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12.12.14
12:42 Uhr
B 90/Grüne

Detlef Matthiessen zum Tierschutz-Verbandsklagerecht

Presseinformation

Es gilt das gesprochene Wort! Landtagsfraktion Schleswig-Holstein TOP 2 – Tierschutz-Verbandsklagerecht Pressesprecherin Claudia Jacob Dazu sagt der tierschutzpolitische Sprecher Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 24105 Kiel
Telefon: 0431 / 988 - 1503 Detlef Matthiessen: Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 486.14 / 12.12.2014


Wir wollen den Tieren eine Stimme geben
Das Kapitel Tierschutz wird im Koalitionsvertrag eingeleitet mit dem Satz:
„Tierschutz ist als Staatsziel im Grundgesetz verankert.“
Diese Feststellung hat Konsequenzen. Tiere haben Rechte. Tiere können ihre Rechte jedoch nicht selber durchsetzen. Deshalb steht im Koalitionsvertrag:
„Wir werden ein Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzverbände im Landes- recht verankern.“
Wir wollen den Tieren eine Stimme geben. Mit dem Tierschutzverbandsklagegesetz Schleswig-Holstein stärken wir die Rechte der Tiere. Verbände, Tierschutzorganisatio- nen stehen parteiisch an der Seite der Tiere. Wir wollen ihre Rolle stärken und das ist gut so.
Da gibt der Bauernverband zu bedenken, es sei schon beachtenswert, dass Tier- schutzorganisationen mehr Rechte eingeräumt werden als sie dem einfachen Bürger und Landwirten gleichermaßen zustünde.
Was gibt es da zu bedenken? Was ist da beachtenswert? Im Entwurf zum Ver- bandsklagegesetz steht:
„Ein nach Paragraph drei anerkannter Verein kann, ohne die Verletzung eigener Rech- te geltend machen zu müssen, Rechtsbehelfe … einlegen.“
Das ist geradezu das Wesen der Verbandsklage. Das kennen wir auch aus dem Ver- bandsklagerecht des Naturschutzes. Die „einfachen Bürger“, die Landwirte und wir alle Seite 1 von 3 müssen, wenn wir vor Gericht unser Recht suchen, die Verletzung eigener Rechte gel- tend machen und dies begründen.
Das Gesetz, das wir heute verabschieden wollen, gibt das Mitwirkungs- und Klagerecht mit den klar definierten Einschränkungen des Paragraphen drei:
Nicht jedermann oder jedefrau darf davon Gebrauch machen, sondern nur Verbände, die dies beantragen, die sich das also zutrauen und die mitwirken wollen, deren fachli- che Eignung nachgewiesen und anerkannt ist, die ihren Sitz in Schleswig-Holstein ha- ben, die gemeinnützig sind, bekommen das Mitwirkungsrecht und letztlich auch das Klagerecht und dürfen dem Tier eine Stimme geben.
Wir geben dem Tierschutz mehr Gewicht. Die CDU lehnt dies ab. Das war nicht immer so. Das Tierschutzverbandsklagerecht hat eine lange Geschichte hier im hohen Hause.
In der 15. Legislaturperiode stellte die Simonis-Regierung, von einer rot-grünen Mehr- heit getragen, im Bundesrat den Antrag, im Tierschutzgesetz des Bundes ein Tier- schutzverbandsklagerecht zu verankern. Das war 2003 mit dem grünen Umweltminister Klaus Müller. Das scheiterte an den damaligen Mehrheiten.
In der 16. Legislaturperiode – wir Grüne in der Opposition – habe ich mich dann näch- telang mit Tierschutzexperten hingesetzt und einen Gesetzentwurf ausgearbeitet. Es gab ja damals noch kein entsprechendes Gesetz irgendwo. Das haben wir dann einge- bracht im Februar 2007. Die CDU war dafür. Also schon doch dagegen. Wörtlich führte der CDU-Sprecher aus, es ginge nicht um grundsätzliche Vorbehalte, sondern um rechtliche Gründe – Originalton des geschätzten Kollegen Claus Ehlers.
Wir haben dann den wissenschaftlichen Dienst beauftragt, Prof. Caspar. Ergebnis: Da der Bund dies nicht abschließend geregelt hat, unterlag eine landesgesetzliche Rege- lung nicht der konkurrierenden Gesetzgebung. Ein Landesgesetz war rechtlich also doch möglich und beantragt. Da kamen der CDU dann plötzlich doch inhaltliche Be- denken. CDU und der zähneknirschende Koalitionspartner SPD lehnten nach jahrelan- ger Verschleppung ab. FDP und insbesondere Kollege Dr. Garg knirschten mit.
Trotzdem beflügelte der schleswig-holsteinische Entwurf die Debatte bundesweit, wenn auch andere Bundesländer keine Anfechtungsklage vorsahen, sondern lediglich die Feststellungsklage. Darin unterscheidet sich unser Gesetz bis heute.
In der 17. Legislaturperiode – Grüne und SPD in der Opposition – haben wir zusammen im November 2009 einen leicht modifizierten Entwurf eingebracht, und es kam wie es kommen musste, Kollegin Sandra Redmann, erinnert sich: CDU und der zähneknir- schende Koalitionspartner FDP – hier insbesondere wieder Kollege Dr. Garg – lehnten am 19. März 2010 ab.
Nun schreiben wir den Dezember 2014. Eine erfolgreiche rot-grün-blaue Koalition be- flügelt den echten Norden. Nach zwei Jahren Befassung im Landtag, nach Anhörung und Diskussionen im Ausschuss, nach 24 Umdrucken, nach etlichen Änderungen des Gesetzentwurfes - Demokratie funktioniert, liebe Piraten, ganz transparent und partizi- pativ und fachlich fundiert - nachdem wir denn doch nicht die Pioniere werden durften, nach Bremen, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Bremen, Hamburg und Saarland aber noch vor Hessen und anderen, gibt sich das Land Schleswig-Holstein ein Tier- schutzverbandsklagegesetz.

2 Wir geben dem Tier eine Stimme, dem Ochs und dem Esel und der Weihnachtsgans.
Die CDU wird das Gesetz erneut ablehnen. Wir wünschen ihr und Heiner Rickers viel Erfolg bei den Frauen, bei jungen Menschen, in den Städten ihr Wählerpotential zu verbessern. Es ist Weihnachtszeit, da wünscht man sich ja Gutes. Politik bedeutet manchmal ganz dicke Bretter ganz lange bohren. Ich freue mich heute für unser Land und die Tiere.
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