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16.12.16
10:44 Uhr
SPD

Beate Raudies (i.V. Jürgen Weber) zu TOP 53: Der Landtag muss sich weiterhin mit seiner Geschichte befassen

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html



Kiel, 16. Dezember 2016



TOP 53 Geschichtswissenschaftliche Aufarbeitung der personellen und strukturellen Kontinuität nach 1945 in der schleswig-holsteinischen Legislative und Exekutive (Drs. 18/1144)



Jürgen Weber (in Vertretung vorgetragen von Beate Raudies)
Der Landtag muss sich weiterhin mit seiner Geschichte befassen

Die umfassende Studie zu Kontinuitäten und Diskontinuitäten schleswig-holsteinischer Parlamentarier und Regierungsmitglieder, die das Institut für Zeit und Regionalgeschichte (IZRG) im Auftrag des Landtages erarbeitet hat, ist ein wichtiger Baustein für die Zeitgeschichte unseres Landes. Das Ergebnis rechtfertigt auch im Nachherein ohne jede Einschränkung, dass wir uns hier im Parlament fraktionsübergreifend dazu entschieden haben, die Vergangenheitsaufarbeitung der biographischen Dimension der NS- und Nachkriegsgeschichte der politischen Akteure bearbeiten zu lassen. Unser Dank gilt Prof. Danker und seinem Historiker-Team. Mein Dank gilt aber auch den Kolleginnen und Kollegen aus allen Fraktionen, die das Projekt begleitet haben.
Es kann in der Kürze dieser Debatte nur auf einige wenige Aspekte der Forschungsergebnisse und neuen Erkenntnisse eingegangen werden. Neu ist dabei nicht das auf einzelne prominente Personen bezogene Wissen um politische Karrieren ehemaliger Nationalsozialisten in Parlament und Regierung nach 1945. Neu, wesentlich und von großer Bedeutung ist aber das wissenschaftlich fundierte Wissen um Ausmaß, Ausgestaltung, Konkretisierung und 2



Differenzierung, um Dauer und Wirkung von Kontinuitäten in unserem Land an der Spitze von Legislative und Exekutive. Und wesentlich ist der wissenschaftlich und politisch streitbare wie erhellende Weg von Danker und seinen Mitarbeitern, Kategorien zu finden, die eine Einordnung von Mitgliedschaft in NS-Organisationen, von Funktionsrollen in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft vor 1945 von Verantwortung und Verstrickung, von ideologischer wie opportunistischer Positionierung herausarbeitet und von empirisch-quantitativen Feststellungen zu einer qualitativen Analyse kommt. Und gerade diese macht Aussagen möglich: historiographisch wie geschichtspolitisch. Exponiert nationalsozialistisch, systemtragend karrieristisch, angepasst ambivalent und oppositionell gemeinschaftsfremd‘ - so lauten die nachvollziehbar begründeten Einordnungen der untersuchten Personen. Den Autoren der Studie gelingt es dadurch, Haltungen und Handlungen der untersuchten Personengruppen unter der Herrschaft des Nationalsozialismus zu gewichten und stärker auf überprüfbare Motive und die Folgen von persönlichem Handeln zu fokussieren. Das ist allein schon deshalb von Bedeutung, weil wir mit unserer Fragestellung von Kontinuität und Diskontinuität ja interessiert sind an der Bedeutung der Fortsetzung von Karrieren nach 1945 für den Aufbau des Bundeslandes Schleswig-Holstein und der Entwicklung der demokratischen Kultur in unserem Land.
Nur einige wenige Zahlen: 36 Prozent aller altersmäßig infrage kommenden Landtagsabgeordneten von 1946 bis 1982 waren gesichert vor 1945 Mitglieder der NSDAP. Bei den Regierungsmitgliedern nach 1950 waren es gar 2/3, bei den Staatssekretären nach 1950 über 80%. Folgender Kontrast macht die Zäsur deutlich, die das Jahr 1950 dabei bedeutete: Von 1946 bis 1950 überwog im Landtag mit fast der Hälfte aller Abgeordneten die Gruppe der in der NS-Zeit Verfolgten; nur jeder 16. Abgeordnete hatte der NSDAP angehört. Umgekehrt proportional zeigten sich die Verhältnisse zwischen 1950 und 1975: Fast die Hälfte aller Abgeordneten (der entsprechen Altersgruppe) waren ehemalige NSDAP- Mitglieder, im Durchschnitt nur jeder siebte ein ehemals Verfolgter.
Das klingt spektakulär – und es ist spektakulär. Und es sind Zahlen, die deutlich höher liegen als bei vergleichbaren Untersuchungen in anderen Bundesländern - von denen es allerdings noch nicht sehr viele gibt. Mit der uns vorliegenden Studie – das sei nicht nur am Rande erwähnt – sind wir weiter an Erkenntnissen als die meisten Länder. Qualitativ allemal.
Zurück zu den Zahlen. Vielleicht weniger spektakulär aber sicher gravierender sind die Ergebnisse, schaut man auf die Grundorientierungen: Nur 4% der Abgeordneten von 46-50 aber 20% während der gesamten 50er Jahre zählten zur Grundorientierung der systemtragenden und/oder exponiert nationalsozialistischen Biographien. Da diese ganz überwiegend in den Fraktionen des regierenden Bürgerblocks aus CDU, FDP, BHE und DP zu finden waren und die 3



Zahlen bei den Regierungsmitgliedern noch höher waren, ist die politische Wirkung auf unser Land nochmal deutlicher geworden. Hier muss weitere wirkungsgeschichtliche Forschung ansetzen. Angesichts solcher Befunde gewinnt das oft zitierte und wenn auch provokativ gemeinte Wort des Innenministers der frühen 50er Jahre Paul Pagel (CDU) von der „Renazifizierung“ des Landes einen zusätzlichen Stellenwert. Pagel wusste wovon er sprach, war er doch das einzige Kabinettsmitglied der Regierung Bartram ohne NS-Vergangenheit. Zur Illustration des Klimawandels im Parlament als Beispiel ein erregter Zwischenruf des Abg. Meinicke-Pusch (FDP) aus dem September 1950: “Auch wer nämlich ein goldenes Parteiabzeichen (der NSDAP) getragen hat, kann gleichwohl ein guter Demokrat sein“. Und dennoch: Die Autoren der Studie weisen auch darauf hin, dass das Kriterium „Parteimitgliedschaft“ allein noch keine vollständig hinreichende Grundlage für die Bewertung der Rolle vor 1945 ist. Danker und Lehmann-Himmel schreiben auch: “Historiker sind keine Richter aber auch keine nur beschreibenden Chronisten. Wir nennen Ross und Reiter aber richten nicht, sondern bleiben Historiker.“ Das ist sicherlich der Tatsache geschuldet, dass die Erfahrung geschichtspolitischer Debatten der vergangenen Jahrzehnte es notwendig erscheinen lassen zu unterscheiden zwischen einer notwendigen einordnenden Erklärung und wertenden Deutung als Ziele der Forschungsarbeit einerseits und der Versuchung, Teilergebnisse als Grundlage für Anprangerung und Entlarvung misszuverstehen. Und hier setzt exakt die auch aktuelle Aufgabe unseres Parlamentes ein. Wir führen eine geschichtspolitische Debatte, - oder präziser um den von Norbert Frei eingeführten Begriff zu benutzen – eine vergangenheitspolitische Debatte. Wir können das heute aufgrund der vorliegenden Studie aus wissenschaftlicher Basis tun.
Die Landtagsabgeordneten der 50er und 60er Jahre hatten in großer Zahl persönliche Erfahrungen als ehemalige Nazis, angepasste Funktionsträger, in ambivalenter Haltung oder auch als Unangepasste und Verfolgte. 40 solcher Debatten in den ersten beiden Wahlperioden, noch 20 in den 3 folgenden Wahlperioden und von 1967-1983 noch ganze 3 vergangenheitspolitische Debatten haben die Autoren identifiziert. Ging es zuerst um kontroverse Themen wie Entnazifizierung, Wiedergutmachung und Euthanasie kamen dann die auch bundesweit bekanntgewordene Skandale und Störfälle hinzu: von den Pensionen für NS- Täter, dem Heyde-Sawade Skandal oder dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zu Kriegsverbrechern in der Landespolizei. Anfang der 60er bis Mitte der 80er Jahre trat dann im Landtag wie in der Öffentlichkeit überhaupt geradezu ein Beschweigen ein. Die „Phase der zweiten Verdrängung“ wie es der Historiker Ulrich Herbert genannt hat.
Ein erstes Ende des Schweigens stellte die Landtagsdebatte zum Ergebnis einer Großen Anfrage der SPD-Fraktion mit dem Titel „Nationalsozialistische Gewaltherrschaft in Schleswig- Holstein“ im März 1986 dar. Die Fragen von Kontinuität und die Kontroversen der 50er Jahre 4



wurden dabei zwar nicht thematisiert. Aber der seinerzeitige Kultusminister Bendixen formulierte zu Beginn seiner Beantwortungsrede:
„Die Große Anfrage...fällt in eine Zeit immens gewachsenen historischen Interesses und größerer Sensibilität. Wir können heute jene dunklen Jahre ohne moralische Selbstgerechtigkeit der Nichtdabeigewesenen und ohne selbstzerstörerische Grundhaltung der Mitverantwortlichen betrachten.“
Ob gewollt oder nicht begründet Bendixen, warum eine tatsächliche und ehrliche Befassung mit der Vergangenheit nicht möglich und vorher auch nicht gewollt war. Für die Akteure der Nachkriegsjahre findet er die Kategorien „Mitverantwortliche“ und „Nichtdabeigewesene“. Für die Motive kontrastiert er die Haltungen „moralische Selbstgerechtigkeit“ und „selbstzerstörerische Grundhaltung“. Es ist nicht die Apologetik der Nichtbefassung mit der biographischen Dimension von Aufarbeitung, die uns heute daran interessiert. Es ist die Tatsache, dass wir die gesellschaftlichen und politischen Folgen des Nicht-befassen-wollens in künftigen Studien noch intensiver betrachten lassen müssen.
Wenn wir Vergangenheitspolitik- wie es die Wissenschaft neuerdings tut - als einen Teil der juristischen und legislativen Aufarbeitung von Diktaturen verstehen, dann verlieren wir uns nicht in Episoden oder begeben uns als Abgeordnete in eine Fachdebatte, die uns überfordern muss. Denn es bleibt ja festzuhalten, dass in Schleswig-Holstein dennoch stabile demokratische Strukturen geschaffen wurden. Mit Defiziten – gewiss. Und mit erheblichen moralischen Hypotheken. Das hat die Studie deutlicher denn je offenbart.
Gerade deswegen tut dieser Landtag gut daran, geschichtspolitisch zu debattieren. In diesen Debatten spiegelt sich auch das historische Selbstverständnis unserer Gesellschaft durch die hier vertretenen Parteien und Parlamentarier. Und das Selbstverständnis unseres Parlaments, dessen kategorischer Imperativ nur sein kann die eigene Geschichte auszuleuchten mit dem Anspruch alles zu erforschen, zu erhellen und zu debattieren, was an biographischen, an strukturellen und politischen Hemmnissen der Entfaltung einer umfassenden demokratischen Kultur im Wege stand und stehen kann.
In diesem Sinne wünsche ich mir, dass der Landtag in der kommenden Legislaturperiode diese Arbeit an der eigenen Geschichte und ihrer Wirkungen fortsetzt.