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13.10.14
10:17 Uhr
Landtag

Neue Krankenversichertenkarte: Ab 2015 ist ausschließlich elektronische Gesundheitskarte mit Lichtbild gültig

111/2014 Kiel, 13. Oktober 2014


Neue Krankenversichertenkarte: Ab 2015 ist ausschließlich elektronische Gesundheitskarte mit Lichtbild gültig
Kiel (SHL) – Zum kommenden Jahr heißt es für viele Versicherte: „Abschiednehmen“. Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten Samiah El Samadoni weist darauf hin, dass die alte Krankenversichertenkarte zum 1. Januar 2015 ungültig wird. Gesetz- lich Krankenversicherte können ab diesem Zeitpunkt nur noch mit der neuen Gesund- heitskarte Leistungen in Anspruch nehmen.
„Die Übergangsfrist ist letztmalig bis zum Ende des Jahres verlängert worden. Der Großteil der Versicherten hat die neue elektronische Gesundheitskarte mit Lichtbild seit vielen Monaten im Portemonnaie. Einige Patienten nutzen aber weiterhin aus Unkenntnis oder aus Zweifeln an der Datensicherheit die alte Krankenversichertenkarte“, sagte El Samadoni heute in Kiel. Aber: Alte Krankenversichertenkarten könnten ab 2015 selbst dann nicht mehr genutzt wer- den, wenn ein späteres Gültigkeitsdatum aufgedruckt ist.
Die Bürgerbeauftragte empfiehlt Versicherten ohne neue elektronische Gesundheitskarte mit Lichtbild, sich aufgrund der Bearbeitungszeit zeitnah an die Krankenkasse zu wenden. „Zwar dürfen dringende Behandlungen auch ohne Vorlage der neuen Gesundheitskarte nicht abge- lehnt werden. In diesen Fällen haben Versicherte aber lediglich zehn Tage Zeit, eine gültige Karte nachzureichen“, informiert El Samadoni. Nach dieser Frist könne die Arztpraxis eine Privatvergütung für die Behandlungen verlangen, ein Ersatz sei dann nicht möglich.
Im Gegensatz zur alten Krankenversichertenkarte beinhaltet die neue elektronische Gesund- heitskarte – neben Lichtbildern der Versicherten – einen Prozessor-Chip mit Betriebssystem, der zahlreiche Anwendungen und die Speicherung zusätzlicher Daten ermöglicht. Es können zukünftig Notfalldaten gespeichert werden, ferner ist die elektronische Gesundheitskarte als Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) im europäischen Ausland verwendbar und ersetzt damit den Auslandskrankenschein (E111).

Das Büro der Bürgerbeauftragten im Karolinenweg 1 in Kiel steht den Ratsuchenden werktags von 9 bis 15 Uhr offen, mittwochs zudem bis 18.30 Uhr. Informationen zur Anreise stehen auf der Website des Landtages (www.landtag.ltsh.de/beauftragte/bb/). Die Bürgerbeauftragte ist aber auch per Post, Telefon, Fax und E-Mail zu erreichen (Postfach 7121, 24171 Kiel; Tel.: 0431 988-1240; Fax: 0431 988-1239; buergerbeauftragte@landtag.ltsh.de).


Verantwortlich für diesen Pressetext: Tobias Rischer, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel ǀ Tel. 0431 988-1120 ǀ Fax 0431 988-1119 E-Mail: pressesprecher@landtag.ltsh.de ǀ Medien-Informationen im Internet: www.ltsh.de ǀ Der Landtag im Internet: www.sh-landtag.de