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22.03.16
14:20 Uhr
Landtag

Bürgerbeauftragte: Neue Mietrichtwerte im Kreis Schleswig-Flensburg führen bei vielen Betroffenen zu Problemen

Nr. 47 / 22. März 2016



Neue Mietrichtwerte im Kreis Schleswig-Flensburg führen bei vielen Betroffenen zu Problemen
Die seit November 2015 im Kreis Schleswig-Flensburg geltenden, zum Teil deutlich niedrige- ren neuen Mietrichtwerte führen bei zahlreichen Beziehern von Grundsicherungsleistungen zu Problemen. Der entsprechende Wohnraum ist knapp. Darauf weist die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten, Samiah El Samadoni, hin. Sie verfolgt die Entwicklung mit Sor- ge.

Im Kreis Schleswig-Flensburg bestehe derzeit das besondere Problem, dass es zwar vereinzelt Wohnraum zu den neuen Mietrichtwerten gibt. Jedoch strömten durch die vielen Mietsenkungsauf- forderungen des Kreises eine große Anzahl an Bedarfsgemeinschaften auf den jetzt schon kleinen Wohnungsmarkt. Auch bei der Frage nach den Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge gäbe es im Kreis bisher bereits große Probleme.

„Es stellt sich die Frage, auf welcher Grundlage der Kreis annimmt, dass all diese Personengrup- pen im Kreisgebiet einen entsprechenden Wohnraum finden können“, sagte die Bürgerbeauftragte heute in Kiel. Aus diesem Grund habe es auch bereits einen gemeinsamen Antrag der Wähler- gruppe Bündnis für Bürger, der Freien Wähler Schleswig-Holstein und der Linken gegeben, die neuen Richtwerte zunächst auszusetzen. „Leider wurde dieser Antrag durch den Kreistag mehrheit- lich abgelehnt. Ob die neuen Mietrichtwerte haltbar sind, kann letztlich nun nur noch im Einzelfall gerichtlich überprüft werden“, sagte El Samadoni.

„Es wäre allein sachgerecht, an die Mietsenkungsbemühungen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger verringerte Anforderungen zu stellen“, mahnte die Bürgerbeauftragte. Darüber hinaus seien von der Mietsenkung auch diejenigen Bedarfsgemeinschaften betroffen, die den bestehenden - nun zu teuren - Wohnraum zuvor mit Zustimmung des Leistungsträgers aufgrund der bisherigen Richt- werte angemietet haben. Dass sich die Richtwerte aufgrund geänderter örtlicher Gegebenheiten 2

auch rückläufig entwickeln können, sei zwar nicht auszuschließen. „Ich würde mir jedoch wün- schen, dass zumindest diesen Betroffenen Bestandsschutz für ihre Wohnungen eingeräumt wird“, sagte El Samadoni. Allen Betroffenen bietet die Bürgerbeauftragte ihre kostenlose Beratung und Unterstützung an.