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18.02.16
16:00 Uhr
B 90/Grüne

Burkhard Peters zu Body-Cams

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Es gilt das gesprochene Wort! Pressesprecherin Claudia Jacob TOP 29 – Body-Cams unverzüglich einsetzen Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 Dazu sagt der innenpolitische Sprecher der Fraktion von 24105 Kiel Bündnis 90/Die Grünen, Burkhard Peters: Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Es gibt noch viele offene Fragen Nr. 086.16 / 18.02.2016
Lieber Kollege Dr. Bernstein,
wir Grünen stehen den Body-Cams kritisch, aber durchaus nicht ablehnend gegenüber.
Ich halte es aber eher mit den Worten meines geschätzten Kollegen Dr. Tietze: „Erst grü- beln, dann dübeln!“
Und dazu gehört dann die Feststellung, dass der bundesweite Probeeinsatz von Body- Cams bei der Bundespolizei auf Bahnhöfen in Hamburg bis München, auf fünf ausgespro- chenen Großbahnhöfen, erst in diesem Jahr anfängt.
Die Landespolizei Hessen hat die erste Testphase bereits 2014 abgeschlossen und befin- det sich zurzeit in der zweiten Erprobungsrunde. Hamburg testet ab Juni 2015 im Revier der Davidswache. Reinland-Pfalz erprobt Body-Cams ab Juli 2015 in zwei Einsatzgebieten in Mainz und Koblenz. Die Länder Bayern und Baden-Württemberg ziehen jetzt in diesem Jahr nach und zwar an ausgesuchten Brennpunktorten in sogenannten Feiermeilen und Weggehvierteln, in denen es aufgrund hoher Alkoholisierung häufig zu Schlägereien kommt.
Warum wir angesichts dieser Fülle von laufenden Pilotprojekten, bei denen die unterschied- lichsten technischen Systeme, Einsatzszenarien und Zweckbestimmungen für Body-Cams erprobt und anschließend evaluiert werden, ausgerechnet in Schleswig-Holstein „unverzüg- lich“ mit dem Einsatz von Body-Cams beginnen sollen, können Sie keinem vernünftigen Menschen erklären.
Die Ergebnisse der Modellprojekte in den anderen Bundesländern werden für die Beurtei- lung bei uns völlig ausreichen: Denn wir haben in Schleswig-Holstein grundsätzlich keine besonderen Lagen oder Einsatzorte, die sich von den Situationen in den erwähnten Bun- desländern maßgeblich unterscheiden.
Das Einzige, was Sie treibt, ist mal wieder Ihre famose Schneidigkeit im Bereich der inne- ren Sicherheit unter Beweis zu stellen. Allerdings ohne Sinn und Verstand. Seite 1 von 2 Der sofortige, flächendeckende Einsatz von Body-Cams in Schleswig-Holstein verbietet sich angesichts der noch vielen offenen Fragen, zum Beispiel im Zusammenhang mit dem Datenschutz. Wo darf das System zum Einsatz kommen? Nur im öffentlichen Raum oder auch im Privat- bereich - zum Beispiel, wenn gewalttätige Ehemänner der Wohnung verwiesen werden, die dann häufig die Streife angreifen? Dient das System nur der Eigensicherung und Gefah- renabwehr oder auch der Beweissicherung in einem Strafverfahren? Sollen nur Bildauf- nahmen oder auch Tonaufnahmen gefertigt werden? Wie sind die Löschungsfristen und wer trifft die Löschungsentscheidung? Wie ist die nachträgliche Unveränderlichkeit der Do- kumentation gewährleistet? Sollen auch die von der Aufnahme betroffenen Bürger und Bürgerinnen Zugriff auf die Dokumentation haben?
Das alles sind äußerst wichtige und vor allem noch völlig ungeklärte Fragen im Zusammen- hang mit dem Einsatz von Body-Cams. Die sind Ihnen, Herr Dr. Bernstein, des knalligen Ef- fektes wegen aber offenkundig herzlich egal. Sie wollen gleich loslegen.
Vor einem Einsatz in Schleswig-Holstein brauchen wir eine Analyse, an welchen Orten und bei welchen Einsätzen es in der Vergangenheit besonders häufig zu Gewalt gegen Polizei- kräfte gekommen ist. Denn angesichts der nicht unerheblichen Kosten der auf dem Markt befindlichen Systeme wäre es völlig abwegig, alle Streifenbeamtinnen und –beamten auf dem platten Lande mit einem solchen System auszustatten.
Wir Grünen können dieser Technik nahetreten, wenn es tatsächlich im konkreten Einsatz- geschehen im öffentlichen Raum eine Deeskalationswirkung hat. Jeder verhinderte gewalt- tätige Angriff auf Polizistinnen und Polizisten, ist zu begrüßen. Die bisherigen Erfahrungen in Hessen legen dies nahe, aber bedürfen genauer Prüfung.
Da Videoaufnahmen aber auch unbestreitbar einen Eingriff in die informationelle Selbstbe- stimmung darstellen, sind die damit verbundenen Rechtsfragen sehr intensiv unter Einbe- ziehung der Datenschutzbehörden zu prüfen.
Das geschieht bereits bei der Bundespolizei und in fünf Bundesländern. Wir sind in Schleswig-Holstein klug beraten, die in den anderen Ländern gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse abzuwarten, auszuwerten und uns die Übertragbarkeit auf die hiesigen Verhältnisse und die Erforderlichkeiten genau anzuschauen. Ich gehe davon aus, dass die Begleitung des Projekts Body-Cam, zum Beispiel über die Innenministerkonferenz, laufend geschieht und in der Landespolizeibehörde genau nachverfolgt wird.
Das Innenministerium wird gebeten, dem Innen- und Rechtsausschuss zu berichten, sobald neue Erkenntnisse vorliegen und eine Einsatzreife eines bestimmten Systems auch hierzu- lande in Betracht kommt.
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