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15.12.16
15:47 Uhr
SPD

Thomas Hölck zu TOP 1, 9, 27: Wir stehen für die Energiewende, die CDU ist auf Zick-Zack-Kurs

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html



Kiel, 15. Dezember 2016


TOP 1+9+27: aktuelle Stunde „Windenergiepläne der Landesregierung“ / Gesetz zur Änderung des Planungsgesetzes / Akzeptanz der der Windenergie erhalten (Drs.18/4590, 18/4919, 18/4954)



Thomas Hölck:
Wir stehen für die Energiewende, die CDU ist auf Zick-Zack-Kurs


Die CDU-Opposition verspricht beim Thema Energiewende jedem jedes. Das kann man machen wenn man nicht ernsthaft vorhat, dieses Land zu regieren. Es geht am Ende um das große Ziel, in den nächsten 10 Jahren atomar und fossil erzeugten Strom in Schleswig-Holstein vollständig zu ersetzen. Die Energiewende ist ein Jahrhundertprojekt, und der Opposition geht jetzt schon die Puste aus. Wo man hinschaut: Populismus pur, aber keine tragbaren Konzepte, keine Visionen, keine Ideen.
Sie bekennen sich öffentlich zur Energiewende und gleichzeitig versuchen Sie, bei Windkraftgegnern zu punkten. Sie reden von Energiewende und wollen sie insgeheim gleichzeitig ausbremsen. Die CDU ist wirklich nie aus Überzeugung aus der Atomkraft ausgestiegen, daher fehlt Ihnen die Leidenschaft, für die Energiewende zu kämpfen. Ihre Energiepolitik war immer ein Zick-Zack-Kurs und Merkels Atomausstieg kostet den Steuerzahler jetzt Millionen. Die Energiekonzerne müssen wegen des plötzlichen Sinneswandels der Kanzlerin nach der Katastrophe von Fukushima eine angemessene Entschädigung erhalten. Das 2



hat Frau Merkel alleine zu verantworten und es wäre nicht nötig gewesen, denn die rot-grüne Bundesregierung hatte 2002 einen verfassungskonformen Atomausstieg mit den vier großen Energieversorgungsunternehmen vereinbart.
Die Energiewende in Schleswig-Holstein ist dagegen eine beispiellose Erfolgsgeschichte. Der Anteil der Erneuerbaren betrug 2015 rund 53 Prozent. Damit deckte die erzeugte Energie aus Wind, Sonne und Biogas 2015 rechnerisch ca. 110 Prozent des Stromverbrauchs in Schleswig- Holstein. Erstmals haben die erneuerbaren Energien 2015 Kohle und Atom überholt. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist unsere Zukunft!
Zu dieser Zukunft gehört der Ausbau der Netze. Der Netzausbau schreitet in Schleswig-Holstein gut voran. Entlastung wird die Westküstenleitung bringen. Der erste Abschnitt geht noch in diesem Jahr an Land, der zweite ist in Bau. Unerlässlich wird die Südlink-Leitung sein. Werben Sie für den Netzausbau, anstatt populistisch gegen die Energiewende zu argumentieren.
Wir wollen, dass 2030 rund 44 Twh aus erneuerbaren Energien erzeugt werden. Hierbei kommt es auf den Energiemix bei den erneuerbaren Energien an. Um das Energieziel 2030 zu erreichen, werden ca. 12,7 Gigawatt Leistung Onshore-Windenergie benötigt. Derzeit liegen wir bei einer installierten Leistung von 5,6 Gigawatt Windenergie an Land. Wer das nicht will, muss andere Energieziele formulieren oder den Anteil anderer Energiearten erhöhen. Für den Stromsektor sehen wir uns in der Verantwortung, zur nationalen Energiewende beizutragen. Wichtiger Baustein der Energiewende muss die Windenergie sein.
Was nun an Gesetzesvorhaben zur Berücksichtigung des Gemeindewillens bei der Neuaufstellung der Regionalpläne von der Opposition vorgelegt wurde, war entweder verfassungswidrig oder ist weiße Salbe wie beim Gesetzentwurf der CDU. Die CDU fordert eine Regelung, die schon längst – und das sogar weitgehender – rechtlich verankert ist. Zum Genuss einige Auszüge aus der Anhörung zu dem Gesetzentwurf der CDU im Innen und Rechtsausschuss:
Kreis Nordfriesland: „Der vorliegende Gesetzentwurf ist zwar zulässig, wird aber nicht empfohlen, da damit keine verbesserte Einbindung der gemeindlichen in den Planungsprozess zur Steuerung der Windenergienutzung verbunden ist.“
Oder die IHK: „Die Auswirkungen auf die Akzeptanz der Windkraft sind bestenfalls unklar.“ 3



Oder die Fachhochschule für Verwaltung du Dienstleistung: „Vor diesem Hintergrund bleibt die Notwendigkeit der im Gesetzentwurf avisierten Regelungen unklar. Denn inhaltlich dürfte er jedenfalls nach seiner Begründung das bezwecken, was das Abwägungsgebot heute schon gewährt, nämlich die regionalplanerischen Auswirkungen der Windenergie auf kommunale Belange möglichst gering zu halten.“
In Ihrer eigenen Begründung gestehen Sie selbst kleinlaut, „dass den Entscheidungen kommunaler Gebietskörperschaften kein absoluter Vorrang im Rahmen der Abwägung zukommt“. Wissen Sie was, Frau Nicolaisen, packen Sie Ihren Gesetzentwurf ein. Er ist die Druckerschwärze nicht wert. Das Oberverwaltungsgericht hat in seiner Urteilsbegründung ganz klar formuliert – ich zitiere aus der Begründung: „Dabei sei zur Klarstellung darauf hingewiesen, dass die Ergebnisse von schlichten Mehrheitsentscheidungen einer Gemeindevertretung oder eines Bürgerentscheids keine maßgeblichen Belange für eine durch Abwägung gesteuerte Planung ist.“ Weiter heißt es: „Deshalb müssen alle planerischen Festsetzungen auf nachvollziehbaren sachlichen Gründen beruhen. Erst Recht darf der bloße Gemeindewille nicht das allein maßgebliche Kriterium einer Abwägungsentscheidung über einen Regionalplan mit der Wirkung des § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB sein.“
Der Entwurf der Piraten-Fraktion wurde wirklich schon ausreichend debattiert. Er wurde vom Wissenschaftlichen Dienst und dem Verwaltungsrechtler Prof. Dr. Wolfgang Ewer eindeutig als verfassungswidrig bezeichnet. Wenn es eine juristisch haltbare und praktisch umsetzbare Möglichkeit gegeben hätte, den Bürger- bzw. Gemeindewillen verbindlich als Tabu-Kriterium aufzunehmen, hätte die Küstenkoalition diesen Hebel gezogen. Es gibt aber keine Möglichkeit.
Wer behauptet, es gebe die Möglichkeit für die Landesplanung, die Ablehnung von Windkraftanlagen einer Gemeinde verbindlich umzusetzen, der belügt vorsätzlich die Bürgerinnen und Bürger. Sie machen den Menschen etwas vor! Nichts als Blenderei!
Tatsächlich startet die Landesregierung mit der Veröffentlichung der Regionalpläne das bisher umfangreichste Beteiligungsverfahren in der Geschichte des Landes. Diese Landesregierung nimmt ihre Verantwortung gegenüber den Menschen so ernst wie keine Regierung vor ihr. Es wurde ein Kompromiss geschaffen, der viele auf den Weg mitnehmen wird, die Energiewende in 4



Schleswig-Holstein zu ermöglichen. Den Mitarbeitern der Landesplanung will ich ausdrücklich meinen Respekt und Dank für ihre Arbeit aussprechen.
Keine der 354 Vorrangflächen ist in Stein gemeißelt. Wenn Einwände belegen, dass die eine oder andere Fläche nicht den Kriterien entspricht oder sich die Grundlage einer Abwägungsentscheidung ändert, wird es Veränderungen geben. Wenn am Ende weniger Vorrangfläche dabei herauskommt, dann ist das so. Die Kriterien werden nicht verändert.
Und wenn nun CDU und FDP daher kommen und wieder andere Abstände zur Wohnbebauung fordern, verhöhnen sie die Mitarbeiter der Landesplanung und die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land.
Rund 1.300 Windkraftanlagen stehen außerhalb der künftigen Vorranggebiete. Diese Anlagen genießen Bestandschutz bis zum Ende ihrer Funktionstüchtigkeit, dann müssen sie endgültig abgebaut werden. Das bedeutet größere Abstände und mehr Schutz für Mensch und Natur, großräumige Entlastung.
Was macht die Union? Sie verweigert den Menschen und der Natur die größeren Abstände. Kleiner Rückblick: Die Regionalpläne, die das OVG einkassiert hat, wurden von einer schwarz- gelben Landesregierung unter Peter-Harry Carstensen auf den Weg gebracht. Damals mit besagten 300 und 500 Metern Abstand! Interessant, dass eben jener Alt-Ministerpräsident die neue Planung für – Zitat – „beknackt“ hält, und dessen eigene Windkraftanlage nach den neuen Plänen nur noch Bestandsschutz genießt. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!
Gleichzeitig fordert die Union, dass auf Flächen, die bereits für die Erzeugung der Windenergie genutzt werden, dieses auch weiterhin dauerhaft möglich bleibt. Das bedeutet, dass es dann weiterhin keine einheitlichen Kriterien geben würde. Dass Abstände von 300m bzw. 500m Bestand haben werden. Sie schaffen bei den Anliegern von Windkraftanlagen eine zwei Klassen Gesellschaft.
Die Landesplanung hat beim Windgipfel vorgerechnet, wie sich die Potentialfläche für die Ausweisung von Vorranggebieten verändert. Bei Abständen von 500 bzw. 1.200 Metern zur Wohnbebauung, wie sie von der CDU gefordert werden, bleibt so gut wie nichts mehr an Windeignungsfläche über. Weil die CDU das auch weiß, hat sie vorsorglich in ihren Antrag reingeschrieben: „Die zurzeit bestehenden Mindestabstände zu anderen Schutzgütern sollen 5



dafür reduziert werden.“ Wohlwissend hat die Union nicht weiter definiert, welche Schutzgüter im Einzelnen weniger schützenswert sein sollen.
Sagen Sie es doch einfach: Sie meinen Natur-, Arten- und Umweltschutz, Landschaftsschutz und den Schutz von Kulturdenkmalen. Sie opfern all das auf Ihrem Wahlkampfaltar.
Ja, die Akzeptanz für die Energiewende der Menschen ist wichtig. Das bedeutet vor allem, dass wir aufrichtig mit den Bürgern umgehen müssen. Was Sie tun, hat damit nichts, aber auch gar nichts zu tun. Sagen Sie den Menschen was Sie eigentlich wollen!
Mehr oder weniger Windenergie an Land,
mehr oder weniger Windenergie in der Nordsee,
mehr oder weniger Biogasanlagen,
mehr oder weniger Solarstrom,
mehr oder weniger Kohlestrom
oder am Ende doch wieder Atomstrom?
Ihrem Schlingerkurs konnte man bei der Energiewende noch nie trauen. Der Verzicht auf Windenergie bedeutet doch kein Strom, sondern wieder rauchende Schlote und strahlende Reaktoren. Das darf nie wieder eine Alternative diesem Land sein.
Nur bei der Küstenkoalition ist die Energiewende in guten Händen, das wird sie auch nach der Wahl bleiben.