Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
12.03.15
15:27 Uhr
Landtag

Bürgerbeauftragte: Heizkostenzuschusses zum Wohngeld wiedereinführen

32/2015 Kiel, 12. März 2015


Bürgerbeauftragte: Heizkostenzuschusses zum Wohngeld wieder- einführen
Kiel (SHL) – Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten Samiah El Samado- ni fordert im Rahmen der angekündigten Wohngeldreform, den Heizkostenzu- schuss zum Wohngeld wiedereinzuführen. „In einkommensschwachen Haushalten stellen gerade die in den letzten Jahren ständig gestiegenen Heizkosten eine große finanzielle Belastung dar“, sagte El Samadoni heute in Kiel.

Durch immer höhere Mieten und ständig steigende Energiekosten sei das Wohnen in Schleswig-Holstein für Menschen mit geringem Einkommen kaum noch bezahlbar. „Die Einführung einer Heizkostenpauschale sollte deshalb bei der Reform auf Bundesebene berücksichtigt werden“, so die Bürgerbeauftragte.
Hintergrund:

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hatte zuvor mitgeteilt, eine Wohngeldreform zum 1. Januar 2016 zu planen. Dabei solle das Wohngeld an die Entwicklung der Einkommen und der Warmmieten seit der letzten Reform 2009 an- gepasst werden. Für die meisten Leistungsbezieher würde dies eine Erhöhung des Wohn- geldes bedeuten.

Neben der Anpassung der Tabellenwerte und den damit verbundenen Anstieg der Brutto- kaltmieten und des Einkommens solle auch der Anstieg der warmen Nebenkosten und damit insgesamt der Bruttowarmmiete berücksichtigt werden. Nach Auskunft des Ministeriums sind seit der Reform die Preise um durchschnittlich acht Prozent und die Warmmieten um durchschnittlich neun Prozent gestiegen. Daraus ergäbe sich eine Anpassung der Tabellen- werte um durchschnittlich 39 Prozent. Darüber hinaus sollten die Miethöchstbeträge regional

Verantwortlich für diesen Pressetext: Tobias Rischer, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel ǀ Tel. 0431 988-1120 ǀ Fax 0431 988-1119 E-Mail: pressesprecher@landtag.ltsh.de ǀ Medien-Informationen im Internet: www.ltsh.de ǀ Der Landtag im Internet: www.sh-landtag.de 2


gestaffelt angehoben werden. Die Miethöchstbeträge bestimmen den Betrag, bis zu dem die Miete durch das Wohngeld bezuschusst wird.

Das Wohngeldgesetz sah in den Jahren 2009 und 2010 erstmals eine Heizkostenkompo- nente vor, um einkommensschwache Haushalte aufgrund der stark gestiegenen Heizener- giekosten zu entlasten. Durch diese Pauschale erhöhte sich die zu berücksichtigende Miete zur Berechnung des Wohngeldes. Diese Komponente wurde im Rahmen des Haushaltsbe- gleitgesetzes 2011 zum 1. Januar 2011 wieder ersatzlos gestrichen.