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08.09.14
16:51 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung: Haushalt 2015, Zuwanderung und Unterbringung von Flüchtlingen, PKW-Maut und Ökolandbau

87/2014 Kiel, 8. September 2014


Themen der Plenarsitzung: Haushalt 2015, Zuwanderung und Un- terbringung von Flüchtlingen, PKW-Maut und Ökolandbau
Kiel (SHL) – Zu seiner nächsten Tagung kommt der Landtag ab Mittwoch, 10. September, 10:00 Uhr, im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum der Plenartagung stehen die Haus- haltsberatungen für den Haushalt 2015, die Zuwanderung und Unterbringung der Flüchtlinge, die PKW-Maut und der Ökolandbau in Schleswig-Holstein. Nähere Informationen zu allen Ta- gesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung be- gleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter www.sh-landtag.de aufgerufen werden.



Mittwoch, 10. September 10:00 bis 18:00 Uhr

TOP 5, 6, 13, und 45 Haushaltsberatungen 2015 - Erste Lesung -, Gesetzentwürfe der Landesregierung (Drs. 18/2100, 18/2101), Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/1935), Bericht der Landesregierung (Drs. 18/2208), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Rede- zeit 140 Minuten

Die Landesregierung legt ihren Haushaltsentwurf für das kommende Jahr vor, das Parlament berät in Erster Lesung. Nach Ansicht der Regierung kommt Schleswig-Holstein mit dem Zah- lenwerk „dem Ziel eines dauerhaft ausgeglichenen Haushalts einen weiteren großen Schritt näher“. So sinke die Neuverschuldung unter 100 Millionen Euro, und die Vorgaben der Schuldenbremse in der Landesverfassung würden mit großem „Sicherheitsabstand“ eingehal- ten. Außerdem geht es in der Debatte um die Finanzplanung bis 2024 und um die Art der Buchführung in der Landeskasse.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Tobias Rischer, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel ǀ Tel. 0431 988-1120 ǀ Fax 0431 988-1119 E-Mail: pressesprecher@landtag.ltsh.de ǀ Medien-Informationen im Internet: www.ltsh.de ǀ Der Landtag im Internet: www.sh-landtag.de Das Finanzministerium plant für 2015 mit Einnahmen von rund 10,21 Milliarden Euro und Ausgaben in Höhe von etwa 10,31 Milliarden. Die geplante Neuverschuldung liegt bei 98 Mil- lionen und damit rund 190 Millionen Euro unter der für das laufende Jahr geplanten Summe. 2010 lag die Neuverschuldung noch bei fast 1,4 Milliarden, aber die Steuereinnahmen sind seitdem auch um nahezu 2,1 Milliarden gestiegen.

Der Entwurf der Regierung sieht wie schon in den letzten Jahren vor, das strukturelle Defizit stärker abzusenken, als es die Schuldenbremse vorschreibt. Das Defizit beträgt rund 395 Millionen Euro und sinkt gegenüber 2014 um 184 Millionen. Spätestens 2020 muss hier nach den Vorgaben der Schuldenbremse eine Null stehen.

Die Verschuldungsgrenze des Landes wird nach Angaben des Finanzministeriums um 165 Millionen Euro unterschritten. Zudem liege Schleswig-Holstein fast 560 Millionen unter dem zulässigen strukturellen Defizit. Die Auszahlung der Konsolidierungshilfe des Bundes in Höhe von 80 Millionen Euro sei damit gesichert. Der Haushaltsentwurf sieht vor, dass der Ausga- benanstieg deutlich unter den Einnahmesteigerungen liegt. Die Ausgaben sollen nach Regie- rungsangaben um 3,0 Prozent steigen, während die Einnahmen dank der guten Konjunktur um 5,1 Prozent anwachsen.

Mit dem Haushalt 2015 bekommen die Kommunen laut Finanzministerium „eine ebenso kräf- tige wie beständige Unterstützung durch das Land“. Die Ausgaben für den Kommunalen Fi- nanzausgleich steigen auf rund 1,53 Milliarden Euro, ein Anstieg von rund 120 Millionen ge- genüber 2014. Der Landeszuschuss an die Kommunen für die Betriebskosten der U3- Betreuungsplätze wächst um weitere 16,25 Millionen Euro an. Zudem soll es ab 2015 dauer- haft 25 Millionen Euro für Schulsozialarbeit, Hort-Essen und Infrastruktur geben.

Der Entwurf sieht 35 Millionen Euro zur Abdeckung möglicher Risiken vor. Für Zinsen gibt das Land 869 Millionen Euro aus, das sind 40 Millionen weniger als 2014. Als „Wermutstrop- fen“ bezeichnet die Landesregierung die Investitionsquote von 6,7 Prozent. Zum Vergleich: Im Jahr 2000 lag die Quote noch bei 10,1 Prozent, 1980 waren es 19,4 Prozent. Aber: Wenn absehbar sei, wie sich die Zinsen entwickeln, sei es denkbar, hier nachzubessern.

Einige Schwerpunkte des Zahlenwerks: Für 500.000 Euro sollen 200 neue Ausbildungsplätze in der Altenpflege geschaffen werden. Für den „Vielzweckhafen Brunsbüttel“ sollen 38 Millio- nen fließen. Mit der angekündigten Übernahme der BAföG-Kosten durch den Bund werden Landesmittel in Höhe von 36,4 Millionen Euro für Bildungsausgaben in Schule und Hochschu- le frei. Die Landesregierung will dieses Geld im Wesentlichen für die Verbesserung der Unter- richtsversorgung und die Inklusion einsetzen. Zudem gibt es zehn Millionen für den Hoch- schulpakt III.



2 Finanzplanung 2014-2024: Neben dem Haushalt für 2015 geht es im Landtag auch um die Finanzplanung für die kommenden zehn Jahre.
Die Landesregierung will im kommenden Jahrzehnt das strukturelle Defizit weiter abbauen und finanzielle Spielräume für Investitionen in die öffentliche Infrastruktur und für Bildung nut- zen. Konjunkturell bedingte Mehreinnahmen sollen verwendet werden, um die Nettoneuver- schuldung herunterzufahren. „Mit der Finanzplanung erfüllen wir alle Vorgaben der Schulden- bremse und stellen unser Land gleichzeitig zukunftssicher und wettbewerbsstark auf“, heißt es aus dem Finanzministerium.
Um die Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben dauerhaft zu schließen, plant die Landes- regierung bis 2020 mit Einnahmesteigerungen in Höhe von durchschnittlich jährlich 3,7 Pro- zent und mit Ausgabesteigerungen in Höhe von 2,2 Prozent. Die Finanzplanung sieht vor, das strukturelle Defizit im Zeitraum von 2015 bis 2018 von 395 auf rund 129 Millionen Euro zu reduzieren. Der erste Haushalt ohne strukturelles Defizit ist für 2019 geplant. Damit werde die verfassungsrechtliche Vorgabe deutlich unterschritten. Auf Grundlage der prognostizierten Steuerschätzung sei bereits ab 2016 mit einem leichten konjunkturell bedingten Haushalts- überschuss in Höhe von 32 Millionen Euro zu rechnen, heißt es. In den Folgejahren steige das erwartete Plus bis 2018 auf 158 Millionen. Die Schulden des Landes betragen derzeit etwa 27 Milliarden Euro.

Rechnungswesen: Das Land Schleswig-Holstein führt seinen Haushalt derzeit nach den Grundsätzen der Kameralistik. Das ist eine klassische Buchführungsmethode, die die öffentli- chen Verwaltungen häufig nutzen. Hierbei werden Ausgaben und Einnahmen im Rahmen des aktuellen Haushaltsplans aufgeführt. Schulden und Vermögen werden nicht abgebildet.

Die CDU fordert die Regierung nun auf, den Landesetat auf ein kaufmännisches Rechnungs- wesen umzustellen. Die meisten Gemeinden und Kreise in Schleswig-Holstein haben bereits die doppelte Buchhaltung (Doppik) eingeführt. Das Land müsse nun nachziehen, fordert die Union. Zum einen sei die Kameralistik nicht transparent genug. Zum anderen werde auf eu- ropäischer Ebene zurzeit ein neues Standardsystem vorangetrieben, das für die öffentlichen Haushalte aller EU-Mitgliedsstaaten verpflichtend werden soll. Eine Reform sei daher unum- gänglich, und die Landesregierung soll bis Ende 2014 ein entsprechendes Konzept entwi- ckeln.


TOP 9 Erste Lesung des Gesetzentwurfes zur Änderung des Landeswahlgesetzes, Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD, B´90/DIE GRÜNEN, FDP, PIRATEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/2218), geplanter Aufruf 12:20 Uhr - Eine Aussprache ist nicht vorgesehen -



3 Der Gesetzentwurf regelt die Einsetzung des Wahlkreisausschusses für die laufende Legisla- turperiode.


TOP 40 Inklusion an Schulen, Antrag der Fraktionen von SPD, B´90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/1246), Bericht der Landesregierung (Drs. 18/2065), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Wie können Schüler mit Behinderung am besten in den Schulen lernen? Zu dieser Frage legt die Landesregierung nun ihr Inklusionskonzept vor. Der Begriff bezeichnet das gemeinsame Lernen von behinderten und nichtbehinderten Kindern. Eine inklusive Schule sei „offen für alle jungen Menschen in ihrer Unterschiedlichkeit“. Damit die inklusive Schule ihren pädago- gischen Auftrag erfüllen könne, seien eine angemessene Ausstattung, eine verlässliche Or- ganisation sowie qualifizierte Lehrer erforderlich, heißt es aus dem Bildungsministerium. So soll zunächst an den Grundschulen eine zusätzliche schulische Assistenz eingeführt wer- den. Hierfür sind ab 2015 jährlich 13,2 Millionen Euro für rund 314 Assistenzstellen veran- schlagt. Mittelfristig ist vorgesehen, die übrigen Schularten in gleicher Weise zu unterstützen. Das Konzept sieht außerdem vor, den Einsatz der Sonderpädagogen verlässlicher zu gestal- ten. Außerdem soll die Lehrkräfteausbildung und die Fortbildung im Bereich der Inklusion verbessert werden.

Die Schulsozialarbeit soll langfristig vom Land abgesichert werden. Das Land werde die bis- herigen Bundesmittel übernehmen, heißt es. Kreise und kreisfreie Städte sollen ab 2015 dann 17,7 Millionen Euro erhalten, die sie an die Schulen weiterleiten.

Die Förderzentren sollen flächendeckend zur Unterstützung des inklusiven Unterrichts erhal- ten bleiben. Solche Zentren werden auch künftig selbst Schüler unterrichten, besonders die- jenigen mit einer geistigen oder schweren körperlichen Behinderung. Kinder und Jugendliche mit einem Förderbedarf im Bereich Lernen oder sozial-emotionale Entwicklung sollen über- wiegend auf allgemeinbildende Schulen gehen, weil sie dort eher die Chance auf einen quali- fizierten Abschluss hätten. Grundsätzlich gehe es bei der Inklusion nicht um einen „Wettlauf um die höchste Inklusionsquote“.
Aus den größeren Förderzentren, die selbst keine Schüler auf Dauer unterrichten, soll in jeder kreisfreien Stadt bis zum Ende der Legislaturperiode mindestens ein Standort zu einem „Zentrum für inklusive Bildung“ (ZiB) weiterentwickelt werden. Diese Zentren sollen eine zent- rale Rolle bei der Qualitätsentwicklung übernehmen.

Und: Der Übergang Schule-Beruf wird verstärkt inklusiv ausgerichtet. Außerdem sind mehr Stellen für Schulpsychologen vorgesehen. Bis Ende 2015 soll der schulpsychologische Dienst auf 32 Stellen nahezu verdoppelt werden.



4 TOP 39 Erhebung der Arbeitszeiten an Schulen, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/2104), Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses (Drs. 18/2228), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Zwischen 25,5 und 28 Unterrichtsstunden erteilt ein schleswig-holsteinischer Vollzeit-Lehrer pro Woche. Aber wie viele Stunden arbeitet ein Pädagoge insgesamt - inklusive der Zeit, die er für die Vorbereitung, für die Korrektur von Klassenarbeiten, für Elterngespräche, Fortbil- dungen, Konferenzen, Ausflüge und Klassenfahrten aufbringt? Das will die FDP wissen und ruft die Landesregierung auf, entsprechende Zahlen zu ermitteln. Höchstwahrscheinlich ver- gebens: SPD, Grüne und SSW haben das Ansinnen im Bildungsausschuss abgelehnt.

Die Liberalen verlangen eine „unabhängige wissenschaftliche Erhebung“ über die tatsächli- che Arbeitszeit, die während des Schuljahres 2014/15 entstehen soll. Das Ergebnis soll nach Willen der FDP im Oktober nächsten Jahres vorliegen. Begleitet werden soll die Untersu- chung durch einen Beirat aus Lehrer-Vertretern.


TOP 10 Änderung des Gesetzes zur Einrichtung eines Registers zum Schutz fairen Wettbewerbs, Gesetzentwurf der Fraktion der FDP (Drs. 18/2223), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Liberalen wollen das vor einem Jahr von der Regierungskoalition beschlossene Korrupti- onsregister entschärfen. Konkret will die FDP keine Unternehmen mehr ins „Register zum Schutz fairen Wettbewerbs“ eintragen, gegen die zwar ein Straf- oder Bußgeldverfahren läuft, das aber noch nicht abgeschlossen ist. Auch Unternehmen, gegen die das Verfahren bereits eingestellt wurde, sollen nach Willen der FDP bei öffentlichen Aufträgen nicht mehr außen vor bleiben. Beides sieht das Gesetz zurzeit vor.

Nach dem von SPD, Grünen und SSW beschlossenem Regelwerk können Firmen, denen bestimmte wirtschaftliche Verfehlungen vorgeworfen werden, von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden. Das Gesetz nennt rund 30 Straftaten und Ordnungswidrig- keiten, die zum Eintrag führen können. Hierzu zählen Bestechung, Geldwäsche, Betrug, Ur- kundenfälschung, Steuerhinterziehung oder Schwarzarbeit. Öffentliche Auftraggeber aber auch die Strafverfolgungsbehörden sollen verpflichtet werden, einschlägige Unternehmen „unverzüglich“ ans Register zu melden. Schleswig-Holstein führt das Register gemeinsam mit Hamburg.

Ab einem Auftragsvolumen von 25.000 Euro (bei Dienstleistungen) beziehungsweise 50.000 Euro (bei Bauaufträgen) müssen öffentliche Stellen beim Register nachfragen, bevor sie einer



5 Firma den Zuschlag geben. Landet eine Firma im Register, so soll die Auftragssperre ein bis drei Jahre betragen – je nach Schwere des Vergehens.

Bereits im vergangenen Jahr hatte die Opposition moniert, dass allein der Verdacht auf eine Straftat ausreichen kann, um im Register zu landen.


TOP 16 In Schleswig-Holstein ist kein Platz für Antisemitismus, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/2174), geplanter Aufruf 16:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

„Nie wieder Judenhass“ – so lautete im Sommer die Antwort auf anti-jüdische Ausschreitun- gen. Auch die schleswig-holsteinische CDU bezieht deutlich Stellung und fordert „Kein Platz für Antisemitismus“. Konkret soll der Landtag antisemitische Äußerungen und Handlungen verurteilen und die Bürger dazu auffordern, judenfeindliche Tendenzen zu bekämpfen. Die Union fordert außerdem von der Landesregierung, Straftaten mit antisemitischem Hintergrund „konsequent und mit allen rechtsstaatlichen Mitteln zu verfolgen“.

Hintergrund des Antrages sind die judenfeindlichen Ausschreitungen während mehrerer De- monstrationen im Juli. Bei Kundgebungen in verschiedenen Großstädten gegen Israels Gaza- Bodenoffensive wurden Hetzparolen gegen Juden gerufen. Teilweise musste die Polizei Ju- den gegen Angriffe schützen. In Wuppertal gab es einen Brandanschlag auf die dortige Syn- agoge. Auch in anderen europäischen Ländern eskalierten die Proteste gegen die Gaza- Offensive. So kam es in Frankreich zu Gewalt gegen jüdische Einrichtungen und mehrtägigen Straßenschlachten zwischen Jugendlichen und der Polizei.

Gegen die Hetze gingen bundesweit viele Menschen auf die Straße. Am kommenden Sonn- tag, den 14. September, veranstaltet der Zentralrat der Juden eine große Kundgebung vor dem Brandenburger Tor in Berlin.


Donnerstag, 11. September, 10:00 bis 18:00 Uhr

TOP 12 und 43 Entwicklung der Zuwanderung und Unterbringung von Flüchtlingen, Große Anfrage der Fraktion der CDU (Drs. 18/1801), Antwort der Landesregierung (Drs. 18/2160), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Der Strom an Flüchtlingen aus Krisenländern wie Syrien stellt die Aufnahmeeinrichtungen in Schleswig-Holstein vor große Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund berät der Landtag zwei Regierungspapiere zur Flüchtlingspolitik.



6 Einem Bericht aus dem Innenministerium zufolge sind von Januar bis Ende Juli 3.154 Asyl- bewerber neu nach Schleswig-Holstein gekommen und damit etwa 68 Prozent mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. 27 Prozent der Flüchtlinge kamen aus Syrien. Es folgten Afghanistan mit 14 und Serbien mit neun Prozent. Die Ukraine und der Irak spielten bei den Neuaufnahmen keine besondere Rolle. Deutschlandweit beantragten von Januar bis Juli 97.093 Menschen Asyl, 62 Prozent mehr als in den ersten sieben Monaten 2013.

Das Innenministerium steht nach eigener Aussage in engem Kontakt mit den Kommunen. Ein wesentliches Anliegen ist es, die Flüchtlinge nicht in Sammelunterkünften, sondern „dezen- tral“, idealerweise in gemieteten Wohnungen unterzubringen.

Berichten zufolge muss ein Teil der Asylsuchenden in Schleswig-Holstein zunächst in einem großen Zelt schlafen, weil die Erstaufnahmeeinrichtung in Neumünster mit 400 Plätzen über- füllt ist. Der Flüchtlingsbeauftragte des Landes, Stefan Schmidt, lehnt diese Form der Unter- bringung entschieden ab. „Ich habe kein Verständnis dafür, dass die Landesregierung nicht in der Lage war, frühzeitig Kapazitäten zu schaffen, um eine Unterbringung von Schutzsuchen- den in Zelten zu vermeiden.“ Als Alternative bemüht sich das Innenministerium nach eigener Aussage, ehemalige Kasernen als Unterkunft zur Verfügung zu stellen.

Zudem berät das Parlament über die Antwort der Landesregierung auf eine Große Anfrage der CDU zum Thema. Demnach hat die Zahl der Asylsuchenden, die nach Schleswig- Holstein gekommen sind, in den letzten 20 Jahren sehr stark geschwankt. Während im ver- gangenen Jahr insgesamt 3.756 Asylbewerber gezählt wurden, waren es 2007 nur 575.

87,1 Prozent der Flüchtlinge aus Syrien haben im laufenden Jahr politisches Asyl in Deutsch- land erhalten oder genießen Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Bei Iranern betrug die Anerkennungsquote 41,3 Prozent, bei Afghanen 12,6 Prozent. So gut wie keine Chance auf Asyl hatten hingegen Flüchtlinge aus Serbien, Armenien, Eritrea oder dem Kosovo.

Im aktuellsten Abrechnungsjahr 2012 haben Land und Kommunen insgesamt 33,3 Millionen Euro an die Flüchtlinge ausgezahlt. Mehr als zwei Drittel davon trug das Land.


TOP 22 Humanitäre Katastrophe im Irak - Flüchtlinge jetzt aufnehmen, Antrag der Fraktionen von SPD, B´90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/2215), geplanter Aufruf 10:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Terrororganisation IS (Islamischer Staat) führt in Ländern wie Tunesien, Mali, Libyen, Ägypten oder Syrien einen Kulturkampf zur Errichtung eines islamischen „Gottesstaates“. Im Juni ist der IS auch in den Irak eingefallen. Mittlerweile beherrscht die Terrorgruppe weite Teile im Norden und Westen des Landes. Dort agiert die Terrormiliz mit rücksichtsloser Ge-

7 walt gegen Andersgläubige, aber auch gegen moderate sunnitische und schiitische Muslime. Durch sein brutales Vorgehen hat der IS eine große Flüchtlingswelle im Irak ausgelöst. Die offiziellen Zahlen schwanken zwischen 1,8 und 2,1 Millionen irakischer Flüchtlinge. SPD, Grüne und SSW fordern „angesichts der furchtbaren Gewalt im Irak“, dass die Landesregie- rung sich auf Bundesebene für eine humanitäre Aufnahmeaktion für die Flüchtlinge einsetzt.

So soll die Bundesregierung die Kommunen bei der Unterbringung der Vertriebenen unter- stützen. Die bestehenden Resettlement-Programme sollen zudem auf unbefristete Zeit ver- längert werden. „Resettlement“ heißt auf Deutsch „Neuansiedlung“. Die Teilnehmer dieser Programme werden aus Flüchtlingslagern abgeholt und direkt nach Deutschland geflogen. Hier bekommen sie dauerhaften Schutz, Bleiberecht, und es sollen ihnen Zukunftsperspekti- ven geboten werden.

Ende August haben die Innenminister der SPD-geführten Bundesländer bereits ein Aufnah- meprogramm für irakische Flüchtlinge gefordert. Ihre Kollegen der unionsregierten Länder sind skeptisch. Sie halten das normale Asylverfahren für sinnvoller. Kontingente für eine be- stimmte Anzahl von Flüchtlingen festzulegen, würde einen hohen bürokratischen Aufwand nach sich ziehen.


TOP 17 Berichtsantrag Strategiekonzept Verbraucherzentrale, Antrag der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/2204), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Auf Antrag der Piraten berichtet die Landesregierung über die Situation der schleswig- holsteinischen Verbraucherzentralen.

Die Beratungsstellen haben in den letzten Jahren mehrfach zusätzliches Geld gefordert. Die Landeszuschüsse für die fünf Standorte in Kiel, Flensburg, Heide, Norderstedt und Lübeck seien jahrelang nicht erhöht worden, so die wiederholte Klage. Gleichzeitig seien aber die Lohn- und Betriebskosten angestiegen. Konsequenz: weniger Personal, kürzere Öffnungszei- ten.

Die Landesregierung weist hingegen darauf hin, dass die Summe für das laufende Jahr um 40.000 auf 740.000 Euro heraufgesetzt worden sei. „Diese Erhöhung sichert zusammen mit zusätzlichen kommunalen Mitteln die Verbraucherberatung in der Fläche“, heißt es aus dem Wirtschaftsministerium.


TOP 26 Kinder- und Jugendaktionsplan fortführen und erweitern, Antrag der Fraktio- nen von SPD, B´90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/2221), ge- planter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten



8 Die Koalitionsfraktionen wollen den Kinder- und Jugendaktionsplan des Landes erweitern. Neben bisherigen Schwerpunkten wie Gesundheit und Hilfe für Familien soll die Landesregie- rung einen Schwerpunkt „Junges Schleswig-Holstein“ aufbauen, in dem es um die gesell- schaftliche Teilhabe von Kindern und Jugendlichen geht.

SPD, Grüne und SSW fordern, dass junge Menschen grundsätzlich angehört werden müs- sen, wenn es in der Gemeinde oder Stadt um ihre Belange geht. Das schreibt die Gemeinde- ordnung zwar jetzt schon vor, es wird aber nicht überall in die Tat umgesetzt. Außerdem sol- len es Jugendliche künftig leichter haben, trotz Schulunterricht am Nachmittag ein Ehrenamt wahrzunehmen.

Die Koalition will zudem die Medienkompetenz stärken sowie den internationalen Jugendaus- tausch und die „interkulturelle Kompetenz“ fördern. Im nächsten Frühjahr soll die Landesre- gierung einen Zwischenbericht hierüber vorlegen.


TOP 33 Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses (Drs. 18/2177), geplanter Aufruf 12:20 Uhr, eine Aussprache ist nicht vorgesehen


TOP 28 Einführung der PKW-Maut verhindern, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/2224), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die FDP im Landtag macht erneut Front gegen die geplante PKW-Maut. Die Liberalen lehnen eine Straßengebühr sowohl für Autobahnen als auch für Bundes- und Landesstraßen ab. Auch auf Bundesebene ist das Vorhaben umstritten.

Auf Druck der CSU sieht der schwarz-rote Koalitionsvertrag in Berlin die Einführung einer Vignette vor, wie es sie bereits in Österreich und der Schweiz gibt. Um „zusätzliche Ausgaben für eine moderne, sichere und leistungsstarke Verkehrsinfrastruktur auf den Weg zu bringen“ und um „Straßen, Bahnen und Wasserwege zu erhalten und wo nötig auszubauen“ setzen Union und SPD in Berlin in ihrem Koalitionsvertrag auf eine PKW-Maut für Ausländer. „Halter von nicht in Deutschland zugelassenen PKW“ sollen sich „an der Finanzierung zusätzlicher Ausgaben für das Autobahnnetz beteiligen“ - im Inland zugelassene Fahrzeuge sollen hinge- gen nicht höher als heute belastet werden.

Im August hat Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) sein Konzept für die PKW- Maut vorgestellt. Er plant demnach eine Abgabe für das gesamte deutsche Straßennetz. Er wolle mit seiner auch von ausländischen Autofahrern erhobenen Abgabe eine „Gerechtig- keitslücke schließen“. Der CSU-Politiker verwies dazu auf die rund 170 Millionen Fahrten von Haltern ausländischer Autos nach oder durch Deutschland. Der Minister erhofft sich von der Abgabe 2,5 Milliarden Euro Mehreinnahmen netto in einer Legislaturperiode. Diese sollen

9 zweckgebunden in den Straßenbau fließen. Die Maut soll ab 2016 für alle Straßen gelten. Auch die Länder sollen an den Einnahmen beteiligt werden, eine konkrete Quote für sie müs- se aber noch ausgehandelt werden.

Dobrindt versicherte, mit seinen Plänen werde es wie versprochen „keine Mehrbelastung für Fahrzeughalter in Deutschland geben“. Die künftigen Vignetten erhielten inländische Fahr- zeughalter entweder bei der Anmeldung ihres Fahrzeugs oder danach per Post. Deutsche Autofahrer bekommen den Plänen zufolge demnach die Maut-Kosten über die Kfz-Steuer erstattet, so dass unter dem Strich nur Autobesitzer aus dem Ausland zahlen. Geplant ist, eine Vignette für zehn Tage, zwei Monate oder ein Jahr auszugeben. Für die Jahresvignette ist kein Pauschalpreis geplant. Der durchschnittliche Maut-Satz soll bei etwa 88 Euro liegen.

Kritik kommt aus einigen Nachbarländern, aus der Berliner Opposition, aus einigen CDU- Landesverbänden und aus der SPD. Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat ange- kündigt, im Bundesrat gegen das Vorhaben zu stimmen.


TOP 27 und 29 Anträge zu den Autobahnen A 7 und A 20, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/2222), Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/2225), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Opposition fordert erneut mehr Tempo beim Straßenbau. Konkret geht es um die Auto- bahn 20 und die Bundesstraße 5.

Thema A 20: Die Liberalen wollen, dass alle geplanten Abschnitte westlich der A 7 „schnellst- möglich“ zu Ende geplant werden, damit der Bau beginnen kann. Einen ähnlichen Antrag hatten die Liberalen bereits im März gestellt. Die Koalition hatte damals mit dem Motto „Sorg- falt vor übereilten Planungen“ dagegen gehalten.

Bei Bad Segeberg liegt der Bau der A 20 östlich der A 7 seit einem Urteil des Bundesverwal- tungsgerichts aus dem vergangenen November auf Eis. Die Leipziger Richter hatten unter anderem kritisiert, dass der Schutz eines Fledermaus-Bestandes in der Segeberger Kalkhöh- le bei der Planung nicht hinreichend berücksichtigt wurde.

Stattdessen wollen die Liberalen nun weiter westlich die Bagger in Gang setzen, doch das widerspricht dem Koalitionsvertrag. Darin wird darauf verwiesen, dass der noch bis 2015 lau- fende Bundes-Verkehrswegeplan „hoffnungslos unterfinanziert“ sei und dass es keine gesi- cherte Zeitplanung für den Bau der gesamten A 20 gebe. Deswegen müsse zunächst von Osten her der „verkehrstechnisch sinnvolle“ Anschluss an die A 7 bei Bad Bramstedt herge- stellt werden. Mehr sei in der laufenden Wahlperiode bis 2017 nicht möglich.



10 Das Thema hat in den letzten Wochen erneut für Schlagzeilen gesorgt. Auslöser war ein Al- ternativvorschlag der Grünen. Die Regierungspartei setzt auf einen dreispurigen Ausbau der B 206 von der Autobahn 7 bis Itzehoe, eine Umgehung von Wrist und Itzehoe sowie einen Anschluss an die B 5 nach Brunsbüttel. Dort soll es über die Elbe nach Cuxhaven gehen - per Fährverbindung oder Tunnel. Das Prinzip Ausbau statt Neubau könnte nach Einschätzung der Grünen Einsparungen in Höhe von 500 Millionen Euro bringen.

Thema B 5: Die CDU ruft die Landesregierung auf, bei der Erweiterung der Bundesstraße an der schleswig-holsteinischen Westküste mehr aufs Tempo zu drücken. Wenn nicht bis Ende 2015 der erste Spatenstich komme, dann drohe das gesamte Projekt aus dem neuen Bun- desverkehrswegeplan zu fliegen, befürchtet die Union. Konkret geht es um zwei Projekte im Kreis Nordfriesland: die Ortsumgehung von Hattstedt und Bredstedt sowie den dreistreifigen Ausbau zwischen Tönning und Rothenspieker.

Die B 5 ist die Fortsetzung der Autobahn 23. Ab Heide bis zur dänischen grenze rollt der Ver- kehr bislang auf knapp 100 Kilometer Länge auf zwei Spuren. „Zur besseren Anbindung der Westküste wird die B 5 nördlich von Heide (…) dreistreifig ausgebaut“, heißt es im rot-grün- blauen Koalitionsvertrag. Dies sei umso wichtiger, betont jetzt die CDU, weil der Verkehr nach Norden eine Ausweichstrecke brauche. Hintergrund ist die Dauerbaustelle A 7.


TOP 19 Landesweit einheitliche Standards für Entwicklungsberichte von Kompeten- zen in Grundschulen, Antrag der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/2212), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Schleswig-Holstein schafft die Grundschulnoten ab. Die Piraten im Landtag stellen sich hinter dieses Vorhaben der Landesregierung, fordern aber landesweite Standards für die „Entwick- lungsberichte“, die künftig das „gut“ oder „ausreichend“ ersetzen.
Laut Bildungsministerium soll es künftig ab der dritten Klasse im Ermessen der Schulkonfe- renz aus Lehrern und Eltern liegen, ob die Kinder Noten erhalten oder nicht. Bisher mussten in der vierten Klasse Noten vergeben werden, in der dritten konnte die Schulkonferenz dies bereits selbständig entscheiden. „Ziffernnoten sind weder objektiv und verlässlich noch diffe- renziert und leistungsmotivierend“, lautet die Begründung aus dem Bildungsministerium. Sie seien nur vordergründig informativ.
Künftig wird es demnach auch in den Klassen drei und vier wie schon in den ersten beiden Stufen nur Berichtszeugnisse geben. Es schließt sich eine weitere Maßnahme an: Abge- schafft wird auch die Schulübergangsempfehlung. An deren Stelle treten ein Entwicklungsbe- richt und ein Gespräch, an dem die Eltern teilnehmen müssen.



11 Deren Wille zählte in Schleswig-Holstein auch bisher schon beim Übertritt zu einer weiterfüh- renden Schulart. Allerdings konnte – obwohl die Hauptschule als solche gar nicht mehr exis- tiert – weiterhin eine Hauptschulempfehlung durch die Schule ausgesprochen werden. War dies der Fall, konnten Eltern ihr Kind nicht mehr aufs Gymnasium schicken. Das ist nun vor- bei.

Neben dem Gymnasium gibt es im Lande bald nur noch die Gemeinschaftsschulen. Ihnen steht es frei, bis zur achten Klasse keine Noten zu vergeben. Mit der neuen Verordnung, die seit August gilt, würde nur der Anschluss an die Schulrealität hergestellt, so das Ministerium.


TOP 4 Gesetz über die Stiftungsuniversität zu Lübeck, Gesetzentwurf der Landesre- gierung (Drs. 18/1724), Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses (Drs. 18/2226), geplanter Aufruf 16:45 Uhr, geplante Redezeit 40 Minuten

Bereits zum Jahreswechsel soll Schleswig-Holsteins erste Stiftungsuniversität in Lübeck an den Start gehen. Ein entsprechender Gesetzentwurf aus dem Bildungsministerium steht vor der Verabschiedung im Landtag. Über die endgültige Formulierung des Gesetzes will der Bildungsausschuss während der Sitzungspause am Mittwoch, dem 10. September, beraten. Die Umwandlung in eine Stiftung sei ein „wichtiger Schritt zur langfristigen Sicherung und Stärkung des Hochschul- und Wissenschaftsstandortes Lübeck“, heißt es aus dem Bildungs- ministerium. Der Status einer Stiftungsuniversität ermögliche der Uni „mehr Autonomie und Effizienz“. Die Lübecker Universität und auch die Opposition begrüßten den Entwurf.

Konkret heißt das: Die Uni Lübeck erhält nach wie vor Zuschüsse vom Land – von 2014 bis 2018 sind jeweils 25,7 Millionen Euro vorgesehen. Darüber hinaus kann die Uni aber Geld von Dritten einwerben, etwa von Bürgern oder anderen gemeinnützigen Stiftungen. Ziel der Uni ist es nach eigenen Angaben, in den ersten fünf Jahren rund zehn Millionen Euro zusätz- lich einzusammeln.

Es soll aber keine Privatisierung geben. Die Freiheit von Forschung und Lehre bleibe beste- hen, ebenso wie die im Hochschulgesetz garantierte Selbstverwaltung, so das Bildungsminis- terium. Die Erhebung von Studiengebühren schließt der Gesetzentwurf aus. Alle bislang beim Land und künftig bei der Stiftung beschäftigten Mitarbeiter erhalten Bestandsschutz für ihre Arbeitsverträge. Gleiches gilt für die Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten. Das Tarifrecht des öffentlichen Dienstes gilt weiter.

Die Universität erhält aber mehr Freiheiten bei der Personal- und Liegenschaftsverwaltung sowie im Bereich der Finanzmittelbewirtschaftung. So wird die Uni Eigentümerin der von ihr genutzten Landesliegenschaften auf dem Campus und kann künftig mehr Einfluss auf Bau- maßnahmen nehmen. Im Ergebnis sei dies „eines der modernsten Stiftungsgesetze, das wir in Deutschland haben“, heißt es im Bildungsministerium.

12 Die 1964 gegründete Hochschule hat etwa 3.300 Studenten und legt ihren Schwerpunkt auf den Bereich Medizin. 2010 stand der Fortbestand der Uni auf der Kippe, als die damalige schwarz-gelbe Landesregierung die Medizinische Fakultät aus Kostengründen auflösen woll- te. Hierzu kam es aber nach starken Protesten nicht.


Freitag, 12. September, 10:00 bis 18:00 Uhr

TOP 7 Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung von Dauerwohnraum, Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/2108), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 40 Minuten

Wer seinen Erstwohnsitz länger als vier Monate am Stück leer stehen lässt, kann von der Gemeinde gezwungen werden, ihn zu vermieten: Das sieht ein Gesetzesentwurf der Piraten vor, der sich gegen die Wohnungsnot, etwa auf der Ferieninsel Sylt, richtet.

Mit dem „Wohnraumsicherungsgesetz“ soll Gemeinden, in denen Wohnungen knapp sind, eine rechtliche Handhabe gegeben werden, damit privater Dauerwohnraum nicht zur Ferien- vermietung genutzt werden darf. Ähnliche Gesetze gibt es Medienberichten zufolge bereits in anderen Bundesländern, beispielsweise Hamburg.

Laut dem Gesetzesentwurf soll es künftig verboten sein, Dauerwohnraum leer stehen zu las- sen, als Ferienunterkunft zu vermieten oder anderweitig zu nutzen. Letztendlich könnte die Gemeinde per Treuhänder erzwingen, dass so eine „zweckentfremdete“ Wohnung wieder an Dauermieter vermietet wird. Dies sei durch Gerichtsurteile des Bundesverfassungsgerichts rechtlich möglich, heißt es bei den Piraten. Das Gesetz soll nicht nur für künftige Vermietun- gen gelten, sondern auch auf bestehende Gebäude anwendbar sein.

Ohne Rücksicht auf Verluste soll allerdings auch nach dem Piraten-Entwurf niemand ge- zwungen werden, die Ferienvermietung aufzugeben: Bei „Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz, des laufenden Lebensunterhalts, des Lebensunterhalts im Alter oder bei nicht mehr erhaltungswürdigem Wohnraum“ können demnach Ausnahmegenehmigungen für die „Zweckentfremdung“ des Wohnraums beantragt werden. Sollte das Gesetz positiv beschie- den werden, könnte jede Gemeinde selbst entscheiden, ob sie es in ihre kommunale Satzung aufnehmen will oder nicht.


TOP 20 Bericht zum Verlauf und zu den Ergebnissen des Kulturdialoges der Landes- regierung, Antrag der Fraktionen von SPD, B´90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/2213), geplanter Aufruf 10:40 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

13 Der Landtag debattiert über den „Kulturdialog“ der Landesregierung. Das im Juli vorgelegte kulturpolitische Konzept nennt eine Reihe von Schwerpunkten.
Kulturelles Erbe erhalten und vermitteln: In den Landesmuseen und Stiftungen, den Gedenk- stätten, herausragenden Kulturbauten und historischen Kulturlandschaften soll das „reiche kulturelle und zeitgeschichtliche Erbe“ des Landes erhalten und seine Inhalte vermittelt wer- den. Ästhetische Bildung fördern und kulturelle Teilhabe ermöglichen: Schule und Kultur sollen vernetzt werden. Die Arbeit der kulturellen Bildungsträger im Land will das Kulturministerium sichern und eine Breitenbildung und Talentförderung ermöglichen. „Wir wollen Menschen, die kreativ werden wollen, den Raum geben, Kultur zu gestalten“, heißt es aus dem Ministerium.

Kulturstandort Schleswig-Holstein stärken, Kulturtourismus und Kreativwirtschaft fördern: Der Kulturstandort Schleswig-Holstein habe eine immense Bedeutung für Schleswig-Holstein. Entsprechend soll das Schleswig-Holstein Musik-Festival „weiter entwickelt“ werden und die Kulturkooperationen im Ostseeraum ausgebaut werden. Dies gelte etwa für die Ars Baltica.
Kulturförderung und kulturelle Infrastruktur zukunftsfähig gestalten: Durch die bisherige Kul- turförderpraxis des Landes und der Kommunen sei eine vielseitige kulturelle Infrastruktur ent- standen. Mit der Entwicklung von Förderschwerpunkten im Rahmen der Kulturperspektiven möchte das Land Gestaltungsspielraum erlangen, um ergänzend zu einer verlässlichen För- derung der kulturellen Infrastruktur neue und innovative Kulturprojekte fördern zu können.


TOP 23 Bericht zum Stand des baulichen Masterplans (ÖPP) am UKSH, Antrag der Fraktionen von SPD, B´90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/2216), geplanter Aufruf 11:15 Uhr, geplante Redezeit 70 Minuten

Viele Gebäude des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein (UKSH) sind marode. Der Inves- titionsstau beträgt nach Angaben der Landesregierung 1,1 Milliarden Euro. Seit Jahren laufen Planungen, das Großklinikum in Kiel und Lübeck instand zu setzen. Nun berichtet die Lan- desregierung auf Antrag der Koalitionsfraktionen, wie es aktuell um den „baulichen Master- plan“ steht.

Laut Finanzministerium sollen in den kommenden Jahren insgesamt 561,4 Millionen Euro investiert werden. Das sieht der neue „Plan B-Plus“ vor, nachdem der ursprüngliche „Plan B“ lediglich 380 Millionen Euro umfasste. Das Geld soll vor allem in die Gebäude für die Patien- tenversorgung fließen. Forschung und Lehre bleiben zunächst außen vor.

25 Prozent der Summe sollen von privaten Investoren kommen, die dann für einen gewissen Zeitraum Miete für ihre Gebäude kassieren. 75 Prozent soll das UKSH selber beisteuern.


14 Nach Angaben des Ministeriums sucht das Klinikum derzeit europaweit nach einem Finanzie- rungspartner. Die Verträge mit den Investoren und den Banken sollen am 30. September ab- geschlossen werden.

Das UKSH plagen seit Jahren finanzielle Sorgen. Im vergangenen Jahr hat das Klinikum das schlechteste Ergebnis seiner Geschichte erwirtschaftet. 38 Millionen Euro Defizit fuhr das Uniklinikum ein. Zudem haben sich 160 Millionen Euro Schulden aufgehäuft - die Defizite der Vergangenheit.

Stichwort UKSH: Als eines der größten europäischen Zentren für medizinische Versorgung beschäftigt das Uniklinikum an seinen beiden Standorten Kiel und Lübeck etwa 10.500 Mitar- beiter und verfügt über 2.400 Patientenbetten. Das UKSH ist im Jahr 2003 aus den Universi- tätsklinika Kiel und Lübeck entstanden. 6.100 Beschäftigte arbeiten in Kiel, 4.500 in Lübeck. Das UK S-H mit seinen 51 Kliniken und 26 Instituten ist eine Anstalt öffentlichen Rechts in Trägerschaft des Landes sowie der größte Arbeitgeber in Schleswig-Holstein.


TOP 21 Strategie für die Entwicklung des ökologischen Landbaus, Antrag der Frakti- onen von SPD, B´90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/2214), ge- planter Aufruf 14:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Das Landwirtschaftsministerium arbeitet zurzeit nach eigenen Angaben an einer Gesamtstra- tegie zur Förderung der ökologischen Landwirtschaft. Darin soll zum Beispiel dargestellt wer- den, wie Öko-Betriebe die unterschiedlichen staatlichen Fördertöpfe ausschöpfen können, etwa den Vertragsnaturschutz oder die einzelbetriebliche Investitionsförderung. Die Regie- rungsfraktionen im Landtag begrüßen das. Der Öko-Anteil an der landwirtschaftlichen Pro- duktionsfläche liege in Schleswig-Holstein unter dem Bundessschnitt, hier müsse das Land nachbessern.

Das Land hat die Prämien für die ökologische Bewirtschaftung bereits im vergangenen Jahr erhöht. So stiegen die Fördersätze von 137 Euro je Hektar Acker und Grünland auf 180 Euro. In den ersten beiden Jahren der Betriebsumstellung stieg die Prämie von 262 Euro je Hektar auf 280 Euro. Die Landesregierung fördert den ökologischen Landbau mit Flächenprämien, die den Mehraufwand beziehungsweise die Mindererträge ausgleichen, die den Betrieben durch die besonders umweltschonende Wirtschaftsweise entstehen. Im Jahr 2012 erhielten 386 Betriebe Fördermittel im Umfang von rund 4,1 Millionen Euro.

Ende Dezember 2012 gab es in Schleswig-Holstein nach Angaben des Landwirtschaftsminis- teriums insgesamt 503 ökologisch wirtschaftende Betriebe. Nach einer Abnahme im Vorjahr von drei Prozent nahm die Anzahl der Öko-Landwirte damit wieder zu. In Schleswig-Holstein wirtschaften damit etwa 3,7 Prozent der Betriebe nach den Regeln des ökologischen Land- baus.

15 Insgesamt 35.172 Hektar werden im Norden ökologisch bewirtschaftet. Damit beträgt die Öko-Fläche 3,55 Prozent an der landwirtschaftlich genutzten Fläche. Die Landesregierung strebt nach eigenen Angaben einen Wert von sieben Prozent an.


TOP 46 Bericht über die Inspektion der Kaverne im Kernkraftwerk Brunsbüttel, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/2059), mündlicher Bericht der Landesregierung, geplan- ter Aufruf 14:35 Uhr, geplante Redezeit 70 Minuten

In den Kavernen des AKW Brunsbüttel rosten Atommüllfässer vor sich hin. Fast ein Viertel der begutachteten Behälter soll Berichten zufolge in schlechtem Zustand sein. Wie es mit dem Atommüll weitergehen soll, berichtet die Landesregierung nun auf Antrag der CDU.

Experten haben demnach festgestellt, dass die 631 in unterirdischen Lagerstätten im stillge- legten Kernkraftwerk aufbewahrten Atommüll-Fässer teilweise in desaströsem Zustand sind. Von bislang 131 inspizierten Behältern seien 28 auffällig gewesen.

Die 1983, 1985 und 2011 in Brunsbüttel eingelagerten Atomfässer waren demnach nicht für eine langfristige Lagerung vorgesehen. Nach Angaben von Betreiber Vattenfall hätten sie bereits Mitte der 1990er Jahre umgefüllt und ins bis heute noch nicht in Betrieb genommene Endlager Schacht Konrad bei Salzgitter (Niedersachsen) gebracht werden sollen.

Vattenfall hatte nach den jüngsten Funden rostiger Fässer angekündigt, diese nach dem In- spizieren aller sechs Kavernen bis Anfang 2015 bergen zu wollen. Anschließend sollen sie in endlagerfähige Container umgefüllt und zunächst in einer Halle des AKW Brunsbüttel aufbe- wahrt werden - bis ein Transport nach Schacht Konrad möglich sei.


TOP 24 Rechtssicherheit bei der Nutzung von Ferienwohnungen, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/2219), geplanter Aufruf 15:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

In Schleswig-Holsteins Urlaubsorten gibt es zahlreiche Ferienwohnungen, die in reinen Wohngebieten liegen. Laut der Baunutzungsverordnung des Bundes darf der Wohnraum dort aber nicht gewerblich genutzt werden. Nach einer Reihe von Gerichtsurteilen gehen die Be- hörden nun mancherorts gegen die Vermieter vor. Die wiederum sind landesweit verunsi- chert. Die FDP fordert deswegen, die Bundesverordnung an die Gegebenheiten anzupassen und so „Rechtssicherheit“ für die Besitzer der Ferienwohnungen zu schaffen.

Bereits 2007 hatte das Oberverwaltungsgericht Greifswald unter Berufung auf die Baunut- zungsverordnung einer Klägerin untersagt, ihre Dachgeschosswohnung als Ferienwohnung zu nutzen. Die Dame zog vor das Bundesverwaltungsgericht, das den Greifswalder Richter-

16 spruch im vergangenen Sommer bestätigte. Auch ein Gelsenkirchener Rentner, der seinen Altersruhesitz ins Ostseebad Rerik (Mecklenburg-Vorpommern) verlegt hatte, ist erfolgreich gerichtlich gegen den Lärm und Trubel der umliegenden Ferienwohnungen vorgegangen.

Nun machen sich einige Kommunen daran, das Greifswalder Urteil in die Praxis umzusetzen. Medienberichten zufolge geht die Bauaufsichtsbehörde des Kreises Ostholstein in Grömitz und auf der Insel Fehmarn gegen einige Vermieter von Ferienwohnungen vor. Nachdem sich Anwohner wiederholt beklagt hatten, habe der Kreis die Nutzung der Häuser als Urlaubsresi- denz untersagt, heißt es. Im Gegenzug haben dem Vernehmen nach mehr als 20 Investoren der behördlichen Anordnung widersprochen. Daher muss nun das Verwaltungsgericht Schleswig in einem Musterverfahren entscheiden. Das soll frühestens im Herbst geschehen.

So stören sich offenbar immer mehr Anwohner an den ständigen An- und Abreisen und mit- unter auch am wenig rücksichtsvollen Verhalten der Touristen. Hinzu kommt: Außerhalb der Saison werden Neubaugebiete, in denen überwiegend Ferienwohnungen vermietet werden, zu Geisterdörfern. Andererseits führen Vermieter auf der Insel Sylt an, sie könnten es sich gar nicht leisten, dort Häuser zu bauen, wenn sie nicht einen Teil davon als Ferienwohnung ver- mieteten.

Nach einem „Abstimmungsgespräch“ mit Kommunalvertretern im Kieler Innenministerium strebt das Land nun dem Vernehmen nach ebenfalls eine Änderung der Baunutzungsverord- nung an.


TOP 25 Wirkungslose Umweltzonen in deutschen Städten abschaffen, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/2220), geplanter Aufruf 16:20 Uhr, geplante Redezeit 35 Mi- nuten

Insgesamt 56 deutsche Städte haben in den letzten Jahren Umweltzonen eingerichtet. Um die Feinstaub-Belastung zu senken, dürfen hier nur schadstoffarme Autos fahren. Die Wa- genbesitzer müssen für fünf bis zehn Euro eine grüne Plakette erwerben und damit nachwei- sen, dass ihr Fahrzeug einen modernen Motor mit geregeltem Katalysator besitzt.

Die Umweltzonen seien wirkungslos, teuer und bürokratisch, kritisiert nun die CDU im Land- tag. Die Union ruft die Landesregierung auf, sich beim Bund für die Abschaffung der seit 2005 bestehenden Regelung einzusetzen. Denn: Bereits knapp 96 Prozent aller deutschen PKW hätten nach Angaben des Auto Club Europa eine grüne Plakette. Nur eine Minderheit der Wagen habe noch alte Dieselmotoren, die lediglich eine gelbe oder eine rote Plakette erhal- ten. Hinter den Umweltzonen steht eine EU-Vorgabe. Demnach gelten europaweit Grenzwerte für Feinstaub. Der Tagesmittelwert von 50 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft darf an nicht mehr als 35 Tagen pro Jahr überschritten werden. Da der Kfz-Verkehr zur Belastung der

17 Luft mit Feinstaub in Innenstädten besonders stark beiträgt, haben inzwischen 56 Städte Umweltzonen eingerichtet. In Schleswig-Holstein gibt es keine Umweltzonen.


TOP 35 Anträge zur Bafög-Übernahme des Bundes, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/1960neu), Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/1970), Änderungsantrag der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/2017), Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschus- ses (Drs. 18/2196), geplanter Aufruf 16:55 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Der Bund greift den Ländern beim Thema Bildung unter die Arme. Nach einer Ende Mai er- zielten Absprache will Berlin von 2015 an komplett das Schüler- und Studenten-Bafög über- nehmen. Für Schleswig-Holstein heißt das: Rund 36 Millionen Euro, die bislang für das Bafög vorgesehen waren, stehen für andere Ziele zur Verfügung. Koalition und die drei Oppositions- fraktionen haben unterschiedliche Konzepte erarbeitet, wofür das Geld ausgegeben werden soll. Nach Diskussionen im Bildungsausschuss stehen die Anträge von CDU, FDP und Pira- ten nun vor der Ablehnung. Die CDU fordert, mit den Bafög-Millionen „mindestens 300 zusätzliche Lehrerplanstellen zu schaffen". Zudem macht sich die Union für eine „Qualitätsverbesserung in den Universitäten“ stark. Diesen Punkt unterstreicht auch die FDP. Die Liberalen wollen das frei werdende Geld zu zwei Dritteln in die Hochschulen investieren und lediglich ein Drittel in die Schulen stecken. Die Piraten rufen die Landesregierung auf, zunächst einmal ein „Bedarfs- und Finanzierungs- konzept“ für den Bildungsbereich vorzulegen. Bis das vorliegt, sollen alle bisher geplanten Sparmaßnahmen auf Eis gelegt werden.

Aus diesen Vorschlägen wird nun aber wohl nichts werden. SPD, Grüne und SSW wollen dagegen erreichen, dass an den Schulen in Schleswig-Holstein bis 2017 insgesamt 728 mehr Lehrer unterrichten als bisher geplant. Über einen Nachtragsetat wurden bereits für das lau- fende Jahre 4,75 Millionen Euro für 228 Lehrerstellen finanziert. Weitere Bafög-Mittel will die Koalition verwenden, um den Lehrer-Vertretungsfonds aufzustocken. Davon sollen besonders Berufsschulen profitieren. 2015 sind das 7,6 Millionen Euro, 2016 dann 2,7 und ein weiteres Jahr später 2,25 Millionen. Für die Hochschulen sind aus Mitteln, die für Bafög-Erhöhungen reserviert waren, ab 2016 jährlich zehn Millionen Euro vorgesehen.


TOP 42 Arbeitsgruppenergebnisse zum Personalabbau und zur Struktur der Landespo- lizei, Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, B´90/DIE GRÜNEN, FDP, PIRATEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/2105neu), Bericht der Landesregierung (Drs. 18/2162), geplanter Aufruf 17:30 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Insgesamt 288 Stellen soll die Landespolizei nach Willen der Landesregierung in den kom- menden Jahren einsparen. Wo die Stellen genau wegfallen, ist noch nicht entschieden. Das Innenministerium legt dem Landtag aber nun einen Zwischenbericht vor.

18 Demnach sind vier Bereiche betroffen: der IT-Sektor (bis zu 51 Stellen), die Wasserschutzpo- lizei (bis zu 83,5 Stellen), die Verkehrsüberwachung (bis zu 124 Stellen) sowie der Umwelt- und Verbraucherschutz (bis zu 32 Stellen). Eine endgültige Entscheidung soll im Innenminis- terium nicht vor Ende September fallen.



Hinweis: Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter www.sh-landtag.de unter Aktuell/plenum-online. Die September-Ausgabe wird voraus- sichtlich am Nachmittag des Dienstag, 9. September, ab ca. 16 Uhr ins Netz gestellt. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zu- sammenfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Verände- rungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktuali- sierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten.

Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitver- folgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter www.okkiel.de.



19 Reihenfolge der Beratung der 25. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt. Im Falle von Anträgen zu einer Aktuellen Stunde erfolgt eine Anpassung der Reihenfolge der Beratung.
angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 10. September 2014 5 + 6 + Haushaltsberatungen 2015 - Erste Lesung - 140 10:00 13 + 45 9 Erste Lesung des Gesetzentwurfes zur Änderung des Landeswahlge- 0 12:20 setzes - Eine Aussprache ist nicht vorgesehen

40 Inklusion an Schulen 35 15:00 39 Erhebung der Arbeitszeiten an Schulen 35 15:35 10 Änderung des Gesetzes zur Einrichtung eines Registers zum Schutz 35 16:10 fairen Wettbewerbs 16 In Schleswig-Holstein ist kein Platz für Antisemitismus! 35 16:45 Donnerstag, 11. September 2014 12 + 43 Entwicklung der Zuwanderung und Unterbringung von Flüchtlingen 35 10:00 22 Humanitäre Katastrophe im Irak - Flüchtlinge jetzt aufnehmen 35 10:35 17 Berichtsantrag Strategiekonzept Verbraucherzentrale 35 11:10 26 Kinder- und Jugendaktionsplan fortführen und erweitern 35 11:45 33 Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses 5 12:20

28 Einführung der PKW-Maut verhindern 35 15:00 27 + 29 Anträge zu den Autobahnen A 7 und A 20 35 15:35 19 Landesweit einheitliche Standards für Entwicklungsberichte von Kompe- 35 16:10 tenzen in Grundschulen 4 Gesetz über die Stiftungsuniversität zu Lübeck 40 16:45 Freitag, 12. September 2014 7 Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung von Dauerwohnraum 40 10:00 20 Bericht zum Verlauf und zu den Ergebnissen des Kulturdialoges 35 10:40 der Landesregierung 23 Bericht zum Stand des baulichen Masterplans (ÖPP) am UKSH 70 11:15

21 Strategie für die Entwicklung des ökologischen Landbaus 35 14:00 46 Bericht über die Inspektion der Kaverne im Kernkraftwerk Brunsbüttel 70 14:35 24 Rechtssicherheit bei der Nutzung von Ferienwohnungen 35 15:45 25 Wirkungslose Umweltzonen in deutschen Städten abschaffen 35 16:20 35 Anträge zur Bafög-Übernahme des Bundes 35 16:55 42 Arbeitsgruppenergebnisse zum Personalabbau und zur Struktur der 35 17:30 Landespolizei



20 Zu folgenden Tagesordnungspunkten ist eine Aussprache nicht vorgesehen:

TOP Redezeit 9 Zweite Lesung des Gesetzentwurfes zur Änderung des Landeswahlgesetzes - Eine 5 Aussprache ist nicht vorgesehen - 11 + 18 Vertretung des Landes im Ausschuss der Regionen 0 38 Kooperationsverbot im Wissenschaftsbereich aufheben 5


Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorgesehen (Sammeldrucksache 18/2235):

TOP 2 Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein 3 Entwurf eines Gesetzes zur Senkung der Bürokratiekosten 8 Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Betreuungsgesetzes 14 Evaluierung des Meeresschutzes 15 Bericht zur Novellierung des Rettungsdienstgesetzes 30 Abbau von Zugangsbeschränkungen für das Handwerk / Stärkung des Meisterbriefes 31 Zulässigkeit der Volksinitiative „A 20 endlich fertigstellen" 32 Jakobskreuzkraut bekämpfen - Honigqualität sicherstellen 34 Gestaltung des Berichts zur Unterrichtssituation ab 2015 36 Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zur Hochschulgesetzgebung 37 Anträge zu Speichertechnologien, Genehmigungsstau bei Windkraftanlagen und Bericht über die Planung von SuedLink 47 Bericht der Investitionsbank Schleswig-Holstein 2013


Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen:
41 Mobilität für Kinder und Jugendliche in Schleswig-Holstein - Für die nächste Tagung wird eine Redezeit von jeweils 5 Minuten vorgesehen - 44 Bericht für 2013 „Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen Schloss Gottorf“, - Für die nächste Tagung wird eine Redezeit von jeweils 5 Minuten vorgesehen -



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