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18.01.16
16:46 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung: Innere Sicherheit, Asylpolitik und die mögliche Änderung des Sonn- und Feiertage-Gesetzes

Nr. 10 / 18. Januar 2016



Themen der Plenarsitzung: Innere Sicherheit, Asylpolitik und die mögliche Änderung des Sonn- und Feiertage-Gesetzes
Zu seiner nächsten Tagung kommt der Landtag ab Mittwoch, 20. Januar, im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum der Debatten stehen die Innere Sicherheit, die Asylpolitik, die Infrastrukturpolitik sowie die Änderungsentwürfe zum Gesetz über Sonn- und Feiertage.
Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter www.sh-landtag.de aufgerufen werden.



Mittwoch, 20. Januar, 10:00 bis 18:00 Uhr

TOP 14 Null Toleranz bei sexualisierter Gewalt – gegen politische Instrumentalisierung der Kölner Vorgänge, Antrag der Fraktionen von SPD, B’90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/3728), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Seit Bekanntwerden der Übergriffe am Kölner Hauptbahnhof in der Silvesternacht wird in Politik, Gesellschaft und Medien bundesweit über Konsequenzen diskutiert. Nun haben auch in Schleswig-Holstein SPD, Grüne und SSW die Vorfälle, die sich auch in Hamburg und Stuttgart ereigneten, auf die Tagesordnung gesetzt. 2

Für sexualisierte Gewalt gelte „Null-Toleranz“, so die Koalitionsfraktionen. Sie fordern, dass die Taten schnellstmöglich aufgeklärt und die Täter konsequent bestraft werden. Zudem müsse die Landesregierung die Sicherheitskonzepte in Schleswig-Holstein überprüfen und gegebenenfalls nachbessern.

Gleichzeitig warnen SPD, Grüne und SSW aber davor, die Vorfälle politisch zu instrumentalisieren. Flüchtlinge dürften nicht unter Generalverdacht gestellt werden. Straffällig gewordene und verurteilte Asylbewerber müssten allerdings konsequent abgeschoben werden.

In mehreren deutschen Städten kam es in der Silvesternacht zu sexuellen und räuberischen Übergriffen auf Frauen. Am Kölner Hauptbahnhof waren die Vorfälle besonders massiv – mittlerweile sind mehr als 650 Anzeigen bei der Polizei in Köln eingegangen. Rund 1.000 Männer hatten sich nach Polizeiangaben auf dem Bahnhofsvorplatz versammelt und Raketen in die Menge geschossen. Aus dieser Masse haben sich Gewalttäter und Diebe herausgelöst, die Frauen bedrängt, attackiert und ausgeraubt. Es wird vermutet, dass die Übergriffe organisiert waren.

Laut dem nordrhein-westfälischen Innenminister Ralf Jäger gehören fast nur Menschen mit Migrationshintergrund zu den Tatverdächtigen. Die Polizei habe die Lage falsch eingeschätzt und sei mit zu wenigen Einsatzkräften vor Ort gewesen, so Jäger. Der Kölner Polizeipräsident Wolfgang Albers musste bereits seinen Posten räumen.


TOP 9, 17 und 20 Anträge und Bericht zu aktuellen Fragen der Asyl- und Ausländerpolitik, Antrag der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/3611), Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/3731), Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/3734), geplanter Aufruf 10:35 Uhr, geplante Redezeit 70 Minuten

Die Übergriffe in der Silvesternacht haben nicht nur ein gesellschaftliches und mediales Echo ausgelöst, sondern auch den Grundstein für politische Konsequenzen gelegt. Die Bundesregierung kündigte kurz nach den Vorfällen schärfere Asylgesetze an, Mitte Januar debattierte der Bundestag darüber.

Gut so, findet die schleswig-holsteinische CDU-Fraktion, und die FDP im Norden verlangt einen mündlichen Regierungsbericht. Darin soll unter anderem darauf eingegangen werden, welche Haltung die Landesregierung zu den „Überlegungen zu verschärften Regeln hinsichtlich der Ausweisung straffällig gewordener Ausländer sowie zu dem von der Bundesregierung geplanten ‚Asylpaket II‘ einnimmt“.

Die CDU unterstützt in einem Antrag das Vorhaben, straffällig gewordene Ausländer schneller und leichter auszuweisen. Die Regierung in Schleswig-Holstein solle die Pläne im 3

Bund „konstruktiv begleiten“, fordern die Christdemokraten. Und: Die geänderten Gesetze müssten dann auch in Schleswig-Holstein konsequent umgesetzt werden.

Seitens der CDU wird kritisiert, dass sich 2015 in Schleswig-Holstein etwa 500 Ausreisepflichtige der Abschiebung entzogen hätten. Sie bezieht sich auf eine Antwort des Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage der Fraktion. „Das Landesamt für Ausländerangelegenheiten hat im Jahr 2015 bis Ende November in geschätzt mindestens 500 Fällen bereits gebuchte Maßnahmen stornieren müssen“, heißt es dort. „Einige ausreisepflichtige Personen hätten sich der Abschiebung entzogen.“ Die Gründe würden nicht erfasst.

Derweil hat das Kieler Innenministerium bestätigt, dass sich das Land an der geplanten neuen Einrichtung für Abschiebegewahrsam am Hamburger Flughafen beteiligen will. Die Prüfung läuft zurzeit. Die CDU im Norden fordert dagegen die Abschiebehafteinrichtung in Rendsburg, die im November 2014 geschlossen wurde, wiederzueröffnen. Dieser Forderung erteilte ein Ministeriumssprecher eine klare Absage.

Der Europäische Gerichtshof hatte 2014 die Unterbringung von abgelehnten Asylbewerbern in normalen Gefängnissen untersagt. Am Frankfurter Flughafen gibt es bereits einen Rückführungsbereich, wo die Menschen erst wenige Stunden vor dem Abflug hingebracht werden.

Der überwiegende Teil der Rückführungen erfolgt per Flug. Daneben könne es aber, so das Ministerium, auch neue Duldungsgründe geben, etwa Reisunfähigkeit, Eilanträge vor Gericht oder andere Umstände wie etwa Kirchenasyl.

Mit den Plänen der Großen Koalition auf Bundesebene, Flüchtlingen und Asylbewerbern den Wohnort vorzuschreiben (Residenzpflicht), ist die Nord-CDU auf einer Linie. SPD- Vizekanzler Sigmar Gabriel kündigte Anfang Januar an, dass eine „Wohnsitzauflage“ notwendig sei. So verhindere man „Ghettoprobleme“, da Asylbewerber sonst hauptsächlich in Großstädte ziehen würden.

In die Debatte fließt auch ein Antrag der Piraten aus dem Dezember ein. Darin warnen die Piraten davor, Flüchtlinge und Asylbewerber aus sicheren Herkunftsländern „separiert beziehungsweise konzentriert“ in sogenannten Registrierungszentren unterzubringen. In Schleswig-Holstein dürfe es für Menschen mit schlechter Bleiberechtsperspektive keine „Schnellabschiebe-Unterkünfte“ geben, appellieren die Piraten an die Landesregierung.

Eine Separation schüre fremdenfeindliche „Vorurteile und Ressentiments“ gegen Flüchtlinge und verstoße gegen die Grundsätze der bisherigen humanitären Flüchtlingspolitik im Land, so die Argumentation. 4

TOP 2 Gesetz zur Änderung glücksspielrechtlicher Vorschriften, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 18/3606), Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 18/3716), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten

Die Landesregierung will Bestimmungen der Sportwetten-Vertriebsverordnung (SVVO) im Bereich des Jugendschutzes, der Suchtprävention und des Spielerschutzes auf gesetzliche Beine stellen. Betroffen sind unter anderem Abstandsregelungen zu Bildungseinrichtungen, Jugendzentren und Suchtberatungsstellen sowie das Verbot von Geldspielgeräten und Alkoholausschank in Wettvertriebsstätten.

Zur Begründung heißt es: Für Berufsausübungsregelungen, die das Grundrecht der Berufsfreiheit einschränken, reiche eine Verordnung nicht aus. Außerdem soll ein Ordnungswidrigkeiten-Tatbestand im Glücksspielgesetz eingeführt werden.

Begründet wird dies mit einer zusätzlich „erforderlichen Sanktionsebene“, da es hier bisher nur die Möglichkeit des Widerrufs der Genehmigung gebe. „Für diesen bestehen im Hinblick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz hohe Hürden und erhebliche Rechts- und Haftungsrisiken für das Land. Mit einem Ordnungswidrigkeiten-Verfahren kann auch auf kleinere Rechtsverstöße der Glücksspielanbieter reagiert werden“, heißt in dem vorliegenden Gesetzentwurf.

Die Piraten haben im Ausschuss die Änderung des Glücksspielgesetzes abgelehnt, CDU und FDP enthielten sich. Die Koalitionsfraktionen unterstützen den Entwurf der Landesregierung.

Derzeit stehen die deutschen Gesetze zur Regulierung von Glücksspielen wegen erheblicher Bedenken in Brüssel auf dem Prüfstand. Die EU-Kommission zweifelt unter anderem daran, dass durch den aktuellen deutschen Glücksspiel-Staatsvertrag der Jugendschutz garantiert wird - beim Glücksspiel an Automaten in Spielhallen und Gaststätten, aber auch in Online- Kasinos, die trotz Verbots sehr beliebt sind.

Wörtlich heißt es in einer im Sommer bekannt gewordenen Stellungnahme aus Brüssel: „Die Lenkung des Glücksspiels in geordnete und überwachte Bahnen muss (...) als gescheitert betrachtet werden. Der Jugend- und Spielerschutz ist im Hinblick auf den hohen nicht regulierten Anteil an Online-Glücksspielen ohne erkennbare Überwachung kritisch zu hinterfragen.“

Bedenken hegt Brüssel auch wegen der Konzessionsvergabe an private Sportwetten- Anbieter, wie sie im Staatsvertrag vom Juli 2012 geregelt wird. Schleswig-Holstein war dem Vertrag nach dem Regierungswechsel beigetreten. Zuvor hatten CDU und FDP im Alleingang ein liberaleres Glücksspielgesetz mit breiteren Möglichkeiten für Sportwetten- 5

Anbieter auf den Weg gebracht. SPD, Grüne und SSW kassierten die Bestimmungen und traten 2013 dem Staatsvertrag der anderen Länder bei.

In Schleswig-Holstein, das beim aktuellen Staatsvertrag von 2012 anfangs nicht dabei war, gelten noch Übergangsregelungen. In Deutschland besteht grundsätzlich ein Lotto-Monopol des Staates. Auch die Veranstaltung öffentlicher Glücksspiele wie Poker und Casino-Spiele im Internet ist weiter grundsätzlich verboten.


TOP 3 Änderung des Gesetzes über Sonn- und Feiertage, Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/1242), Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 18/3717), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Der langjährige Streit um die stillen Feiertage neigt sich dem Ende zu. Eine von den Piraten angestrebte Lockerung des schleswig-holsteinischen Sonn- und Feiertagsgesetzes stieß 2013 im Landtag noch auf große Skepsis. Nun haben fünf Abgeordnete von SPD, Grünen, FDP, Piraten und SSW einen gemeinsamen Antrag vorgelegt.

Am Karfreitag, am Volkstrauertag und am Totensonntag bleiben Läden und Discos geschlossen, Volksfeste und Kundgebungen sind verboten – das öffentliche Leben steht weitgehend still. So besagt es das derzeitige Sonn- und Feiertagsgesetz. Nicht mehr zeitgemäß sei das, drängen die Piraten schon seit längerem. Denn: Besonders junge Menschen würden sich davon bevormundet fühlen.

Deswegen soll das stille Gedenken nun kürzer andauern. Bisher waren am Volkstrauertag und am Totensonntag ab 4:00 Uhr morgens nur Veranstaltungen erlaubt, die dem ernsten Charakter des Tages entsprechen. Nach den Vorstellungen der fünf Abgeordneten - hier fehlt nur ein Vertreter der CDU - soll am Volkstrauertag die Einschränkung zukünftig nur noch von 6:00 bis 15:00 Uhr und am Totensonntag von 6:00 bis 17:00 Uhr gelten. Lediglich der Karfreitag bleibt 24 Stunden lang ein stiller Tag: Allerdings soll die verordnete Ruhe statt wie bisher von 0:00 Uhr bis Mitternacht nun von 2:00 bis 2:00 Uhr des folgenden Tages dauern.

Der Abgeordnetengruppe zufolge sieht eine grundlegende Veränderung des Gesetzes zudem vor, dass das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit für öffentliche Zusammenkünfte nicht mehr einschränkt wird.

Diese Änderungen gehen dem kirchenpolitischen Sprecher der SPD-Fraktion, dem Abgeordneten Peter Eichstädt, zu weit. In einem eigenen Antrag bleibt bei ihm die Einschränkung der Versammlungsfreiheit bestehen. Außerdem plädiert er am Volkstrauertag 6

und am Totensonntag jeweils für eine Feiertagsruhe von 6:00 bis 20:00 Uhr. Die 2:00 bis 2:00 Uhr-Regelung am Karfreitag trägt er mit.

Dem Vernehmen nach ist die gesamte CDU grundsätzlich gegen eine weitgehende Lockerung des Feiertagsgesetzes. Die Fraktionen sollen ihren Abgeordneten ihr Abstimmungsverhalten freigestellt haben.


TOP 4 Änderung der Lehrkräftebesoldung, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 18/3380), Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses (Drs. 18/3718), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Landesregierung will Lehrer an Gemeinschaftsschulen künftig besser bezahlen. Neueinsteiger sollen in die Besoldungsgruppe A 13 eingruppiert und damit Lehrkräften an Gymnasien gleichgestellt werden. Von der Regelung profitieren mehr als 2.000 Gemeinschaftsschullehrer. Frühere Grund- und Hauptschullehrer, die nun an einer Gemeinschaftsschule unterrichten, müssen zuvor aber eine Fortbildung absolvieren. Für breite Proteste sorgt die Absicht, die Gehälter der Grundschullehrer nicht anzuheben.

Die Grundschulpädagogen bleiben der Besoldungsgruppe A 12 zugeordnet, was insbesondere für Unmut bei der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft sowie bei der Opposition sorgt. Die Gehälter der Grundschullehrer hebt die Regierung hingegen nicht an. Sie bleiben der Besoldungsgruppe A 12 zugeordnet, was für Proteste seitens der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft sowie der Opposition sorgt. Der Unterschied zwischen A 12 und A 13 macht brutto mehrere hundert Euro aus. Derzeit erhält ein 30 Jahre alter Lehrer ein Brutto-Gehalt von rund 3.200 Euro, nach A 13 wären es rund 3.600 Euro.

Die Koalition begründet die ungleiche Bezahlung mit unterschiedlichen Anforderungen: An Grundschulen werde vor allem „pädagogisch“, an weiterführenden Schulen berufsvorbereitend gearbeitet.

Zur Zweiten Lesung des Gesetzes legen SPD, Grüne und SSW noch Änderungsvorschläge zum Gesetzentwurf der Regierung vor. Die Koalitionsfraktionen sprechen von kleineren „Klarstellungen“, die vor allem die Besoldung von Lehrkräften mit Leitungsfunktion an Förderzentren betreffen: Sinkende Schülerzahlen sollen sich nicht zwingend negativ auf die Eingruppierung auswirken. „Schulleiter von Förderzentren müssen keine Verschlechterungen deswegen befürchten, weil sie besonders gute Arbeit bei der Inklusion leisten und daher weniger Schülerinnen und Schüler an ihren eigenen Schulen haben, aber immer mehr Kinder und Jugendliche im inklusiven Unterricht mitbetreuen“, heißt es in einer Pressemitteilung der Fraktionen. 7

Das Gesetz soll zum Start des zweiten Schulhalbjahres im Februar in Kraft treten. Das Bildungsministerium veranschlagt in den kommenden Jahren Mehrkosten von rund 30 Millionen Euro durch die Besoldungsangleichung und Pensionsvorsorge.

Hintergrund für das neue Lehrkräftebesoldungsgesetz ist die vorausgegangene Schulreform mit der Verabschiedung von Haupt- und Realschulen und der Etablierung von Regional- und Gemeinschaftsschulen.


TOP 7 Zukunft der Städte und des ländlichen Raumes, Große Anfrage der Fraktion der CDU (Drs. 18/2373), Antwort der Landesregierung (Drs. 18/3505), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

In einer großen Anfrage erkundigte sich die CDU-Fraktion im Herbst 2014, wie es um die Zukunft der Städte und des ländlichen Raumes in Schleswig-Holstein bestellt ist. Nun hat die Landesregierung ihre Antwort vorgelegt. Der Bericht aus dem Ministerium für ländliche Räume (MELUR) umfasst 146 Stellungnahmen zu Bereichen wie Landwirtschaft, kommunale Finanzen, Schule, Tourismus und der Zusammensetzung der Bevölkerung im Lande.

So sieht der Bericht aufgrund der demografischen Entwicklung einen großen Anpassungsdruck im ländlichen Raum. Das zeige sich bereits an der Einwohnerverteilung: Über zwei Millionen Menschen Schleswig-Holsteins und damit fast drei Viertel der Bevölkerung leben in Städten, während rund 750.000 Einwohner auf dem Land zuhause sind. Die Regierung will den ländlichen Raum aber weder vernachlässigen noch aufgeben – im Gegenteil: Durch verschiedene Maßnahmen wie neue Arbeitsplätze, bessere medizinische Versorgung und dem Breitbandausbau soll das Leben auf dem Land verbessert werden.

Die Prognose für die Bevölkerungszahl Schleswig-Holsteins ist eher durchwachsen. In den meisten Städten und Gemeinden wird die Zahl der Einwohner bis zum Jahr 2025 voraussichtlich sinken. So könnten in Neumünster in zehn Jahren 6,3 Prozent weniger Menschen leben, im Kreis Rendsburg-Eckernförde bis zu 3,8 Prozent. Einzig Pinneberg, Kiel, Stormarn und Flensburg prognostiziert das Statistikamt einen Zuwachs von bis zu 5 Prozent.

Zugleich werden die Schleswig-Holsteiner älter: Während heute noch rund 11 Prozent der Menschen über 75 Jahre alt sind, werden es 2025 schon knapp 14 Prozent sein. Positiv auf diese Entwicklungen könnte sich aber die derzeitige Zuwanderung auswirken. Das MELUR erhofft sich einen Zuwachs durch die Flüchtlinge gerade im ländlichen Raum. Aufgrund der Aktualität konnten die Auswirkungen aber noch nicht in den Bericht mit einfließen. 8

Der 444-seitige Bericht der Landesregierung ist mit zahlreichen Grafiken und Aufstellungen versehen, unter anderem zu Themen wie die hausärztliche Versorgung im Lande, die Entwicklung der Schülerzahlen oder die Beteiligung von Städten und Gemeinden an EU- Förderprogrammen.


TOP 11 und 24 Stärkung und Weiterentwicklung des Industriestandortes Unterelbe, Antrag der Fraktionen von SPD, B’90/DIE GRÜNEN sowie der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/3693), Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/3738), geplanter Aufruf 16:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

SPD, Grüne und SSW im Landtag wollen den Industriestandort Unterelbe/Brunsbüttel (Kreis Dithmarschen) stärken und ausbauen – und loben den dazu eingeschlagenen Regierungskurs. Mit der neuen Industriepolitik, die in den vergangenen Tagungen bereits ausführlich diskutiert worden war, unterstützt das Land die nachhaltige Entwicklung des Areals, heißt es im Antrag der Koalitionsparteien.

SPD, Grüne und SSW definieren wesentliche Bausteine der Zukunftssicherung des Standortes: die Schaffung eines Mehrzweckkais und eines Terminals für Flüssiggas (LNG), den bedarfsgerechten Ausbau der Verkehrswege (Schiene, Straßen, Fährverkehr), die Integration erneuerbarer Energien, die Weiterentwicklung der Infrastruktur für moderne Informationstechnologie und Digitalwirtschaft sowie die Entwicklung eines Brandschutzkonzeptes.

Auch ein Antrag der CDU zielt auf die „zukunftsfähige Weiterentwicklung des Industriegebietes Unterelbe“. Dazu bedürfe es allerdings einer leistungsfähigen Infrastruktur. Neben den im Antrag der Koalition genannten Bausteinen zählt die Union die Kooperation mit dem Hafen Hamburg und weiteren Häfen an der Unterelbe sowie die Entwicklung einer Strategie zur Nutzung von Windenergie aus Off- und Onshore-Anlagen für die energieintensive Industrie auf.

Die Landesregierung hatte im November ihre industriepolitischen Leitlinien vorgelegt und sich zudem die Weiterentwicklung des Standortes Brunsbüttel mit einem LNG-Hafen auf die Fahne geschrieben.

Der Standort Unterelbe/Brunsbüttel ist mit 20 Quadratkilometern das größte zusammenhängende Industrieareal Schleswig-Holsteins. Mit 19 Betrieben der Chemie- und Energiewirtschaft sowie Logistik und 12.500 Arbeitsplätzen, 4.000 davon direkt in Brunsbüttel, sei das Gebiet „von herausragender Bedeutung“ für qualifizierte und hochwertige Arbeitsplätze im Land, heißt es in den Anträgen. 9

Donnerstag, 21. Januar, 10:00 bis 18:00 Uhr

TOP 16, 18 und 40 Bekämpfung der Einbruchskriminalität und Stärkung der Justiz, Anträge der Fraktion der CDU (Drs. 18/3730, 18/3732), Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/3524), Bericht der Landesregierung (Drs. 18/3713), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 70 Minuten

Die massiv gestiegene Zahl der Wohnungseinbrüche schlägt auch auf Druck der besorgten Bevölkerung politisch hohe Wellen. Innenminister Stefan Studt (SPD) kündigt ein härteres Vorgehen gegen straffällig gewordene Zuwanderer an, und auch die Opposition fordert Konsequenzen – unter anderem plädiert die CDU für eine „Task Force Einbruchskriminalität“.

Studt hatte in der vergangenen Woche eine aktuelle Statistik zu den Wohnungseinbrüchen vorgestellt. Demnach stieg die Zahl im vergangenen Jahr auf 8.600 Fälle – 2014 waren noch 7.500 Einbrüche registriert worden. Und: Die Aufklärungsquote sank von über zwölf Prozent auf etwa zehn Prozent.

Der von der FDP für diese Tagung geforderte “Bericht zur Entwicklung der Einbruchskriminalität“ enthält noch Zahlen, die sich auf die ersten drei Quartale 2015 beziehen, und die Studt nun ergänzte und aufs ganze Jahr bezogen aktualisierte. Die offizielle Kriminalitätsstatistik wird im Frühjahr veröffentlicht.

Der Innenminister macht vor allem Zuwanderer aus dem Balkan für die gestiegenen Einbruchszahlen verantwortlich. Bis Ende November 2015 erstellte das Landeskriminalamt 119 sogenannte Ermittlungskomplexe zu Wohnungseinbrüchen. Von 221 Menschen, die ins Visier der Ermittler gerieten, gehörten 80 Menschen mit „Zuwanderungsrelevanz“ – das heißt Asylsuchende, abgelehnte und geduldete Asylbewerber oder sogenannte Kontingentflüchtlinge. 135 Personen stammen vom Balkan, 27 aus weiteren Staaten Osteuropas.

Vor diesem Hintergrund will Studt nun ausländerrechtliche Verfahren beschleunigen und schneller abschieben. Zudem sollen Polizei, Justiz und Ausländerbehörden enger zusammenarbeiten. Bereits 2015 seien laut dem Innenminister die Aktivitäten zur Bekämpfung des Einbruchsdiebstahls ausgeweitet und mehr Personal eingesetzt worden. Seit Herbst 2012 wurden in Schleswig-Holstein 352 überregional agierende Täter festgenommen.

Die CDU-Fraktion fordert in einem Antrag eine personell und technisch starke “Task Force“, die ganzjährig im Einsatz ist. Außerdem müssten alle Polizeidienststellen auf dem Land erhalten bleiben und Polizisten sollten von nicht sicherheitsrelevanten Flüchtlingsaufgaben 10

abgezogen werden. Auch eine engere Kooperation mit Sicherheitsbehörden in Hamburg sei nötig – mittelfristig mit gemeinsamem Lagezentrum.

Weiterhin fordert die Unionsfraktion, Wohnungseinbruchsdiebstähle in den Katalog der schweren Straftaten aufzunehmen, um zur Verfolgung solcher Taten eine Telekommunikationsüberwachung zu ermöglichen.

Ein weiterer Antrag der CDU zielt auf eine personelle Verstärkung der Staatsanwaltschaften im Land ab: Mindestens fünf zusätzliche Stellen für Staatsanwälte seien dauerhaft nötig, damit Straftaten konsequent und zügig verfolgt werden könnten. Zudem soll die Landesregierung die Aufgabenverdichtung bei der Justiz in den vergangenen Jahren prüfen und ein Konzept erarbeiten, das effektive Arbeit ermöglicht.


TOP 12 Berichtsantrag zum Bericht der Härtefallkommission, Antrag der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/3725), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Auf Antrag der Piraten berichtet die Landesregierung über die Arbeit der Härtefallkommission. Nach Angaben der Oppositionsfraktion soll die Landesregierung letztmals 2014 über die Arbeit der Kommission berichtet haben – sie sei aber verpflichtet, so die Kritik der Piraten, jährlich zu informieren.

Das Gremium kann ein Ersuchen für eine ausreisepflichtige Person an das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein richten, sofern es von deren dringenden humanitären oder persönlichen Gründen überzeugt ist. Der Härtefallkommission gehören je zwei Vertreter des Innenministeriums, der Kommunen, von Religionsgemeinschaften, von Wohlfahrtsverbänden sowie der Flüchtlingsräte an.


TOP 13 Umsetzung der Resolution der 24. Ostseeparlamentarierkonferenz, Antrag der Fraktionen von SPD, B’90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/3727), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Schwerpunktthema der 24. Ostsee-Parlamentarierkonferenz (BSPC) war die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der Gesundheitswirtschaft. Mehr als 180 Parlamentarier und Gäste, darunter EU-Digitalkommissar Günther Oettinger sowie Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig, diskutierten in Rostock unter dem Titel “Ostseeregion – Modellregion für Innovationen im Gesundheits- und Sozialwesen“. Jetzt fordern die Koalitionsfraktionen den Landtag auf, die BSPC-Resolution zu unterstützen.

Mit dem Antrag wird die Landesregierung gebeten, die vereinbarten Ziele im Bereich ihrer Zuständigkeit umzusetzen. Die Resolution zielt unter anderem darauf, die regionalen 11

Unterschiede beim Zugang zu medizinischen Leistungen zu minimieren, zu einer allgemeinen Verbesserung der Lebensqualität der Menschen beizutragen und auf die demographische Situation im Ostseeraum zu reagieren.

Der Landtag war in Rostock mit einer siebenköpfigen Delegation vertreten. Landtagsvizepräsident und Delegationsleiter Bernd Heinemann zeigte sich nach Abschluss der Beratungen erfreut, dass auch seine Forderung nach einem Ausbau des Jugendaustauschs in die diesjährige Resolution eingeflossen ist.

Im Hinblick auf die Zusammenarbeit in der Region sei es geboten, „den politischen Austausch unter jungen Menschen in der Ostseeregion zu vertiefen und die Einrichtung eines ständigen Ostsee-Jugendforums zu unterstützen“, heißt es in der Resolution. Heinemann sagte, er habe bereits im BSPC Standing Committee für das Ziel geworben, „einen wirklichen Dialog zwischen jungen Menschen und Politikern über aktuelle Themen der Ostseepolitik“ zu etablieren.

Heinemann wirkte zudem als Mitglied einer Arbeitsgruppe zum Gesundheits- und Sozialwesen, die zwei Jahre lang das Thema diskutiert und in Rostock den Konferenzteilnehmern ihren Abschlussbericht vorgestellt hatte. Inhaltlich beleuchtete das Expertengremium unter anderem das Zusammenspiel von Gesundheitsversorgung, demographischem Wandel und begrenzten Haushaltsmitteln. Große Hoffnung ruht dabei auf dem Ausbau des E-Health-Bereichs. Das Mandat der Arbeitsgruppe der BSPC lief mit Ende der Konferenz aus.


TOP 45 Situation der Pflege in Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktionen von SPD, B’90/DIE GRÜNEN sowie der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/3647), Mündlicher Bericht der Landesregierung, geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Pflege alter und kranker Menschen ist vor dem Hintergrund einer immer älter werdenden Gesellschaft eine zunehmende Herausforderung. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen wird der Landtag über die derzeitige Situation sowie über die pflegepolitischen Aktivitäten der Landesregierung diskutieren.

Den Landespflegebericht hatte Sozialministerin Kristin Alheit (SPD) bereits Anfang Dezember vergangenen Jahres öffentlich vorgestellt. In dieser Tagung will sie auch einen Ausblick auf die pflegepolitischen Aktivitäten der Landesregierung geben. Nachstehend einige Daten aus dem Pflegebericht, die sich auf einen Stand von Dezember 2013 beziehen (Quelle: Pressemitteilung der Landesregierung): 12

 Rund 87.800 Menschen in Schleswig-Holstein erhalten Leistungen der Pflege- versicherung, das sind 3,1 Prozent der Bevölkerung.  Insgesamt fast 61 Prozent werden zu Hause betreut. 40 Prozent werden ausschließlich von Angehörigen versorgt (Pflegegeldempfänger).  Über 52 Prozent der Leistungsempfänger sind in Pflegestufe I.  Bei 41 Prozent der Leistungsempfänger ist die Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt.  Rund 57 Prozent der Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz leben in stationären Pflegeeinrichtungen.  Der Anteil der Leistungsempfänger an der Bevölkerung (Pflegequote) ist regional unterschiedlich und liegt zwischen 2,6 Prozent (Kiel) und 3,8 Prozent (Neumünster).  Für die Versorgung der Menschen mit Pflegebedarf gibt es in Schleswig-Holstein 407 ambulante Pflegedienste und 670 stationäre Pflegeeinrichtungen.  Der Anteil der stationär Versorgten ist regional sehr unterschiedlich und reicht von knapp 33 Prozent (Kiel) bis über 45 Prozent (Lübeck).  Für vollstationäre Pflege stehen rund 39.500 Plätze zur Verfügung. Das ist gegenüber 2001 ein Anstieg um 21 Prozent.  In ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen in Schleswig-Holstein arbeiten insgesamt knapp 39.800 Beschäftigte, davon fast 75 Prozent in stationären Pflegeeinrichtungen.  Fast 63 Prozent der Beschäftigten in der Altenpflege sind teilzeitbeschäftigt.  Die Zahl der Auszubildenden in der Altenpflege ist im Zeitraum 2008 bis 2014 um fast 67 Prozent gestiegen. Hier greift die Erhöhung der Landesmittel für die Förderung der schulischen Ausbildungsplätze (Erhöhung seit 2008 um 46 Prozent auf 5,4 Millionen Euro in 2014).  Die statistische Wahrscheinlichkeit, im Alter pflegebedürftig zu werden, hat sich bei Frauen und Männern im Alter von 75 bis unter 90 Jahren im Zeitraum 2001 bis 2013 verringert.

Unterdessen ist in Berlin eine Vereinheitlichung der Ausbildung in der Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege im Gespräch. Die Reform sieht eine neue Ausbildung mit einem einheitlichen Berufsabschluss vor. Hinzu kommen eine einheitliche Finanzierung mit Schulgeldfreiheit und Ausbildungsvergütung sowie die Einführung eines mehrjährigen Pflegestudiums. Ziel ist es, eine ausreichende Zahl von Fachkräften in der Pflege langfristig zu sichern.

Die neue Berufsbezeichnung heißt nach dreijähriger Fachkraftausbildung und staatlicher Abschlussprüfung “Pflegefachfrau“ oder “Pflegefachmann“. Alle bisherigen Kostenträger sollen über “Landesausbildungsfonds“ an der Finanzierung beteiligt werden. Spätestens zum 1. Januar 2018 soll der erste Ausbildungsjahrgang starten. Pflegeschulen und Ausbildungsbetriebe bekommen damit Zeit, um sich auf die neue Ausbildung einzustellen. Für bestehende Pflegeschulen soll es einen Bestandsschutz geben. 13

TOP 26 Bericht zur Ausbildung bei der Landespolizei, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/3740), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Das Land will rund 400 Polizisten im kommenden Jahr einstellen – doch woher langfristig den Nachwuchs nehmen? Vor diesem Hintergrund fordert die FDP einen mündlichen Regierungsbericht zur Ausbildungssituation bei der Landespolizei. Neben Angaben zur Qualität der Ausbildung sollen darüber hinaus die Kapazitäten des zentralen Ausbildungsstandorts Eutin thematisiert werden.

Sollte sich die Ausbildung so vieler Beamter räumlich, inhaltlich und personell als problematisch erweisen, mahnen die Liberalen Kooperationen mit anderen Bundesländern an.

Hintergrund: Die Zahl der Bewerbungen ist in den vergangenen Jahren gesunken. Während sich 2011 noch 3.000 junge Menschen für die Beamtenlaufbahn interessierten, flatterten der Polizei im vergangen Jahr nur 2.600 Bewerbungen auf den Tisch. Zur Aufnahmeprüfung traten dann allerdings lediglich 1.500 an, und erfolgreich bewältigten die gestellten Aufgaben schließlich nur 383 Kandidaten.

Um die Zahl der Bewerber wieder zu erhöhen, hat die Landespolizei jetzt den Numerus Clausus gestrichen. Abitur und Realschulabschluss reichen aus, um am Einstellungstest für die mittlere und höhere Beamtenlaufbahn teilzunehmen.

2015 gab es bei der Landespolizei insgesamt 7.300 Stellen. Zum Landeskriminalpolizeiamt gehörten etwa weitere 1.000 Beamte.


TOP 27 und 44 Arbeitsprogramm 2016 der Europäischen Kommission, Antrag der Fraktionen der CDU, SPD, B’90/DIE GRÜNEN, PIRATEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/3741), Bericht der Landesregierung (Dr. 18/3721), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Ende Oktober hat die EU-Kommission ihr Arbeitsprogramm für 2016 vorgestellt. Als zentrale Herausforderungen werden unter anderem genannt: Bewältigung der Flüchtlingskrise, Schaffung von Arbeitsplätzen, Stärkung des digitalen Binnenmarkts, Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion, Gewährleistung von Steuergerechtigkeit und sozialen Standards sowie Förderung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit. In einem überfraktionellen Antrag von CDU, SPD, Grünen, Piraten und SSW wird eine Vielzahl an Punkten aufgelistet, die die Landesregierung konstruktiv begleiten möge.

Der Landtag werde aber genau darauf achten, dass es zu keiner Absenkung bestehender Umwelt-, Sozial- oder Verbraucherschutzstandards kommen wird, heißt es am Ende des 14

Antrags. Die Landesregierung wird gebeten, „dies im Rahmen der Bund-Länder- Zusammenarbeit (Ministerkonferenzen, Bundesrat, Bund-Länder-Arbeitsgruppen) ebenfalls kritisch zu begleiten und sich klar gegen einen Abbau von Standards zu stellen“. Die Debatte wird Europaministerin Anke Spoorendonk (SSW) mit einem Bericht zum Thema eröffnen.


TOP 34A Bundesratsinitiative zur Schaffung eines modernen Einwanderungsrechts, Antrag der Landesregierung (Drs. 18/3674), Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (Drs. 18/3746), geplanter Aufruf 16:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

In die bundespolitische Diskussion um ein Einwanderungsgesetz kommt zunehmend Bewegung. Nun hebt die FDP-Fraktion das Thema erneut auch auf die Tagesordnung des Landtages und fordert den Einsatz der Landesregierung im Bundesrat. Denn: Unabhängig von der humanitären Verpflichtung, Menschen Zuflucht zu gewähren, brauche Deutschland qualifizierte Facharbeitskräfte aus aller Welt, steht für die Liberalen fest.

In ihrem Antrag schlägt die FDP konkrete Maßnahmen vor, wie das derzeitige Einwanderungsrecht modernisiert werden könnte. So verlangt sie, dass die Visumvergabe beschleunigt wird und dass Jobsuchende ein Visum für zwölf Monate erhalten statt wie bisher für sechs. Durch Kriterien wie Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Alter oder Fachkräftenachfrage soll die Einwanderung flexibel gesteuert werden. Weiterhin sollen verstärkt Integrationskurse angeboten oder bei Bedarf verpflichtende Deutschkurse eingeführt werden.

In der Bundeskoalition macht vor allem die SPD seit längerem Druck für eine Reform des Einwanderungsgesetzes. Inzwischen hat auch die CDU ihre Bereitschaft hierfür signalisiert. In der angenommenen Formulierung auf dem jüngsten Bundesparteitag der Union im Dezember heißt es: „Es gibt bereits zahlreiche gesetzliche Regelungen zur Einwanderung. Diese müssen widerspruchsfrei und besser miteinander verknüpft, in einem Gesetz zusammengeführt und im Ausland besser kommuniziert werden.“

Die rechtlichen Vorgaben sind derzeit im Wesentlichen im Aufenthaltsgesetz geregelt. Dort sind verschiedene Aufenthaltstitel vorgesehen, je nachdem zu welchem Zweck ein Ausländer in die Bundesrepublik kommt. EU-Bürger haben uneingeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Wer aus Nicht-EU-Staaten zum Arbeiten herkommen will, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen – etwa selbst für seinen Lebensunterhalt aufkommen. Für hochqualifizierte Forscher oder Menschen aus besonders gefragten Berufen gibt es vereinfachte Verfahren. Kritiker beklagen aber, das geltende Recht sei unübersichtlich und zu kompliziert, um gezielt Ausländer anzulocken. 15

Freitag, 22. Januar, 10:00 bis 14:00 Uhr

TOP 23 und 25 Baumaßnahmen des Bundes planungsrechtlich schneller absichern / Verkehrswegebeschleunigungsgesetz, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/3737), Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/3739). geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

CDU- und FDP-Landtagsfraktionen drücken bei der Planung von Bundes- Bauverkehrsmaßnahmen in Schleswig-Holstein aufs Tempo. Die Landesregierung soll für alle Verkehrsprojekte schneller Baurecht schaffen, indem sie ihre Planungskapazitäten aufstockt, fordert die CDU – insbesondere mit Blick auf die Verzögerungen beim Weiterbau der Autobahn 20. Die Planungen für ein Teilstück der Trasse im Kreis Steinburg verzögern sich um rund zwei Jahre, weil ein verwaister Seeadlerhorst entdeckt wurde und Gültigkeitsfristen im Planungsverfahren verstrichen sind.

Kartierungen für Tierarten und Verkehrsprognosen müssen erneut erstellt werden. Die CDU wirft der Regierung Geldverschwendung und ein „Versagen in der zügigen Planung und Reaktion auf die Tatsachen“ vor. In diesem Zusammenhang nimmt sie auch Bezug auf einen kleinen Zwist zwischen Verkehrsminister Reinhard Meyer (CDU) und Umweltminister Robert Habeck (Grüne), der aber inzwischen ausgeräumt wurde.

Außerdem setzt sich die Unionsfraktion dafür ein, dass die Bundesmittel für Infrastrukturprojekte jedes Jahr voll ausgeschöpft werden. Die Landesregierung müsse dafür die Voraussetzungen schaffen.

Die FDP begrüßt in einem weiteren der Debatte vorliegenden Antrag die Ankündigung von Minister Meyer, ein Verkehrswegebeschleunigungsgesetz auf den Weg zu bringen. Durch Änderungen im Planungsrecht sollen Infrastrukturprojekte schneller umgesetzt werden können. Die Liberalen fordern Meyer auf, einen Entwurf bis zur Sommerpause vorzulegen.


TOP 19 Novelle der Gebührenordnung für Ärzte zügig umsetzen, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/3733), geplanter Aufruf 10:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die FDP-Fraktion will eine zügige Novellierung der amtlichen Gebührenordnung für die privatärztliche Versorgung (GOÄ). Der Landtag soll sich beim Bund dafür einsetzen, dass die Reform unter folgenden Maßgaben erfolgt: Stärkung der Transparenz, Abrechnungssicherheit und Verständlichkeit, Schutz vor ökonomischer Überforderung von Patienten bei angemessener Vergütung ärztlicher Leistungen. 16

Die Liberalen wollen eine moderne Gebührenverordnung, „die dem aktuellen Stand der medizinischen Versorgung entspricht“, heißt es in ihrem Antrag. Die Freiberuflichkeit des Arztberufes dürfte nicht weiter ausgehöhlt werden und die flächendeckende Versorgung mit ärztlichen Leistungen müsse gewährleistet sein.

Die GOÄ ist ein Verzeichnis, nach dem Ärzte die Behandlung von Privatpatienten abrechnen. Es wurde zuletzt 1982 angepasst und berücksichtigt daher beispielsweise neue medizinische Verfahren nicht. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hat sich die Novellierung auf die Fahne geschrieben – die Pläne sind allerdings umstritten.

Die SPD will statt einer neuen Gebührenordnung ein einheitliches Vergütungssystem unabhängig vom Versichertenstatus des Patienten. Auch innerhalb der Ärzteschaft wird die geplante Verordnung kontrovers diskutiert. Das Bundesgesundheitsministerium will die Novelle nur erlassen, wenn sich Bundesärztekammer, Verband der privaten Krankenversicherung und Beihilfe auf eine gemeinsame Position einigen können. Derzeit laufen die Verhandlungen.


TOP 37 Maßnahmen zur Suchtkrankenhilfe in Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/3329neu), Bericht der Landesregierung (Drs. 18/3607), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

„Immer mehr junge Koma-Säufer“, „13-Jährige stirbt beim Deo-Schnüffeln“, „Die Gefahr aus der Wasserpfeife“ – solche Schlagzeilen lassen die Landespolitik aufhorchen. Vor dem Hintergrund aktueller Drogentrends forderte die Piraten-Fraktion einen Bericht der Landesregierung über Maßnahmen zur Suchtkrankenhilfe seit 2012, den das Sozialministerium nun vorlegt.

Demnach beruht die Sucht- und Drogenpolitik in Schleswig-Holstein auf vier Säulen: Prävention, Beratung und Therapie, Überlebenshilfen sowie Repression und Angebotsreduzierung. Ein besonderes Augenmerk liege auf der Prävention. Aber: Eine „drogenfreie Gesellschaft gibt es nicht und wird es auch nicht geben“, betont das Ministerium.

Der Bericht gibt einen Überblick über die Förderpolitik des Landes und geht auf Konzepte, einzelne Projekte zur Prävention und Suchtkrankenhilfe sowie aktuelle Phänomene, wie beispielsweise neue Suchtstoffe, ein.

Das Land unterstützt die Kommunen demnach mit rund 2,38 Millionen Euro für die ambulante Suchthilfe und offene Hilfen im sozialpsychiatrischen Bereich (2015 bis Ende 2018) – inklusive der sieben regionalen Glücksspielfachstellen und der landesweit agierenden Frauensuchtberatung. 17

Zudem fließen mehr als eine Millionen Euro an Landesmitteln über die Landesvereinigung für Gesundheitsförderung (LVGF) in landesweite Maßnahmen der ambulanten Suchtkrankenhilfe, zum Beispiel Präventionsprojekte, Suchtselbsthilfe, Suchthilfeprojekte und Forschungsprojekte im Bereich Glücksspiel. Die Landesstelle für Suchtfragen (LSSH) wird ebenfalls über die LVGF gefördert.

Wie begegnet die Regierung den aktuellen Phänomenen? Das Sozialministerium sieht einen Schwerpunkt in der Aufklärung über Wasserpfeifen-Konsum. Über ein Online-Tool werden Jugendliche zu ihrem Wissen über Risiken des Shisha-Rauchens, ihren Einstellungen dazu und dem eigenen Verhalten befragt. Das Ziel: Sensibilisierung für die Gefahren.

Auf einer Fachtagung “Neue Drogen – neue Trends?“ wurden wissenschaftliche Erkenntnisse diskutiert und Handlungsempfehlungen für die Suchtarbeit formuliert. Neue Substanzen, wie synthetische Cannabinoide, fließen in das deutsche Betäubungsmittelgesetz ein, damit eine Strafverfolgung leichter möglich ist.

Auch „alte Drogen in neuem Design“ beschäftigen das Ministerium: Nach ersten Erkenntnissen sei der Crystal-Konsum in Norddeutschland gestiegen. Dies könne jedoch nicht mit aktuellen Zahlen belegt werden. Die Bundesländer haben im Bundesrat ein Maßnahmenpaket im Kampf gegen den Crystal-Konsum beschlossen: verstärkte Kontrollen an der Grenze zu Tschechien, länderübergreifende Präventionsmaßnahmen und eine Erweiterung der bundesweiten Drogenkonsum-Studie.


TOP 41 Integration von Flüchtlingen auf den Arbeitsmarkt, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/3530), Bericht der Landesregierung (Drs. 18/3714), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Landesregierung wird in einem von der FDP geforderten Bericht mündlich darlegen, wie Flüchtlinge besser und schneller in den Arbeitsmarkt integriert werden können. Unter anderem soll darauf eingegangen werden, welche Initiativen und Projekte bislang angeschoben worden sind.

Erhebungen aus dem vergangen Jahr besagen, dass rund 50 Prozent der Zuwanderer unter 35 Jahre alt sind und zumeist am Anfang ihrer beruflichen Laufbahn stehen. Diejenigen, die in ihrem Herkunftsland eine Ausbildung absolviert haben, können diese von den Handwerkskammern anerkennen lassen. Das Problem: Bislang gibt es laut dem Zentralverband des Deutschen Handwerks keine Leitlinien für Syrien, den Irak und Afghanistan.

Die Bundesregierung hatte Ende 2014 die Zugangsmöglichkeit für Flüchtlinge zum deutschen Arbeitsmarkt gelockert. Danach dürfen sie inzwischen drei Monaten nach ihrer 18

Registrierung in Deutschland arbeiten, sofern es dafür im Rahmen der sogenannten Vorrangprüfung keinen passenden einheimischen Bewerber gibt.


TOP 42 Bericht zur Integration von Flüchtlingskindern ins Schulsystem, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/3540), Bericht der Landesregierung (Drs. 18/3715), geplanter Aufruf 12:20 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Wie viele schulpflichtige Flüchtlingskinder gibt es derzeit in Schleswig-Holstein? Können sie an den Schulen untergebracht werden? Diese und weitere Fragen der FDP zum Thema soll Bildungsministerin Britta Ernst (SPD) in dieser Tagung beantworten.

Derzeit sind rund ein Drittel der Neuankömmlinge im Land Jugendliche und Kinder. Um sie an den Schulen unterrichten zu können, hat die Landesregierung für 280 neue Lehrer in diesem Jahr grünes Licht gegeben. Zur weiteren Verbesserung der Unterrichtsversorgung sollen bis 2017 über 700 neue Lehrerstellen folgen.

Die Liberalen interessieren sich zudem für die Entwicklung und den Bedarf an DaZ-Klassen (Deutsch als Zweitsprache) sowie für Konzepte bei der außerschulischen Sprachförderung. Laut Bildungsministerium arbeiten an mehr als 100 DaZ-Zentren im Land derzeit 358 zusätzlich ausgebildete Lehrkräfte, 125 davon seien in diesem Jahr neu dazugekommen.


TOP 43 Bericht zur schulischen Qualitätsentwicklung, Bericht der Landesregierung (Drs. 18/3719), geplanter Aufruf 12:55 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Britta Ernst (SPD) will die Qualität der Bildungspolitik mit einem Gesamtkonzept verbessern und dabei „singuläre“ Bausteine verstärkt miteinander vernetzen. Insbesondere ein alle zwei Jahre erscheinender Bildungsbericht sowie eine externe Evaluation der Schulen sollen den Weg zu besserem Unterricht pflastern. Dies gibt Ministerin Ernst als Ziel in ihrem “Bericht zur schulischen Qualitätsentwicklung“ aus, der nun im Plenum diskutiert wird.

In der Diskussion steht vor allem die Wiederbelebung der in Schleswig-Holstein vor einigen Jahren abgeschafften externen Bewertung von Schulen. Die umgangssprachlich als “Schul- TÜV“ bezeichnete Evaluation soll im Februar starten – allerdings lediglich auf freiwilliger Basis. Sieben der gut 800 Schulen hätten Interesse an einer Teilnahme bekundet, teilte Ernst vor gut einer Woche mit.

Auf die Frage nach der bisher geringen Resonanz bescheinigte die Ministerin den Teilnehmern eine „mutige Pionierleistung“. Die Freiwilligkeit begründete sie mit dem Ziel, 19

dass dieses Instrument an den Schulen auch akzeptiert werde. Die Bewertung der Schulen sollen zwei Experten vom Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen (IQSH) vornehmen.

Ziel sei es, einer Schule über den Blick von außen eine fundierte Einschätzung zur Qualität ihrer Arbeit zu geben, sagte Ernst. Zuletzt war der Norden das einzige Bundesland ohne externe Evaluation. Zum Verfahren gehören Online-Befragungen von Lehrern, Schülern und Eltern, Schulbesuche, Interviews und ein Abschlussgespräch mit der Schulaufsicht über Konsequenzen. Beteiligt ist außer dem Evaluator vom IQSH auch ein „kritischer Freund“, zum Beispiel der Leiter einer anderen Schule.

Die Strategie der Ministerin zur Verbesserung der Unterrichtsqualität sieht unter anderem auch vor, an den Schulen die für die 3. und 8. Klasse vorgenommenen Leistungstests (“Vera“) auf die 6. Klasse auszudehnen. Hier wird die Zahl der teilnehmenden Schulen auf 100 beziffert.

Der erste Landesbildungsbericht soll im Herbst dieses Jahres vorliegen. „Seriöse Bildungspolitik muss sich auf gefestigte Erkenntnisse, auf eine gute Grundlage von Zahlen, Daten und objektiven Informationen stützen können“, sagte Ernst.

Grundsätzlich will die Landesregierung laut dem in dieser Tagung vorliegenden Bericht bei der Qualitätsentwicklung „auch künftig auf einen engen Dialog“ mit Schulen, Schulaufsicht, Schüler- und Elternvertretungen sowie Verbänden setzen“.

Vergangenen Donnerstag haben das Ministerium für Schule und Berufsbildung und die Deutsche Schulakademie einen Kooperationsvertrag zur Etablierung des “Netzwerks Schulentwicklung Schleswig-Holstein“ unterzeichnet. Acht bereits beim Deutschen Schulpreis erfolgreiche Schulen haben das Projekt initiiert und sind jetzt das „Projektteam“.

Sie hätten sich laut Bildungsministerium zum Ziel gesetzt, über einen Zeitraum von drei Jahren interessierte Schulen in einem so genannten „Peer-to-Peer-Verfahren“ bei ihrer Entwicklung zu begleiten und neue Impulse für ihre eigene Schulentwicklung zu bekommen. Das aktuelle Projekt soll bis 2018 laufen und wird mit 75.000 Euro vom Land gefördert.
Hinweis: Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter sh-landtag.de unter plenum-online. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten. Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitverfolgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter okkiel.de. 20

Reihenfolge der Beratung der 39. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt. Im Falle von Anträgen zu einer Aktuellen Stunde erfolgt eine Anpassung der Reihenfolge der Beratung.
angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 20. Januar 2016 14 Null Toleranz bei sexualisierter Gewalt – gegen politische 35 10:00 Instrumentalisierung der Kölner Vorgänge 9 + 17 + 20 Anträge und Bericht zu aktuellen Fragen der Asyl- und 70 10:35 Ausländerpolitik 2 Gesetz zur Änderung glücksspielrechtlicher Vorschriften 30 11:45
3 Änderung des Gesetzes über Sonn- und Feiertage 35 15:00 4 Änderung der Lehrkräftebesoldung 35 15:35 7 Zukunft der Städte und des ländlichen Raumes 35 16:10 11 + 24 Stärkung und Weiterentwicklung des Industriestandortes Unterelbe 35 16:45 Donnerstag, 21. Januar 2016 16 + 18 + Bekämpfung der Einbruchskriminalität und Stärkung der Justiz 70 10:00 40 12 Berichtsantrag zum Bericht der Härtefallkommission 35 11:10 13 Umsetzung der Resolution der 24. Ostseeparlamentarierkonferenz 35 11:45
45 Situation der Pflege in Schleswig-Holstein 35 15:00 26 Bericht zur Ausbildung bei der Landespolizei 35 15:35 27 + 44 Arbeitsprogramm 2016 der Europäischen Kommission 35 16:10 34A Bundesratsinitiative zur Schaffung eines modernen 35 16:45 Einwanderungsrechts Freitag, 22. Januar 2016 23 + 25 Baumaßnahmen des Bundes planungsrechtlich schneller 35 10:00 absichern / Verkehrswegebeschleunigungsgesetz 19 Novelle der Gebührenordnung für Ärzte zügig umsetzen 35 10:35 37 Maßnahmen zur Suchtkrankenhilfe in Schleswig-Holstein 35 11:10 41 Integration von Flüchtlingen auf den Arbeitsmarkt 35 11:45 42 Bericht zur Integration von Flüchtlingskindern ins Schulsystem 35 12:20 43 Bericht zur schulischen Qualitätsentwicklung 35 12:55

Zu folgenden Tagesordnungspunkten ist eine Aussprache nicht vorgesehen:

TOP Redezeit 34 Zustimmung zum Erwerb des Grundstücks in Lübeck für die Errichtung einer 5 Erstaufnahmeeinrichtung 21

Folgender Tagesordnungspunkt ist erledigt:

TOP Redezeit 28 Sicherung der stationären Versorgung in Schleswig-Holstein 0


Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorgesehen (Sammeldrucksache 18/3755):

TOP 5 Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes 6 Änderung des Architekten- und Ingenieurkammergesetzes sowie Neufassung des Gesetzes zum Schutze der Berufsbezeichnung "Ingenieur" 10 Bericht zur Situation von qualifizierten Flüchtlingen an den Hochschulen 15 Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln 21 Hochwasserschutz in Lauenburg/Elbe 29 Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht zum kommunalen Finanzausgleich 31 Ökoliner fördern und deren Akzeptanz erhöhen 36 Für eine moderne, vielfältige Verwaltung in Schleswig-Holstein 38 Bericht über die Schleswig-Holstein-Büros und Hanse-Offices im Ostseeraum 39 Betriebliche Wiedereingliederung stärken


Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen:
8 Digitale Infrastruktur 22 Europäische Dimension der Juristenausbildung 30 Keine Bundesautobahngesellschaft 32 ÖPNV mit zusätzlichen Regionalisierungsmitteln im ländlichen Raum stärken 33 Ein Glasfaseranschluss für jede Schule 35 Bericht zum Breitbandausbau in Schleswig-Holstein 46 Umsetzung des Digitalen Lernens