Anita Klahn: Nach 18 Monaten liegt nicht mehr vor als ein Antrag zu einem Aktionsplan
FDP-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Es gilt das gesprochene Wort!Sperrfrist Redebeginn Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 515 / 2013 Christopher Vogt, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Freitag, 22. November 2013 Dr. Heiner Garg, MdL Parlamentarischer GeschäftsführerSoziales / Menschen mit Behinderung www.fdp-fraktion-sh.de Anita Klahn: Nach 18 Monaten liegt nicht mehr vor als ein Antrag zu einem Aktionsplan In ihrer Rede zu Top 33 und 60 (Bericht des Landesbeauftragten für Men- schen mit Behinderung) erklärt die sozialpolitische Sprecherin der FDP- Landtagsfraktion, Anita Klahn:„Auch ich bedanke mich im Namen der FDP-Fraktion bei dem Lan- desbeauftragten Herrn Dr. Haase und seinen Mitarbeitern für die im Berichtszeitraum geleistete Arbeit. Der vorliegende Bericht ist wie immer ein beeindruckendes Dokument und unterstreicht die Notwen- digkeit der unabhängigen Aufgabenwahrnehmung, im Interesse der betroffenen Menschen mit Behinderungen. Das haben Sie, Herr Dr. Hase und ihre Mitarbeiter immer wieder unter Beweis gestellt und damit erreicht, dass ihre Anregungen, aber auch Kritikpunkte partei- übergreifend anerkannt sind.Benachteiligungen in allen Lebensbereichen prangern Sie nicht nur einfach an, sondern sie hinterfragen und bieten pragmatische Lö- sungsvorschläge an. Hartnäckig fordern sie die Umsetzung von wohl formulierten politischen Aussagen gleich welcher Fraktion.So begrüße ich an dieser Stelle exemplarisch Ihre kritischen Anmer- kungen zur Umsetzung des Inklusionsgedanken an Schulen. Wir Li- berale sehen wie Sie den dringenden Diskussionsbedarf zur Definiti- on und der daraus abzuleitenden Ausgestaltung inklusive der Res- sourcenbereitstellung in personell sowie sächlich. Was aber nicht gleichzusetzen ist mit dem Mittragen Ihrer Forderung, den Ressour- cenvorbehalt aus dem Schulgesetz zu streichen.An erster Stelle der Handlungsempfehlungen finden wir die Aufforde- rung des Landesbeauftragten zur Erstellung eines Aktionsplanes zur Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderung. Die- se Anregung spiegelt die Küstenkoalition mit ihrem Antrag Drs. 18/1308 wider. Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de 2 Allerdings entspricht dieser Antrag wieder einmal dem typischen Ak- tionismus der Regierung. Wir beauftragen die Landesregierung, ei- nen Plan zu erstellen, vorher wird die Kultur des Dialoges mit runden Tischen oder sonstigen öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen dargestellt. Stereotyp nach dem Motto ‚Wir reden mit allen, wir las- sen niemanden zurück‘ Und was kommt dann? Sind wir nicht schon viel weiter in Schleswig-Holstein?Ich kann ja verstehen, dass sie noch ein Papier für die Ewigkeit ver- fassen möchten. Es ist ja auch nicht so, dass es nicht schon ein Ge- samtkonzept der Politik für Menschen mit Behinderung gibt, welches sich natürlich an der UN-Konvention orientiert und verschiedene Leitprojekte beschreibt. Nun kann man dieses Konzept ja gerne fort- schreiben, es bleibt mir nur ein Rätsel, warum der Koalitionsantrag diese bereits geleistete konzeptionelle Arbeit nicht zumindest kurz erwähnt.Wäre es nicht an der Zeit, endlich konkrete einzelne Maßnahmen weiter voranzubringen? Es ist doch völlig gleich, ob es ‚Aktionsplan‘ oder ‚Maßnahmenkatalog‘ oder sonst wie heißt: Wichtig ist uns Libe- ralen, dass wir die bislang gute Arbeit im Bereich der Inklusion und Integration fortführen. Der Prozess des gesellschaftlichen Wandels ist doch im Gange. Die Kommunen brauchen Hilfe bei der Umset- zung, auch finanzielle. Wenn die Zielsetzung allen Beteiligten doch klar ist, wo sind dann die konkreten einzelnen Maßnahmen, die dahin führen. Sie haben in der letzten Legislaturperiode permanent mehr gefordert.Wir haben dagegen in unserer Regierungszeit konkrete Maßnahmen umgesetzt und die Kommunalisierung der Eingliederungshilfe abge- schlossen. Dadurch haben wir dem Grundsatz ‚ambulant vor statio- när‘ Rechnung getragen, sodass Menschen mit Behinderung besser in der Mitte der Gesellschaft leben können. Die, wenn auch techni- sche Anpassung der Finanzierungssystematik in der Eingliederungs- hilfe war wichtig, um bisherige Fehlsteuerungen zu beseitigen und konkret was für Menschen mit Behinderung zu tun. Verbunden hat der damalige Sozialminister Dr. Garg diese Änderung zudem mit der Möglichkeit, dass sozialräumliche Angebote für Menschen mit Be- hinderung gefördert werden können und in Nordfriesland ein ent- sprechendes Modellprojekt initiiert. Konkrete Politik, die bei den Menschen ankommt. Wie wir aus den Fragen zum Haushalt gelernt haben, hält auch die amtierende Regierung an dieser Entscheidung fest und plant keine grundlegende Änderung im Bereich der Einglie- derungshilfe.Nochmal: Sie regieren mittlerweile seit 18 Monaten und es liegt nicht mehr vor als ein Antrag zu einem Aktionsplan. Das ist mir zu wenig.“Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de