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19.02.14
12:23 Uhr
CDU

Peter Lehnert zu TOP 8 + 16: Die Regierungsfraktionen stellen vereinbartes Verfahren in Frage

Europapolitik
Nr. 080/14 vom 19. Februar 2014
Peter Lehnert zu TOP 8 + 16: Die Regierungsfraktionen stellen vereinbartes Verfahren in Frage
Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist Redebeginn
Die Förderung von Wachstum und Beschäftigung bleibt das Kernziel der Kommission auch für 2014, wobei ein besonderer Fokus auf der Überwindung der Jugendarbeitslosigkeit und dem erleichterten Kreditzugang von kleineren und mittleren Unternehmen liegt. Ferner zählen die Vollendung der Bankenunion und des Binnenmarktes, Verbesserungen in den Bereichen Justiz und Sicherheit sowie das Auswärtige Handeln zu den vier Hauptprioritäten der Kommission für die nächsten Monate.
Im Jahr 2014 werden neben der Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion auch die Finanzmarktregulierung sowie die Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung eine wichtige Rolle spielen.
Zu den langfristigen Zielen der Kommission gehören Fortschritte bei Klimaschutz und Energiepolitik sowie eine moderne Industriepolitik.
Die Kommission will sich dabei besonders auf „Ergebnisse und Umsetzung“ konzentrieren. Nach der Verabschiedung des Verordnungspakets zu den Strukturfonds durch Parlament und Rat nun die neue Förderperiode
Pressesprecher Dirk Hundertmark, Mareike Watolla Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/2 programmatisch ausgestaltet werden.
Nach Auffassung der Kommission verdient eine Reihe von laufenden Gesetzgebungsvorhaben, die noch vor den Wahlen zum Europaparlament von Rat und Parlament abgeschlossen werden sollten, eine besondere Aufmerksamkeit. Diese vorrangigen Initiativen, die zur Verabschiedung durch das Europäische Parlament und den Rat anstehen, hat die Kommission erstmalig in das Arbeitsprogramm aufgenommen.
Zur genauen Identifizierung landespolitisch bedeutsamer Vorhaben der Europäischen Kommission fand am 11. Februar gemäß der Vereinbarung über die Konsultation des Landtages im Rahmen der Subsidaritätsprüfung sowie über die Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Europäischen Union die halbjährliche Koordinierungssitzung statt. Dabei sollen der Landtag und Landesregierung einvernehmlich diejenigen Vorhaben der Europäischen Kommission identifizieren, die für das Land von erheblicher landespolitischer Bedeutung sind und wesentliche Interessen des Landes unmittelbar berühren. In dieser Sitzung wurde einvernehmlich festgestellt, dass die elf Punkte, die Inhalt unseres Antrages sind, die Grundlage für die weitere Arbeit der Landesregierung und des Landtages sein sollen. Aus diesem Grunde haben wir im Rahmen der letzten Sitzung des Europaausschusses den entsprechenden Textentwurf allen Fraktionen zur Verfügung gestellt. Wenn nun eine andere Schwerpunktsetzung erfolgen soll, wird das zwischen Landtag und Landesregierung vereinbarte Verfahren grundsätzlich in Frage gestellt. Warum sollen diese Abstimmungssitzungen mit allen Landtagsfraktionen sowie der Landesregierung in Zukunft noch durchgeführt werden, wenn deren einvernehmliche Ergebnisse nicht mehr die Grundlage für unser gemeinsames weiteres Vorgehen bilden. Der leicht modifizierte Antrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und SSW kann nicht darüber hinweg täuschen, das damit einige Punkte der Vereinbarung nicht abgedeckt werden.
Wir sollten beide Anträge in den zuständigen Europaausschuss überweisen, um dort noch einmal die Chance zu nutzen, die getroffene Vereinbarung auch wirklich vollständig umsetzen. Dies möchte ich hiermit beantragen und hoffe, dass wir zu unserem bisherigen Verfahren zurückkehren.



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