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28.04.16
12:24 Uhr
SPD

Simone Lange zu TOP 15: Länderübergreifende Kooperation gegen Kriminalität

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html



Kiel, 28. April 2016


TOP 15, Gesetz zum Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb eines Rechen- und Dienstleistungszentrums zur Telekommunikationsüberwachung der Polizeien im Verbund der norddeutschen Küstenländer (Drs. 18/4064neu)



Simone Lange:
Länderübergreifende Kooperation gegen Kriminalität


Das Internet ist weit darüber hinaus gewachsen, Informations- und Unterhaltungsmedium zu sein. Ganz besonders hat es sich zu einem kaum noch wegzudenkenden Kommunikationsmedium entwickelt. Das Internet ist heute in fast alle Lebens- und Geschäftsstrukturen integriert und ohne das Internet geht beinah nichts mehr.
Das Internet als Lebensraum und längst auch Großraum von Kriminalität. Schon jetzt spüren wir die Anstrengungen, Schritt zu halten mit den Vorgehensweisen Krimineller und können kaum erahnen, wie sich das Internet in Zukunft entwickeln wird. Es ist anzunehmen, dass Internetkommunikation in Zukunft noch mobiler, noch verschlüsselter und noch internationaler geführt wird. Das bedeutet höhere Datenaufkommen und wesentlich mehr Möglichkeiten für alle – auch für Kriminelle.
Und da ist es nur folgerichtig, sich zukunftsorientiert aufzustellen. Bereits 2008 hatte die Innenministerkonferenz von Hamburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig- 2



Holstein und Bremen die Errichtung eines „TKÜ-Zentrums Nord“ beschlossen. Die fünf norddeutschen Bundesländer haben Mitte April den Weg für ein gemeinsames „Rechen- und Dienstleistungszentrum Telekommunikationsüberwachung Polizei“ (RDZ) freigemacht.
In dem uns vorliegenden Staatsvertrag haben sich die Länder auf die Einrichtung einer zentralen Dienstleistungsstelle beim Landeskriminalamt in Hannover geeinigt. Dort soll spätestens ab 2020 die Telekommunikationsüberwachung der beteiligten Polizeibehörden zentralisiert werden.
Strafverfolgungs- und Gefahrenabwehrmaßnahmen bedürfen durch sich stetig ändernde Verschlüsselungsmöglichkeiten ständig neuer Überwachungstechniken. Und mit Zunahme von Internetkommunikation steigt auch die Anzahl der Überwachungsmaßnahmen, eine Herausforderung an sich.
Durch die nun länderübergreifende Kooperation kann Wissen gebündelt und Geld gespart werden. Die Ausstattung mit Telekommunikationstechnik und die jeweils verfügbare Anschlusszahl sollen vermehrt werden, so steht es auch in dem Staatsvertrag. Die Verantwortung über jede einzelne Telekommunikationsüberwachungsmaßnahme bleibt in der Hoheit des jeweiligen Landes. Dem RDZ stehen bezüglich Anordnung, Durchführung und Löschung von TKÜ-Maßnahmen keine eigenen Entscheidungskompetenzen zu und das ist auch gut so!