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22.03.17
16:58 Uhr
FDP

Wolfgang Kubicki zu TOP 45 (PUA Friesenhof): Wer nur auf Gesetzesänderungen starrt, wird eine Wiederholung eines Falles Friesenhof nicht verhindern können

Presseinformation
Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort. Wolfgang Kubicki MdL Kubicki, Vorsitzender Christopher Vogt MdL Vogt, Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg MdL Garg, Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 119/2017 Kiel, Mittwoch, 22. März 2017
PUA/Friesenhof



Wolfgang Kubicki: Wer nur auf Gesetzesänderungen



www.fdp-fraktion-sh.de starrt, wird eine Wiederholung eines Falles Friesenhof nicht verhindern können In seiner Rede zu TOP 45 (PUA Friesenhof) erklärt der Vorsitzende der FDP- Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki: Kubicki:
„‚Der Betreuer kam oft herein, hat uns angeschrien, und dann wurden wird halt wieder auf den Boden gedrückt oder gegen die Wand gehauen.‘
Das hat die Zeugin Denise K. vor dem Untersuchungsausschuss gesagt.
‚Unsere Briefe wurden alle gelesen und weil ich meiner Mama geschrieben hatte, dass wir Strafsport machen mussten, wurde der Brief nicht abge- schickt.‘
Das hat die Zeugin Rebecca R. vor dem Untersuchungsausschuss gesagt.
‚Ich kenne zwar den Knast nicht von innen, aber für mich war das schon Knast. Ich glaube, die Menschen im Knast haben es sogar besser als wir dort gehabt.‘
So hat Denise K. ihre Situation im Friesenhof beschrieben.
Der 1. parlamentarische Untersuchungsausschuss hat Zustände in einer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung in unserem Lande nachgewiesen, die nicht nur Ministerin Alheit und Staatssekretärin Langner – ausweislich ihrer Stellungnahme – tief betroffen gemacht haben. Schutzbedürftigen Mädchen ist Leid zugefügt worden. Um diese Mädchen, um diese Kinder geht es hier. Nicht um die Aktenordnung, Herr Ministerpräsident. Nicht um formal wohl noch korrektes Verwaltungshandeln, Frau Ministerin. Sondern darum, ob wirklich alles getan wurde, um diese Missstände umgehend zu beenden und vor allem – und das sollte uns alle in diesem Hause hier hoffentlich einen:
Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de Wie wir zukünftig sicherstellen, dass sich Derartiges nicht in anderen Ein- richtungen in diesem Land wiederholen kann!
Vorab ist aber festzustellen: Es haben sich keine Anhaltspunkte dafür erge- ben, dass Ministerin Alheit und Staatssekretärin Langner vor dem 29. Mai 2015 über Vorkommnisse oder Besonderheiten im Zusammenhang mit dem Friesenhof Kenntnis erlangt haben. Allerdings wäre eine frühere Information geboten gewesen und sie ist unterblieben, weil die Meldekette im Ministeri- um mehrfach versagt hat.
Die FDP-Fraktion hat im Verlauf der Untersuchungen festgestellt, dass die Vorgänge um den Friesenhof und deren Aufarbeitung durch den Untersu- chungsausschuss alle Beteiligten, auch die Verantwortlichen im Ministeri- um, zusätzlich sensibilisiert haben und heute ein konsequenteres Eingreifen gegenüber Trägern stattfindet. Das, Frau Ministerin Alheit, begrüßen wir im Interesse der Kinder und Jugendlichen ganz ausdrücklich. Es war allerdings eine notwendige Reaktion. Eine, die nach unserer Auffassung auch schon früher, auf der Basis des geltenden Rechts gegenüber dem Friesenhof mög- lich gewesen wäre.
Angesichts der Tatsache, dass auch die Frau Ministerin die Zustände im Friesenhof im Nachhinein ausdrücklich bedauert, mutet es wie eine Grotes- ke an, dass die Koalitionsfraktionen im Abschlussbericht eigentlich nichts Schlimmes feststellen konnten. Die Situation in der Einrichtung sei ‚recht diffus‘ geblieben und Kindeswohlgefährdungen habe man nicht feststellen können, weil man nicht im Einzelnen nach konkretem Datum, konkretem Ort, Ablauf und den jeweilig Beteiligten einzelne Sachverhalte ermittelt ha- be.
Meine sehr verehrten Damen und Herren:
Wer sich die Augen ganz fest zuhält, der kann auch nichts sehen!
Selbst wenn Sie definitorisch Kindeswohlgefährdungen für Träger einer Ju- gendhilfeeinrichtung nach dem SGB allein am Maßstab des § 1666 BGB messen wollen, einem Maßstab, den die Familienrichter beim Entzug des Sorgerechts gegenüber den leiblichen Eltern eines Kindes anlegen müssen, würde ihnen
- angesichts der Fülle von unterschiedlichen erniedrigenden Erzie- hungsmethoden die der Ausschuss zur Kenntnis nehmen musste, - angesichts der vielen Aussagen von Betreuten und Betreuern zu Über- griffen, - angesichts der Vielzahl von Tatsachen, die eine entwürdigende und auf Zwang basierende Erziehungspraxis im Friesenhof verdeutlichen,
nach meiner festen Überzeugung fast jeder Familienrichter das Vorliegen einer insgesamt kindeswohlgefährdenden Situation attestieren.
- Regelhafte körperliche Kontrolle der Betreuten bei Aufnahme durch Entkleiden bis auf die Unterwäsche (durch den Rechtsbeistand der Trägerin zugestanden).
Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de - Freiheitsbeschränkende Maßnahmen gegen Entweichen durch wie- derholtes Abschrauben von Fenstergriffen und Wegnahme der Schu- he. - Regelhafte inhaltliche Kontrolle ausgehender Post bei gleichzeitiger Kontaktsperre zu den Eltern durch Lesen aller Briefe. - Regelmäßige Abhaltung von Gruppensitzungen über Stunden, in de- nen Betreute teilweise intime Details der eigenen Biographie in bloß- stellender Weise vor Dritten vortragen mussten. - Strafsport, Isolierung, körperliche Gewalt durch Fixierungen. - Wegnahme persönlicher Gegenstände, Pflicht zum Tragen von Ein- heitskleidung und Einheitsfrisur - Einschüchterung und Bedrohung durch verbale Gewalt von Betreuern.
Und das alles: - in erheblicher Abweichung zur Konzeption der Einrichtung und - ohne eine genügende Anzahl von Fachkräften und qualifiziertem Per- sonal.
Und Sie können darin keine Kindeswohlgefährdung sehen? Ich finde es beschämend, wie Sie durch Ihre Relativierungen und Verniedli- chungen im Abschlussbericht die Mädchen verhöhnen und ein zweites Mal zu Opfern machen.
Eine gewisse Zeit hatte das Gefühl, die Trägerin des Friesenhofes könnte anwaltlich nur ungenügend vertreten sein. Erst nach Vorlage der Bewertung durch SPD, Grüne und SSW und der Aussage des derzeitigen Rechtsbei- standes der Trägerin ist mir klar geworden, dass Sie sich zu Anwälten der Trägerin und damit zu Anwälten dieser furchtbaren Erziehungsmethoden gemacht haben.
Da ist es kein Wunder, dass die Koalitionsfraktionen auch am Verhalten der Heimaufsicht nichts auszusetzen haben. Bis auf die Tatsache, dass eine Auf- lagenverfügung zu abstrakt und generalisierend formuliert war, hat die Heimaufsicht alles richtig gemacht.
Aha!
Wir haben uns als FDP-Fraktion um ein differenziertes Bild bemüht:
Um eines vorweg deutlich zu sagen: Positiv war und ist festzustellen, dass die Heimaufsicht auf alle Hinweise und Beschwerden durch Rückfragen und einige örtliche Prüfungstermine reagiert hat. Eine Kultur des ‚Wegsehens‘, wie sie Kollege Dudda von den Piraten behauptet, konnten wir nicht erken- nen.
Allerdings hat sich die Heimaufsicht mit den relativierenden und bestreiten- den Stellungnahmen der Trägerin und dessen Rechtsbeistand in aller Regel zufrieden gegeben. Dies mag, wie es die Gutachter im Ausschuss festge- stellt haben, formal noch korrekt gewesen sein.
Auch die FDP-Fraktion bestreitet nicht, dass die Gutachter attestiert haben, dass die Heimaufsicht nicht anders hätte handeln müssen. Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de Die Frage aber lautet: Ist wirklich alles getan worden, um die Missstände in der Einrichtung so früh wie möglich zu beenden? Anders gefragt: Hätte die Heimaufsicht auch anders handeln können? Und diese Frage beantwortet die FDP-Fraktion mit einem eindeutigen Ja!
Wir haben uns die Mühe gemacht, im Abschlussbericht darzulegen, wo wir die Handlungsmöglichkeiten und -notwendigkeiten gesehen haben. Dies be- trifft:
- eine intensivere Aufklärung der Zustände in der Einrichtung, insbeson- dere aufgrund der sich ab Herbst 2013 massiv verdichtenden Be- schwerden und Hinweise, - eine konsequentere Erteilung und Durchsetzung von konkreten Aufla- gen, - eine frühzeitigere Gesamtschau auf die Zustände in der Einrichtung, statt einer nur singulären und isolierten Betrachtung von Einzelvor- kommnissen und - eine juristisch präzisere und fundiertere Bearbeitung.
Ein solches Vorgehen hätte der Heimaufsicht die Möglichkeit gegeben, deutlich früher als erst im Sommer 2015 gegenüber der Trägerin einzu- schreiten.
Und dies bedeutet auch - insoweit auch in völliger Übereinstimmung mit den Gutachern - dass ein Widerruf der Betriebserlaubnis auch früher hätte erfol- gen können.
Dies führt mich abschließend zu einer weiteren Feststellung: Wer nach den Vorgängen im Friesenhof sofort reflexartig nach Gesetzesänderungen ruft – wie wir das ansonsten nur im Bereich der Inneren Sicherheit kennen – der will gemeinhin nur von Vollzugdefiziten ablenken.
Natürlich kann man die Forderung erheben, anlasslose örtliche Prüfungen von Einrichtungen nach § 46 Abs. 1 SGB VIII ausdrücklich zu ermöglichen. Aber im vorliegenden Fall hätten sie nichts verändert, denn Kontrollen und daraus resultierende Erkenntnisse gab es genug. Nicht aber genügende Konsequenz in der Aufklärung und der Durchsetzung von Maßnahmen ge- genüber dem Träger.
Und auch auf der Grundlage des geltenden Rechts kann man bei der Prü- fung der Konzeptionen von Einrichtungen einen individuellen Personal- schlüssels festlegen und durchsetzen. Das geht nicht erst seit der neuen KJVO.
Wer als Konsequenz aus diesem Untersuchungsausschuss nur auf Geset- zesänderungen starrt, der wird eine Wiederholung eines Falles Friesenhof nicht verhindern können.
Bleibt zu hoffen, dass durch den Untersuchungsausschuss und die dadurch erfolgte Sensibilisierung des Ministeriums und der Heimaufsicht, ein konse- quenteres Eingreifen gegenüber Trägern und damit eine veränderte Verwal-
Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de tungspraxis erzeugt wurde. Im Interesse der untergebrachten Kinder wäre das viel wert.“



Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de