Kai Vogel zu TOP 4: Wir denken den Verkehr in Schleswig-Holstein ganzheitlich - Rede_zu_Protokoll
REDE ZU PROTOKOLL gegeben!Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html Kiel, 16. Dezember 2016TOP 4 Gesetz zur Beschleunigung der Sanierung von Kreisstraßen in Schleswig-Holstein (Drs. 18/4486)Kai Vogel Wir denken den Verkehr in Schleswig Holstein ganzheitlichUnd täglich grüßt das Murmeltier! Dieser Filmklassiker wiederholt sich im Fernsehprogramm regelmäßig. Und genau so regelmäßig grüßt die CDU mit ihren Anträgen und Gesetzentwürfen zur Verteilung der sogenannten Länder-GVFG-Mittel. Worum geht’s auch dieses Mal? Das Land erhält vom Bund auf Grundlage des Entflechtungsgesetzes rund 47 Mio. Euro jährlich als Ersatz für die mit der Föderalismusreform weggefallenen GVFG-Mittel. 2014 ist für diese Mittel die verkehrliche Zweckbindung weggefallen, seit dem müssen sie nur noch für Investitionen verwendet werden. Mit dem von der Großen Koalition 2006 auf den Weg gebrachten Landes-Ausführungsgesetz wurden die Zweckbindung in Schleswig-Holstein für zentrale Verkehrswege und Investitionen in ÖPNV- Infrastruktur festgelegt. Das ist nach wie vor gut und richtig und an der Verwendung für Verkehrszwecke halten wir fest. Was nun aber gar keinen Sinn macht ist Quoten für die Verteilung in das Gesetz zu schreiben, wie die CDU es hier gerade fordert. Denn erstens legt die Mittel erst einmal der Haushaltsgesetzgeber fest – das sind wir, der Landtag. Genießen sie also Ihr Recht, jedes Jahr einen Haushaltsantrag zu stellen. Sie würden sich dieses Recht auch dann nicht nehmen lassen, wenn im Gesetz bereits jetzt eine Verteilung 2vorgeschrieben wäre. Und wir würden sie wie am Mittwoch ablehnen, weil wir andere Vorstellungen haben als Sie. Zweitens nähme die gesetzliche Festschreibung jegliche Flexibilität beim Haushaltsvollzug. Soviel zu Ihrem großspurigem Versprechen Infrastrukturplanung flexibler gestalten zu wollen. Daran ändert auch das Wörtchen „mindestens“ nichts. Zudem sind die Mittel bereits auf Jahre im Voraus verplant. Viele schon fest zugesagte Projekte müssten reduziert oder ganz gestrichen werden. Durch Ihr Gesetz würde eine Lücke von 50 Millionen Euro bei schon bestehenden Projekten entstehen. Sie wollen den Kommunen also an der einen Seite Geld geben, um es Ihnen an der anderen Seite wieder weg zu nehmen. Auch sagt dies einiges darüber aus, wie ernst Sie es mit Ihren bisherigen Anträgen zum ÖPNV wirklich meinen. Merken Sie selbst? Offenbar nicht aber auf Ihre Einsicht habe ich auch nicht gehofft. Ihr Gesetz jedenfalls würde so schnell einen herben Beigeschmack für die Kommunen bekommen. Drittens zeigt sich hier einmal wieder, wo wir uns politisch unterscheiden. Wo für Sie alleine der nackte Beton zählt – nicht, dass wir uns missverstehen: auch den vernachlässigen wir nicht, ich verweise auf die Worte meines Fraktionsvorsitzenden zum Haushalt – denken wir den Verkehr ganzheitlich. Der ÖPNV wird insbesondere in den Ballungsräumen immer wichtiger werden. Aber auch im ländlichen Raum brauchen wir ein Mehr beim ÖPNV. Trotz der steigenden Regionalisierungsmittel werden wir dafür auch weiterhin die Mittel aus dem Entflechtungsgesetz benötigen, um in die Zukunft des ÖPNV in Schleswig-Holstein einzuläuten.