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25.04.16
15:38 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung: Nachtragshaushalt, EEG-Novelle, Landesnaturschutzgesetz, Meinungsfreiheit und A20

Nr. 65 / 25. April 2016



Themen der Plenarsitzung: Nachtragshaushalt, EEG-Novelle, Landesnaturschutzgesetz, Meinungsfreiheit und A20
Zu seiner nächsten Tagung kommt der Landtag ab Mittwoch, 27. April, im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum der Debatten stehen der Nachtragshaushalt, die Änderung des Landesnaturschutzgesetzes, die EEG-Novelle, die Meinungsfreiheit und der Ausbau der Autobahn A20.
Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter www.sh-landtag.de aufgerufen werden.



Mittwoch, 27. April, 10 bis 18 Uhr

TOP 3 Änderung des Landesnaturschutzgesetzes, Gesetzentwurf Landesregierung (Drs. 18/3320), Bericht und Beschlussempfehlung des Umwelt- und Agrarausschusses (Drs. 18/4002), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 70 Minuten

Abgeerntete Felder sollen nun doch nicht für Spaziergänger freigegeben werden. Dies sieht das zur Verabschiedung anstehende Naturschutzgesetz vor, nachdem SPD, Grüne und SSW im Umwelt- und Agrarausschuss diese und einige weitere Änderungen an dem Regierungsentwurf durchgesetzt hatten.

Trotzdem sind Union und Liberale, die das Betretungsverbot vehement gefordert hatten, weiterhin mit vielen Punkten in dem Naturschutzgesetzes unzufrieden. Sie sprechen von übergebührlicher 2

Bevormundung, wie etwa beim Vorkaufsrecht des Landes für ökologisch naturschutzrelevante Flächen. SPD, Grüne und SSW sind dagegen überzeugt, „einen sehr guten Kompromiss“ gefunden zu haben.

Neben der Aufrechterhaltung des Betretungsverbots haben die Koalitionsfraktionen an den Regierungsplänen für das neue Naturschutzgesetz unter anderem die verpflichtende Benennung von Naturschutzbeauftragten und -beiräten in den Kreisen oder ein Drohnen-Verbot in Naturschutzgebieten durchgesetzt.

Weitere Punkte in dem überarbeiteten Gesetzentwurf, die CDU und FDP in großen Teilen nicht unterstützen, sind die Umwandlung von Dauergrünlandflächen in den Kreis der geschützten Biotope, die Ausweitung des Biotopverbundes und des Küstenschutzstreifens, die Wiedereinführung des Flächenvorkaufsrechts für das Land sowie die Bevorzugung von heimischen Gehölzen bei der Aufforstung.

Außerdem soll im jagdgesetzlichen Teil der besondere Schutz von Mauswiesel und Hermelin verankert werden - sie werden aus der Liste der jagdbaren Arten gestrichen. Vorgesehen ist zudem ein Jagdverbot für sogenannte Jagdgatter. In den Gattern werden Wildtiere eigens für die Jagd gehalten. Unter anderem die Adelsfamilie Bismarck setzt sich juristisch gegen einen Abbau ihrer Gatter zur Wehr. Bis es zu einer endgültigen Entscheidung kommt, stellt das jetzt geplante Jagdverbot sicher, dass in Gattern nicht mehr aus kommerziellen Gründen gejagt werden darf. Der Gesetzentwurf sieht auch Ausnahmen vom Jagdverbot vor, um die Wilddichte zu vermindern. Außerdem kann angeordnet werden, dass der Jagdberechtigte den Wildbestand verringern muss, wenn dies mit Rücksicht auf das allgemeine Wohl notwendig ist. Dabei geht es besonders um die Interessen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft sowie die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege.


TOP 8 Wiedereinführung der Schulübergangsempfehlung und zur Stärkung der Durchlässigkeit zwischen den Schularten, Gesetzentwurf der Fraktion der FDP (Drs. 18/3346neu), Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses (Drs. 18/4088), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Gemeinschaftsschule oder Gymnasium? Die FDP will die Schulübergangsempfehlungen an Grundschulen wieder einführen, droht aber mit ihrem Gesetzentwurf in Zweiter Lesung zu scheitern. Koalitionsfraktionen und Piraten lehnen den Vorstoß ab. Die CDU unterstützt die Liberalen mit der Maßgabe, dass klare Kriterien für die Leistungsbeurteilung von Schülern erarbeitet werden.

Nachdem SPD, Grüne und SSW die Schulübergangsempfehlung im Dezember 2014 abgeschafft haben, können Eltern frei und ohne Empfehlung der Grundschullehrer entscheiden, welche Schule ihre Kinder ab der fünften Klasse besuchen sollen. Der FDP missfällt dies - sie will die alte 3

Regelung wieder zurück und fordert stattdessen eine höhere Durchlässigkeit zwischen den Schularten.

Die Liberalen wollen, dass auf Grundlage der Empfehlung des Lehrers die geeignete Schulart ermittelt wird. Ohne eine entsprechende Empfehlung soll ein Wechsel aufs Gymnasium dann nicht mehr möglich sein. Die Schulübergangsempfehlung soll von der Klassenkonferenz beschlossen werden.

Der von der FDP vorgelegte Gesetzentwurf sieht auch verpflichtende Elterngespräche in jedem Schulhalbjahr vor, bei denen die Lehrer von den Leistungen des Schülers berichten. Und: Nach der Orientierungsstufe sollen Gymnasien Schüler bei nicht ausreichenden Leistungen an die Gemeinschaftsschule abgeben können. Andersherum sollen Gemeinschaftsschulen überdurchschnittlich gute Schüler den Gymnasien empfehlen.

Die Küstenkoalition hatte die Schulübergangsempfehlung aus organisatorischen und pädagogischen Gründen abgeschafft. Damit sollte der Druck auf Schüler, Eltern und Lehrer reduziert werden. Argumentiert wurde auch mit Studien, nach denen häufig falsche Empfehlungen ausgesprochen werden. Die Interpretation der Bildungsforscher: Das Leistungspotenzial sei im Grundschulalter schwer zu prognostizieren. Zudem sei die Empfehlung häufig an die soziale Herkunft und das Geschlecht des Kindes gebunden.


TOP 30 Personalbedarfsanalyse im Strafvollzug, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/4098), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die FDP will mit Blick auf die geplante Strafvollzug-Reform den Personalbedarf in den einzelnen Justizvollzugsanstalten extern ermitteln lassen. Die Regierung soll dazu eine Kommission einsetzen, die den aktuellen sowie zusätzlichen Bedarf berechnet, der durch die von ihr geplante Novelle entstehen würde.

Nach Ansicht der FDP geht der Gesetzentwurf bei der Finanzierung von einzelnen Maßnahmen von deutlich zu geringen Kosten aus. Die Reform dürfe nicht durch eine unzureichende Personal- und Sachausstattung ad absurdum geführt werden, so die Liberalen.

Das Gesetz regelt den Vollzug der Freiheitsstrafe, also den „Erwachsenen- Strafvollzug“. Fünf Schwerpunkte sind geplant: Vor dem Hintergrund einer zunehmenden Zahl psychisch kranker Gefangener soll die sozialtherapeutische Behandlung ausgeweitet werden. Die JVA Neumünster erhält dafür eine neue Sozialtherapie. In der JVA Lübeck und in Neumünster sind Arbeitshallen geplant, um den offenen Vollzug zu stärken. Die Besuchsmöglichkeiten für Familienangehörige sollen ausgebaut und bei der Wiedereingliederung die Stabilisierung des familiären Umfeldes mehr beachtet werden. 4

Zudem will das Justizministerium die Belange der Geschädigten über den Täter-Opfer-Ausgleich und ein Opfer-Empathie-Training besser berücksichtigen. Schließlich soll die JVA Neumünster zur zentralen Ausbildungsanstalt umgebaut werden. Die Gefangenen dort sollen an eine „normale“ Beschäftigung herangeführt werden. Um die Maßnahmen umzusetzen, werden laut Justizministerin Anke Spoorendonk (SSW) zehn neue Planstellen geschaffen. Zudem sollen Mitarbeiter der Abschiebehafteinrichtung Rendsburg, die geschlossen wird, in den Vollzug wechseln.

Seit der Föderalismusreform von 2006 sind die Länder für die Gesetzgebung zum Strafvollzug zuständig. Schleswig-Holstein hat in den letzten Jahren bereits Gesetze über den Vollzug der Jugendstrafe, der Untersuchungshaft, der Sicherungsverwahrung und die Durchführung des Jugendarrestes erlassen.


TOP 13 Erste Lesung des Gesetzentwurfes „Leibniz-Institut für die Pädagogik der Naturwissenschaften und Mathematik, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 18/4047), geplanter Aufruf 12:20 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten“ - Eine Aussprache ist nicht vorgesehen -


TOP 35 und 45 EEG-Novelle 2016: Ausbau der Windernergie an Land, Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen sowie der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/4103), Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/3641), Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 18/4095), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die von der Bundesregierung angestrebte Reform des neuen Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) wird bundesweit diskutiert. Insbesondere Branchenverbände und Umweltschützer üben Kritik. Mit der Novelle soll die Förderung der Windenergie auf ein neues Modell auf Basis von Ausschreibungen umgestellt werden. Gleichzeitig legt der Entwurf aus Berlin fest, wie viele Windkraftanlagen auf See und an Land gebaut werden sollen.

Ziel ist es, 40 bis 45 Prozent des in Deutschland benötigten Stroms bis 2025 mit erneuerbaren Energien zu erzeugen. Zu wenig, meint die Regierungskoalition im Landtag und verlangt ein Ausbauziel von mindestens 50 Prozent.

Die von der Bundesregierung angepeilte Marke entspreche „einem jährlichen Zubau von nur noch 1,25 Prozent pro Jahr“, rechnen SPD, Grüne und SSW vor. Unter dem Strich bedeute dies, dass bundesweit nur noch circa 90 bis 100 neue Windenergieanlagen an Land gebaut werden könnten, in Schleswig-Holstein pro Jahr nur noch 18 bis 20. Generell sollten „windstarke Standorte zur optimalen Potentialausnutzung nach wie vor einen Standortvorteil gegenüber Schwachwind- Standorten behalten“, heißt es in einem dem Plenum vorgelegten Antrag. 5



Zudem befürchtet die Koalition höhere Risiken und mehr Bürokratie für Bürgerwindparks oder Energiegenossenschaften. Hintergrund: Die Bundesregierung plant, ab 2017 die Förderung über feste Stromvergütungen durch Ausschreibungen abzulösen, bei denen der günstigste Anbieter den Zuschlag erhält. „Auch der neue Vorschlag, dass solche Akteure erst nach der Auktionierung eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung einholen müssen, ist nicht ausreichend“, sagen die Koalitionäre und fordern auch hier deutliche Nachbesserungen.

Ähnlich haben sich Ende Januar auch die Regierungschefs der norddeutschen Bundesländer beim “Windenergiegipfel“ in Wismar geäußert. Höheren Kosten und Risiken für Investoren würden der Energiewende schaden und zum Ausbaustopp führen, hieß es. In einem sogenannten Wismarer Appell fordern die Nord-Regierungschefs gemeinsam mit dem Bundesverband Windenergie, dem Arbeitgeberverband Nordmetall und der IG Metall Küste den weiteren Zubau an Land von 2,5 Gigawatt Leistung pro Jahr.

Zurzeit arbeitet die Landesplanung an einer Neu-Eingrenzung der Flächen für Windkraftanlagen, nachdem das Oberverwaltungsgericht Schleswig die ursprüngliche Teilfortschreibung der Regionalpläne und damit die im Jahr 2012 festgesetzte Ausweisung von Windeignungsgebieten für unwirksam erklärt hatte. Letzten Dezember hatte die FDP dazu aufgefordert, bei der neuen Planung die Bürger enger zu beteiligen und die Abstände der immer höher werdenden Windanlagen zu Wohngebäuden zu erweitern. Diesen Forderungskatalog lehnte die Koalition im Innen- und Rechtsausschuss bereits ab.

In einem jetzt vorgelegten Änderungsantrag konkretisiert die CDU die Angaben zu den Abstandsregeln in dem Antrag der Liberalen. So will die Union die Abstände von Windkraftanlagen zu Siedlungen auf mindestens 1.200 Meter statt bisher 800 Meter festschreiben, zu Einzelhäusern und Splittersiedlungen im Außenbereich auf mindestens 500 Meter statt bisher 400 Meter. Damit könnten etwa zwei Prozent der Landesfläche für Windkraft genutzt werden und entsprechend würden die Sorgen der Menschen ernst genommen, wurde bei Vorlage des Antrags argumentiert.

Laut einer jüngsten Umfrage spaltet der Ausbau der Windenergie die Schleswig-Holsteiner in zwei fast gleich große Lager. 49 Prozent befürworten den Bau weiterer Anlagen, 47 Prozent lehnen das ab. Dies ergab eine repräsentative Befragung für die “Kieler Nachrichten“ und die “Lübecker Nachrichten“. Unter den Jüngeren bis 29 Jahre sind die Befürworter mit 62 Prozent deutlich in der Mehrheit, bei den Älteren ab 60 Jahren sind sie mit 40 Prozent in der Minderzahl.

Vor einem Monat haben die Piraten einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Bürgerbeteiligung an der Regionalplanung für den Windenergie-Ausbau festschreibt. Der Entwurf wird noch in den Ausschüssen beraten. 6

TOP 24 Liberalisierung des Glücksspielmarktes, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/4073), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die FDP startet einen neuen Anlauf, um das staatliche Lottomonopol aufzuweichen und den Glücksspielmarkt für Private weiter zu öffnen. Gefordert wird eine Neuordnung der Glücksspielmärkte, „die auf bisher bestehende Diskriminierungen privater gewerblicher Anbieter gegenüber öffentlich-rechtlichen Glücksspielanbietern verzichtet“. Zudem fordern die Liberalen die Abschaffung des Glücksspielkollegiums. Dieses Koordinierungsgremium der Bundesländer ist zuständig für die Regulierung des Glücksspiels in Deutschland.

Angestrebt wird die „Überführung der bisher illegal in einem ungeregelten Markt tätigen Wirtschaftsteilnehmer in einen geregelten Markt“, heißt es in dem vorgelegten Antrag. Vor diesem Hintergrund soll sich die Landesregierung insbesondere für die Ausweitung von Casino- und Pokerspielen im Internet einsetzen, um so „den inzwischen größten Schwarzmarkt in Deutschland zu bekämpfen und den Spieler- und Jugendschutz zu gewährleisten“. Ebenso sollen nach dem Willen der FDP die Erlaubnisse für Sportwetten ohne quantitative Begrenzung vergeben werden können.

Einer im März veröffentlichten Studie des staatlichen Lotto- und Totoblocks der Länder sowie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zufolge ist das Glücksspiel in Deutschland auf dem Rückzug - doch junge Männer sind besonders anfällig für illegale Wetten und Automatenspiele. Demnach haben 37,3 Prozent der Befragten 2015 in den vorangegangenen zwölf Monaten an einem Glücksspiel teilgenommen. 2013 seien es noch 40,2 Prozent gewesen und 2007 sogar rund 55,0 Prozent.

Auch das in Deutschland beliebteste Glücksspiel “Lotto 6aus49“ werde seltener gespielt (2009: 40,0 Prozent, 2015: 22,7 Prozent). Erstmals seit Beginn der Studienserie 2007 habe auch das Spielen an Geldspielautomaten abgenommen - von 3,7 auf 2,6 Prozent. Der Anteil Jugendlicher, die Angebote ohne die privat organisierten Glücksspiele nutzten, sei von 15,8 auf 14,6 Prozent gesunken.

Zugenommen hat dagegen den Angaben zufolge die Teilnahme an illegalen Sportwetten unter 18- bis 20-jährigen Männern - von 5,7 Prozent im Jahr 2013 auf 12,8 Prozent im Jahr 2015. Das Glücksspielverhalten junger Männer biete weiter Anlass zur Sorge, hieß es seitens der Bundeszentrale. Ein problematisches oder pathologisches Verhalten wiesen 0,79 Prozent der Befragten auf.

Der Markt für Sportwetten boomt. Das Geschäft wird jedoch nicht wie erhofft in legale Kanäle gelenkt. Zuletzt setzten 2012 die Länder das staatliche Lottomonopol trotz vieler Bedenken durch. Schleswig-Holstein trat damals als letztes Bundesland nach dem Regierungswechsel dem Staatsvertrag bei. Dieses Monopol wird vor allem damit begründet, dass nur so Verbraucher-, 7

Daten- und Jugendschutz gesichert werden könnten. Mit dem damals neu ausgehandelten Glücksspielstaatsvertrag musste aber auch der lukrative Markt für Private geöffnet werden.

Für sieben Jahre sollten eigentlich 20 Konzessionen an Sportwetten-Anbieter vergeben werden. Die Kritiker sehen das Verfahren als gescheitert an. Obwohl derzeit kein privates Unternehmen reguliert ist und über eine Konzession nach dem aktuellen Glücksspielstaatsvertrag verfügt, agieren private Sportwetten-Anbieter sichtbar in der Öffentlichkeit und zahlen auch reichlich Steuern. Der Schwarzmarkt ist vorhanden - und Internetspieler hätten keine Möglichkeit, ein Angebot auf Seriosität zu prüfen, meinen Kritiker.


TOP 19 und 26 Gastschulabkommen mit der Freien und Hansestadt Hamburg, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/3942), Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen sowie der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/4075), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die CDU macht Druck bei den Verhandlungen mit Hamburg um ein neues Gastschulabkommen. Die derzeitige Vereinbarung zum grenzüberschreitenden Schulbesuch gilt noch bis Ende 2016. Sie hätte bereits 2015 neu gestaltet werden können, wurde aber nicht gekündigt. Die Union fordert die Landesregierung nun auf, bereits zum Schuljahresbeginn 2016/17 Ausnahmeregelungen zu verhandeln. Zumindest für einzelne Gemeinden und Schularten, so die CDU, soll eine freie Schulwahl ermöglicht werden.

Die Oppositionsfraktion kritisiert, die Ampel-Koalition habe ihr selbstgestecktes Ziel nicht erreicht, bis Ende 2015 eine völlig freie Schulwahl zwischen Schleswig-Holstein und Hamburg bei öffentlichen und freien allgemeinbildenden und beruflichen Schulen zu gewährleisten. Da die Landesregierung bislang nichts zum derzeitigen Verhandlungsstand sage, „steht zu befürchten, dass jegliche Änderungen am Gastschulabkommen in dieser Wahlperiode unterbleiben“. Deshalb soll die Landesregierung zumindest teilweise für Verbesserungen bis zu den Sommermonaten sorgen.

Die Koalitionsfraktionen regen in eigenem Antrag Verhandlungen an, die den Weg zu einer gemeinsamen Schulentwicklungsplanung und zu einer freien Schulwahl „schrittweise öffnen und zu einer gerechten Lastenverteilung in allen Fragen von bilateralem Interesse beitragen“, wie etwa der Unterrichtsversorgung oder der Aufnahme von Flüchtlingen.

SPD, Grüne und SSW erklären, das langfristige Ziel bleibe die freie Schulwahl - „unter der Einschränkung, dass „in Schleswig-Holstein bestehende Strukturen der Berufsbildung nicht in ihrem Bestand gefährdet werden sollen“. Sie bitten die Landesregierung, „zu gegebener Zeit im Bildungsausschuss über das Ergebnis der Verhandlungen zu berichten“. Die Erarbeitung einer gemeinsamen Bildungsplanung mit Hamburg ist auch Inhalt des Koalitionsvertrages zwischen SPD, Grünen und SSW. 8

In beiden Ländern werden jeweils auch Schüler aus dem Nachbarland unterrichtet. Weil unter dem Strich aber wesentlich mehr Kinder aus den Umlandgemeinden auf schleswig-holsteinischem Gebiet in Hamburger Schulen gehen als umgekehrt, zahlt Schleswig-Holstein der Hansestadt Geld. Im vergangenen Jahr stieg der Betrag auf 13,2 Millionen Euro. Hamburger Zeitungsberichten zufolge reichte den Hamburgern dieser Betrag aber nicht aus.

Im letzten Schuljahr (2014/15) besuchten laut der Schulbehörde der Hansestadt 4.860 Schüler aus Schleswig-Holstein Schulen in Hamburg. Umgekehrt waren es 1.036 Hamburger Schüler an Schulen des nördlichen Nachbarn. Hamburg macht dazu folgende Rechnung auf. Ein Schüler in Hamburg kostete 2012 im Durchschnitt der Schulformen 8.500 Euro im Jahr. In Schleswig-Holstein seien es 6.100 Euro gewesen. Die Schleswig-Holsteiner Schüler verursachten demnach in Hamburg Kosten von 29,5 Millionen Euro. Durch die Hamburger Schüler, die im Norden zur Schule gehen, spart Hamburg 5,7 Millionen Euro. Macht unterm Strich tatsächliche Zusatzkosten für die Hansestadt von 23,8 Millionen Euro. Nicht gerechnet sind darin die Schüler aus dem Norden, die sich mit Scheinadressen und anderen Tricks einen Schulplatz in Hamburg sichern.


TOP 21 Keine Fischereiverbote in den Schutzgebieten der AWZ, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/4070), geplanter Aufruf 16:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Bundesregierung will die Nordsee-Fischerei drastisch einschränken und ruft damit die CDU und FDP im Kieler Landtag auf den Plan. Die Liberalen wollen großflächige Fangverbote in den Schutzgebieten der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) verhindern. Der Landtag müsse auf Bundesebene tätig werden, schreiben sie in ihrem Antrag. Die Union äußert sich ähnlich kritisch in einem Brief an Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD): Sie sieht die Fischer in Existenznot.

In der AZW befinden sich vier große Naturschutzgebiete, in denen umfangreiche Fangbeschränkungen für die Berufsfischerei erlassen werden sollen: “Sylter Außenriff“, “Borkum Riffgrund“, “Doggerbank“ und das Vogelschutzgebiet “Östliche Deutsche Bucht“. In Teilen dieser Meeresgebiete soll die Fischerei komplett verboten werden. Damit will die Bundesregierung Seevögel, Schweinswale, Riffe und Sandbänke besser schützen.

Ob die Beschränkungen für Berufsfischer in der deutschen Nordsee kommen, hängt auch von den Nachbarländern ab, die ebenfalls dort fischen. Die Bundesregierung will die Maßnahmen mit Dänemark, Großbritannien, Belgien, Frankreich und den Niederlanden abstimmen. 9

Donnerstag, 28. April, 10 bis 18 Uhr

TOP 34 Europa auf dem Prüfstand: Solidarität statt nationaler Alleingänge, Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen sowie der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/4102), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und SSW blicken mit Sorge auf die europäische Staatengemeinschaft und rufen den Landtag auf, sich ausdrücklich zu einem freien, solidarischen und sozialen Europa zu bekennen. Unter dem Titel “Europa auf dem Prüfstand: Solidarität statt nationaler Alleingänge“ wirbt der Resolutionsentwurf für „Frieden und Wohlstand, soziale Gerechtigkeit, Meinungs- und Pressefreiheit sowie Freiheit von Kunst und Kultur“.

Er warnt vor „nationalen Egoismen“ und davor, „dass am Ende gar die europäische Gemeinschaft auseinander zu brechen droht“. Unter anderem wird in dem Papier für gerechte Löhne, für eine stärkere Zusammenarbeit bei der Terrorbekämpfung und für offene Grenzen im Schengen-Raum geworben. Im Zuge des Flüchtlingsansturms mahnen die Koalitionsfraktionen eine gemeinsame und solidarische Asyl- und Zuwanderungspolitik an: „Mittelfristig benötigt die EU ein einheitliches europäisches Asylrecht, das gemeinsam umgesetzt werden muss“.


TOP 20 Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit sind nicht verhandelbar, Antrag der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/4069), geplanter Aufruf 10:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die gesellschaftlichen und politischen Diskussionen um ZDF-Moderator Jan Böhmermann und seine drastischen Gedichtverse über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan sind nun auch Thema im Landtag. Noch bevor Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) die deutsche Justiz (auf Grundlage des Paragrafen 103 Strafgesetzbuch) am 15. April ermächtigt hat, gegen den 35- Jährigen wegen Beleidigung zu ermitteln, waren die Piraten per Antrag für Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit eingetreten. Dies seien „unveräußerliche Grund- und Menschenrechte“ auf dem Fundament der Demokratie.

Die Piraten stellen sich klar gegen eine strafrechtliche Verfolgung. „Meinungsfreiheit darf nicht an außenpolitische Zwänge gekoppelt sein“, hieß es bei der Vorstellung des Antrags. Merkels spätere Entscheidung zur Aufnahme der Ermittlungen war in Berlin auch gegen den Willen der SPD- Spitze, des dortigen Koalitionspartners, gefallen.

Böhmermann hatte Ende März in seiner satirischen TV-Show “Neo Magazin Royale“ (ZDF) ein Gedicht vorgetragen, in dem er Erdogan angriff. Es ging um Sex mit Tieren und Kinderpornografie, überdies wurden Klischees über Türken transportiert. Nach eigener Darstellung wollte Böhmermann damit den Unterschied zwischen erlaubter Satire und beleidigender Schmähkritik aufzeigen. 10

Die Türkei sieht indes eine schwere Verletzung ihres Präsidenten und verlangt, dass Böhmermann belangt wird. Auch Erdogan selbst hat als türkischer Bürger eine normale Strafanzeige gestellt. Sie liegt der Staatsanwaltschaft Mainz vor.

Unterdessen wird auch um den Paragraf 103 des Strafgesetzbuches („Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten“) diskutiert. Dort steht, wer einen ausländischen Staatschef beleidigt, muss in Deutschland mit bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe rechnen. Die Piraten rufen in ihrem Antrag auf, diesen wie auch den Paragrafen 90 („Verunglimpfung des Bundespräsidenten“) im Strafgesetzbuch zu streichen.

In einem Änderungsantrag fordern die Liberalen die Landesregierung auf, sich einer angekündigten Bundesratsinitiative Nordrhein-Westfalens zur Streichung des Paragrafen 103 anzuschließen.


TOP 15 Errichtung eines Rechen- und Dienstleistungszentrums zur Telekommunikationsüberwachung der Polizeien, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 18/4064), geplanter Aufruf 15:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die fünf norddeutschen Bundesländer Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben Mitte April den Weg für ein gemeinsames “Rechen- und Dienstleistungszentrum Telekommunikationsüberwachung Polizei“ (RDZ) freigemacht. In einem Staatsvertrag einigten sich die Länder auf die Einrichtung einer zentralen Dienstleistungsstelle beim Landeskriminalamt in Hannover. Dort soll spätestens ab 2020 die Telekommunikationsüberwachung der beteiligten Polizeibehörden zentralisiert werden. Der Staatsvertrag, der von den Parlamenten gebilligt werden muss, liegt jetzt dem Kieler Landtag zur Beratung vor.

Das Vorhaben für das Abhörzentrum war bereits vor einigen Jahren beschlossen worden. Laut Landesregierung stellt die Telekommunikationstechnik die Strafverfolgungs- und Gefahrenabwehrorgane durch sich stetig ändernde Verschlüsselungsmöglichkeiten vor ständig neue Herausforderungen. Durch die länderübergreifende Kooperation soll Wissen gebündelt und Geld gespart werden. Zudem steige die Zahl der Überwachungsmaßnahmen kontinuierlich, „weil sich das Telekommunikationsverhalten der Zielpersonen ändert, deren Ausstattung mit Telekommunikationstechnik und die jeweilig verfügbare Anschlusszahl vermehren“, heißt es in einem dem Staatsvertrag zugrunde liegenden Gesetzentwurf.

Die Verantwortung über jede einzelne Telekommunikationsüberwachungsmaßnahme soll in der Hoheit des jeweiligen Landes verbleiben. Ausdrücklich heißt es im Vorwort zu dem Gesetzentwurf: „Schleswig-Holstein hat nicht die Absicht, das RDZ auch für die Erhebung von Verkehrsdaten in Anspruch zu nehmen. Andere Partnerländer behalten sich das aber vor, weshalb diese Unterstützung auch im Staatsvertrag abzubilden ist, der für alle Partner einen identischen Text 11

vorsieht.“ Zudem wird betont, dass der Staatsvertrag mit den Datenschutzbeauftragten der fünf Länder abgestimmt worden sei.

Detaillierte Angaben zu den Kosten werden nicht gemacht. Lediglich für die Erstbeschaffung der technischen Anlagen wird in dem Staatsvertrag eine Obergrenze von 18,3 Millionen Euro genannt.


TOP 23 Kreditrahmen der hsh portfoliomanagement AöR senken, Milliardenrisiken für die Länderhaushalte reduzieren, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/4072), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die FDP im Kieler Landtag will den Kreditrahmen für die hsh portfoliomangement AöR senken und dadurch die Milliardenrisiken für die Länderhaushalte Schleswig-Holsteins und Hamburgs reduzieren.

Die neu gegründete “Bad Bank“ hatte von den Parlamenten eine Kreditermächtigung über 6,2 Milliarden Euro erhalten. Ein Kreditrahmen in dieser Höhe werde für den Kauf von faulen Schiffskrediten - der einzigen Aufgabe der Bank - nicht benötigt, heißt es von den Liberalen. Auch die CDU-Fraktion hatte den Kreditrahmen bei der Verabschiedung des HSH-Rettungspakets im Dezember-Plenum als zu hoch kritisiert. Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) bot an, nach dem Ankauf der faulen Kredite zu beraten, „ob wir den Kreditrahmen reduzieren und dann an den feststehenden Betrag anpassen“.

Die FDP fordert nun, dass die Landesregierung unverzüglich mit Hamburg in Verhandlungen über eine Reduzierung der Kreditermächtigungen tritt und dem Landtag einen entsprechend geänderten Staatsvertrag zur Ratifizierung vorlegt.

Die HSH Nordbank leidet unter milliardenschweren Altlasten. Die SPD-geführten Landesregierungen von Hamburg und Schleswig-Holstein müssen die Bank nach Auflagen der EU-Kommission bis zum 28. Februar 2018 verkaufen, sonst droht die Abwicklung. Im Gegenzug billigte die EU die Wiedererhöhung der Ländergarantien von sieben auf zehn Milliarden Euro. Damit ein Verkauf überhaupt funktionieren kann, darf das Kreditinstitut zudem faule Schiffskredite an die Länder als Haupteigentümer abgeben.

Dazu wurde die hsh portfoliomangement AöR gegründet. Nach einer im März 2016 erfolgten Einigung mit der EU werden die Länder bis zur Jahresmitte Schiffskredite im Nennwert von fünf Milliarden Euro zu Preisen übernehmen, die von der EU-Kommission ermittelt werden. Zunächst war stets von 6,2 Milliarden Euro die Rede. 12

TOP 7 und 40 Nachtrag zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 und Antrag zum Glasfaseranschluss für Schulen, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 18/4048), Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (Drs. 18/4065), Antrag der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/3310neu), Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses (Drs. 18/4090), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 70 Minuten

Schnelles Geld für Landesstraßen, Krankenhäuser, Schulen und IT: Die Landesregierung legt dem Parlament einen Nachtragshaushalt vor, mit dem sie insbesondere die Bereiche Infrastruktur und Bildung ankurbeln möchte. Laut dem vorliegenden Entwurf sollen die Ausgaben in diesem Jahr nunmehr um 8,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr steigen, die Neuverschuldung bleibt bei den bisher geplanten 272 Millionen Euro.

40 Millionen Euro sollen bereits jetzt bin das Infrastrukturprogramm “Impuls 2030“ fließen, das die Koalition von SPD, Grünen und SSW eigentlich erst 2018 starten wollte. Ein Haushaltsüberschuss im vergangenen Jahr hat es möglich gemacht, den Einstieg vorzuziehen. 60 Millionen Euro sind für 2017 veranschlagt. Von den 40 Millionen Euro für 2016 handelt es sich nur bei 30 Millionen um echte Investitionen. Etwa zehn Millionen entfallen auf Werkverträge, vorwiegend im IT-Bereich.

Mit 11,4 Millionen Euro ist der größte Posten im Nachtragsetat 2016 für die Sanierung der Landesstraßen reserviert. In Digitalisierungs-Projekte im Bereich der Verwaltung sollen 9,5 Millionen Euro fließen, in die Kliniken und in „Großgeräte“ im UKSH 9,2 Millionen und in IT-Netze sowie WLAN-Ausbau 3,2 Millionen. Für die Hochschulen weist der Entwurf 1,7 Millionen Euro aus. Zudem sieht der Nachtrag zum neuen Schuljahr 200 weitere Lehrerstellen vor.

Damit soll auch die Integration von Flüchtlingskindern gewährleistet werden. 240 Stellen, die nach der Ursprungsplanung Ende Januar 2017 entfallen wären, bleiben auf Dauer an den Schulen erhalten. Mit dem Nachtrag setzt die Landesregierung nach Angaben von Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) zufolge auch ihre Zusage um, 35 Millionen Euro wieder zurückzuführen, die sie im vorigen Jahr dem Sondervermögen Hochschulsanierung entnommen hatte.

Weil mehrere Großverfahren die Justiz besonders fordern, gibt es befristet 20 Stellen für Justizbeamte. Unter dem Strich werden Heinold zufolge mit dem Nachtrag - abgesehen von den 200 neuen Lehrerstellen - 24 Stellen neu geschaffen und im Gegenzug 29 eingespart. Um die Gelder schnell frei machen zu können, hat der Landtagspräsident von seinem Recht Gebrauch gemacht und den Entwurf für den Nachtragshaushalt direkt an den Finanzausschuss überwiesen. Dort stimmte die Koalition für den Entwurf, die Opposition dagegen. So kann der Landtag in dieser Tagung in Zweiter Lesung beschließen. Abhängig von der weiteren Entwicklung des Flüchtlingszustroms könnte es im Herbst einen weiteren Nachtrag geben. Im März war die Zahl der neuen Flüchtlinge allerdings stark gesunken. 13

Von dem vorgezogen Start der Infrastrukturmaßnahmen sollen auch die Schulen im Bereich des Netzausbaus profitieren. Hierzu liegt eine von den Piraten angeschobene Beschlussfassung des Bildungsausschusses vor, die in die Debatte um den Nachtragshaushalt einfließt. Einstimmig fordert der Ausschuss, jede Schule in Schleswig-Holstein „in einem Zeitrahmen von bis zu vier Jahren“ mit einem Glasfaseranschluss auszustatten.

Bei dem Anschluss der Schulen sollen auch umliegende Orte berücksichtigt werden. Abschließend heißt es in der Beschlussfassung des Ausschusses: „Der Landtag unterstützt die Landesregierung in ihren Plänen, die Erlöse aus dem aktuellen Verkauf von Mobilfunkfrequenzen soweit erforderlich auch zur Finanzierung der Glasfaseranbindung von Schulen zu nutzen.“


TOP 28 Unverzügliche Freigabe der Mittel für die Katzenkastration, Antrag der Fraktion der PIRATEN (Dr. 18/4087), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 5 Minuten

Die Piraten-Fraktion fordert, dass das Umweltministerium sich weiterhin an der Katzenkastration beteiligt. Das Ministerium plant, seine Zuschüsse für das im Oktober 2014 gestartete “Pilotprojekt gegen Katzen-Elend“ in diesem Frühjahr zurückzuhalten. Zunächst wolle man das Projekt und dessen Finanzierung evaluieren. Im Herbst dieses Jahres soll die Kastration der Katzen dann weitergehen. Die Piraten werfen dem Ministerium vor, dass dadurch die Eindämmung der Katzenpopulation gefährdet werde.

Der Haushalt sieht dieses Jahr 200.000 Euro für die Katzenkastration vor. Zwischen Herbst 2014 und Herbst 2015 gab es drei Aktionsräume, in denen insgesamt knapp 7.500 Katzen kastriert wurden. Ein solcher Eingriff kostet 60 bis 80 Euro, die Katzen werden gleichzeitig gechipt und registriert. Neben freilebenden Katzen wurden auch Katzen von Empfängern existenzsichernder Leistungen kostenlos behandelt.

Zu den Projektpartnern gehören neben dem Umweltministerium die drei kommunalen Landesverbände, die Tierärztekammer, der Deutsche Tierschutzbund, der Landestierschutzverband und der Landesjagdverband. Laut Umweltministerium haben die Projektpartner einstimmig empfohlen, in diesem Jahr nur eine Kastrationsaktion durchzuführen. Eine Katze und deren Junge können innerhalb eines Jahres bis zu 35 Nachkommen bekommen. Derzeit streifen rund 75.000 wild lebende Katzen durch Schleswig-Holstein, gefährden heimische Tierarten und verbreiten Krankheiten. Ihre Zahl steigt, auch weil Hauskatzen ausbüxen oder ausgesetzt werden. Das besagen Zahlen des Umweltministeriums.

Im Plenum werden voraussichtlich nur die Piraten eine Rede halten und ihren Antrag begründen. Die anderen Fraktionen haben im Ältestenrat angekündigt, nicht ans Mikrofon zu treten. 14

TOP 29 Schnelle Internetzugänge für die Landespolizei, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/4097), geplanter Aufruf 16:15 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die FDP will schnelle Internetzugänge für alle Dienststellen der Landespolizei binnen drei Monaten. Dazu müsse die Landesregierung ein Sofortprogramm auflegen, heißt es in ihrem Antrag.

Spätestens Anfang August soll die Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung und für die Bereitschaftspolizei in Eutin mit einem leistungsstärken WLAN-Zugang ausgestattet sein, den die Polizeianwärter auch privat nutzen können sollen.


TOP 37 Lohndumping in Schlachthöfen verhindern, Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen sowie der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/4105), geplanter Aufruf 16:50 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

SPD, Grüne und SSW sagen Lohndumping in Schlachthöfen den Kampf an. Der Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen müsse unterbunden werden. Der für die Fleischindustrie geltende Branchenmindestlohn sei einzuhalten, fordern die Regierungsfraktionen in einem Antrag.

Nach wiederholten Schlagzeilen über die Ausbeutung ost- und südeuropäischer Billigkräfte über Subunternehmen in der Fleischindustrie hatten sich die Branchenführer im September 2015 auf eine Selbstverpflichtung geeinigt. Sie wollen die Jobs in Schlachthöfen bis Juli 2016 auf deutsches Arbeitsrecht umzustellen. Die Beschäftigungsbedingungen für Werkvertragsarbeiter sollen sich verbessern. Die Stammbelegschaft soll schrittweise wachsen. Bereits seit Sommer 2014 gibt es einen Branchenmindestlohn, der aber über Werkverträge mit Dienstleistern ausgehebelt werden kann.

Nach den Vorstellungen der Koalitionsfraktionen soll sich die Landesregierung auf Bundesebene für eine weitgehende Novellierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes einsetzen. Zudem müsse sie für eine umfangreiche Beratung für „mobile Arbeitskräfte“ vor Ort sorgen und die Umsetzung der Selbstverpflichtung der Fleischkonzerne überprüfen.


Freitag, 29. April, 10 bis 15 Uhr

TOP 27, 32 und 43 Planung der A20 fortführen - Situation des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/4076), Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/4100). Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/3739), Bericht und Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses (Drs. 18/4093), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten 15



Fledermäuse, ein Adlerhorst und nun ein Gutachten zur Wasserqualität: CDU und FDP haben genug von den Verzögerungen in Sachen Autobahn 20. Dem Plenum legen sie allerdings zwei unterschiedliche Anträge vor. Während die FDP den für die A20-Planung zuständigen Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr schnellstmöglich „sächlich, organisationsstrukturell und personell“ aufrüsten will, ruft die Union dazu auf, dem Landesbetrieb die Zuständigkeit für Neuplanungen von Bundes- und Landesstraßen zu entziehen. Kern der Neuorganisation soll nach dem Willen der CDU eine in Schleswig-Holstein zu gründende Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) werden.

Die CDU moniert, dass Schleswig-Holstein zwar vom Bund die finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt bekomme, es aber keine baureifen Projekte gebe, die damit finanziert werden könnten. Mit einer GmbH könne die Einstellung von Fachkräften wie Straßenbauingenieuren und -planern vereinfacht werden. Darüber hinaus sollen Schnittstellen zur Einbeziehung der Bundesplanungsgesellschaft DEGES und weiterer externer privater Planungsdienstleister geschaffen werden. Planungsfehler habe es unter anderem auch bei den Projekten A21, A23 und B5 gegeben, so die Union.

Einen Tag vor der Vorstellung des Antrags hat der Oppositionsführer im Landtag, der CDU- Fraktionschef Daniel Günther öffentlich den Rücktritt von Schleswig-Holsteins Verkehrsminister Reinhard Meyer (SPD) gefordert. Er macht ihn für die jüngste Schlappe vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wegen der Planung für den A20-Elbtunnel verantwortlich. Die Richter erklärten den Planfeststellungsbeschluss für zunächst rechtswidrig, weil ein Bericht über die Auswirkungen des Tunnelbaus auf die Qualität des Grund- und des Oberflächenwassers in der Elbe und anderen betroffenen Gewässern nicht öffentlich ausgelegt worden war.

Zuvor hatte die Landesregierung bereits beim Brandschutz für die geplante Elbquerung nachgebessert. Sie will die Finanzierung hauptamtlicher Kräfte sicherstellen. Der Bürgermeister der Gemeinde Kollmar und der Landrat des Kreises Steinburg hatten erklärt, die Freiwillige Feuerwehr Kollmar wäre mit der Aufgabe allein überfordert.

Die Autobahn-Planer hatten bereits im November 2013 eine Niederlage erlitten. Die Leipziger Richter stoppten den Weiterbau der Küstenautobahn im Raum Segeberg, weil der Fledermausschutz nicht ausreichend beachtet worden war. Und Ende letzten Jahres sorgte ein Seeadlerhorst für weitere Verzögerungen, unter anderem sind neue Kartierungen für Tierarten notwendig.

Haupthindernis sind nach den Worten von Wirtschaftsminister Reinhard Meyer (SPD) und Umweltminister Robert Habeck (Grüne) aber auch die im Vergleich zu anderen EU-Staaten langwierigen Planänderungsverfahren in Deutschland. Sie müssten beschleunigt werden, aber die Bürgerbeteiligung dabei erhalten bleiben. 16

Unterdessen fordert der Wirtschaftsausschuss in einem Sechs-Punkte-Papier den Bund auf, die Länder bei den Bedarfs- und Ausbauplänen für die Bundesfernstraßen enger zu beteiligen und - auch für Sanierungsmaßnahmen - passgenaue Finanzierungsstrukturen und zweckgebundene Mittelausstattung zu schaffen. Grundsätzlich soll sich die Landesregierung für alle Lösungsmöglichkeiten einsetzen, die dazu dienen, die Organisation und Finanzierung der Bundesfernstraßen nachhaltig zu gestalten.

Weiterhin sollen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich der Ländervereinigungen der Straßen- und Verkehrsingenieure fortgeführt werden, um mehr Personal gewinnen zu können. „Alle Maßnahmen müssen darauf ausgelegt werden, Transaktionskosten gering zu halten, neue Schnittstellen, Doppelstrukturen und Zeitverluste zu vermeiden“, heißt es in der mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen verabschiedeten Beschlussfassung. Angestoßen hatte das Thema die FDP mit der Forderung, die Landesregierung möge bis zur Sommerpause ein Verkehrswegebeschleunigungsgesetz vorlegen.


TOP 39 Subventionen regelmäßig auswerten und überprüfen, Antrag der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/2624), Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (Drs. 18/4066), geplanter Aufruf 10:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Piraten wollen die Subventionspraxis in Schleswig-Holstein auf den Prüfstand stellen und stoßen damit bei SPD, Grünen und SSW auf offene Ohren. Die Koalitionsfraktionen haben einen Änderungsantrag zum Piraten-Vorstoß erarbeitet und mit ihrer Stimmenmehrheit durch den Finanzausschuss gebracht: Demnach soll die Landesregierung zum Ende der aktuellen Wahlperiode und danach regelmäßig zur Mitte einer jeden Wahlperiode einen Subventionsbericht vorlegen.

Der Bericht soll Auskunft über die finanziellen Zuwendungen des Landes geben, mit denen Produktionen und Leistungen in Betrieben oder Wirtschaftszweigen „erhalten, an neue Bedingungen angepasst“ oder mit denen „Produktionsfortschritt und Wachstum“ gefördert wird. Zudem soll die Landesregierung eine Analyse zur wirtschaftlichen, sozialen, gleichstellungspolitischen und ökologischen Nachhaltigkeit der Subventionen liefern, so SPD, Grüne und SSW in ihrem Antrag.

Subventionsbericht und Analyse sollen „Bewertungshilfen für die politische Entscheidung zum möglichen Abbau von Subventionen liefern“. In ihrem Koalitionsvertrag haben SPD, Grüne und SSW das Ziel ausgegeben, die einzelbetriebliche Investitionsförderung des Landes zu streichen.

Die Piraten hatten in ihrem Antrag gefordert, dass die Landesregierung künftig alle zwei Jahre einen Bericht über die Zuwendungen und Finanzhilfen aus Landes-, Bundes- und EU-Mitteln vorlegt. Angesichts der Schulden des Landes in Höhe von rund 27 Milliarden Euro sei es dringend 17

geboten, dass alle Zahlungen an Unternehmen oder Verbände „degressiv gestaltet, zeitlich befristet und regelmäßig auf ihren Sinn überprüft werden“, so die Piraten.

Mittels einer „Subventionsampel“ soll die Landesregierung darstellen, ob die Zuschüsse heruntergefahren oder gestrichen werden können. Die Oppositionsfraktion führt an, dass es einen solchen Bericht in fast allen anderen Bundesländern gebe, in Schleswig-Holstein jedoch seit 2004 nicht mehr.

Subventionen verzerrten den wirtschaftlichen Wettbewerb, monieren die Piraten. Zudem verursachten sie Bürokratiekosten bei der Verwaltung. Das Geld könne häufig besser für Bildung, Infrastruktur oder zum Schuldenabbau verwendet werden. Das Land dürfe nicht länger „Subventionschecks an Spaßbäder, Hotels oder Großkonzerne verteilen, während unsere Straßen verkommen“, heißt es bei den Piraten.


TOP 48 Situation von Kindern und Jugendlichen bei Gefahren für ihr körperliches, geistiges oder seelisches Wohl., Bericht der Landesregierung (Drs. 18/3910), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Schleswig-Holstein ist beim Kinderschutz „gut aufgestellt“. Das geht aus dem zweiten Landeskinderschutzbericht hervor, den das Sozialministerium dem Landtag vorlegt. Neue Anforderungen gibt es im Bereich der Flüchtlingskinder. Und: Die steigende Zahl der in Armut Aufwachsenden stellt weiterhin ein Problem dar.

Der aktuelle Bericht bestätige aufs Neue, dass für Kinderschutz „Unterstützungsstrukturen auf lokaler, regionaler und Landesebene institutionalisiert sowie fachlich, personell und finanziell abgesichert von entscheidender Bedeutung sind.“ Im Fazit des rund 150 Seiten dicken Papiers heißt es weiter, dass sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Kinderschutz seit 2008 weiter ausdifferenziert haben.

Es existierten deutlichere und verbindlichere Handlungsrahmen und -bedingungen (zum Beispiel bei Frühen Hilfen), zugleich müssten bestimmte gesetzliche Grundlagen auf den Prüfstand gestellt werden (zum Beispiel beim Familienverfahrensgesetz). Es gebe „relativ neue Problemlagen und Erkenntnisse“, etwa in Hinblick auf Flüchtlingskinder, aber auch weiter bekannte Problemlagen, etwa ein hoher Teil von Kindern, die in Armut leben.

Kinderschutz sei eine Daueraufgabe, die nachhaltiger konzeptioneller Grundlagen bedürfe. Darüber müssten sich die Akteure im Kinderschutz kontinuierlich verständigen. Nach mehreren öffentlich gewordenen Fällen von Kindesverwahrlosung erhielt Schleswig-Holstein im November 2007 als eines der ersten Bundesländer ein umfangreiches Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Auf dessen Grundlage wird einmal pro Wahlperiode ein Kinderschutzbericht erstellt. Im Zentrum stehen die Einschätzungen einer 16-köpfigen 18

Expertenkommission aus Forschern, Ärzten, Justiz, Polizei, Jugendbehörden und Sozialverbänden.


TOP 17 Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung, Gesetzentwurf der Abgeordneten Hans-Jörn Arp (CDU), Johannes Callsen (CDU), Dr. Kai Dolgner (SPD), Volker Dornquast (CDU), Kirsten Eickhoff-Weber (SPD), Daniel Günther (CDU), Martin Habersaat (SPD), Bernd Heinemann (SPD), Thomas Hölck (SPD), Kasten Jasper (CDU), Klaus Jensen (CDU), Eka von Kalben (Bündnis 90/Die Grünen), Tobias Koch (CDU), Oliver Kumbartzky (FDP), Hans Hinrich Neve (CDU), Regina Poersch (SPD), Katja Rathje-Hoffmann (CDU), Beate Raudies (SPD), Peter Sönnichsen (CDU), Dr. Andreas Tietze (Bündnis 90/Die Grünen), Kai Vogel (SPD), Jette Waldinger-Thiering (SSW), (Drs. 18/4107), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten

Kommt der Gottesbezug doch noch in die Landesverfassung? 31 Abgeordnete von CDU, SPD, Grünen, FDP und SSW machen sich für eine Kompromissformel stark, einzig von der Piraten- Fraktion fand sich kein Befürworter. Der erste Satz der Präambel könnte demnach zukünftig lauten: „In Achtung der Verantwortung, die sich aus dem Glauben an Gott oder aus anderen universellen Quellen gemeinsamer Werte ergibt…“.

Mit diesem Vorschlag wagen die Politiker einen erneuten Vorstoß. Bei der Verfassungsreform 2014 hatte es keine Mehrheit gegeben, als der Verweis auf die „Verantwortung vor Gott“ in die Präambel aufgenommen werden sollte. Daraufhin hatte eine Initiative, in der sich Christen, Juden und Muslime zusammengefunden hatten, 42.000 Unterschriften für den Gottesbezug gesammelt. Im Dezember 2015 hatte das Parlament die Initiative für zulässig erklärt. In der Zwischenzeit bemühten sich mehrere Abgeordnete fraktionsübergreifend um einen Kompromiss. So waren Formulierungen wie „humanistisches Erbe“ oder „andere Quellen gemeinsamer Werte“ im Gespräch.

Die Verfassung kann nur mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit geändert werden. In der Zweiten Lesung müssten sich demnach 46 der 69 Abgeordneten für die neue Formulierung aussprechen.


TOP 36 Konsequenzen aus den Panama Papers: Steuerhinterziehung verhindern und Steuervermeidung eindämmen, Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen sowie der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/4104), geplanter Aufruf 14:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Koalitionsfraktionen fordern nach den Panama-Enthüllungen in einem Fünf-Punkte-Katalog europaweite „Sanktionsmöglichkeiten in Fällen aktiver Beteiligung an Steuerhinterziehung bis hin zur Möglichkeit des Entzuges der Banklizenz“. Sie beklagen, dass „dubiose Offshore- Konstruktionen“ dem Fiskus durch Steuerhinterziehung große Steuersummen systematisch 19

vorenthalten würden und zudem der Geldwäsche Vorschub geleistet werde. Dies schade massiv dem Gemeinwesen, da diese Einnahmen für die Erfüllung wichtiger staatlicher Aufgaben fehlen.

„Unternehmen müssen ihre Steuern dort zahlen, wo sie ihre Gewinne erwirtschaften. Gewinnverschiebungen - auch solche, die innerhalb der EU stattfinden - müssen beendet werden“, heißt es in einem dem Plenum vorgelegten Antrag. SPD, Grüne und SSW fordern weiterhin, mehr Kontrollen seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, die Einführung eines internationalen Registers zur Geldwäschebekämpfung sowie eines nationalen Transparenzregisters, in dem die Namen der tatsächlichen Eigentümer, sonstigen Beteiligten sowie der Begünstigten von Unternehmen einschließlich Briefkastenfirmen sowie Stiftungen veröffentlicht werden.

Derweil hat sich auch Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) geäußert. Sie fordert zur Vermeidung von Steuerflucht neben internationalen Vereinbarungen auch nationale Gesetzesänderungen. Heinold kündigte an, dass sich Schleswig-Holstein mit einem von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) kürzlich vorgelegten 10-Punkte-Plan kritisch auseinandersetzen wird und im Bundesratsverfahren Ergänzungs- sowie Verbesserungsvorschläge einbringen will.

Als eine der ersten Maßnahmen forderte sie ähnlich wie die Koalitionsfraktionen die zügige Einführung einer sanktionsbewährten Meldepflicht für Steuergestaltungsmodelle. Heinold unterstützt auch eine Bundeszuständigkeit für besonders gelagerte Fälle der Steuerhinterziehung.

Der Bundesfinanzminister setzt unter anderem auf ein Geldwäsche-Register, um die Hintermänner von Unternehmenskonstruktionen aufzudecken. Auch sollen schwarze Listen mit Staaten, die nicht kooperieren und keine Kontodaten offenlegen, international vereinheitlicht werden. Panama wird von Schäuble aufgefordert, rasch beim automatischen Informationsaustausch mitzumachen. Ein Medien-Konsortium hatte in den “Panama Papers“ über zehntausende Briefkastenfirmen berichtet, in denen Politiker, Prominente und Sportler aus aller Welt ihr Vermögen geparkt haben sollen. Die Enthüllungen waren durch ein Datenleck bei der Kanzlei Mossack Fonseca in Panama möglich geworden.


TOP 50 Umsetzung der industriepolitischen Eckpunkte, Bericht der Landesregierung (Drs. 18/4054), geplanter Aufruf 14:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Das Bündnis für eine neue Industriepolitik in Schleswig-Holstein will im vierten Quartal 2016 konkrete Handlungsempfehlungen verabschieden. Das geht aus einem von der FDP geforderten Regierungsbericht zur Umsetzung der industriepolitischen Strategie hervor. Landesregierung, Gewerkschaften und Wirtschaft hatten sich im November 2015 beim ersten Industriepolitischen Kongress in Büdelsdorf bei Rendsburg auf gemeinsame Leitplanken der künftigen Industriepolitik des Landes verständigt. 20

Das „Bündnis für Industrie.SH“ machte dabei fünf Kernthemen aus, die nun in Arbeitsgruppen vertieft werden: Energiewende, Fachkräfte, Digitalisierung, maritime Industrie sowie Marketing und Akzeptanz. Gestärkt werden müsse auch die Zusammenarbeit mit den anderen norddeutschen Bundesländern sowie den Ostseeanrainern, hieß es.

Eine im Februar 2016 gegründete Steuerungsgruppe aus Regierungs-, Gewerkschafts- und Wirtschaftsvertretern einigte sich darauf, dass drei Schwerpunkte besondere Priorität bekommen: Digitalisierung, Energiewende und maritime Industrie.

In Schleswig-Holstein hat das verarbeitende Gewerbe nach Angaben des Wirtschaftsministeriums mit 11,3 Milliarden Euro (2014) einen Anteil von 15 Prozent an der Bruttowertschöpfung aller Wirtschaftsbereiche. Doch Schleswig-Holstein wird - inner- und außerhalb des Bundeslandes - nicht als Industriestandort wahrgenommen, bedauern die Bündnispartner.

CDU und FDP monieren einen „Stillstand“ in der Industriepolitik und drängen zum Handeln. Die Liberalen fordern bereits seit 2014 ein ressortübergreifendes Konzept, scheiterten aber mit ihren Vorstellungen dazu im Landtag.


Hinweis: Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter sh- landtag.de unter plenum-online. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten. Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitverfolgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter okkiel.de. 21


SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG 25. April 2016 18. Wahlperiode


Reihenfolge der Beratung der 42. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt. Im Falle von Anträgen zu einer Fragestunde oder einer Aktuellen Stunde erfolgt eine Anpassung der Reihenfolge der Beratung.
angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 27. April 2016 3 Änderung des Landesnaturschutzgesetzes 70 10:00 8 Wiedereinführung der Schulübergangsempfehlung und zur Stärkung 35 11:10 der Durchlässigkeit zwischen den Schularten 30 Personalbedarfsanalyse im Strafvollzug 35 11:45 13 Erste Lesung des Gesetzentwurfes „Leibniz-Institut für die Pädagogik 0 12:20 der Naturwissenschaften und Mathematik“ - Eine Aussprache ist nicht vorgesehen -
35 + 45 EEG-Novelle 2016: Ausbau der Windenergie an Land 35 15:00 24 Liberalisierung des Glücksspielmarktes 35 15:35 19 + 26 Gastschulabkommen mit der Freien und Hansestadt Hamburg 35 16:10 21 Keine Fischereiverbote in den Schutzgebieten der AWZ 35 16:45 Donnerstag, 28. April 2016 34 Europa auf dem Prüfstand: Solidarität statt nationaler 35 10:00 Alleingänge 20 Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit sind nicht verhandelbar 35 10:35 15 Errichtung eines Rechen- und Dienstleistungszentrums zur 35 11:10 Telekommunikationsüberwachung der Polizeien 23 Kreditrahmen der hsh portfoliomanagement AöR senken, 35 11:45 Milliardenrisiken für die Länderhaushalte reduzieren
7 + 40 Nachtrag zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 70 15:00 und Antrag zum Glasfaseranschluss für Schulen 28 Unverzügliche Freigabe der Mittel für die Katzenkastration 5 16:10 29 Schnelle Internetzugänge für die Landespolizei 35 16:15 37 Lohndumping in Schlachthöfen verhindern 35 16:50 Freitag, 29. April 2016 27 + 32 + Planung der A20 fortführen - Situation des Landesbetriebes 35 10:00 43 Straßenbau und Verkehr 39 Subventionen regelmäßig auswerten und überprüfen 35 10:35 48 Situation von Kindern und Jugendlichen bei Gefahren für ihr 35 11:10 körperliches, geistiges oder seelisches Wohl. 17 Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung 30 11:45 22

36 Konsequenzen aus den Panama Papers: Steuerhinterziehung 35 14:00 verhindern und Steuervermeidung eindämmen 50 Umsetzung der industriepolitischen Eckpunkte 35 14:35

Zu folgenden Tagesordnungspunkten ist eine Aussprache nicht vorgesehen:

TOP Redezeit 13 Zweite Lesung des Gesetzentwurfes „Leibniz-Institut für die Pädagogik der 0 Naturwissenschaften und Mathematik“ 18 Wahl des Vorstandes des Büchereivereins Schleswig-Holstein e.V. 0

Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorgesehen (Sammeldrucksache 18/):

TOP 2 Änderung des Veterinärbeleihungs- und Kostengesetzes 5 Gesetzentwurf zur Änderung des Landesmeldegesetzes 6 Gesetzentwurf zur Umsetzung des Verfassungsauftrages zur Stärkung der autochthonen Minderheiten 9 Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes 10 Staatsvertrag über die Veranstaltung von digitalen terrestrischen Hörfunkprogrammen durch den NDR 11 Gesetzentwurf zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes 12 Gesetzentwurf zur Änderung des Weiterbildungsgesetzes 14 Änderung des Landeskatastrophenschutzgesetzes 16 Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung 25 Bericht zur Metropolregion Hamburg in der Wirtschafts- und Verkehrspolitik 31 Entlastung bei den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung 33 Gänsemanagementplan für die Westküste 42 Sicherheitskonzept für Kassensoftware voranbringen 44 Asylverfahren entlasten und vorübergehenden Schutz durch spezifischen Flüchtlingsstatus gewähren 46 Zukunft der Städte und des ländlichen Raumes 49 Situation von qualifizierten Flüchtlingen an den Hochschulen


Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen:
4 Gesetzentwurf zur Angleichung der Regelaltersgrenze von Ministern an Beamte 22 Ausweisung als Nebenstrafe 38 Kein Zwangseinbau von "Smart Metern" - Wahlfreiheit und Datenschutz bei der Digitalisierung der Energiewende 41 Einführung einer Bargeldobergrenze und Einschränkungen virtuellen Bargelds verhindern 47 Demokratie lebt auch von Wahlbeteiligung 51 Sprachenchartabericht 2016 52 Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes Rahmenplan 2016 53 Bericht des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung über seine Tätigkeit 2013 / 2014