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07.03.16
17:22 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung: Asyl- und Flüchtlingspolitik, Umgang mit sexualisierter Gewalt, Digitale Infrastruktur, Digitales Lernen und Bargeldobergrenze

Nr. 35/ 07.03.2016



Themen der Plenarsitzung: Asyl- und Flüchtlingspolitik, Umgang mit sexualisierter Gewalt, Digitale Infrastruktur, Digitales Lernen und Bargeldobergrenze
Zu seiner nächsten Tagung kommt der Landtag ab Mittwoch, 9. März, im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum der Debatten stehen die Asyl- und Flüchtlingspolitik, der Umgang mit sexualisierter Gewalt, die Digitale Infrastruktur und das Digitale Lernen sowie die Einführung einer Bargeldobergrenze.
Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter www.sh-landtag.de aufgerufen werden.



Mittwoch, 9. März, 10 bis 18 Uhr

TOP 37 Umsetzung des Digitalen Lernens, Antrag der Fraktionen von SPD, B’90/DIE GRÜNEN und PIRATEN sowie der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/2627), Bericht der Landesregierung (Drs. 18/3789), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

„Zu einer modernen Bildung gehört heute das digitale Lernen. Wir müssen Kinder und Jugendliche für das Leben in einer digitalen Welt vorbereiten und ausbilden.“ Das schreibt Bildungsministerin Britta Ernst (SPD) auf ihrer Ministeriumswebsite zum digitalen Lernen. An der realen Umsetzung hapert es allerdings noch, wie ein im Februar vorgelegter Regierungsbericht aus ihrem Haus aufzeigt. 2

Laut einer Erhebung mit Stand 2014 (neue Zahlen sollen im Sommer vorliegen) sind Schulen im Land „äußerst unterschiedlich“ beziehungsweise „teilweise sehr gut und teilweise kaum mit Informationstechnologie ausgestattet“, heißt es in dem Bericht. Mit ein Grund hierfür ist die Anbindung an das Netz: Nur jede 15. Schule verfügt über Internetanbindungen mit zukunftssicherer Bandbreite (VDS, Kabel, Glasfaser).
In vier Jahren sollen alle Schulen am “schnellen“ Netz sein
Darüber hinaus „fehlen regelmäßige Erneuerungszyklen und feste Budgets“, vermerkt das Bildungsministerium. Die technische Ausstattung der Schulen liegt in der Verantwortung der 273 öffentlichen Schulträger (Land, Kommunen, Schulverbände), und Wartungsaufgaben sowie IT-Support erfolgen überwiegend durch Lehrkräfte.
Das Bildungsministerium setzt auf die Breitband-Initiative des Landes und rechnet damit, dass alle Schulen bis 2020 mit einem Glasfaseranschluss ausgestattet sind. Immerhin betreibe die Hälfte der Schulen bereits feste WLAN-Netze und nutze Online-Systeme - „Tendenz steigend“.
„Jugendliche werden nicht automatisch kompetente Nutzer“
Im Freizeitbereich gehört die virtuelle Welt mittlerweile zur Lebenswirklichkeit der Jugendlichen. Aktuelle Studien belegen, dass Handy, Fernseher, Computer und Laptop sowie Internetzugang nahezu in allen elterlichen Haushalten der 12- bis 19-Jährigen vorhanden sind. Und ein Jugendlicher ohne Smartphones ist kaum noch anzutreffen. Allerdings, so das Kieler Schulministerium: „Jugendliche werden nicht automatisch zu kompetenten Nutzern digitaler Medien“.
Dies ergebe sich aus Forschungsergebnissen, demnach in Deutschland die computer- und informationsbezogenen Kompetenzen der Jugendlichen im europäischen Vergleich mittelmäßig sind. Im Bericht heißt es hierzu: „Es bedarf guter Konzepte zur Ausbildung und Förderung dieser Kompetenzen. Dabei ist auch die Förderung der professionellen Kompetenzen der Lehrkräfte in Aus- und Weiterbildung im Hinblick auf die fachbezogene Nutzung digitaler Medien zu berücksichtigen.“
Deutschland hinkt hinterher
Den europaweiten Studien zufolge ist die Nutzung des Computers im Unterricht in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern unterdurchschnittlich (9 Prozent täglich, 34 Prozent einmal wöchentlich).
Am meisten wird der Computer in Informatik (58 Prozent mindestens in einigen Stunden), in geisteswissenschaftlichen Fächern, Naturwissenschaften, Fremdsprachen und im Deutschunterricht (jeweils mindestens 33 Prozent) eingesetzt, am wenigsten in Mathematik (29 Prozent) 3

Digitale Medien wichtige Teilhabe an der Wissensgesellschaft
Grundsätzlich strebt Bildungsministerin Ernst an, dass Kinder und Jugendliche „den Umgang mit digitalen Medien frühzeitig lernen und selbstverständlich anwenden können“. Das sei für die Teilhabe an der Wissensgesellschaft ebenso wichtig wie das selbstständige digitale Arbeiten.
Auf die Schulen übertragen bedeute das: „Mediale Lernangebote unterstützen besonders das selbstorganisierte, kooperative und das räumlich-zeitlich flexible Lernen. Durch digitale Techniken können neue Lernszenarien verwirklicht werden.“ Aber: Eine zunehmende Digitalisierung des Schulunterrichts führe, so die Erkenntnis im Ministerium, „nicht automatisch zu einer besseren Unterrichtsqualität“ - sie eröffne allerdings neue Möglichkeiten der Unterrichtsgestaltung.“
Projekt “Lernen in einer digitalen Gesellschaft“
Um die Weiterentwicklung des digitalen Lernens voranzubringen und vertiefte Erkenntnisse zu erhalten, hat das Schulministerium ein sogenanntes Schwerpunktteam “Lernen in einer digitalen Gesellschaft“ eingerichtet. Bei diesem Projekt wurden 20 Schulen ausgewählt, die ein digitales, pädagogisches Gesamtkonzept erstellen, das alltagstauglich und langfristig wirken soll. Das mit einer Fördersumme von 200.000 Euro im Frühjahr 2015 gestartete Projekt soll bis zum Herbst laufen.
Allgemein sollen Schüler in die Lage versetzt werden, selbstbestimmt, sachgerecht, sozial verantwortlich, kommunikativ und kreativ mit den Medien umzugehen. Dazu gehöre auch, dass die Jugendlichen „sich bewusst werden, dass ihr vermeintlich eigenes Bild von Wirklichkeit durch die Medien (mit-)bestimmt wird“, heißt es in dem Bericht.
Vermittlung von Medienbildung und Medienkompetenz
In Schleswig-Holstein sei die Medienbildung strukturell als Aufgabe aller Fächer im allgemeinen Teil aller Fachanforderungen verankert. Ein weiteres Element ist in Schleswig-Holstein das Medienpädagogische Landeskonzept des Netzwerks Medienkompetenz vom 19. November 2010. Dieses Netzwerk ist ein Zusammenschluss von Landesinstitutionen (Staatskanzlei, Bildungsministerium Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen/IQSH) und den medienpädagogisch tätigen Einrichtungen und Verbänden des Landes.
Derzeit ist zudem eine länderoffene Arbeitsgruppe von Staatssekretären der Bildungsministerien in Deutschland mit der Erarbeitung einer Strategie der Kultusministerkonferenz „Bildung in der digitalen Welt“ befasst.
Lehrerausbildung und -fortbildung
Laut dem Bericht ist die Vermittlung von Medienkompetenz nach dem Lehrkräftebildungsgesetz in sämtliche Lehramtsstudiengänge zu integrieren. Der 4

Vorbereitungsdienst wird im IQSH schulartspezifisch von Studienleitern gestaltet. Im Rahmen dieser Ausbildung ist der Einsatz moderner IT-Medien, auch in den Curricula aller Fächer und Fachrichtungen sowie in Pädagogik verankert.
Für die etwa 28.000 Lehrer im Schuldienst des Landes werden entsprechende Fortbildungsveranstaltungen angeboten, und seit 2001 betreibt das IQSH einen eigenen Server für Online-Fortbildungen. Im vergangenen Jahr haben nach Ministeriumsangaben knapp 3.100 Lehrkräfte an 95 Webinaren teilgenommen.
Community und Mediathek
Für die Lehrkräfte-Kommunikation stellt das Land den Angaben zufolge seit Herbst 2015 allen Schulen die Plattform “SchulCommSy“ kostenfrei zur Verfügung. Sie kann datenschutzmäßig geprüft auch für den Austausch mit Schülern genutzt werden.
Und: Für den Einsatz im Unterricht standen über die Mediathek des IQSH bisher „über 24.000 urheberrechtlich sichere Medien“ zur Nutzung in den Schulen bereit (aktuell rund 95.300 Downloads und Streams 2015). Lehrkräfte finden darin unter anderem Bildmaterial, Videos, Audios oder Links zum Internet.

TOP 8 Digitale Infrastruktur und Bericht zum Breitbandausbau, Große Anfrage der Fraktion der CDU (Drs. 18/2926), Antwort der Landesregierung (Drs. 18/3506), Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/3345neu), Bericht der Landesregierung (Drs. 18/3511), geplanter Aufruf 10:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Mit der Antwort auf eine Große Anfrage der CDU gibt die Landesregierung auf 176 Seiten einen breiten Überblick über die fortschreitende Digitalisierung im Land. „Unabdingbare Voraussetzung“ zur Umsetzung einer derzeit in der Entwicklung stehenden Digitalen Agenda „ist ein leistungs- und zukunftsfähiges Breitbandnetz“, heißt es in der Vorbemerkung. Der Debatte zugrunde liegt ein inhaltsgleicher Bericht zum Breitbandausbau.
In der Antwort auf die Große Anfrage wird klargestellt: „Digitalisierung verändert unser Leben (…), der digitale Wandel ist umfassend und eines der wichtigsten politischen Handlungsfelder der nächsten Jahre.“
So sei insbesondere der Ausbau leistungsstarker Netze in drei Kernbereichen von Bedeutung: für die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft, für die strukturelle Entwicklung ländlicher Regionen sowie für die Teilhabe aller Bürger am gesellschaftlichen Leben. Vor diesem Hintergrund sei die 2013 beschlossene Breitband-Strategie ein entscheidender Faktor: „Ziel ist es, bis 2030 flächendeckend Glasfasernetze bis in die Gebäude beziehungsweise Haushalte verfügbar zu haben“. Die Landesregierung ist zuversichtlich diese Marke zu erreichen. 5

Fast drei Viertel aller Haushalte im Land am “schnellen“ Netz
Derzeit verfüge Schleswig-Holstein nach Angaben des Wirtschaftsministeriums im Bundesvergleich über eine überdurchschnittlich gute Breitband-Versorgung: 73, 2 Prozent der Haushalte in Schleswig-Holstein seien mit Bandbreiten von 50 Megabit pro Sekunde (Mbits/s) ausgestattet. Dies sei nach Nordrhein-Westfalen (75,2 Prozent) der zweitbeste Versorgungsgrad aller Flächenländer. Einen noch leistungsfähigeren Glasfaseranschluss können den Angaben zufolge bereits 23 Prozent aller Haushalte erhalten, der Bundesdurchschnitt liege bei knapp drei Prozent.
Die Maßnahmen der Breitbandstrategie zielten weiterhin im Kern darauf ab, die Aktivitäten der am Ausbau beteiligten Akteure so optimal wie möglich zu flankieren. Wesentliche Akteure seien hierbei der Lenkungsausschuss, in dem mehrere Ministerien agieren, das 2010 gegründete Breitband-Kompetenzzentrum Schleswig-Holstein und die Investitionsbank.
Bis 2020 stehen über 70 Millionen Euro zur Verfügung
Grundsätzlich weist die Landesregierung darauf hin, dass es vor allem Aufgabe der Anbieter sei, den Breitband-Ausbau voranzutreiben und zu finanzieren. Bei dem ergänzenden öffentlichen Engagement würden die Kommunen eine zunehmende Rolle spielen, um „die Breitband-Versorgung in weißen Flecken im Interesse der Wettbewerbs- und Lebensfähigkeit von Orten und Regionen zu unterstützen“.
Nach derzeitigem Stand beabsichtigt die Landesregierung, in der jetzt bis 2020 laufenden Förderperiode rund 50 Millionen Euro aus mehreren Programmen für den Ausbau einzusetzen. Hinzu kämen aktuell 21,3 Millionen aus den Erlösen aus der Frequenzen- Versteigerung der Digitalen Dividende II, so dass bis 2020 insgesamt über 70 Millionen Euro zur Verfügung stehen.
Vertiefendes Monitoring in Arbeit
Die Landesregierung weist darauf hin, dass sie „trotz aller Erfolge“ den Stand der Umsetzung der Breitband-Strategie noch in diesem Jahr einem Monitoring für eine Digitale Agenda unterziehen will, „um rechtzeitig nachsteuern zu können“.
Knapp weitere 100 Fragen der Union in ihrer Großen Anfrage beziehen sich auf die fortschreitende Digitalisierung in einzelnen Gebieten. Neben Erkundigungen zur allgemeinen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Teilhabe der Bürger wird insbesondere zu Bereichen wie Gesundheit (Stichwort E-Health), universitäre Bildung und Forschung, Schulen (Anschluss und Ausstattung), Medien (DVBT-2) oder der Verwaltung (E- Government) gefragt. Die Landesregierung skizziert hierzu zahlreiche Fakten und Bedarfe, die Grundlage für weitere vertiefende Diskussionen sein können. 6

Digitale Wirtschaft wächst
Ein entscheidender Akteur auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) ist die digitale Wirtschaft. Hierzu zählt die Landesregierung die Bereiche: Informationstechnologie, Telekommunikation, IKT-Hardware, IKT-Handel, E-Commerce, Mediennahe Bereiche und Medien: Den Angaben zufolge zählte die digitale Wirtschaft in Schleswig-Holstein Ende 2013 knapp 13.600 Unternehmen. Dies entspricht einem Anteil von etwa 7,35 Prozent der insgesamt 184.473 Unternehmen, die der Industrie und Handelskammer in Schleswig-Holstein angehören.
Zudem wird laut Landesregierung die Digitalisierung „bedeutend“ durch das Clustermanagement Digitale Wirtschaft Schleswig-Holstein unterstützt. In einem dort gegründeten Verein engagieren sich derzeitig 171 Unternehmen und Institutionen mit den unterschiedlichsten Themen der Digitalisierung.
Ohne digitale Aufrüstung, beispielsweise mit Software oder einem ansprechenden, serviceorientierten Internetauftritt, sei es für Unternehmen schwierig zu Überleben. Großen Nachholbedarf auf diesem Gebiet haben demnach „der Einzelhandel, das Handwerk, der Tourismus, aber auch Betriebe im Bereich der Fertigung (zum Beispiel Ernährungs- und maritime Wirtschaft)“, heißt es in dem Regierungspapier.
Fachkräfte-Mangel absehbar
Mit Blick auf die kommenden Jahre geht die Landesregierung davon aus, dass die digitale Wirtschaft in ihrer Produktivität weiter wachsen wird. Allerdings, heißt es einschränkend, weise eine Prognoserechnung in einer Studie aus, dass im Jahr 2030 rund 2.500 Fachkräfte für die Wirtschaftszweige Information und Kommunikation fehlen könnten.
Fazit: „Die Sicherung der Fachkräfteversorgung wird Deutschland und auch Schleswig- Holstein in den nächsten Jahren vor große Herausforderungen stellen. Die Anzahl an verfügbaren und entsprechend qualifizierten Fachkräften am Arbeitsmarkt wird absehbar nicht mehr ausreichen, den Bedarf zu decken.“
Begriffe aus der digitalen Welt
Je stärker die Digitalisierung voranschreitet, desto größer die Herausforderungen für die Politik und Wirtschaft. Einige Begriffe im Überblick (Quelle: dpa):
● Industrie 4.0 Der Begriff steht für die sogenannte vierte industrielle Revolution. Die Digitalisierung bringt Veränderungen in der Warenproduktion. Maschinen werden per Software gesteuert, können miteinander vernetzt und auch über das Internet gewartet werden. Mit den dabei gesammelten Daten können neue Geschäftsmodelle entstehen. Die Bundesregierung will die deutsche Wirtschaft für die Zukunft der Produktion rüsten. Um das Wissen in die Fläche und vor allem an die Mittelständler zu bringen wurde die Plattform “Industrie 7

4.0“ gegründet. Zudem wurden deutschlandweit vier sogenannte Kompetenzzentren aufgebaut.
● “Internet der Dinge“ Geräte aller Art sollen im Haushalt miteinander kommunizieren. Das Smartphone rückt als Schaltzentrale in den Mittelpunkt. Die Waschmaschine meldet, wenn die Wäsche sauber ist. Über das Smartphone lässt sich auch die Heizung steuern, die Tür aufschließen oder sehen, wer an dieser geklingelt hat. Nach Schätzungen werden bis 2020 bundesweit rund 100 Millionen vernetzbare Endgeräte genutzt werden - Smartphones und Tablets nicht eingerechnet. Experten machen jedoch darauf aufmerksam, dass Datensicherheit und Datenschutz immer wichtiger werden.
● Digitale Transformation Die Digitalisierung verändert die Wirtschaft in einem enormen Tempo. Schnelle neue Marktteilnehmer haben das Potenzial, ins Geschäft etablierter Unternehmen einzudringen. Die meisten Führungskräfte sähen zwar die positiven Möglichkeiten durch die digitale Transformation, hieß es kürzlich in einer Studie des Netzwerkspezialisten Cisco. „Doch nur eine Minderheit hat auch einen konkreten Plan.“ Startups wie AirBnB (Zimmer- Vermittlungsplattform) oder Uber (Fahrdienstvermittler) zeigten, dass Herausforderer oft von außerhalb der Branche kommen. In der Finanz-Branche gehe man dagegen davon aus, dass sich “Gewinner der Zukunft“ eher in den eigenen Reihen bilden.
● Breitband-Ausbau: In Deutschland soll bis 2018 flächendeckend schnelles Internet zur Verfügung stehen, so plant es die Bundesregierung. Erklärtes Ziel sind Übertragungsgeschwindigkeiten von 50 Megabit pro Sekunde. Zuletzt waren sie erst für zwei Drittel der Haushalte in Deutschland verfügbar (Stand Ende 2014). Die Kosten dafür aber sind enorm. Bis 2018 will der Bund insgesamt zwei Milliarden Euro bereitstellen. Auch die Wirtschaft finanziert mit – aber ob das für ländliche Gegenden reicht? Dort fehlt manchem Unternehmen der Anreiz zur Finanzierung.

TOP 5 Änderung des Bestattungsgesetzes, Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/3934), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Piraten wollen es den Angehörigen von Verstorbenen ermöglichen, die Urne mit der Asche des Verblichenen für zwei Jahre im häuslichen Bereich zu lagern – beispielsweise auf dem Kaminsims oder unter dem Apfelbaum. Außerdem soll es erlaubt werden, die Asche auf Friedhöfen, auf privatem oder von der Kommune gebilligtem Gelände zu verstreuen. „Die traditionell übliche Erdbestattung ist in Schleswig-Holstein nicht mehr die Regel. Bereits 70 Prozent der vollzogenen Bestattungen erfolgen durch Urnenbeisetzung“, heißt es zur Begründung in einem Entwurf zur Änderung des Bestattungsgesetzes. 8

Weiter argumentieren die Piraten: „Nach einer repräsentativen Meinungsumfrage wünscht sich jeder elfte Bundesbürger, dass seine Asche später zu Hause beziehungsweise im eigenen Garten aufbewahrt wird.“ Von den Angehörigen bestehe sogar bei jedem Dritten dieser Wunsch. Voraussetzung für die neuen Regelungen soll aber in jedem Fall der schriftliche Wille des Verstorbenen sein.
Auch die „Wartezeit“ bis zur Bestattung soll fallen
Weiterhin wollen die Piraten den Passus im Bestattungsgesetz ändern, dass Leichen frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes bestattet werden dürfen. Diese „historisch“ bedingte Wartezeit sei heutzutage nicht mehr geboten, weil durch die verbindliche ärztliche Leichenschau zweifelsfrei ausgeschlossen werden könne, eventuell Scheintote zu bestatten.
Die Streichung der Mindestzeit soll insbesondere der Integration von Menschen dienen, die Religionen angehören, die eine Bestattung möglichst noch am Todestag vorsehen. „Ob die Bestattung innerhalb von 24 Stunden erfolgen kann, wie es beispielsweise die jüdische und die muslimische Religion vorschreibt, ist allerdings meist auch eine organisatorische Frage und nicht durch das Bestattungsgesetz allein zu gewährleisten“, räumen die Piraten ein.

TOP 6 Gesetzentwurf zum Schutz der Akzeptanz der Windenergienutzung, Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/3941), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Piraten wollen, dass der Bürgerwille bei der Aufstellung neuer Regionalpläne für den Windenergie-Ausbau nicht übergangen werden kann. Sie haben ein “Gesetz zum Schutz der Akzeptanz der Windenergienutzung“ formuliert, das die Mitbestimmungsrechte der Bürger stärken soll.
Piratin Angelika Beer erklärte: „Es muss rechtssicher möglich werden, Windparks aufgrund des Willens einer Gemeinde oder ihrer Einwohner auszuschließen, wenn ausreichend andere Flächen für Vorhaben dieser Art zur Verfügung stehen.“
Bürgerentscheide kontra Grundeigentümer und Investoren
Das Oberverwaltungsgericht hatte Anfang 2015 die Regionalpläne für den Windenergie- Ausbau gekippt. Das Gericht rügte unter anderem, dass von der Ausweisung von Windeignungsflächen von vornherein jene Gemeinden ausgeschlossen wurden, die sich gegen Windkraftnutzung auf ihrem Gebiet entschieden hatten. Auch ein Bürgerentscheid gegen Windkraft sei nicht höher zu bewerten als das Recht der Grundeigentümer und Investoren. 9

Daraufhin richtete die Landesregierung den Windenergie-Ausbau neu aus und erließ einen Baustopp bis 2017 – mit einigen Ausnahmen. Ziel ist es, einen Wildwuchs von Windkraftanlagen zu verhindern und gleichzeitig einen geregelten Ausbau zu ermöglichen.
„Kommunale Akzeptanz“ soll „vorrangiges Auswahlkriterium“ sein
Die Piraten kritisieren nun, das Windkraft-Moratorium gehe an einem wesentlichen Problem vorbei. Das jetzige Schnellverfahren sehe nur eine eingeschränkte Öffentlichkeitsbeteiligung vor, so der Abgeordnete Patrick Breyer. Damit drohe eine sinkende Akzeptanz der Energiewende.
Derzeit erstellt das Land neue Regionalpläne und informiert in vier Veranstaltungen über die Windenergie-Planung sowie Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung. Mitte des Jahres sollen die neuen Planentwürfe vorliegen. Vorher wollen die Piraten mit ihrem Gesetz die „kommunale Akzeptanz“ als „vorrangiges Auswahlkriterium“ für Windeignungsflächen festschreiben.

TOP 42 Schleswig-Holstein in Europa – Europabericht 2015 – 2016, Bericht der Landesregierung (Drs. 18/3911), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

In ihrem neuesten Europabericht stellt die Landesregierung fest, dass Forderungen „nach europäischen Lösungen schnell erhoben werden, aber zusehends schwerer zu realisieren“ sind. Vor diesem Hintergrund gelte es für Schleswig-Holstein, sich bei der Interessenvertretung auf seine eigenen regionalen europapolitischen Schwerpunktaufgaben zu konzentrieren.
Hierzu zählt das von Anke Spoorendonk (SSW) angeführte Europaministerium vornehmlich die enge grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Dänemark, die Ostsee- und Nordseekooperation sowie die EU-Strukturfonds. Diese Schwerpunktbildung „schließt die integrierte und nachhaltige Meerespolitik Schleswig-Holsteins sowie die durch das Hanse-Office in Brüssel geleistete Informations- und Lobbyarbeit mit ein“, heißt es in dem Bericht.
„Schlanker und kompakter als in den Vorjahren“
Der Europabericht wird dem Landtag jährlich in zwei Teilen zugeleitet. Der Bericht zum Arbeitsprogramm der Kommission erscheint jeweils im Januar (er wurde in diesem Jahr ohne Aussprache an den Europaausschuss weitergeleitet), der jetzt vorliegende Bericht über die europapolitischen Schwerpunkte im ersten Quartal jeden Jahres.
„In seiner Gesamtheit versteht sich der Europabericht als Zusammenfassung und Ergänzung der detaillierten Berichte der Landesregierung an den Landtag und dessen Ausschüsse im Berichtszeitraum sowie als Ergänzung der Verfahren zur gemeinsamen Identifizierung der landespolitischen Schwerpunkte in der Europapolitik und des 10

Frühwarnsystems im Rahmen der Subsidiaritätsprüfung“, lädt die Landesregierung zur Lektüre des Berichts ein. Vor dem Ziel, sich künftig stärker auf Schwerpunktthemen zu konzentrieren, sei der diesjährige 74-seitige Bericht „schlanker und kompakter als in den Vorjahren angelegt“.

TOP 25 Pluralismus statt Ideologie im Nahrungsmittelangebot öffentlicher Kantinen, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/3947), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die CDU-Fraktion will Schweinefleisch auf den Tellern öffentlicher Kantinen und in Schulen und Kitas sehen – und hat mit ihrem Vorstoß Anfang März ein riesiges Medienecho hervorgerufen. Trotz viel Gegenwinds und Spotts hält die Nord-CDU an ihrem Vorstoß gegen Schweinefleisch-Verbote fest und will das Thema im Plenum diskutieren.
In dem vorliegenden Antrag heißt es: „Die Landesregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass Schweinefleisch auch weiterhin im Nahrungsmittelangebot sowohl öffentlicher Kantinen als auch in Kitas und Schulen erhalten bleibt.“ Hintergrund: Muslime essen aus Glaubensgründen kein Schweinefleisch.
„Verzehr von Schweinefleisch gehört zu unserer Kultur“
„Immer mehr Kantinen, Kitas und Schulen nehmen Schweinefleisch aus ihrem Angebot, um auf religiöse Gebräuche Rücksicht zu nehmen“, sagte CDU-Fraktionschef Daniel Günther zu dem Antrag. Dies sei falsch. Zu einer gesunden und ausgewogene Ernährung „gehört in unserer Kultur auch der Verzehr von Schweinefleisch“, so Günther. Eine „Schweinefleisch-Pflicht“ plane die CDU indes nicht.
Günther reagierte auf Kritik, die der CDU auch Rechtspopulismus vorwarf, gelassen: „Es geht um die Frage, ob Integration funktioniert, indem sich die Mehrheit der Minderheit anpasst. Dieser Debatte sind alle Kritiker gestern ausgewichen.“
Ein Blick ins benachbarte Dänemark zeigt, dass die Nord-CDU mit ihrem Einsatz für Schweinefleisch nicht allein steht. Bereits im Januar hatte der Stadtrat der dänischen Hafenstadt Randers einen “Frikadellen-Krieg“ entfacht: Er beschloss, dass in den öffentlichen Kantinen auch Schweinefleisch angeboten werden muss.

TOP 7 Änderung des Kommunalabgabengesetzes, Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/3945), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Piraten wollen jenen Gemeinden und Kreisen einen Strich durch die Rechnung machen, die für “gefährliche Hunde“ eine höhere Steuer erheben. Durch eine Änderung 11

des Kommunalabgabengesetzes soll der Steuersatz nicht mehr von der Zugehörigkeit zu einer Rasse abhängig gemacht werden dürfen.
In der Begründung ihres Gesetzentwurfes heißt es, die Kommunen und Kreise würden höhere Gelder kassieren „auf Basis einer ‚Rasseliste‘ und unter Verweisung auf das Bundesgesetz ‚zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland‘“. Der Gesetzentwurf der Piraten wird in Erster Lesung im Plenum behandelt.
Schleswig-Holstein hat die umstrittene Rasseliste für sogenannte Gefahren-Hunde Anfang 2016 abgeschafft. Nicht die Rasse, sondern das individuelle Verhalten eines Hundes ist entscheidend dafür, ob ein Tier als gefährlich eingestuft wird. Die Steuererhebung in den Kommunen ist in dem Gesetz allerdings nicht eindeutig geregelt.

TOP 19 und 36 Stärkung der Mobilität im ländlichen Raum und Bericht zu Regionalisierungsmitteln, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/3937), Antrag der Fraktionen von SPD, B’90/Die Grünen sowie der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/3418), Bericht der Landesregierung (Drs. 18/3787), geplanter Aufruf 16:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die CDU fordert die Landesregierung auf, den öffentlichen Nahverkehr im ländlichen Raum zu stärken und Bus- und Bahnangebote auszubauen. Das sei „die Grundlage für die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Teilen Schleswig-Holsteins“, heißt es in ihrem Antrag.
Die Union listet fünf Aspekte auf, die ihr besonders wichtig erscheinen: die Ergänzung des Busverkehrs durch „flexiblere Formen“ wie Ruf- und Bürgerbusse sowie Sammel- und Ruftaxis, die Stärkung von verbund- und landkreisübergreifenden Lösungen, eine aktive Beteiligung des Landes an der Ausgestaltung eines Carsharing-Gesetzes auf Bundesebene, Planungssicherheit für die Kommunen durch langfristige finanzielle Zusagen und die Nutzung der Erfahrungen mit einem Mobilitätskonzept in Nordfriesland für regional- und verkehrsplanerische Ansätze in anderen Kreisen.
Aufteilung der aufgestockten Regionalisierungsmittel noch offen
Zudem legt das Verkehrsministerium auf Antrag der Regierungsfraktionen einen Bericht vor, in dem es um die Neuregelung der Bundeshilfen für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und die Auswirkungen auf Schleswig-Holstein geht. Die ÖPNV-Finanzierung muss neu aufgestellt werden, weil die bisherigen Förderprogramme des Bundes 2019 auslaufen – unter anderem die Regionalisierungsmittel, mit denen die Länder den Schienenpersonennahverkehr (SPNV), insbesondere die regionalen Bahnlinien, finanzieren. 12

Der Bericht gibt den Sachstand bis Ende Dezember wieder: Der Bundesrat hat im Oktober einem Kompromiss zwischen Bund und Ländern zugestimmt, nach dem die Regionalisierungsmittel von derzeit etwa 7,3 Milliarden pro Jahr auf acht Milliarden Euro im laufenden Jahr erhöht werden. 2017 bis 2031 steigt der Zuschuss jährlich um 1,8 Prozent, um steigende Kosten für Trassen, Energie und Personal auszugleichen.
Schleswig-Holstein erhielt 2014 rund 227 Millionen Euro. Wie der neue Zuschuss zwischen den Ländern aufgeteilt wird, soll eine noch in der Diskussion befindliche Rechtsverordnung regeln, der der Bundesrat zustimmen muss. Insbesondere die ostdeutschen Länder fürchten eine Benachteiligung.
43 Millionen Euro fließen aus dem Entflechtungsgesetz an die Gemeinden
Im Frühjahr 2015 hatten die Länder noch 8,5 Milliarden und eine jährliche Steigerungsrate von 2,0 Prozent gefordert. Der Bund hatte diese Summe abgelehnt, weshalb die Länder im März ein Vermittlungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat einleiteten.
Mit dem Geld, das aus der Mineralölsteuer stammt, können die Länder oder regionale Verkehrsverbunde Bahnlinien und teilweise auch Bus-Angebote bestellen. Bei der Bahnreform vor mehr als 20 Jahren hat der Bund den Ländern die notwendigen Mittel für den regionalen Schienenverkehr zugesichert – die Regionalisierungsmittel. Die Verpflichtung wurde im Grundgesetz verankert.
Neben den Regionalisierungsmitteln erhält Schleswig-Holstein bis Ende 2019 pro Jahr 43 Millionen Euro für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden aus dem sogenannten Entflechtungsgesetz. Mit der Neuordnung des Länderfinanzausgleiches ab 2020 sollen diese Entflechtungsmittel über zusätzliche Umsatzsteuerpunkte auf die Länder verteilt werden. Dieser Vorschlag der Länder muss noch mit dem Bund verhandelt werden.
GVFG-Mittel für S-Bahnlinien nach Hamburg
Ein drittes Förderprogramm, das Gemeindesverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)- Bundesprogramm für Einzelprojekte mit über 50 Millionen Euro Gesamtkosten, soll auch über 2019 hinaus fortgeführt werden. Der Bund veranschlagt dafür jährlich 330 Millionen Euro. Damit seien große Infrastrukturprojekte, etwa Einzelprojekte - S 4 von Bad Oldesloe nach Hamburg und die S 21 von Kaltenkirchen nach Hamburg - auch nach 2019 förderbar, heißt es im Bericht des Landesverkehrsministeriums dazu. 13

Donnerstag, 10. März, 10 bis 18 Uhr

TOP 22 Mehr Qualität in Kindertageseinrichtungen schaffen / Kommunen bei der Finanzierung unterstützen, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/3940), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Mehr Geld für Kitas und Kommunen statt Krippen-Zuschuss für Eltern: Die CDU fordert die Landesregierung auf, das von ihr geplante Krippengeld in den Ausbau der Qualität von Kindertagesstätten zu stecken. Die Kommunen müssen bei der Kita-Finanzierung stärker unterstützt werden, heißt es in einem Antrag der Unionsfraktion.
Nach den Plänen der Nord-Ampel sollen Eltern und Alleinerziehende ab dem kommenden Jahr monatlich 100 Euro Krippengeld für die Betreuung ihrer Kleinkinder bis drei Jahre pro Kind erhalten. 23 Millionen Euro plant die Regierung dafür im Landeshaushalt 2017 ein. Langfristiges Ziel von Rot-Grün-Blau ist der beitragsfreie Kita-Besuch.
Die CDU sieht dagegen das Geld besser aufgehoben in qualitätssteigernden Maßnahmen und nennt beispielsweise die Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels, die Erweiterung der Öffnungszeiten und den Ausbau des Fortbildungsangebots.

TOP 14 Einführung einer Bargeldobergrenze und Einschränkungen virtuellen Bargelds verhindern, Antrag der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/3912), geplanter Aufruf 10:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Piraten-Fraktion zieht gegen Bargeld-Obergrenzen zu Felde und fordert die Landesregierung auf, auf Bundes- oder EU-Ebene entsprechend zu agieren. Abgelehnt werden auch Einschränkungen „virtuellen Bargelds, also anonymer unbarer Währungen und Guthaben“. Die Bürger müssten bei Zahlungen im Sinne ihrer Privatsphäre frei wählen können: „Die Abschaffung des Bargelds würde sie dieser Möglichkeit berauben – ein zu hoher Preis“, heißt es zur Begründung in dem Antrag der Piraten.
Die EU prüft derzeit Obergrenzen für Bargeldzahlungen, wie es sie in vielen Ländern gibt. Deutschland hatte eine Grenze von 5.000 Euro ins Spiel gebracht – das Bundesfinanzministerium hat aber wiederholt klargestellt, es gehe nicht um eine Abschaffung von Bargeld. Eine Obergrenze soll Kriminalität, Terrorfinanzierung und Schwarzarbeit eindämmen. In der Europäischen Zentralbank wird zudem über eine Abschaffung des 500-Euro-Scheins nachgedacht. 14

TOP 24 Länderübergreifenden Projektkoordinator für den Weiterbau der A20 benennen, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/3943), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Angesichts erneuter Verzögerungen beim Weiterbau der Autobahn 20 fordert die FDP- Fraktion eine engere länderübergreifende Zusammenarbeit: Schleswig-Holstein und Niedersachsen sollen einen gemeinsamen Koordinator für die Planung einsetzen – ähnlich wie bei der A7, schlägt der verkehrspolitische Sprecher Christopher Vogt vor.
Ende Februar war bekannt geworden, dass die Planung der Küstenautobahn, die die A7 durch Hamburg entlasten soll, auch in Niedersachsen länger dauert als vorgesehen. Ursachen seien „zeitlich nur schwer abschätzbare Genehmigungsverfahren durch den Bund“ und die „Komplexität und der Umfang eines solchen Großprojekts“, erklärte Niedersachsens Verkehrsminister Olaf Lies (SPD). Der letzte A20-Abschnitt soll erst 2024 statt 2021 baureif sein.
In Schleswig-Holstein verzögern sich die Planungen um zwei Jahre, weil ein verwaister Seeadlerhorst entdeckt wurde und Gültigkeitsfristen im Planungsverfahren verstrichen. Kartierungen für Tierarten und Verkehrsprognose müssen neu erstellt werden, gab Schleswig-Holsteins Verkehrsminister Reinhard Meyer (SPD) im Januar dieses Jahres bekannt.

TOP 10 Schleswig-Holstein zieht gegen die Vorratsdatenspeicherung vor das Bundesverfassungsgericht, Antrag der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/3774), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Piratenfraktion fordert die Landesregierung auf, vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Vorratsdatenspeicherung zu klagen. Die Piraten berufen sich auf die grundsätzlich ablehnende Haltung des Landtages gegen das im Dezember in Kraft getretene Bundesgesetz für die anlasslose Speicherung von Telefon- und Internetdaten.
Das Datensammlungsgesetz soll Fahndern bei der Jagd nach Terroristen und anderen Schwerverbrechern helfen. Telekommunikationsanbieter sind verpflichtet, die IP-Adressen von Computern und Verbindungsdaten zu Telefongesprächen zweieinhalb Monate aufzubewahren. Standortdaten bei Handy-Gesprächen werden vier Wochen gespeichert, Daten zum E-Mail-Verkehr nicht. Kommunikationsinhalte sollen nicht erfasst werden.
In Karlsruhe sind bereits mehrere Klagen eingegangen
Die Behörden dürfen die Daten nur zur Verfolgung bestimmter schwerer Straftaten nutzen – etwa bei der Bildung terroristischer Gruppen, Mord oder sexuellem Missbrauch. Den Abruf der Informationen muss ein Richter erlauben. Die Daten von Berufsgeheimnisträgern wie Anwälten, Ärzten oder Journalisten dürfen nicht verwertet werden. Schleswig-Holstein 15

hatte zuletzt im November im Bundesrat Front gegen das damals noch zur Verabschiedung stehende Gesetz gemacht.
Inzwischen laufen bereits mehrere Verfassungsklagen gegen die systematische Speicherung von Telefon- und Internetdaten. Bereits im Dezember hatte die Grünen- Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner gemeinsam mit mehreren Berliner Abgeordneten und Journalistenverbänden Klage eingereicht. Und Ende Januar zog auch die FDP vor das Verfassungsgericht. Es sei unverhältnismäßig und unzulässig, pauschal die Daten von 82 Millionen Bundesbürgern zu erheben, sagte der stellvertretende FDP- Bundesvorsitzende und Fraktionschef der Liberalen im Landtag Wolfgang Kubicki.
2010 hatte das Bundesverfassungsgericht deutsche Regelungen für eine Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt. Eine Neuregelung war lange umstritten. Die EU-weiten Vorgaben hatte der Europäische Gerichtshof 2014 gekippt – er sah Grundrechte verletzt.

TOP 4, 13 und 16 Gesetzentwurf zur Absenkung von Standards zur Flüchtlingsunterbringung sowie Berichte zur aktuellen Wohnraumsituation und zum Sonderprogramm "Erleichtertes Bauen", Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 18/3907), Antrag der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/3847), Antrag der Fraktionen von SPD, B’90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/3923), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Landesregierung will mit beschleunigten Verfahren und mit einer Absenkung der Baustandards „in vertretbarem Umfang“ die Errichtung von Wohnungen erleichtern. Hintergrund ist die stark gestiegene Zahl der ins Land gekommenen Flüchtlinge und Asylbewerber. „Um schneller in den Bau zu kommen, wollen wir Prüf- und Genehmigungsverfahren beschleunigen, ohne wichtige bauliche und sicherheitsrelevante Standards außer Kraft zu setzen“, sagte Innenminister Stefan Studt (SPD) bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs Anfang Februar.
Der Entwurf sieht eine Änderung der Landesbauordnung über eine bis Ende 2019 befristete Sonderregelung vor. Entsprechend einem Beschluss der Bundesbauministerkonferenz betreffen die Standardsenkungen nicht den Brandschutz und die Standsicherheit. Vorgesehen sind unter anderem geringere Vorgaben für Autostellplätze und Deckenhöhen von Räumen.
Das Ziel: 20.000 Wohnungen in fünf Jahren
Die Sonderregelung soll nicht nur für Erstaufnahmeeinrichtungen oder Gemeinschaftsunterkünfte von Flüchtlingen gelten, sondern auch für Gebäude mit bis zu fünf Geschossen, die nach den Landesvorgaben für den sozialen Wohnungsbau gefördert werden und auch zur Unterbringung von Flüchtlingen dienen sollen. 16

Schleswig-Holstein plant, in den nächsten fünf Jahren 20.000 Wohnungen zusätzlich zu bauen.
Entstehen soll eine „gut durchmischte, stabile und integrationsfördernde Mieterstruktur“
Grundsätzlich soll verhindert werden, dass es zu einem isolierten Bau von Wohnungen allein für Flüchtlinge und Asylbegehrende kommt. Der zu schaffende bezahlbare Wohnraum soll „auch anderen Mietergruppen zur Verfügung stehen und für eine gut durchmischte, stabile und integrationsfördernde Mieterstruktur sorgen“, heiß es in dem Gesetzentwurf.
Im Zuge der Ersten Lesung des Gesetzentwurfs wird Innenminister Studt zudem auf Grundlage zweier Berichtsanträge der Koalitionsfraktionen und der Piraten nähere Details zum Sonderprogramm “Erleichtertes Bauen“ sowie zur allgemeinen aktuellen Wohnraumsituation geben.
“Sonderprogramm Erleichtertes Bauen“
Mit dem „Sonderprogramm Erleichtertes Bauen“, das mit der Änderung der Bauordnung einhergeht, wurde bereits die Regelförderung im sozialen Wohnungsbau zum 1. Januar ergänzt. Das Programm richtet sich an Kommunen sowie Investoren, die in Partnerschaft mit der Kommune neuen Wohnraum schaffen. Erreicht werden soll die Zahl von jährlich 4.000 Wohnungen durch zügig umsetzbare Gebäude im Neubau und typisiertes Bauen – auch in großer Stückzahl im preisgünstigen Segment mit den leicht abgesenkten Standards.
Möglich sind Wohnprojekte für gemeinschaftliches Wohnen von Flüchtlingen beziehungsweise Asylsuchenden und anderen Zielgruppen der sozialen Wohnraumförderung, wie beispielsweise in den Bereichen altengerechtes Wohnen oder Studentenwohnen. Das Programm schafft Angaben der Landesregierung zufolge besondere Anreize durch eine Förderquote (Baudarlehen) von bis zu 100 Prozent der Baukosten, wenn der Bauherr das Grundstück bereitstellt (Regelförderung: 75 bis 85 Prozent der Gesamtkosten). Daneben entfällt der anfängliche Zinssatz völlig; es sind lediglich Verwaltungskosten zu zahlen. Die Eigenkapitalrendite beträgt durchschnittlich drei Prozent.
Wohnungsunternehmen legen weiterführenden Katalog vor
Unterdessen haben die Wohnungsunternehmen weitere Bedingungen für Neubauten gefordert. Steuer senken, Verfahren beschleunigen, Koordinatoren einsetzen – so wollen sie den Neubau im Norden vorantreiben, nur so kann nach Einschätzung des Verbandes norddeutscher Wohnungsunternehmen das angestrebte 20.000-Wohnungen-Ziel erreicht werden. 17

„Es reicht nicht aus, an einigen kleinen Stellschrauben zu drehen“, sagte der Direktor des Verbandes norddeutscher Wohnungsunternehmen und Ex-Innenminister Andreas Breitner (SPD), der Ende Februar einen Katalog mit neun Forderungen vorgelegt hat. Dazu gehören unter anderem Verfahrensbeschleunigungen und Standardsenkungen für den gesamten Neubau, eine Senkung der Grunderwerbsteuer und Änderungen am Denkmalschutzgesetz.
Der Verband ist auch dafür, Flüchtlinge für einen bestimmten Zeitraum zu verpflichten, an einem Ort zu wohnen. Ein „Wohnortzuweisungsgesetz“ würde Kommunen, Wohnungsunternehmen und Sozialverbänden mehr Planungssicherheit geben, hieß es.
Städtetag befürchtet hohe Folgekosten
Anfang März meldete sich auch der Städtetage zu Wort: Die geplante Senkung von Baustandards für neue Flüchtlingsunterkünfte könne später hohe Folgekosten auslösen. „Die angedachten Regelungen sind nachvollziehbar, aber nicht konfliktfrei“, sagte der Vorsitzende, Lübecks Bürgermeister Bernd Saxe (SPD). Um das Ziel einer sozialen Durchmischung von Quartieren zu erreichen, müssten die Wohnbauten für spätere Nutzungen eine gewisse Qualität aufweisen. Insoweit könne der kurzfristige Verzicht auf Aufzüge, Balkone, Stellplätze, Barrierefreiheit und Deckenhöhen bei massiv errichteten Baukörpern mit jahrzehntelanger Nutzungsdauer zu hohen Folgeinvestitionen führen.

TOP 11 Generellen Ausschluss von homo-und bisexuellen Männern von der Blutspende aufheben, Antrag der Fraktion der PIRATEN (Dr. 18/3845), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

In Deutschland dürfen homosexuelle Männer grundsätzliche kein Blut spenden, da Schwule als HIV-Risikogruppe gewertet werden. „Diese pauschale Ausschlussregelung beinhaltet ein unhaltbares Diskriminierungspotential“, monieren die Piraten und fordern eine Aufhebung des Blutspende-Verbots für homo- und bisexuelle Männer.
Sie verweisen auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem April vergangenen Jahres. Die Richter hatten zwar angemerkt, dass ein Verbot gerechtfertigt sein kann – es müsse aber verhältnismäßig sein. Frankreich hat auf das Urteil bereits reagiert. Dort dürfen homosexuelle Männer unter bestimmten Auflagen ab 2016 wieder Blut spenden.
Piraten halten monogame Partnerschaft als sicher
Zunächst dürfen nur jene Franzosen Blut spenden, die ein Jahr lang keinen gleichgeschlechtlichen Sex gehabt haben. Männer, die nur einen Partner haben oder seit vier Monaten keine sexuellen Beziehungen hatten, dürfen dagegen nur Blutplasma spenden. Erst wenn eine Studie ergebe, dass es keine Risiken gäbe, sollen von 2017 an die Möglichkeiten zur Blutspende ausgeweitet werden. 18

Auch die Piraten nennen in ihrem Antrag Vorgaben. So soll Schwulen eine Blutspende erlaubt werden, wenn „sie nur ´safe´ mit anderen Männern verkehrt haben oder in einer monogamen Partnerschaft leben“.
Auch in den USA ist vor kurzem nach mehr als 30 Jahren das Blutspende-Verbot für homosexuelle Männer aufgehoben worden. Gespendet werden darf, wenn der letzte sexuelle Kontakt mindestens zwölf Monate zurückliegt.

TOP 12 Einführung einer Karenzzeit für Ministerinnen und Minister, Antrag der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/3846), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten

Die Piratenfraktion will eine laufende Ausschussberatung zu einem Gesetzentwurf zur Einführung einer Karenzzeit für Minister beenden und ohne Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses sofort in Zweiter Lesung abstimmen lassen. Es geht um Wechsel von Regierungsmitgliedern von der Politik in die Wirtschaft. In solchen Fällen müsse es für sie eine Zwangspause von drei Jahren geben, hatten die Piraten im Oktober 2014 per Gesetzentwurf gefordert.
In der letzten Landtagstagung hatten sich die Spitzen der anderen Fraktionen gegen eine Behandlung des Themas vor der abschließenden Beratung im Ausschuss gesperrt. Dies stelle einen Bruch mit „parlamentarischen Gepflogenheiten“ dar. Die Piraten konterten mit dem Vorwurf der Verschleppung ihrer Vorstöße.
Bundesgesetz zur Karrenzeit bereits in Kraft getreten
Konkreten Anlass zu den Diskussionen hatte der ehemalige Innenminister Andreas Breitner (SPD) gegeben. Er war Ende September 2014 von seinem Ministeramt zurückgetreten und trat im Frühjahr 2015 beim Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen einen Direktorposten an. Der Bereich Wohnungsbau gehörte vorher zu seinem Ressort. Den Wechsel hatte Breitner noch während seiner Amtszeit vorbereitet. Zurückgetreten war er mit der Aussage, mehr Zeit für die Familie haben zu wollen.
Auf Bundesebene wurde bereits im vergangenen Jahr ein Karenzzeit-Gesetz verabschiedet. Seitdem müssen Mitglieder der Bundesregierung, die einen neuen Job in der freien Wirtschaft annehmen wollen, gegebenenfalls mit einer Sperrzeit rechnen. Der geplante Berufswechsel muss der Bundesregierung schriftlich mitgeteilt werden. Sollten sich problematische Überschneidungen mit dem bisherigen Aufgabengebiet des Ministers oder Staatssekretärs ergeben, kann ihm für den Jobwechsel eine Karenzzeit von einem Jahr auferlegt werden. In Ausnahmefällen kann die Sperrzeit auch 18 Monate dauern. 19

Vorbehalte im Plenum gegen dreijährige Sperrfrist
Im Landtag gingen im Oktober 2014 bei der Ersten Lesung die Überlegungen mehrheitlich in die gleiche Richtung wie in Berlin. Die Piraten pochten jedoch auf eine dreijährige Karenzzeit-Regelung. Nur die Grünen zeigten sich damals offen für den Vorstoß der Piraten.

TOP 15 Sicherheitskonzept für Kassensoftware voranbringen, Antrag der Fraktionen von SPD, B’90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/3922), geplanter Aufruf 16:40 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Mogel-Kassen und Schummel-Software: Der Rechnungshof nennt Steuerbetrug im Handel oder Dienstleistungsgewerbe „ein Massenphänomen“. Eine auch von technischen Laien zu beherrschende Manipulationssoftware ermöglicht die systematische Veränderung der Buchführung, ohne dass dies später nachvollziehbar ist. Die Rede ist von Steuerausfällen im zweistelligen Milliarden-Bereich pro Jahr. Um diese Entwicklung zu stoppen, fordern die Koalitionsfraktionen jetzt dazu auf, das “Integrierte Sicherheitslösung für messwertverarbeitende Kassensysteme", kurz INSIKA, bundesweit einzuführen.
Das Problem: Ein vom Bundesfinanzministerium (BMF) vorgelegter Gesetzentwurf gegen Steuerhinterziehung durch elektronische Ladenkassen setzt einen anderen Akzent. „Im Gegensatz zu dem von Schleswig-Holstein präferierten einheitlichen Sicherungssystem, wie dem INSIKA-Konzept, setzt der Entwurf des BMF auf die Zertifizierung jedes einzelnen Kassensystems durch die Kassenhersteller“, kritisierte Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) Ende vergangenen Jahres. Dies treibe die Kosten für die Wirtschaft und den Bürokratieaufwand für alle Beteiligten in die Höhe, ohne für die Unveränderbarkeit der Daten einen vergleichbaren Sicherheitsstandard zu erreichen.
Bundesregierung soll einlenken
Das von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt gemeinsam mit mehreren Kassenherstellern entwickelte INSIKA-Projekt ist ein kleines Lesegerät, mit dem jede Kasse ausgestattet werden könnte - bei Taxametern, in Imbissbuden oder auch bei Glücksspielgeräten. Mit einer Smartcard, wie sie auch für Handys verwendet wird, wird eine digitale Signatur erzeugt, die jeden Kassenbon kennzeichnet und nummeriert. Stornos oder Manipulationen könnten mit dieser Art digitalem Gedächtnis von der Finanzbehörde bei Prüfungen aufgespürt werden.
SPD, Grüne und SSW bitten die Landesregierung, ihre Bemühungen zur INSIKA- Einführung auf Bundesebene voranzutreiben. „Der Landtag erwartet von der Bundesregierung, zeitnah einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen“, heißt es in dem vorgelegten Antrag. 20

Freitag, 11. März, 10 bis 12 Uhr

TOP 17 und 20 Umgang mit sexualisierter Gewalt / Schutz der sexuellen Selbstbestimmung, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/3935), Antrag der Fraktionen von SPD, B’90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/3938). geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Nach den massenhaften Übergriffen auf Frauen in Köln und Hamburg in der Silvesternacht wird das Thema sexuelle Gewalt bundesweit zunehmend diskutiert. Im Landtag stand es im Januar bereits auf der Agenda. Nachdem in der Zwischenzeit auch in Schleswig-Holstein neue Delikte mit sexuellem Hintergrund publik wurden, unter anderem aus einem Erlebnisbad in Norderstedt (Kreis Segeberg), fordert die FDP nun einen mündlichen Bericht der Landesregierung zum Thema.
Die Liberalen wollen wissen, welche Maßnahmen die Regierung ergreift, „um dem neuen Phänomen der sexualisierten Gewalt und Nötigung durch organisierte Gruppen im öffentlichen Raum wirksam zu begegnen“. Ferner fordern die Koalitionsfraktionen die Landesregierung auf, sich einer Bundesratsinitiative der Länder Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Thüringen zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung anzuschließen.
„Nein heißt Nein“ soll gesetzlich verankert werden
Die vier Bundesländer streben eine grundlegende Reform des Sexualstrafrechts an. Mit einem im Bundesrat behandelten Entschließungsantrag wird die Bundesregierung aufgefordert, Schutzlücken zu schließen. Künftig solle jede nicht einvernehmliche sexuelle Handlung strafbar sein. Strafbarkeit dürfe nicht von der Gegenwehr des Opfers oder der angewandten Gewalt abhängig gemacht werden.
Mit der Unterzeichnung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, auch Istanbul-Konvention genannt, habe die Bundesrepublik Deutschland den ständigen Willen zu einem bestmöglichen Opferschutz unmissverständlich bekundet. „Dies bedeutet, die dort getroffene Vereinbarung im Sinne eines ´Nein heißt Nein´ gesetzlich zu verankern“, heißt es in dem Antrag von SPD, Grünen und SSW. 21

TOP 18 und 40 Antrag zum Jahr der Integration und Bericht zur Unterbringung von Flüchtlingen und zur Umsetzung des Flüchtlingspaktes, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/3936), Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, B’90/Die Grünen , FDP, PIRATEN und den Abgeordneten des SSW (Drs. 18/1142neu), Antrag der Fraktion der CDU Drs. 18/3003 Bericht der Landesregierung (Drs. 18/3906), geplanter Aufruf 10:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

In Schleswig-Holstein kommen weiterhin viele Flüchtlinge an. Im Januar waren es mit rund 4.200 Menschen etwa doppelt so viele im Vergleichsmonat des Vorjahres. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen in Europa sind weitere Prognosen schwierig - im Innenministerium wird derzeit mit einem ähnlichen Flüchtlingszustrom wie 2015, als das Land insgesamt 55.000 Asylsuchende zählte, gerechnet. In dieser Tagung zieht Innenminister Stefan Studt (SPD) in seinem neuesten Halbjahresbericht zur Flüchtlings- und Asylpolitik sowie einem Bericht zur Flüchtlingsunterbringung Bilanz und stellt unter anderem ein neues Konzept zur Erst-Unterbringung vor.
So sollen mit einem „Masterplan“ im Zuge einer „Neuordnung der Erstaufnahmelandschaft“ landesweit künftig drei sogenannte Ankunftszentren eingerichtet werden. Bisher gab es zuletzt 15 Erstaufnahmestellen. Vorgesehen ist dort die Registrierung, eine medizinische Grunduntersuchung inklusive der Erfassung von biometrischen Daten. Da Bund und Länder inzwischen gemeinsam auf die personenbezogenen Daten im Kerndatensystem zugreifen können, wird laut dem Bericht in den Ankunftszentren „eine Ende-zu-Ende-Bearbeitung von kurzfristig zu entscheidenden Fällen erfolgen“.
“Integrations- und Aufnahmepauschale“ wird auf 2.000 Euro erhöht
Von den Ankunftszentren ist nach rund ein bis zwei Wochen eine Weiterleitung in Landesunterkünfte vorgesehen, wo Deutschkurse, Schulbesuche und weitere erste Integrationsmaßnahmen stattfinden. Die Verweildauer soll hier rund vier bis sechs Wochen dauern, ehe die Flüchtlinge mit bearbeiteten Asylanträgen auf die Kommunen verteilt werden. Asylsuchende aus sicheren Herkunftsländern werden seit November vergangenen Jahres nicht mehr in die Kreise und kreisfreien Städte geschickt.
Das Innenministerium weist darauf hin, dass seit Januar das Land den Kommunen 90 Prozent der Kosten für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erstattet. Für Asylsuchende in den Kommunen, für die der Bund keine Kosten übernimmt und die einen Anspruch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben, tragen Land und Kommunen wie bisher die Kosten im Verhältnis 70:30. Die neue “Integrations- und Aufnahmepauschale“ sei ab März auf 2.000 Euro für jeden Asylsuchenden erhöht worden. 22

Weitere Zahlen aus dem Bericht
Rückblickend war das Land im vergangenen Jahr nach den Registrierungsformalitäten für 35.100 Asylsuchende der insgesamt 55.000 Ankömmlinge, von denen viele weiterreisen wollten, zuständig. Damit hat sich diese Zahl im Vergleich zum Vorjahr, als 7.600 Menschen registriert wurden, mehr als vervierfacht. Verteilt wurden 2015 insgesamt rund 28.800 Asylsuchende auf die Kreise und kreisfreien Städte – die meisten von ihnen im November (rund 5.900) und Dezember (6.250).
Den Angaben zufolge kamen von den in Schleswig-Holstein Schutzsuchenden über 14.400 aus Syrien, was einer Quote von 41 Prozent entspricht. Weitere Hauptherkunftsländer: Afghanistan (16,7 Prozent), Irak (14,9 Prozent), Albanien (6,5 Prozent), Eritrea (3,6 Prozent) und Iran (3,4 Prozent). Der Anteil der Asylsuchenden aus dem Westbalkan war im Verlauf des vergangenen Jahres stark rückläufig (Albanien 6,5 Prozent, Kosovo 3 Prozent, Serbien 1,8 Prozent und Mazedonien 0,9 Prozent) – im Monat Dezember 2015 seien laut dem Bericht gerade einmal zehn Personen aus dieser Region registriert worden.
Geplant ist, bis zum April die Erstaufnahmekapazität des Landes auf insgesamt rund 16.000 Plätze an bis zu 18 Standorten auszubauen. Durch den bisherigen Ausbau und wegen des im Winter etwas zurückgehenden Flüchtlingszustroms konnte erstmals im Januar 2016 eine 2er Belegung der Wohncontainer erreicht werden. Im Falle einer Rückkehr zur 4er Belegung würde die Erstaufnahmekapazität insgesamt mindestens 25.000 Plätze betragen.
Reichen 816 Millionen Euro im Landeshaushalt 2016 aus?
Finanztechnisch sieht der Haushalt 2016 laut dem Bericht Gesamtausgaben für den Aufgabenbereich Flüchtlinge/Asyl in Höhe von rund 816 Millionen Euro vor. Gegenüber dem Plan 2015 (inklusive Nachtrag) bedeutet dies eine Steigerung von rund 180 Prozent - gegenüber den Ist-Ausgaben 2015 von rund 77 Prozent. Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) schließt weitere Ausgaben nicht aus, was bereits eine Diskussion um die Obergrenzen der Neuverschuldung angeschoben hat.
Im Zuge seiner Berichterstattung soll Innenminister Studt auf Antrag der FDP zudem „über die konkrete Umsetzung und Ausgestaltung“ des von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) ausgerufenen “Jahres der Integration“ berichten. In dem Flüchtlingsbericht sind bereits zahlreiche Integrationsmaßnahmen aufgelistet, wie etwa zum Spracherwerb, zu Schule, Arbeit und Ausbildung oder zur Wohnraumsituation. Diese Themen waren in den vergangenen Monaten im Landtag zum Großteil detailliert diskutiert worden. 23

TOP 38 Hochwasserschutz in Lauenburg/Elbe, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/3735), Bericht der Landesregierung (Drs. 18/3901), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Nach den Überschwemmungen im Frühsommer 2013 soll der Hochwasserschutz in der Elbe-Stadt Lauenburg (Kreis Herzogtum Lauenburg) ausgebaut werden. Die Stadt hat inzwischen eine Planungsgemeinschaft beauftragt, Nachbesserungen auf den Weg zu bringen. Sie empfiehlt unter anderem den Bau einer durchgehenden Ufermauer für den Bereich der Altstadt. Das geht aus einem von der Landesregierung vorgelegten Bericht hervor.
Die Kosten für die Ufermauer werden in dem Bericht auf 35 bis 50 Millionen Euro beziffert. Darüber hinaus soll der Schutz für das Gewerbegebiet Aue- und Söllerwiesen verstärkt werden. Vorgesehen ist hierfür die Errichtung eines Fluttors im Mündungsbereich des Elbe-Lübeck-Kanals in die Elbe. Hier rechnen die Planer mit Kosten in Höhe von bis zu 30 Millionen Euro.
Anträge unvollständig, Baugrunduntersuchungen abgeschlossen
Der Bericht kommt allerdings zu dem Schluss, dass bei den Planungen die Fördermöglichkeiten und -bedingungen von EU, Bund und Land vernachlässigt worden sind. Es wird unter anderem bemängelt, dass die Anträge überwiegend erst am letzten Tag der Antragsfrist gestellt wurden und diese allesamt unvollständig waren.
Mittlerweile abgeschlossen seien inzwischen die Baugrunduntersuchungen und sollen der Öffentlichkeit zwei Tage vor der Debatte vorgestellt werden. Unter anderem geht es um die mögliche Gefahr eines Hang-Abrutschens im Altstadtbereich Lauenburgs. Das Umweltministerium geht jedoch davon aus, dass „eine Hochwassersituation mit steigendem und abfließendem Grundwasser (…) keinen signifikanten Einfluss auf die Gesamtsicherheit der Böschungen hat“.



Hinweis: Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter sh- landtag.de unter plenum-online. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten. Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitverfolgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter okkiel.de. 24

Reihenfolge der Beratung der 41. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt. Im Falle von Anträgen zu einer Fragestunde oder einer Aktuellen Stunde erfolgt eine Anpassung der Reihenfolge der Beratung.

angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 09. März 2016 37 Umsetzung des Digitalen Lernens 35 10:00 8 Digitale Infrastruktur und Bericht zum Breitbandausbau 35 10:35 5 Änderung des Bestattungsgesetzes 35 11:10 6 Gesetzentwurf zum Schutz der Akzeptanz der Windenergienutzung 35 11:45
42 Schleswig-Holstein in Europa – Europabericht 2015 – 2016 35 15:00 25 Pluralismus statt Ideologie im Nahrungsmittelangebot 35 15:35 öffentlicher Kantinen 7 Änderung des Kommunalabgabengesetzes 35 16:10 19 + 36 Stärkung der Mobilität im ländlichen Raum und Bericht zu 35 16:45 Regionalisierungsmitteln Donnerstag, 10. März 2016 22 Mehr Qualität in Kindertageseinrichtungen schaffen / 35 10:00 Kommunen bei der Finanzierung unterstützen 14 Einführung einer Bargeldobergrenze und Einschränkungen 35 10:35 virtuellen Bargelds verhindern 24 Länderübergreifenden Projektkoordinator für den Weiterbau der A20 35 11:10 benennen 10 Schleswig-Holstein zieht gegen die Vorratsdatenspeicherung vor das 35 11:45 Bundesverfassungsgericht
4 + 13 + 16 Gesetzentwurf zur Absenkung von Standards zur 35 15:00 Flüchtlingsunterbringung sowie Berichte zur aktuellen Wohnraumsituation und zum Sonderprogramm "Erleichtertes Bauen" 11 Generellen Ausschluss von homo-und bisexuellen Männern von der 35 15:35 Blutspende aufheben 12 Einführung einer Karenzzeit für Ministerinnen und Minister 30 16:10 15 Sicherheitskonzept für Kassensoftware voranbringen 35 16:40 Freitag, 11. März 2016 17 + 20 Umgang mit sexualisierter Gewalt / Schutz der sexuellen 35 10:00 Selbstbestimmung 18 + 40 Antrag zum Jahr der Integration und Bericht zur Unterbringung von 35 10:35 Flüchtlingen und zur Umsetzung des Flüchtlingspaktes 38 Hochwasserschutz in Lauenburg/Elbe 35 11:10 25

Zu folgenden Tagesordnungspunkten ist eine Aussprache nicht vorgesehen:

TOP Redezeit 9 Nachwahl eines stellvertretendes Mitglieds für den Verwaltungsrat der Landesforsten -


Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorgesehen (SammelDrs. 18/3858):


TOP 2 Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik 3 Gesetzentwurf eines IT-Gesetzes für die Justiz des Landes 21 Schutz von Frauen und Kindern sowie besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge in den Erstaufnahmeeinrichtungen 26 Stärker über Risiken und Folgen des „Schnüffelns“ aufklären 27 Vermiedene Netzentgelte streichen und Referenzertragsmodell beibehalten 28 Bundeseinheitliches Netzentgelt einführen 29 AKN-Takt verdichten - Weiterverkauf alter Triebwagen stoppen 30 Kein Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger durch "Section Control" 31 Schleswig-Holstein fahrradfreundlicher gestalten 32 Bericht zur schulischen Qualitätsentwicklung in Schleswig-Holstein 33 Handys und digitale Speichermedien an Schulen zulassen - 34 Asylpakete I und II 35 Justiz im Land stärken - Effektive Strafverfolgung sichern


Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen:
23 Gastschulabkommen mit der Freien und Hansestadt Hamburg 39 Demokratie lebt auch von Wahlbeteiligung 41 Situation von Kindern und Jugendlichen bei Gefahren für ihr körperliches, geistiges oder seelisches Wohl