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19.01.15
17:17 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung: Innere Sicherheit, Fragestunde zur JVA Lübeck und Regierungserklärung zur Zusammenarbeit mit Dänemark

9/2015 Kiel, 19. Januar 2015



Themen der Plenarsitzung: Innere Sicherheit, Fragestunde zur JVA Lübeck und Regierungserklärung zur Zusammenarbeit mit Däne- mark
Kiel (SHL) – Zu seiner nächsten Tagung kommt der Landtag ab Mittwoch, 21. Januar, 10 Uhr, im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum der Plenartagung stehen eine Debatte zur Inneren Sicherheit, eine Fragestunde zu den Vorfällen in der JVA Lübeck, eine Re- gierungserklärung zur deutsch-dänischen Zusammenarbeit und der Gesetzentwurf zur Einrichtung einer Kammer für Pflegeberufe.

Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum ent- hält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuel- len Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter sh-landtag.de aufgerufen werden.


Mittwoch, 21. Januar, 10 bis 18 Uhr

Gedenkminute für die Opfer des Terroranschlages in Frankreich


TOP 13, 14 und 19 Anträge zur Verteidigung freiheitlich-demokratischer Grundwerte, zur Ablehnung jeder Form von Extremismus und Gewalt und für ein buntes und weltof- fenes Deutschland, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/2617), Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/2618), Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/2625), geplanter Aufruf 10:05 Uhr, geplante Redezeit 70 Minuten



Verantwortlich für diesen Pressetext: Tobias Rischer, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel ǀ Tel. 0431 988-1120 ǀ Fax 0431 988-1119 E-Mail: pressesprecher@landtag.ltsh.de ǀ Medien-Informationen im Internet: www.ltsh.de ǀ Der Landtag im Internet: www.sh-landtag.de Die Fraktionen bekennen sich in ihren Resolutionen zu den freiheitlich-demokratischen Grundwerten und einer weltoffenen und vielfältigen Gesellschaft. Meinungsfreiheit, Presse- freiheit und Religionsfreiheit seien wesentliche Grundpfeiler des friedlichen Zusammenlebens. Zudem verurteilen CDU, SPD, Grüne, FDP, Piraten und SSW einhellig die Anschläge und Morde in Paris. Sie stellten einen Angriff auf die Demokratie und damit auf die Grundwerte des vereinten Europas dar.

Zugleich warnen die Fraktionen aber davor, aus den Ereignissen in Frankreich politisches Kapital zu schlagen. Die in zahlreichen Demonstrationen vorgetragene Intoleranz, Islamfeind- lichkeit und rechtspopulistische Stimmungsmache sei unerträglich. Nur die konsequente Aus- einandersetzung mit Vorurteilen könne Diskriminierung und Rassismus zurückdrängen. In Deutschland gebe es keinen Platz für religiösen oder sonstige Formen des Extremismus, so die einhellige Meinung der Fraktionen.


TOP 42 Fragestunde zur Situation in der Justizvollzugsanstalt Lübeck, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/2339), geplanter Aufruf 11:15 Uhr, geplante Redezeit 60 Mi- nuten

Die CDU will in einer Fragestunde nähere Erkenntnisse über die vereitelte Geiselnahme von Heiligabend im Lübecker Gefängnis erlangen. Die „täglich größer werdenden Widersprüche“ müssten endlich aufgeklärt werden. Dies betreffe die Abläufe in Lübeck und im Ministerium. In der Justizvollzugsanstalt (JVA) Lübeck hatten vier Insassen am Nachmittag des 24. De- zember einen Wächter mit einem Messer bedroht und überwältigt. Die Gefangenen hatten den Mann in einen Haftraum gelockt, in dem einer der Täter einen epileptischen Anfall vor- täuschte. Kurz nachdem Alarm ausgelöst wurde, konnten weitere Vollzugsbeamte den Kolle- gen befreien und die Gefangenen unter Kontrolle bringen.

Anfangs habe Justizministerin Anke Spoorendonk (SSW) behauptet, es habe sich um eine spontane Tat gehandelt, die binnen weniger Minuten vom Personal bewältigt werden konnte. Inzwischen, so die Christdemokraten, komme Stück für Stück ans Licht, dass es deutliche Hinweise für eine geplante Tat gab. Dennoch seien die Strafverfolgungsbehörden nicht sofort informiert worden, um Beweismittel zu sichern. Spoorendonk hat Fehler in der Kommunikati- on eingeräumt.

Derzeit wird Hinweisen nachgegangen, wonach die Tat möglicherweise von langer Hand ge- plant war. In zwei Briefen von JVA-Mitarbeitern heißt es, ein Gefangener habe im Vorfeld gemeldet, dass eine Geiselnahme vorbereitet werde. Aus den Briefen wurde in den Medien berichtet. In den Schreiben wird außerdem der Vorwurf erhoben, dass die Anstaltsleitung die Polizei ursprünglich nicht über die Geiselnahme informieren wollte.



2 Aus dem Justizministerium heißt es dazu, die Anstaltsleitung der JVA Lübeck habe bewusst entschieden, erst einen Tag nach dem Vorfall Strafanzeige zu stellen - nachdem der schriftli- che Erstbericht vorlag. Ein Polizeieinsatz zur Gefahrenabwehr, so das Ministerium, sei an Heiligabend nicht mehr nötig gewesen, weil die Geiselnahme nach wenigen Minuten beendet war.


TOP 4 und 10 Errichtung einer Kammer für die Heilberufe in der Pflege, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 18/2569), Antrag der Fraktion der CDU und der PIRATEN (Drs. 18/2495neu), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Das Thema wird seit Jahren diskutiert, nun liegt der Gesetzentwurf vor: Die Koalition will eine Pflegekammer ins Leben rufen, als Interessenvertretung von rund 25.000 Kranken-, Kinder- und Altenpflegern im Lande. Ebenso wie andere Berufsgruppen im Gesundheitsbereich, etwa die Ärzte, bräuchten auch die Pfleger eine Institution, die ihre Position vertritt, heißt es bei SPD, Grünen und SSW. Doch es gibt Widerstand - bei der Opposition im Parlament wie auch bei Pflege-Anbietern, Fachkräften und Gewerkschaften.

„Die Einführung einer Kammer ist ein weiterer Baustein zur Verbesserung der Gesamtsituati- on in der Pflege“, heißt es aus dem Sozialministerium. Nach den Vorstellungen der Koalition soll die Kammer die Berufsordnung regeln, eine Weiterbildungsordnung erlassen, die Qualität der Pflege sichern, Unterstützung bei der Berufsausübung leisten und bei der Gesetzgebung mitwirken. Dadurch werde der Beruf insgesamt attraktiver.

Nach Inkrafttreten des Gesetzes soll ein „Errichtungsausschuss“ auf Basis von Vorschlägen von Berufs- und Fachverbänden sowie Gewerkschaften durch das Ministerium benannt wer- den. Innerhalb von 30 Monaten nach Benennung hat der Errichtungsausschuss dann die Wahl zur ersten Kammerversammlung vorzubereiten.

Die Pflegeberufekammer soll für die Deckung ihrer Kosten von den Kammermitgliedern Bei- träge erheben, deren Höhe noch nicht klar ist. Hier setzte die Kritik an. Die Opposition im Landtag befürchtet eine „Zwangsverkammerung“ aller Pflegekräfte und eine unnötige Belas- tung der Mitglieder durch die Beiträge.

CDU und Piraten fordern zudem, alle Beteiligten in einer „freien und fairen Befragung“ um eine Stellungnahme zu bitten. Gibt es keine Mehrheit, soll die Kammer nach Willen der Union nicht eingerichtet werden. Eine Umfrage unter den Pflegekräften im Lande gab es bereits im Herbst 2013. Ergebnis: 51 Prozent der befragten Pflegekräfte in Schleswig-Holstein hat sich für die Kammer ausgesprochen. 1170 Alten- und Pflegekräfte waren im Auftrag des Landes befragt worden.



3 Von den 51 Prozent, die in der Umfrage für eine Pflegekammer gestimmt haben, hätten aller- dings 17 Prozent ihr Ja an eine Beitragsfreiheit gekoppelt, hieß es dazu bei der CDU. Von einer Mehrheit könne also keine Rede sein. Das Sozialministerium verwies hingegen darauf, in der entsprechenden Frage hätten sich 52 Prozent zu einem monatlichen Beitrag bereiter- klärt, die Mehrheit habe für einen Betrag bis zu 9 Euro plädiert.


TOP 7 Gesetz zur Angleichung der Regelaltersgrenze von Ministern an Beamte, Ge- setzentwurf der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/2621), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, ge- plante Redezeit 35 Minuten

Die Piraten im Schleswig-Holsteinischen Landtag wollen, dass Minister künftig in der Regel erst mit 67 Jahren eine Pension erhalten sollen und nicht wie bisher schon ab 62 Jahren. Über den entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Ministergesetzes berät nun der Landtag.

Während das Renteneintrittsalter für „Normalsterbliche“ kontinuierlich steige, dürften Minister immer noch immer ab 62 Jahren in Pension gehen, monieren die Piraten. Solche Privilegien seien gegenüber dem durchschnittlichen Bürger nicht zu rechtfertigen. Ein Minister im Ruhe- stand erhält nach mindestens fünf Jahren Amtszeit eine Pension in Höhe von 25 Prozent der letzten Amtsbezüge. Für jedes weitere Jahr gibt es mehr.

Die Pensionsgrenze der Beamten steigt, ähnlich wie die Rente mit 67 bei Angestellten, in den kommenden Jahren Schritt für Schritt an. Beamte ab dem Geburtsjahrgang 1966 sollen ihr Ruhegehalt ab dem 67. Geburtstag beziehen. Das soll nach Willen der Piraten nun auch für Landesminister gelten. Die Anregung hierzu sei über das „Ideenportal 'OpenAntrag'“ an sie herangetragen worden, berichtet die Piratenfraktion. Sechs Länder sowie der Bund haben Berichten zufolge bereits eine solche Regelung.


TOP 18 Subventionen regelmäßig auswerten und überprüfen, Antrag der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/2624), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Piraten wollen die Subventionspraxis in Schleswig-Holstein auf den Prüfstand stellen. Die Landesregierung soll künftig alle zwei Jahre einen Bericht über die Zuwendungen und Fi- nanzhilfen aus Landes-, Bundes- und EU-Mitteln vorlegen.

Angesichts der hohen Schuldenlast des Landes, rund 27 Milliarden Euro, sei es dringend geboten, dass alle Zahlungen an Unternehmen oder Verbände „degressiv gestaltet, zeitlich befristet und regelmäßig auf ihren Sinn überprüft werden“. Mittels einer „Subventionsampel“ soll die Landesregierung darstellen, ob die Zuschüsse heruntergefahren oder gestrichen wer-



4 den könnten. Einen solchen Bericht gebe es in fast allen anderen Bundesländern, in Schles- wig-Holstein jedoch seit 2004 nicht mehr.

Subventionen verzerrten den wirtschaftlichen Wettbewerb, monieren die Piraten. Zudem ver- ursachten sie Bürokratiekosten bei der Verwaltung. Das Geld könne häufig besser für Bil- dung, Infrastruktur oder zum Schuldenabbau verwendet werden. Das Land dürfe nicht länger „Subventionschecks an Spaßbäder, Hotels oder Großkonzerne verteilen, während unsere Straßen verkommen“, heißt es bei den Piraten.

In ihrem Koalitionsvertrag haben SPD, Grüne und SSW das Ziel ausgegeben, die einzelbe- triebliche Investitionsförderung des Landes zu streichen.


TOP 38 Infrastrukturbericht Schleswig-Holstein, Bericht der Landesregierung (Drs. 18/2558), geplanter Aufruf 16:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Schleswig-Holstein muss bis zum Jahr 2024 rund 4,85 Milliarden Euro aufwenden, um seine Straßen und öffentlichen Gebäude instand zu setzen. Das geht aus dem Infrastrukturbericht hervor, den die Landesregierung Ende letzten Jahres erstmals erstellt hat. Der Bericht sei „eine transparente Bestandsaufnahme“, um die Herausforderung des großen Sanierungs- staus anzupacken. Nun berät der Landtag das Papier.

Der Bericht listet vor allem die Mängel in den Bereichen auf, wo das Land die alleinige oder überwiegende Verantwortung trägt. Dazu zählen Verkehrssysteme, Küstenschutz und Häfen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Krankenhäuser und Landesliegenschaften, IT- Netze und Digitalfunk sowie der Kulturbereich. Mit 1,7 Milliarden Euro ist der Bedarf im Ge- sundheitswesen am höchsten, der Verkehrsbereich liegt mit 1,5 Mrd. Euro an zweiter Stelle. Für den Bildungsbereich werden voraussichtlich 745 Millionen Euro fällig. Weitere 285 Millio- nen müssten in die Wasserwirtschaft fließen.

Bisher sind in der Finanzplanung bis 2014 etwa 2,7 Milliarden Euro für die Infrastruktur vor- gesehen. Die Deckungslücke beträgt damit rund 2,1 Milliarden Euro. Die Landesregierung habe aber für die Jahre 2018 bis 2024 insgesamt 700 Millionen Euro reserviert, um den Sa- nierungsstau zu bekämpfen. Nach Angaben des Finanzministeriums will die Koalition im ers- ten Halbjahr 2015 erste Weichenstellungen beschließen, wofür dieses Geld verwendet wer- den soll.

Der Bericht beschreibt zudem Bereiche, die in der überwiegenden Verantwortung der Kom- munen (zum Beispiel Kindertagesstätten und Schulen, Feuerwehren, Katastrophenschutz), des Bundes (Bundesstraßen, Bundesliegenschaften, Nord-Ostsee-Kanal) und von privaten Investoren (Breitbandnetz, Wohnungsbau) liegen.



5 Donnerstag, 22. Januar, 10 bis 18 Uhr

TOP 2 Regierungserklärung zur Deutsch-Dänischen Zusammenarbeit, geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 145 Minuten

In einer Regierungserklärung will Europaministerin Anke Spoorendonk (SSW) die Schwer- punkte der deutsch-dänischen Zusammenarbeit aufzeigen. In ihrer Zwischenbilanz zur Halb- zeit der Wahlperiode hatte die Regierung bereits im letzten November einige zentrale Punkte zu diesem Thema herausgestrichen. Dänemark sei „als unmittelbarer europäischer Nachbar der wichtigste Partner Schleswig-Holsteins“.

Als Erfolg wird vermerkt, dass das Europaministerium für die EU-Förderperiode 2014 bis 2020 insgesamt 90 Millionen Euro für das neue INTERREG V A-Programm einwerben konn- te. Das sei rund ein Drittel mehr als in der vergangenen Förderperiode. Zudem seien die Fehmarnbeltregion und die nördliche Grenzregion in einem gemeinsamen Programmraum zusammengeführt worden.

„Herausragende Ereignisse“ waren laut Landesregierung der „deutsch-dänische Wirtschafts- tag“ im April 2014, wo erstmals der Innovationspreis für Existenzgründungen vergeben wur- de, und die Jugendbegegnung „Jung Zusammen 2014". Hier haben 100 Jugendliche gemein- sam ihre Zukunftsvision für die deutsch-dänische Grenzregion erarbeitet und im ersten "deutsch-dänischen Jugendparlament" im Schleswig-Holsteinischen Landtag präsentiert. Das Europaministerium hat außerdem nach eigener Einschätzung „frischen Wind“ in die Zu- sammenarbeit mit der Region Syddanmark gebracht – beispielsweise mit der Unterzeichnung des Jahresarbeitsplans 2013/2014 oder der Sicherung des grenzüberschreitenden Einsatzes des in Niebüll stationierten Rettungshubschraubers. Im gemeinsamen Projekt "Jütland- Korridor" sollen bis Sommer 2015 gemeinsame Projekte und Entwicklungsperspektiven zwi- schen Schleswig-Holstein, Hamburg und den drei dänischen Jütland-Regionen entwickelt werden.

Bei der sogenannten STRING-Kooperation zwischen Schleswig-Holstein, Hamburg, der schwedischen Region Schonen, der dänischen Insel Seeland sowie der Hauptstadtregion Kopenhagen wurden Absprachen in den Bereichen Tourismus sowie grünes, nachhaltiges Wachstum getroffen.

Im November hat auch die dänische Regierung eine neue Initiative für eine verstärkte dä- nisch-deutsche Zusammenarbeit in Kopenhagen gegenüber der Presse vorgestellt. Die Initia- tive zielt auf die Stärkung von Wachstum und Wirtschaftsentwicklung in der Grenzregion.



6 TOP 15 Kein Ausbluten der Hochschulmedizin, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/2619), geplanter Aufruf 12:25 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Auf Antrag der FDP berät der Landtag über die finanzielle Ausstattung der schleswig- holsteinischen Hochschulmedizin. Die von der Landesregierung anvisierte Millionen- Kürzung ist zwar vom Tisch. Dennoch hat die Opposition Redebedarf.

Wissenschaftsministerin Kristin Alheit (SPD) und Vertreter der betroffenen Hochschulen Kiel und Lübeck haben sich am Freitag vor der Plenarsitzung in Kiel über Kernpunkte zur Reform des Hochschulgesetzes in diesem Bereich geeinigt. Allerdings gelte dies für die Strukturbe- dingungen im Gesetz, über die Zusammenlegung von Instituten habe man nicht gesprochen, sagte Ministerin Alheit. Ziel sei, die Hochschulmedizin effizienter und wirtschaftlicher zu ma- chen und Forschung und Lehre zu stärken.

Am Tag zuvor hatte der Finanzausschuss des Landtags die Rücknahme angekündigter Kür- zungen im Bereich der Hochschulmedizin in Höhe von zehn Millionen Euro durchgesetzt. Die Kürzungen waren erst am Mittwoch bekanntgeworden, obwohl sie bereits im Oktober im Be- richt des Landes an den Stabilitätsrat in Berlin konkret standen. Dabei waren der Abbau von Professorenstellen und die Zusammenlegung von Instituten und ein „campusübergreifendes Zentrum“ als Optionen genannt worden, um insgesamt zehn Millionen Euro im Jahr einzuspa- ren. Jetzt muss die Landesregierung dem Stabilitätsrat bis Ende April mitteilen, wie sie die zehn Millionen Euro anderweitig sparen kann.

Das geänderte Gesetz soll nach Ministeriumsangaben im Laufe des Jahres vorgelegt werden. Zu den Zielen gehören die Schaffung der gesetzlichen Voraussetzungen für eine weiterge- hende campusübergreifende Zusammenarbeit: Das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein soll „ein campusübergreifendes Zentrum oder mehrere campusübergreifende Zentren bilden, wenn hierfür wirtschaftliche, strukturelle oder wissenschaftliche Gründe vorliegen“.


TOP 39 Energiewende- und Klimaschutzgesetz - Eckpunkte und Zeitplanung, Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/750), Bericht der Landesregierung (Drs. 18/2580), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Landesregierung plant ein Energiewende- und Klimaschutzgesetz für Schleswig-Holstein. Auf Antrag der Koalition hat das Ministerium für Energiewende erste Eckpunkte in einem 27 Seiten umfassenden Bericht vorgelegt. Das Land geht dabei über die vom Bund angepeilten Zielsetzungen hinaus. Dies gilt für die Stromgewinnung und den Wärmeverbrauch durch Er- neuerbare Energien. Dagegen sind die Ziele im Bereich der Treibhausgas-Emissionen iden- tisch mit den Zielen des Bundes: Bis 2020 sollen sie um 40 Prozent sinken, bis 2030 um 55 Prozent und bis 2040 um 70 Prozent.

7 Den Zahlen zufolge soll der Anteil der Erneuerbaren Energien bis 2025 auf 300 Prozent des Brutto-Stromverbrauchs steigen. Der Bund rechnet hier mit einer Steigerung zwischen 40 und 45 Prozent. Der Anteil der Erneuerbaren Energien beim Wärmeverbrauch könnte sich bis 2025 um 22 Prozent erhöhen. Das wären acht Prozent mehr, als Berlin es sich vorgenommen hat.
Um diese ehrgeizigen Ziele tatsächlich zu erreichen, will die Landesregierung mit „gutem Bei- spiel“ vorangehen. So soll der Strom- und Wärmeverbrauch in den Landesliegenschaften bis 2020 um 40 Prozent gesenkt werden. Vergleichsmaßstab ist hier das Jahr 1990. Darüber hinaus möchte das zuständige Ministerium für Energiewende bis 2050 eine komplett CO2- freie Strom- und Wärmeversorgung in den Landesliegenschaften erreichen. Hierfür soll ein Sanierungskonzept vorgelegt werden. Weitere angedachte Maßnahmen sind unter anderem: die Erarbeitung einer IT-Strategie, die auch „grüne“ Aspekte mit einbezieht, die klimaverträgli- che Mobilität der Landesbediensteten und die Ermächtigung der Kommunen, Vorgaben zur effizienten Energieversorgung zu veranlassen.
Für eine Verbesserung der CO2-Bilanz will die Landesregierung auch Neuregelungen im Be- reich der Forstwirtschaft durchsetzen, mehr Dauergrünland schaffen und Moore, Sümpfe, Knicks, Alleen und andere Biotope erhalten. Insbesondere der Wald gilt als effizienter CO2- Speicher. Ein Hektar Wald speichert im jährlichen Durchschnitt 10.000 Tonnen der Treib- hausgase.

TOP 3 Gesetz zur Sicherung des Vertrauens in die Unabhängigkeit der Mitglieder des Landtags, Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/608), Bericht und Be- schlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 18/2504), geplanter Auf- ruf 15:55 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Piraten fordern eine größtmögliche finanzielle Transparenz für die Abgeordneten des Landtages. Parlamentarier sollen alle ihre Nebeneinkünfte offenlegen, denn „die Öffentlichkeit hat einen Anspruch darauf, zu erfahren, für wen Abgeordnete außerparlamentarisch tätig sind, weil dies Einfluss auch auf deren Mandatsausübung haben kann“. Der Vorschlag steht aber vor der Ablehnung. Alle anderen Fraktionen stellten sich im Innen- und Rechtsaus- schuss dagegen. Die Koalition strich aber heraus, ein eigenes „Transparenzgesetz“ auf den Weg bringen zu wollen, das sich an den Regelungen des Bundestages orientiert.

Der Piraten-Entwurf sieht eine „sanktionsbewehrte Pflicht zur beitragsgenauen Veröffentli- chung sämtlicher Nebeneinkünfte samt Arbeit- oder Auftraggeber und Zeitaufwand“ vor. Die Abgeordneten sollen demnach ihre Arbeitseinkünfte aus einem Angestelltenverhältnis wie aus freiberuflicher Tätigkeit sowie ihre Kapitaleinkünfte veröffentlichen, und zwar auch für den Zeitraum von zwei Jahren vor Einzug in den Landtag.



8 Auch wie viel Zeit Abgeordnete auf Nebentätigkeiten wie Aufsichtsratsmandate oder Ver- bandsfunktionen verwenden, soll nach Willen der Piraten unter Sanktionsandrohung offenge- legt werden. Als Strafe droht ein „Zwangsgeld“ bis zur Hälfte einer Monatsdiät. Eine von den Piraten als „Steinbrück-Klausel“ bezeichnete Regelung sieht zudem vor, dass bei Vortragstä- tigkeiten, die von Agenturen vermittelt werden, der Auftraggeber bekanntzugeben ist.

Die Angaben sollen dem Landtagspräsidenten gemeldet und auf der Website sowie im Hand- buch des Landtages veröffentlicht werden. Ausgenommen sind Tätigkeiten, die Vorschriften zur Verschwiegenheit unterliegen, etwa Ärzte und Rechtsanwälte. Hier soll nach Willen der Piraten nur die Branche öffentlich gemacht werden.

Bisher müssen Landtagsabgeordnete ihre weiteren beruflichen Tätigkeiten dem Landtagsprä- sidenten anzeigen. Die Veröffentlichung dieser Angaben - ohne finanzielle Einordnung - er- folgt als Drucksache.

Der Bundestag hat vor zwei Jahren schärfere Offenheitsregeln beschlossen. Abgeordnete müssen demnach ihre Nebeneinkünfte in zehn Stufen offenlegen. Dabei erfasst Stufe 1 Ein- künfte in der Größenordnung ab 1.000 Euro, die Stufen 2 bis 9 sind gestaffelt für Einkünfte von 3.500 Euro bis 250.000 Euro. Stufe 10 betrifft Einkünfte über 250.000 Euro. Zuvor gab es drei Stufen von 1.000 Euro bis über 7.000 Euro. Die Angaben werden im Amtlichen Hand- buch des Bundestages sowie auf den Internetseiten des Parlaments veröffentlicht.


TOP 11 und 31 Entwicklung einer Strategie für den Nordseeraum und Umsetzung von Resolutionen von Oststeeforum- und konferenz, Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/2496), Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, PIRATEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/2393neu), Bericht und Beschlussempfehlung des Europaausschus- ses (Drs. 18/2606), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 31 Minuten

Um gemeinsame Probleme zu lösen, sollen die Regionen rund um die Nordsee enger zu- sammenarbeiten. SPD, Grüne und SSW rufen die Landesregierung auf, gemeinsam mit den Partnern zwischen Holland und Norwegen eine „Nordseestrategie“ zu entwickeln.

Herausforderungen für die Region seien die ökologische Belastung der Nordsee und der Er- halt des Ökosystems, die intensive Nutzung des Meeres durch Fischfang, Öl- und Gasförde- rung, durch Windenergie und Schifffahrt. Zudem seien Wirtschaft, Bildung, Forschung und Wissenschaft international ausgerichtet. In einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit gebe es auch die Möglichkeit, das UNESCO-Weltnaturerbe Wattenmeer als Touristenziel zu stärken.



9 Schleswig-Holstein ist Mitglied der 1989 ins Leben gerufenen Nordseekommission. Deren Ziel ist es, „das Bewusstsein für gemeinsame Interessen des Nordseeraums zu stärken und gemeinsame Initiativen für die Entwicklung dieses Raums zu starten“. Dem Zusammen- schluss gehören heute 36 Regionen aus allen Nordseeanrainerstaaten an. Aus Deutschland ist Bremen neben Schleswig-Holstein das einzige Mitglied.

Außerdem begrüßt der Landtag die Schlussresolution der letztjährigen Ostseeparlamentarier- konferenz (Baltic Sea Parliamentary Conference, BSPC). Zum 23. Mal hatten sich rund 200 Abgeordnete aus den Anrainerstaaten der Ostsee im August 2014 zu ihrer jährlichen Konfe- renz getroffen. Im polnischen Allenstein forderten sie mehr Geld für gemeinsame Projekte, regten einen verstärkten Jugendaustausch an und mahnten eine politische Lösung des Ukra- ine-Konflikts an. Die nächste Ostseeparlamentarierkonferenz findet in diesem Jahr in Rostock-Warnemünde statt.


TOP 12 Planungssicherheit schaffen – Gesundheitsinfrastruktur zukunftsfähig ma- chen, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/2609), geplanter Aufruf 16:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die FDP will Schleswig-Holsteins Krankenhäusern langfristig finanzielle Planungssicherheit verschaffen. Das Land soll nach Willen der Liberalen seine Zuschüsse von derzeit 40 Millio- nen auf 50 Millionen Euro pro Jahr aufstocken. Und: Diese Summe soll bis zum Jahr 2030 festgeschrieben werden. Die Altschulden der Krankenhäuser soll das Land weiterhin nach dem geltenden Finanzierungsmodell abbezahlen. Nach Angaben der Krankenhausgesell- schaft haben die 92 Kliniken in Schleswig-Holstein einen Investitionsstau von 500 Millionen Euro angehäuft.


Freitag, 23. Januar, 10 bis 18 Uhr

TOP 20 Bund muss Hinterlandanbindung und feste Fehmarnbeltquerung koordinieren, Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/2626), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Beim geplanten Tunnelbau unter dem Fehmarnbelt und bei der Straßen- und Schienenanbin- dung auf deutscher Seite gibt es noch eine Reihe offener Fragen. Nun rufen die Kieler Regie- rungsfraktionen Berlin und Kopenhagen auf, sich besser abzustimmen.

Der Bund solle sich zu seiner Verantwortung für eine koordinierte Planung bekennen und dabei Rücksicht auf die Belange von Mensch und Natur nehmen, heißt es bei SPD, Grünen



10 und SSW. Zudem fordern die Fraktionen die Bundesregierung auf, die Anbindung nicht auf Kosten anderer Verkehrsprojekte in Schleswig-Holstein zu finanzieren.

Mitte Januar berichtete die Presse über einen Schriftwechsel zwischen dem Bundesver- kehrsministerium und der dänischen Regierung. Demnach geht Bundesverkehrsminister Ale- xander Dobrindt (CSU) davon aus, dass die Schienenanbindung nicht rechtzeitig fertig wird. Es müsse „mit einer Verzögerung von mehreren Jahren“ gerechnet werden“.

Der Grund: Für die Bahnverbindung zwischen Lübeck und Puttgarden soll, anders als zu- nächst geplant, nicht die Bestandstraße durch die Ostseebäder an der Lübecker Bucht aus- gebaut werden. Stattdessen sei ein „weitgehender Neubau“ an der Autobahn A1 geplant.

Zudem spielten „die Planungen für die künftige Fehmarnsund-Querung“ eine Rolle. Der Bund will die bisherige Brücke dort durch zwei neue oder einen Tunnel ersetzen. Das aber dauert laut Dobrindts Ministerium mindestens bis 2025. Ursprünglich sollte der Tunnel unter der Ost- see zwischen Fehmarn und der dänischen Insel Lolland aber schon 2022 eröffnet werden. Bei einer Verzögerung würde Deutschland den Staatsvertrag mit Dänemark verletzten. Der sieht vor, dass bis zur Eröffnung des Belttunnels eine elektrifizierte Schienenanbindung auf deutscher Seite fertig sein muss - und bis 2028 sogar ein zweites Gleis.

Nun wird befürchtet, die Dänen könnten den Tunnel zwischen Rødbyhavn und Puttgarden öffnen, bevor die Deutsche Bahn die Hinterlandanbindung gebaut hat. Das hätte zur Folge, dass täglich 80 Güterzüge über die bisherige Bahntrasse durch Ostholstein fahren. In den Badeorten wird befürchtet, dass der Lärm die Urlauber vergrault.


TOP 17 Bürgerbusse verlässlich fördern - Verkehrliche Grundversorgung in der Fläche gewährleisten, Antrag der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/2623), geplanter Aufruf 10:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

In einigen Orten, die von Linienbussen links liegen gelassen werden, helfen die Anwohner sich selbst - und organisieren einen Bürgerbus. Die Landesregierung soll solche ehrenamtli- chen Initiativen stärker als bisher fördern. Das fordern die Piraten.

Sie regen ein „Kompetenzzentrum Bürgerbusse“ an, das Bürger, Verwaltungen und Kommu- nalpolitiker berät, wenn sie einen eigenen Bus auf die Reise schicken wollen. Zudem soll das Land sich an den Kosten beteiligen - etwa bei der Anschaffung des Fahrzeugs und den lau- fenden Betriebskosten.

Ausgehend von Nordrhein-Westfalen, wo das Konzept erstmals in den 1980er Jahren erprobt wurde, haben sich in mehreren deutschen Städten und Gemeinden ab Mitte der 1990er Jahre sogenannte Bürgerbusvereine gegründet, um mit ihren Angeboten Lücken in den ÖPNV-

11 Fahrplänen in räumlicher wie auch in zeitlicher Hinsicht zu schließen. In Schleswig-Holstein gibt es nach Angaben des Info-Forums Bürgerbus vier solche Einrichtungen: auf Fehmarn, in Bad Segeberg sowie den Gemeinden Sievershütten und Stuvenborn im Kreis Segeberg.


TOP 22 Europäisches Jahr der Entwicklung, Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/2628), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die EU hat das Jahr 2015 zum Europäischen Jahr der Entwicklung ausgerufen. Unter dem Motto „Unsere Welt, unsere Würde, unsere Zukunft“ hat Brüssel das Ziel ausgegeben, die Bürger über die Entwicklungszusammenarbeit der EU und der Mitgliedstaaten zu informieren und „das Bewusstsein für den Nutzen der Entwicklungszusammenarbeit nicht nur für die Empfänger, sondern auch für die Unionsbürger zu schärfen“. Die Koalition will dies nun im Lande umsetzen.

Landtag und Landesregierung sollen, gemeinsam mit Vereinen und Verbänden, eine Informa- tionskampagne zu dem Thema starten. Die Landesregierung soll außerdem bei der Material- beschaffung darauf achten, dass fair produzierte und nachhaltige Produkte bevorzugt wer- den. Kommunen, Schulen, Unternehmen oder Verbände mit Verbindungen in Entwicklungs- länder sollen gefördert werden.


TOP 35 Hospize und palliativmedizinische Versorgung in Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/1647), Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialaus- schusses (Drs. 18/1999), Bericht der Landesregierung (Drs. 18/2481), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Todkranke Menschen in ihrer letzten Lebensphase wie auch deren Angehörige bedürfen ei- ner besonders intensiven Betreuung. Neben den palliativmedizinischen Stationen der Kran- kenhäuser übernehmen ehrenamtliche Hospize in zunehmendem Maße diese Aufgabe. Das Sozialministerium legt nun eine Bestandsaufnahme vor.

Von den pro Jahr rund 30.000 Todesfällen in Schleswig-Holstein sterben etwa 42 Prozent in Krankenhäusern. 826 Menschen verbrachten im Jahr 2013 ihre letzten Stunden in einem der sechs stationären Hospize. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer betrug 17 Tage. Weitere 1.800 Menschen wurden zu Hause von ambulanten Hospizvereinen betreut.

Die stationären Hospize befinden sich in Geesthacht, Lübeck, Kiel, Niebüll, Rendsburg und Elmshorn. Die 66 Betten in diesen Einrichtungen waren im Jahr 2013 zu rund 90 Prozent ausgelastet. 143 hauptamtliche sowie 185 ehrenamtliche Mitarbeiter sind hier aktiv. Weitere



12 57 Betten gibt es in den sechs palliativmedizinischen Stationen, die in Krankenhäusern in Eutin, Flensburg, Kiel, Lübeck und Neumünster eingerichtet wurden.

Darüber hinaus sind 50 Initiativen im ganzen Land in der ambulanten Hospizarbeit tätig. Rund 1.200 Ehrenamtliche haben sich 2013 um 1.800 Sterbende gekümmert. Sechs ambulante Initiativen kümmern sich speziell um Kinder und Jugendliche mit geringer Lebenserwartung. Private Hospize sind eine relativ junge Erscheinung. Die erste Einrichtung im Lande, der am- bulante Hospizdienst Rendsburg, wurde 1989 gegründet.

Um ihr Angebot aufrechtzuerhalten, sind die privaten Hospize auf Spenden angewiesen. Denn die Krankenkassen übernehmen in der Regel nur 90 Prozent der Kosten. Den Rest müssen die Hospize selbst übernehmen. Eine hundertprozentige Förderung wird nach Anga- ben des Sozialministeriums nicht angestrebt, „um Hospizgründungen aus rein wirtschaftlichen Gründen zu verhindern“. Die zehnprozentige Eigenbeteiligung der Hospize an den Kosten sei aber „möglich und umsetzbar“. Das Land bezuschusst die Hospizarbeit mit 45.000 Euro pro Jahr.


TOP 23 und 27 Anträge zu Schulnoten und Rechtschreibung an den Schulen, Anträge der Fraktion der CDU (Drs. 18/2629, 18/1128), Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/1149), Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses (Drs. 18/2600), geplanter Aufruf 14:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Noten Die CDU fordert, dass in der Grundschule Noten vergeben werden. Schulen sollen „auf die Leistungsanforderungen der modernen Arbeitswelt vorbereiten“, heißt es im Antrag der Op- positionsfraktion. Deshalb müssten Noten ab der dritten Jahrgangsstufe „ein fester Bestand- teil der Leistungsbewertung“ sein.

Die CDU reagiert damit auf eine Verordnung des Bildungsministeriums. Dieses hatte unter der damaligen Ministerin Waltraud Wende (parteilos) die Noten abgeschafft, den Grundschu- len aber die Entscheidung überlassen. Die CDU will die Verordnung im Landtag kippen, die Regierungskoalition steht weiter dazu. Wendes Nachfolgerin Britta Ernst (SPD) betont die Eigenverantwortung der Grundschulen in dieser Frage.

Bei den Schulen selbst stößt die Verordnung auf Kritik. Eine Umfrage des Bildungsministeri- ums ergab: Nur 65 der landesweit 482 Grundschulen (13,5 Prozent) in Schleswig-Holstein wollen die Anti-Noten-Verordnung und künftig, statt Noten zu geben, Berichtszeugnisse schreiben. 417 Grundschulen – das sind 86,5 Prozent – haben beschlossen, in Klasse vier und teils auch in Klasse drei weiterhin Noten zu geben. Viele Schulen kombinieren laut Minis- terium Noten und Berichtsteile. Bei den Berichtsteilen handele es sich mal um ausformulierte Erläuterungen der Note und mal um sogenannte Kompetenzraster.

13 Lese- und Schreibunterricht In einigen Grundschulen Schleswig-Holsteins lernen Schüler die Rechtschreibung, in dem sie zunächst schreiben, wie sie sprechen. Diese Methode des Schweizer Reformpädagogen Jür- gen Reichen ist nach Ansicht von CDU- und FDP-Fraktion „didaktisch überholt“. Sie setzen sich in zwei Änderungsanträgen dafür ein, dass das Konzept „Lesen durch Schreiben“ und damit verwandte Methoden nicht mehr angewandt werden.

„Das Beherrschen der deutschen Sprache ist Voraussetzung für den Bildungserfolg unserer Kinder“, heißt es in dem Antrag der Parteien. Das Schreibenlernen nach Gehör führe wissen- schaftlich nachgewiesen zu verminderten Rechtschreibleistungen.

SPD, Grüne, Piraten und SSW sehen keinen Bedarf, auf eine Änderung der Methoden hin- zuwirken. Sie betonen die pädagogische Eigenverantwortung der Lehrer. Die rechtliche und fachliche Aufsicht liege bei den dafür im Schulgesetz bestimmten Organen, nicht beim Land- tag. Regierungsparteien und Piraten lehnten den Antrag von CDU und FDP daher im Bil- dungsausschuss ab und empfehlen dem Landtag, das Thema für erledigt zu erklären.


TOP 36 Bericht zum Digitalfunk, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/2413), Bericht der Landesregierung (Drs. 18/2482), geplanter Aufruf 14:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Wie steht es um den Einsatz des Digitalfunks bei Schleswig-Holsteins Polizei- und in den Rettungsdienst-Leitstellen? Gibt es nach wie vor Probleme mit der neuen Technik - und wenn ja, ab wann ist mit einem störungsfreien Betrieb zu rechnen? Diese und weitere Fragen stellte die FDP der Landesregierung, die nun Antworten vorlegt.

Seit dem letzten Bericht ist ein knappes Jahr vergangen. Zwar konnten einige Probleme im- mer noch nicht gelöst werden, aber es gibt Erfolge. Seit Ende 2013 funkt die Landespolizei ausschließlich digital. Es handelt sich dabei aber um den „operativen Probebetrieb“. Auf den Echtbetrieb wurde noch nicht umgestellt. Starkregen ist für den digitalen Funk mittlerweile kein Problem mehr, er hatte Verbindungen zuvor unterbrochen. Auch die Sprachqualität wur- de verbessert, ebenso wie die Funkverbindung in Gebäuden. Geplant ist außerdem, Funkan- lagen für große Bauten wie Sportarenen oder Einkaufszentren zu installieren. Bis Mai 2015 sollen dann auch alle Antennen an den Funkmasten richtig eingestellt sein. Sie waren teilwei- se falsch montiert worden, wodurch Funklöcher entstanden. Außerdem ist das Netz für den Digitalfunk in Schleswig-Holstein mittlerweile komplett ausgebaut, nachdem im Mai vergan- genen Jahres auch der nördliche Teil von Sylt angeschlossen wurde.

Aber: Einige Probleme bestehen noch immer. So kommt es stellenweise weiterhin zu Über- tragungsstörungen. Die Kopfhörer und Mikrophone weisen Mängel auf. Die Lieferfirma er-



14 kennt die Mängel aber nicht an, wie es in dem Bericht heißt. Kommt es zu keiner Einigung, müssen die Geräte möglicherweise komplett neu angeschafft werden.

Der bisherige analoge Funkbetrieb soll Ende 2016 bundesweit abgeschaltet werden. Spätes- tens dann wird in ganz Deutschland auf ein einheitliches Funknetz umgestellt. Vorteile: Die neue Technik soll abhörsicher sein und nicht nur Nachrichten übermitteln, sondern auch Posi- tionsdaten per GPS (Globales Positionsbestimmungssystem) übertragen. Ursprünglich sollte der flächendeckende Digitalfunk der schleswig-holsteinischen Polizei schon zur Fußball- Weltmeisterschaft 2006 eingeführt werden. Verschiedene technische Probleme verzögerten die Inbetriebnahme aber immer wieder.


TOP 37 Vierter Gleichstellungsbericht (2009 - 2013), Bericht der Landesregierung (Drs. 18/2498), geplanter Aufruf 15:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Koalition hat sich laut Koalitionsvertrag eine „vorbildhafte“ Frauen- und Gleichstellungspo- litik auf die Fahne geschrieben. Das soll auch für die Mitarbeiter in der Verwaltung gelten.

Das für Gleichstellung zuständige Sozialministerium legt in einem Bericht die Zahlen und Zie- le des Gleichstellungsprozesses im Landesdienst vor. Demnach verbessert sich die Situation kontinuierlich. Davon, dass Männer und Frauen in allen Bereichen gleichgestellt sind, kann allerdings keine Rede sein. Auch der inzwischen vierte Bericht zu diesem Thema kommt nicht ohne mehrere „Aber“ aus.

56 Prozent der Arbeitnehmer im Landesdienst sind Frauen. Damit bleibt der Frauenanteil gegenüber dem letzten Bericht von 2010 stabil. Die Zahlen variieren allerdings je nach Ress- ort. So sind gerade einmal 23 Prozent der Beschäftigten im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie weiblich. Im Ministerium für Schule und Berufsbildung arbeiten hin- gegen knapp 68 Prozent Frauen. Insgesamt sind in fünf von acht Geschäftsbereichen der Landesverwaltung mehr Frauen als Männer angestellt. Und auch im Rechtswesen sieht es ähnlich aus: Der Anteil der Richterinnen und Staatsanwältinnen hat sich in den letzten 15 Jahren fast verdoppelt. Frauen haben vier der fünf Spitzenpositionen bei den Obergerichten inne. So haben das Oberlandesgericht, das Landessozialgericht, das Landesarbeitsgericht und das Oberverwaltungsgericht eine Präsidentin.

Aber: In den Führungs- und Leitungspositionen sind Frauen insgesamt unterrepräsentiert. Nur jede vierte Leitungsfunktion auf Abteilungsebene ist mit einer Frau besetzt. Auch bei Gremienbesetzungen bestehe Nachholbedarf, heißt es in dem Bericht. Das Land entsendet Vertreter in die Aufsichtsräte von zahlreichen Unternehmen, an denen es beteiligt ist. Dazu zählen etwa die HSH Nordbank, die Investitionsbank oder das Universitätsklinikum UKSH. Außerdem ist das Geschlechterverhältnis bei der Teilzeitarbeit unausgewogen. Landesweit sind in der Arbeitswelt 70 Prozent der Teilzeitbeschäftigten Frauen. Demgegenüber liegt die

15 Zahl im Landesdienst bei über 86 Prozent. Erschwerend kommt hinzu, dass Vorgesetzte Teil- zeitarbeit in vielen Fällen schlechter beurteilen als die Arbeit auf einer Vollzeitstelle. Daran hat sich seit dem letzten Bericht nichts geändert.

Um dem Ziel der „vorbildhaften“ Gleichstellungspolitik näher zu kommen, hat die Landesre- gierung Fördermaßnahmen angestoßen. So muss die Gremienbesetzung seit dem 1. Juli 2014 geschlechterparitätisch erfolgen. Eine gerechtere Beurteilungspraxis wird erarbeitet, und das Gender Budgeting wurde begonnen. Mithilfe von Gender Budgeting sollen die Ein- nahmen und Ausgaben öffentlicher Haushalte geschlechtergerecht verteilt werden. Diesbe- züglich werden die Ressorts bereits geprüft, eine erste Auswertung ist für dieses Jahr vorge- sehen.

Geschlechterunterschiede zeigen sich auch beim Blick auf die Gehälter. In der gesamten schleswig-holsteinischen Arbeitswelt verdienen Männer rund 2.700 Euro brutto, Frauen knapp 1.850 Euro. Betrachtet man nur die Vollzeitstellen, dann beträgt der Unterschied immerhin noch knapp 500 Euro.


TOP 40 Perspektiven für die Westküste, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/2390neu 2. Fassung), Bericht der Landesregierung (Drs. 18/2584), geplanter Aufruf 15:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Landesregierung will strukturschwachen Regionen an der schleswig-holsteinischen Westküste unter die Arme greifen. Zusammen mit den Akteuren aus der Region soll „ein inte- grierter Plan für die Westküste“ erarbeitet werden. Dabei fließen 30 Millionen aus dem EU- Förderprogramm Integrierte Territoriale Investition (ITI) insbesondere in Projekte im Energie- und maritimen Wirtschafts- sowie Tourismusbereich.

Die vier Landkreise Nordfriesland, Dithmarschen, Steinburg und Pinneberg, die von der ITI- Förderung profitieren, sollen selbst gemeinsam Ideen zur Weiterentwicklung als Touris- musstandort und Energie-Kompetenz-Region liefern. Im September 2014 fiel der Startschuss, Ende März 2015 sollen die Projektideen vorliegen. Sie werden dann vom Beirat der Westen- küsten-Initiative bewertet und ausgearbeitet. 2016 könnte es an die Umsetzung gehen. Nun legt die Regierung dem Parlament einen von der FDP beantragten Zwischenbericht über die wirtschaftlichen Perspektiven der Westküste vor - insbesondere zu Verkehrsinfrastruktur (Straße, Schienen, Häfen), Maritimer Wirtschaft, Industriesektor, Tourismus und Energie- branche. Zudem informiert sie über den Stand bei Westküsten-Initiative und Westküsten- Beirat. Die Westküsten-Initiative war von der Landesregierung 2013 gegründet worden - nach eige- nen Worten mit dem Ziel, „die bereits vorhanden Aktivitäten in den Bereichen On- und Offsho- re-Windenergie, Infrastruktur, Tourismus oder Stärkung des Industriestandortes Brunsbüttel weiter zu bündeln und zu vernetzen“.

16 Um sich mit den Verantwortlichen vor Ort abzustimmen, wird die in Itzehoe ansässige Initiati- ve durch den Westküsten-Beirat unterstützt. Hier sind Vertreter der Kreise Dithmarschen, Steinburg und Nordfriesland, der Hochschulen, der regionalen Kammern und Unternehmens- verbände, der Wirtschaftsfördergesellschaften, der Gewerkschaften, der Arbeitsverwaltung und regional ansässige Unternehmen vertreten. Geleitet wird der Beirat durch Wirtschafts- staatssekretär Frank Nägele. Thematisch beschäftigt sich der Westküsten-Beirat laut Wirtschaftsministerium vorrangig mit den Themen Verkehr, erneuerbare Energien, Tourismus, Demografie und Fachkräfte sowie dem Industriestandort Brunsbüttel. Das Gremium diskutiert und bewertet Projektwünsche an der Westküste. Im Anschluss prüft das Land die Umsetzungsmöglichkeiten der Projekte im Rahmen bestehender Fördermöglichkeiten. Dabei befasst er sich auch mit Vorhaben, die unabhängig vom ITI-Sonderprogramm aus anderen Töpfen zu finanzieren sind, wie etwa der Ausbau des Breitbandnetzes und der Häfen.

TOP 41 Bekämpfung der Einbruchskriminalität, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/2516), Bericht der Landesregierung (Drs. 18/2585), geplanter Aufruf 16:20 Uhr, ge- plante Redezeit 35 Minuten

Während die Zahl der Wohnungseinbrüche in vielen Bundesländern jedes Jahr steigt, trotzt Schleswig-Holstein diesem Trend: 2013 konnte erstmals ein Rückgang um 1,6 Prozent auf 7534 Fälle erzielt werden, heißt es in einem von der FDP-Landtagsfraktion beantragten Be- richt des Innenministeriums. Das führt die Behörde auf ein Konzept der Landespolizei zu Ein- bruchsdiebstählen aus Wohnräumen (WED) zurück, das seit 2012 angewendet wird. „Das WED-Konzept hat sich bewährt“, heißt es in dem Bericht.

Bundesweit hatte die Zahl der Einbrüche seit 2004 zum Teil signifikant zugenommen - wobei Schleswig-Holstein keine Ausnahme bildete: Wurden 2004 laut Polizeilicher Kriminalstatistik noch 4.962 Einbrüche registriert, waren es 2012 bereits 7.654. Seit November 2012 kommt das neue Konzept der Landespolizei zum Einsatz, an dem alle Polizeidienststellen beteiligt sind. Als Erfolg wird gewertet, dass im selben Jahr „der Anstieg der Fallzahlen auf 4,6 Pro- zent reduziert“ werden konnte. Das heißt: Es gab 2012 mehr Einbrüche, aber eine geringere Steigerung als im Vorjahr. 2013 waren die Einbruchszahlen dann erstmals rückläufig. Schleswig-Holstein lag unter dem Bundesdurchschnitt, der ein Plus von 3,7 Prozent im Ver- gleich zum Vorjahr aufwies.

Kann das Land bei der Entwicklung der Einbruchszahlen einen Erfolg vermelden, ist die Auf- klärungsquote indes weiter gering: Sie lag in den letzten Jahren knapp über 10 Prozent. Das sind 771 aufgeklärte Fälle im Jahr 2013. Im Bericht des Ministeriums heißt es dazu, die Erhö- hung der Aufklärungsquote sei nicht das vorrangige Ziel des Landeskonzepts - vielmehr „hat die Verhinderung weiterer Einbrüche Priorität“. Wichtig seien dabei etwa die Zusammenarbeit von Dienststellen aller Ebenen, intensivierte Tatortarbeit und mehr Kontrollen in „geogra-



17 phisch gefährdeten Bereichen“. Erkenntnisse würden zentral beim Landeskriminalamt in Kiel ausgewertet.

Seit 2012 konnten laut Ministeriumsbericht rund 200 mindestens überregional handelnde Tat- verdächtige festgenommen werden, von denen ein Großteil Serienverbrecher sind. Zur Ver- folgung von länderübergreifend tätigen Gruppierungen ist Anfang 2014 eine gemeinsame Ermittlungsgruppe mit Niedersachsen und Hamburg gegründet worden.

Ob der Anstieg bei den Wohnungseinbrüchen in Schleswig-Holstein sich auf Dauer stoppen lässt, bleibt offen: Für 2014 bewegen sich die Fallzahlen bis einschließlich November leicht über denen des Vorjahres, Tendenz fallend. Eine Jahres-Auswertung gibt es noch nicht. Ins- gesamt liege Schleswig-Holstein aber auch weiter deutlich unter dem Bundesdurchschnitt, heißt es im Bericht.



Hinweis: Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet un- ter sh-landtag.de unter plenum-online. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informa- tionen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehal- ten. Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitverfolgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) über- trägt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter okkiel.de.



18 Reihenfolge der Beratung der 29. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt. Im Falle von Anträgen zu einer Aktuellen Stunde erfolgt eine Anpassung der Reihenfolge der Beratung.


angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 21. Januar 2015 Gedenkminute für die Opfer des Terroranschlages in Frankreich 5 10:00 13 + 14 Anträge zur Verteidigung freiheitlich-demokratischer Grundwerte, 70 10:05 + 19 zur Ablehnung jeder Form von Extremismus und Gewalt und für ein buntes und weltoffenes Deutschland 42 Fragestunde zur Situation in der Justizvollzugsanstalt Lübeck 60 11:15
4 + 10 Errichtung einer Kammer für die Heilberufe in der Pflege 35 15:00 7 Gesetz zur Angleichung der Regelaltersgrenze von Ministern an Beamte 35 15:35 18 Subventionen regelmäßig auswerten und überprüfen 35 16:10 38 Infrastrukturbericht Schleswig-Holstein 35 16:45 Donnerstag, 22. Januar 2015 2 Regierungserklärung zur Deutsch-Dänischen Zusammenarbeit 145 10:00 15 Kein Ausbluten der Hochschulmedizin 35 12:25
39 Energiewende- und Klimaschutzgesetz - Eckpunkte und Zeitpla- 35 15:00 nung 3 Gesetz zur Sicherung des Vertrauens in die Unabhängigkeit der Mitglie- 35 15:35 der des Landtags 11 + 31 Entwicklung einer Strategie für den Nordseeraum und Umsetzung von 35 16:10 Resolutionen von Oststeeforum- und konferenz 12 Planungssicherheit schaffen – Gesundheitsinfrastruktur zukunftsfähig 35 16:45 machen Freitag, 23. Januar 2015 20 Bund muss Hinterlandanbindung und feste Fehmarnbeltquerung 35 10:00 koordinieren 17 Bürgerbusse verlässlich fördern - Verkehrliche Grundversorgung in 35 10:35 der Fläche gewährleisten 22 Europäisches Jahr der Entwicklung 35 11:10 35 Hospize und palliativmedizinische Versorgung in Schleswig-Holstein 35 11:45
23 + 27 Anträge zu Schulnoten und Rechtschreibung an den Schulen 35 14:00 36 Bericht zum Digitalfunk 35 14:35 37 Vierter Gleichstellungsbericht (2009 - 2013) 35 15:10 40 Perspektiven für die Westküste 35 15:45 41 Bekämpfung der Einbruchskriminalität 35 16:20



19 Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorge- sehen (Sammeldrucksache 18/2649):


TOP 5 Änderung des Gesetzes über die Stiftung des Brandschutz-Ehrenzeichens 6 Änderung des Landesverwaltungs -, des Informationszugangs - und des Straßen- und Wegegesetzes 8 Gesetz zur Bereitstellung dokumentenechter Stifte in Wahlzellen 16 Bericht zur Situation der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge 21 Umsetzung des Digitalen Lernens 25 Zukunft der Lehramtsausbildung für Sonderpädagogik 26 Einführung der PKW-Maut verhindern - Interessen Schleswig-Holsteins wahren 28 Europäische Initiative zum sozialen Unternehmertum umsetzen 29 Tourismusstrategie: In zehn Jahren unter die TOP 3 in Deutschland 30 Humanitäre Flüchtlingspolitik beibehalten! 32 Landesliegenschaften: Parken und Laden für Fahrzeuge mit Elektroantrieb 33 Ausbau der AKN zur S 21 aus Regionalisierungsmitteln finanzieren 34 Digitales Lernen: Offene Infrastruktur gehört auf die Agenda!


Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen:
9 Große Anfrage zur Ernährungswirtschaft in Schleswig-Holstein 24 Einrichtung eines Ausschusses für Integrations- und Flüchtlingspolitik



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