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14.12.15
17:14 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung: Haushalt 2016, HSH-Nordbank und Hochschulfreiheitsgesetz

Nr. 180 / 14. Dezember 2015



Themen der Plenarsitzung: Haushalt 2016, HSH-Nordbank und Hochschulfreiheitsgesetz
Zu seiner nächsten Tagung kommt der Landtag ab Mittwoch, 16. Dezember, im Plenarsaal in Kiel zusammen. Wegen der Fülle an Beratungspunkten beginnt die Sitzung bereits um 9 Uhr. Im Zentrum stehen die finalen Haushaltsberatungen für das Jahr 2016, der Gesetzentwurf zur HSH-Nordbank und das Hochschulfreiheitsgesetz.
Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter www.sh-landtag.de aufgerufen werden.



Mittwoch, 16. Dezember, 9:00 bis 18:00 Uhr

TOP 6 Erste Lesung des Gesetzentwurfes zur Errichtung der „hsh portfoliomanagement AöR“, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 18/3572), geplanter Aufruf 9:00 Uhr, geplante Redezeit 70 Minuten

Die Haupteigentümer der HSH Nordbank, Schleswig-Holstein und Hamburg, wollen noch vor Weihnachten einen Staatsvertrag zum Umbau des Kreditinstituts durch ihre Parlamente bringen. Damit wird die Haftung der Länder auf 16,2 Milliarden Euro angehoben. Voraussichtlich wird der Staatsvertrag in Kiel in dieser Tagung in Erster und Zweiter Lesung verabschiedet. 2

Schleswig-Holstein und Hamburg hatten sich am 19. Oktober mit der EU-Kommission darauf verständigt, dass die Länder dem Geldinstitut milliardenschwere Altlasten aus Krediten und Gebührenzahlungen für ihre Garantien abnimmt – im Gegenzug soll die Bank bis 2018 verkauft werden. Falls der Verkauf scheitert, droht die Abwicklung.

Im Brennpunkt stehen die schlechten Schiffskredite: Von den rund acht Milliarden Euro “faulen“ Krediten wollen die Länder bis zu 6,2 Milliarden übernehmen. Hierfür wird eine Abwicklungsgesellschaft öffentlichen Rechts namens “hsh portfoliomanagement AöR“ mit Sitz in Kiel gegründet. Zudem beabsichtigen die Länder, die Gebühren für ihre seit 2013 wieder aufgestockte 10-Milliarden-Garantie zu senken.

Die HSH Nordbank führt gegenwärtig Altlasten in Höhe von gut 15 Milliarden Euro in den Büchern, das sind 23 Prozent des gesamten Forderungsvolumens. Das meiste davon entfällt auf Schiffskredite. Nach der Abgabe der Forderungen würde die Quote der faulen Kredite auf 12 bis 13 Prozent fallen - ein Wert, den die Bankenaufsicht der EZB akzeptiert.

Die Hamburgische Bürgerschaft hat die Kreditermächtigungen zur Rettung der angeschlagenen HSH Nordbank eine Woche vor der Landtagstagung in Kiel mit den Stimmen von SPD und Grünen bereits genehmigt. CDU und FDP hatten vergeblich für eine Reduzierung der Kredithöhe geworben; die Linke verlangte eine ordentliche Abwicklung der Bank.

Auch in Schleswig-Holstein drängt Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) darauf, den Rettungsplan noch in diesem Jahr zu verabschieden. Denn: Ab 1. Januar 2016 greift ein neues, für die HSH vermutlich ungünstiges EU-Abwicklungsrecht.

Die Opposition im Kieler Landtag sperrt sich gegen das Eiltempo. In einer Landtagsdebatte vor einem Monat und in einer Ausschusssitzung prangerten CDU, FDP und Piraten insbesondere unabsehbare Risiken an und forderten zunächst ein seriöses Wertgutachten an.

Die Landesregierungen blieben jeden Nachweis schuldig, dass dies der günstigste Weg für die Steuerzahler sei. Die eingeplanten Summen seien zu hoch angesetzt, sagte Daniel Günther, Oppositionsführer und CDU-Fraktionschef im Kieler Landtag.

Wie seine Parteikollegen in Hamburg warnte Günther: „Einen Blankoscheck darf es nicht geben. So lange wir den Wert der Ramschpapiere nicht kennen, setzen wir die Ermächtigung deshalb niedriger an.“ Sie müssten auf 10,6 Milliarden Euro begrenzt werden. Die FDP fordert eine Begrenzung bis zur 10-Milliarden-Garantiegrenze oder bis zu einem detaillierten angegebenen Finanzmittelbedarf der geplanten Teilbanken. 3

TOP 3, 4, 20, 26 und 44 Haushaltsberatungen 2016 - Zweite Lesung, Gesetzentwürfe der Landesregierung (Drs. 18/3300, 18/3301), Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/3501), Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (Drs. 18/3631), Antrag der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/3644), Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (Drs. 18/3594), Bericht der Landesregierung (Drs. 18/3622), geplanter Aufruf 10:10 Uhr, geplante Redezeit 100 Minuten

Der Landtag wird in der Dezember-Sitzung einen Haushalt für das Jahr 2016 beschließen - aber bereits jetzt ist absehbar, dass das Zahlenwerk auf tönernen Füßen steht. Die Landesregierung hat ihren Originalentwurf aus dem Sommer mehrfach nachjustiert, insbesondere mit Blick auf die wachsende Zahl an Flüchtlingen.

Genaue Zahlen, wie viele Asylbewerber Land und Kommunen in den kommenden zwölf Monaten versorgen müssen, seien jedoch nicht abzuschätzen, betonte Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) im November. Sie spricht von der „größten finanzpolitischen Herausforderung seit Jahrzehnten“. Ein oder mehrere Nachtragshaushalte seien wahrscheinlich.

Trotz der schwierigen Rahmenbedingungen sind SPD, Grüne und SSW überzeugt, die Sparvorgaben der Schuldenbremse einhalten zu können. Aus der Opposition kommt scharfe Kritik: Obwohl das Land Rekord-Steuereinnahmen verzeichne und die Zinsen historisch niedrig seien, mache Rot-Grün-Blau zu viele neue Schulden, monieren CDU, FDP und Piraten. In der Verkehrsinfrastruktur oder bei der inneren Sicherheit komme trotzdem zu wenig an.

Mit in die Haushaltsdebatte fließt unter anderem auch die Diskussion um die künftige Lehrerbesoldung ein. Das Land will künftig alle neuen Lehrer an den weiterführenden Schulen gleich bezahlen - unabhängig davon, ob sie an Gymnasien oder an Gemeinschaftsschulen unterrichten.

Für die Grundschullehrer soll sich allerdings nichts ändern. Sie werden nach den Plänen aus dem Bildungsministerium auch weiterhin nach A12 bezahlt und nicht auf A13 hochgestuft werden. Hiergegen regt sich breiter Widerstand: Die Gewerkschaften haben bereits angekündigt, gegen das Gesetz - sollte es im Januar verabschiedet werden - zu klagen. Und im Landtag hatte die gesamte Opposition von einer „Zweiklassengesellschaft im Lehrerzimmer“ gesprochen. Ein vorliegender Antrag der Piraten fordert nochmals „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“.

Die Landesregierung… sieht für 2016 Ausgaben von gut elf Milliarden Euro vor, ein Plus von 6,6 Prozent gegenüber 2015. Die Neuverschuldung steigt auf 273 Millionen Euro - im Juli waren noch 52 Millionen 4

Euro vorgesehen. Damit verfehlt Schleswig-Holstein erstmals die strengen Landes-Vorgaben zur Schuldenbremse in der Verfassung. Die weniger strikte Bundesvorschrift wird jedoch eingehalten. Hier gibt es einen Puffer von 39 Millionen Euro. Der Stabilitätsrat, der die hoch verschuldeten Bundesländer überwacht, hat sein OK gegeben. Die Investitionsquote des Haushalts 2016 liegt bei 7,2 Prozent - eine Steigerung gegenüber dem Ursprungsentwurf, aber dennoch ein niedriger Wert.

Hauptgrund für die Mehrausgaben sind die steigenden Kosten für Flüchtlinge. Das Land rechnet für 2016 mit 27.200 zusätzlichen Asylbewerbern. Diese Zahl ergebe sich aus den Schätzungen der Bundesregierung. 816 Millionen Euro statt der ursprünglich vorgesehenen 314 Millionen hat die Landesregierung für diesen Zweck in den Etat eingestellt.

Hiervon sollen 1.000 neue Stellen im Landesdienst geschaffen werden - unter anderem 298 im Landesamt für Ausländerangelegenheiten, 280 für Lehrer, 200 für Polizisten, 25 an den Gerichten und 20 beim Verfassungsschutz. 190 Millionen Euro sollen in den Bau und den Unterhalt von Flüchtlingsunterkünften fließen. Hinzu kommen 421 Millionen für die Betreuung der Flüchtlinge und für Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die Kommunen bekommen 10,9 Millionen Euro zusätzlich.

Und: Das Wirtschaftsministerium erhöht den Landeszuschuss ab 2016 um 25 Prozent auf jährlich 870.000 Euro. Zusätzlich soll es jährlich 25.000 Euro für Projekte geben.

SPD, Grüne und SSW… wollen bei Demokratieförderung, in der Umweltpolitik und im Kulturbereich nachlegen. Die Koalition will zudem eine Ombudsperson für Probleme in der Kinder- und Jugendhilfe und einen Polizeibeauftragten etablieren. Beides soll der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten, Samiah El Samadoni, zugeordnet werden. Sie erhält fünf zusätzliche Stellen. Dafür sind 205.000 Euro vorgesehen.

100.000 Euro soll es für den Aufbau eines Netzwerkes “Demokratie und Courage“ und für mehr Stellen bei der Rechtsextremismus-Beratung geben. 90.000 Euro gibt es für die Umweltverbände dazu. 30.000 Euro bekommt das “Green-Screen“-Filmfestival in Eckernförde zusätzlich, 30.000 gehen an die Eutiner Festspiele und 20.000 an das Musikfestival “Folk Baltica“. Für die Gründung des „Vereins fahrradfreundlicher Kommunen“ werden 20.000 Euro bereitgestellt.

Zudem will die Koalition die Gleichstellung der Dänischen Zentralbibliothek erreichen. Das habe um 70.000 Euro höhere Zuschüsse für die Bibliothek zur Folge. Die im Haushalt vorgesehene Neuverschuldung erhöht sich durch die Änderungen um 85.000 Euro, heißt es aus der Koalition. 5

Die CDU… fordert in ihren Haushaltsanträgen deutlich höhere Investitionen: Das Land soll im kommenden Jahr zusätzlich 50 Millionen Euro in das Straßennetz, zehn Millionen Euro in den Breitbandausbau, fünf Millionen Euro in Krankenhäuser, drei Millionen in Sportstätten und 1,5 Millionen in Barrierefreiheit stecken. Außerdem will die Union 100 neue Stellen für Polizeianwärter schaffen und für die Unterrichtsversorgung schulpflichtiger Flüchtlinge 480 Lehrerstellen einrichten. 20 Millionen Euro zusätzlich sollen an die Kindergärten gehen, und die CDU will das Abschiebegefängnis in Rendsburg wieder in Betrieb nehmen. Kosten: 1,5 Millionen. Im Gegenzug stehen die geplanten Schulassistenten auf der Streichliste der CDU. Denn: „Schulassistenten erteilen keinen Unterricht.“ Das Land brauche stattdessen Lehrer. Auch die von der Landesregierung neu geschaffenen Personalstellen in der Landesverwaltung will die CDU abschaffen. Die sächlichen Verwaltungsausgaben sollen drastisch gekürzt und Rücklagen für Personal aufgelöst werden.

Die FDP… will 2016 rund 95 Millionen Euro mehr investieren als die Koalition. Dennoch soll der Abstand zur Schuldenobergrenze wachsen: um 55 Millionen. Zugleich steigt die Investitionsquote nach Angaben der Liberalen auf 8,1 Prozent. Die Mehrkosten sollen durch Minderausgaben für Zinsen, Landwirtschaft, Umwelt und Mittel zur Eingliederung von Behinderten in den Arbeitsmarkt gegenfinanziert werden.

Von den zusätzlichen Investitionsmitteln will die FDP allein 65 Millionen in die teils marode Verkehrsinfrastruktur geben. 20 Millionen Euro sind für Investitionen in Schulen eingestellt, um Sportstätten zu sanieren und die Barrierefreiheit und die digitale Infrastruktur zu verbessern. Die FDP fordert auch, eine zweite Einsatzhundertschaft der Bereitschaftspolizei aufzustellen. Kosten: fünf Millionen.

Wie die CDU will auch die FDP auf die geplanten Schulassistenten verzichten. Stattdessen sollen fünf Millionen Euro verwendet werden, um Sonderpädagogen einzustellen, die die Inklusion an den allgemeinbildenden Schulen voranbringen sollen. 2,5 Millionen wollen die Freidemokraten als Erschwerniszulage an Polizisten und Feuerwehrleute ausschütten, und für 200.000 Euro sollen Richter befördert werden.

Die Piraten… fordern 4,5 Millionen Euro für den Breitbandausbau an Schulen sowie mehr Geld für die Verbraucherzentralen und für Bürgerbusse. Im Gegenzug soll die Landesregierung ihre Kosten für Repräsentation und Kommunikation herunterfahren und das Festprogramm zum 70. Geburtstag des Landes Schleswig-Holstein im kommenden Frühjahr eindampfen. Nach dem Nein der Hamburger zu Olympia 2024 im Norden wollen die Piraten auch die Sportförderung zusammenstreichen. 6

TOP 7 Erste Lesung des Gesetzentwurfes zur Änderung glücksspielrechtlicher Vorschriften, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 18/3606), geplanter Aufruf 11:50 Uhr, ohne Aussprache

Die Landesregierung will Bestimmungen der Sportwetten-Vertriebsverordnung (SVVO) im Bereich des Jugendschutzes, der Suchtprävention und des Spielerschutzes auf gesetzliche Beine stellen. Betroffen sind unter anderem Abstandsregelungen zu Bildungseinrichtungen, Jugendzentren und Suchtberatungsstellen (100 Meter) sowie das Verbot von Geldspielgeräten und Alkoholausschank in Wettvertriebsstätten.

Zur Begründung heißt es: Für Berufsausübungsregelungen, die das Grundrecht der Berufsfreiheit einschränken, reiche eine Verordnung nicht aus. Außerdem soll ein Ordnungswidrigkeiten-Tatbestand im Glücksspielgesetz eingeführt werden.

Begründet wird dies mit einer zusätzlich „erforderlichen Sanktionsebene“, da es hier bisher nur die Möglichkeit des Widerrufs der Genehmigung gebe. „Für diesen bestehen im Hinblick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz hohe Hürden und erhebliche Rechts- und Haftungsrisiken für das Land. Mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren kann auch auf kleinere Rechtsverstöße der Glücksspielanbieter reagiert werden“, heißt es in dem vorliegenden Gesetzentwurf.

Die Änderung des Glücksspielgesetzes soll noch in dieser Tagung verabschiedet werden. Zur Zweiten Lesung ist am Freitag eine Debatte angesetzt.

Derzeit stehen die deutschen Gesetze zur Regulierung von Glücksspielen wegen erheblicher Bedenken in Brüssel auf dem Prüfstand. Die EU-Kommission zweifelt unter anderem daran, dass durch den aktuellen deutschen Glücksspiel-Staatsvertrag der Jugendschutz garantiert wird - beim Glücksspiel an Automaten in Spielhallen und Gaststätten, aber auch in Online- Kasinos, die trotz Verbots sehr beliebt sind.

Wörtlich heißt es in einer im Sommer bekannt gewordenen Stellungnahme aus Brüssel: „Die Lenkung des Glücksspiels in geordnete und überwachte Bahnen muss (...) als gescheitert betrachtet werden. Der Jugend- und Spielerschutz ist im Hinblick auf den hohen nicht regulierten Anteil an Online-Glücksspielen ohne erkennbare Überwachung kritisch zu hinterfragen.“

Bedenken hegt Brüssel auch wegen der Konzessionsvergabe an private Sportwetten- Anbieter, wie sie im Staatsvertrag vom Juli 2012 geregelt wird. Schleswig-Holstein war dem Vertrag nach dem Regierungswechsel beigetreten. Zuvor hatten CDU und FDP im Alleingang ein liberaleres Glücksspielgesetz mit breiteren Möglichkeiten für Sportwetten- Anbieter auf den Weg gebracht. SPD, Grüne und SSW kassierten die Bestimmungen und traten 2013 dem Staatsvertrag der anderen Länder bei. 7

In Schleswig-Holstein, das beim aktuellen Staatsvertrag von 2012 anfangs nicht dabei war, gelten noch Übergangsregelungen. In Deutschland besteht grundsätzlich ein Lotto-Monopol des Staates. Auch die Veranstaltung öffentlicher Glücksspiele wie Poker und Casino-Spiele im Internet ist weiter grundsätzlich verboten. Allerdings können jetzt Online-Lotterien und - Sportwetten ausnahmsweise erlaubt werden.


Hinweis: Die Mittagspause wird um 1 Stunde verkürzt.

Fortsetzung der Haushaltsberatungen 2016, geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 100 Minuten


Donnerstag, 17. Dezember, 10:00 bis 18:00 Uhr

TOP 2 Entwurf eines Hochschulfreiheitsgesetzes und Änderung des Hochschulgesetzes, Gesetzentwurf der Fraktion der FDP (Drs. 18/2984), Gesetzenzwurf der Landesregierung (Drs. 18/3156), Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses (Drs. 18/3596), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 75 Minuten

Der Streit um die Reform der Universitäten und Fachhochschulen in Schleswig-Holstein hat kurz vor der Zweiten Lesung des rot-grünen-blauen Hochschulgesetzes neuen Fahrtwind aufgenommen. Die jüngsten Änderungsvorschläge der Koalitionsfraktionen zum Gesetz stoßen auf massiven Widerstand bei Opposition und Hochschulen. Sie fühlen sich übergangen und drängen auf eine zweite Anhörung - zu Unrecht, wie die Regierungsfraktionen meinen.

SPD, Grüne und SSW haben am Montag vergangener Woche ihre Änderungsvorschläge für das Hochschulgesetz vorgelegt. Die Kern-Streitpunkte: Sie wollen die Anwesenheitspflicht bei Vorlesungen und Seminaren abschaffen. Außerdem ist ein neues Gremium geplant: ein paritätisch besetzter Erweiterter Senat soll die Fragen klären, die nicht die Freiheit von Forschung und Lehre betreffen.

Nach den Willen der Koalition gibt es an Hochschulen ab 5.000 Studierenden künftig einen hauptamtlichen Diversitätsbeauftragten - unter anderem als Ansprechpartner für Studierende, die sich sexuell diskriminiert fühlen. Der Hochschulsenat und die Fachbereichskonvente sollen öffentlich oder vor der Hochschul-Öffentlichkeit tagen. Ethikkommissionen erhalten Berichte zu allen Forschungsvorhaben, die mit Drittelmitteln finanziert werden. 8

CDU, FDP und Piraten kritisieren, bei den Änderungsvorschlägen der Koalitionsparteien handele es sich um „nie diskutierte“ Regelungen, die einem neuen Gesetzentwurf gleichkämen. Auch die Spitzen der Hochschulen fühlen sich übergangen. Die Vorschläge der Koalition seien von „viel Unwissen“ geprägt, schränkten die Autonomie der Hochschulen „dramatisch“ ein und brächten sie an die Grenze ihrer Belastbarkeit, lautet der Vorwurf der Landesrektorenkonferenz. Mit dem Erweiterten Senat mit bis zu 67 Mitgliedern werde „ein bürokratisches Monstrum“ geschaffen.

Die vehementen Forderungen der Opposition und Hochschulen nach einer erneuten Anhörung wies die Koalition im Bildungsausschuss mit ihrer Stimmenmehrheit zurück. Es habe einen langen Diskussionsprozess im parlamentarischen Verfahren und auf Hochschulkonferenzen gegeben, worauf die Vorschläge basierten. Zudem seien die Rückmeldungen der Allgemeinen Studierenden-Ausschüsse (ASta) zum geplanten Wegfall der Präsenzpflicht seien positiv. Die wesentliche Änderung gegenüber dem Regierungsentwurf sei, dass Studierende und Personal mehr Mitbestimmungsrechte bekommen.

Für die Landesregierung steht fest: Durch das neue Gesetz bekommen die Hochschulen mehr Autonomie. Ihr Entwurf, der im Juni in Erster Lesung beraten worden war, sieht unter anderem vor, dass die Leitungsstrukturen neu geordnet werden und Absolventen von Fachhochschulen erweiterte Promotionsmöglichkeiten erhalten. Zudem könnten Hochschulen künftig die Bauherreneigenschaft für bestimmte Baumaßnahmen vom Land übernehmen. (weitere Details, siehe plenum-online, Juli 2015)

Die FDP will den Universitäten und Fachhochschulen ebenfalls mehr Spielräume geben. Mit ihrem “Hochschulfreiheitsgesetz“, das bereits im Frühjahr vorgelegt worden war, soll es den Unis weitgehend selbst überlassen werden, wofür sie ihr Geld ausgeben oder welche Schwerpunkte sie in Forschung und Lehre setzen. Bislang klärt das Wissenschaftsministerium diese Fragen in Zielvereinbarungen mit den Hochschulen und überprüft deren Leistungen in Forschung und Lehre. Der Bildungsausschuss empfiehlt dem Landtag, den Gesetzentwurf abzulehnen. (weitere Details: plenum-online, Mai 2015)


TOP 24 Asylverfahren entlasten / Schutz durch spezifischen Flüchtlingsstatus gewähren, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/3654), geplanter Aufruf 11:15 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Liberalen fordern einen „vorübergehenden nationalen humanitären Schutz“ für Menschen aus Syrien und dem Irak. Dem Antrag liegt ein Gesetzentwurf bei, den die Landesregierung im Bundesrat einbringen soll. Ziel ist es, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu entlasten. Stattdessen sollen zunächst die Länder mit ihren Ausländerbehörden Syrern und Irakern für mindestens ein Jahr Aufenthalt gewähren. 9



Erst nach einem Jahr müssten dann die Betroffenen beim BAMF erklären, ob sie ihren Asylantrag aufrecht erhalten wollen. Die Liberalen versprechen sich davon einen schnelleren Zugang der Flüchtlinge zu Integrationsangeboten und zum Arbeitsmarkt. Der Familiennachzug soll aber durch Befristungen eingeschränkt werden.

Unterdessen haben sich Anfang Dezember die Innenminister der Länder für die Wiedereinführung der Einzelfallprüfung für syrische Flüchtlinge ausgesprochen. Demnach werden die Asylbewerber erkennungsdienstlich behandelt - mit Fingerabdrücken, Fotos und einem Gespräch zur Klärung von Fluchtgründen und Herkunft.

Seit Jahresbeginn sind rund 45.000 Flüchtlinge in Schleswig-Holstein eingetroffen, 1.700 davon in der ersten Dezember-Woche. Das Innenministerium rechnet bis Jahresende mit rund 50.000 Schutzsuchenden. In ganz Deutschland wurden in diesem Jahr bis Ende November fast 965.000 Flüchtlinge registriert und damit erheblich mehr als vom Bund vorausgesagt. Mehr als die Hälfte der Schutzsuchenden kamen aus Syrien. Die Ränge zwei und drei der Hauptherkunftsländer belegten Afghanistan und der Irak.


TOP 17 Mehr Bürgerbeteiligung sowie größere Abstände zur Wohnbebauung bei der Windenergie, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/3641), geplanter Aufruf 11:50 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Zurzeit arbeitet die Landesplanung an einer Neu-Eingrenzung der Flächen für Windkraftanlagen. Die Landesregierung hat angekündigt, die kommunale Ebene hierbei mit einzubeziehen. Jetzt fordert die FDP dazu auf, bei der anstehenden Teilaufstellung der Regionalpläne auch die Bürger eng zu beteiligen und die Abstände der immer höher werdenden Windanlagen zu Wohngebäuden zu erweitern.

Außerdem, so die Liberalen, sei es erforderlich, mit den Kreisen „charakteristische Landschaftsräume“ zu definieren und diese als „Tabukriterium“ in die Planungen mit aufzunehmen.

Derzeit ist auf etwa 93 Prozent der Fläche des Landes eine Zulassung von Windenergieanlagen ausgeschlossen. Es bleiben rund 1.100 Flächenstücke beziehungsweise eine mögliche Fläche von etwa 7,3 Prozent der Landesfläche übrig. Diese bilden die Grundlage für die weitere Auswahl. Am Ende sollen Vorranggebiete von etwa zwei Prozent der Landesfläche festgelegt werden.

Hintergrund der Neu-Planung ist eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig vom Januar. Es hatte die Teilfortschreibung der Regionalpläne und damit die im Jahr 2012 festgesetzte Ausweisung von Windeignungsgebieten für unwirksam erklärt. 10



Um einen unkontrollierten Wildwuchs von Windkraftanlagen zu verhindern, wurde im Juni 2015 das Landesplanungsgesetz geändert: Die Errichtung von Windenergieanlagen in Schleswig-Holstein wurde bis Juni 2017 vorläufig für unzulässig erklärt – Ausnahmen sind aber gewünscht.

Seitdem laufen Planungsgespräche zum Thema Windenergie. Teilnehmer sind: Regierung, kommunale Landesverbände, Vertreter aus den Bereichen Windenergie, Energiewirtschaft, Netzausbau, Naturschutz, Tourismus sowie die Fraktionschefs der Landtagsfraktionen. Anfang 2016 soll auf einer landesweiten Veranstaltung der Regionalplanungsprozess für die Windenergie erläutert werden. Mitte nächsten Jahres ist die Anhörung für die neuen Wind- Regionalpläne geplant.


TOP 42 Rückbau der Atomkraftwerke in Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen sowie der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/3460neu), Bericht der Landesregierung (Drs. 18/3608), geplanter Aufruf 12:25 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Grüne Wiese statt Atommeiler. Für die abgeschalteten Kraftwerke laufen die Rückbauanträge in Brunsbüttel und Krümmel von Betreiber Vattenfall. An beiden Standorten werden außer Atomabfall einige hunderttausend Tonnen Müll anfallen, der nicht radioaktiv belastet ist. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen hat die Landesregierung hierzu einen Bericht mit Details vorgelegt.

Demnach fallen in Brunsbüttel etwa 300.000 Tonnen sogenanntes „nicht Wärme entwickelndes“ Abbruch-Material an. Aus Krümmel liegen noch keine Zahlen vor. Da das Kraftwerk aber etwas größer ist, wird entsprechend mit mehr Abfall gerechnet.

Im Umwelt- und Energieministerium wird davon ausgegangen, dass 98 Prozent der Gesamtmasse davon gar nicht oder minimal radioaktiv ist und bedenkenlos auf Deponien abgelagert, verbrannt oder recycelt werden kann. Dies betrifft beispielsweise Stahl, Beton, Lampen, Waschbecken, Treppengeländer.

Ein kleiner Teil des Abbruchmaterials, rund zwei Prozent, müsse in einem abgesicherten Lager für „schwach- und mittelradioaktive“ Abfälle zwischengelagert werden, oder es kann an genehmigte Abnehmer zur Wiederverwertung weitergereicht werden. Betroffen sind Anlagen- und Einrichtungsmassen wie Pumpen, Rohrleitungen, Reaktordruckbehälter oder Filter.

Bleiben die „Wärme entwickelnden“, also hochradioaktive Abfälle – Kernbrennstoffe und Spaltprodukte. Laut dem Regierungsbericht befinden sich im Kernkraftwerk Brunsbüttel noch 11

517 Brennelemente im Reaktordruckbehälter, 448 im Standortzwischenlager in Castor- Behältern und 13 Defektstäbe im Lagerbecken. In Krümmel befinden sich 1.002 Brennelemente, bis zu 200 Defektstäbe im Lagerbecken sowie 1.092 Brennelemente im Zwischenlager in Castoren.

Ein Endlager für das hochradioaktive Material ist noch nicht in Sicht. In Brunsbüttel ist eine Zwischenlagerung bis Anfang 2018 geduldet. In Krümmel stehen bislang noch nicht ausreichend Castor-Behälter zur Verfügung. Die Landesregierung hat diese Angaben, die nicht formell unter den “Rückbau“-Begriff fallen, aufgenommen, weil: „Dieser Umstand ist zu bedenken, wenn davon gesprochen wird, dass Atomstandorte zur ´grünen Wiese´ gemacht werden sollen.“

Über den Rückbauantrag für Brunsbüttel soll 2017 entschieden werden; im Fall Krümmel eventuell 2018. Mit dem Anfall größerer Müllmengen wird erst in den 20-er Jahren gerechnet. Ein kompletter Rückbau könnte 15 bis 20 Jahre dauern.

Die Gesamtkosten für Stilllegung, Abbau und Entsorgung der beiden Meiler werden in dem Bericht unter Berufung auf eine Wirtschaftsprüfung auf „zwischen knapp 30 und knapp 80 Milliarden Euro“ beziffert. Die derzeit von den Kraftwerksbetreibern gebildeten etwa 37 Milliarden Euro Rückstellungen „sollten keineswegs als beruhigendes Polster angesehen werden, zumal dann nicht, wenn man bedenkt, wie lange sich die einzelnen Entsorgungsschritte noch hinziehen werden“, heißt es in dem Papier.

Für den Müll aus den Atomkraftwerken kommen laut Ministerium etwa zehn Deponien im Land infrage, aber auch Anlagen außerhalb Schleswig-Holsteins. Über den Umgang mit unbelastetem Material beriet Umwelt- und Energieminister Robert Habeck Ende November bereits mit Vertretern von Entsorgungswirtschaft, Umweltverbänden, Landtagsfraktionen, Kommunen und Kraftwerksbetreibern. Als Ziel nannte Habeck einen Entsorgungspakt. Der Grund: Auch in der Bevölkerung könnte es Akzeptanzprobleme geben.


TOP 10 und 18 Änderung des Gesetzes über die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten und Antrag "Kein Polizeibeauftragter für Schleswig-Holstein, Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/3655), Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/3642), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Auf Druck der Grünen soll Schleswig-Holstein einen „Polizeibeauftragten“ bekommen. Dieser wird künftig bei der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten, Samiah El Samadoni, angesiedelt. Seine Aufgabe ist es zum einen, Bürger-Beschwerden über die Arbeit der Polizei aufzunehmen und dieser nachzugehen. Zum anderen soll der Beauftragte aber auch Ansprechpartner für Polizeibeamte sein, die mit Problemen im Dienst zu kämpfen haben. 12

Burkhard Peters, der Innen-Experte der Grünen, vergleicht den Posten mit dem des Wehrbeauftragten im Bundestag. Während sich SPD und SSW einer entsprechenden Vereinbarung im Koalitionsvertrag beugen, schäumen CDU und FDP: Sie sehen in dem Schritt ein „tiefes Misstrauen“ gegenüber der Polizei.

Die Zuordnung der neuen Bereiche soll mit einer Hochstufung der Bürgerbeauftragten von B5 auf B6 einhergehen. Ihr Bereich erhält mit den beiden neuen Beauftragten zudem fünf neue Stellen.


TOP 21 Kein Zwangseinbau von "Smart Metern" - Datenschutz bei der Digitalisierung, Antrag der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/3645), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Piraten wollen die vom Bund angepeilte Pflicht zum Einbau von intelligenten Stromzählern verhindern. Die sogenannten “Smart Meter“ sollen ab 2020 flächendeckend in allen privaten Haushalten vorgeschrieben werden. Mit Blick auf den Datenschutz und der „Unverletzlichkeit der Wohnung“ plädieren die Piraten für den Einbau auf freiwilliger Basis.

Auch gegen das Argument, die digitalen Messsysteme führen zu Stromspar-Effekten, zieht die Oppositionsfraktion zu Felde: „Pilotversuche belegen, dass die Sichtbarmachung des aktuellen und historischen Energieverbrauchs im Regelfall zu keiner nachhaltigen Einsparung von Strom oder Kosten führt“, heißt es in dem vorgelegten Antrag „Kein Zwangseinbau von ´Smart Metern´“.

Die schrittweise Einführung intelligenter Stromzähler ist ein Element, mit dem Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) Baustellen bei der Energiewende abräumen will. Los geht es mit dem Einbau ab dem Jahr 2017 bei gewerblichen Großkunden mit einem Jahresverbrauch ab 7.000 Kilowattstunden Strom.

Bei privaten Haushalten soll der Einbau der digitalen Stromzähler 2020 beginnen. Die Kosten von rund 100 Euro müssen die Kunden bezahlen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich die Ausgaben über die Zeit, wie bei Energiesparlampen oder sparsamen Kühlschränken, für die Bürger rechnen. Dies bezweifeln die Piraten im Kieler Landtag.

Sorgen, die neue Technik sammle massenhaft Daten zum privaten Stromverbrauch, hält Gabriel für unbegründet. Es werde einen wasserdichten Datenschutz geben. „Die Frage, wann macht Sigmar Gabriel nachts die Kühlschranktür auf und hat mehr Stromproduktion, das wird nicht möglich sein“, sagte der Wirtschaftsminister Anfang November bei der Vorstellung des Gesetzes im Berliner Kabinett. 13

„Smart Meter“ gelten als eine der Schlüsseltechnologien der Energiewende: Die intelligenten Stromzähler sollen helfen, den Energieverbrauch genau abzubilden und zu steuern, beispielsweise je nachdem wie groß das Angebot an produziertem Wind- oder Sonnenstrom gerade ist. Auf diese Weise können Versorger die Stromproduktion auf den tatsächlichen Bedarf abstimmen und Schwankungen in ihren Netzen managen. Die Verbraucher sollen davon profitieren, dass ihre Stromtarife flexibel angepasst werden können und sie tatsächlichen Energieverbrauch und tatsächliche Nutzungszeit ablesen können. Neben intelligenten Stromzählern gibt es auch intelligente Zähler für den Gas-, Wasser- und Wärmeverbrauch.


TOP 14 Keine Separierung von Asylbewerbern aus „Sicheren Herkunftsländern“, Antrag der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/3611), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Piraten warnen davor, Flüchtlinge und Asylbewerber aus sicheren Herkunftsländern „separiert beziehungsweise konzentriert“ in sogenannten Registrierungszentren unterzubringen. In Schleswig-Holstein dürfe es für Menschen mit schlechter Bleiberechtsperspektive keine „Schnellabschiebeunterkünfte“ geben, appellieren die Piraten an die Landesregierung.

Eine Separation schüre fremdenfeindliche „Vorurteile und Ressentiments“ gegen Flüchtlinge und verstoße gegen die Grundsätze der bisherigen humanitären Flüchtlingspolitik im Land, so die Argumentation.

Seit Jahresbeginn sind rund 45.000 Flüchtlinge in Schleswig-Holstein eingetroffen, 1.700 davon in der ersten Dezember-Woche. Das Innenministerium rechnet bis Jahresende mit rund 50.000 Schutzsuchenden.


TOP 39 Folgen aus der Strukturreform der Krankenhausversorgung für den UKSH- Neubau, Antrag der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/3412), Bericht der Landesregierung (Drs. 18/3512), geplanter Aufruf 16:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Landesregierung geht „nach jetzigem Stand“ nicht davon aus, dass die kurz vor der Verabschiedung stehende Krankenhausreform „direkte Auswirkungen auf das Finanzierungskonzept in Gänze sowie die Berechnung der Effizienzrendite“ beim Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) haben wird. Auch „räumliche Folgen“ für den anstehenden Neubau seien nicht zu erwarten, heißt es in einem Bericht aus dem Gesundheitsministerium. 14

Den Report hatten die Piraten verlangt. Sie befürchten, dass mit der Berliner Reform das Finanzierungsmodell für die Sanierung des UKSH ins Wanken gerät. Die Piraten wiesen darauf hin, dass die UKSH-Sanierung zu 25 Prozent mit privaten Geldern bewerkstelligt wird. Das Baukonsortium finanziert Neubauten anteilig, betreibt diese 30 Jahre lang und erhält dafür Pachtzahlungen, die aus der sogenannten Effizienzrendite bezahlt werden sollen.

Die Rendite könnte jedoch geringer ausfallen, wenn mit der Krankenhausreform Stellenstreichungen im Pflegebereich bestraft und zusätzliche Operationen mit geringeren Sätzen vergütet werden, warnen die Piraten.

Hierzu vermerkt das Ministerium in dem Bericht, dass die 2008 vereinbarten Einsparpotentiale auf Grundlage eines ÖPP-Projektes weiterhin Bestand haben. Gleichwohl werde es unter anderem infolge des demographischen Wandels „in Summe bis zum Jahr 2022 zu leichten Personalaufwüchsen“ kommen, heißt es weiter. Erst im Jahr 2023 sei mit effektiven Personaleinsparungen zu rechnen.

Sollten es Änderungen in der Krankenhausreform notwendig machen, den ÖPP-Vertrag beziehungsweise das Leistungssoll in einzelnen Punkten anzupassen, „so ist diesbezüglich anzumerken, dass der Vertrag eine solche Anpassung zulässt.“ Auf geänderte Bedarfssituationen durch Umbau-, Erweiterungs- oder modernisierende Maßnahmen könne laut Ministerium reagiert werden.


TOP 13 Berichtsantrag Schadstoffemissionen im Schiffsverkehr und LNG-Terminal Brunsbüttel, Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen sowie der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/3534), geplanter Aufruf 17:20 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Koalitionsfraktionen wollen den Schadstoffemissionen insbesondere der schweröllastigen Schifffahrt zu Leibe rücken und fordern von der Landesregierung einen mündlichen Bericht zum Einsatz von verflüssigtem Erdgas (kurz: LNG / Liquified Natural Gas). Darin soll auch skizziert werden, ob im Hafen Brunsbüttel ein LNG-Importterminal infrage kommt.

Laut einem kürzlich vorgelegten Gutachten kann flüssiges Erdgas für die Industrie als Ersatz für Erdölprodukte dienen – sowohl als Brennstoff als auch als Rohstoff. Das Gutachten stammt vom Fraunhofer-Center für Maritime Logistik und Dienstleistungen in Kooperation mit der ILF Business Consult.

Um das Gas besser transportieren zu können, wird es auf minus 161 Grad Celsius abgekühlt und zu LNG verflüssigt. Aufgrund seines nun geringeren Volumens kann es wesentlich preisgünstiger statt über Rohrleitungen mit riesigen Tankschiffen verschickt werden. 15

Schon heute, so die Experten, ersetzt Erdgas beispielsweise Rohbenzin in vielen chemischen Herstellungsprozessen. LNG könne Industrieansiedlungen in Gebieten ohne Gasverteilernetz ermöglichen und die Energieversorgung über Lkw oder Schiffs- und Schienentransport sicherstellen.

Laut den Gutachtern empfiehlt sich Brunsbüttel als Standort für einen Importterminal für das Flüssig-Erdgas. Sowohl die nord- als auch die ostdeutschen Industriestandorte könnten über Brunsbüttel per Lkw, Schiff und Schiene gut mit LNG versorgt werden. Auch eine sehr gute Verbindung per Schiene nach Süddeutschland, nach Österreich, in die Schweiz und nach Zentral- und Osteuropa sei vom Standort Brunsbüttel aus gegeben.

Auch Wirtschaftsminister Reinhard Meyer (SPD) äußerte sich bereits zuversichtlich: „Von einem LNG-Terminal würde keineswegs nur der energieintensive ChemCoast-Park Brunsbüttel mit seinen zahlreichen potenziellen Abnehmern profitieren, sondern die gesamte Bundesrepublik – technologisch wie wirtschaftlich“, sagte er Anfang November bei der Vorstellung des Gutachtens “Bedarfsanalyse LNG in Brunsbüttel“.

Die Betrachtung des LNG-Gasmarktes zeige, dass das weltweite Angebot an LNG, das schon in den vergangenen Jahren überdurchschnittlich mit rund sieben Prozent pro Jahr gewachsen sei, weiter zunehmen werde, heißt es in dem Gutachten. Minister Meyer bezeichnete das Ergebnis der Studie als gute Nachricht für den gesamten Norden.

Auch zur Speicherung und zum Transport von Wasserstoff werden chemische Wasserstoffspeicher inzwischen erforscht. Beispiele für derartige Stoffe sind flüssige Wasserstoffträgermaterialien (LOHC / Liquid Organic Hydrogen Carriers). Auch hierauf zielt das Auskunftsbegehren der Koalitionsfraktionen.


Freitag, 18. Dezember, 10:00 bis 15:00 Uhr

TOP 6 Zweite Lesung des Gesetzentwurfes zur Errichtung der „hsh portfoliomanagement AöR“, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 18/3572), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 75 Minuten

Bericht siehe Erste Lesung am Mittwoch.

TOP 7 Zweite Lesung des Gesetzentwurfes zur Änderung glücksspielrechtlicher Vorschriften, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 18/3606), geplanter Aufruf 11:15 Uhr, geplante Redezeit 40 Minuten

Bericht siehe Erste Lesung am Mittwoch. 16

TOP 19 Unabhängige Verbraucherberatung absichern, Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/3643), geplanter Aufruf 11:55 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Schleswig-Holsteins Verbraucherschützer bekommen mehr Geld vom Land - aber reicht das für die Sicherung ihrer Zukunft? Die Küstenkoalition will, dass sich der Landtag hinter eine im November geschlossene Zielvereinbarung zwischen Regierung und Verbraucherzentrale (VZ) stellt. Darin sind erstmals die Kernaufgaben der Verbraucherarbeit definiert und die Landeszuschüsse bis 2020 festgeschrieben.

In ihrem Antrag dazu betonen SPD, Grüne und SSW die Wichtigkeit und den wachsenden Bedarf einer unabhängigen Verbraucherberatung. Mit der Zielvereinbarung gebe es für die Verbraucherzentrale fünf Jahre „verbindliche Zusagen über die Haushaltsjahresgrenzen hinaus“, also „Planungssicherheit“. Konkret: Das Wirtschaftsministerium erhöht den Landeszuschuss ab 2016 um 25 Prozent auf jährlich 870.000 Euro. Zusätzlich soll es jährlich 25.000 Euro für Projekte geben.

Die Regierung knüpft ihre Zusage daran, dass die Verbraucherzentrale sich weiterentwickelt: In drei Jahren soll sie ein Konzept für Digitalisierungs- und Mobilitätsmaßnahmen vorlegen.

Die Verbraucherschützer selbst werten die Zuschuss-Steigerung als Tropfen auf dem heißen Stein, der eine „Minimalausstattung“ ermögliche. Sie fürchten eine Schließung weiterer Beratungsstellen ab 2017. Im Koalitionsantrag heißt es, es seien mindestens fünf Beratungsstellen „geboten“. Das entspricht dem Status Quo.

Damit habe Schleswig-Holstein schon heute so wenige Beratungsstellen wie kein anderes vergleichbar großes Bundesland, kritisieren die Piraten. Sie sprechen von einem „Sterben des Verbraucherschutzes auf Raten“. Ein Gutachten einer Unternehmensberatung im Auftrag des Wirtschaftsministeriums habe ergeben, dass der „institutionelle Bedarf zur Personalkosten-Deckung 2014 real bei ca. 1.350.000,00 Euro“ liege. Die Verbraucherschützer selbst nennen die Summe von mindestens 1,5 Millionen Euro Gesamtkosten pro Jahr. Die Finanzierung sei also weiter nicht kostendeckend.

Die Piraten fordern, dem Wirtschaftsministerium die Zuständigkeit für den Verbraucherschutz zu entziehen und sie auf das Justiz- oder Umweltministerium zu übertragen. 17

TOP 16 ÖPNV mit zusätzlichen Regionalisierungsmitteln im ländlichen Raum stärken, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/3635), geplanter Aufruf 12:30 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Union fordert die Landesregierung auf, die Kreise und kreisfreien Städte stärker an den vom Bund kürzlich bewilligten Regionalisierungsmitteln für den Nahverkehr zu beteiligen. Mit dem Geld finanzieren die Länder den öffentlichen Personennahverkehr, insbesondere die regionalen Bahnlinien. Schleswig-Holstein erhält derzeit aus dem Topf rund 230 Millionen Euro.

Mitte Oktober hat der Bundesrat einem Kompromiss zwischen Bund und Ländern zugestimmt, demnach die Zuschüsse von derzeit etwa 7,3 Milliarden auf acht Milliarden Euro im kommenden Jahr erhöht werden. In den Jahren 2017 bis 2031 steigt der Zuschuss jährlich um 1,8 Prozent, um steigende Kosten für Trassen, Energie und Personal auszugleichen.

Wie der neue Zuschuss zwischen den Ländern aufgeteilt wird, soll eine noch in der Diskussion befindliche Rechtsverordnung regeln, der der Bundesrat zustimmen muss. Insbesondere die ostdeutschen Länder warnen vor einer Benachteiligung.

Im Frühjahr hatten die Länder noch 8,5 Milliarden und eine jährliche Steigerungsrate von 2,0 Prozent gefordert. Der Bund hatte diese Summe abgelehnt, weshalb die Länder im März ein Vermittlungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat einleiteten.

Mit dem Geld, das aus der Mineralölsteuer stammt, können die Länder oder regionale Verkehrsverbunde Bahnlinien bestellen. Bei der Bahnreform vor mehr als 20 Jahren hat der Bund den Ländern die notwendigen Mittel für den regionalen Schienenverkehr zugesichert - die Regionalisierungsmittel. Die Verpflichtung wurde im Grundgesetz verankert.


TOP 22 Ökoliner fördern und deren Akzeptanz erhöhen, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/3646), geplanter Aufruf 13:05 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Union fordert von der Landesregierung, Lang-Lkw stärker zu fördern und deren Akzeptanz in der Bevölkerung durch Aufklärungsmaßnahmen zu vergrößern. Begründet wird dies mit „positiven Erkenntnissen“ aus dem laufenden, fünfjährigen Feldversuch der Bundesanstalt für Straßenwesen. Die Behörde hat bis Ende kommenden Jahres 134 solcher Lang-Lkw in einigen Bundesländern zugelassen. Vier dieser Fahrzeuge kommen aus Schleswig-Holstein. 18

Für den dauerhaften Einsatz dieser Giga- oder Ökoliner macht sich auch der Verband der Automobilindustrie (VDA) stark. Er argumentiert, dass die bis zu 25,25 Meter langen Lkw pro Tonne Gütergewicht bis zu 25 Prozent klimaschädliches C02 einsparen können.

Die Allianz pro Schiene beruft sich dagegen auf eine Studie, laut der die Zulassung von Gigalinern 7.000 zusätzliche Lkw-Fahrten nach sich ziehen würde. Dies bedeute eine Verlagerung von 7,6 Prozent des Schienengüterverkehrs auf die Straße.

Wie die CDU-Fraktion im Landtag sieht auch Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) den Einsatz der Lang-Lkw positiv. Er will, dass die Fahrzeuge in den Regelbetrieb gehen.

Schleswig-Holsteins Wirtschaftsminister Reinhard Meyer (SPD) kann sich ebenfalls deren Einsatz auf deutschen Straßen dauerhaft vorstellen, wie er kürzlich im Rahmen einer Veranstaltung der Logistik-Initiative Schleswig-Holstein deutlich gemacht hat.

Die Koalitionsfraktionen im Landtag lehnen die die Gigaliner dagegen ab: Im Koalitionsvertrag sei festgeschrieben, dass sich Schleswig-Holstein aus dem Feldversuch zurückzieht. „Für uns“, heißt es dort, „steht die Förderung des kombinierten Verkehrs im Vordergrund“.

Lastwagen, die länger sind als bislang im Straßenverkehr zugelassen, werden Lang-Lkw, Ökoliner oder Gigaliner genannt. Heutige Lastzüge haben eine Länge von bis zu 18,75 Metern und ein Gesamt-Zuggewicht von 40 Tonnen. Gigaliner sind mit 25,25 Meter viel länger und bis zu 60 Tonnen schwer - allerdings ist ihr Gewicht in Deutschland derzeit auf 40 Tonnen begrenzt.

Nur Lastwagenfahrer mit mindestens fünf Jahren Berufserfahrung dürfen einen Gigaliner fahren. Auf Autobahnen dürfen Lang-Lkw nicht überholen, auf anderen Straßen nur solche Fahrzeuge, die höchstens 25 Stundenkilometer fahren.


TOP 31, 32 und 33 Anträge zur industriepolitischen Strategie und Konzeption des Landes, Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses (Drs. 18/3638), Anträge der Fraktion der FDP (Drs. 18/3532, 18/1964), Berichte und Beschlussempfehlungen des Wirtschaftsausschusses (Drs. 18/3639, 18/3640), geplanter Aufruf 13:40 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Koalitionsfraktionen begrüßen das auf einem Kongress am 25. November von Land und Unternehmen, Gewerkschaften, Kammern sowie Verbänden entwickelte Eckpunktepapier für eine industriepolitische Strategie des Landes. Die Landesregierung soll nun für die Umsetzung der verabredeten Leitlinien „Sorge tragen“. 19

Dies sieht eine Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses vor. In der letzten Landtagstagung hatte sich eine breite Mehrheit aus CDU, SPD, Grünen, FDP und SSW für bessere Rahmenbedingungen der schleswig-holsteinischen Industrie stark gemacht. Einzig die Piraten stellten grundsätzlich in Frage, ob die schleswig-holsteinischen Bürger mehr Industrie wollen.

Allerdings sprach die Koalition in der November-Tagung von einer Langzeitaufgabe, während CDU und FDP zum schnellen Handeln drängten. Unter anderem wurde kritisiert, das Land komme bei Projekten wie dem A20-Ausbau oder dem Bürokratieabbau nicht voran. Zwei entsprechende Anträge der Liberalen wurden mit den Stimmen der Koalition im Ausschuss abgelehnt.

Auf dem ersten industriepolitischen Kongress in Büdelsdorf bei Rendsburg hatten Landesregierung, Gewerkschaften und Wirtschaft ein Bündnis-Papier unterzeichnet, in dem sie sich auf gemeinsame Leitplanken der künftigen Industriepolitik des Landes verständigten.

Zuvor war von den Kongresssteilnehmern bedauert worden, dass Schleswig-Holstein nicht als Industriestandort wahrgenommen werde. In Schleswig-Holstein hat das verarbeitende Gewerbe nach Angaben des Wirtschaftsministeriums mit 11,3 Milliarden Euro (2014) einen Anteil von 15 Prozent an der Bruttowertschöpfung aller Wirtschaftsbereiche in Schleswig- Holstein.

In dem Bündnispapier heißt es nun, die Industriepolitik solle auf neue strategische und organisatorische Grundlagen gestellt werden, mit dem Ziel einer stärkeren Unterstützung der Industrie. Wirtschaftsminister Reinhard Meyer (SPD) wies darauf hin, dass dies kein Sprint sondern ein Marathonlauf sei.

Eines der Kernthemen der künftigen Industriepolitik ist die Energiewende. Weitere Schwerpunkte, die unter anderem auf der Büdelsdorfer Veranstaltung diskutiert und vertieft wurden, sind: Fachkräfte, Digitalisierung, maritime Industrie sowie Marketing und Akzeptanz. Gestärkt werden müsse auch die Zusammenarbeit mit den anderen norddeutschen Bundesländern sowie den Ostseeanrainern, hieß es.


TOP 43 Bericht über die Unterrichtssituation im Schuljahr 2014/15, Bericht der Landesregierung (Drs. 18/3621), geplanter Aufruf 14:15 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Unterrichtsversorgung in Schleswig-Holstein hat sich nach Ansicht der Regierung verbessert. Sie lag im Schuljahr 2014/2015 im Durchschnitt aller Schularten bei 94 Prozent, an den allgemeinbildenden Schulen bei 97 Prozent (und damit je auf Vorjahresniveau). Zu Beginn der Legislaturperiode (Schuljahr 2012/13) seien es über alle Schularten hinweg 93 20

Prozent gewesen, an allgemeinbildenden Schulen 96 Prozent. Das ergibt sich aus einem Regierungsbericht zur Unterrichtssituation im Schuljahr 2014/15.

Die Regierung führt diese „positive Entwicklung der Unterrichtssituation“ auf 1700 zusätzliche Stellen für Lehrkräfte und eine Erhöhung der Landesmittel zurück.

Angesichts der Flüchtlingssituation sollen ab Februar 2016 bis zu 280 weitere Stellen geschaffen werden. Bis zu 4 Millionen Euro sollen für die berufsbildenden Schulen mit Sprachförderung fließen.

Die Zahl der erteilten Unterrichtswochenstunden an allgemeinbildenden Schulen und Förderstunden sei im Schuljahr 2014/15 um nur 0,5 Prozent (2.000 Stunden) gesunken, während die Schülerzahl bei diesen Schularten um 1 Prozent (2.800) sank.

Insgesamt haben 380.400 Mädchen und Jungen eine Schule in Schleswig-Holstein besucht. Das sind knapp 3.900 Schüler und damit 1 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. Der Rückgang sei damit nicht so stark wie prognostiziert. Die Regierung führt dies auf die gestiegene Zahl schulpflichtiger Flüchtlinge zurück.

Die erste Auswertung eines neuen, in der Testphase befindlichen Online-Portals des Landes zur Unterrichtserfassung (PUSH) ergab, dass 2 Prozent aller Unterrichtsstunden ersatzlos ausfielen. Weitere 6,2 Prozent der Stunden wurden nicht planmäßig unterrichtet. Sie wurden durch Vertretungsunterricht, Zusammenlegung von Lerngruppen oder eigenverantwortliches Arbeiten abgefangen.



Hinweis: Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter sh-landtag.de unter plenum-online. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten. Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitverfolgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter okkiel.de. 21

Reihenfolge der Beratung der 38. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt. Im Falle von Anträgen zu einer einer Aktuellen Stunde erfolgt eine Anpassung der Reihenfolge der Beratung.

angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 16. Dezember 2015 6 Erste Lesung des Gesetzentwurfes zur Errichtung der „hsh 70 09:00 portfoliomanagement AöR“ 3 + 4 + 20 Haushaltsberatungen 2016 - Zweite Lesung - 100 10:10 + 26 + 44 Hinweis: Die Mittagspause wird um 1 Stunde verkürzt. Der Eintritt in die Pause erfolgt, nachdem am Vormittag in einer ersten Runde alle Fraktionen das Wort erhalten haben.

7 Erste Lesung des Gesetzentwurfes zur Änderung 11:50 glücksspielrechtlicher Vorschriften - Eine Aussprache ist nicht vorgesehen

3 + 4 + 20 Fortsetzung der Haushaltsberatungen 2016 100 15:00 + 26 + 44 Donnerstag, 17. Dezember 2015 2 Entwurf eines Hochschulfreiheitsgesetzes und Änderung des 75 10:00 Hochschulgesetzes 24 Asylverfahren entlasten / Schutz durch spezifischen 35 11:15 Flüchtlingsstatus gewähren 17 Mehr Bürgerbeteiligung sowie größere Abstände zur Wohnbebauung 35 11:50 bei der Windenergie 42 Rückbau der Atomkraftwerke in Schleswig-Holstein 35 12:25

10 + 18 Änderung des Gesetzes über die Bürgerbeauftragte für soziale 35 15:00 Angelegenheiten und Antrag "Kein Polizeibeauftragter für Schleswig-Holstein" 21 Kein Zwangseinbau von "Smart Metern" - Datenschutz bei der 35 15:35 Digitalisierung 14 Keine Separierung von Asylbewerbern aus „Sicheren 35 16:10 Herkunftsländern“ 39 Folgen aus der Strukturreform der Krankenhausversorgung für den 35 16:45 UKSH-Neubau 13 Berichtsantrag Schadstoffemissionen im Schiffsverkehr und LNG- 35 17:20 Terminal Brunsbüttel

Freitag, 18. Dezember 2015 6 Zweite Lesung des Gesetzentwurfes zur Errichtung der „hsh 75 10:00 portfoliomanagement AöR“ 22

7 Zweite Lesung des Gesetzentwurfes zur Änderung 40 11:15 glücksspielrechtlicher Vorschriften 19 Unabhängige Verbraucherberatung absichern 35 11:55 16 ÖPNV mit zusätzlichen Regionalisierungsmitteln im ländlichen Raum 35 12:30 stärken 22 Ökoliner fördern und deren Akzeptanz erhöhen 35 13:05 31 + 32 + Anträge zur industriepolitischen Strategie und Konzeption des 35 13:40 33 Landes 43 Bericht über die Unterrichtssituation im Schuljahr 2014/15 35 14:15


Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorgesehen (Sammeldrucksache 18/3665):



TOP 5 Förderung der personalwirtschaftlichen Bewältigung besonderer Bedarfslagen 8 Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik 9 Änderung des Veterinärbeleihungs- und Kostengesetzes 15 Die Zukunft des Forschungszentrums Borstel 23 Situation der Pflege in Schleswig-Holstein 25 Kinder- und Jugendaktionsplan fortführen und erweitern 27 Freie Berufe in Schleswig-Holstein stärken 28 Fortsetzung der Planung der S-Bahn-Linie S 4 29 Förderung der Grenzdokumentations-Stätte Lübeck-Schlutup 30 Volksinitiative für die Aufnahme eines Gottesbezugs in die Landesverfassung 34 Projekt KoPers: Konsequenzen aus der erneuten Verzögerung der Einführungsplanung 35 Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht - Spielhallenrecht in Berlin u.a. 37 Sicherung der stationären Versorgung in Schleswig-Holstein 41 Maßnahmen zur Suchtkrankenhilfe


Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen:

11 Zukunft der Städte und des ländlichen Raumes 12 Digitale Infrastruktur 36 Normenkontrolle vor dem Landesverfassungsgericht betr. den kommunalen Finanzausgleich 38 Bericht zum Breitbandausbau in Schleswig-Holstein 40 „Für eine moderne, vielfältige Verwaltung in Schleswig-Holstein“ 45 Umsetzung des Digitalen Lernens