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12.12.16
17:20 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung: Haushalt, Windenergie, Regierungserklärung zur Digitalisierungsstrategie, Aufarbeitung der NS-Vergangenheit und Reform des Landesverfassungsgerichts

Nr. 256 / 12. Dezember 2016



Themen der Plenarsitzung: Haushalt, Windenergie, Regierungserklärung zur Digitalisierungsstrategie, Aufarbeitung der NS-Vergangenheit und Reform des Landesverfassungsgerichts
Zu seiner nächsten Tagung kommt der Landtag ab Mittwoch, 14. Dezember, im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum der Debatten stehen der Haushalt 2017, die Windenergie, die geschichtswissenschaftliche Aufarbeitung der NS-Vergangenheit in Schleswig-Holstein und eine Reform des Landesverfassungsgerichts.
Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter www.sh-landtag.de aufgerufen werden.



Mittwoch, 14. Dezember, 10 bis 18 Uhr

TOP 1 Aktuelle Stunde zu den Windenergie-Plänen der Landesregierung, geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 60 Minuten

Die Piraten haben eine Aktuelle Stunde zu den überarbeiteten Regionalplänen für den Ausbau der Windkraft beantragt. Nachdem das Oberverwaltungsgericht im vergangenen Jahr die ehemalige Planung gekippt hatte, legte die Landesregierung vergangene Woche neue Pläne auf den Tisch – mit ehrgeizigen Zielen. So will Ministerpräsident Torsten Albig (SPD), der diesen Bereich zur Chefsache gemacht hat, den Ausbau der Windkraft mit zusätzlichen 500 Anlagen voranbringen und einen Anlagen-Wildwuchs verhindern. 2

Im Kern plant die Regierung das Aufstellen von Windrädern auf 1,98 Prozent der Landesfläche (sogenannte Vorranggebiete) zu erlauben. Insgesamt sind das mehr als 31.000 Hektar. Etwa ein Viertel der Fläche ist neu. Aktuell stehen zwischen Nord- und Ostsee rund 3.100 Windräder – 1.300 von ihnen außerhalb der künftigen Zonen. Für sie gibt es zwar Bestandsschutz, sie dürfen aber nicht durch neue ersetzt werden (Repowering). Betreibern alter Anlagen will die Regierung dafür Gebiete für neue Anlagen zuweisen. Dort dürfen sie ein neues Windrad aufstellen, wenn sie dafür zwei alte Anlagen abbauen.
Aktuell haben die 3.100 Windräder an Land eine Leistung von zusammen etwa 6,5 Gigawatt. Bis 2025 sind an Land 3.600 Windmühlen mit insgesamt 10 Gigawatt Leistung geplant. Sie produzieren dann laut Landesregierung genug Ökostrom, um nicht nur Schleswig-Holstein zu versorgen, sondern auch um den Verbrauch Hamburgs abzudecken.
Künftig soll der Abstand zu Einzelhäusern mindestens 400 Meter betragen und 800 Meter zu Siedlungen. Immer muss der Abstand aber mindestens dreimal so groß sein wie die Höhe der Anlage. Die Opposition fordert schon seit Monaten größere Mindestabstände. Wären es 500 und 1.200 Meter, könnten laut Landesregierung die angestrebten knapp zwei Prozent der Landesfläche nicht erreicht werden.
Der sogenannte Wildwuchs aus der Anfangszeit der Windkraft soll in den kommenden Jahren sukzessive verschwinden. Außerdem will die Regierung die „Umzingelungswirkung“ mindern. Dabei wird die Dichte der Anlagen jeweils in einem Radius von 2.250 Metern um den Ortsmittelpunkt betrachtet. Je Betrachtungswinkel von 180 Grad müssen mindestens 60 Grad grundsätzlich frei von Anlagen sein. Teile des Kreises Plön sind zum Schutz der Seeadler komplett ausgenommen. An der Nordsee gibt es einen unterschiedlich breiten Küstenschutz-Streifen. In den Kreisen Dithmarschen und Nordfriesland sollen sich künftig etwas weniger Windmühlen drehen. Dafür sollen deutlich mehr Anlagen im Kreis Rendsburg-Eckernförde stehen.
Im Zuge der Neuordnung der Ökostrom-Förderung soll es wegen noch bestehender Engpässe in den weiterleitenden Stromnetzen weniger Tempo beim Windkraft-Ausbau geben. Von den bundesweit jährlich 2.500 Megawatt Windkraft-Leistung, die von 2017 an jährlich neu gebaut werden sollen, dürfen nur maximal 902 Megawatt in „Netzausbaugebieten“ in Norddeutschland entstehen. Je nach Größe einzelner Anlagen entspricht das zwischen 120 und 200 Windrädern in Norddeutschland.
Anfang kommenden Jahres werden die detaillierten Pläne ausgelegt. Seit Dienstag kann jeder im Internet sehen, wo die 354 Vorrangflächen konkret liegen. Per Online-Tool können Nutzer Einwände erheben. Stellungnahmen sind bis Ende Juni möglich. Danach will die Regierung die Einwände auswerten und im Herbst 2017 einen zweiten Entwurf vorlegen. Läuft alles glatt, sollen die Pläne im Sommer 2018 greifen. Alternativ könnte es eine dritte Anhörungsrunde geben.
Anfang 2015 hatte das Oberverwaltungsgericht die alten Regionalpläne gekippt. In ihrem Urteil zur Ausweisung von Windeignungsflächen machten die Richter damals deutlich, dass der Bürgerwillen allein nicht ausschlaggebend sein könne. Sie rügten unter anderem, dass von vornherein jene Gemeinden von der Ausweisung von Eignungsflächen ausgeschlossen wurden, die gegen die 3

Windkraftnutzung votiert hatten. Um den Ausbau voranzutreiben und dabei Wildwuchs zu verhindern, entschied der Landtag daraufhin, neue Anlagen vorläufig grundsätzlich zu untersagen, zugleich aber Ausnahmen zu erlauben.
Unterdessen formieren sich die Gegner der Regierungspläne mit zwei Volksinitiativen. Beide Initiativen basieren auf Gesetzesentwürfen. Die erste verlangt die zehnfache Anlagenhöhe als Mindestabstand zwischen Windrädern und Häusern, mindestens aber 1.000 Meter sollen es sein. Die zweite Initiative fordert, die Einbeziehung des Bürgerwillens bei der Flächenauswahl rechtssicher zu verankern. Sie wird von den Piraten unterstützt. Der Landtag muss sich mit den Anliegen der Volksinitiativen befassen, wenn dafür mindestens 20.000 Unterschriften gesammelt wurden. Die Initiatoren verweisen auf Gesundheitsgefahren durch Windkraftanlagen, fehlende Speicherungs-Optionen, massive Eingriffe in die Landschaft und das fehlende Mitspracherecht.



TOP 7, 15, 49, 50 Zweite Lesung des Gesetzentwurfes über die Feststellung eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2017 und Haushaltsbegleitgesetz 2017, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 18/4355 und 18/4356), Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (Drs. 18/4918), Erste Lesung des Gesetzentwurfes über die Errichtung eines Sondervermögens Restrukturierungsfonds für den von den Kommunen vorgehaltenen Wohnraum und zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2016, Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen sowie der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/4935), Regierungsbericht Infrastruktur fortschreiben, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/4427), Bericht der Landesregierung (Drs. 18/4903), Regierungsbericht Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht für das Haushaltsjahr 2015, Bericht der Landesregierung (Drs. 18/4912), geplanter Aufruf 11:00 Uhr, geplante Redezeit 120 Minuten, Fortsetzung nach der Mittagspause, geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 90 Minuten

Der Landtag setzt zu der Schlussberatung über den Haushalt 2017 mit der sogenannten Generaldebatte an. Sie ist nach der Ersten Lesung und zahlreichen Ausschusssitzungen der Höhepunkt der Haushaltsberatungen des Parlaments. Traditionell rechnet die CDU/FDP/Piraten- Opposition bei diesem Schlagabtausch mit der Politik der regierenden Nord-Ampel ab. Der vom Kabinett Mitte November endjustierte Haushalt sieht Ausgaben in Höhe von mehr als elf Milliarden Euro vor.
Die rot-grün-blaue Landesregierung will erstmals seit Jahrzehnten bereits mit einem Etat ohne neue Schulden in ein neues Jahr starten. Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) will im kommenden Jahr 47 Millionen Euro an alten Schulden tilgen. Im vergangenen Jahr und 2013 waren bereits die Haushaltsabschlüsse ausgeglichen. Die Nachschiebeliste zu dem im September im Landtag beratenen Entwurf berücksichtigt die neuesten Zahlen der Steuerschätzung. Schleswig-Holstein nimmt in den kommenden Jahren weniger ein als zuvor geplant. Allein 2017 werden rund 65 Millionen Euro weniger an Steuereinnahmen erwartet als zuvor prognostiziert. 4

Möglich wird der ausgeglichene Etat durch niedrigere Zinsausgaben. Das Land zahlt voraussichtlich 52 Millionen Euro weniger an Zinsen für die Altschulden.
Auf Druck der Regierungsfraktionen von SPD, Grünen und SSW musste Heinold Mehrausgaben in Höhe von 30 Millionen Euro gegenüber ihrem ersten Haushaltsentwurf einbauen. Die Hälfte davon fließt in die Kitas. Neben zehn Millionen Euro mehr für den Betriebskostenzuschuss hatte die Landesregierung in ihrem Haushalt bereits unter anderem rund 23,4 Millionen Euro für den Ausbau der Kinderbetreuung mit dem neuen Krippen-Geld veranschlagt.
Für Flüchtlinge plant die Regierung mit Ausgaben in Höhe von 537 Millionen Euro. Rund ein Drittel der Kosten trägt der Bund. Gerechnet wird 2017 mit gut 7.800 neuen Asylbewerbern. Ursprünglich hatte das Land mit 27.200 Flüchtlingen und Ausgaben in Höhe von 690 Millionen Euro kalkuliert. Nun sind nur noch 541 Millionen Euro vorgesehen.
Außerdem plant Heinold mit gut fünf Millionen Euro zusätzlich für 30 neue Stellen beim Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr, um die Verkehrsplanung zu beschleunigen. Zusätzliches Geld gibt es auch für rund 400 geplante Beförderungen bei der Polizei. Die Investitionsquote im Etat fällt mit 7,2 Prozent noch etwas geringer aus als im laufenden Jahr (7,4 Prozent).
Die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und SSW wollen im kommenden Haushalt weitere eigene Schwerpunkte vor allem in den Bereichen Bildung, Integration und Soziales setzen. Die Änderungen zur Vorlage der Landesregierung im Umfang von knapp 7,4 Millionen Euro seien komplett gegenfinanziert, sagte der SPD-Finanzpolitiker Lars Winter rund zweieinhalb Wochen vor der Zweiten Lesung.
Im Bildungsbereich sind 50 zusätzliche Referendar-Stellen von Februar an geplant. Ausbildungs- und berufsvorbereitende Projekte für Flüchtlinge fördert die Koalition mit einer Million Euro. Eine halbe Million Euro gibt es für weitere stationäre Plätze in Hospizen. 450.000 Euro stehen für zwei neue Katastrophenschutz-Fahrzeuge bereit.
Die CDU will mit mehr Investitionen in Kitas, Lehrerstellen, Polizei und Straßen Akzente setzen. Die Fraktion legte zwei Wochen vor der Plenartagung Änderungsanträge zu gut 100 Einzelposten gegenüber den Plänen der Koalitionsfraktionen vor. Nach Angaben des Finanzpolitikers der CDU, Tobias Koch, stehen Mehrausgaben von 85 Millionen Euro Minderausgaben von 92 Millionen gegenüber.
Die Differenz von sieben Millionen Euro will die Union mehr in die Schuldentilgung geben, so dass dieser Posten auf 55 Millionen wachsen würde. Das Land hat über Jahrzehnte einen Schuldenberg von mehr als 27 Milliarden Euro aufgetürmt. Investitionen hätten jetzt Vorrang vor Schuldentilgung, sagte Koch.
Unter anderem will die Oppositionsfraktion die Mittel für die Sanierung der Landesstraßen auf 90 Millionen Euro aufstocken und die Planungsmittel erhöhen, um den Sanierungsstau in diesem Bereich aufzulösen. Auch das ab 2017 von der Koalition beschlossene Kita-Geld für Eltern von Krippenkindern will die CDU streichen und so rund 24 Millionen Euro einsparen. 5

Die CDU-Vorschläge sehen gemessen an den Koalitionsplänen auch 400 Lehrerstellen mehr vor, außerdem 30 weitere Stellen in den Gefängnissen und zehn für Staatsanwälte. Für die Schutzausrüstung der Polizei ist ein Zuschlag von fünf Millionen Euro geplant.
Die FDP will mit Mehrausgaben in dreistelliger Millionenhöhe die Infrastruktur in Ordnung bringen und den Rechtsstaat stärken. Mit den Vorschlägen im Volumen von 148 Millionen Euro zusätzlich zu den Koalitionsplänen soll die Investitionsquote um 1,3 Punkte auf 8,5 Prozent steigen. Besonders profitieren sollen Straßen, Brücken, Krankenhäuser und Schulen.
Insgesamt schlägt die FDP Mehrausgaben von 203 Millionen Euro vor, die sie mit Minderausgaben, Einsparungen und Mehreinnahmen in gleicher Höhe kompensieren will. Für die Schuldentilgung sieht sie ebenso wie die Koalition 47 Millionen Euro vor.
Allein 56 Millionen Euro mehr haben die Liberalen für die Landesstraßen veranschlagt. Sie wollen zudem die Anwohner von Straßenausbaubeiträgen befreien und als Ausgleich den Kommunen 40 Millionen Euro für Investitionen zuweisen. 20 Millionen Euro sind dafür vorgesehen, die Elternbeiträge für die Kita-Betreuung zu deckeln, und zwar bei 200 Euro im Monat bei den Kindern unter drei Jahren und bei 150 Euro bei den älteren.
Jeweils 15 Millionen Euro sollen zusätzlich in Investitionen für Schulen und Krankenhäuser fließen. Eine zweite Einsatzhundertschaft der Polizei wird mit fünf Millionen Euro veranschlagt. Auch für Verfassungsschutz und Landeskriminalamt ist mehr Geld vorgesehen.
Mehr als 51 Millionen Euro können aus FDP-Sicht bei der Eingliederungshilfe gespart werden und fast 26 Millionen Euro könnten weniger für die Betreuung unbegleiteter minderjähriger Ausländer ausgegeben werden. Die Erbschaftsteuer bringt nach FDP-Berechnungen 25 Millionen Euro mehr als von der Koalition geplant und die Zinsausgaben sollen demnach um 21 Millionen geringer ausfallen.
Infrastrukturbericht
Kaputte Straßen, marode Krankenhäuser, heruntergekommene Schwimmbäder – über Jahrzehnte hat der Zahn der Zeit an der Infrastruktur im Norden genagt. Nun will die Regierung den Sanierungsstau bis 2030 abbauen. Allerdings ist die Aufgabe noch größer als gedacht. Das ergibt sich aus der Fortschreibung des Infrastrukturberichts, der in die Debatte zum Haushalt einfließt, sowie aus jüngsten Angaben der Landesregierung.
Schleswig-Holstein hat in den vergangenen Jahrzehnten einen Sanierungsstau in seiner Infrastruktur von mehr als fünf Milliarden Euro aufgetürmt. Nach Angaben des Finanzministeriums vom 24. November stieg der Bedarf für zusätzliche Investitionen seit 2014 noch einmal um 450 Millionen Euro auf 5,3 Milliarden. Seit vergangenem Jahr seien 485 Millionen Euro für Investitionen eingesetzt worden. Der gesamte ermittelte Sanierungsstau soll laut Finanzministerin Heinold bis 2030 abgebaut werden.
Die Landesregierung hatte vor zwei Jahren erstmals den Sanierungsstau beziffert. Der nun festgestellte Mehrbedarf ergibt sich aus der Identifizierung neuer Projekte, weiteren 6

Substanzverschlechterungen und Kostensteigerungen gegenüber 2014. Zu den größten Brocken gehören Krankenhäuser (125 Millionen), Sportstätten (59 Millionen), die digitale Agenda (53 Millionen), Hochschulen und Uni-Klinikum (50 Millionen) sowie klimaneutrale Liegenschaften (42 Millionen). Auch künftig werde sich der Sanierungsbedarf ändern, sagte das Ministerium voraus.
Mit normalen Haushaltsmitteln von jährlich 250 Millionen Euro und dem Sonder- Investitionsvermögen „Impuls“ weise die Regierung laut Heinold aber einen zuverlässigen Weg, wie das bis 2030 gelingen kann. Ab 2018, wenn „Impuls“ planmäßig greift – wegen des positiven Haushaltsabschlusses 2015 konnten erste Maßnahmen auf 2016 und 2017 vorgezogen werden – soll unter dem Strich jährlich mehr Sanierungsstau abgebaut werden als neuer hinzukommt. Laut dem Bericht fließen in diesem Jahr voraussichtlich und 34,4 „Impuls“-Millionen Euro in die Infrastruktur.
Die Ressorts in Kiel stehen allerdings vor einem neuen Problem: Nachdem sie lange unter Geldmangel litten, müssen sie jetzt ausreichend Planungskapazitäten vorhalten oder schaffen, um zügig konkrete baureife Projekte zu entwickeln.
Zur Begründung eines Sondervermögens zur Beteiligung des Landes an entstandenem und laufendem Aufwand der Kommunen für Unterbringungskapazitäten und Wohnraum, die von Anfang 2015 bis zum Ende Februar 2016 im Zusammenhang mit der Flüchtlingsbewegung geschaffen wurden, will das Land zehn Millionen Euro bereitstellen. Zugleich soll der „Restrukturierungsfonds für den von Kommunen vorgehaltenen Wohnraum (REFUGIUM)“ finanzschwachen Kommunen auch für Rückbaumaßnahmen nach dem Abebben des Flüchtlingszustroms dienen. Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt dem Plenum im Rahmen der Haushaltsberatung in Erster Lesung vor. Die Zweite Lesung ist noch in dieser Tagung vorgesehen.



TOP 20 Reform der Zuweisung von Geldauflagen in Strafsachen, Antrag der Fraktion der Piraten (Drs. 18/4823), geplanter Aufruf 16:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Piraten wollen Bußgelder aus Strafverfahren gerechter und transparenter verteilen. Schleswig- Holstein soll über den Bundesrat eine grundlegende „Reform der Zuweisung von Geldauflagen in Strafsachen“ für gemeinnützige Zwecke anstoßen, fordert die Fraktion. Das Hauptaugenmerk der Piraten: Gerichte und Staatsanwaltschaften dürften nicht länger festlegen, welche gemeinnütze Einrichtung einen Geldbetrag bekommt. Sie sollen lediglich den gemeinnützigen Zweck der Zahlung (zum Beispiel Opferhilfe, Suchthilfe) bestimmen können. Die Verteilung müsse öffentlich kontrolliert über Sammelfonds der Länder erfolgen.
Hintergrund des Antrages ist unter anderem eine Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Piraten-Fraktion. Daraus geht hervor, dass der Landesrechnungshof derzeit die Zuweisungen aus Geldauflagen in Strafsachen prüft. Er hat dabei festgestellt, dass im Zeitraum 2013 bis 2015 zwei Landgerichte nicht festhielten, welche Geldbußen welcher Organisation zugewiesen wurden – obwohl das Justizministerium dies vorschreibt. 7

Zudem seien in großem Umfang Organisationen bedacht worden, die nicht auf einer vom Oberlandesgericht geführten Interessenten-Liste für die Bußgelder stehen, kritisieren die Piraten. Das System schließe die Bevorzugung einzelner Organisationen nicht aus und entziehe die Verwendung nahezu völlig einer Kontrolle der Öffentlichkeit. Zudem sei der stark schwankende Geldzufluss ein Problem für viele gemeinnützige Einrichtungen.
Die Piraten-Fraktion will die Landesregierung veranlassen, mindestens einmal jährlich öffentlich über die begünstigten Einrichtungen und die Höhe der Begünstigungen zu berichten. Organisationen, mit denen zuständige Richter, Staatsanwaltschaft oder deren Angehörige persönlich verbunden sind, sollen ausgeschlossen werden. Nur wer bestimmte Standards erfüllt, dürfe auf die Interessenten-Liste für Zuwendungen: Das bedingt nach Meinung der Piraten eine Offenlegungspflicht bestimmter Informationen, einen Nachweis über die Verwendung der Bußgelder, einen Verzicht auf Provisionen an Vermittler sowie Geldauflagenmarketing sowie ein Prüfrecht für den Landesrechnungshof. Die Piraten-Fraktion fordert bereits seit 2013 eine Reform des Geldauflagen-Verteilungssystems – unter anderem zur Korruptionsprävention.
Aus sogenannten Bewährungs-, Einstellungs- oder Gnadenauflagen in schleswig-holsteinischen Strafverfahren gehen jährlich Zuwendungen in sechsstelliger Höhe an gemeinnützige Organisationen. Neben justiznahen Einrichtungen profitierten beispielsweise auch Kindergärten und Sportvereine.



TOP 23 Wohnungsbau im ganzen Land ermöglichen, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/4851), geplanter Aufruf 17:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die CDU will die Vorgaben des Landes für die Ermittlung des Wohnungsbedarfs und der Ausweisung von Bauflächen abschaffen. Gemeinden sollen selbst entscheiden können, in welchem Umfang sie neuen Wohnraum schaffen wollen. Bisher schreibt der Landesentwicklungsplan der Landesregierung einen einheitlichen Siedlungsrahmen vor. Dieser schränkt die Bebauung in Gemeinden ein, die nicht als Siedlungsschwerpunkte ausgewiesen sind. Dort ist laut Landesentwicklungsplan der Neubau von Wohnungen im Zeitraum 2010 bis 2025 bezogen auf ihren Wohnungsbestand im Jahr 2009 auf maximal 15 Prozent begrenzt.
Die CDU-Fraktion hält den Entwicklungsplan für unflexibel und restriktiv. Er verhindere „notwendige wohnbauliche und gewerbliche Entwicklungen“. Dadurch komme es in Teilen Schleswig-Holsteins zu hohen Baukosten und Mietpreisen, so die Christdemokraten. Vor allem für junge Menschen und Senioren seien geeignete Wohnungen knapp.



TOP 31 Jakobskreuzkraut bekämpfen – Honigqualität sicherstellen, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/4687), Bericht und Beschlussempfehlung des Umwelt- und Agrarausschusses (Drs. 18/4907), geplanter Aufruf 17:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten 8

In der Diskussion um gesundheitsgefährdende Stoffe im Honig, die durch das giftige Jakobskreuzkraut dorthin gelangen, steht ein CDU-Antrag vor der Ablehnung. Mit ihm fordert die Union unter anderem ein frühzeitiges Abmähen der Jakobskreuzkraut-Pflanzen kurz vor der Blüte. Die Koalitionsfraktionen lehnten dies jedoch im Umwelt- und Agrarausschuss ab, die Piraten enthielten sich. Das Problem: Bienen fliegen in manchen Regionen in Ermangelung anderer Pflanzen das Jakobkreuzkraut an, was sich dann durch die Übertragung von Giftstoffen auf die Honigqualität auswirkt. Während die Union in einem verstärkten Abmähen der Pflanzen keinen größeren Aufwand sieht, verwiesen SPD und Grüne im Ausschuss auf „Erfahrungen“: So habe sich gezeigt, dass Mähaktion keineswegs zu einer Eindämmung der Giftpflanzen führen, weil sie nach dem Mähen sehr schnell und umso stärker wieder wachsen.
Umstritten im Ausschuss blieb weiterhin auch die Frage, wie gefährlich der Verzehr von Honig ist, der einen hohen Anteil an Pyrrolizidin-Alkaloiden (PA) enthält. PA ist der im Jakobskreuzkraut enthaltene der Abwehrstoff gegen Fressfeinde. Bislang gibt es keinen offiziellen PA-Grenzwert, verschiedene Studien sind noch in Arbeit. Dies bedauerte Umweltminister Robert Habeck (Grüne) in der Ausschusssitzung. Er versprach der CDU, bei diesem Thema am Ball zu bleiben. Die Festsetzung eines Grenzwertes war ebenfalls Gegenstand des Antrages der Union. Laut Habeck können PA-Einträge in den Honig „nach bisherigen Erkenntnissen“ durch einen früheren Schleudertermin verhindert werden – also vor der Blüte des Jakobkreuzkrautes.
Schleswig-holsteinische Sommerhonige sind in 2016 deutlich mehr mit PA-Giftstoffen belastet als in den Vorjahren. Das geht aus jüngsten Untersuchungen im Auftrag der Stiftung Naturschutz hervor. Demnach wurden in drei Vierteln der 273 untersuchten Sommerhonige PA nachgewiesen (207 Honige). Im Vorjahr galt das nur für 53 Prozent der Proben. Bei knapp einem Fünftel des untersuchten Honigs war der sogenannte Orientierungswert von 140 Mikrogramm/Kilogramm überschritten. 2015 lag dieser Wert bei lediglich drei Prozent. Für 20 Proben standen die Ergebnisse noch aus. Honige mit einem PA-Gehalt oberhalb des Orientierungswertes werden als ungeeignet für den täglichen Verzehr angesehen. Im Rahmen des Projekts „Blüten für Bienen“ werden seit 2014 Proben von 200 Standorten untersucht. Als es im Sommer erste Hinweise auf eine deutliche Erhöhung gab, stockte das Land die Mittel auf.



Donnerstag, 15. Dezember, 10 bis 18 Uhr

TOP 2, 21 Regierungserklärung „Digitalisierungsstrategie des Landes Schleswig-Holstein“, Rechtssicherheit für Anbieter freier WLAN-Internetzugänge schaffen, Antrag der Fraktion der Piraten (Drs. 18/4825), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 140 Minuten

Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) will in einer Regierungserklärung die Digitalisierungsstrategie des Landes erläutern. Im vergangenen Monat, als das Thema 9

bereits im Landtag debattiert worden war, sagte Albig, er sehe „große, große Chancen“ in der Digitalisierung und verwies auf eine bereits in der Umsetzung befindliche Strategie seines Kabinetts.
Mit der Regierungserklärung wird ein Piraten-Antrag zur WLAN-Versorgung aufgerufen. Darin wird die Landesregierung aufgefordert, eine Gesetzesinitiative im Bundesrat einzubringen, „die sicherstellt, dass WLAN-Internetzugänge rechtssicher und dauerhaft ohne Zugangscode und Identifizierung der Nutzer öffentlich angeboten werden können“. Die Piraten beziehen sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem September, das die neue deutsche Gesetzgebung in Bezug auf die jüngst gestrichene sogenannte Störerhaftung aushebelt.
Laut den EuGH-Richtern sollen Betreiber von öffentlichen Hotspots – zumindest in konkreten Missbrauchs-Fällen – durchaus angewiesen werden können, Zugänge per Passwort zu sichern und dabei die Identität der Nutzer zu registrieren. Dies verstoße nach Ansicht der Piraten jedoch gegen eine im Juni vorgenommene Änderung im Telemediengesetz. Demnach sollte ausgeschlossen werden, dass Hotspot-Anbieter bei Rechtsverstößen von Nutzern ihres angebotenen WLANs nicht mehr automatisch belangt werden. Das deutsche Gesetz sieht auch vor, dass keine weiteren Zugangshürden zum Netz verpflichtend sein sollen.



TOP 10,11 Zweite Lesung des Gesetzentwurfes zur Änderung der Landesverfassung und des Gesetzes über das Landesverfassungsgericht, Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/4622), Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 18/4932), Zweite Lesung des Gesetzentwurfes zur Neuregelung der Wahl der Mitglieder des Landesverfassungsgerichts, Gesetzentwurf der Fraktion der Piraten (Drs. 18/1445), Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 18/4933), geplanter Aufruf 12:20 Uhr, geplante Redezeit 3 Minuten

Die Regierungsfraktionen sowie CDU und FDP wollen das Landesverfassungsgericht reformieren. Im Kern geht es um drei Punkte: Die Abgeordneten wollen die Amtszeit der Richter von sechs auf zwölf Jahre verdoppeln. Eine Wiederwahl soll nicht mehr möglich sein. Und: Scheidet ein Richter aus, soll künftig automatisch sein persönlicher Stellvertreter für den Rest der Amtszeit nachrücken. Sie können dann zwar wiedergewählt werden, dürfen dem Gericht aber nicht länger als zwölf Jahre angehören. Nach Ansicht der fünf Fraktionen wird die Reform die Arbeit des Gerichts erleichtern. Bei der Amtszeit und dem Verzicht auf eine Wiederwahl orientieren sie sich an den Regeln des Bundesverfassungsgerichts. Der Innen- und Rechtsausschuss hat dem entsprechenden Gesetzentwurf sowie einer nötigen Änderung der Landesverfassung mit großer Mehrheit zugestimmt. 10

Lediglich die Piraten waren dagegen. Sie sprechen sich für ein offeneres Wahlverfahren aus. Allein der Anschein, dass parteipolitische Präferenzen bei der Auswahl der Kandidaten eine Rolle spielen könnte, schwäche das Ansehen des Gerichts. Der Gegenvorschlag: Die ehrenamtlichen Posten am Schleswiger Verfassungsgericht sollen öffentlich ausgeschrieben und die Bewerber vor der Wahl öffentlich angehört werden. Dieser Plan, den die Piraten bereits 2014 per Gesetzentwurf vorgelegt haben, steht nun jedoch vor der Ablehnung.
Bereits im nächsten Jahr müssen neue Verfassungsrichter gewählt werden. Die Amtszeiten von Gerichtspräsident Bernhard Flor sowie den Richtern Klaus Brock, Ulrike Hillmann und Maren Thomsen enden am 30. April 2017.
Stichwort Landesverfassungsgericht: Am 1. Mai 2008 hat Schleswig-Holstein als letztes Bundesland ein eigenes Verfassungsgericht bekommen. Nach Beschluss des Landtages bildet es anstelle des bis dahin zuständigen Bundesverfassungsgerichts die höchste juristische Instanz des Landesrechts und damit das oberste Organ der Rechtsprechung, der Judikative.
Das Gericht besteht aus sieben ehrenamtlichen Richtern, die vom Landtag gewählt werden. Es hat seinen Sitz in Schleswig. Das Gericht tritt nur zusammen, wenn es angerufen wird – etwa bei Streitigkeiten über die Auslegung der Landesverfassung oder über die Vereinbarkeit von Landesgesetzen mit der Verfassung. Auch eventuelle Eingriffe der Landesebene in die kommunale Selbstverwaltung oder die Zulässigkeit von Volksinitiativen können das Gericht beschäftigen. Das Recht zur Anrufung des Gerichts haben die Landesregierung, ein Drittel der Mitglieder des Landtages oder zwei Fraktionen. Auch Kommunen können sich ans Gericht wenden, ebenso wie Vertreter von Volksinitiativen, deren Vorstoß vom Landtag abgelehnt wurde. Klagen einzelner Bürger sind hingegen nicht möglich.



TOP 9, 27 Zweite Lesung des Gesetzentwurfes zur Änderung des Landesplanungsgesetzes, Gesetzentwurf der Fraktion der CDU (Drs. 18/4590), Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 18/4931), Akzeptanz der Windenergie erhalten – Industriestandort Schleswig-Holstein stärken – Bürger von den Kosten nicht genutzten Stroms entlasten, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/4954), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 70 Minuten

Im Anschluss an eine Aktuelle Stunde zur Windkraftplanung im Land stehen zwei weitere Tagesordnungspunkte zum Thema zur Beratung an. Zum einen geht es in Zweiter Lesung um einen CDU-Gesetzentwurf, der den Kommunen mehr Mitspracherecht bei der Ausweisung von Windkraft-Flächen einräumen will. Zum anderen liegt ein – ebenfalls von der Union eingereichtes – Papier vor, das für „Akzeptanz bei der Windkraftplanung“ und für den zielgerichteten Leitungsausbau wirbt sowie ein Konzept für eine insgesamt bessere Verwertung der erneuerbaren Energien einfordert. 11

Der Gesetzentwurf für die stärkere Einbindung der Kommunen bei der Windkraftplanung steht vor der Ablehnung, nachdem es im Ausschuss keinen Zuspruch gab. Die Union will den Kommunen einräumen, sachliche Gründe gegen die Ausweisung von Flächen vorzubringen. Dem Entwurf zufolge soll das Land bei sachlichen Gründen gegen die Ausweisung von Flächen prüfen, „ob die entsprechenden planerischen Ziele nicht in rechtskonformer Weise auf anderen Flächen im Planungsraum erreicht werden können“.
Mit ihrem Appell an die Landesregierung, die Akzeptanz der Windenergie zu steigern, verlangt die Union unter anderem erneut eine Erhöhung der Abstandsregelungen – bei der Errichtung von Windkraftanlagen zu Einzelhäusern und Splittersiedlungen im Außenbereich im Regelfall auf 500 Meter und zum Innenbereich sowie zu Siedlungsbereichen mit Wohn- und Erholungsfunktion im Regelfall auf 1.200 Meter. In ihrem mehrere Punkte umfassenden Antrag fordert die CDU die Landesregierung auf, „die Chancen der erneuerbaren Energien für die Stärkung des Industrie- und Forschungslandes Schleswig-Holstein wesentlich stärker zu nutzen und dafür die bisher im Land aktiven Initiativen in einem überregionalen Leuchtturmprojekt ‚Initiative Energiestandort Schleswig- Holstein‘ zu bündeln.“ Sie strebt an, dass künftig mehr im Norden erzeugter Windstrom auch hier verbraucht wird, etwa für noch im Land anzusiedelnde energieintensive Unternehmen und für Elektromobilität. Unter anderem wird diesbezüglich angeregt, eine landesweite Ladeinfrastruktur zu errichten.



TOP 25 Whistleblower im öffentlichen Dienst schützen, Hinweisen auf Rechtsverstöße konsequent nachgehen, Antrag der Fraktion der Piraten (Drs. 18/4925), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Piraten fordern in einem Acht-Punkte-Katalog einen besseren rechtlichen Schutz für sogenannte Whistleblower im öffentlichen Dienst. Solche internen Hinweisgeber, die Missstände in Behörden oder Unternehmen aufdecken, kämen bisher oft in juristische Schwierigkeiten. Die Landesregierung soll sich im Bundesrat und bei der Innenministerkonferenz für eine „eindeutige Legalisierung der Anzeige von Straftaten“ einsetzen. Nach dem Willen der Piraten- Fraktion soll darüber hinaus eine unabhängige Beschwerde- und Ombudsstelle und eine anonyme Plattform im Internet eingerichtet werden. Hinweise über mögliches Fehlverhalten von Beschäftigten im öffentlichen Dienst könnten an diese Stellen gerichtet werden. In Niedersachsen und Baden-Württemberg hätten sich nach Angaben der Piraten solche Internetplattformen bereits bewährt. Beim Landeskriminalamt Baden-Württemberg seien über einen Zeitraum von zwei Jahren rund 250 Hinweise eingegangen, von denen 80 bis 90 Prozent für Ermittlungen brauchbar waren.
Bereits im Juni 2016 machten sich die Länderjustizminister für ein einheitliches Recht für Hinweisgeber stark. Bei einer gemeinsamen Konferenz in Brandenburg herrschte Einigkeit darüber, dass eine gesetzliche Regelung für den Schutz von Whistleblowern notwendig sei. Demnach soll die Bundesregierung ein entsprechendes Gesetz prüfen. 12

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) unterstützt den Vorstoß: „Es ist unbefriedigend, wenn Menschen, die Steuerbetrug in Millionenhöhe aufdecken, sich dann vor Gericht wiederfinden.“



TOP 37 Integrationsgesetz des Bundes umsetzen: „3+2-Regelung“ für Ausbildungsverhältnisse anwenden, Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen sowie der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/4853), Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 18/4930), geplanter Aufruf 16:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Im November beschäftigte sich das Parlament mit der im Integrationsgesetz des Bundes verankerten „3+2-Regelung“ für Ausbildungsverhältnisse. Ausbildungsfähige und -willige Geflüchtete sollen laut dieser Regelung auch dann eine Berufsausbildung machen können, wenn sie keine sichere Bleibeperspektive haben. Die regierungstragenden Koalitionsfraktionen fordern von der Landesregierung nun, sich beim Bund dafür einzusetzen, dass diese Regel auch tatsächlich in der Praxis angewendet wird. Bisher verweigerten die Ausländerbehörden vor allem afghanischen Geflüchteten eine Duldung, so dass sie die Voraussetzungen für eine Ausbildung nicht erfüllen könnten, argumentieren SPD, Grüne und SSW in der Debatte vor drei Monaten. Innenminister Stefan Studt (SPD) hatte darauf verwiesen, dass es bei dem Thema unterschiedliche Auffassungen zwischen Bund und Ländern gebe. Einer Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses zufolge sprechen sich neben den Koalitionsfraktionen auch die Piraten für den vorliegenden Antrag aus, CDU und FDP bekunden Enthaltung.
Die „3+2-Regelung“ wurde insbesondere auf Wunsch des Handwerks und der Industrie- und Handelskammer in das Gesetz aufgenommen. Konkret besagt sie, dass Geduldete für die Dauer der Berufsausbildung und eine anschließende Beschäftigung von zwei Jahren ein Bleiberecht erhalten. Finden die Geflüchteten keine direkte Anschlussbeschäftigung, bekommen sie weitere sechs Monate Zeit, sich einen Arbeitsplatz zu suchen. Auch die bisherige Altersgrenze von 21 Jahren für den Beginn der Ausbildung wird komplett aufgehoben, da viele Geflüchtete älter sind.
In bestimmten Regionen, zum Beispiel in Niedersachsen, verzichtet die Bundesagentur für Arbeit außerdem für drei Jahre auf die sogenannte Vorrangprüfung. Damit können Asylbewerber und Geduldete bereits nach drei Monaten Aufenthalt in Deutschland eine Beschäftigung aufnehmen, ohne dass geprüft wird, ob ein deutscher oder EU-Bewerber für den Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Auch eine Tätigkeit in der Zeitarbeit ist bereits nach drei Monaten möglich. Bislang galt: Asylbewerber und geduldete Flüchtlinge durften einen Job nur dann annehmen, wenn kein Deutscher oder EU-Bürger für den Job infrage kommt. 13

Freitag, 16. Dezember, 10 bis 16 Uhr

TOP 53 Aufarbeitung der personellen und strukturellen Kontinuität nach 1945 in der schleswig-holsteinischen Legislative und Exekutive, Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Piraten und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/1144), Bericht (Drs. 18/4464), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

In Schleswig-Holstein hatten mehr Nachkriegspolitiker eine NS-Vergangenheit als in anderen Bundesländern. Das fanden vom Landtag beauftragte Historiker heraus. Nachdem die Forscher um Projektleiter Professor Uwe Danker vom Institut für Zeit- und Regionalgeschichte der Universität Flensburg ihre Studie bereits im April öffentlich vorgestellt hatten, sind nun die heutigen Landespolitiker mit ihren Bewertungen im Rahmen einer Parlamentsdebatte am Zug. Das Parlament hatte Ende 2013 beschlossen, die Vergangenheit früherer Landespolitiker überprüfen zu lassen und dafür 100.000 Euro bereitgestellt. Als Beiratsvorsitzender der Studie fungierte der SPD-Abgeordnete und Historiker Jürgen Weber. Die Studie erschien im Frühjahr dieses Jahres und wird seit dem Sommer auch als Buch herausgegeben.
Bei der Vorstellung der Ergebnisse im Frühjahr fand der Historiker Danker unmissverständliche Worte: „Von 1950 bis 1971, also über zwei volle Jahrzehnte, waren im Landtag fast zur Hälfte, teilweise über die Hälfte aller Abgeordneten ehemalige Mitglieder der NSDAP.“ Der Norden sei im Vergleich zu anderen Ländern „ein Extremfall“. Das Forscherteam von der Uni Flensburg hatte sich 389 Biografien von Abgeordneten und Regierungsmitgliedern vorgenommen und durchleuchtete neben den formalen Zugehörigkeiten der Politiker zu NS-Parteien und Organisationen auch deren reale Rolle in dieser Zeit. Es habe besonders ausgeprägte personelle Kontinuitäten gegeben, „auch eine gewisse strukturelle Selbstverständlichkeit, mit der ehemalige Nationalsozialisten die Landespolitik dominierten, in der Exekutive deutlicher noch als in der Legislative“, so Danker.
Demnach müssen die Kabinette vom ehemaligen Ministerpräsidenten Walter Bartram (CDU, 1950- 51) bis hin zu Gerhard Stoltenberg (CDU, 1971-82) mit Anteilen ehemaliger NSDAP-Mitglieder in Höhe von 67 bis 76 Prozent als formal erheblich belastet gelten. Nach Ansicht Dankers war eine NS-Vergangenheit in Schleswig-Holstein, einer ländlich strukturierten Grenzregion und ehemals nationalsozialistischen Hochburg, „weniger anrüchig als anderswo“. Insgesamt besaßen 115 der 342 betrachteten Abgeordneten eine NSDAP-Mitgliedschaft. Das sind 33,6 Prozent aller Parlamentarier. 4,4 Prozent der Abgeordneten stufen die Wissenschaftler als in der NS-Zeit systemtragend oder karrieristisch orientiert ein. Zu den exponiert nationalsozialistisch agierenden, teilweise verantwortlich in Verfolgungs- und Besatzungsmaßnahmen Verstrickten rechnen sie 7,9 Prozent aller Abgeordneten. In den Fraktionen von CDU und FDP fanden sich mehr Politiker mit Nazi-Vergangenheit als bei der SPD, wo der Anteil der Verfolgten mit knapp 46 Prozent extrem hoch war. 14

Die Grundbotschaft der Politik bis etwa 1970 lautete im Norden den Untersuchungen zufolge: „Nicht ein von ausgewiesenen NS-Gegnern respektive NS-Verfolgten getragener Neubeginn, sondern eine von ehemals ´Nicht-abseits-Stehenden´, also von Unauffälligen sowie auch in erheblichem Umfang von ehemaligen Nationalsozialisten geschulterte, Kontinuität ausdrückende biografische Zusammensetzung kennzeichnete die Gruppe der Landespolitiker im Parlament.“
Das Spektrum ist aber sehr breit: Laut Danker gab es ehemalige Nationalsozialisten, die in Netzwerken aktive, verteidigende Vergangenheitspolitik betrieben, andere hätten aber auch ihre zweite, demokratische Chance genutzt. Andere, wie der einst verfolgte Paul Lohmann (SPD), der drei Jahre im Zuchthaus gesessen und 18 Monate im KZ Sachsenhausen war, reichten Tätern die Hand. Einer der schlimmen Fälle ist Heinz Reinefarth. Bei der Niederschlagung des Warschauer Aufstandes 1944 wurde der SS-Mann zum „Henker von Warschau“, wie er in Polen genannt wird, 1958 zog er in den Landtag ein. 2014 hatte es der Landtag bereits bedauert, „dass es nach 1945 in Schleswig-Holstein möglich werden konnte, dass ein Kriegsverbrecher Landtagsabgeordneter wird“.



TOP 3 Zweite Lesung des Gesetzentwurfes zur Änderung des Weiterbildungsgesetzes, Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen sowie der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/4093), Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses (Drs. 18/4810), geplanter Aufruf 10:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Nord-Ampel will der kulturellen Bildung den gleichen Stellenwert zukommen lassen wie etwa der allgemeinen, der beruflichen und der politischen Bildung. SPD, Grüne und SSW haben hierzu eine Novelle des Weiterbildungsgesetzes vorgelegt, die auch neue Regelungen zum Freistellungsanspruch für Fortbildungen enthält.
Zudem soll festgeschrieben werden, dass das lebenslange Lernen in die „gemeinsame Verantwortung“ aller staatlichen Ebenen fällt. In diesem Zusammenhang wird in dem Gesetz auch das ehrenamtliche und zivilgesellschaftliche Engagement betont. Im Bildungsausschuss, wo der Gesetzentwurf leicht überarbeitet worden war, stimmte die CDU gegen die Vorlage, FDP und Piraten enthielten sich.



TOP 4 Zweite Lesung des Gesetzentwurfes zur Beschleunigung der Sanierung von Kreisstraßen in Schleswig-Holstein, Gesetzentwurf der Fraktion der CDU (Drs. 18/4486), Bericht und Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses (Drs. 18/4905), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Ein Gesetzentwurf der Union, der auf mehr Geld für eine zügige Sanierung der Kreisstraßen drängt, steht vor der Ablehnung. Im Wirtschaftsausschuss wurde er lediglich von der FDP unterstützt, die Koalitionsfraktionen und die Piraten lehnten ihn ab. 15

Die CDU nimmt das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz in den Blick. Ihr Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, die vom Bund für die Verkehrsinfrastruktur zur Verfügung gestellten Finanzmittel künftig zu 70 Prozent in den Straßenbau zu stecken. Derzeit fördert das Land mit diesem Anteil den ÖPNV. Dies sei eine „falsche Prioritätensetzung“ und habe zum Sanierungsstau bei den Kreisstraßen geführt, argumentieren die Christdemokraten. Allein 2016 hätten deshalb 31 Projekte für Fahrbahnerneuerungen nicht bewerkstelligt werden können.



TOP 12 Erste Lesung des Gesetzentwurfes Sicherung der Arbeit der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 18/4860), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Das Sozialministerium will den kommunalen Gleichstellungsbeauftragten im Land ihre Arbeit erleichtern. Durch Änderungen in der Gemeinde-, Kreis- und Amtsordnung sollen bisherige Gesetzeslücken geschlossen und ungenaue Regelungen klargestellt werden. Konkret geht es darum, dass die hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten vollzeitbeschäftigt werden sollen. Hauptamtlich arbeiten die Beauftragten für die Gleichstellung von Frauen und Männern dann, wenn Gemeinden oder Ämter mehr als 15.000 Einwohner haben. Häufig bekommen sie aber keine vollen Stellen, sondern werden mit weniger Stunden beschäftigt – bis hin zu 1/3-Stellen. Die geringe Arbeitszeit führe dazu, dass der gesetzliche Gleichstellungsauftrag der Kommunen nicht oder nur unzureichend umgesetzt werden könne – das sei nicht Sinn und Zweck der Regelung, heißt es in dem Gesetzentwurf. Stattdessen sollen die Kommunen die hauptamtlichen Beauftragten zukünftig „grundsätzlich vollzeitig und nur ausnahmsweise teilzeitig“ anstellen. Teilzeit wäre dann nur noch eine Option, wenn „die ordnungsgemäße Erledigung“ der anfallenden Aufgaben dies zulasse. Weniger als eine halbe Stelle wäre aber ausgeschlossen.
Daneben will der Gesetzentwurf zwei rechtliche Lücken schließen. Zum einen sollen die Gleichstellungsbeauftragten grundsätzlich und länger widersprechen können. Während ehrenamtliche Beauftragte gar kein Widerspruchsrecht haben, wenn Entscheidungen vom Amtsvorsteher und nicht vom leitenden Verwaltungsbeamten getroffen werden, müssen ihre hauptamtlichen Kolleginnen ihren Widerspruch innerhalb von drei Werktagen einlegen. Viel zu kurz sei diese Frist, bemängelt das Ministerium, insbesondere für die Teilzeitbeschäftigten. Stattdessen soll gelten: Gleiche Rechte für Gleichstellungsbeauftragte wie für Personalräte. Laut Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein hat der Personalrat zwei Wochen Zeit, Widerspruch einzulegen. Nur in dringenden Fällen kann die Frist auf fünf Arbeitstage abgekürzt werden. Diese Regelung sieht der Gesetzentwurf auch für die haupt- und ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten vor. Außerdem will der Gesetzentwurf regeln, dass Gemeinden und Ämter künftig Gleichstellungsbeauftragte bestellen müssen, wenn sie Verwaltungsgemeinschaften bilden. Haben die fusionierten Gemeinden und Ämter mehr als 15.000 Einwohner, gilt auch hier, dass Gleichstellungsbeauftragte hauptamtlich und mit ganzer Stelle beschäftigt werden müssen. Aktuell existiert noch keine eigenständige Bestellungsregelung, wenn Verwaltungen kooperieren – diese Gesetzeslücke soll damit auch geschlossen werden. 16

TOP 14 Erste Lesung des Gesetzentwurfes zur Änderung des Landesabgeordnetengesetzes, Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen sowie der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/4928), geplanter Aufruf 12:20 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten

Die schleswig-holsteinischen Landtagsabgeordneten müssen voraussichtlich nach der Wahl im Mai 2017 ihre Nebeneinkünfte offenlegen. Das sieht ein Gesetzentwurf von SPD, Grünen und SSW vor, der im Parlament in Erster Lesung beraten wird. Außerdem wollen die Koalitionsfraktionen das Abgeordnetengesetz um eine Regelung ergänzen, wonach die Ausübung des Mandats „im Mittelpunkt“ der beruflichen Aktivitäten stehen muss. Wird das Gesetz beschlossen, müssen Abgeordnete künftig darlegen, welche berufliche Tätigkeit sie neben ihrem Mandat ausüben, ob sie an Firmen beteiligt sind oder ob sie im Vorstand, Aufsichtsrat oder Verwaltungsrat eines Unternehmens sitzen. Einkünfte aus diesen Tätigkeiten sollen dann auf der Website und im Handbuch des Landtages veröffentlicht werden. Dabei sollen sich die Parlamentarier in eine von mehreren Stufen einordnen. Stufe 1 erfasst jährliche Einkünfte bis 1.000 Euro, Stufe 2 Einkünfte bis 2.500 Euro. Stufe 3 geht bis 5.000 Euro, Stufe 4 bis 10.000 Euro und Stufe 5 bis 20.000 Euro. Die sechste Stufe bezeichnet Einnahmen bis 40.000 Euro, Stufe 7 schließlich reicht bis 60.000 Euro. Darüber hinaus soll, falls nötig, für jeweils 30.000 Euro mehr eine neue Stufe eingeführt werden.
Damit nähert sich der Kieler Landtag der Regelung des Bundestages an. Dort müssen Nebeneinkünfte in zehn Stufen von 1.000 bis über 250.000 Euro pro Jahr veröffentlicht werden. Im Landtag müssen die Einkünfte bislang lediglich dem Präsidenten gemeldet werden. Ein neuer Paragraf im Gesetzentwurf der Koalition sieht vor, dass die Ausübung des Mandats „im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Mitglieds des Landtages“ stehen muss. Berufliche Tätigkeiten neben dem Mandat sollen aber „grundsätzlich zulässig“ sein. Ausdrücklich verboten werden soll „die Annahme von Geld oder geldwerten Zuwendungen, die nur deshalb gewährt werden, weil dafür die Vertretung und Durchsetzung der Interessen der oder des Leistenden im Landtag erwartet wird“.
Das Thema Nebeneinkünfte beschäftigt das Parlament seit Jahren. 2009 scheiterte ein Vorstoß der Grünen am Widerstand von CDU, SPD und FDP. 2012 starteten Grüne, Linke und SSW einen erneuten Versuch, konnten sich aber gegen die damalige schwarz-gelbe Mehrheit nicht durchsetzen. Das Argument der Gegner: Auch Politiker hätten ein Recht auf Privatsphäre. Mandatsträger dürften nicht unter Generalverdacht gestellt werden, nur weil sie einen Einblick in private Unterlagen ablehnten.
In ihrem Koalitionsvertrag haben SPD, Grüne und SSW nach der Wahl 2012 angekündigt: „Wir werden eine Regelung zur Ausweisung der Nebenverdienste von Abgeordneten schaffen, die sich an dem Modell des Bundestages orientiert.“ In den vergangenen Jahren haben vor allem die Piraten auf mehr Transparenz bei den Einkünften von Abgeordneten gedrängt. Sie zeigten sich enttäuscht, dass die neue Regelung erst nach der nächsten Wahl greifen soll. Dadurch würden den Wählern Fakten vorenthalten, die für ihre Wahlentscheidung wichtig sein könnten, so der Vorwurf. 17

TOP 50 Bei der Umsetzung des Kommunalinvestitionsgesetzes nachsteuern, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/4849), geplanter Aufruf 12:50 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die FDP will noch mehr Gemeinden in Schleswig-Holstein ermöglichen, Geld aus dem Fördertopf des Bundes für Kommunalinvestitionen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz) zu bekommen. Die Landesregierung müsse dazu bei der Umsetzung des Gesetzes den Begriff der „finanzschwachen Gemeinden und Gemeindeverbände“ weiter fassen. Außerdem sollen die finanzschwachen Kommunen über das Bundesprogramm auch Zuschüsse für Investitionen in die Infrastruktur (zum Beispiel Krankenhäuser, Städtebau, Informationstechnologie) erhalten können. Das ist bisher nicht möglich, weil Schleswig-Holstein die Förderung auf Investitionen in die energetische Sanierung von Schulen und Kindertagesstätten beschränkt. Damit will die rot-grün- blaue Koalition die Bildungsinfrastruktur stärken. Die Opposition kritisiert diese Zweckbindung aufs Heftigste. Das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz selbst führt neben der Bildungsinfrastruktur auch Infrastruktur als Förderschwerpunkt auf.
Im Oktober-Plenum hatte Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) berichtet, dass die Kommunen im Land von knapp 100 Millionen Euro Bundesmitteln bisher weniger als 20 Prozent abgerufen haben. In Schleswig-Holstein gelten 47 der rund 1.100 Gemeinden als finanzschwach und können Zuschüsse über das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz beantragen, darunter die kreisfreien Städte und acht der elf Kreise. Sie müssen dabei einen Eigenanteil aufbringen. Der Bund hat den Ländern mit dem zum 1. Juli 2015 in Kraft getretenen Kommunalinvestitionsförderungsgesetz insgesamt 3,5 Milliarden Euro zur Unterstützung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Kommunen zur Verfügung gestellt, davon fließen 99,5 Millionen nach Schleswig-Holstein. Der ursprünglich bis 2018 laufende Förderzeitraum wurde inzwischen um zwei Jahre bis Ende 2020 verlängert. Dies teilte die Landesregierung Ende November mit.
Die Richtlinien, die die Details der Umsetzung in Schleswig-Holstein regeln, sollen nun kurzfristig angepasst werden. Damit sollen finanzschwache Kommunen ein Jahr länger Zeit erhalten, um ihre Förderanträge einzureichen. Anstatt bis Ende Juni 2017 sollen nun bis Juni 2018 alle vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel mit Bewilligungen unterlegt sein. Insgesamt haben die an dem Förderprogramm partizipierenden Kommunen in Schleswig-Holstein den Angaben zufolge bislang Anträge in Höhe von 34,4 Mio. Euro eingereicht.



TOP 24 Wohnungsmangel der Studierenden erfordert sofortiges Handeln der Landesregierung – Bau von Studierendenwohnraum vorantreiben, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/4852), geplanter Aufruf 13:25 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die CDU fordert eine Initiative für den landesweiten Bau von 1.000 Plätzen in Studentenheimen. Gemeinsam mit dem Studentenwerk und privaten Trägern soll die Landesregierung „unverzüglich“ mit der Planung und Umsetzung der geforderten Studentenwohnungen beginnen. 18

Im Vergleich mit anderen Bundesländern gebe es in Schleswig-Holstein unterdurchschnittlich wenig Wohnraum für Studenten. Derzeit stehen 3.450 Plätze für rund 60.000 Studenten zur Verfügung. Das geht aus einer Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU vom Oktober hervor. Unterdessen hat die Landesregierung in ihrem Haushaltsentwurf insgesamt drei Millionen Euro für das Programm „Studentisches Wohnen/ Gemeinsames Wohnen für Migrant*innen und Studierende“ 2017-2020 bereitgestellt.



TOP 26 CETA im Bundesrat zustimmen, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/4936), geplanter Aufruf 14:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Liberalen fordern die Landesregierung auf, im Bundesrat für die Ratifizierung des kürzlich unterzeichneten Vertrags zum Wirtschafts- und Handelsabkommen CETA zu stimmen. Spitzenvertreter von EU und Kanadas besiegelten am 30. Oktober mit ihren Unterschriften das sieben Jahre verhandelte und bis zuletzt umstrittene Freihandelsabkommen. Jetzt sind allerdings noch die nationalen Parlamente gefragt. Die Abkürzung CETA steht für „Comprehensive Economic and Trade Agreement“ (Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen). Nach Angaben der Bundesregierung müssen Bundestag und Bundesrat dem Abkommen letztlich zustimmen, Deutschland werde es aber womöglich erst nach der Bundestagswahl 2017 endgültig anerkennen. Wie das Bundeswirtschaftsministerium kurz nach der Vertragsunterzeichnung erklärte, könnte sich der Anerkennungsprozess in Europa etwa zwei bis fünf Jahre hinziehen. Noch gebe es aber keinen Fahrplan, da Berlin auf den endgültigen übersetzten Vertragstext wartet.
In Deutschland gibt es zahlreiche CETA-Gegner – auch weil das Abkommen quasi als Vorlage für das zwischen Europa und den USA in Verhandlung befindliche TTIP-Papier gilt. Insbesondere Umwelt- und Verbraucherschützer, Sozialverbände und Gewerkschaften befürchten eine Angleichung von Standards auf geringerem Niveau und kritisieren zudem mangelnde Transparenz bei den Verhandlungen. Mitte Oktober wies das Bundesverfassungsgericht mehrere Eilanträge gegen eine Zustimmung Deutschlands zu CETA ab, formulierte aber Bedingungen. Unter anderem schrieben die Richter in Karlsruhe der Bundesregierung vor, sie müsse sicherstellen, dass Deutschland im Zweifel aus dem Abkommen wieder herauskommt. Über die Erfolgsaussichten der mit den Eilanträgen verbundenen Verfassungsbeschwerden sagt das Urteil noch nichts. Es sei nicht ausgeschlossen, dass CETA verfassungswidrige Bestimmungen enthalte, sagte Verfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle bei der Verkündung. Darüber will das Gericht später im Detail verhandeln.
Das Urteil verpflichtet die Bundesregierung, nur für eine vorläufige Anwendung derjenigen Teile des Abkommens zu stimmen, für die zweifellos die EU zuständig ist. Ausgenommen sein müssen alle Bereiche, die in die Kompetenz Deutschlands fallen. Dabei geht es etwa um das Investitionsschutzgericht und den Arbeitsschutz. Mit dem Freihandelsabkommen CETA wollen die EU und Kanada ihre Wirtschaftsbeziehungen auf eine neue Basis stellen. Durch den Wegfall von Zöllen und anderen Handelshemmnissen soll es auf beiden Seiten des Atlantiks mehr Wachstum 19

geben. So ist unter anderem vorgesehen, Zugangsbeschränkungen bei öffentlichen Aufträgen zu beseitigen und Dienstleistungsmärkte zu öffnen. Die technischen Verhandlungen über CETA liefen von 2009 bis 2014.



TOP 42 Bericht zur Umsetzung der Fortführung und Weiterentwickung des Kinder- und Jugendaktionsplans, Bericht der Landesregierung (Drs. 18/4721), Bericht zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, Bericht der Landesregierung (Drs. 18/4722), geplanter Aufruf 14:40 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Das Sozialministerium legt zum Dezember-Plenum zwei neue Berichte zur Kinder- und Jugendpolitik vor, mit denen es die Entwicklungen im Land dokumentiert: Zum einen geht es um die Beteiligung von jungen Menschen seit 2010, zum anderen um die Umsetzung des Kinder- und Jugendaktionsplanes (KJAP) seit Beginn seiner Weiterentwicklungsphase im Juni vergangenen Jahres. Beide Berichte sind inhaltlich miteinander verzahnt, weil die Beteiligung von jungen Menschen – vor allem im Bereich der Jugendpolitik – ein Bestandteil des KJAP ist.
Kinder- und Jugendaktionsplan: Die Landesregierung hat sich als zentrales Ziel gesetzt, „durch eine wirksame und nachhaltige Kinder-, Jugend und Familienpolitik gute und verlässliche Zukunftschancen für die junge Generation zu schaffen“, heißt es in dem rund 90-seitigen KJAP- Bericht. „Auf diesem Weg ist das Land entscheidende Schritte weiter gekommen“, lautet das Fazit. Das Sozialministerium geht detailliert auf die Aktivitäten in vier Handlungsfeldern „Kinder und Jugendliche schützen“, „Chancengerechte Bildung“, „Jugend im Fokus“ und „Jugend in Bewegung“ ein. Sieben Maßnahmen und Initiativen listet es als beispielhaft für „die positiven Entwicklungen“ auf:
• Umsetzung der jugendpolitischen Strategie des Bundes „Eigenständige Jugendpolitik (2015- 2018)“ und der „EU-Jugendstrategie“. Unter „Eigenständige Jugendpolitik“ wird die ressortübergreifende Querschnittsaufgabe verstanden, die partizipativ ausgerichtet ist und Jugend als eigenständiges Politikfeld begreift.
• Anstoß zur Etablierung einer „Eigenständigen Jugendpolitik“ auf Landesebene
• Aufbau von Strukturen zur Unterbringung, Versorgung und Betreuung von minderjährigen Flüchtlingen
• Partizipation von Kindern und Jugendlichen in weiteren pädagogischen Arbeitsfeldern der Jugendhilfe
• Stärkung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in stationären Einrichtungen
• Verstetigung und Ausbau der Vernetzung und interdisziplinären Kooperation im Kinderschutz
• Aufbau einer „leistungsfähigen Betreuungsstruktur“ in der frühkindlichen Bildung 20

Künftig will die Koalition „ein besonderes Augenmerk“ auf die Integration und Teilhabe von jungen Flüchtlingen legen – und damit auch auf die interkulturelle Öffnung der Kinder- und Jugendhilfe. Der Kinder- und Jugendaktionsplan besteht seit 2005. Der Landtag beschloss im Dezember 2014 seine Fortführung und Weiterentwicklung. Der neue KJAP will die Jugendlichen stärker in die Politik einbeziehen und setzt auf den Ausbau von Kooperationen.
Beteiligungsbericht: Der rund 120-seitige Bericht zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen geht schwerpunktmäßig auf die Weiterentwicklung in den Kindertagesstätten sowie in der stationären Erziehungshilfe seit 2010 ein. Im Kita-Bereich gebe es „die zweifellos größten Fortschritte“ in der Weiterentwicklung der Beteiligungskultur, heißt es. Der Bericht verweist auf ein bundesweit einzigartiges, trägerübergreifendes Projekt: In 61 Kitas wurde die Beteiligung der Kinder in den Alltag der jeweiligen Einrichtung verankert – dem Partizipationskonzept „Die Kinderstube der Demokratie“ folgend.
In der Heimerziehung habe das Praxisprojekt „Demokratie in der Heimerziehung“ gezeigt, dass Beteiligung in der Heimerziehung „machbar ist, fachliche Qualität entwickelt und wichtige positive Wirkungen erzielt“. Die Maßnahmen der Demokratiekampagne des Landes, die sich an Kommunen, Kitas und Heimerziehung richtet und die Beteiligung von jungen Menschen stärken soll, seien seit 2010 auf die stationäre Erziehungshilfe konzentriert worden. Das Sozialministerium hebt in seinem Bericht außerdem die Weiterentwicklung der parlamentarischen Formen der Jugendbeteiligung hervor: Habe es vor sieben Jahren 29 kommunale Kinder- und Jugendvertretungen gegeben, seien es inzwischen 55. Der Bericht wird einmal pro Wahlperiode vorgelegt.



TOP 48 Zweiter Bericht über die Entwicklung der Schülerkostensätze nach Neuordnung der Ersatzschulfinanzierung, Bericht der Landesregierung (Drs. 18/4902), geplanter Aufruf 15:15 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Der Fördersatz für deutsche Privatschulen in Schleswig-Holstein ist 2015 um zwei Prozent gestiegen. Im Vergleich zu den staatlichen und den dänischen Schulen erhalten sie nun einen Zuschuss von 82 Prozent des Schüler-Kostensatzes, heißt es im zweiten Bericht des Bildungsministeriums. Seit 2014 berichtet die Landesregierung dem Landtag alle zwei Jahre über die Entwicklung der Förderung für die verschiedenen Schulformen.
Aus dem Bericht geht außerdem hervor, dass die Schüler-Kostensätze für Waldorfschulen und Gemeinschaftsschulen seit 2014 gleichgestellt sind. Demnach erhalten sie in diesem Jahr 4.985 Euro für jeden Schüler von Klasse 5 bis 10 und 4.901 Euro in den Jahrgangsstufen 11 bis 13. Im Vergleich dazu beträgt der Kostensatz an Gymnasien 5.038 Euro für Schüler der Klassen 5 bis 10 und 4.954 Euro für die Stufen 11 bis 13. Weniger Förderung pro Schüler als an den weiterbildenden Schulen gibt es für die Grundschulen in privater Trägerschaft: Hier sind es für 2016 rund 4.161 Euro. 21

Durch die „Neuordnung der Ersatzschulfinanzierung“ sei ab 2017 mit einer kontinuierlichen Erhöhung der Schüler-Kostensätze für alle Privatschulen zu rechnen. Zunächst waren die Fördergelder an privaten Gymnasien in den Jahren 2014 und 2015 im Schnitt um 130 Euro geringer ausgefallen als 2013. Eine Übergangsklausel im Schulgesetz und der erhöhte Zuschuss konnten diese Entwicklung jedoch abmildern, so das Bildungsministerium.
Die Bezuschussung der privaten Schulen erfolge auf der Grundlage von Schüler-Kostensätzen, deren Höhe den Kosten entspricht, die durchschnittlich für Schüler an öffentlichen Schulen entstehen. Laut dem Ministerium soll dadurch gewährleistet werden, dass private und öffentliche Schulen bei der Finanzierung gleichgestellt sind. Das Bildungsportal der Landesregierung weist in Schleswig-Holstein 83 private Schulen aus. Sie werden derzeit von rund 14.700 Schülern besucht. Zu den Schulen in freier Trägerschaft werden unter anderem die 46 Schulen der dänischen Minderheit und zwölf Waldorfschulen gezählt. Daneben gibt es mehrere Förderzentren für Kinder mit geistiger Behinderung, Schulen in kirchlicher Trägerschaft sowie Schulen mit „innovativen Lehrmethoden“ wie beispielsweise die Leibnizschule oder die Montessori-Schulen. In freier Trägerschaft ist auch die Stiftung Louisenlund. In Schleswig-Holstein besuchen 3,8 Prozent der Schüler eine Ersatzschule. Im Bundesdurchschnitt sind es rund neun Prozent.
Seit Anfang 2013 erhalten die Schulen des Dänischen Schulvereins wieder den gleichen Schüler- Kostensatz wie die staatlichen deutschsprachigen Schulen. Die schwarz-gelbe Vorgängerregierung hatte die Zuschüsse an die dänischen Schulen von 100 auf 85 Prozent abgesenkt. Die deutschen Privatschulen bekommen derzeit 82 Prozent des Schüler-Kostensatzes. Zuvor waren es 80 Prozent. In der Vergangenheit hatte die FDP im Rahmen der Verfassungsreform angeregt, auch die deutschen Privatschulen zu 100 Prozent zu bezuschussen.



Hinweis: Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter sh- landtag.de unter plenum-online. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten. Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitverfolgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter okkiel.de. 22

Reihenfolge der Beratung der 48. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt. Im Falle von Anträgen zu einer Fragestunde oder einer Aktuellen Stunde erfolgt eine Anpassung der Reihenfolge der Beratung.
angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 14. Dezember 2016 1 Aktuelle Stunde "Windenergie-Pläne der Landesregierung" 60 10:00 7 + 15 a) Gesetz über die Feststellung eines Haushaltsplanes für das 120 11:00 + 49 + Haushaltsjahr 2017 und Haushaltsbegleitgesetz 2017 50 b) Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens „Restrukturierungsfonds für von den Kommunen vorgehaltenen Wohnraum (REFUGIUM)“ und zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2016 c) Infrastrukturbericht fortschreiben d) Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht für das Haushaltsjahr 2015
7 + 15 Fortsetzung der Haushaltsberatung 2017 90 15:00 + 49 + 50 16 Erste Lesung des Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des 0 16:30 Jugendförderungsgesetzes 17 Wahl der Vizepräsidentin bzw. des Vizepräsidenten des 0 16:30 Landesrechnungshofs Schleswig-Holstein 18 Wahl der Mitglieder für die 16. Bundesversammlung am 12. Februar 2017 0 16:30 19 Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten des Landesarbeitsgerichts 0 16:30 Schleswig-Holstein in Kiel 20 Reform der Zuweisung von Geldauflagen in Strafsachen 35 16:30 23 Wohnungsbau im ganzen Land ermöglichen 35 17:05 31 Jakobskreuzkraut bekämpfen – Honigqualität sicherstellen 35 17:40 Donnerstag, 15. Dezember 2016 2 + 21 a) Regierungserklärung „Digitalisierungsstrategie des Landes 140 10:00 Schleswig-Holstein“ b) Rechtssicherheit für Anbieter freier WLAN-Internetzugänge schaffen 10 + a) Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig- 30 12:20 11 Holstein und des Gesetzes über das Schleswig-Holsteinische Landesverfassungsgericht b) Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Wahl der Mitglieder des Landesverfassungsgerichts
9 + 27 a) Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes 70 15:00 b) Akzeptanz der Windenergie erhalten - Industriestandort Schleswig- Holstein stärken - Bürger von den Kosten nicht genutzten Stroms entlasten 25 Whistleblower im öffentlichen Dienst schützen, Hinweisen auf 35 16:10 Rechtsverstöße konsequent nachgehen 37 Integrationsgesetz des Bundes umsetzen: „3+2-Regelung“ für 35 16:45 Ausbildungsverhältnisse muss auch in der Praxis angewendet werden Freitag, 16. Dezember 2016 53 Geschichtswissenschaftliche Aufarbeitung der personellen und 35 10:00 strukturellen Kontinuität nach 1945 in der schleswig-holsteinischen Legislative und Exekutive 3 Gesetz zur Änderung des Weiterbildungsgesetzes 35 10:35 4 Gesetz zur Beschleunigung der Sanierung von Kreisstraßen in Schleswig- 35 11:10 Holstein 23

12 Gesetz zur Sicherung der Arbeit der kommunalen 35 11:45 Gleichstellungsbeauftragten 14 Gesetz zur Änderung des Landesabgeordnetengesetzes 30 12:20 22 Bei der Umsetzung des Kommunalinvestitionsgesetzes nachsteuern 35 12:50 24 Wohnungsmangel der Studierenden erfordert sofortiges Handeln der 35 13:25 Landesregierung – Bau von Studierendenwohnraum vorantreiben 26 CETA im Bundesrat zustimmen 35 14:00 34 Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses in der Zeit vom 01.07.2016 bis 5 14:35 30.09.2016 42 a) Bericht zur Umsetzung der Fortführung und Weiterentwicklung des 35 14:40 Kinder- und Jugendaktionsplans b) Bericht zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
48 Zweiter Bericht über die Entwicklung der Schülerkostensätze nach 35 15:15 Neuordnung der Ersatzschulfinanzierung



Zu folgenden Tagesordnungspunkten ist eine Aussprache nicht vorgesehen:


TOP Redezeit 15 Zweite Lesung über den Entwurf des Gesetzes über die Errichtung eines 0 Sondervermögens „Restrukturierungsfonds für von den Kommunen vorgehaltenen Wohnraum (REFUGIUM)“ und zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2016 16 Zweite Lesung des Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Jugendförderungsgesetzes 0



Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorgesehen (Sammeldrucksache 18/4964):


TOP 5 Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes über den Aufbau der Bergbehörden 6 Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein 8 Gesetz zur Abschaffung von Anhalte- und Sichtkontrollen in Grenz- und „Gefahrengebieten“ 13 Gesetz zum Wasserrettungsdienst: Wasserrettungsdienstgesetz 28 Gefahren durch religiös motivierte Gewalt abwenden 29 Generellen Ausschluss von homo-und bisexuellen Männern von der Blutspende aufheben 30 Stärkung der Care-Berufe durch breit angelegte Nachwuchs- und Informationskampagne 32 Ehrenamt in Schleswig-Holstein stärken - Ehrenamtskarte attraktiver gestalten 33 Stärkung der betrieblichen und privaten Altersvorsorge – Entlastung bei den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung 35 a) Umsetzung der Resolution des 14. Parlamentsforums Südliche Ostsee in Kiel und Entschließung zu nachhaltigem Wirtschaften b) Umsetzung der Resolution der 25. Ostseeparlamentarierkonferenz in Riga und Entschließung zum Arbeitsmarkt
36 Erhalt der Rechtsmedizin in Kiel und Lübeck 38 Amt des Landesbeauftragten für den Datenschutz öffentlich ausschreiben! 39 Befristete Beschäftigung reduzieren - Fürsorgepflicht gegenüber der Lehrerschaft nachkommen 40 Vereinbarungen mit der Verwertungsgesellschaft Wort 24

41 Bericht über die Unterrichtssituation im Schuljahr 2015/16 46 Ergänzungsbericht zum Stand der Diabetes-Erkrankungen in Schleswig-Holstein sowie zu den präventiven und nachhaltigen Maßnahmen zur Krankheitseindämmung Zwischenbericht zur Landes-Präventionsinitiative Diabetes mellitus Typ 2
47 Bericht zur Anerkennung ausländischer Lehramtsabschlüsse



Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen: 43 Bericht zum Stand der Umsetzung parlamentarischer Beschlüsse durch die Landesregierung in der 18. Wahlperiode 44 Bericht - Ergebnisse der Ablauf- und Aufbauorganisationsuntersuchungen der Ministerien und der Staatskanzlei 45 Handlungsbedarf und Maßnahmen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes in Schleswig-Holstein 51 Bericht der Landesregierung zur Festen Fehmarnbelt-Querung 52 Psychiatriebericht 2016