Lars Harms: Zentraler Punkt ist und bleibt die nachhaltige Vorsorge
Presseinformation Kiel, den 22. Februar 2017Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 4 Gesetz zur Errichtung eines Versorgungsfonds Drs. 18/47106, 18/5106„Die Planungssicherheit für die kommenden Jahre wird deutlich verbessert!“Um den Pensionsverpflichtungen des Landes angemessen nachzukommen, bedarf eseiner gut geplanten Vorsorge. Denn es ist völlig klar, dass dieVersorgungsverpflichtungen schon jetzt und auch in den nächsten Jahren weitersteigen werden. Die Faktoren diesbezüglich sind allgemein bekannt. Fest steht auch:Zumindest die Steigerungen bei den zukünftigen Haushaltsbelastungen müssenabgefedert werden. Dieses Vorhaben ist im vorliegenden Gesetzentwurf entsprechendabgebildet, welcher ab dem 1. Januar 2018 in Kraft treten soll. Grundsatz ist, dass wir es 2hinbekommen müssen, dass Tarifsteigerungen oder auch eine größere Anzahl anEmpfängern von Pensionen, nicht dazu führen dürfen, dass das System nicht mehrfunktioniert. Dazu gab es bereits rege Diskussionen im Finanzausschuss. Dabei möchteich nochmals betonen, dass es nicht darum geht, für das Land riesige Gewinne bei derAnlage von Fondskapital zu erhalten. Zentraler Punkt ist und bleibt die nachhaltigeVorsorge. Konkret geht es darum, für den Zeitraum der nächsten zehn Jahre einenGrundstock aufzubauen und diesen vermögenssichernd anzulegen und zu verwalten.Zum anderen geht es auch darum, die jeweiligen Betroffenen entsprechend bei derGestaltung und Verwaltung des Fonds mit einzubinden. Von daher ist es sicherlich einegute Idee, die Beteiligten, Sachverständige sowie die Politik, in Form eines Beirats, aneinen gemeinsamen Tisch zu holen. Was aus unserer Sicht ebenfalls begrüßenswert ist,die festgeschriebene Evaluation des Versorgungsfonds. Dabei geht es um dieErörterung des aktuellen Stands sowie um die zukünftige Ausrichtung desVersorgungsfonds. Es macht daher auch Sinn, den Beirat an der Evaluierung frühzeitigzu beteiligen. Er muss Gelegenheit haben, den Abschlussbericht zu diskutieren undnach Bedarf in diesem Fall auch eine Stellungnahme abzugeben. Und es machtnatürlich Sinn, auch den einen oder anderen Fachmann aus der Finanzwirtschaft mitals Berater ins Boot zu holen, um die Mittel sicher und Ertrag bringend für unsereVersorgungsempfänger anzulegen.Außerdem sei auch gesagt, dass der Versorgungsfonds auch eng an das Parlamentgebunden ist. Der Finanzausschuss wird daher regelmäßig über die entsprechendenFondsentwicklungen informiert. Insgesamt handelt es sich dabei um ein stabiles und 3tragbares System, welches die finanzielle Planungssicherheit des Landes für diekommenden Jahrzehnte deutlich verbessern kann. Daran sollten wir alle hier im Hausein Interesse haben. Eine große Mehrheit hat dies im Ausschuss bereits positiv zumAusdruck gebracht und entsprechend abgestimmt. Das ist wirklich sehr erfreulich undwird dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Fürsorge für unsere Landesbedienstetenauch gerecht.Hinweis: Diese Rede kann hier ab den folgenden Tag als Video abgerufen werden:http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html