tragen müssen. Das übernimmt stufenweise der Bund. Dennoch kam in ersten Reaktionen heftige Kritik vom Landkreistag.

Ende September will das Landeskabinett erstmals über den Gesetzentwurf zur Reform des Kommunalen Finanzausgleichs beraten. Ende des Jahres soll das Kabinett darüber beschlie-

14 ßen, dann folgen 2014 die parlamentarischen Beratungen. Zum 1. Januar 2015 soll das Ge- setz in Kraft treten.


TOP 27 Mehr Klarheit für Verbraucher bei Strompreis und EEG-Umlage, Antrag der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/1041), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Strompreise steigen, und viele Kunden machen die Energiewende dafür verantwortlich. Ein Grund für diesen Eindruck sind nach Auffassung der Piraten die komplizierten Details des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Damit die Verbraucher besser durchblicken, soll die Stromrechnung nach Willen der Piraten künftig alle Bestandteile des Gesamtpreises auffüh- ren und dabei vor allem die verschiedenen Komponenten der EEG-Umlage aufschlüsseln.

Der Kunde soll sehen können, welchen Anteil Umsatz- und Stromsteuer, Netzgebühren sowie die verschiedenen Umlagen an der Gesamtsumme ausmachen. Eine solche „Transparenz beim Strompreis“ werde dazu führen, dass der „preissenkende Effekt“ von Wind- und Son- nenenergie stärker ins Bewusstsein rücke. Das EEG regelt die bevorzugte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen ins Strom- netz und garantiert dessen Erzeugern feste Einspeisevergütungen. Mit der EEG-Umlage wird der Ausbau der Erneuerbaren Energien finanziert. Das funktioniert so: Wer eine Solaranlage oder ein Windrad betreibt, speist den Strom in das Netz ein und erhält dafür eine Vergütung. Die Netzbetreiber verkaufen den grünen Strom an der Strombörse. Da die dort erzielten Prei- se weit unter den festen Vergütungssätzen liegen, wird der Differenzbetrag durch die EEG- Umlage auf die anderen Stromverbraucher umgelegt. Die Kosten der EEG-Umlage müssen prinzipiell von allen Stromverbrauchern, egal ob privat oder gewerblich, bezahlt werden. In den letzten Jahren wurden jedoch immer mehr Betriebe mit sehr hohem Stromverbrauch von der Zahlung der EEG-Umlage befreit.


TOP 15 Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation (PRISM), Antrag der Frakti- on der PIRATEN (Drs. 18/936), geplanter Aufruf 14:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minu- ten

Der US-Geheimdienst NSA hat laut Presseberichten in großem Umfang auf weltweite Inter- net-Verbindungsdaten zugegriffen. Das ruft die Piraten im Kieler Landtag auf den Plan. Sie fordern die Landesregierung auf, eine abhörsichere Kommunikation mit den Behörden des Landes sicherzustellen sowie darauf hinzuwirken, dass die entsprechenden Abkommen zwi- schen der EU und den USA neu verhandelt werden.

Der britische ‘Guardian’ und die ‘Washington Post’ haben Anfang Juni enthüllt, dass die NSA nicht nur Zugang zu den Servern von US-Hightech-Firmen, sondern auch zu Social-Media-

15 Plattformen wie Facebook habe. Den Medienberichten zufolge greift die NSA dabei auf priva- te E-Mails, Fotos, Videos, Dokumente und Audio-Dateien zu – angeblich auch von deutschen Staatsbürgern, die über Knotenpunkte in den USA im Netz surfen. Dadurch ist der Geheim- dienst in der Lage, die Bewegungen und Verbindungen von Personen über längere Zeiträume hinweg zu verfolgen.

Dies betreffe „nicht nur offizielle und vermeintlich harmlose Suchvorgänge nach der nächsten Bahnverbindung, sondern insbesondere und in nie dagewesenem Umfang die privateste Kommunikation völlig normaler Menschen“, klagen die Piraten. Auch die private Kommunika- tion der Bürger in Schleswig-Holstein sei betroffen. So würden auch Bürger überwacht, die sich über Facebook an die Landesregierung wenden. Damit macht sich die Landesregierung „indirekt zum Helfershelfer einer überbordenden Überwachungskultur ausländischer Geheim- dienste“.

Die Enthüllungen haben auch zu einer heftigen Diskussion über die Rolle deutscher Geheim- dienste bei der sogenannten Späh-Affäre geführt. Die Koalitionsfraktionen rufen vor diesem Hintergrund den Bund auf, die Aktivitäten deutscher Schlapphüte „lückenlos aufzuklären“. Das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestages, dem die Dienste Rechenschaft ablegen müssen, soll gestärkt werden. Grundsätzlich betonen SPD, Grüne und SSW: „Die Zusammenarbeit mit ausländischen Geheimdiensten darf nicht dazu missbraucht werden, die rechtlichen Hürden zum Schutz der Grundrechte der deutschen Bevölkerung aktiv zu umge- hen.“


TOP 40 Verfassungsschutzbericht 2012, Bericht der Landesregierung (Drs. 18/770), ge- planter Aufruf 14:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Zahl der gewaltbereiten Rechtsextremisten ist 2012 in Schleswig-Holstein gestiegen. Auch das islamistische Spektrum gewinnt Anhänger, während die Zahl der Linksextremisten rückläufig ist. Das sind Erkenntnisse des Verfassungsschutzberichtes für das abgelaufene Jahr, über den der Landtag nun diskutiert.

Die Zahl der gewaltbereiten Rechtsextremen hat sich demnach um 30 auf 620 erhöht. Einen Anstieg gab es auch bei den Anhängern des rechtsextremistischen Spektrums insgesamt: So wurden im vergangenen Jahr 1.220 Personen diesem Kreis zugerechnet, 50 mehr als 2011. Die Zahl der rechtsextremistischen Straftaten - darunter 23 Gewalttaten - ging 2012 hingegen um 28 auf 533 zurück.

Die Zahl der Linksextremisten ist im vergangenen Jahr auf 730 Menschen gesunken, nach 750 im Jahr 2011 und 830 im Jahr davor. Allerdings liege die Zahl der gewaltbereiten Links- extremisten mit 300 Personen unverändert auf einem relativ hohen Niveau. Die Zahl der linksextremistischen Straftaten stieg 2012 an. Insgesamt wurden 225 Taten registriert, 32

16 mehr als im Vorjahr. Die Gewalttaten reduzierten sich von 43 auf 34. Erkenntnisse für den Übergang zu linksterroristischen Strukturen liegen jedoch nicht vor.

Das islamistische Spektrum gewinnt dem Bericht zufolge immer mehr Anhänger. Die Verfas- sungsschützer verzeichneten 2012 in Schleswig-Holstein einen Anstieg um rund 150 Perso- nen auf 760 Anhänger. Das liege unter anderem daran, dass zum ersten Mal auch die Sala- fisten hier aufgeführt werden. Deren Potenzial betrage wie im Vorjahr etwa 200 Personen, die sich auf Kiel, Lübeck und Neumünster konzentrieren.


TOP 28 Psychiatrieplanung in Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktionen von SPD, B´90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/1043), geplanter Aufruf 15:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Koalition ruft die Landesregierung auf, die Psychiatrieplanung weiterzuentwickeln. Hierbei soll das Gespräch mit Kommunen, Wohlfahrtsverbänden, Ärzten, Krankenhäusern, Patienten sowie dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung gesucht werden. Im Dezem- ber soll die Regierung dann über die Ergebnisse berichten.

Ein ähnlicher Vorstoß der SPD scheiterte in der vergangenen Wahlperiode am Widerstand von CDU und FDP. Die damalige schwarz-gelbe Koalition bemängelte unter anderem, die von der SPD geforderte Neufassung des Plans führe zu einem übermäßigen Verwaltungs- aufwand.

Laut dem derzeit gültigen Psychiatrieplan aus dem Jahr 2000 sollen die klinischen und die ambulanten Angebote in der Psychiatrie stärker vernetzt und die Zusammenarbeit in den Re- gionen verstärkt werden. Auch die unterschiedlichen Träger der einzelnen psychiatrischen Einrichtungen sollen enger zusammenarbeiten.


TOP 29 Blockadepolitik im Bundesrat beenden, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/1044), geplanter Aufruf 15:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Seit der Föderalismusreform 2006 steht das so genannte Kooperationsverbot im Grundge- setz. Es zieht einen scharfen Trennstrich zwischen den Zuständigkeiten des Bundes und der Länder im Bildungsbereich. Die Folge: Die Länder haben zwar mehr zu sagen, aber es fehlt oft am nötigen Geld, denn Berlin hat seine Zuschüsse zusammengestrichen, etwa bei den Unis. Auch Kooperationen von Bund und Ländern sind rechtlich schwerer zu bewerkstelligen. Deswegen sprechen sich zahlreiche Landespolitiker seit Jahren dafür aus, das Kooperations- verbot wieder zu streichen. Wie genau das geschehen soll, ist aber zwischen unionsgeführten und SPD-geführten Ländern umstritten.



17 Die CDU im Landtag ruft nun die Sozialdemokraten auf, ihre „Blockadepolitik“ in diesem Be- reich zu beenden. Hintergrund: Die Sozialdemokraten haben im Mai reserviert auf einen Vor- schlag des Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Volker Kauder reagiert, das Ko- operationsverbot zunächst nur im Hochschulbereich zu kippen. Deutschland müsse wissen- schaftlich in Lehre und Forschung top sein, und das sei eine nationale Aufgabe, wird der CDU-Politiker in Medienberichten zitiert. Wenn der Bund dort die Länder unterstütze, könnten diese sich stärker auf den Schulbereich konzentrieren. Insbesondere kleinere Länder hätten enorme Probleme bei der Umsetzung der Hochschulpolitik.

Der parlamentarische Geschäftsführer der Sozialdemokraten im Bundestag, Thomas Opper- mann, hielt dagegen, es gehe der Union um Eliten-Förderung, aber nicht um Ganztagsschu- len. Kauders Vorschlag verhindere dringend notwendige Programme für Ganztagsschulen und gegen Schulabbruch. Das Kooperationsverbot müsse „komplett abgeschafft werden“, verlangte der SPD-Politiker.

Auch ein Gesetzentwurf der Bundestagsfraktionen von CDU und FDP, der die dauerhafte Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei ausgesuchten Spitzen-Forschungsinstituten vor- sieht, hängt seit Monaten im Bundesrat fest. Dort hat Rot-Grün zurzeit die Mehrheit.


TOP 31 Kein Veggie-Day in öffentlichen Kantinen, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/1046), geplanter Aufruf 16:20 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Grünen wollen laut ihrem Programm für die Bundestagswahl einen fleischfreien Tag pro Woche in deutschen Kantinen anregen. Hiergegen regt sich Protest, auch im Landtag: Die FDP „lehnt beschränkende Vorgaben für das Speiseangebot, wie z.B. fleischlose Tage, in öffentlichen Kantinen ab“.

Die Grünen hatten Ende April in ihrem Wahlprogramm den Vorschlag für einen sogenannten Veggie-Day in Kantinen festgeschrieben, um die Gesundheit sowie den Tier- und Klimaschutz zu fördern. Union und FDP auf Bundesebene lehnten dies umgehend als „Bevormundung“ ab, ebenso wie Gewerkschaften und Industrieverbände. Auch SPD-Vertreter reagierten ver- halten.

Positive Erfahrungen mit einem vegetarischen Tag in Kantinen macht hingegen der Vegeta- rierbund Deutschland (Vebu). 30 Städte beteiligen sich laut Vebu mittlerweile an dem Projekt „Donnerstag ist Veggietag“. Meist werde das fleischlose Angebot in den beteiligten Kantinen donnerstags erhöht. Es stehen jedoch auch am Veggietag Fleischgerichte zur Auswahl.


TOP 33 Einführung von jährlichen Generationenbilanzen, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/1048), geplanter Aufruf 16:55 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

18 Die FDP fordert von der Landesregierung jedes Jahr eine Auflistung der Schulden und finan- ziellen Verpflichtungen des Landes und der Kommunen vorzulegen. Diese „Generationenbi- lanzen“ sollen nach Auffassung der Liberalen verdeutlichen, welche Verbindlichkeiten auf die heutigen Kinder und Enkel zukommt.

Laut den Mitte August vorgelegten Zahlen des Finanzministeriums entschärfen unerwartet hohe Steuereinnahmen und das niedrige Zinsniveau die Haushaltslage in Schleswig-Holstein. Demnach hat das Land nach den Kriterien des Stabilitätsrates keine drohende Haushaltsnot- lage mehr. Wenn die wirtschaftliche Entwicklung so positiv bleibe wie bisher, wird eine soge- nannte schwarze Null schon 2017 für erreichbar gehalten. In dem Fall müsste das Land keine neuen Schulden mehr machen, sondern könnte in dem Jahr 90 Millionen Euro tilgen. Nach den Vorgaben der Schuldenbremse muss das Land sein strukturelles Defizit bis 2020 auf Null drücken und darf dann keine Schulden mehr aufnehmen. Bisher hat es einen Schuldenberg von mehr als 27 Milliarden Euro angehäuft.

Allerdings steigen auch die Belastungen: Die Pensionszahlungen für die Landesbeamten wachsen den Angaben zufolge von derzeit 960 Millionen Euro bis 2023 auf gut 1,2 Milliarden an, die Zinsaufwendungen von 975 Millionen auf 1,45 Milliarden. Hinzu kommen die Ver- pflichtungen des Landes als Miteigentümer der angeschlagenen HSH Nordbank. Schleswig- Holstein hat im Juni gemeinsam mit Hamburg die Länder-Garantie für die HSH wieder von sieben auf zehn Milliarden Euro aufgestockt. Die höheren Garantien sollen helfen, die Eigen- kapitalquote der Bank zu stabilisieren. Berichten zufolge ist es bereits jetzt absehbar, dass die HSH zwischen 2019 und 2025 rund 1,3 Milliarden Euro aus der Garantie tatsächlich in Anspruch nehmen werde.


Hinweis: Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter www.sh-landtag.de unter plenum-online. Die August-Ausgabe wird voraussichtlich am Nachmittag des Dienstag, 20. August, ab ca. 16:00 Uhr ins Netz gestellt. An den Sit- zungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammen- fassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeit- plan auf dem Laufenden gehalten.

Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitver- folgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Im August neu gesendet wird die Übertragung der Reden mit eingeblendetem Tageordnungspunkt gemeinsam mit dem Namen der Redne- rin oder des Redners mit der Fraktionszugehörigkeit. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter www.okkiel.de.



19 Reihenfolge der Beratung der 13. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt. Im Falle von Anträgen zu einer Fragestunde oder einer Aktuellen Stunde erfolgt eine Anpassung der Reihenfolge der Beratung.
angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 21. August 2013 2, 18, Gesetzentwürfe zur Sanierung von Landesstraßen, Anträge zur 105 10:00 22, 23, Verkehrssituation an der Rader Hochbrücke, zur Fehmarnbelt- 32, 38 Querung und zur Elbquerung 25 Lokale Bündnisse für Familie in Schleswig-Holstein weiter stärken 35 11:45
12 Ortung von Bürgern durch nicht-individualisierte Funkzellenabfra- 40 15:00 gen 5 Änderung des Hochschulgesetzes 40 15:40 6 Anerkennungsgesetz Schleswig-Holstein 35 16:20 8 Änderung des Polizeiorganisationsgesetzes 35 16:55 Donnerstag, 22. August 2013 30 Konsequenzen rot-grüner Steuerpläne für Familien und Arbeits- 35 10:00 plätze 9 Gesetz zur Regelung der Kohlendioxid-Speicherung 35 10:35 13 + 34 Sicherung von bezahlbaren Wohnraum 35 11:10 14 Schleswig-Holstein setzt sich für mehr Transparenz im Bundesrat ein 35 11:45
21 Erhalt der bäuerlichen Landwirtschaft in Schleswig-Holstein 35 15:00 20 Änderung der Küstenfischereiordnung 35 15:35 16 Nachhaltigkeitsbeirat für Schleswig-Holstein 35 16:10 17 Länderübergreifender Binnenhochwasserschutz der Elbanrainer 35 16:45 Freitag, 23. August 2013 26 Kein Eingriff in die Pensionen 35 10:00 35 Finanzielle Handlungsspielräume sichern: Altschuldentilgungsfonds für 35 10:35 Land und Kommunen 24 Folgen und Konsequenzen aus dem Gutachten zur Fortentwicklung des 35 11:10 kommunalen Finanzausgleichs 27 Mehr Klarheit für Verbraucher bei Strompreis und EEG-Umlage 35 11:45
15 Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation (PRISM) 35 14:00 40 Verfassungsschutzbericht 2012 35 14:35 28 Psychiatrieplanung in Schleswig-Holstein 35 15:10 29 Blockadepolitik im Bundesrat beenden 35 15:45 31 Kein Veggie-Day in öffentlichen Kantinen 35 16:20 33 Einführung von jährlichen Generationenbilanzen 35 16:55



20 Zu folgenden Tagesordnungspunkten ist eine Aussprache nicht vorgesehen:

TOP Redezeit 2 Zweite Lesung der Gesetzentwürfe zur Sanierung von Landesstraßen 0


Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorge- sehen (Sammeldrucksache 18/ ):

TOP 3 Gesetzentwurf über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages 7 Staatsvertrag über den Beitritt des Landes Sachsen-Anhalt zur rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts „Dataport“ 10 Gesetz zur Stärkung der Partizipation auf Kommunal- und Kreisebene 19 Feldes- und Förderabgabe den Risiken der Erdöl- und Erdgasförderung anpassen 36 Rechtliche Rahmenbedingungen für Assistenzhunde schaffen 37 Chancen für mehr Mobilität und Vergleichbarkeit im Bildungswesen 39 Bezüge der Mitglieder der Geschäftsführungsorgane und Aufsichtsgremien öffentlicher Unternehmen veröffentlichen



Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen:
4 Änderung des Landesjagdgesetzes 11 Wahl der Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein 41 Bericht über Gespräche mit den muslimischen Verbänden und der alevitischen Gemeinde 42 Bericht über die Unterrichtssituation im Schuljahr 2012/13 43 Bericht des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung 2011 bis 2012



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