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17.12.14
16:34 Uhr
Landtag

GKV-Versorgungsstärkungsgesetz: Durchbruch beim Krankengeld

147/2014 Kiel, 17. Dezember 2014


GKV-Versorgungsstärkungsgesetz: Durchbruch beim Kranken- geld
Kiel (SHL) – Heute hat das Bundeskabinett den Entwurf für das sogenannte GKV- Versorgungsstärkungsgesetz verabschiedet, das im Laufe des Jahres 2015 in Kraft treten soll. „Nach meinen Informationen werden hierdurch die Rechte und die Ver- sorgung gesetzlich Krankenversicherter in einigen Punkten, insbesondere beim Krankengeld, verbessert“, teilte die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein Samiah El Samadoni mit.
Künftig soll z. B. ein gesetzlicher Anspruch auf Einholung einer Zweitmeinung bei planbaren medizinischen Eingriffen eingeführt, Wartezeiten für Facharzttermine auf vier Wochen be- grenzt und die Möglichkeit der Verordnung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln sowie häusli- che Krankenpflege durch Krankenhäuser eingeführt werden.

Darüber hinaus soll das von der Bürgerbeauftragten seit langem heftig kritisierte Problem der Krankengeld-Einstellung bei „verspäteter“ Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abgemildert werden. Bislang erhalten erkrankte Versicherte, die während des Krankengeldbezuges ihren Arbeitsplatz verlieren, nur dann weiter Krankengeld, wenn rechtzeitig die Folgebescheini- gung der Ärztin/des Arztes über ihre Arbeitsunfähigkeit ausgestellt wird. „Rechtzeitig“ bedeu- tet nach der – unglücklichen – gesetzlichen Regelung jedoch, dass Folgebescheinigungen spätestens am letzten Tag der zuvor attestierten Arbeitsunfähigkeit eingeholt werden müs- sen. Gehen Betroffene z. B. am letzten Tag der bisher attestierten Arbeitsunfähigkeit zu ih- ren Ärztinnen/Ärzten und erhalten dort die Auskunft, sie mögen wegen Überfüllung der Sprechstunde morgen wiederkommen, erlischt einerseits insgesamt der Krankengeldan- spruch und andererseits häufig auch die Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Kranken- versicherung.


Verantwortlich für diesen Pressetext: Tobias Rischer, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel ǀ Tel. 0431 988-1120 ǀ Fax 0431 988-1119 E-Mail: pressesprecher@landtag.ltsh.de ǀ Medien-Informationen im Internet:www.ltsh.de ǀ Der Landtag im Internet: www.sh-landtag.de 2


Künftig soll es ausreichen, wenn eine Folgebescheinigung spätestens am Werktag nach Ablauf der bisherigen Bescheinigung ausgestellt wird. „Dies wäre ein großer Schritt in die richtige Richtung“, äußerte Frau El Samadoni anlässlich der geplanten Gesetzesänderung. Die aktuelle Gesetzeslage und deren Konsequenzen seien für Versicherte in keiner Weise nachvollziehbar, widersprüchlich zu anderen gesetzlichen Regelungen und zudem völlig unverhältnismäßig. „Betroffene verlieren häufig unverschuldet ihren Anspruch auf Kranken- geld und ihren bisherigen Versicherungsschutz, obwohl sie gerade wegen der andauernden Erkrankung auf die notwendige soziale Absicherung existentiell angewiesen sind.“

Die geplanten Änderungen sind für Frau El Samadoni jedoch nicht ausreichend: „Selbst wenn Folgebescheinigungen wegen der selben Erkrankung nicht unmittelbar nach Ablauf der bisherigen Bescheinigung ausgestellt werden, darf dies nicht zu einer vollständigen Ein- stellung des Krankengeldes und des Versicherungsschutzes führen“. Angemessen und rechtsdogmatisch richtig sei es daher, das Krankengeld allenfalls für den Zeitraum der „Lü- cke“ zu kürzen, grundsätzlich müsse es aber für die gesamte Zeit der Arbeitsunfähigkeit gewährt werden.