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08.12.14
17:14 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung: Haushalt 2015, Denkmalschutzgesetz und Demokratieoffensive gegen Wahlmüdigkeit

140/2014 Kiel, 8. Dezember 2014



Themen der Plenarsitzung: Haushalt 2015, Denkmalschutzgesetz und Demokratieoffensive gegen Wahlmüdigkeit
Kiel (SHL) – Zu seiner nächsten Tagung kommt der Landtag ab Donnerstag, 11. Dezem- ber, 10 Uhr, im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum der Plenartagung stehen die endgültigen Beratungen zum Haushalt 2015, das Denkmalschutzgesetz, das Tierschutz- Verbandsklagerecht, die Volksinitiative zum Bau der A20 sowie eine Demokratieoffensi- ve gegen Wahlmüdigkeit.
Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum ent- hält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuel- len Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter www.sh-landtag.de aufgerufen werden.



Donnerstag, 11. Dezember, 10:00 Uhr

TOP 3, 4, 9, 15, 35, 36, 37, 38, 39 und 44 Haushaltsberatungen 2015, geplanter Aufruf 10 Uhr, geplante Redezeit 270 Minuten

Rund zehn Milliarden Euro sind im Topf, wenn der Landtag abschließend über den Landes- haushalt 2015 berät. Im Vergleich zum Ursprungsentwurf der Landesregierung aus dem Sep- tember will die Koalition mehr neue Schulden aufnehmen, auch weil die Steuereinnahmen nicht mehr so sprudeln wie noch im Sommer gedacht. Mit den neuen Krediten wollen SPD, Grüne und SSW auch die Investitionsquote verbessern. Mehr Geld gibt es für Bauprojekte und die Versorgung von Flüchtlingen.



Verantwortlich für diesen Pressetext: Tobias Rischer, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel ǀ Tel. 0431 988-1120 ǀ Fax 0431 988-1119 E-Mail: pressesprecher@landtag.ltsh.de ǀ Medien-Informationen im Internet: www.ltsh.de ǀ Der Landtag im Internet: www.sh-landtag.de Die Opposition legt ein Bündel an Gegenanträgen vor. CDU, FDP und Piraten verlangen mehr Mittel für Infrastruktur, Hochschulen, innere Sicherheit oder Verbraucherschutz. Außer- dem berät der Landtag über eine Reihe weiterer Haushaltsthemen.

Die Vorschläge im Einzelnen:

Die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und SSW wollen die Investitionen im Haushalt für das kommende Jahr um 32 Millionen Euro erhöhen. 19 Millionen sollen über neue Kredite finanziert werden, die restlichen 13 Millionen werden durch Zinseinsparungen und eine Sen- kung der Risikovorsorge gedeckt. Die Nettokreditaufnahme steigt damit auf 261,6 Millionen Euro. Bereits mit der Nachschiebeliste der Landesregierung vom 11. November war die Neu- verschuldung gegenüber dem ursprünglichen Haushaltsentwurf um 145 Millionen Euro auf 243 Millionen erhöht worden.

Trotz der zusätzlichen Schulden will die Koalition die Vorgaben der Schuldenbremse klar ein- halten. Laut der Schuldenbremse in der Landesverfassung muss das Land Jahr für Jahr we- niger Verbindlichkeiten aufnehmen, um spätestens 2020 einen Haushalt mit einer schwarzen Null vorzulegen. Investieren will das Bündnis vor allem in Krankenhäuser, energetische Sa- nierung und die Verkehrsinfrastruktur. Die historisch niedrigen Zinsen böten eine gute Gele- genheit, notwendige Investitionen anzugehen, heißt es. Der Risikopuffer zu den verfas- sungsmäßigen Vorgaben der Schuldenbremse beträgt demnach trotz höherer Kreditaufnah- me noch 134 Millionen Euro.

Zehn Millionen Euro gibt es im kommenden Jahr mehr für die Modernisierung der Kranken- häuser im Land, jeweils fünf weitere Millionen folgen 2016 und 2017. Rund 15,5 Millionen Euro will das Bündnis in sozial und energetisch relevante Bauprojekte investieren. Allein drei Millionen Euro mehr sind für die Unterbringung von Flüchtlingen eingeplant.

Außerdem sollen weitere vier Millionen Euro ins Sondervermögen Verkehrsinfrastruktur flie- ßen. Eine zusätzliche Million plant das Bündnis für den Ausbau einer modernen Fahrradinfra- struktur ein. Zwei Millionen Euro sollen 2015 in die Sanierung von Sportstätten und Schwimmbädern fließen. Zudem gibt es mehr Geld für den Kulturbereich und die Minderhei- tenförderung. Die Investitionsquote des Haushalts werde durch die Haushaltsanträge der Fraktionen auf einen Wert zwischen 7,2 und 7,3 Prozent steigen und damit ähnlich hoch sein wie im laufenden Etat, heißt es aus der Koalition.

Die Landesregierung hatte in ihrer Nachschiebeliste bereits 145 Millionen Euro neue Schul- den veranschlagt - zusätzlich zu den 98 Millionen aus dem ersten Entwurf im September. Der Grund: Die Steuerschätzung im November hat dem Land deutlich weniger Einnahmen in Aussicht gestellt als zuvor prognostiziert. Das Finanzministerium rechnet für 2015 mit Min- dereinnahmen von 135 Millionen.



2 Zusätzliches Geld will das Kabinett für Flüchtlinge und Asylbewerber bereitstellen - insgesamt rund 53 Millionen Euro. Grund ist der Zustrom von Flüchtlingen aus Afrika und Nahost, insbe- sondere dem Bürgerkriegsland Syrien. 16,6 Millionen gibt es für Unterhaltszahlungen, zwölf Millionen für Unterkünfte und knapp zehn Millionen für Sprachunterricht.

Außerdem will die Landesregierung zehn Millionen in das marode Universitätsklinikum UKSH stecken. Zu den Veränderungen im Haushalt gehört auch, dass die Zinsausgaben des mit 27 Milliarden Euro verschuldeten Landes im nächsten Jahr um 95 Millionen Euro niedriger ange- setzt werden.

Die CDU will im kommenden Jahr deutlich mehr investieren als die Koalitionsfraktionen und trotzdem weniger neue Schulden machen. Mehr Geld soll im Haushalt 2015 vor allem für die Sanierung der maroden Landesstraßen fließen. Die Union will die Mittel um 64 auf 90 Millio- nen Euro aufstocken.

Außerdem sollen die Kommunen weitere 21 Millionen Euro für Ausbau und Sanierung ihrer Infrastruktur erhalten. Davon stammen zehn Millionen aus Bundesmitteln für den Radwege- bau und den öffentlichen Nahverkehr, die nach den Plänen der Union umgewidmet werden sollen. Mit zusätzlichen fünf Millionen Euro für Planung will die Union laufende und künftige Bauvorhaben wie beispielsweise die Rader Hochbrücke und den Weiterbau der Autobahn 20 beschleunigen.

Für die Modernisierung der Krankenhäuser sollten nach CDU-Willen jährlich zehn Millionen Euro aus dem Zweckvermögen Wohnraumförderung/Krankenhausfinanzierung der Investiti- onsbank zur Verfügung stehen. Die kommunalen Sportstätten sollen mit jährlich vier Millionen Euro saniert werden. Mehr will die Union auch in Sachen Lehrerstellen. Mit 200 zusätzlichen Stellen soll dem zusätzlichen Bedarf für den Erhalt kleiner Grundschulen und Förderschulen Rechnung getragen werden.

Insgesamt sehen die Haushaltsanträge der größten Oppositionsfraktion zusätzliche Investiti- onen in Höhe von 113 Millionen Euro vor. So soll die Investitionsquote des Haushalts 2015 auf 7,8 Prozent steigen. Der Risikopuffer zu den Vorgaben der Schuldengrenze liegt bei ih- rem Antrag bei 134 Millionen Euro.

Trotz höherer Investitionen will die CDU die geplante Neuverschuldung wieder unter 200 Mil- lionen Euro drücken und einen ähnlich hohen Risikopuffer zu den Vorgaben der Schulden- bremse schaffen. Die Union setzt vor allem auf eine Kürzung der sächlichen Verwaltungs- ausgaben der Ministerien um 38 Millionen Euro. Sie lägen laut Haushaltsentwurf bei 480 Mil- lionen Euro - 2012 hätten die Etats noch 434 Millionen Euro betragen. Außerdem will die CDU die Rücklagen der Ministerien auflösen. Diese betrügen etwa 30 Millionen Euro.

Die FDP nennt drei politische Schwerpunkte: Bildung, Infrastruktur und innere Sicherheit.

3 Im Bildungsbereich wollen die Liberalen mit einer „Hochschuloffensive“ bis zum Ende der Legislaturperiode insgesamt 50 Millionen Euro zur Verbesserung der Raum- und Personalsi- tuation der Hochschulen investieren. Um die Inklusion an den Schulen voranzubringen, sollen bis 2017 insgesamt 300 Sonderpädagogen zusätzlich eingestellt werden. Mit einem Schulin- vestitionsprogramm in Höhe von 20 Millionen Euro soll der Sanierungsstau bei den Sportstät- ten und im Bereich Barrierefreiheit beseitigt werden. Und: Die von der Koalition nicht zur Streichung vorgesehenen 228 Lehrerstellen sollen in Teilen zugunsten kleinerer Grundschul- standorte eingesetzt werden. Die FDP-Fraktion will auch die gesetzlichen Voraussetzungen für eine bessere Finanzierung der deutschen Ersatzschulen schaffen.

Im Bereich der inneren Sicherheit will die FDP bereits im kommenden Jahr bei der Landespo- lizei die sogenannte „strategische Lücke“ von 160 Stellen schließen. Die Pläne der Koalition, bei der Polizei bis zum Jahr 2020 insgesamt 122 weitere Stellen zu streichen, lehnen die Freidemokraten ab. Die Erschwerniszulage für Polizeibeamten soll „noch einmal deutlich“ angehoben werden: um zweimal je 2,5 Millionen Euro auf insgesamt knapp 10,5 Millionen Euro im Jahr 2017.

Die FDP fordert zudem, die Mittel für den Landesbetrieb Straßenbau um 35 Millionen Euro aufzustocken. Zudem soll es 15 Millionen extra für den kommunalen Straßenbau geben. Aus dem Zweckvermögen Wohnraumförderung/Krankenhausfinanzierung sollen ab 2015 jährlich bis zu 50 Millionen Euro für Einzelinvestitionen bereitgestellt werden. Darüber hinaus legt die FDP-Fraktion ein Investitionsprogramm „Krankenhaussanierung“ in Höhe von 30 Millionen für 2015 auf.

Die Piraten legen in ihren Anträgen den Schwerpunkt auf die „strukturell unterfinanzierten“ Hochschulen. So fordern sie zehn Millionen Euro, damit die Unis und FHs sich auf den dop- pelten Abiturjahrgang 2016 einstellen können, wenn eine hohe Zahl an Erstsemestern erwar- tet wird. Außerdem soll die Hälfte der Bafög-Millionen, die das Land aus Berlin bekommt, an die Hochschulen gehen. Das wären 18,2 Millionen Euro. Die Koalition will das Geld im kom- menden Jahr komplett in die Schulen investieren.

Um eine hundertprozentige Unterrichtsversorgung an den Schulen zu gewährleisten, fordern die Piraten eine „Untersuchung über die tatsächlich anfallenden Kosten des Schulbesuchs unserer Kinder“. Bei der Infrastruktur lautet das Motto der Piraten: Erhalt vor Neubau. Das Geld für den Straßen-Neubau soll in den Ausbau des ÖPNV gehen.

Um die Verbraucherzentralen „endlich ausreichend“ zu finanzieren, beantragen die Piraten 86.000 Euro. Das Standortmarketing mit dem Slogan „Der echte Norden“ wollen die Piraten einstampfen, „weil man ehrlicherweise eingestehen muss, dass ein Erfolg nicht erkennbar ist oder gar messbar wäre“. Bevor mehr Landesgeld in die öffentlichen Theater fließt, soll ein „Gutachten zur Weiterentwicklung der Theaterstandorte in Schleswig-Holstein“ in Auftrag ge-



4 geben werden. Und: Wer Sicherheitsfehler im Computersystem des Landes findet, soll eine Belohnung erhalten.

Um das zu finanzieren, wollen die Piraten 45 Millionen Euro Globale Mehrausgaben streichen und „unnötige Doppelstrukturen“ beim UKSH abbauen. Hier können nach Überzeugung der Piraten fünf Millionen Euro eingespart werden.

Die weiteren Haushaltsthemen:

- Die FDP will dem Landesrechnungshof ein generelles Prüfungsrecht bei der Einglie- derungshilfe einräumen, stößt damit aber auf Widerstand bei der Koalition - insbeson- dere bei der SPD. Die Kernfrage ist, ob der Rechnungshof anstelle der Kommunen die Wirtschaftlichkeit der Ausgaben prüfen darf. Es geht um den mit 600 Millionen Euro größten Einzeltitel im Haushalt. Eingliederungshilfen werden beispielsweise für Men- schen mit körperlichen Behinderungen oder psychischen Problemen gezahlt. - Von den Einnahmen des Nordwest-Lotto geht künftig mehr Geld an soziale Zwecke: Acht Prozent der Lotto-Gelder, mindestens aber acht Millionen Euro im Jahr, gehen in die Sportförderung (bisher: mindestens 6,3 Millionen). Jeweils ein halbes Prozent er- halten der Landesfeuerwehrverband für seine Nachwuchsförderung, die Friesenstif- tung und der Landesverband der Sinti und Roma. In die Suchtberatung fließen nach wie vor 4,9 Prozent. Insgesamt nimmt Nordwestlotto pro Jahr Schätzungen zufolge gut 100 Millionen Euro ein. SPD, Grüne und SSW haben einen Ursprungsentwurf der Piraten im Finanzausschuss entsprechend abgeändert. Die Piraten, die anfangs bis zu 500.000 Euro an den Landesfeuerwehrverband abtreten wollten, enthielten sich im Ausschuss, ebenso wie CDU und FDP. - Die FDP beklagt den „historischen Tiefstand bei den Investitionsausgaben“, prangert die „zukunftsvernichtende Politik“ der Landesregierung an und fordert, die Investitio- nen des Landes pro Jahr um ein Prozent zu steigern. Ziel müsse es sein, die Investiti- onsquote auf zwölf Prozent der Gesamtausgaben zu schrauben. - Auch die Union fordert, die Investitionsquote im Landeshaushalt anzuheben und wirft der Koalition vor, „auf das süße Gift von kreditfinanzierten Ausgaben zu setzen“. Der CDU-Antrag aus dem November stieß im Finanzausschuss auf den Widerstand von SPD, Grünen und SSW. - Die Piraten fordern, dass der Landesverfassungsschutz auflisten muss, wie viel Geld er für welche Zwecke ausgibt. Im Landeshaushalt soll aufgelistet werden, welche Kos- ten für Mitarbeiter, für länderübergreifende Zusammenarbeit, für Geräte und Fuhrpark oder für Öffentlichkeitsarbeit entstehen. Der Antrag wurde im Ausschuss von allen an- deren Fraktionen abgelehnt. - FDP und CDU wollen die sogenannte Erschwerniszulagen-Verordnung auf Berufsfeu- erwehrleute ausweiten. Bislang erhalten nur Polizei- oder Justizbeamte eine Zulage, wenn sie nachts oder am Wochenende arbeiten. Bis Jahresanfang 2014 galt das auch



5 für die Feuerwehr. Der Antrag wurde aber von den Koalitionsfraktionen im Finanzaus- schuss abgelehnt. - Der Landesrechnungshof (LRH) hat in seinen Bemerkungen für das Haushaltsjahr 2012 Vorschläge für eine wirtschaftliche Haushaltsführung vorgelegt. Nachdem die Arbeitsgruppe Haushaltsprüfung die Anregungen unter die Lupe genommen hat, emp- fehlen SPD, Grüne und SSW der Regierung Entlastung für diesen Haushalt zu ertei- len und eine Reihe von LRH-Hinweisen umzusetzen. CDU, FDP und Piraten votierten dagegen. - Einstimmig erteilt der Finanzausschuss dem Landesrechnungshof Entlastung für das Haushaltsjahr 2012.


TOP 10 Änderung des Landesbeamtengesetzes, Gesetzentwurf der Fraktion der CDU (Drs. 18/2494), geplanter Aufruf 15:30 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Unterstützung für Polizisten oder Justizvollzugsbeamte, die Opfer von Gewalttaten werden: CDU und Koalition wollen einen Hilfsfonds auflegen. Die Koalition hat hierfür 100.000 Euro in ihren Haushaltsanträgen vorgemerkt.

Das Problem: Beamte, die attackiert, verletzt oder beraubt werden, erstreiten vor Gericht häu- fig den Anspruch auf Schmerzensgeld. Die Täter sind aber oft nicht in der Lage zu zahlen. Die Ordnungshüter bleiben möglicherweise auf Anwalts- und Gerichtskosten sitzen und be- kommen keinen Ersatz für beschädigtes Eigentum wie Mobiltelefone oder Uhren. In solchen Fällen soll der Landes-Fonds unbürokratisch helfen. Schätzungen zufolge warten die be- troffenen Polizisten im Lande derzeit auf fällige Zahlungen von insgesamt 40.000 Euro. Hier soll das Land in Vorleistung gehen.

Das Land soll laut dem Gesetzentwurf bei Schadensersatz-Forderungen von mindestens 250 Euro einspringen. Bis zu zwei Jahre nach dem Urteil gegen den Täter können Beamte ihre Ansprüche beim Land geltend machen.

1188 Gewalttaten gegen Polizisten verzeichnete das Innenministerium im Jahr 2013. Dabei wurden 354 Gesetzeshüter verletzt. 2012 waren es 1315 Angriffe mit 443 Verletzten.


TOP 11 Ausführung des Gesetzes des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, Gesetzent- wurf der Landesregierung (Drs. 18/2499), geplanter Aufruf 16:05 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Lange schwelte der Streit über die Kosten der Sozialhilfe zwischen der Landesregierung und der kommunalen Ebene. Es geht um die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Die Kreise und kreisfreien Städte hatten dem Land vorgeworfen, einen zu großen Teil des

6 Geldes, das der Bund für diesen Zweck in den Norden überweist, für sich behalten zu wollen. Seit Mitte November gibt es eine Einigung. Der entsprechende Entwurf für ein Ausführungs- gesetzt zum Sozialgesetzbuch XII wird nun im Landtag beraten.

Nach der bisherigen Regelung finanzierte das Land vorwiegend stationäre Leistungen, die Kommunen ambulante Leistungen der Sozialhilfe. Künftig beteiligt sich das Land an allen Ausgaben der Sozialhilfe. Teil des Kompromisses ist, dass die im Gesetzesentwurf vorgese- hene Höhe der Beteiligung des Landes von 78 Prozent auf 79 Prozent angehoben wird. Die Kommunen hatten ursprünglich verlangt, dass das Land 80 Prozent der Kosten trägt. Im Ge- genzug übernehmen die Kreise einen Anteil an den Ausgaben für stationäre Leistungen. 2015 sind insgesamt rund 652 Millionen Euro Landesmittel im Topf. Hinzu kommen etwa 230 Millionen Euro vom Bund. Sollte die Summe nicht ausreichen, wollen Land und Kommunen gemeinsam dafür geradestehen.

Nach Zahlen des Statistischen Bundesamts erhielten zum Jahresende 2013 insgesamt 270.000 Menschen in Schleswig-Holstein die staatliche Grundsicherung. Das sind 9,6 Pro- zent der Bevölkerung (Bundesschnitt: 9,1 Prozent). Dazu zählen das Arbeitslosengeld II, die Sozialhilfe sowie die Leistungen für Asylbewerber und die Kriegsopferfürsorge.


TOP 12 Rehabilitierung verurteilter homosexueller Menschen, Antrag der Fraktionen von SPD, B’90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/2329), geplanter Aufruf 16:40 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

20 Jahre ist es her, dass Paragraf 175, der sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe stellte, aus dem deutschen Strafgesetz gestrichen wurde. Der seit 1871 existierende Paragraf wurde zwar in den 1960er und 70er Jahren reformiert, indem man das Schutzalter für Homosexuelle abweichend von dem für heterosexuelle Handlungen erst auf 21 Jahre und 1973 auf 18 Jahre festsetzte. Trotzdem wurden bis 1994 in der Bundesrepublik rund 100.000 Ermittlungsverfahren gegen Homosexuelle eingeleitet. Es kam zu 50.000 Verurteilungen.

Vor diesem Hintergrund fordern SPD, Grüne und SSW die „gründliche Aufarbeitung sowie eine angemessene Wiedergutmachung“ für die Betroffenen. Zudem solle sich die Landesre- gierung „weiterhin auf Bundesebene aktiv für eine Aufhebung der Urteile (…) und eine zeit- nahe Rehabilitation der betroffenen Menschen einsetzen.“ Diese seien häufig traumatisiert und für das ihnen ergangene Unrecht nie rehabilitiert worden.


TOP 29 Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses (Drs. 18/2477), geplanter Aufruf 17:15 Uhr, eine Aussprache ist nicht vorgesehen



7 Freitag, 12. Dezember, 10:00 Uhr

TOP 23 Demokratie lebt von Beteiligung, Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, B’90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/2532), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten

Fraktionsübergreifend gegen Wahlmüdigkeit: Koalition und CDU wollen die Wähler motivie- ren, wieder stärker ihr Stimmrecht zu nutzen. Der gemeinsame Antrag enthält 20 Anregun- gen, darunter eine Reihe praktischer Vorschläge.

Die Fraktionen wollen den Wahlkampf in den Kommunen erleichtern und Hürden abbauen, die einer höheren Wahlbeteiligung entgegenstehen. So könnten Wahlunterlagen in Leichterer Sprache verfasst und Informationen auch in den wichtigsten Migrantensprachen vorgelegt werden.

Schulen sollen politische Bildung verbindlich im Unterricht berücksichtigen. Ausdrücklich sprechen sich die Abgeordneten dafür aus, dass Politiker auch in der heißen Wahlkampfpha- se Schulen besuchen und mit den Schülern diskutieren dürfen. Bislang ist das nicht möglich. Der Antrag unterstreicht zudem die Beteiligungsrechte für Jugendliche in Schule und Kom- mune sowie am Ausbildungsplatz.

Gemeindevertretungen dürften künftig nicht mehr beschließen, vor Wahlen keine Plakate aufzustellen, heißt es weiter: Der Landtag prüft jetzt, ob Wahlen auch online abgehalten und mobile Wahllokale eingerichtet werden können. Auch soll geklärt werden, ob Briefwahlunter- lagen automatisch mit der Wahlberechtigung versandt werden können, ohne dass die Gefahr von doppelten Stimmabgaben besteht. Auch über längere Öffnungszeiten der Wahllokale, über Wahlen über zwei oder drei Tage hinweg und über mobile Wahllokale wird nachgedacht.

An der Kommunalwahl 2013 beteiligten sich nur 43,3 Prozent der Berechtigten - ein Tief- stand. Die Beteiligung an Parlamentswahlen in Deutschland ging von 1983 bis 2013 um 18,3 Prozentpunkte zurück.


TOP 2 Entwurf eines Gesetzes zum Tierschutz-Verbandsklagerecht, Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, B’90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/298), Bericht und Beschlussempfehlung des Umwelt- und Agrarausschusses (Drs. 18/2430), geplanter Aufruf 10:30 Uhr, geplante Redezeit 40 Minuten

Die schleswig-holsteinische Landesverfassung schützt seit zwei Jahren „die natürlichen Grundlagen des Lebens sowie die Tiere“. Wie dieses Staatsziel mit Leben gefüllt werden soll,

8 ist allerdings umstritten. Die Koalition will ein Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände gesetzlich verankern. CDU und FDP sind strikt dagegen.

Die Koalition will es Organisationen wie dem Deutschen Tierschutzbund oder dem Verein gegen quälerische Massentierhaltung “ProVieh“ ermöglichen, gegen Tierhalter, zum Beispiel agrarische Großbetriebe, zu klagen. Anlass können enge, unhygienische Ställe sein oder das umstrittene Abschneiden („Kupieren“) von Schweineschwänzen. Zudem sollen die Verbände sich bereits einschalten können, wenn eine Baugenehmigung bei den Behörden vorliegt. Bis- lang können die Tierschützer nicht aus eigener Kraft einschreiten: Verstöße müssen den Be- hörden gemeldet werden.

Tiere hätten selbst keine Stimme und bräuchten deshalb einen Fürsprecher, heißt es bei der Koalition. Union und Liberale kritisieren, der Vorstoß richte sich gegen die Landwirtschaft und würde zu einer Prozessflut führen.

Seit 2002 ist der Tierschutz aber als Staatsziel in Artikel 20a des Grundgesetzes aufgeführt. Deutschland ist damit das erste EU-Land, in dem der Tierschutz Verfassungsrang erhalten hat.


TOP 21 Soli auslaufen lassen - Bürger nicht immer weiter belasten, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/2530), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

2019 endet der Solidarpakt II, der ursprünglich nur für den Aufbau Ost gedacht war. Über den Solidaritätszuschlag auf die Einkommens- und Körperschaftssteuer nimmt der Staat beträcht- liche Summen ein. 2013 waren es 14,38 Milliarden Euro. Es gibt mehrere Vorschläge, den Soli nach 2020 nicht abzuschaffen, sondern in anderer Form weiterlaufen zu lassen. Die FDP im Landtag stemmt sich gegen diese Pläne. Statt „permanenter Steuererhöhungen“ müsse es ein „Moratorium für eine ständig fortschreitende Ausweitung der Staatstätigkeit geben“, heißt es bei den Liberalen.

Die schwarz-gelbe Koalition im Bund hatte den Soli Anfang der 1990er Jahre beschlossen, nachdem der Aufbau Ost ins Stocken geraten war. Bundesweit zahlten die Bürger ab 1995 zunächst 7,5 Prozent ihres Einkommens- beziehungsweise Körperschaftssteueraufkommens zusätzlich an den Staat. Seit 1998 sind es 5,5 Prozent. Rund 250 Milliarden Euro hat der Bund seitdem aus dieser Quelle eingenommen.

Das Geld aus dem Solidar-Zuschlag steht bislang allein dem Bund zu. Die Ministerpräsiden- ten von SPD und Grünen fordern deswegen, dass der Zuschlag ab 2020 auch Ländern und Kommunen im Westen zugutekommen soll. Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat sich mehrfach dafür stark gemacht, die Soli-Mittel in einen Tilgungsfonds umzuleiten, um die



9 angesammelten Schulden der öffentlichen Kassen abzutragen. Auch ein Topf für Bildung oder für die Sanierung der Verkehrsinfrastruktur ist im Gespräch.

Die Soli-Debatte ist Teil der anstehenden Neugestaltung der Finanzbeziehungen von Bund, Ländern und Kommunen. Neben dem Soli läuft 2019 auch der derzeitige Länderfinanzaus- gleich aus. Die Gemengelage ist kompliziert. Der Bund, die alten und neuen Länder sowie die „reichen“ und „armen“ Länder haben jeweils unterschiedliche Interessen. Es geht zum einen darum, wie das Steueraufkommen von über 700 Milliarden Euro im Jahr zwischen Bund, Ländern und Kommunen aufgeteilt wird. Zum anderen gibt es Diskussionen über Zuständig- keiten, etwa im Sozialbereich, oder über die Schuldenbremse im Grundgesetz.

Aufgrund der schwierigen Gemengelage wurde ein ursprünglich für den Montag der Plenar- woche anberaumtes Treffen der Finanzminister aus Bund und Ländern abgesagt. Am Don- nerstag wollen sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Regierungschefs der Län- der in dieser Sache beraten.


TOP 8 Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Denkmale, Gesetzentwurf der Landes- regierung (Drs. 18/2031), Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses (Drs. 18/2507), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Monatelang wurde diskutiert - nun steht das neue Denkmalschutzgesetz der Landesregierung vor der Verabschiedung. Die Koalitionsfraktionen haben das Regelwerk im Bildungsaus- schuss mit einigen Änderungen durchgewinkt. CDU und FDP waren dagegen und kritisieren das Gesetz scharf. Sie legen jeweils eigene Gegenanträge vor.

Ein Kernpunkt: Privatgebäude sollen in Schleswig-Holstein künftig ohne vorherige Information der Eigentümer in die Denkmalliste eingetragen werden können. Eigentümer könnten dann erst im Nachhinein Einspruch erheben. Dieses sogenannte deklaratorische Verfahren soll es den Denkmalschutzbehörden ermöglichen, den Rückstau in den Inventarlisten aufzuarbeiten. Damit erhielten die Bürger Rechtssicherheit, heißt es dazu aus der Koalition. Und: Das Land schütze damit sein kulturelles Erbe. „Wirtschaftliche Interessen dürfen nicht den Vorrang vor der Bewahrung der kulturellen Substanz des Landes haben“, argumentieren SPD, Grüne und SSW: Kein Hausbesitzer müsse befürchten, „mit nicht zu leistenden Anfor- derungen zum Erhalt konfrontiert zu werden“.

Bisher gilt im Lande das so genannte konstitutive Verfahren: Denkmäler werden per Verwal- tungsakt in eine Liste aufgenommen. Damit haben Eigentümer die Möglichkeit, frühzeitig da- gegen vorzugehen. Schleswig-Holstein ist neben Hamburg und Nordrhein-Westfalen das ein- zige Bundesland, in dem dieses Verfahren noch angewendet wird.



10 Die Befürchtung der Opposition: Eigentümer stünden jetzt vor teuren und langwierigen Ver- fahren, wenn sie Widerspruch gegen die Denkmalbehörden einlegen wollen. Und: Sanierun- gen könnten komplizierter und Versicherungen teurer werden.

FDP und CDU legen in ihren Gegenentwürfen Kompromissvorschläge zum Aufnahmeverfah- ren vor. Nach Willen der Liberalen sollen Hausbesitzer die Behörde dazu drängen können, unverzüglich über ihr Gebäude zu entscheiden. So müssten die Eigentümer nicht abwarten, ob sie vom Denkmalschutz betroffen sind. Außerdem wollen die Liberalen eine Regelung aus dem bisherigen Gesetz erhalten: Das Kulturministerium soll Einspruch erheben können, wenn ein Gebäude unter Schutz gestellt werden soll, das jünger als 65 Jahre ist. Die CDU fordert, dass der Eigentümer die Möglichkeit erhält, sich gegenüber der Behörde zu äußern, bevor das Bauwerk in der Denkmalliste landet.

Ein weiterer Punkt der rot-grün-blauen Gesetzesnovelle: Die Unterscheidung zwischen einfa- chen und besonderen Kulturdenkmalen soll wegfallen. Der Denkmalbegriff soll sich „inhaltlich an den bewährten Standards des besonderen Denkmals orientieren“. Der Denkmalschutz werde damit transparenter und einfacher zu handhaben: Der Gesetzentwurf sieht außerdem die Stärkung von Ehrenamt und Öffentlichkeit im Denkmalschutz vor. So soll der Aufgabenbe- reich des Denkmalrats erweitert werden. Der Rat kann zukünftig alle Denkmalschutzbehörden beraten.


TOP 33 Volksinitiative „Neue Wege für Schleswig-Holstein - A20 endlich fertigstellen“, Antrag der Volksinitiative „Neue Wege für Schleswig-Holstein e.V. – A20 endlich fertig- stellen“ (Drs. 18/2248), Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsaus- schusses (Drs. 18/2509), geplanter Aufruf 14:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Volksinitiative „Neue Wege für Schleswig-Holstein - A20 endlich fertigstellen“ steht vor der Ablehnung. SPD, Grüne und SSW sprachen sich im Wirtschaftsausschuss sowie im In- nen- und Rechtsausschuss gegen das Anliegen aus. Begründung: Der von der Initiative ge- forderte „absolute Vorrang“ für die A20 würde andere Projekte wie die Rader Hochbrücke und den Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals gefährden. Diese hätten aber eine „ebenso hohe Be- deutung“.

Zudem sei die Forderung, die A20 innerhalb von fünf Jahren fertig zu stellen, „vollständig un- realistisch“. Schuld an den Verzögerungen beim Autobahn-Bau seien „Planungsfehler der Vorgängerregierung“. Der Weiterbau der A 20 stockt, seit das Bundesverwaltungsgericht im November 2013 die Planungen für rechtswidrig erklärt hatte. Der Schutz einer Fledermaus- Population im Raum Bad Segeberg sei nicht ausreichend berücksichtigt worden, urteilten die Richter.



11 CDU und FDP werfen der Koalition „fadenscheinige“ Argumente und „Blockadepolitik“ vor. Für Planung und Bau des Nord-Ostsee-Kanals sei nicht das Land, sondern die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes zuständig. Auch der Ersatzbau der Rader Hochbrücke trete nicht in Konkurrenz zur A20, da die Planung ausdrücklich nicht der sonst zuständigen Landesbehörde übertragen werde.

Mit inzwischen rund 27.000 Unterschriften konnten die Autobahn-Befürworter das Quorum von 20.000 übertreffen. Nach Willen der Volksinitiative soll sich der Landtag dafür stark ma- chen, die Trasse so schnell wie möglich auf allen Abschnitten zu planen und zu bauen.

Die Koalition verweist in ihrem Koalitionsvertrag darauf, dass der noch bis 2015 laufende Bundesverkehrswegeplan „hoffnungslos unterfinanziert“ sei und dass es keine gesicherte Zeitplanung für den Bau der gesamten A20 gebe. Deswegen müsse zunächst von Osten her der „verkehrstechnisch sinnvolle“ Anschluss an die A7 bei Bad Bramstedt hergestellt werden. Mehr sei in der laufenden Wahlperiode bis 2017 nicht möglich. Die Koalitionspartner betonen aber auch ihre „grundsätzlich unterschiedlichen Bewertungen“ in dieser Sache - die Grünen haben wiederholt Zweifel geäußert, ob das zu erwartende Verkehrsaufkommen den Bau des Großprojekts überhaupt rechtfertigt.

Lehnt das Parlament die Volksinitiative ab, können die Initiatoren ein Volksbegehren starten. Hierzu müssen sie innerhalb eines halben Jahres 80.000 Unterschriften zusammenbringen. Ist ein Volksbegehren erfolgreich, muss innerhalb von neun Monaten ein Volksentscheid fol- gen. Das Anliegen gilt als angenommen, wenn die Mehrheit der Wähler zustimmt und wenn mindestens 15 Prozent aller Wahlberechtigten dafür sind.


TOP 18 und 41 Lernmittelfreiheit in Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktionen von PI- RATEN, SPD, B’90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/2502), Antrag der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/1735neu), Bericht der Landesregierung (Drs. 18/2479), geplanter Aufruf 14:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Lernmittelfreiheit rückt in den Fokus. Die Koalitionsfraktionen stellen sich hinter einen Antrag der Piraten, der sozial schwächere Familien langfristig entlasten will. Bereits im Jahr 2012 hatte der Kinderschutzbund darauf aufmerksam gemacht, dass Bildung nicht frei zu- gänglich, sondern mit hohen Kosten für Lernmittel verbunden ist. Demnach zahlen Eltern an einem Gymnasium pro Kind und Schuljahr durchschnittlich 700 Euro. Besucht ein Kind die Grundschule, müssen die Eltern bis zu 500 Euro jährlich ausgeben. Diese Summen setzen sich beispielsweise aus Kosten für Arbeitsmaterialien, Kopien oder Ausflüge zusammen.

Bevor es um konkrete Maßnahmen zur Entlastung der Eltern geht, soll die Landesregierung Daten erheben, wie teuer der Schulbesuch wirklich ist. Dafür sollen sämtliche Kosten an allen



12 Schultypen überprüft werden. Für diese Elternbefragung wollen die vier Fraktionen 10.000 Euro bereitstellen. Der entsprechende Regierungsbericht liegt jedoch noch nicht vor.

Durch das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) des Bundes können sich Familien staatlich unterstützen lassen. Im ersten Schulhalbjahr werden 70 Euro ausgezahlt, im zweiten 30 Euro. Damit ist bei einer Grundschule jedoch nur ein Fünftel der jährlichen Kosten gedeckt, bei wei- terführenden Schulen sogar noch weniger. Durch diese hohe Differenz sehen Piraten, SPD, Grüne und SSW den kostenlosen Zugang zu Bildung gefährdet.

Auch der Kinderschutzbund und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in Schleswig-Holstein bemängeln die niedrige Förderung durch das BuT. Eine Folge sei unter anderem, dass bis zu 30 Prozent der Schüler nicht vollständig für den Schulalltag ausgerüstet sind.


TOP 6 Änderung des Brandschutzgesetzes, Gesetzentwurf der Fraktion der CDU (Drs. 18/1665), Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 18/2238), Bericht und Beschluss- empfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 18/2505), geplanter Aufruf 15:10 Uhr, geplante Redezeit 40 Minuten

Die freiwilligen Feuerwehren in Schleswig-Holstein sollen so früh wie möglich neue Mitglieder gewinnen können. Außerdem soll das Ehrenamt in den Wehren gestärkt werden. Das sehen Gesetzentwürfe der CDU und der Landesregierung für eine Reform des Brandschutzgesetzes vor. Im Innen- und Rechtsausschuss steht am Morgen des letzten Plenarstages, Freitag, dem 12. Dezember, die abschließende Beratung an.

Laut dem Papier aus dem Innenministerium sollen Wehren eine Kinderabteilung einrichten können. Mädchen und Jungen dürften dann bereits mit sechs statt wie bisher mit zehn Jahren in die Feuerwehr eintreten. Nach dem zehnten Geburtstag wechseln sie in die Jugendabtei- lung. Mit 16 Jahren ist weiterhin der Eintritt in die Einsatzabteilung möglich. Für die Teilnahme an echten Einsätzen wie Bränden oder Unglücken müssen die Helfer jedoch volljährig sein. Zudem könnten freiwillige Feuerwehren künftig eine sogenannte Verwaltungsabteilung ein- richten. Sie bietet Menschen, die körperlich zum aktiven Dienst nicht geeignet sind, die Chan- ce, sich ehrenamtlich zu engagieren. Außerdem will die Regierung die Altersgrenze auch für die Wehrführer und deren Stellvertreter von derzeit 65 auf 67 Jahre anheben. Gemeinde- wehrführer können zu ihrer Entlastung künftig auch mehrere Stellvertreter haben. Diese Mög- lichkeit besteht bisher nur für Amts- und Kreiswehrführer.

Auch die CDU will die schleswig-holsteinischen Feuerwehren verstärkt für Kinder und Ju- gendliche öffnen - die Wehren bereits für Sechsjährige. Von Übungsdiensten und Einsätzen sollen die Kinder befreit sein und stattdessen eine Früherziehung im Umgang mit Feuer erhal- ten.

13 In Schleswig-Holstein gibt es 1.371 freiwillige Feuerwehren mit 48.104 aktiven Angehörigen und 9.491 Jugendliche in 429 Jugendabteilungen. Dazu kommen vier Berufsfeuerwehren in Kiel, Lübeck, Flensburg und Neumünster mit insgesamt 870 Beamten. Die Zahlen spiegeln den Stand vom 31. Dezember 2013 wider.



TOP 16 Basisdemokratisches Verfahren zur Pflegekammer, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/2495), geplanter Aufruf 15:50 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die CDU macht erneut Front gegen die geplante Pflegekammer. Bevor die Landesregierung ein Gesetz vorlegt, um die Kammer ins Leben zu rufen, soll sie alle Beteiligten in einer „freien und fairen Befragung“ um eine Stellungnahme bitten, so die Forderung. Gibt es keine Mehr- heit, soll die Kammer nach Willen der Union nicht eingerichtet werden. Ein Kernpunkt: Die Pflegekräfte sollen im Vorwege erfahren, was die Mitgliedschaft in der Kammer kostet.

Die Koalition hat im Januar 2014 den Grundsatzbeschluss gefasst, eine Pflegekammer ins Leben zu rufen - als Interessenvertretung von Kranken- und Altenpflegern. Ebenso wie ande- re Berufsgruppen im Gesundheitsbereich, etwa die Ärzte, bräuchten auch die Pfleger eine Institution, die ihre Position vertritt. Dadurch werde der Beruf insgesamt attraktiver. Die Oppo- sition befürchtet dagegen eine „Zwangsverkammerung“ aller Pflegekräfte sowie eine Belas- tung der Mitglieder durch die Beiträge.

Nach den Vorstellungen der Koalition soll die Kammer die Berufsordnung regeln, eine Wei- terbildungsordnung erlassen, die Qualität der Pflege sichern, Unterstützung bei der Berufs- ausübung leisten und bei der Gesetzgebung mitwirken.


Hinweis: Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter http://www.sh-landtag.de/plenum-online. Die November-Ausgabe wird voraussichtlich am Nachmittag des Dienstag, 9. Dezember, ab ca. 16:00 Uhr ins Netz gestellt. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusam- menfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten.
Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitver- folgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter www.okkiel.de.



14 Reihenfolge der Beratung der 28. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt. Im Falle von Anträgen zu einer Fragestunde oder einer Aktuellen Stunde erfolgt eine Anpassung der Reihenfolge der Beratung.
angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Donnerstag, 11. Dezember 2014 3 + 4 + 9 + Haushaltsberatungen 2015 180 10:00 15 + 35 + 36 + 37 + 38 + 39 + 44
3 u.a. Fortsetzung der Haushaltsberatungen 2015 90 14:00 10 Änderung des Landesbeamtengesetzes 35 15:30 11 Ausführung des Gesetzes des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch 35 16:05 12 Rehabilitierung verurteilter homosexueller Menschen 35 16:40 29 Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses 5 17:15 Freitag, 12. Dezember 2014 23 Demokratie lebt von Beteiligung 30 10:00 2 Entwurf eines Gesetzes zum Tierschutz-Verbandsklagerecht 40 10:30 21 Soli auslaufen lassen - Bürger nicht immer weiter belasten 35 11:10 8 Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Denkmale 35 11:45
33 Volksinitiative „Neue Wege für Schleswig-Holstein - A 20 end- 35 14:00 lich fertigstellen“ 18 + 41 Lernmittelfreiheit in Schleswig-Holstein 35 14:35 6 Änderung des Brandschutzgesetzes 40 15:10 16 Basisdemokratisches Verfahren zur Pflegekammer 35 15:50


Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorge- sehen (SammelDrs. 18/2539):
TOP 7 Gesetz zum Fünften Medienänderungsstaatsvertrag HSH 13 Kreisfachberater für Kultur schaffen 19 Berichtsantrag - Bekämpfung der Einbruchskriminalität 20 Situation der Hochschulen des Landes Schleswig-Holstein 22 Resolution zur europäischen Bankenabgabe 24 Änderung der Geschäftsordnung und der Datenschutzordnung 25 Strategie für die Entwicklung des ökologischen Landbaus 26 Wirkungslose Umweltzonen in deutschen Städten abschaffen 27 Impfquoten verbessern - Masern eliminieren 28 Gerechtigkeit schaffen - Alleinerziehende steuerlich entlasten 30 Entschädigung bei Gänsefraßschäden



15 34 Prüfung der Einrichtung von Jugendberufsagenturen 40 Kinder- und Jugendaktionsplan fortführen und erweitern


Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen:
TOP 5 Gesetz zur Sicherung des Vertrauens in die Unabhängigkeit der Mitglieder des Landtags 17 Eine Strategie für den Nordseeraum entwickeln 31 + 32 Einführung der PKW-Maut verhindern 42 Hospize und palliativmedizinische Versorgung in Schleswig-Holstein 43 Bericht zum Digitalfunk 45 Vierter Gleichstellungsbericht (2009 - 2013)


Der Antrag zu folgendem Tagesordnungspunkt wurde für erledigt erklärt:
TOP Redezeit 14 Winterabschiebestopp für besonders schutzbedürftige Personen



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