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21.07.16
15:35 Uhr
B 90/Grüne

Detlef Matthiessen zum Energiewende- und Klimaschutzgesetz

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 Es gilt das gesprochene Wort. 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 TOP 16 + 56 – Energiewende- und KLmaschutzgesetz Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53 Dazu sagt der energiepolitische Sprecher der Fraktion presse@gruene.ltsh.de Bündnis 90/Die Grünen, www.sh.gruene-fraktion.de

Detlef Matthiessen: Nr. 349.16 / 21.07.2016



Mit dem neuen Gesetz setzen wir einen wichtigen Mei- lenstein für das Energiewendeland Schleswig-Holstein.
Am Abend des 12. Dezember 2015 beschloss die UN-Klimakonferenz in Paris ein Klimaab- kommen, das die Begrenzung der globalen Erwärmung auf deutlich unter 2 C, möglichst 1,5 C im Vergleich zu vorindustriellen Zeit, vorsieht. Erreichbar ist das gesteckte Ziel nur mit einer sehr konsequenten Klimaschutzpolitik, die hier und heute sofort starten muss. Das bedeutet für Schleswig-Holstein eine weitgehende Decarbonisierung und Minderung der Treibhausgasemissionen.
Wir GRÜNE in Schleswig-Holstein werden unsere politischen Ziele wie in der Vergangen- heit so auch in Zukunft konsequent auf Energiewende und Klimaschutz ausrichten. Das Übereinkommen von Paris verpflichtet nicht nur Staaten, es wendet sich auch an Kommu- nen und jedermann.
Es kommt darauf an, dass wir schnell und wirksam handeln. Wenn wir wichtige Zwischen- ziele schnell erreichen, bleibt Spielraum, gute Lösungen für schwierige Teilbereiche zu fin- den.
Wesentliche Handlungsfelder der Politik für unser Land sind
 die CO2-Bindung, zum Beispiel nachhaltige Forst- und Landwirtschaft, Moorschutz et cete- ra oder wie im Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein (EWKG) in § 9 aufgeführt, der Erhalt und Aufbau von Humus. Es ist auch nicht das EWKG allein, vielmehr ist auch auf das Grünlanderhaltungsgesetz, Landeswaldgesetz, Moorschutzprogramm etc. zu verweisen
Seite 1 von 2  Effizienz und Einsparung. Dazu gehört zum Beispiel die Selbstverpflichtung in § 4 EWKG, dass Landesliegenschaften in Zukunft nur noch 50 Kilowattstunden Heizwärmebedarf pro Quadratmeter haben sollen, mit anderen Worten: Das 5-Liter-Verwaltungsgebäude kommt.  Erzeugung von Erneuerbarer Energie. Da steht ja die Windenergie an erster Stelle. Schleswig-Holstein als Küstenland mit seinen guten natürlichen Voraussetzungen muss da- für in der Erzeugung Erneuerbarer Energien vorne sein. Es gibt bereits viel Stromerzeu- gung aus Wind, Sonne und Biomasse. Energiewende heißt für uns, dass wir dem Strom- markt in Zukunft so viel sauberen Strom zur Verfügung stellen wollen, wie es der histori- schen Rolle unseres Landes entspricht, das immer schon Stromexportland war. Circa ein Drittel unserer Erzeugung soll im Land selber verbraucht werden, zwei Drittel werden expor- tiert. Hamburg zum Beispiel hat unsere Möglichkeiten nicht und ist auf Stromimport aus SH angewiesen. Wir wollen 300 Prozent! Das bedeutet circa 44 Terawattstunden Stromerzeugung aus Er- neuerbaren für den Strommarkt in Schleswig-Holstein bis 2030 oder früher.  Die Energiewende erfordert eine intelligente Verknüpfung der einzelnen Energiemärkte miteinander. Die Sektorenkopplung verbindet Strom, Wärme und Verkehr. Im Bericht ab Seite 34 möchte ich hervorheben den Wettbewerbsantrag „Norddeutsche Energiewende NEW 4.0“. 40 Millionen Euro Förderung bei einer Projektsumme von 90 Millionen Euro sind beantragt. Im Herbst soll es losgehen. Ein Riesenerfolg für Schleswig-Holstein und Ham- burg!
Das Land formuliert mit dem neuen Gesetz Zielvorgaben. Zunächst bis zur Mitte der nächs- ten Legislaturperiode und dann in weiteren Dekaden, die Schritte werden kleiner, das ent- spricht dem abnehmenden Grenznutzen.
Die Hauptmusik für den Klimaschutz spielt im Wärmebereich.
Wärmewende ist kommunal. Wir möchten, dass Kommunen Wärmepläne aufstellen. Sie werden dazu nicht gezwungen. Es wird ihnen vielmehr ermöglicht durch die Verpflichtung von Energieunternehmen oder auch Schornsteinfeger zur Ausreichung von Daten an die Kommunen, mit denen dann Wärmepläne aufgestellt werden können.
Das bedeutet, Kommunen untersuchen, wo es eine hohe Wärmedichte gibt, um dann Nahwärmenetze beziehungsweise Objekt-Kraft-Wärme-Kopplung zu planen. Beispiel Eckernförde:
Die Stadtwerke und die gemeinnützige Wohnungsgesellschaft GWU identifizieren mit ihren Daten, also Gas- und Stromverkauf, Quartiere, die wärmesaniert werden, also Dämmung, moderne Fenster et cetera und anschließend werden die aufgehübschten Wohnblöcke mit Kraft-Wärme-Kopplung -Wärme versorgt. Irgendwo steht ein klitzekleines Häuschen mit dem gasbetriebenen Motor, der Strom macht und dessen Abwärme die Häuser der Umge- bung heizt. Die Wärmeleitungen liegen unsichtbar in der Erde. Damit kann man sogar Geld verdienen.
Mit dem neuen Gesetz setzen wir einen wichtigen Meilenstein für das Energiewendeland Schleswig-Holstein.
Ich freue mich auf die Befassung im Ausschuss.

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