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27.10.16
14:03 Uhr
B 90/Grüne

Andreas Tietze zum Verbandsklagerecht beim A-20-Elbtunnel

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 454.16 / 27.10.2016



Keine Abschaffung des Verbandsklagerechts
Zu den Forderungen der verkehrspolitischen Sprechern der CDU-Landtagsfraktion, Hans-Jörn Arp und der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt, das Verbandsklage- recht bezüglich des A-20-Elbtunnels abzuschaffen, sagt der verkehrspolitische Spre- cher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Andreas Tietze:
Es ist das gute Recht von Verbänden, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, auch mittels eines Verbandsklagerechts. Gerade die Gemeinde Kollmar zeigt, dass es eine breite Ablehnung bei dem Thema A-20-Elbtunnel in der Bevölkerung gibt. Dies muss ernst genommen werden. Tiere und Pflanzen können sich nicht selbst verteidi- gen. Es ist das gute Recht der Verbände, dies stellvertretend zu übernehmen.
Dass CDU und FDP jetzt vehement die Abschaffung des Verbandsklagerechts fordern, nur weil sie ihre Autobahn nicht bauen dürfen, ist empörend. Bürgerrechte zu schleifen, nur weil man seinen Willen nicht bekommt, stellt unseren Rechtsstaat in Frage. Der Staat hat bei den Planungen versagt, nicht die BürgerInnen. Im Übrigen hätte die Ab- schaffung keine einzige Klage verhindert.
Mit den Grünen wird es keinen Abbau von rechtsstaatlichen Prinzipien und von Bürger- rechten geben. CDU und FDP sind derzeit nicht regierungsfähig. Wir werden das Ver- bandsklagerecht politisch auf das Schärfste verteidigen und uns dafür einsetzen, dass diese zivilgesellschaftliche Errungenschaft bewahrt bleibt. Das Verbandsklagerecht ist für uns absolut koalitionsrelevant, egal mit wem wir regieren.
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