Wolfgang Kubicki zu TOP 13 (Glücksspielgesetz): Der vorliegende Gesetzentwurf stimmt nicht mit den vorigen Ankündigungen überein!
FDP-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Es gilt das gesprochene Wort!Sperrfrist Redebeginn Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 498 / 2013 Vorsitzender Christopher Vogt, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Mittwoch, 20. November 2013 Dr. Heiner Garg, MdL Parlamentarischer GeschäftsführerInnen / Glücksspiel www.fdp-fraktion-sh.de Wolfgang Kubicki: Der vorliegende Gesetzentwurf stimmt nicht mit den vorigen Ankündigungen überein! In seiner Rede zu TOP 13 (Änderung des Glücksspielgesetzes) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:„Ich stelle mit einer gewissen Genugtuung fest, dass die tatsächli- chen Einnahmen aus der Glücksspielabgabe bis zum Oktober dieses Jahres die erwarteten Jahreseinnahmen bereits um das Sechsfache übertroffen haben.Damit ist klar, dass die Skepsis seitens der regierungstragenden Fraktionen unbegründet war. Ihre damaligen Prophezeiungen, dass das Glücksspielgesetz unattraktiv wäre und die Anbieter wegen einer niedrigen Besteuerung weiterhin ihre Geschäfte aus Gibraltar oder anderswo führen würden, sind nicht eingetreten. Es würde Größe zeigen, wenn sie im Nachhinein zugeben würden, dass Sie sich hier geirrt haben.Mit dem Glücksspielgesetz wurde ein Gesetz geschaffen, das in der Lage ist, den bestehenden Grau- und Schwarzmarkt auszutrocknen und das Glücksspiel in legale Bahnen zu lenken – bei gleichzeitiger Gewährung des höchsten Spielerschutzes, der schärfsten Kontrolle von möglichen Geldwäscheaktivitäten und unter der Abführung ent- sprechender Glücksspielabgaben.Es war ein Fehler, die erfolgreiche Politik der Öffnung unter strenger staatlicher Aufsicht zu verlassen und einem Glücksspielstaatsvertrag beizutreten, der eineinhalb Jahre nach Inkrafttreten vor allem von In- aktivität und Stümperei begleitet wird. Auf Grundlage des Glücks- spielstaatsvertrages wurde bis heute keine einzige Sportwettenlizenz vergeben – übrigens noch nicht einmal an die staatliche Lotteriege- sellschaft. Hiermit werden Spieler außerhalb Schleswig-Holsteins ge-Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de 2 radezu gezwungen, in den unerwünschten Grau- und Schwarzmarkt abzuwandern.Ihr dogmatisches Vorgehen im Bereich des Glücksspiels hat nichts mit einer verantwortlichen Politik gemein. Es ist nicht sachgerecht, wenn legales Glücksspiel verboten und das Spiel damit zwangsweise in den Grau- und Schwarzmarkt getrieben wird. Es fördert geradezu unerwünschte Auswüchse, wenn Glücksspiel zunehmend in dunkle Hinterhöfe gedrängt wird. Es hilft niemandem, am wenigsten den Spielsüchtigen selbst, wenn künftig ohne staatliche Aufsicht und ent- sprechende Standards gespielt wird. Und zu guter Letzt zeigen sie mit dem Entwurf zur Änderung des Glücksspielgesetzes ja selbst, dass das Abgabeaufkommen aus dem Glücksspiel viel für das Ge- meinwohl in diesem Land bewirken kann.Lassen Sie mich nun zu dem konkreten Gesetzentwurf kommen. Auf Anfrage der FDP-Fraktion hat Herr Staatssekretär Losse-Müller am 23. Oktober im Innen- und Rechtsausschuss mitgeteilt, dass sich die Einnahmen aus der Glücksspielabgabe auf über 6 Millionen Euro be- laufen. Das es sich aber bei 4,5 Millionen der 6 Millionen um Nach- zahlungen handele, würden die Feuerwehren und Friesenstiftung ei- gentlich nur mit 14.000 Euro beteiligt werden. Die Mittel zur Finanzie- rung der Suchtarbeit sowie die Aufkommen für die Schuldner- und Insolvenzberatung lägen, weil sie mit Inkrafttreten des Gesetzes ei- nen Anspruch darauf haben, bei 300.000 Euro. Die regierungstra- genden Fraktionen haben daraufhin im Ausschuss erklärt, dass der geäußerte politische Wille ursprünglich ein anderer gewesen sei und sie deshalb den Landesfeuerwehrverband und die Friesenstiftung jeweils 150.000 zukommen lassen möchten.Ich zitiere dazu aus der Pressemitteilung vom Kollegen Lars Harms vom 23. Oktober:‚Da das neue Glücksspielgesetz seit Juli dieses Jahres in Kraft ist, wird für 2013 auf Basis der hälftigen Jahreseinnahmen ausgeschüt- tet. Allerdings haben die Jahreseinnahmen mit insgesamt 6 Millionen Euro alle Erwartungen übertroffen, so dass entgegen der erwarteten je ca. 50.000 Euro an Feuerwehr und Friesenstiftung nun jeweils ca. 150.000 Euro ausgeschüttet werden können. Damit leistet die Küs- tenkoalition einen wichtigen Beitrag für die Werbung von jungen Nachwuchskräften für die Feuerwehren und für die friesische Kultur- arbeit in Nordfriesland.‘Der derzeit vorliegende Gesetzentwurf der regierungstragenden Fraktionen stimmt jedoch mit dieser Aussage nicht überein. Wie auf Nachfrage meiner Fraktion am 31. Oktober im Finanzausschuss be- kannt wurde, handelt es sich bei 4,5 der 6 Millionen Euro Aufkom- mens aus der Glücksspielabgabe um Sportwetten. Die Landesregie- rung hat im Ausschuss daraufhin bestätigt, dass davon dem Landes- sportverband 1,5 Millionen Euro zustehen.Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de 3 Würde dieser Gesetzesentwurf in der vorliegenden Fassung be- schlossen werden, würden der Landesfeuerwehrverband und die Friesenstiftung nicht etwa die von Ihnen versprochenen 150.000 Eu- ro, sondern nur etwa 37.500 Euro erhalten! Die Schuldner- und In- solvenzberatung sowie die Mittel zur Finanzierung der Suchtarbeit lägen nicht bei den von Ihnen zugesagten 300.000, sondern nur bei 75.000 Euro.Die FDP-Fraktion hat deshalb einen Änderungsantrag zum Gesetz- entwurf eingebracht, der Ihre mündlichen und schriftlichen Zusagen gegenüber den Empfängern in Gesetzesform gießt.“Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de