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17.11.14
16:02 Uhr
Landtag

Behindertenbeauftragte von Bund und Ländern beschließen Stuttgarter Erklärung zum Recht auf inklusive schulische Bildung

130/2014 Kiel, 17. November 2014


Behindertenbeauftragte von Bund und Ländern beschließen Stuttgar- ter Erklärung zum Recht auf inklusive schulische Bildung
Kiel (SHL) – Auf Einladung des Beauftragten der Landesregierung von Baden- Württemberg für die Belange von Menschen mit Behinderungen trafen sich am 13. und 14. November 2014 die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern zu ihrer diesjäh- rigen Herbsttagung in Stuttgart und haben das zentrale Anliegen der UN-Behinderten- rechtskonvention nach Verwirklichung des Rechts auf gemeinsames Lernen von Men- schen mit und ohne Behinderung bekräftigt.
„Inklusion im Bildungsbereich nach Artikel 24 UN-Behindertenrechtskonvention bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen die gleichen Möglichkeiten offenstehen, ihre Potenziale und Fähigkeiten im allgemeinen Bildungssystem entwickeln zu können. Das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung ist nach der UN-Konvention der Regel- und nicht der Ausnahmefall. Inklusion ist somit eine Aufgabe für alle Schulen und Schularten“, bekräftigten die Beauftragten des Bundes und der Länder in ihrer gemeinsamen Stuttgarter Erklärung.

„Ein inklusives Bildungssystem kann es nicht zum Nulltarif geben“, sagte Verena Bentele, Be- hindertenbeauftragte der Bundesregierung. „Bund, Länder und Kommunen werden aufgefordert, die notwendigen finanziellen Mittel zusätzlich bereitzustellen“, so Verena Bentele weiter.

Die Landesbeauftragten appellierten insbesondere an die Kommunen, sich ihrer Verantwortung für ein inklusives Bildungssystem zu stellen. „Die Verwirklichung des Rechts auf inklusive Bil- dung bzw. die Schaffung eines durchgängig inklusiven Bildungssystems ist eine gesamtgesell- schaftliche Aufgabe, für die Bund, Länder und Gemeinden gemeinsam verantwortlich sind. Es darf nicht sein, dass die gleichberechtigte Teilhabe von jungen Menschen mit Behinderungen an durchgängig inklusiven Bildungsangeboten durch eine übermäßige Berufung auf die Konnexität eingeschränkt wird“, betonte der Landes-Behindertenbeauftragte Ulrich Hase.

Auch bekräftigten die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern, dass das Recht auf inklusive Bildung für Menschen mit Behinderungen nach der UN-Behindertenrechtskonvention Verantwortlich für diesen Pressetext: Tobias Rischer, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel ǀ Tel. 0431 988-1120 ǀ Fax 0431 988-1119 E-Mail: pressesprecher@landtag.ltsh.de ǀ Medien-Informationen im Internet:www.ltsh.de ǀ Der Landtag im Internet: www.sh-landtag.de 2


weit über den Bereich der schulischen Bildung hinausgeht und insbesondere die Bereiche frühkindliche Bildung, die berufliche Bildung, das Hochschulwesen, die Erwachsenbildung sowie alle Bildungsangebote und Bildungseinrichtungen im Sinne des lebenslangen Lernens umfasst.

Die Stuttgarter Erklärung finden Sie unter folgendem Link: https://www.landtag.ltsh.de/homedata/kat1/data/stuttgarter_erklaerung.pdf