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14.11.16
16:13 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung: Aktuelle Stunden, Regierungserklärung zum IQB-Ländervergleich, Kita-Geld, Wattenmeer und eine digitale Agenda für Schleswig-Holstein

Nr. 229 / 14. November 2016



Themen der Plenarsitzung: Aktuelle Stunden, Regierungserklärung zum IQB-Ländervergleich, Kita-Geld, Wattenmeer und eine digitale Agenda für Schleswig-Holstein
Zu seiner nächsten Tagung kommt der Landtag ab Mittwoch, 16. November, im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum der Debatten stehen zwei Aktuelle Stunden, eine Regierungserklärung zum Abschneiden Schleswig-Holsteins im IQB-Ländervergleich, das Kita-Geld, der Schutz des Nationalparks Wattenmeer und eine digitale Agenda für Schleswig-Holstein.

Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter www.sh-landtag.de aufgerufen werden.



Mittwoch, 16. November, 10 bis 18 Uhr

TOP 1 Aktuelle Stunde zum Ergebnis der Finanzverhandlungen von Land und Kommunen und zur Zustimmung von Innenminister Studt zu Plänen der SPD-Innenministerkonferenz, geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit je 45 Minuten

Finanzverhandlungen von Land und Kommunen: Schleswig-Holsteins Kommunen erhalten mehr Geld vom Land: Landesregierung und kommunale Spitzenverbände haben sich am 7. November auf ein neues Kommunalpaket geeinigt. Die Gemeinden bekommen 100 Millionen Euro, vor allem für die Integration von Flüchtlingen und die Sanierung von Krankenhäusern. Die rot-grün-blaue 2

Küstenkoalition will im Landtag darüber reden und hat eine Aktuelle Stunde zum „Ergebnis der Finanzverhandlungen zwischen Land und Kommunen“ beantragt. Das „Kommunalpaket III“ sieht vor, dass das Land den Gemeinden in den nächsten zwei Jahren 45 Millionen Euro zusätzlich für Flüchtlingsaufgaben zahlt. Das Geld fließt vor allem in die Aufnahme und Integration von Familiennachzüglern, für „begleitete unbegleitete“ minderjährige Ausländer, die in Begleitung von Tante, Onkel oder volljährigen Geschwister geflüchtet sind, sowie nachgeborene Kinder. Für diese Gruppe gewährte Schleswig-Holstein bisher keine Integrations- und Aufnahmepauschale.
Außerdem stockt das Land seinen Kosten-Anteil bei der Sanierung maroder Krankenhäuser über das Infrastruktur-Programm „Impuls“ auf. Bis ins Jahr 2030 sollen rund 50 Millionen Euro zusätzlich fließen. Die Kommunen waren in den vergangenen Monaten gegen das “Impuls“- Programm Sturm gelaufen, weil sie die Klinik-Sanierungen zur Hälfte zahlen sollen und sich finanziell dazu nicht in der Lage sehen. Für die individuelle Begleitung von Kindern mit Förderbedarf an Grundschulen gibt es 1,5 Millionen Euro extra aus dem Landeshaushalt. Zum Schuljahresbeginn hatten mehrere Kreise für einige behinderte Kinder keine Einzel-Betreuung im Rahmen der Schulbegleitung mehr bewilligt. Hintergrund war ein Streit mit dem Land über Zuständigkeiten und die Pflicht zur Kostenübernahme.
Für Konflikt-Potenzial sorgen in diesem Kontext auch die von der Landesregierung neu geschaffenen Schulassistenten. Sie sollen bei der Inklusion an Grundschulen helfen, aber die Schulbegleiter nicht ersetzen. Der Vorwurf von mehreren Seiten: Die Kreise sparen sich die Schulbegleiter, weil es nun Schulassistenten gibt. Mit dem „Kommunalpaket III“ verpflichten sich die Kommunen, Schulbegleitung in den Fällen zu bewilligen, in denen Förder- und Unterstützungsbedarf festgestellt wird, und erhalten dafür eine „höhere Ausgleichssumme“. Den jetzigen Finanzvereinbarungen zwischen Land und Kommunen waren Kommunalpakete in den Jahren 2013 und 2015 vorausgegangen.


Innenminister Studt bei der SPD-Innenministerkonferenz: Die Piraten nehmen die jüngste Konferenz der SPD-Innenminister in Deutschland zum Anlass, die dort vertretene Position des schleswig-holsteinischen Landesministers Stefan Studt zu diskutieren. So haben sich die Minister mit Zustimmung Studts Anfang Oktober in Norderstedt unter dem Titel „Sicherheit stärken – Freiheit bewahren“ unter anderem darauf verständigt, dass in Zukunft bereits ein Verdacht genügen soll, um Telefone mutmaßlicher Einbrecherbanden abzuhören.
Die acht SPD-Innenminister und -senatoren einigten sich auf ein Sechs-Punkte-Papier zur Bekämpfung der massiv gestiegenen Wohnungseinbruchskriminalität. Laut Studt solle der Straftatenkatalog in Paragraf 100a Strafprozessordnung (Telekommunikationsüberwachung) um Wohnungseinbruchsdiebstahl ergänzt werden. Das Bundeskriminalamt solle eine „Intensivtäterdatei Wohnungseinbruchskriminalität“ und eine Projektgruppe „Reisende Wohnungseinbrecher“ einrichten. Außerdem soll der Schutz von Polizeibeamten, Sanitätern und Katastrophenhelfern gegen Gewalt mit einer Ausweitung der Opferschutzregelungen verbessert werden. Die SPD-Minister kündigten ferner an, die Polizei weiter aufstocken zu wollen, damit sie in 3

der Fläche mehr Präsenz zeigen kann. Auch die Schutzausstattung der Beamten und ihre Bewaffnung sollen dem aktuellen Stand der Technik angepasst werden. Die Sozialdemokraten wollen weiterhin Cyber-Ermittlungen intensivieren, um extremistische Propaganda im Internet wirksam zu bekämpfen. Zudem müsse die überholte rechtliche Trennung von Telekommunikationsdiensten (Telefon) und Telemediendiensten (etwa WhatsApp oder Skype) überwunden werden.



TOP 9 Gesetz zur Aufhebung des Kita-Geldes, Gesetzentwurf der CDU (Drs. 18/4814), geplanter Aufruf 11:30 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Zwei Monate ist es her, dass die Nord-Ampel das Krippen-Geld auf den Weg gebracht hat. Ab Januar sollen Eltern von ein- bis dreijährigen Kita-Kindern monatlich um 100 Euro Beitragskosten entlastet werden. Dazu soll es nach dem Willen der CDU-Fraktion nicht kommen: Sie fordert, die neue Regelung ersatzlos zu streichen. Eine entsprechende Gesetzesvorlage reicherte die Union mit einem Alternativvorschlag an. So soll der Elternanteil auf zunächst 33 Prozent der Kosten begrenzt werden und bis 2025 schrittweise auf dann 25 Prozent sinken. Zudem strebt die CDU eine Erhöhung des Betriebskostenzuschusses für Kitas um 45 auf 115 Millionen Euro für 2017 an. Die in der Folge geplante weitere jährliche Absenkung in Höhe von je zwei Prozentpunkten würde den Landeshaushalt laut Union mit jeweils 7,5 Millionen Euro belasten. Weiterhin tritt die Union für ein kostenfreies Mittagessen ein – zunächst für Kinder aus sozialschwachen Familien, langfristig für alle. Die Kosten dafür betragen zunächst neun bis zehn Millionen.
Für das beschlossene Krippen-Geld hat die Landesregierung rund 23,4 Millionen Euro im Haushalt 2017 veranschlagt. Durchschnittlich 210 Euro pro Monat müssten Eltern für den Besuch einer Kindertagesstätte zahlen, rechnete Sozialministerin Kristin Alheit (SPD) bei der Verabschiedung der Änderung im Kita-Gesetz vor. Der 100-Euro-Zuschuss solle eine spürbare Entlastung für die Familien sein. CDU und Piraten protestierten im Plenum: Das Krippen-Geld sei falsch angelegt, die Kitas müssten grundsätzlich materiell und personell besser aufgestellt werden. Die Union warf der Nord-Ampel vor, „Wahlgeschenke“ zu verteilen.



TOP 7 Gesetz zum Schutz des Nationalparks Wattenmeer vor Ölbohrungen, Gesetzentwurf der PIRATEN (Drs. 18/4809), geplanter Aufruf 12:05 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Piratenfraktion will Probebohrungen im schleswig-holsteinischen Wattenmeer unmissverständlich gesetzlich verbieten. Hintergrund der Initiative sind Pläne der Deutsche Erdöl AG (DEA), Erkundungsbohrungen an drei Stellen in Schleswig-Holstein und westlich von Cuxhaven im niedersächsischen Wattenmeer vorzunehmen. Entsprechende Anträge für Erkundungsbohrungen hat das Unternehmen bereits gestellt, die Genehmigungen stehen noch aus. Die Piraten wollen jetzt einen Zusatz in das Nationalparkgesetz hineineinschreiben, der 4

klarstellt, dass unter die dort bereits verbotenen Ölbohrungen auch Bohrungen „zur Aufsuchung von Erdöl“ fallen. „Trotz aller Prüfungen, Auflagen und Vorkehrungen wären mit Ölbohrungen stets Restrisiken eines Unfalls katastrophalen Ausmaßes immanent verbunden, die im Nationalpark ausgeschlossen werden sollen, um das einzigartige Ökosystem vor irreversibler Schädigung zu bewahren“, begründen die Piraten ihren Änderungsentwurf für das Nationalparkgesetz. Sie sehen sich dabei vom Wissenschaftlichen Dienst des Landtages unterstützt. Die Rechtsexperten hätten klargestellt, dass auch Probebohrungen unter das grundsätzliche Verbot fielen. Die DEA hingegen, so die Piraten, vertrete unter Verweis auf eine Ministererklärung der Achten Trilateralen Regierungskonferenz zum Schutz des Wattenmeeres vom 22. Oktober 1997 eine andere Rechtsauffassung. Um juristische Streitigkeiten zu vermeiden, „ist eine Klarstellung des Gesetzes angezeigt“, heißt es in dem vorgelegten Entwurf zur Begründung.
Der Konzern vermutet in der Wattenmeer-Region insgesamt etwa 20 Millionen Tonnen Erdöl. Die Lagerstätte habe „ordentliches Potenzial“, hatte im März ein DEA-Sprecher bestätigt. Bei den Probebohrungen werde es „Null Einleitungen“ geben – die Förderungen des Öls werde von außerhalb des Nationalparks oder von der Bohr- und Förderinsel „Mittelplate“, die rund acht Kilometer vor der Westküste Schleswig-Holsteins im Wattenmeer liegt, aus geschehen. Dort wird seit 1987 Erdöl gefördert, den Angaben zufolge mehr als eine Million Tonnen jährlich. Die Öl- Ausbeutung von „Mittelplate“ aus ist umweltpolitisch umstritten. Das sensible Wattenmeer steht unter dem Schutz des Nationalparkgesetzes und ist Vogelschutzgebiet der Europäischen Union. Naturschützer kritisieren unter anderem, dass seit Beginn der Förderung die sieben Kilometer zwischen der Bohr- und Förderinsel und dem Festland bei Friedrichskoog im Kreis Dithmarschen komplett umgepflügt worden seien. Im Jahr 2010 hatte die damalige Landesregierung eine Verlängerung der bestehenden Ölförderung bis 2041 beschlossen.
Bei der öffentlichen Vorstellung des jetzt vorliegenden Gesetzentwurfs Ende Oktober warf der Fraktionsvorsitzende der Piraten, Patrick Breyer, der Landesregierung und insbesondere Umweltminister Robert Habeck (Grüne) vor, auf Zeit zu spielen. Habeck wolle die Entscheidung über eine Genehmigung der Anträge für Erkundungsbohrungen bis nach der Landtagswahl im Mai liegen lassen und sich so vor der Verantwortung drücken, sagte der Fraktionschef der Piraten.



TOP 13, 37 Kulturbericht 2013 – 2016 und Bericht zum Programm „Schule trifft Kultur – Kultur trifft Schule“, Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und den Abgeordneten des SSW (Drs. 18/4817), Bericht der Landesregierung (Drs. 18/4591), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Der Landtag widmet sich der kulturellen Landschaft in Schleswig-Holstein und will diesbezüglich zwei Regierungsberichte diskutieren. Kulturbericht: Wie steht es um die Kultur in Schleswig-Holstein? Das möchten SPD, Grüne sowie die Abgeordneten des SSW erfahren. Die Koalitionsfraktionen bitten die Landesregierung, mündlich zu berichten, wie sich die Kultur im Lande seit 2013 entwickelt hat. Vor drei Jahren hatte 5

das Ministerium für Justiz, Kultur und Europa den ersten Kulturbericht des Landes Schleswig- Holstein veröffentlicht. Darin wurde beispielsweise die Kulturpolitik als Standortfaktor thematisiert sowie die Förderbereiche des Landes, wie Theater, Museen, Bibliotheken oder Heimatpflege, vorgestellt und die Förderpraxis begründet.
Schule und Kultur: Die Landesregierung will kulturelle Bildung in Schleswig-Holstein nachhaltig stärken und erwägt, einzelne Teilbereiche des dreijährigen Modell-Programmes „Schule trifft Kultur – Kultur trifft Schule“ länger zu fördern. Das geht aus einem von der Koalitionsfraktion beantragten Bericht zu dem Projekt hervor. Bei „Schule trifft Kultur – Kultur trifft Schule“ beraten Lehrer und Kunstschaffende (sogenannte Kulturvermittler) gemeinsam Schulen, Kulturinstitutionen und Künstler bei der Planung und Umsetzung von Aktivitäten der kulturellen Bildung in Schulen. Zudem setzen die Kunstschaffenden eigene Projekte in Schulen um. Das Programm startete 2015 und wird vom Ministerium für Justiz, Kultur und Europa, dem Ministerium für Schule und Berufsbildung sowie der Mercator-Stiftung getragen. Das Land beteiligt sich dabei mit 500.000 Euro.
In der ersten Phase, die im Februar 2016 abgeschlossen wurde, wurden die 47 Künstler und 22 Lehrer zu „Kulturvermittlern“ ausgebildet (ursprünglich waren je 60 vorgesehen). In Rahmen der Qualifizierung gab es 37 Projekte an 30 Schulen, heißt es in einer Pressemitteilung des Kulturministeriums. Beteiligt waren Grundschulen und Gymnasien; die Projekte richteten sich an alle Altersstufen. Inzwischen beraten die „Kulturvermittler“ vor Ort in den Kreisen und kreisfreien Städten. Eine Auswertung zu den ersten Projekten läuft. „Als Trend scheint sich zu bestätigen, dass die generelle Bewertung positiv ist“, schreibt die Regierung. Damit sich „Schule trifft Kultur – Kultur trifft Schule“ nachhaltig auswirkt, sind die beteiligten Ministerien im Gespräch mit der Mercator-Stiftung. „Ein erweiterter Förderzeitraum für einzelne Teilbereiche wird angestrebt“, heißt es im Regierungsbericht.



TOP 8, Gesetz zur Neuordnung der Hochschulmedizin, Gesetzentwurf der Landesregierung, (Drs. 18/4813), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Mit einer Novelle des Hochschulmedizingesetzes will Wissenschaftsministerin Kristin Alheit (SPD) die Zukunft der Spitzenmedizin und die Strukturen in Forschung und Lehre vorantreiben. So soll mit dem Anfang November vorgestellten Entwurf das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) rechtlich und organisatorisch neu aufgestellt werden. Ein Ziel ist es dabei, die Verantwortungsbereiche und die Zusammenarbeit der beiden Standorte Kiel und Lübeck zu verbessern. Forschung und Lehre sollen innerhalb des Vorstandes des Uniklinikums durch zwei hauptamtliche Dekane gestärkt werden. Der Vorstand würde damit von drei auf fünf Mitglieder vergrößert. In diesem Zuge greift der Entwurf mit der vorgesehenen Abschaffung des Medizinischen Ausschusses eine Empfehlung des Wissenschaftsrates auf. Die Aufgaben des Gremiums sollen auf die hauptamtlichen Dekane, das Klinikum, die neu zu schaffende Universitätsmedizinversammlung und das für Wissenschaft zuständige Ministerium verlagert werden. 6

Weitere Punkte des dem Landtag in Erster Lesung vorliegenden Gesetzentwurfs: Die beiden Standorte des UKSH werden durch die Schaffung zweier standortbezogener Campi als rechtlich unselbständige Anstalten in einer Art Holding unabhängiger aufgestellt.
Das Hochschulmedizingesetz sei nach der Konsolidierung der Hochschulfinanzen und der Novelle des Hochschulgesetzes der dritte Pfeiler bei der Neuordnung der Hochschullandschaft, sagte Ministerin Alheit bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs. Sie bezeichnete die Inhalte als guten Kompromiss, der alle Interessen berücksichtige. Neben dem universitären Bereich soll das UKSH in seiner fusionierten Form „unangetastet und von überragender Bedeutung für die Krankenversorgung bleiben“, heißt es in dem Gesetzentwurf. Der Vorstand des UKSH sei frei darin, Organisationseinheiten und Funktionen zu benennen und Professoren in der klinischen Medizin Aufgaben in der Krankenversorgung zu übertragen.
Kritik an dem Entwurf übte die Ärztegewerkschaft Marburger Bund. Der Vorsitzende des schleswig-holsteinischen Landesverbandes Henrik Herrmann befürchtet einen Eingriff in die Freiheit des Ärzteberufes durch einem Passus in dem Papier, wonach die UKSH-Mitarbeiter „bei der Wahrnehmung der Aufgaben in der Krankenversorgung dem Direktionsrecht des Vorstands des Klinikums unterliegen“. Die Erteilung von Weisungen im Rahmen der Krankenversorgung sei mit dem Berufsrecht der Ärzte unvereinbar, so Herrmann: „Der ärztliche Beruf ist seiner Natur nach ein freier Beruf, der in der Patientenversorgung nicht weisungsgebunden ist.“



TOP 15, Bundesratsinitiative zur Wohnimmobilien-Kreditrichtlinie beitreten, Antrag der FDP (Drs. 18/4821), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die FDP im Kieler Landtag will Häuslebauern und -käufern den Traum vom Eigenheim wieder einfacher erfüllbar machen. Schleswig-Holstein soll sich einer Bundesratsinitiative anschließen, mit der sich Baden-Württemberg, Hessen und Bayern gegen verschärfte Regeln für die Kredit- Vergabe wenden. Hintergrund: Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat im März eine EU- Richtlinie, die strengere Regeln für Wohnimmobilien-Darlehen vorsieht, in nationales Recht umgesetzt (Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilien-Kreditrichtlinie). Die EU will damit den Verbraucherschutz stärken und vermeiden, dass sich Verbraucher bei Immobilien-Krediten überheben und eine Immobilien-Blase wie in den USA entsteht.
Der Vorwurf von Sparkassen- sowie Genossenschaftsbanken: Maas sei übers Ziel hinaus geschossen und habe die Richtlinie schärfer ausgelegt als in Brüssel beabsichtigt. Sein Gesetz dämpfe die Kredit-Vergabe. Vor allem ältere Menschen und junge Familie kommen schwerer an Immobilien-Darlehen, ergab die vierteljährliche Umfrage zum Kreditgeschäft (Bank Lending Survey) in Deutschland im zweiten Quartal 2016. Der Grund: Das Augenmerk orientiert sich nicht mehr so stark am Wert der Immobilie, sondern liegt verstärkt auf der Zahlungsfähigkeit des Kreditnehmers – etwa zu der Frage: Wird ein Rentner noch in der Lage sein, Raten zu zahlen? Das heißt, Banken sollen Immobilien-Darlehen nur genehmigen, wenn das Einkommen des Kunden zur Abzahlung zu Lebzeiten ausreicht – und zwar über die gesamte Laufzeit des Kredits. 7

Die Banken dürfen sich nicht mehr darauf verlassen, dass sie im Fall einer Zahlungsunfähigkeit des Kunden dessen Immobilie als Sicherheit haben. Die FDP-Fraktion fordert nun, die „Kreditvergabe sinnvoll zu regeln“ und die neue Wohnimmobilien-Kreditrichtlinie zu ändern.



TOP 22, 23, 30 Umsetzung der Resolution des 14. Parlamentsforums Südliche Ostsee und der Resolution der 25. Ostseeparlamentarierkonferenz sowie Ostseebericht 2016, Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und den Abgeordneten des SSW (Drs. 18/4843 und 18/4844), Bericht der Landesregierung (Drs. 18/4397) sowie Bericht und Beschlussempfehlung des Europaausschusses (Drs. 18/4639), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Europapolitiker beraten über die Ostsee-Aktivitäten des Landtages. Im Zentrum stehen die engen Kontakte zu anderen Anrainer-Regionen.
Schwerpunkt 1 – die Ostsee-Parlamentarierkonferenz: Die Regionen rund um die Ostsee sollen auf dem Gebiet der Arbeitsmarkt- und der Bildungspolitik enger zusammenarbeiten. Das haben die rund 200 Teilnehmer der Ostsee-Parlamentarierkonferenz gefordert, die Ende August für drei Tage in der lettischen Hauptstadt Riga zusammengekommen sind. Der Schleswig-Holsteinische Landtag war mit sechs Abgeordneten aus allen Fraktionen vertreten. In ihrer Abschlussresolution rufen die Parlamentarier die Regierungen und die EU zum Handeln auf. Ziel ist ein gemeinsamer Arbeitsmarkt rund um das baltische Meer. So sollen die Schul-, Studien- und Berufsabschlüsse angeglichen werden. Die Staaten sollen akademische und berufliche Qualifikationen grenzübergreifend anerkennen. Zudem sollen die nationalen und regionalen Verantwortungsträger die Mobilität der Arbeitnehmer in Grenzregionen verbessern und die Abwanderung gut ausgebildeter Menschen bekämpfen. Damit stemmen sich die Ostseepolitiker gegen einen Trend, der vor allem den baltischen Staaten und Polen zu schaffen macht: Junge, gut ausgebildete Menschen finden in ihrer Heimat keine Arbeit und ziehen in reichere Regionen.
Die 1991 eingerichtete Konferenz feierte zudem das silberne Jubiläum: Die Ostseeparlamentarier trafen sich zum 25. Mal. Die Teilnehmer kommen aus elf nationalen und weiteren regionalen Parlamenten. Die Konferenz ist eine Plattform für den parlamentarischen Dialog. Die Arbeit im Jahresverlauf wird von einem ständigen Ausschuss wahrgenommen. Das nächste Treffen ist für 2017 in Hamburg geplant.

Schwerpunkt 2 – Parlamentsforum Südliche Ostsee: Die Landwirtschaft muss sich an „die gewandelten gesellschaftlichen Anforderungen“ anpassen. Das ist eine Kernforderung des Parlamentsforums Südliche Ostsee, das Mitte Juni im Landeshaus getagt hat. Die Regionalpolitiker aus Deutschland, Polen, Russland und Schweden rufen dazu auf, das Tierwohl, den Klimaschutz und die biologische Vielfalt verstärkt in den Blick zu nehmen. Die Abgeordneten diskutierten mit Wissenschaftlern und erarbeiteten eine zehnseitige Abschlussresolution mit dem 8

Fokus auf Land-, Fischerei- und Ernährungswirtschaft. Darin fordern sie die EU sowie die nationalen und regionalen Regierungen auf, ihre Agrarförderung nach dem Prinzip „öffentliche Gelder für öffentliche Güter“ auszurichten. Der „schonende Umgang mit Boden, Wasser und Luft“ müsse im Zentrum stehen. Zudem soll es nach Willen der rund 70 Teilnehmer eine EU-weite Kennzeichnungspflicht für Produkte geben, die von Tieren stammen, die mit gentechnisch veränderten Pflanzen gefüttert wurden. Außerdem auf der Forderungsliste: Weniger Grünlandumbruch, Re-Naturierung von Mooren sowie ein Zertifizierungssystem für Erzeugnisse aus nachhaltiger Produktion.
Das Parlamentsforum Südliche Ostsee kommt seit 2003 einmal im Jahr zusammen. Mit dabei sind die Landesparlamente von Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern, die Sejmiks der polnischen Wojewodschaften Pommern, Westpommern und Ermland-Masuren, das Regionalparlament der südschwedischen Region Schonen sowie die Gebietsduma des russischen Kaliningrad.
Schwerpunkt 3 – Ostseebericht: Außerdem nimmt der Landtag den Ostseebericht der Landesregierung abschließend zur Kenntnis. Laut dem 143 Seiten starken Papier stehen die Ostsee-Anrainer derzeit vor großen Herausforderungen. Als Beispiele werden die Bedrohung der internationalen Zusammenarbeit durch Rechtspopulismus, die Flüchtlingskrise, die Grenzkontrollen zwischen Deutschland und Dänemark und die Ukraine-Russland-Krise angeführt.
Der Bericht erinnert vor diesem Hintergrund nicht nur an die wirtschaftliche Bedeutung der Ostseekooperation, sondern betont auch deren friedenspolitische Dimension. Über die grundsätzlichen Überlegungen hinaus bietet das Papier einen Überblick über die politischen Handlungsfelder in der Region. Es befasst sich mit den Finanzierungsinstrumenten der EU, mit dem Nutzen von regionalen Kooperationen sowie der fachpolitischen Zusammenarbeit in Bereichen wie Meeresschutz, Universitäten und Straßenverkehr.



Donnerstag, 17. November, 10 bis 18 Uhr

TOP 2 Regierungserklärung „Schleswig-Holstein im IQB-Ländervergleich an der Spitze“, geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 105 Minuten

Die Topleistungen der Neuntklässler im Land in den Schulfächern Deutsch und Englisch veranlassen Bildungsministerin Britta Ernst (SPD) zu einer Regierungserklärung. Bei der der jüngsten Studie des Berliner Instituts zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (kurz IQB- Bildungstrend) schnellten Schleswig-Holsteins Schüler unter die Top 3 in Deutschland – Seite an Seite mit den unions-geführten, traditionell auf Leistung setzenden Bayern und Sachsen. Der IQB-Report ist eine regionale Ergänzung zum internationalen PISA-Test der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Er vergleicht aktuelle Daten mit dem ersten 9

Neuntklässler-Test in Deutsch und Englisch von 2008/2009. Schleswig-Holstein belegt jetzt im Bereich Hör- und Leseverständnis in der Fremdsprache Englisch aus dem Mittelfeld kommend den zweiten Rang hinter Bayern. In Deutsch verbesserten sich die Schüler vor allem in den Kompetenzbereichen „Lesen, Zuhören und Orthografie“ und machten hier im Vergleich zu vor acht Jahren den deutlichsten Sprung nach vorn auf Platz drei.
Die Ende Oktober veröffentlichten Ergebnisse des Bildungsvergleichs 2015 führte Ministerin Ernst in einer ersten Stellungnahme auch auf die neue Schulstruktur mit Gymnasien und Gemeinschaftsschulen in Schleswig-Holstein zurück. Das akzeptierte Zwei-Säulen-Modell biete einen guten Rahmen, um sich auf die Verbesserung der Qualität zu konzentrieren, sagte die Schulministerin. Sie lobte zudem den Fortbildungsfleiß der Lehrer im Norden. Von den Befragten sagten 87 Prozent, sie nähmen regelmäßig an Fortbildungen teil. Das Berliner Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen organisiert den Ländervergleich seit 2008. Nach Angaben des Ausrichters nahmen diesmal mehr als 37.000 Mädchen und Jungen der 9. Jahrgangsstufe aus über 1.700 Schulen teil. Vor acht Jahren waren es ähnlich viele.
Die Regierungserklärung zur Bildung ist in dieser Wahlperiode die 15. Wortergreifung der Nord- Ampel dieser Art. In der vergangenen 17. Wahlperiode (2009 bis 2012) hatte die Landesregierung insgesamt sechs Regierungserklärungen auf die Agenda gehoben.



TOP 12 Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung auf den Weg bringen, Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und den Abgeordneten des SSW (Drs. 18/4732), Änderungsantrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/4756), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

SPD, Grüne, Piraten und SSW wollen die berufliche Bildung neu organisieren und dazu die nächsten Schritte zum Aufbau eines Schleswig-Holsteinischen Instituts für berufliche Bildung (SHIBB) einleiten. Das SHIBB ist bereits seit 2014 in der Diskussion. Im Juni 2016 wurde ein von der Landesregierung in Auftrag gegebenes Gutachten zu möglichen Aufgaben sowie Rechts- und Organisationsformen der Einrichtung vorgelegt. Nun wollen die Fraktionen von SPD, Grünen, Piraten und SSW die Regierung mit der Vorbereitung des SHIBB beauftragen. Schwerpunkte sollen dabei sein: Konzipierung eines „Errichtungszeitplanes“, Vorbereitung notwendiger Gesetzesänderungen, Erarbeitung einer Organisationsstruktur sowie die Festlegungen über die Zusammensetzung und Aufgaben eines Kuratoriums. Die CDU ist auch dafür und ergänzt in ihrem nahezu wortgleichen Änderungsantrag, dass „Vertreter der berufsbildenden Schulen“ in die Erarbeitung der Organisationsstruktur einbezogen werden sollen.
Hamburg verfügt bereits seit 2007 über ein Institut für Berufliche Bildung (HIBB) als eigenständiger Landesbetrieb der Behörde für Schule und Berufsbildung. Im Diskussionsprozess in Schleswig- Holstein war das HIBB immer wieder als mögliches Vorbild genannt worden. Es umfasst die 44 staatlichen berufsbildenden Schulen und die Zentrale. Aufgaben der HIBB-Zentrale sind die 10

Steuerung, Beratung und Unterstützung der Schulen sowie die Weiterentwicklung der beruflichen Bildung und die Schulaufsicht.



TOP 10 Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes, Gesetzentwurf der CDU, (Drs. 18/4686), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Gemeinden in Schleswig-Holstein sollen nach Ansicht der CDU-Fraktion wieder selbst entscheiden, ob sie die Anlieger für den Ausbau von Straßen vor ihrer Haustür zur Kasse bitten. Mit ihrem Antrag zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes will die Union die von SPD, Grünen und SSW zu Beginn dieser Legislaturperiode wieder eingeführte Pflichtbeteiligung an den Ausbaubeiträgen rückgängig machen. „Die Verantwortlichen vor Ort wissen am besten, welches Finanzierungsmodell in ihrer Gemeinde das Richtige ist“, sagt die Innenpolitikerin der Union, Petra Nicolaisen. Für manche Gemeinden sei die Erhebung dieser sogenannten Straßenausbaubeiträge der richtige Weg. Deshalb gehöre die Entscheidung auch in die Hände der kommunalen Selbstverwaltung, so Nicolaisen. In mehreren Medienberichten waren in den vergangenen Monaten die Ausbaubeiträge und deren Höhe publik gemacht worden.



TOP 18, 29 Kein Ausreisezentrum in Schleswig-Holstein, Integrationsgesetz des Bundes umsetzen, Antrag der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/4824), Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und den Abgeordneten des SSW (Drs. 18/4853), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 40 Minuten

Die Landesregierung plant, in Boostedt eine Landesunterkunft für Ausreisepflichtige einzurichten. Ende Oktober hatte sich der Zuwanderungsbeauftragte des Landes, Stefan Schmidt, dagegen ausgesprochen und auf Erfahrungen mit dem Ausreisezentrum in Neumünster vor zehn Jahren verwiesen. Die Piratenfraktion greift Schmidts Argumente und Zahlen jetzt auf und fordert von der Regierung, von dem geplanten Ausreisezentrum abzusehen. So habe sich im Nachhinein gezeigt, dass das Neumünsteraner Ausreisezentrum nicht effektiv war. Nur neun Prozent der Ausländer, die sich dort aufhalten mussten, seien freiwillig ausgereist, drei Prozent wurden abgeschoben. Aktuelle Zahlen hingegen belegten, dass die Ausreise von Ausländern auch ohne ein entsprechendes Zentrum effektiv vonstattenginge. In der ersten Jahreshälfte habe das Land 570 Ausländer abgeschoben, acht weniger, als im gesamten Jahr 2015. Zudem habe es von Januar bis August 948 freiwillige Ausreisen gegeben. Das gehe aus Antworten auf Kleine Anfragen von CDU und FDP hervor. Neben mangelnder Effizienz gehen die Piraten zudem davon aus, dass ein Ausreisezentrum die Verwaltungen nicht entlasten würde. Die Ausländerbehörden der Kommunen würden bereits jetzt vom Landesamt für Ausländerangelegenheiten unterstützt. Außerdem stelle die Unterbringung in einem Ausreisezentrum für die betroffenen Personen eine Belastung dar, die 11

sie aus ihrem Lebensumfeld reißen könnte. Auch der Kontakt zu haupt- und ehrenamtlichen Helfern stehe auf dem Spiel und die Ausländer könnten möglicherweise stigmatisiert werden.
Neben der Forderung der Piraten, das geplante Ausreisezentrum zu verhindern, beschäftigt das Parlament sich auch mit dem Integrationsgesetz des Bundes. Das Gesetzt enthält die „3+2- Regelung“ für Ausbildungsverhältnisse. Danach sollen ausbildungsfähige und -willige Geflüchtete auch dann eine Berufsausbildung machen können, wenn sie keine sichere Bleibeperspektive haben. Die regierungstragenden Fraktionen fordern von der Landesregierung, sich beim Bund dafür einzusetzen, dass diese Regel auch tatsächlich in der Praxis angewendet wird. Bisher verweigerten die Ausländerbehörden vor allem afghanischen Geflüchteten eine Duldung, so dass sie die Voraussetzungen für eine Ausbildung nicht erfüllen könnten. Das widerspräche den Zielsetzungen des Integrationsgesetzes.
Die „3+2-Regelung“ wurde insbesondere auf Wunsch des Handwerks und der Industrie- und Handelskammer in das Gesetz aufgenommen. Konkret besagt sie, dass Geduldete für die Dauer der Berufsausbildung und eine anschließende Beschäftigung von zwei Jahren ein Bleiberecht erhalten. Finden die Geflüchteten keine direkte Anschlussbeschäftigung, bekommen sie weitere sechs Monate Zeit, sich einen Arbeitsplatz zu suchen. Auch die bisherige Altersgrenze von 21 Jahren für den Beginn der Ausbildung wird komplett aufgehoben, da viele Geflüchtete älter sind. In bestimmten Regionen, zum Beispiel in Niedersachsen, verzichtet die Bundesagentur für Arbeit außerdem für drei Jahre auf die Vorrangprüfung. Damit können Asylbewerber und Geduldete bereits nach drei Monaten Aufenthalt in Deutschland eine Beschäftigung aufnehmen, ohne dass geprüft wird, ob ein deutscher oder EU-Bewerber für den Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Auch eine Tätigkeit in der Zeitarbeit ist bereits nach drei Monaten möglich. Bislang galt: Asylbewerber und geduldete Flüchtlinge durften einen Job nur dann annehmen, wenn kein Deutscher oder EU- Bürger für den Job infrage kommt.



TOP 21 Rechte von trans- und intersexuellen Menschen stärken, Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und den Abgeordneten des SSW (Drs. 18/4842), geplanter Aufruf 16:15 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

SPD, Grüne und SSW fordern mehr Rechte für transsexuelle und intersexuelle Menschen. Mit einem vorgelegten Acht-Punkte-Plan drängen sie darauf, das Transsexuellengesetz zu reformieren. Im Kern geht es darum, die Bedingungen für Namensänderungen und die Anpassung des eingetragenen Geschlechts zu verbessern. Außerdem wollen sie erreichen, dass Transsexualität von der Liste psychischer Krankheiten bei der Weltgesundheitsorganisation WHO gestrichen wird. Die Koalitionsfraktionen setzen sich unter anderem dafür ein, dass Vornamen und Angaben zum Geschlecht ohne erniedrigende Begutachtung geändert werden können und „zur rechtlichen Bestimmung des Geschlechts (…) das subjektive Empfinden des betroffenen Menschen ausschlaggebend ist“. Sie begründen ihre Forderungen mit einem Urteil des 12

Bundesverfassungsgerichts von 2011. Teile des Transsexuellengesetzes wurden in der Entscheidung als diskriminierend eingestuft.
Während sich Transsexuelle dem anderen Geschlecht zugehörig fühlen, ist das Geschlecht bei Intersexuellen von Geburt an nicht eindeutig. Schätzungen zufolge haben zwischen 1995 und 2014 knapp 17.300 Menschen ihren Vornamen und ihr Geschlecht ändern lassen.



TOP 24 Tierschutz stärken – Landesbeauftragte(r) für den Tierschutz, Antrag der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/4848), geplanter Aufruf 16:50 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten

Die Piraten fordern einen Tierschutzbeauftragten für Schleswig-Holstein. In fünf Bundesländern gibt es den bereits: In Baden-Württemberg, Berlin, Hessen, Sachsen-Anhalt und das Saarland setzt sich ein Beauftragter für das Tierwohl ein. Nach diesen Vorbildern drängt die Oppositionsfraktion hierzulande ebenfalls auf eine Anlaufstelle, die sich um Nutztiere, aber auch um Haustiere und Versuchstiere kümmern soll. Einen Ombudsmann für Tierhaltung in der Landwirtschaft gibt es seit 2014. Laut den Piraten soll eine enge Zusammenarbeit der Landes- Tierschutzbeauftragten auch „die Umsetzung des Tierschutzes im Bund fördern“. Dem vorliegenden Antrag zufolge soll der geforderte Beauftragte ein abgeschlossenes Studium zum Veterinärmediziner und die Befähigung für den amtstierärztlichen Dienst mitbringen.



Freitag, 18. November, 10 bis 13 Uhr

TOP 26 Digitale Agenda für Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/4850), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 40 Minuten

Zunehmend verändert die Digitalisierung die Berufswelt, den Bildungsbereich, die Verwaltung oder das Privatleben des Einzelnen – und damit das Zusammenspiel der Gesellschaft. Vor diesem Hintergrund fordern die Liberalen die Verabschiedung einer digitalen Agenda für Schleswig- Holstein, die die Umwälzungen mit klaren Regeln und Zielen in feste Bahnen lenken soll. Neun verschiedene Handlungsbereiche listet die FDP dafür auf. Mit Blick auf die Verwaltung will die FDP unter anderem die papierlose Kommunikation zwischen Bürgern und Beamten weiter ausbauen. Zudem sollen möglichst schnell sämtliche Einrichtungen und Liegenschaften, für die das Land zuständig ist, mit offenen W-LAN-Zugängen ausgestattet werden.
Das Land hat bereits einige Schritte in Richtung Digitalisierung unternommen und ist dabei, die Versorgung des Landes mit “schnellem Internet“ zu forcieren. Zuletzt hat der Landtag ein von der Landesregierung vorgelegtes Gesetz verabschiedet, mit dem die Digitalisierung der Personalakten von 65.000 Landesbediensteten geregelt wird. Darüber hinaus hat die Landesregierung im 13

Oktober einen Gesetzentwurf ins Parlament eingebracht, mit dem das sogenannte E-Government weiter ausgebaut werden soll.



TOP 20 Parität in der gesetzlichen Krankenversicherung, Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und den Abgeordneten des SSW (Drs. 18/4841), geplanter Aufruf 10:40 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Das Krankenversicherungssystem in Deutschland muss überholt werden – diese Forderung erheben die regierungstragenden Fraktionen. SPD, Grüne und SSW setzen sich für eine „solidarisch finanzierte Gesundheitsversorgung“ ein, in der die Finanzierung der Krankenversicherung wieder paritätisch ist. Auch für eine Bürgerversicherung für Gesundheit und Pflege machen sich die Koalitionsfraktionen stark. Zurzeit ist der allgemeine Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung laut Gesetzeslage bei 14,6 Prozent eingefroren und damit auch der Anteil von 7,3 Prozent der Arbeitgeber. Kostensteigerungen im Gesundheitswesen müssen die Kassenmitglieder allein über die Zusatzbeiträge schultern. Damit soll nun Schluss sein, da die Regelung „verteilungspolitisch ungerecht und ordnungspolitisch falsch ist“, meinen SPD, Grüne und SSW. Sie fordern, dass eine vollständige Parität wiederhergestellt wird und die Arbeitgeber die Hälfte aller Kosten tragen. Dafür soll sich der Landtag sowohl bei der Bundesregierung als auch im Bundesrat einsetzen. Die Zusatzbeiträge der Versicherten können je nach Einkommen bis zu 560 Euro jährlich betragen. Das führt nach Ansicht der regierungstragenden Fraktionen dazu, dass die Krankenkassen in einen Kostenwettbewerb um wettbewerbsförderliche Beiträge gezwungen werden. Sie wünschen sich „Versorgungsqualität und Versichertennähe statt wettbewerblicher Beitragssätze“.
Eine Bürgerversicherung, für die sich die Koalitionsfraktionen aussprechen, würde das duale System in Deutschland mit gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen ablösen. Die Beiträge wären ausschließlich vom Einkommen abhängig, nicht vom Gesundheitszustand des Versicherten. Alle Bürger würden in dasselbe System einzahlen – Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils hälftig – und allen der gleiche Leistungskatalog zur Verfügung stehen. Privatversicherungen könnten dann möglicherweise nur noch als Anbieter von Zusatzversicherungen fungieren für Menschen, denen das Grundpaket der Bürgerversicherung nicht reicht. Bisher setzen sich auf Bundesebene SPD, Grüne und Linke für die „eine Versicherung für alle“ ein. 14

TOP 14 Baustellenkoordinator für Norddeutschland , Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/4820), geplanter Aufruf 11:15 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die FDP-Landtagsfraktion will für Norddeutschland ein länderübergreifendes Baustellen- Management aus einer Hand. Schleswig-Holstein soll sich mit Hamburg, Niedersachsen, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern auf einen gemeinsamen Baustellen-Koordinator verständigen. Die Liberalen hatten bereits im März 2016 einen länderübergreifenden Projektkoordinator für den Ausbau der Autobahn 20 gefordert. Sie scheiterten aber mit ihrem Vorstoß im Plenum. Viele große Verkehrsprojekte im Norden betreffen mehrere Bundesländer – etwa der Ausbau der Autobahnen 7 und 20.
Auch der ADAC forderte jüngst einen einheitlichen Baustellenkoordinator für ganz Norddeutschland. Zwar werde das langfristig geplante Großprojekt A7-Ausbau sehr gut koordiniert, sagte ein Sprecher des Automobilclubs, was jedoch fehle, sei die Abstimmung mit kurzfristigen Maßnahmen, die wie die Instandsetzung der A1 nach Kassenlage vorgenommen würden. Zuvor hatte auch der Auto Club Europa (ACE) die mangelnde Koordination der Baustellen in der Metropolregion Hamburg kritisiert.



TOP 16 Infrastrukturgesellschaft Verkehr ablehnen, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/4822), geplanter Aufruf 11:50 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Eine zentrale Gesellschaft soll künftig Deutschlands Fernstraßen finanzieren, planen, bauen und erhalten. Das haben Länder und Bund Mitte Oktober vereinbart – zum Verdruss der FDP im Kieler Landtag. Sie stellt sich weiter gegen eine “Infrastrukturgesellschaft Verkehr“. Der Schleswig- Holsteinische Landtag soll sich dafür aussprechen, „die Auftragsverwaltung des Bundes für die Bundesfernstraßen und die Bundesstraßen durch die Länder beizubehalten“, schreiben die Liberalen in ihrem Antrag. Derzeit werden Fernstraßen in Deutschland vom Bund finanziert, aber der Bau, die Planung und der Betrieb sind Landesangelegenheit. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) will die Zuständigkeiten im Straßenbau neu ordnen und damit die Auftragsverwaltung effizienter machen. Er kritisiert den Planungsstau bei Verkehrsprojekten in mehreren Bundesländern, darunter Schleswig-Holstein.
Der Kieler Landtag hatte bereits im September 2015 auf FDP-Initiative über Dobrindts Pläne für eine Bundesautobahngesellschaft diskutiert. Neben den Liberalen sprachen sich auch SPD, Piraten und SSW gegen eine zentrale Einrichtung aus. Regionale Kenntnisse seien nicht zu unterschätzen, hieß es zum Beispiel. CDU und Grüne hoben hingegen die Vorteile einer Fernstraßengesellschaft hervor – etwa die Projekt-Bündelung in einer Hand.
Im Zuge der Neuregelungen der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern im Oktober 2016 gab es einen Kursschwenk bei den Ländern: Sie akzeptierten die von ihnen zuvor abgelehnten Pläne Dobrindts. Schleswig-Holsteins Verkehrsminister Reinhard Meyer (SPD) sprach von einer „dicken Kröte“ für Schleswig-Holstein „im Interesse der Gesamtlösung“. Das 15

Bundesverkehrsministerium will für die „Infrastrukturgesellschaft Verkehr“ noch in dieser Wahlperiode auf Bundesebene – also bis Herbst 2017 – gesetzliche Grundlagen schaffen. Der Eingriff in die Bund-Länder-Beziehungen bedarf einer Grundgesetzänderung und ist nur mit Zustimmung der Länder im Bundesrat möglich.



TOP 40 Bericht zur Evaluierung des Tariftreue- und Vergabegesetzes, Bericht der Landesregierung (Drs. 18/4800) geplanter Aufruf 12:30 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Der Mindestlohn soll im Norden weiter steigen, wenn Land und Kommunen Aufträge vergeben. Obwohl Experten in einem 80.000 Euro teuren Gutachten empfehlen, die unterste Lohngrenze bei 9,18 Euro einzufrieren, will die Regierung ganz bewusst davon abweichen. Für Mitarbeiter von Firmen, die öffentliche Aufträge erledigen, soll der Mindestlohn in Schleswig-Holstein auf fast zehn Euro steigen, wie Arbeitsminister Reinhard Meyer (SPD) Ende Oktober ankündigte. Geplant ist eine Anhebung des sogenannten vergaberechtlichen Mindestlohns von 9,18 auf 9,99 Euro zum 1. Februar 2017. Anlass der Ankündigung war die von Gutachtern vorgelegte Bewertung des im Sommer 2013 in Kraft getretenen Tariftreue- und Vergabegesetzes. Hierzu wurden die Antworten von 184 öffentlichen Einrichtungen und 427 Unternehmen ausgewertet. Meyer zufolge gaben 90 Prozent der befragten Betriebe an, sie hätten nach Einführung des Mindestlohns keine Lohnanpassungen vornehmen müssen – weil sie ohnehin schon mindestens so viel gezahlt hatten. Ausnahmen seien nur Branchen aus dem Niedriglohnsektor wie Wachdienste oder Gebäudereinigung. 80 Prozent der Vergabestellen und Firmen hätten zudem angegeben, infolge der 2013 in Kraft getretenen Regelungen im Tariftreue- und Vergabegesetz hätten sich die Angebotspreise nicht verändert.
Wenn alles so kommt wie geplant, wird es ab Februar 2017 im Norden Mindestlöhne in drei verschiedenen Höhen geben: 8,84 Euro (gesetzlicher Mindestlohn in Deutschland), 9,18 Euro für Empfänger von Zuwendungen des Landes und 9,99 Euro bei öffentlichen Aufträgen. Aufnehmen will Wirtschaftsminister Meyer die Gutachterempfehlungen, das Tariftreue- und Vergabegesetz verständlicher zu schreiben und die Umsetzung weniger bürokratisch zu gestalten. Die Betriebe klagen laut dem Gutachten über Fachkräftemangel und zu hohe Bürokratie. Die Umfrage ergab, dass 94,5 Prozent der öffentlichen Auftraggeber und „durchweg“ alle Unternehmen vom Gesetz zusätzlich mit bürokratischem Aufwand belastet werden. Der durchschnittliche zusätzliche Aufwand beträgt in Firmen etwa 25 Prozent, erreicht vereinzelt aber Spitzenwerte von bis zu 100 Prozent.
Auch die Verständlichkeit und Praktikabilität des Tariftreue-und Vergabegesetzes „wird sowohl von Seiten der Vergabestellen als auch der Unternehmen überwiegend kritisch beurteilt – knapp 60 Prozent der öffentlichen Auftraggeber und 53 Prozent der befragten Unternehmen bewerteten diese als ‚ungenügend‘ oder ‚ausreichend‘“, heißt es in dem Bericht, der dem Plenum zur Beratung vorliegt. Besonders kleine Unternehmen beteiligten sich weniger an öffentlichen Ausschreibungen. Dem Ministerium zufolge beträgt der Rückgang hier etwa 20 Prozent. 16

Hinweis: Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter sh- landtag.de unter plenum-online. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten. Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitverfolgt werden unter www.ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter www.okkiel.de. 17

Reihenfolge der Beratung der 47. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt. Im Falle von Anträgen zu einer Fragestunde oder einer Aktuellen Stunde erfolgt eine Anpassung der Reihenfolge der Beratung.
angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 16. November 2016 1 Aktuelle Stunde "Ergebnis der Finanzverhandlungen zwischen Land 90 10:00 und Kommunen" und "Zustimmung des Innenminister Studt zu Plänen der SPD- Innenministerkonferenz u.a. zur Ausweitung von Überwachungsmaßnahmen" 9 Gesetz zur Aufhebung des Kita-Geldes 35 11:30 7 Gesetz zum Schutz des Nationalparks Wattenmeer vor Ölbohrungen 35 12:05 11 Beobachterstatus für das Land Schleswig-Holstein im Nordischen Rat 0 12:40
13 + Kulturbericht 2013 - 2016 und Bericht zum Programm „Schule trifft 35 15:00 37 Kultur – Kultur trifft Schule“ 8 Gesetz zur Neuordnung der Hochschulmedizin 35 15:35 15 Kreditvergabe sinnvoll regeln - Bundesratsinitiative zur 35 16:10 Wohnimmobilienkreditrichtlinie beitreten 22 + Umsetzung der Resolution des 14. Parlamentsforums Südliche Ostsee in 35 16:45 23 + Kiel und Entschließung zu nachhaltigem Wirtschaften, 30 Umsetzung der Resolution der 25. Ostseeparlamentarierkonferenz in Riga und Entschließung zu Arbeitsmarkt und Ostseeaktivitäten der Landesregierung 2015/2016 (Ostseebericht 2016)
Donnerstag, 17. November 2016 2 Regierungserklärung „Schleswig-Holstein im IQB-Ländervergleich an 105 10:00 der Spitze“ 12 Ein Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung (SHIBB) 35 11:45 auf den Weg bringen
10 Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes 35 15:00 18 + Kein Ausreisezentrum in Schleswig-Holstein und Integrationsgesetz 37 15:35 29 des Bundes umsetzen: „3+2-Regelung“ für Ausbildungsverhältnisse muss auch in der Praxis angewendet werden. 21 Rechte von trans- und intersexuellen Menschen stärken 35 16:12 24 Den Tierschutz in Schleswig-Holstein weiter stärken – 35 16:47 Landesbeauftragte(r) für den Tierschutz Freitag, 18. November 2016 26 Digitale Agenda für Schleswig-Holstein 40 10:00 20 Parität in der gesetzlichen Krankenversicherung herstellen 35 10:40 14 Baustellenkoordinator für Norddeutschland 35 11:15 16 Infrastrukturgesellschaft Verkehr ablehnen 35 11:50 32 Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses 5 12:25 40 Bericht zur Evaluierung des Tariftreue- und Vergabegesetzes 35 12:30 18

Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorgesehen (Sammeldrucksache 18/4862):



TOP 4 Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren 5 Staatsvertrag über die Finanzierung der Zusammenarbeit und der Förderfonds in der Metropolregion Hamburg 6 Gesetz zur Wiederherstellung und Sicherung der Funktionsfähigkeit der Justizvollzugsanstalten in Schleswig-Holstein 34 S 21 zügig realisieren 35 Planung der A20 fortführen - Landesbetrieb personell und sächlich aufstocken 36 Finanzierung des A20-Tunnels vollständig aus Bundesmitteln sicherstellen



Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen:
3 Gesetz zur Änderung des Weiterbildungsgesetzes 17 Reform der Zuweisung von Geldauflagen in Strafsachen 19 Rechtssicherheit für Anbieter freier WLAN-Internetzugänge schaffen 25 Bei der Umsetzung des Kommunalinvestitionsgesetzes nachsteuern 27 Wohnungsbau im ganzen Land ermöglichen 28 Wohnungsmangel der Studierenden – Bau von Studierendenwohnraum vorantreiben 31 Transatlantisches Freihandelsabkommen CETA stoppen 33 Gefahren durch religiös motivierte Gewalt abwenden 38 Bericht über die Unterrichtssituation im Schuljahr 2015/16 39 Kinder- und Jugendaktionsplan und Bericht zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen 41 Bericht zum Stand der Umsetzung parlamentarischer Beschlüsse durch die Landesregierung 42 Ergebnisse der Ablauf- und Aufbauorganisation der Ministerien und der Staatskanzlei 43 Handlungsbedarf und Maßnahmen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes 44 Geschichtswissenschaftliche Aufarbeitung der personellen und strukturellen Kontinuität nach 1945 in der schleswig-holsteinischen Legislative und Exekutive