Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
09.10.14
09:54 Uhr
Landtag

Beauftragter: Menschen mit Behinderung vom Mindestlohn nicht ausschließen

110/2014 Kiel, 9. Oktober 2014


Beauftragter: Menschen mit Behinderung vom Mindestlohn nicht aus- schließen

Kiel (SHL) – Ulrich Hase, Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung, fordert die Politik auf, keine Ausnahmen beim Mindestlohn für Menschen mit Behinderung zuzulas- sen. Mit Blick auf die aktuelle Diskussion in einem schleswig-holsteinischen Integrati- onsbetrieb sagte Hase heute in Kiel: „Wenn man den Mindestlohn einführt, muss er für alle gelten. In Zeiten der Inklusion sind Sonderregelungen für Menschen mit Behinderung der falsche Weg, egal wie man zum Mindestlohn steht. Wenn überhaupt müssten wir über Förderinstrumente nachdenken".
Nach Auffassung des Landesbeauftragten würde der Ausschluss von Beschäftigten mit Behin- derung im Mindestlohngesetz Schleswig-Holsteins gegen Regelungen der UN- Behindertenrechtskonvention verstoßen, die in Deutschland als höherrangiges Bundesrecht gelte. In der Konvention sei nicht nur das gleiche Recht auf Arbeit im allgemeinen Arbeitsmarkt formuliert, sondern auch das Recht auf damit einhergehende Rechte wie zum Beispiel Entloh- nung. Zudem solle die Konvention Schutz vor Ausgrenzung in Sonderverhältnisse bieten.

„Die Schieflage des diskutierten Integrationsbetriebes muss genau betrachtet werden. Wenn fehlende Förderinstrumente Grund für die Entlassungen sind, muss die verantwortliche Behörde beraten und unterstützen“, so Hase. „Bevor man jedoch für alle Integrationsbetriebe eine Aus- nahmeregelung schafft, die indirekt gerade Menschen mit Behinderung vom Mindestlohn ausschließt, sollte die Situation umfassender betrachtet werden.“



Verantwortlich für diesen Pressetext: Tobias Rischer, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel ǀ Tel. 0431 988-1120 ǀ Fax 0431 988-1119 E-Mail: pressesprecher@landtag.ltsh.de ǀ Medien-Informationen im Internet:www.ltsh.de ǀ Der Landtag im Internet: www.sh-landtag.de