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16.03.15
15:54 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung: Entgeltgleichheit, Hochschulfinanzen, Lehrerbesoldung und Wahl des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung

36/2015 Kiel, 16. März 2015



Themen der Plenarsitzung: Entgeltgleichheit, Hochschulfinanzen, Lehrerbesoldung und Wahl des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung Kiel (SHL) – Zu seiner nächsten Tagung kommt der Landtag ab Mittwoch, 18. März, 10 Uhr, im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum der Plenartagung stehen eine Debatte über die Entgeltgleichheit, die finanzielle Ausstattung der Hochschulen, die Lehrerbe- soldung an Gemeinschaftsschulen sowie die Wahl des Landesbeauftragten für Men- schen mit Behinderung.

Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum ent- hält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuel- len Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter sh-landtag.de aufgerufen werden.


Mittwoch, 18. März, 10 bis 18 Uhr

TOP 26 "Mit offenen Karten spielen" - Entgeltgleichheit verwirklichen, Antrag der Frak- tionen von SPD und B´90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/2810), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 70 Minuten

Der „Equal Pay Day“ markiert den Zeitraum, den Frauen in Deutschland über den Jahres- wechsel hinaus arbeiten müssen, um auf das durchschnittliche Vorjahresgehalt von Männern zu kommen. Bei einem Lohnabstand von aktuell 22 Prozent ist das der 20. März. SPD, Grüne und SSW im Landtag nehmen den „Tag der gleichen Bezahlung“ zum Anlass, um auf die ungleichen Löhne von Männern und Frauen hinzuweisen. In einem Antrag fordern sie die Landesregierung auf, gegenzusteuern.


Verantwortlich für diesen Pressetext: Tobias Rischer, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel ǀ Tel. 0431 988-1120 ǀ Fax 0431 988-1119 E-Mail: pressesprecher@landtag.ltsh.de ǀ Medien-Informationen im Internet: www.ltsh.de ǀ Der Landtag im Internet: www.sh-landtag.de Unter dem Motto „Spiel mit offenen Karten: Was verdienen Frauen und Männer?“ sind rund um den achten „Equal Pay Day“ bundesweit Veranstaltungen zum Thema Entgeltgleichheit geplant. Obwohl sich Aktionsbündnisse seit Jahren dafür einsetzen, die Lohnlücke abzubau- en, verdienen Frauen immer noch rund ein Fünftel weniger als ihre Kollegen. Die Entgeltun- gleichheit sei diskriminierend und ihr müsse „mit allen Mitteln“ entgegengetreten werden, heißt es in einem Antrag der Regierungsfraktionen.

Dabei müsse der Öffentliche Dienst mit gutem Beispiel vorangehen. Die Fraktionen greifen auch die Forderung nach einem Spiel mit offenen Karten auf: Die Lohnstrukturen von Unter- nehmen müssten transparenter und die geschlechtsspezifischen Lohnunterschiede aufge- deckt werden. Um Lohngleichheit zu fördern, müsse die Landesregierung gemeinsam mit den Tarifpartnern entsprechende Initiativen auf den Weg bringen. Auch bei der Fachkräfteinitiative „Zukunft im Norden“ müssten die Unterschiede bei der Bezahlung von Männern und Frauen zum Thema gemacht werden, um gemeinsam Strategien zu entwickeln.

Der Landtag debattiert vor dem Hintergrund weitreichender politischer Entscheidungen. An- fang März hatte Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig (SPD) ihre Vorstellungen für ein Gesetz zur Lohngleichheit von Männern und Frauen konkretisiert. Demnach sollen Unter- nehmen ab 500 Mitarbeitern verpflichtet werden, sich mit dem Lohnunterschied auseinander- zusetzen. Details will die Ministerin in den kommenden Monaten nach Gesprächen mit Ge- werkschaftsvertretern und Wirtschaftsverbänden erarbeiten. Nach jahrelanger kontroverser Debatte hat außerdem am 6. März der Bundestag dem Gesetz zur Einführung einer Frauen- quote in Aufsichtsräten zugestimmt. In den Gremien großer Unternehmen müssen damit künftig 30 Prozent der Mitglieder Frauen sein.


TOP 8 und 11 Gesetzentwurf und Große Anfrage über die Notfallrettung und den Kran- kentransport, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 18/2780), Große Anfrage der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/2463), Antwort der Landesregierung (Drs18/2749), ge- planter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 40 Minuten

Ein neues Gesetz ändert die Rahmenbedingungen für Rettungskräfte: Der bisherige Beruf des „Rettungsassistenten“ wird zum besser ausgebildeten „Notfallsanitäter“. Die Regelung soll für alle gelten, die ihre Ausbildung neu anfangen. Wer schon Rettungsassistent ist, soll bis 2020 entsprechend fortgebildet werden. Der Landtag berät den Entwurf aus dem Sozial- ministerium in Erster Lesung.

Mit dem Gesetz soll das Landesrecht an das Bundesrecht angepasst werden. Auf Bundeseb- ne gibt es bereits das Berufsbild des Notfallsanitäters. Das Land will nun eine „verlässliche Basis für die neue Ausbildung und Weiterqualifizierung“ schaffen, heißt es aus der Landesre- gierung. Das neue Berufsbild solle auch dazu beitragen, der wachsenden Anzahl an Ret- tungsdiensteinsätzen „kompetent und professionell zu begegnen“. Die zukünftigen Notfallsan-

2 itäter erhalten im Gegensatz zu den jetzigen Rettungsassistenten eine weitergehende dreijäh- rige Ausbildung. Bisher dauert die Ausbildung für Rettungsassistenten zwei Jahre. Die Extra- Kosten sollen auf die Gebühren für die Rettungseinsätze umgelegt werden.

Hintergrund: Die Anforderungen an den Rettungsdienst sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. So ist zwischen 2001 und 2013 die Gesamteinsatzzahl von Notärzten, Rettungswagen und Krankentransportwagen in Schleswig-Holstein um 44,3 Prozent auf rund 443.000 Einsätze pro Jahr gestiegen. Zu den Ursachen zählt im Wesentlichen die demografi- sche Entwicklung der Bevölkerung mit mehr älteren Menschen und entsprechenden Krank- heitsbildern. Mit der Alterung geht eine abnehmende Mobilität einher. Außerdem beklagt die Landesregierung ein „verändertes Anspruchsverhalten“ in der Gesellschaft. So werde die Notrufnummer 112 häufiger als früher angerufen, auch weil hierfür intensiv Werbung gemacht werde. Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine Große Anfrage der Piraten hervor, die der Landtag ebenfalls behandelt.

Das Notfallsanitätergesetz des Bundes sieht eine Übergangsfrist bis Ende 2020 vor. Die Aus- bildung im Land müsse deswegen „zeitnah“ umgestellt werden, betont das Sozialministerium. Und: Die bereits aktiven Rettungsassistenten müssen bis dahin weiterqualifiziert werden.


TOP 24 Bericht zur Tourismusförderung, Antrag der Fraktionen der SPD, B´90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/2808), geplanter Aufruf 11:50 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

In der laufenden EU-Förderperiode 2014 bis 2020 will die Landesregierung mehr Geld aus Brüsseler Töpfen in den Tourismus stecken. Mithilfe des „Sonderförderprogramms Touris- mus“ soll der „echte Norden“ attraktiver für Urlauber werden. Auf Antrag der Koalitionsfraktio- nen berichtet die Regierung über ihre Pläne.

Die Idee: Hoteliers, Gastronomen aber auch Gemeinden können den Fonds für regionale Entwicklung EFRE, den Fonds für ländliche Räume ELER, den Sozialfonds ESF und auch die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) anzapfen. Geld gibt es zum Beispiel für die energetische Sanierung von Pensionen, Gaststätten oder Erlebnisbädern. Auch die „touristische Inwertsetzung des Natur- und Kultur- erbes“ und die Sicherung von Arbeitsplätzen können bezuschusst werden. Insbesondere strukturschwache Regionen können auf Fördergeld hoffen. Von 2014 bis 2020 sollen 419 Millionen Euro EU-Mittel ins Land fließen, die teilweise kofinanziert werden müssen. Das heißt: Für jeden EU-Euro muss Kiel einen Euro zuschießen.

Das neue Förderprogramm ist Teil der Tourismus-Strategie des Landes. Ziel ist es, bis zum Jahr 2025 auf 30 Millionen gewerbliche Übernachtungen, 30 Prozent mehr touristischen Brut- toumsatz und unter die Top 3 bei der Gästezufriedenheit zu kommen. Zum Vergleich: Aktuell

3 liegt die Zahl der gewerblichen Übernachtungen bei 24,5 Millionen und Schleswig-Holstein befindet sich im Bundesländer-Ranking bei der Gästezufriedenheit von Urlaubsreisenden auf Rang 7.

Statt der bisherigen drei (Ältere, Gutverdiener, Familien) soll es nun sieben Zielgruppen für das Urlaubs-Marketing im Lande geben:  Natururlauber, die Ursprünglichkeit und Natur erleben wollen  Familien mit Kindern, unterteilt nach reinen Bade- und Wassersport-Urlaubern sowie „Aktivfamilien“, die auch hohen Wert auf Angebote abseits der Küste legen  „Entschleuniger“, die Luxus genießen und etwas für ihre Gesundheit tun wollen  „Neugierige“, die – vorwiegend als Paare – Land und Leute erleben wollen  Städtereisende samt Kulturtouristen, die im Vergleich zu den anderen Zielgruppen in Schleswig-Holstein noch deutlich seltener anzutreffen sind.

Das Marketing des Landes will die Landesregierung auf folgende Themenfelder konzentrie- ren:  Natur, Familie, Strand als „herausragende Stärke des Tourismus in Schleswig- Holstein“  Rad fahren und Segeln als „Aktiv-Themen“  Städtereisen sowie Gesundheitsurlaub als so genannte Entwicklungsthemen, die stär- ker für den Tourismus im Land erschlossen werden sollen.


TOP 13 und 30 Anträge zur Gewährleistung der Sicherheit und zum Straftatbestand des Wohnungseinbruchdiebstahls, Anträge der Fraktion der CDU (Drs. 18/2779, 18/2815), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Seit Dezember 2014 verunsichert eine Brandserie auf dem Kieler Ostufer die Anwohner. Nach erfolglosen Ermittlungen der Polizei sind Bürger zu nächtlichen Streifen ausgerückt, um den Feuerteufel zu finden. Auch in den Kreisen Stormarn, Segeberg und Herzogtum Lauen- burg haben sich nach einer Serie von Einbrüchen gleich in mehreren Gemeinden Menschen zu gemeinsamen Patrouillen zusammengetan. Die Polizei hat spezielle Ermittlungsgruppen eingerichtet und warnt vor Selbstjustiz. Die CDU-Fraktion zeigt mit dem Finger auf die Regie- rungsbank und fordert härtere Strafen für Einbrecher.

Es sei eine Kernaufgabe des Staates, die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten, heißt es bei der Union. Wenn mehr Polizisten Streife laufen würden, wären Bürgerwehren überflüssig. Dass sich Menschen zu Bürgerwehren zusammenschließen zeigt nach Ansicht der Oppositi- onsfraktion, dass sie der Landesregierung nicht mehr zutrauen, das Gewaltmonopol des Staates sicherzustellen.



4 Die Forderung der CDU: Die geplanten Stellenkürzungen bei Polizei und Sicherheitsbehörden müssen überprüft werden. Dies gelte auch für die Schließung von Polizeidienststellen. Nach den Plänen der Landesregierung sollen bis 2020 122 der derzeit 8.300 Stellen bei der Lan- despolizei wegfallen.

Gleichzeitig wird die Landesregierung zu einer wissenschaftlichen Untersuchung aufgefor- dert. Externe Experten sollen prüfen, warum Bürgerwehren gegründet werden und wie sie sich entwickeln.

Die CDU fordert außerdem die Unterstützung der Landesregierung für einen bayerischen Vorstoß zur Verschärfung des Strafrechts bei Wohnungseinbrüchen. Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) sagte Anfang März im Bundesrat, die Politik müsse den Bürgern ein klares Signal geben, dass sie ihre Sicherheit nicht auf die leichte Schulter nehme. Er plä- dierte dafür, die Verfolgungsmöglichkeiten von Staatsanwaltschaft und Polizei zu verbessern. Künftig müsse gelten: „Jeder Wohnungseinbruchsdiebstahl kann Anlass für eine Telefon- überwachung sein“. Der bayerische Gesetzesvorschlag wurde dem Rechtsausschuss zuge- leitet. Die Kieler Landesregierung hat nach Angaben eines Ministeriumssprechers noch keine politische Entscheidung über ihr Abstimmungsverhalten in diesem Fall getroffen.

Laut der Kriminalstatistik ist der Zahl der Wohnungseinbrüche im Norden 2014 minimal von 7.534 auf 7.529 gesunken, die Aufklärungsquote stieg von 10,2 auf 12,6 Prozent. Trotz des Rückgangs - 2012 gab es mit 7.654 Delikten die Höchstzahl in den vergangenen zehn Jahren - bestehe kein Grund zur Entwarnung. Die Fallzahlen blieben auf vergleichsweise hohem Niveau. Seit 2012 geht die Polizei nach einem landesweiten Konzept gegen Einbruchskrimi- nalität vor.


TOP 10 Wahl des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung, Wahlvorschlag der Fraktionen von CDU, SPD, B´90/DIE GRÜNEN, FDP und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/2805), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 5 Minuten

Mit breiter Mehrheit will der Landtag Ulrich Hase für weitere sechs Jahre zum Landesbeauf- tragten für Menschen mit Behinderung wählen. Seiner Wiederwahl liegt ein interfraktioneller Antrag von CDU, SPD, Grünen, FDP und SSW zugrunde.

Den Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung gibt es seit 1988 in Schleswig-Holstein. Hase und sein Team arbeiten bereits seit 1995 mit Behinderten-Organisationen zusammen und beraten betroffene Bürger sowie ihre Angehörigen. Der Landesbeauftragte berät zudem den Landtag und die Landesregierung bei Vorhaben in diesem Bereich. Der Beauftragte setzt sich so für gleichberechtigte und selbstbestimmte gesellschaftliche Teilhabe der Menschen mit Behinderung ein. Hase wurde im November 2009 organisatorisch beim Landtag angesie-



5 delt, er ist aber wie die anderen Landesbeauftragten auch in seiner fachlichen Arbeit unab- hängig.

In Deutschland lebt jeder zehnte Mensch mit einer schweren Behinderung. In Schleswig- Holstein waren es Ende 2013 offiziell 527.476 Menschen. Laut Grundgesetz haben Men- schen mit Behinderung ein Recht darauf, dass der Staat ihre besonderen Bedürfnisse ernst nimmt und entsprechend handelt.


TOP 17 Initiative für einen Bürgerdialog für einen schnellen Ausbau von SuedLink, Antrag der Fraktion von CDU (Drs.18/2687), geplanter Aufruf 15:40 Uhr, geplante Rede- zeit 35 Minuten

Sie soll einmal den Windstrom aus dem Norden in den Süden der Republik transportieren: die Stromtrasse SuedLink ist eine Hauptschlagader der Energiewende. Entlang der geplanten Strecke sorgt die Höchstspannungsleitung allerdings auch für Sorgen unter den Anwohnern. Die CDU fordert nun einen gemeinsamen Bürgerdialog für Schleswig-Holstein und Nieder- sachsen. „Regionale Runde Tische“ sollen dazu beitragen, dass SuedLink „unvoreingenom- men geprüft“ und anschließend rasch gebaut wird.

SuedLink ist ein Zusammenschluss der Netzbetreiber TenneT TSO und TransnetBW. Ge- plant sind zwei rund 800 Kilometer lange Höchstspannungstrassen von Schleswig-Holstein nach Süddeutschland. Laut einem Bericht der Landesregierung ist dies „das größte Infra- strukturprojekt der Energiewende“. Nach einem Grundsatzbeschluss von Bundestag und Bundesrat soll eine Trasse von Wilster (Kreis Steiburg) nach Grafenrheinfeld bei Schweinfurt führen. Am nördlichen Ende liegt das Kernkraftwerk Brokdorf, das spätestens Ende 2021 stillgelegt werden soll, und am südlichen Endpunkt das AKW Grafenrheinfeld, das Ende 2015 vom Netz gehen soll. Beide AKW haben Anschlüsse an weitere Stromnetze. Die zweite Tras- se läuft von Brunsbüttel, ebenfalls Atomkraftwerk-Standort, nach Großgartach in Baden- Württemberg. Die genaue Trassenführung steht noch nicht fest.

Verantwortlich für den Trassenverlauf ist die Bundesnetzagentur. Außerdem gibt es mehrere Arbeitsgruppen, die sich mit dem Thema befassen. Schleswig-Holstein ist in einigen von ihnen aktiv. Um die Anwohner in den Entscheidungsprozess einzubinden, bieten die Lei- tungsbetreiber zudem Informationsveranstaltungen an.

Nach Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) war zuletzt auch sein hessischer Amtskollege Volker Bouffier (CDU) auf Distanz zur geplanten Trasse gegangen. In den be- troffenen Regionen gibt es die Befürchtung, dass bis zu 75 Meter hohe Strommasten errichtet werden.



6 TOP 27 Gesellschaftliche Vielfalt im ZDF – Fernsehrat verbessern, Antrag der Fraktio- nen von SPD, B´90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/2811), ge- planter Aufruf 16:15 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Zu große Staatsnähe, zu wenig Transparenz und eine versteinerte, unzeitgemäße Zusam- mensetzung der Aufsichts- und Kontrollgremien - dieses Zeugnis hat das Bundesverfas- sungsgericht dem ZDF im vergangenen Frühjahr ausgestellt. Die Forderung der Karlsruher Richter: Bis Juni 2015 muss ein neuer ZDF-Staatsvertrag vorgelegt werden. Einen Entwurf haben die Regierungschefs der 16 Bundesländer bereits ausgehandelt und stoßen damit in Schleswig-Holstein auf Kritik. Die Regierungsfraktionen im Landtag sehen Nachbesserungs- bedarf - im Fernsehrat sollen drei Urgesteine des Gremiums ihre Plätze für neue Vertreter räumen.

Der Fernsehrat müsse ebenso vielfältig zusammengesetzt sein wie die Gesellschaft, heißt es in einem gemeinsamen Antrag von SPD, Grünen und SSW zur kommenden Plenarsitzung. Damit spricht sich die Koalition gegen den neuesten Entwurf des ZDF Staatsvertrages aus. Sie fordert die Landesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass auch „aus dem Bereich der Menschenrechtsorganisationen, der Schwulen- und Lesbenverbände sowie der digitalen Bür- gerrechte“ Mitglieder im Fernsehrat des öffentlich-rechtlichen Senders Platz nehmen. Insge- samt sollen diese Gruppen drei Sitze bekommen. Um diesen Platz zu schaffen, müssten an- dere Vertreter aus dem Gremium verbannt werden. Die Koalition hat dafür die evangelische und die katholische Kirche im Visier: Sie sollen statt zwei nur noch jeweils einen Platz im Fernsehrat einnehmen.

Außerdem sieht der Antrag vor, dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger den Sitz zu entziehen. Dieser sehe sich „als Konkurrent der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten“ und sei daher „nicht frei von Interessenskollisionen im Fernsehrat“, heißt es in der Begründung.

Hintergrund des Antrages ist die Änderung des ZDF-Staatsvertrages, die das Bundesverfas- sungsgericht in einem Urteil gefordert hatte. Die Karlsruher Richter waren der Ansicht, dass Politiker und Parteien momentan einen zu großen Einfluss in den Aufsichtsgremien des Sen- ders haben. Die neue Fassung soll für mehr Vielfalt in den Gremien sorgen und den Einfluss der Politik beim ZDF verringern. Deshalb werden künftig nur noch 60 statt 77 Mitglieder im Fernsehrat sitzen. Davon sind 20 Plätze für staatliche oder staatsnahe Vertreter vorgesehen, bisher waren es 34. Diese werden mit 16 Mitgliedern aus den Bundesländern und jeweils zwei Vertretern vom Bund und von kommunalen Spitzenverbänden besetzt.

24 Plätze im Fernsehrat sollen Vertreter gesellschaftlicher Gruppen und Verbände einneh- men. Das neue Regelwerk sieht außerdem vor, dass jedes Bundesland einen Vertreter einer gesellschaftlichen Gruppe in den Fernsehrat entsendet. So schickt Schleswig-Holstein bei- spielsweise einen Vertreter für Regional- und Minderheitensprachen, Niedersachsen einen Vertreter der Muslime und Hamburg übernimmt den Bereich Musik. Die politischen Parteien

7 gehen bei der Vergabe der Sitze künftig leer aus. Der Entwurf für eine Änderung des ZDF- Staatsvertrages soll Ende Juni dieses Jahres von den Ministerpräsidenten der Bundesländer unterzeichnet werden und dann zum 1. Januar 2016 in Kraft treten.


TOP 15 Einrichtung von Tempo-30-Zonen sinnvoll regeln, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/2782), geplanter Aufruf 16:50 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Wer mit seinem Auto oder Motorrad zu schnell unterwegs ist, der riskiert nicht nur einen Strafzettel, sondern auch sein Leben. Besonders vor Schulen, Kitas oder Seniorenwohnhei- men sind Raser auch eine Gefahr für ihre Mitmenschen. Geschwindigkeitsbegrenzungen sol- len für mehr Sicherheit sorgen. Bis ein Tempo-30-Schild aufgestellt werden kann, müssen bisher aber etliche Bürokratie-Hindernisse gemeistert werden. Die FDP-Fraktion fordert eine unkomplizierte Regelung. Die Landesregierung soll in Berlin aktiv werden.

Nach Ansicht der Liberalen sollen Kommunen und Gemeinden im Land selbst entscheiden können, wo Autofahrer vom Gas gehen müssen. Vor Schulen, Kindertagesstätten, Senioren- wohnheimen, Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie Krankenhäusern sollten Tempo- 30-Zonen „unbürokratisch“ und „eigenverantwortlich“ eingerichtet werden können. Das Prob- lem: Um die Idee durchzusetzen, ist es nötig, die Straßenverkehrsordnung auf Bundesebene zu ändern.

Bisher ist in § 45 festgeschrieben, dass die Zuständigkeit bei der Straßenverkehrsbehörde des jeweiligen Bundeslandes liegt. Bevor eine Geschwindigkeitsbegrenzung ausgeschildert werden kann, muss also jeder einzelne Fall vom Land geprüft werden. Dafür muss die Kom- mune oder Gemeinde unter anderem statistische Nachweise über das Verkehrsaufkommen vorlegen. Oft spielen auch Fußgängerampeln oder Zebrastreifen bei der Genehmigung eine Rolle. Zu guter Letzt prüft die zuständige Straßenverkehrsbehörde bei einem Vor-Ort-Termin mit der Polizei, ob eine Tempo-30-Zone möglich und sinnvoll ist. Erst wenn vom Land eine offizielle Anordnung kommt, kann ein Hinweisschild aufgestellt werden.

In ihrem Antrag für die kommende Plenarsitzung fordert die FDP-Fraktion die Landesregie- rung deshalb auf, sich auf Bundesebene für eine Änderung der Straßenverkehrsordnung ein- zusetzen. Für Tempo-30-Zonen in anderen Bereichen soll weiter die Straßenverkehrsbehörde zuständig sein.



8 Donnerstag, 19. März, 10 bis 18 Uhr

TOP 29 Hochschulen auf den Ansturm des doppelten Abiturjahrgangs vorbereiten, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/2814), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Rede- zeit 70 Minuten

Sie sind viele, und es wird eng: Nach der Umstellung auf G8, dem Turbo-Abi nach insgesamt 12 statt 13 Schuljahren, rollt im Wintersemester 2016/2017 ein doppelter Abiturjahrgang auf die Hochschulen in Schleswig-Holstein zu. Die neuen Studenten werden mit bröckelnden Fassaden und überfüllten Vorlesungen willkommen geheißen. Die CDU-Fraktion spricht von einem Irrweg der Landesregierung beim Thema Hochschulpolitik. Ihre Forderung: mehr Per- sonal, mehr Geld - und das möglichst schnell.

Das schleswig-holsteinische Hochschulsystem sei nicht ausreichend vorbereitet auf die „größte Herausforderung seiner Geschichte“, lautet der Vorwurf der CDU-Fraktion an die Landesregierung. Durch den doppelten Abiturjahrgang seien im Wintersemester 2016/2017 mindestens 2.000 weitere Studienplätze an den neun Universitäten und Fachhochschulen im Land nötig. Insgesamt müssten dann 12.000 Studienanfänger an den Hochschulen unterge- bracht werden - zehn Jahre zuvor waren es noch die Hälfte. Schon heute sind an der für 14.000 Studierende ausgelegten Christian-Albrechts-Universität in Kiel etwa 25.000 Nach- wuchs-Akademiker eingeschrieben.

Der Ansturm auf die Hochschulen sei zu spät zum Thema gemacht worden, so der Vorwurf. In dem Ende 2013 zwischen Landesregierung und Hochschulen geschlossenen Hochschul- vertrag finde sich kein Wort zu Vorbereitungen auf den Doppeljahrgang, kritisiert die CDU. Trotz knapper Kassen müssten die Unis und Fachhochschulen den wachsenden Erwartun- gen gerecht werden, heißt es in dem Antrag der Oppositions-Fraktion für die kommende Ple- narsitzung. Dafür sei es nötig, neue Dozenten einzustellen, zusätzliche Unterrichtsräume und Wohnungen für Studenten bereitzustellen sowie die Mensen auszubauen. Außerdem müsse die Landesregierung die Gebäude der Hochschulen sanieren. Bereits seit 2012 steht dafür ein Sondervermögen in Höhe von 77 Millionen Euro bereit. Laut Wissenschaftsministerium wurden davon bisher erst 3,6 Millionen Euro für Planungen in Anspruch genommen.

Unterdessen haben Schleswig-Holsteins Hochschulen vom Land eine deutlich bessere Aus- stattung gefordert. Die Landesrektorenkonferenz wirft in einem Brief an Wissenschaftsminis- terin Kristin Alheit (SPD) der Regierung und den Koalitionsfraktionen vor, sie hätten „die Bri- sanz der akuten Probleme“ aller staatlichen Hochschulen nicht hinreichend zur Kenntnis ge- nommen. Die Uni Kiel könne schon heute in 29 Fächern nicht mehr die Lehre qualitativ hochwertig sicherstellen.



9 Ohne mehr Mittel könnten die Hochschulen den doppelten Abiturjahrgang 2016 nicht bewälti- gen, heißt es in dem Brief. Die Rektoren rechnen mit 12.000 Studienanfängern im kommen- den Jahr. 2005 waren es noch 8.000. Es wird befürchtet, dass eine vierstellige Zahl von Abi- turienten das Land verlässt, um anderswo zu studieren. Benötigt werde ein Programm des Landes für eine höhere Grundfinanzierung.

Ministerin Alheit räumte in einem Antwortschreiben an die Rektorenkonferenz ein, dass Schleswig-Holstein im Ländervergleich bei der Finanzierung der Hochschulen Nachholbedarf habe, auch wenn diese Regierung mehr als jede zuvor investiere. Sie will sich mit den Hoch- schulen bis Ende Juni darauf verständigen, wie zusätzliche 450 Millionen Euro aus dem Hochschulpakt III für 2016 bis 2020 verteilt werden.


TOP 3 Änderung des Psychisch-Kranken-Gesetzes und des Maßregelvollzugsgeset- zes, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 18/1363), Bericht und Beschlussempfeh- lung des Sozialausschusses (Drs. 18/2758), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Rede- zeit 40 Minuten

Die Landesregierung will die Regelungen für die Zwangsbehandlung von psychisch Kranken neu fassen. Hintergrund sind Urteile des Bundes-Verfassungsgerichtes, das der Zwangsbe- handlung in Deutschland engere Grenzen gesetzt hat. Mit den neuen Bestimmungen sollen laut Sozialministerium die Rechte der Betroffenen gestärkt und zugleich Rechtssicherheit für die behandelnden Mediziner geschaffen werden. Ein Entwurf zur Änderung der entsprechen- den Gesetze wurde mehrfach im Sozialausschuss sowie im Innen- und Rechtsausschuss beraten. SPD, Grüne, SSW und CDU gaben grünes Licht, die Piraten stimmten dagegen, die FDP enthielt sich.

Kernpunkt der neuen Regelung: Zukünftig muss eine Entscheidung über eine Zwangsbe- handlung von einem Gericht getroffen werden. Basis dafür ist ein medizinisches Gutachten. Das vorgesehene Verfahren ist angelehnt an das jetzige Entscheidungsverfahren zur Unter- bringung in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik. Der Gesetzentwurf zieht Grenzen für eine Behandlung gegen den Willen des Patienten. So ist die Zwangseinweisung nur gestattet, wenn der Betroffene aufgrund seiner psychischen, geistigen oder seelischen Verfassung die Notwendigkeit der ärztlichen Maßnahme nicht erkennen kann.

Außerdem können die Maßregelvollzugseinrichtungen künftig auf dem Klinikgelände sowie im Inneren der Gebäude Videotechnik einsetzen, soweit dies zum Zweck der Aufrechterhaltung der Sicherheit oder der Abwehr einer schwerwiegenden Störung der Ordnung der Einrichtun- gen erforderlich ist. In Interventions-, Aufenthalts-, Wohn- und Schlafräumen ist dies nur in besonderen Fällen zeitlich befristet möglich.



10 Die Ausschüsse empfehlen einige Änderungen im Gesetzentwurf. So sollen psychisch Kran- ke vor der Entlassung künftig länger auf Probe beurlaubt werden. Untergebrachte sollen bes- ser über ihre Kontaktmöglichkeiten zur Anliegenvertretung und zum Petitionsausschuss auf- geklärt werden. Wird Personal von privaten Krankenhausträgern eingesetzt, müsse die Auf- sichtsbehörde der „fachlichen und persönlichen Eignung“ zustimmen.

Die Piraten kritisierten den Entwurf als verfassungswidrig. Die Zwangsbehandlung verletze in dieser Form weiter die Grundrechte psychisch kranker Menschen. Zudem lehnt die Fraktion die Video-Überwachung ab.


TOP 4 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesbeamtengesetzes, Gesetz- entwurf der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, FDP und der Abge- ordneten des SSW (Drs. 18/2494neu), Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 18/2799), geplanter Aufruf 11:50 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Polizisten oder Justizvollzugsbeamte, die Opfer von Gewalttaten werden und vergeblich auf Schmerzensgeld oder andere Entschädigungen warten, sollen künftig von einem Hilfsfonds profitieren können. Die Koalition hat hierfür bereits 100.000 Euro im Haushalt eingebaut. Hin- tergrund: Beamte, die attackiert, verletzt oder beraubt werden, erstreiten vor Gericht häufig den Anspruch auf Schmerzensgeld. Die Täter sind aber oft nicht in der Lage zu zahlen.

Die Ordnungshüter bleiben so möglicherweise auf Anwalts- und Gerichtskosten sitzen und bekommen auch keinen Ersatz für beschädigtes Eigentum wie Mobiltelefone oder Uhren. Der Innen- und Rechtsausschuss hat mit einstimmigem Votum bereits grünes Licht für den von CDU, SPD, Grünen, FDP und SSW vorgelegten Gesetzentwurf gegeben.


TOP 12, 39, 40 und 41 Anträge und Berichte zur Flüchtlingspolitik in Schleswig- Holstein, Antrag der Fraktionen von CDU und PIRATEN (Drs. 18/2631), Antrag der Frak- tion der CDU (Drs. 18/2620), Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, B´90/DIE GRÜ- NEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/2457), Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, B´90/DIE GRÜNEN, FDP, PIRATEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/1142neu), Berichte der Landesregierung (Drs. 18/2751, 18/2752, 18/2776 ), Bericht und Beschlussempfehlung des Europaausschusses (Drs. 18/2605), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 70 Minuten

Die Vorgaben sind eindeutig: Schleswig-Holstein rechnet in diesem Jahr mit bis zu 20.000 neuen Flüchtlingen. Um die damit verbundenen Fragen, wie etwa zu den Unterkünften, der Finanzierung oder der Integration, zielgerichtet erörtern zu können, haben CDU und Piraten zu Jahresbeginn einen eigenen Ausschuss für „Integrations- und Flüchtlingspolitik“ gefordert.

11 Hierüber will das Plenum ebenso beraten wie über drei Regierungsberichte zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, zum Thema „Humanitäre Flüchtlingspolitik“ und zur Unterbrin- gung. Dem Vernehmen nach steht die Einrichtung eines eigenständigen Landtagsausschuss vor der Ablehnung. Signale aus den Fraktionen deuten darauf hin, dass es hierfür keine Mehrheit geben wird.

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge: In den vergangen fünf Jahren hat sich die Anzahl der Kinder und Jugendlichen, die ohne El- tern oder Verwandte nach Schleswig-Holstein gekommen sind und von den Jugendämtern in Obhut genommen wurden, nahezu verdoppelt – von 435 im Jahr 2010 auf 830 im vergange- nen Jahr. Laut Bericht waren die geflüchteten Minderjährigen in der Mehrzahl zwischen 14 und 18 Jahre alt und überwiegend männlich.

Humanitäre Flüchtlingspolitik: Dieser Bericht stellt die Integration von Flüchtlingen in den Vordergrund und betont: „Wesent- licher Bestandteil einer erfolgreichen Integration von Flüchtlingen in die Gesellschaft ist die frühzeitige Erlernung der deutschen Sprache.“ Deshalb fördere das Land minderjährige Flüchtlinge bereits ab der Kindertagesstätte bis hin zu Zentren mit Deutsch als Zweitsprache (DaZ) und berufsbildenden Maßnahmen. Derzeit seien 84 DaZ-Zentren jeweils einer Schule angegliedert und zuständig für eine Region. Seit dem Schuljahr 2006/2007 setzt das Land beispielsweise im Bereich der allgemeinbildenden Schulen 220 DaZ-Planstellen ein.

Weiter heißt es: „Angesichts der steigenden Flüchtlingszahlen wird das Konzept zur Sprach- förderung aktuell erheblich erweitert. Die Landesregierung stellt dafür zusätzliche Mittel im Umfang von 7,7 Millionen Euro bereit. Mit diesen Mitteln können nicht nur die vorhandenen Möglichkeiten der DaZ-Zentren ausgeweitet werden, es können auch neue Maßnahmen kon- zipiert und auf den Weg gebracht werden.“

In Neumünster, wo die Erstaufnahme von Flüchtlingen erfolgt, werden derzeit bis zu 70 Schü- lerinnen und Schüler in zwei Klassenräumen einer örtlichen Grundschule unterrichtet. Die Verweildauer betrage aktuell durchschnittlich etwa 14 Tage. Laut Bericht „ist geplant, ent- sprechend zur geplanten längeren Verweildauer kurzfristig die Kapazitäten räumlich und per- sonell erheblich zu erweitern.

Dazu entsteht auf dem Gelände der Aufnahmeeinrichtung in Neumünster ein eigenes päda- gogisches Zentrum, in dem im kommenden Schuljahr sieben Lehrkräfte bis zu 100 Schülerin- nen und Schüler in fünf Klassenräumen unterrichten sollen.“ Für die ab April zur Verfügung stehende Aufnahmeeinrichtung in Boostedt „ist erst in der zweiten Ausbauphase die Unter- bringung von schulpflichtigen Kindern und damit verbunden dann auch eine schulvorberei- tende Förderung vorgesehen“.



12 Im Bereich der vorschulischen Einrichtungen vermerkt der Bericht, dass „Sprachbildung und Sprachförderung aller Altersstufen ab dem Eintritt in die Kindertagesstätte gefördert wird“.

Unterbringung von Flüchtlingen: Dieser Bericht legt zunächst statische Zahlen zum anhaltenden Flüchtlingsstrom dar. Dem- nach stiegen die Asylbewerberzahlen von 3.904 im Jahr 2013 auf 7.620 im vergangenen Jahr. Im Jahr 2008 beispielsweise wurden nur 770 Asylsuchende gezählt.

Jüngsten Angaben von Innenminister Stefan Studt (SPD) fördert das Land die Herrichtung von Erstaufnahmeeinrichtungen in den Kreisen und kreisfreien Städten in diesem Jahr mit 1,5 Millionen Euro. Um den Kommunen dabei zu helfen, ihre Wohnraumprobleme zu lösen, stelle das Land bis 2018 insgesamt 20 Millionen Euro bereit. Außerdem stünden als Soforthilfe in diesem Jahr 1,5 Millionen Euro für die Herrichtung von dezentralen Unterkünften der Ämter und Gemeinden zur Verfügung.

„Es ist für das Land ein großes Anliegen, die Probleme vor Ort anzugehen und die Kommu- nen bei der Bewältigung zu unterstützen“, sagte der Minister am 11. März im Innen- und Rechtsausschuss des Landtages. Die Kommunen könnten aber nicht erwarten, dass das Land ihnen jede mit dem erhöhten Zuzug von Flüchtlingen einhergehende Mehrausgabe von der Hand halte. Das gelte umso mehr, als dass das Land generell bereits 70 Prozent der Kos- ten für die Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge trage. Zuständig hierfür seien ent- sprechend der bundesgesetzlichen Regelung eigentlich allein die Kommunen.

Studt kündigte an, die Landesregierung werde Mitte des Jahres einen Nachtragshaushalt in den Landtag einbringen, der die Mehrausgaben im Zusammenhang mit dem weiteren Zuzug von Flüchtlingen berücksichtige.

Im Bericht werden zudem verschiedene Maßnahmen und Möglichkeiten für die Unterbringung von Flüchtlingen aufgezählt. Klar ist, dass in der neuen Erstaufnahmeeinrichtung in Boostedt (bei Neumünster) ab April dieses Jahres zunächst 150 und ab Mai weitere 350 Asylsuchende untergebracht werden können. Die derzeitige Hauptstelle für die Erstaufnahme in Neumüns- ter platzt aus allen Nähten. Sie ist nach Regierungsangaben zuletzt im Dezember 2014 von 450 auf regulär 650 Plätze aufgestockt worden. Weitere „Gebäude in Modulbauweise“ sollen ab Spätsommer fertiggestellt werden. Dann soll dort Platz für insgesamt 850 Flüchtlinge sein.

Weiter heißt es: „Die Zahl der Unterkunftsplätze und die Zugangsentwicklung beeinflussen die Umsetzung der auf grundsätzlich bis zu sechs Wochen ausgelegten Erstaufnahme in Landesunterkünften. Aus der derzeit prognostizierten Anzahl von bis zu 20.000 Antragstellern im Jahr 2015 ergibt sich ein Bedarf an zusätzlichen Erstaufnahmeeinrichtungen, um einen entsprechenden Aufenthalt zu ermöglichen. Diese sind zeitnah einzurichten. Das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten befindet sich derzeit diesbezüglich in Verhandlungen mit den Universitäten und Fachhochschulen des Landes über die Nutzung geeigneter Flä-

13 chen. Dabei gibt es grundlegende Komponenten und weitere, die bei kürzeren Aufenthaltszei- ten notwendigerweise nicht in angestrebtem Umfang umgesetzt werden können.“


TOP 7 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 18/2778), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Mehr Eigenverantwortung für Bauherren, verständlichere Formulierungen, und die Kommu- nen sollen von Bürokratie entlastet werden. Das verspricht sich die Landesregierung von ih- rem umfangreichen Paket zur Änderung der Landesbauordnung. Der Landtag berät in Erster Lesung.

Der Gesetzentwurf schafft nach Darstellung des Innenministeriums Erleichterungen bei Bau- genehmigungen, etwa bei einer nachträglichen energetischen Sanierung. In solchen Fällen sollen keine gesonderten Genehmigungsverfahren mehr erforderlich sein. Der Bauherr kann sofort loslegen, wenn er die entsprechenden Anforderungen der Landesbauordnung und an- dere Vorschriften wie etwa örtliche Satzungen oder die Natur- und Denkmalschutzbestim- mungen einhält.

Der Verzicht auf ein Baugenehmigungsverfahren gilt für Kleinwindanlagen bis zu zehn Meter Höhe und mit einem Rotordurchmesser bis maximal drei Meter. Für Wohngebiete, Mischge- biete und Dörfer gilt die Verfahrensfreiheit jedoch nicht. Solaranlagen sind in der Regel bei Gebäuden bis sieben Metern verfahrensfrei.

Genehmigungsfrei sind außerdem bestimmte Gewächshäuser (bis zu fünf Meter Firsthöhe und höchstens 100 Quadratmeter Grundfläche) für land-, forst- und gartenwirtschaftliche Be- triebe. Werbeanlagen für die Direktvermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse während der Erntezeit müssen ebenfalls nicht extra genehmigt werden.

Auch die Wärmedämmung bis zu 25 Zentimeter Materialstärke bei Gebäuden bis sieben Me- tern Höhe soll verfahrensfrei werden. Wird die Dämmung nachträglich angebracht, darf die normale Mindestabstandsfläche von drei Metern unterschritten werden, wenn ein Abstand von mindestens 2,30 Meter zur Grenze des Nachbarn erhalten bleibt.

Ein weiterer Punkt: Die Gemeinden können durch Satzung eigene Regeln für den Abstand zwischen zwei Gebäuden aufstellen. Hier können sie von den Vorgaben der Landesbauord- nung abweichen. Für ein zehn Meter hohes Gebäude beispielsweise ist eine Abstandfläche von vier Metern nicht mehr zwingend. Je nach den örtlichen Verhältnissen kann die Abstand- fläche nach unten oder oben variieren. In den Satzungen können zudem für unterschiedliche Gebietsbereiche der Gemeinde verschiedene Festsetzungen getroffen werden. Die Gemein-



14 den können außerdem künftig in einer Satzung bestimmen, welche genaue Zahl und Be- schaffenheit von Parkplätzen ein Bauherr für einzelne Objekte nachweisen muss.


Freitag, 20. März, 10 bis 18 Uhr

TOP 37 Perspektiven für die Westküste, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/2390neu), Bericht der Landesregierung (Drs. 18/2584), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Landesregierung will den strukturschwachen Regionen an der schleswig-holsteinischen Westküste unter die Arme greifen. Zusammen mit den Akteuren aus der Region soll „ein inte- grierter Plan für die Westküste“ erarbeitet werden. Beispielsweise fließen aus dem EU- Förderprogramm Integrierte Territoriale Investition (ITI) 30 Millionen Euro insbesondere in Projekte im Energie- und maritimen Wirtschafts- sowie Tourismusbereich.

Die vier Landkreise Nordfriesland, Dithmarschen, Steinburg und Pinneberg, die von der ITI- Förderung profitieren, sollen gemeinsam Ideen zur Weiterentwicklung als Tourismusstandort und Energie-Kompetenz-Region liefern. Im September 2014 fiel der Startschuss, Ende März 2015 sollen die Projektideen vorliegen. Sie werden dann vom Beirat der Westenküsten- Initiative bewertet und ausgearbeitet. 2016 könnte es an die Umsetzung gehen.

In einem von der FDP beantragten Zwischenbericht der Landesregierung über die wirtschaft- lichen Perspektiven der Westküste werden insbesondere die Verkehrsinfrastruktur (Straße, Schienen, Häfen), Maritime Wirtschaft, der Industriesektor, der Tourismus und die Energie- branche und eine Vielzahl von derzeitigen Projekten genannt. Zudem informiert sie über die Westküsten-Initiative und den Westküsten-Beirat.

Die Westküsten-Initiative war von der Landesregierung 2013 gegründet worden - mit dem Ziel, „die bereits vorhanden Aktivitäten in den Bereichen On- und Offshore-Windenergie, Inf- rastruktur, Tourismus oder Stärkung des Industriestandortes Brunsbüttel weiter zu bündeln und zu vernetzen“.

Um sich mit den Verantwortlichen vor Ort abzustimmen, wird die in Itzehoe ansässige Initiati- ve durch den Westküsten-Beirat unterstützt. Hier sind Vertreter der Kreise Dithmarschen, Steinburg und Nordfriesland, der Hochschulen, der regionalen Kammern und Unternehmens- verbände, der Wirtschaftsfördergesellschaften, der Gewerkschaften, der Arbeitsverwaltung und regional ansässige Unternehmen vertreten. Geleitet wird der Beirat durch Wirtschafts- staatssekretär Frank Nägele.



15 Thematisch beschäftigt sich der Westküsten-Beirat laut Wirtschaftsministerium vorrangig mit den Themen Verkehr, erneuerbare Energien, Tourismus, Demografie und Fachkräfte sowie dem Industriestandort Brunsbüttel. Das Gremium diskutiert und bewertet Projektwünsche an der Westküste. Im Anschluss prüft das Land die Umsetzungsmöglichkeiten der Projekte im Rahmen bestehender Fördermöglichkeiten.


TOP 9 Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Wahlalters, Gesetzentwurf der Fraktion der FDP (Drs. 18/2813), geplanter Aufruf 10:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Bei Landtagswahlen dürfen in Schleswig-Holstein auch 16- und 17-Jährige ihr Kreuz machen. Wer seine Unterschrift unter eine Volksinitiative setzen will oder für ein Volksbegehren und einen Volksentscheid stimmen möchte, der muss jedoch 18 Jahre alt sein. Für diese „unein- heitlichen“ Regelungen gebe es „keine sachliche Begründung“, moniert die FDP. Die Libera- len, die gerade eine Volksinitiative für Notenzeugnisse an Grundschulen gestartet haben, fordern deswegen, das Volksabstimmungsgesetz anzupassen: Auch 16- und 17-Jährige sol- len die Initiativen unterstützen können.

Wie in anderen Bundesländern gibt es auch in Schleswig-Holstein zwei Wege der Gesetzge- bung: Die Verabschiedung durch den Landtag und den Volksentscheid.


TOP 16 Unabhängige Beobachtung der Demonstrationen gegen den G7-Gipfel in Lübeck ermöglichen, Antrag der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/2783), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Mitte April treffen sich die G7-Außenminister in Lübeck. Das Zentrum der Hansestadt wird voraussichtlich zur Hochsicherheitszone. Rund 3.500 Polizisten sollen Teile der Altstadt ab- sperren, 3.000 Gegendemonstranten werden erwartet. Sechs Protestmärsche waren Mitte März bereits angekündigt. Die Piraten im Landtag machen sich Sorgen um die Versamm- lungsfreiheit. Sie regen an, dass unabhängige Beobachter die Ereignisse begleiten und be- werten.

Die Außenminister der sieben wichtigsten Industriestaaten wollen am 13. und 14. April in Lübeck den Gipfel der Staats- und Regierungschefs vorbereiten, der im Juni im bayerischen Elmau zusammenkommt. Zu dem Treffen erwartet die Stadt rund 600 Delegationsmitglieder und bis zu 1.000 Journalisten aus dem In- und Ausland.

Angaben der Lübecker Polizei zufolge soll es drei Sicherheitsbereiche geben: auf der südli- chen Wallhalbinsel, am Tagungsort Europäisches Hansemuseum und rund um das Rathaus. Dort werden Straßen bereits vom Nachmittag des 13. April an bis zum Ende der Konferenz

16 am 15. April gesperrt. Anwohner könnten die Absperrungen passieren, müssten sich aber auf Ausweiskontrollen einstellen. Weitere Sperrungen werde es für die angekündigten Demonst- rationen geben. Außerdem würden Straßen bei der An- und Abfahrt der Konferenzteilnehmer kurzfristig gesperrt. Ziel sei es, die Einschränkungen für die Bürger so gering wie möglich zu halten.

Dennoch sehen die Piraten Konfliktpotential. Es seien „Personenkontrollen, Platzverweise, Beschlagnahmen, freiheitsentziehende Maßnahmen, Anwendung unmittelbaren Zwanges, Einschüchterungs- und Provokationsverhalten“ seitens der Polizei zu erwarten. Hinterher komme es dann zum „Streit über den Geschehensablauf“. Subjektiven und „möglicherweise interessensgeleiteten“ Darstellungen soll durch eine neutrale Demonstrationsbeobachtung entgegengewirkt werden. Das diene dazu, wechselseitige Schuldzuweisungen zu verhindern und die Geschehnisse aus unabhängiger Perspektive darzustellen. Die Beobachter sollen sich, wie Journalisten, frei bewegen, Bild-und Tonaufnahmen anfertigen und auch Absper- rungen passieren dürfen.


TOP 20 Vorstellungen der Landesregierung zur Neuordnung der Lehrerbesoldung, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/2793), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Rede- zeit 35 Minuten

Frohe Botschaft für die Lehrer an den Gemeinschaftsschulen im Norden: Sie sollen höher besoldet werden. Die Grundschullehrer will die Regierung dagegen vorerst nicht hochstufen. Das sind Kernpunkte des neuen Lehrerbesoldungsgesetzes, dessen Details noch innerhalb der Landesregierung abgestimmt werden sollen. Die FDP verlangt dennoch einen Regie- rungsbericht im Landtag.

Alle neuen Lehrer an den Gemeinschaftsschulen in Schleswig-Holstein sollen künftig, ebenso wie ihre Kollegen an den Gymnasien, nach der Besoldungsgruppe A13 bezahlt werden, hieß es Anfang März aus dem Bildungsministerium. Die früheren Grund- und Hauptschullehrer sollen nach und nach von A12 zu A13 wechseln können. Unter welchen Voraussetzungen dies geschehen kann, steht noch nicht fest. Nach A12 bekommt ein 30 Jahre alter Lehrer heute ein Brutto-Grundgehalt von 3.199,36 Euro, nach A13 wären es 3.586,21 Euro.

Das Bildungsministerium plant zudem, neue Sekundarschullehrer genauso zu besolden wie die Pädagogen an Gemeinschaftsschulen und die bisherigen Realschullehrer. Lehrer mit zwei Fächern in Sekundarstufe II sollen wie die heutigen Gymnasiallehrer eingestuft werden und eine Stellenzulage erhalten. Die Besoldung der Grundschullehrer will die Landesregierung dagegen nicht von A12 auf A13 anheben. Begründung: Bisher zahle kein Land mehr als A12.

Hintergrund für die geplanten neuen Bestimmungen sind das Auslaufen und der spätere Wegfall der Schulart Regionalschule sowie das neue Lehrerbildungsgesetz, das seit dem 1.

17 August 2014 in Kraft ist. Es orientiert sich an der Struktur aus Grundschule, Gymnasium und Gemeinschaftsschule. Dies führe dazu, dass Lehrer mit unterschiedlicher Ausbildung an den Gemeinschaftsschulen und Gymnasien die gleichen Aufgaben übernehmen.

Der Entwurf zur neuen Lehrerbesoldung geht jetzt in die Abstimmung mit den beteiligten Mi- nisterien und gleichzeitig zur Beteiligung an Gewerkschaften und Verbände. Diese haben bis Anfang April Zeit für eine Stellungnahme. Die neue Besoldungsstruktur soll zum 1. Februar 2016 in Kraft treten. Dann werden die ersten Absolventen des neuen Grundschullehramt- Studiums in den Vorbereitungsdienst gehen.

Die Überleitung der Grund- und Hauptschullehrer von A12 zu A13 verursacht laut Bildungs- ministerium Mehrkosten, die im Jahr 2023 rund elf Millionen Euro erreichen werden. Bei den Lehrern mit zwei Sekundarstufe-II-Fächern würden es bis zum Jahr 2051 rund 5,3 Millionen Euro mehr werden. Später kämen jährlich 11,6 Millionen Euro an Beamtenpensionen hinzu. Die Mehrkosten, die sich einmal auf insgesamt 28 Millionen im Jahr belaufen werden, muss die Bildungsministerin nicht gegenfinanzieren; sie sollen aus dem allgemeinen Landeshaus- halt abgedeckt werden.


TOP 14 und 25 Anträge zum Aufkommen aus der Erbschaftsteuer, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/2781), Antrag der Fraktionen der SPD, B´90/DIE GRÜNEN und der Ab- geordneten des SSW (Drs. 18/2809), geplanter Aufruf 14:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem vergangenen Dezember muss der Bund bis Mitte 2016 die Erbschaftsteuer neu regeln. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) braucht für eine Reform die Zustimmung der Länder im Bundesrat. Aus Sicht der Landtagsfraktionen Zeit, in Berlin Forderungen für Schleswig-Holstein auf den Tisch zu bringen.

Die Bundesländer sollten künftig selbständig über die Höhe der Steuersätze oder Freibeträge entscheiden, fordert die FDP-Fraktion im Landtag. Die Erlöse sollen komplett in die Landes- kasse fließen. Auch eine Abschaffung der Steuer müsse möglich gemacht werden. Dafür sol- le sich die Landesregierung in Berlin einsetzen. Bei der kommenden Plenarsitzung steht zu dem Thema auch ein Antrag von SPD, Grünen und SSW auf der Tagesordnung. Darin spricht sich die Koalition dafür aus, die Erbschaftssteuer zu erhöhen. Vermögen werde durch Erb- schaften in die nächsten Generationen übertragen. Eine niedrige Erbschaftsbesteuerung füh- re dazu, dass sich die ungleiche Verteilung von Vermögen verfestigt, heißt es in der Begrün- dung. Die Mehreinnahmen sollen vor allem in Bildung und die Sanierung der Infrastruktur gesteckt werden. Bisher ist bundesweit einheitlich geregelt, wie viel Erbschaftsteuer an den Fiskus gezahlt werden muss. Das Steueraufkommen von rund fünf Milliarden Euro wird dann vom Bund auf die Länder verteilt.

18 Grund für den Streit um die Erbschaftsteuer ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Karlsruher Richter hatten entschieden, dass die bisherige Regelung in zentralen Punkten verfassungswidrig ist. Diese sah vor, dass Betriebsvermögen von der Erbschaftsteuer weit- gehend verschont bleiben. Bisher reichte es aus, den Betrieb sieben Jahre fortzuführen und die Lohnsumme stabil zu halten, um die Steuerschuld erlassen zu bekommen. Wer fünf Jahre durchhielt, bekam einen Rabatt von 85 Prozent.

Die Pläne von Bundesfinanzminister Schäuble sehen bei der Vererbung von Unternehmen eine Freigrenze von 20 Millionen Euro vor. Bei großen Unternehmensübergaben soll indivi- duell geprüft werden, ob die Steuerschuld erlassen werden muss, um den Betrieb und die Arbeitsplätze nicht zu gefährden. Liegt das geerbte Betriebsvermögen über der Freigrenze, soll bis zur Hälfte das Privatvermögen der Firmenerben herangezogen werden können, um die Steuer zu zahlen. So soll verhindert werden, dass Erblasser ihren Betrieb vor der Über- gabe arm rechnen, um einen Steuererlass zu erreichen.

Bis Ende Juni 2016 muss die Neuregelung stehen. Im kommenden Monat will Finanzminister Schäuble einen Gesetzentwurf ins Kabinett einbringen. Um das Gesetzgebungsverfahren abzuschließen, muss er aber auch eine Mehrheit der Länder auf seine Seite bringen, damit diese dann der Reform im SPD-dominierten Bundesrat zustimmen.


TOP 21 Aufrüstung der Geheimdienste stoppen, Antrag der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/2804), geplanter Aufruf 14:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Kriminelle als verdeckte Informanten des Verfassungsschutzes, schlechter Informationsaus- tausch zwischen Bundes- und Landesbehörden: Die Ermittlungen zu den Verbrechen des rechtsterroristischen NSU-Trios haben in Teilen gezeigt, wie reformbedürftig die deutschen Geheimdienste insbesondere im Bereich der Zusammenarbeit sind. Einen entsprechenden Entwurf hat das Bundesinnenministerium den Ländern bereits vorgelegt. Die Piraten im Land- tag befürchten, dass die Geheimdienste weiter aufgerüstet werden sollen. Sie fordern von der Bundesregierung ein entschiedenes Nein im Bundesrat, sollte der Gesetzentwurf nicht geän- dert werden.

Das „Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes“ soll für einen engeren Informationsaustausch zwischen den Behörden sorgen. Außerdem wird in dem Entwurf der Einsatz von Vertrauensleuten und verdeckten Ermittlern gesetzlich geregelt. Die Piraten befürchten, dass die Novelle die Grundrechte einschränkt. Die Landes- regierung müsse sich dem entgegenstellen, heißt es in einem Antrag. Die Geheimdienste sollten keine Telefon- oder Internetverbindungen überwachen dürfen, um sogenannte Cyber- Gefahren aufzuspüren. Die Landesregierung solle sich zudem dafür einsetzen, dass keine



19 neuen geheimdienstlichen Datenbanken eingerichtet werden, ohne dass der Datenschutzbe- auftragte zustimmt.

Gleichzeitig sollten Daten nicht länger als zehn Jahre gespeichert werden und auch nicht au- tomatisiert von anderen Behörden abgefragt werden können. Kritisch sehen die Piraten zu- dem die Regeln für den Einsatz von verdeckten Informanten, die für den Geheimdienst im Einsatz sind. Das neue Gesetz sieht vor, dass die V-Leute für bestimmte Delikte nicht bestraft werden, wenn dadurch schwerwiegende Straftaten wie Mord oder Totschlag aufgeklärt wer- den können.

Die Oppositionsfraktion fordert, dass die Informanten nicht mehr finanziell unterstützt werden. Stattdessen sollten die Geheimdienste ihre V-Leute anzeigen, wenn sie eine Straftat begehen oder gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung kämpfen.

Nach den Ermittlungen um den rechtsterroristischen NSU hatten sowohl die Bund-Länder- Kommission zum Thema Rechtsterrorismus, als auch der NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages eine Reform des Verfassungsschutzes gefordert. Der Gesetzentwurf des In- nenministeriums wird momentan mit den Bundesländern abgestimmt und anschließend der Bundesregierung vorgelegt. Erst danach wird das Papier in den parlamentarischen Prozess eingebracht. Sollte das geplante Gesetz über den Informationsfluss zwischen den Verfas- sungsschutzbehörden hinausgehen, soll die Landesregierung nach dem Willen der Piraten im Bundesrat gegen den Entwurf stimmen.


TOP 28 und 38 Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission 2015, Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, B´90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/2812), Bericht der Landesregierung (Drs. 18/2750), geplanter Aufruf 15:10 Uhr, ge- plante Redezeit 35 Minuten

Zum Beginn des Jahres hat die EU-Kommission ihr Arbeitsprogramm für 2015 vorgelegt. Ei- nige der Vorhaben sind für Schleswig-Holstein „besonders relevant“, betonen CDU, SPD, Grüne und SSW. Hier müsse die Landesregierung die schleswig-holsteinischen Interessen besonders stark vertreten. Dazu gehören etwa die Förderung von Langzeitarbeitslosen und erwerbslosen Jugendlichen, die Bekämpfung von Steuerhinterziehung sowie die Flüchtlings-, die Umwelt- und die Energiepolitik.

In einem sechsseitigen Bericht, den der Landtag ebenfalls berät, listet die Landesregierung sieben „landespolitisch relevante“ EU-Projekte für dieses Jahr auf. Hierzu zählen die europäi- sche Energieunion und die im Lande umstrittene CCS-Technologie zur unterirdischen Spei- cherung von Kohlendioxid. Außerdem geht es um die mögliche Ausweisung von Natur- schutzgebieten nach der Natura-2000-Richtlinie.



20 TOP 36 Grundschulstandorte in ihrer Existenz sichern und stärken, Änderungsantrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/2362), Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungs- ausschusses (Drs. 18/2803), geplanter Aufruf 15:45 Uhr, geplante Redezeit 40 Minuten

Die CDU will kleine Grundschulstandorte in ihrer Existenz sichern und stärken, stößt aber mit ihren Vorschlägen zum Erhalt der Schulen auf Widerstand. Koalitionsparteien und Piraten lehnten den Unionsantrag im Bildungsausschuss ab und verabschiedeten stattdessen einen Änderungsantrag. Darin begrüßen sie, dass die Regierung auch Standorte mit unter 40 Schü- lern erhalten will, sofern ein überzeugendes pädagogisches Konzept existiert. Die FDP ent- hielt sich.

Die CDU fordert in ihrem Antrag eine zweijährige Übergangsfrist für die Außenstellen von Grundschulen, die die empfohlene Mindestgröße absehbar und langfristig unterschreiten. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sollen so verändert werden, dass Außenstellen nicht vor Ablauf der Übergangsfrist gegen den Willen der Schulträger geschlossen werden können. Das Land müsse dafür notwendige Planstellen sicherstellen. Schulversuche sollen auch an Außenstellen möglich sein.

SPD, Grüne, Piraten und SSW sind gegen eine Verschiebung von Planstellen zugunsten kleiner Grundschulen. In ihrem Antrag begrüßen sie die vom Bildungsministerium vorgelegte Studie „Die Zukunftsfähigkeit der Grundschulen in den ländlichen Räumen Schleswig- Holsteins“ und die Schlussfolgerungen daraus. Die Regierung ermögliche kleinen Grund- schulstandorten im ländlichen Raum „mehr Flexibilität“, indem Standorte unter 40 Schüler unter Umständen erhalten werden können. Koalition und Piraten befürworten, dass Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) für den Erhalt von kleinen Grundschulen zur Verfügung gestellt werden sollen. Sie setzen auf rechtzeitigen, umfassenden Informationsfluss sowie Planungstransparenz zwischen Schulträgern, Land und Eltern.

Das Thema „kleine Grundschulstandorte“ beschäftigt den Landtag schon länger. Einigen Grundschulen in ländlichen Gebieten droht das Aus, weil sie mindestens 80 Schüler bezie- hungsweise die Außenstellen mindestens 44 Schüler zählen müssen. Mit Blick auf den Schü- lerrückgang in einigen Regionen des Landes hatte der Landtag im Juni 2013 gefordert, „fle- xible“ Lösungen für kleine, unterfrequentierte Grundschulstandorte zu ermöglichen. Zuletzt war die FDP im November 2014 im Plenum mit ihrer Forderung nach zusätzlichen Planstellen für kleine Grundschulstandorte über einen „Sicherstellungszuschlag“ gescheitert.

Im Zuge der Vorstellung der Studie zu Zukunftsfähigkeit der Grundschulen im Dezember 2014 gab die Regierung bekannt, dass in einzelnen Fällen künftig 27 Kinder ausreichen sol- len, um eine Außenstelle zu erhalten.



21 Hinweis: Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet un- ter sh-landtag.de unter plenum-online. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informa- tionen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehal- ten. Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitverfolgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) über- trägt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter okkiel.de.


Reihenfolge der Beratung der 31. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt.
angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 18. März 2015 26 "Mit offenen Karten spielen" - Entgeltgleichheit verwirklichen 70 10:00 8 + 11 Gesetzentwurf und Große Anfrage über die Notfallrettung und den 40 11:10 Krankentransport 24 Bericht zur Tourismusförderung 35 11:50
13 + 30 Anträge zur Gewährleistung der Sicherheit und zum Straftatbe- 35 15:00 stand des Wohnungseinbruchdiebstahls 10 Wahl des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung 5 15:35 17 Initiative für einen Bürgerdialog für einen schnellen Ausbau von Sued- 35 15:40 Link 27 Gesellschaftliche Vielfalt im ZDF – Fernsehrat verbessern 35 16:15 15 Einrichtung von Tempo-30-Zonen sinnvoll regeln 35 16:50 Donnerstag, 19. März 2015 29 Hochschulen auf den Ansturm des doppelten Abiturjahrgangs 70 10:00 vorbereiten 3 Änderung des Psychisch-Kranken-Gesetzes und des Maßregelvoll- 40 11:10 zugsgesetzes 4 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesbeamtengesetzes 35 11:50
12 + 39 + Anträge und Berichte zur Flüchtlingspolitik in Schleswig-Holstein 70 15:00 40 + 41 7 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung 35 16:10 Freitag, 20. März 2015 37 Perspektiven für die Westküste 35 10:00 9 Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Wahlalters 35 10:35 16 Unabhängige Beobachtung der Demonstrationen gegen den G7-Gipfel 35 11:10 in Lübeck ermöglichen



22 20 Vorstellungen der Landesregierung zur Neuordnung der Lehrerbesol- 35 11:45 dung
14 + 25 Anträge zum Aufkommen aus der Erbschaftsteuer 35 14:00 21 Aufrüstung der Geheimdienste stoppen 35 14:35 28 + 38 Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission 2015 35 15:10 36 Grundschulstandorte in ihrer Existenz sichern und stärken 40 15:45


Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorge- sehen (Sammeldrucksache 18/2821):


TOP 2 Gesetzentwurf zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch 5 Gesetzentwurf zur Aufhebung der Altersbegrenzung für Bürgermeister und Landräte 6 Gesetzentwurf zur Neufassung des Landesmeldegesetzes 18 Durchführung der Wahl der Vertrauensleute für die Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter 19 Bericht zur Erarbeitung und Umsetzung des Aktionsplans für Menschen mit Behinderung 22 Bericht zur Entwicklung der Oberstufen an Gemeinschaftsschulen 31 Anonyme Spurensicherung ermöglichen 32 Organspende rettet Leben - Vertrauen durch weitere Aufklärung stärken 33 Kinderwunsch darf nicht am Geld scheitern - Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch auch in Schleswig- Holstein helfen! 34 Schleswig-Holsteins Dächer frei für drahtlosen Internetzugang 35 Europäisches Jahr der Entwicklung

Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen:
23 Kein Flickenteppich in Deutschland beim Gentechnik- Opt-out!



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