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22.02.17
17:47 Uhr
SSW

Lars Harms: Zentraler Punkt ist und bleibt die nachhaltige Vorsorge

Presseinformation Kiel, den 22. Februar 2017

Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 4 Gesetz zur Errichtung eines Versorgungsfonds
Drs. 18/47106, 18/5106



„Die Planungssicherheit für die kommenden Jahre wird deutlich verbessert!“


Um den Pensionsverpflichtungen des Landes angemessen nachzukommen, bedarf es
einer gut geplanten Vorsorge. Denn es ist völlig klar, dass die
Versorgungsverpflichtungen schon jetzt und auch in den nächsten Jahren weiter
steigen werden. Die Faktoren diesbezüglich sind allgemein bekannt. Fest steht auch:
Zumindest die Steigerungen bei den zukünftigen Haushaltsbelastungen müssen
abgefedert werden. Dieses Vorhaben ist im vorliegenden Gesetzentwurf entsprechend
abgebildet, welcher ab dem 1. Januar 2018 in Kraft treten soll. Grundsatz ist, dass wir es 2
hinbekommen müssen, dass Tarifsteigerungen oder auch eine größere Anzahl an
Empfängern von Pensionen, nicht dazu führen dürfen, dass das System nicht mehr
funktioniert. Dazu gab es bereits rege Diskussionen im Finanzausschuss. Dabei möchte
ich nochmals betonen, dass es nicht darum geht, für das Land riesige Gewinne bei der
Anlage von Fondskapital zu erhalten. Zentraler Punkt ist und bleibt die nachhaltige
Vorsorge. Konkret geht es darum, für den Zeitraum der nächsten zehn Jahre einen
Grundstock aufzubauen und diesen vermögenssichernd anzulegen und zu verwalten.


Zum anderen geht es auch darum, die jeweiligen Betroffenen entsprechend bei der
Gestaltung und Verwaltung des Fonds mit einzubinden. Von daher ist es sicherlich eine
gute Idee, die Beteiligten, Sachverständige sowie die Politik, in Form eines Beirats, an
einen gemeinsamen Tisch zu holen. Was aus unserer Sicht ebenfalls begrüßenswert ist,
die festgeschriebene Evaluation des Versorgungsfonds. Dabei geht es um die
Erörterung des aktuellen Stands sowie um die zukünftige Ausrichtung des
Versorgungsfonds. Es macht daher auch Sinn, den Beirat an der Evaluierung frühzeitig
zu beteiligen. Er muss Gelegenheit haben, den Abschlussbericht zu diskutieren und
nach Bedarf in diesem Fall auch eine Stellungnahme abzugeben. Und es macht
natürlich Sinn, auch den einen oder anderen Fachmann aus der Finanzwirtschaft mit
als Berater ins Boot zu holen, um die Mittel sicher und Ertrag bringend für unsere
Versorgungsempfänger anzulegen.


Außerdem sei auch gesagt, dass der Versorgungsfonds auch eng an das Parlament
gebunden ist. Der Finanzausschuss wird daher regelmäßig über die entsprechenden
Fondsentwicklungen informiert. Insgesamt handelt es sich dabei um ein stabiles und 3
tragbares System, welches die finanzielle Planungssicherheit des Landes für die
kommenden Jahrzehnte deutlich verbessern kann. Daran sollten wir alle hier im Haus
ein Interesse haben. Eine große Mehrheit hat dies im Ausschuss bereits positiv zum
Ausdruck gebracht und entsprechend abgestimmt. Das ist wirklich sehr erfreulich und
wird dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Fürsorge für unsere Landesbediensteten
auch gerecht.


Hinweis: Diese Rede kann hier ab den folgenden Tag als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html